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Archiv "EU-Finanzkrise: Unsere Luxusmedizin ist unethisch" (30.11.2012)

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A 2422 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 48

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30. November 2012

HIV-INFEKTION

HIV-positive Mit - arbeiter im Gesund- heitswesen dürfen – unter Berücksichti- gung zahlreicher Voraussetzungen – operative und invasive Tätigkeiten durchführen (DÄ 35–36/2012: „Wie nosokomiale Übertragungen verhindert werden können“ von Vera Zylka-Menhorn).

H a h u g V o invasive Tätigkeiten

Rechtssicherheit schaffen

Der Beitrag fokussiert ausschließ- lich auf die Interessen der bekannt wissentlich HIV-positiven Mitarbei- ter im Gesundheitswesen (HCWs) unter ART und engmaschiger be- triebsärztlicher Betreuung. Sozial- medizinische Aspekte und die ge- sellschaftspolitische Dimension bleiben unberücksichtigt.

Der Gesetzgeber – auch auf EU- Ebene – ist dringend gefordert, sei- ner gesundheitspolitischen wie ge- sellschaftspolitischen Verpflich- tung nachzukommen, seiner durch die Verfassung vorgegebenen Auf- gabe gemäß Art. 1. Abs. 1 GG, die

Interessen aller Bürger (Gleich- heitsgebot) zu schützen und Rechtssicherheit zu schaffen.Emp- fehlungen auf der Basis von „soll- te“ beziehungsweise bereits im Im- perativ „sollen“ sind nicht nur bei zum Beispiel Einstellungsuntersu- chungen wegen HIV realitätsfern.

Angesichts „ . . . zum Teil konträre Aussagen zur beruflichen Einsatz- fähigkeit von HIV-infiziertem chirurgischem Personal . . .“ mit der Folge von Rechtsunsicherheit ist der Gesetzgeber aufgefordert, rechtsverbindliche Einheitlichkeit für diesbezügliche Richtlinien zu erarbeiten. Für Mitarbeiter im Ge- sundheitsdienst, die mit dieser Pro- blematik befasst sind, muss in die- sem komplexen System Rechtssi- cherheit geschaffen werden.

Um dem Nebeneinander von Emp- fehlungen von Regierungsorganisa- tion, Nicht-Regierungsorganisation und selbst ernannter Kommissionen zum Schutz der Patienten vor HBV, HCV und HIV-Infektionen durch damit infizierte HCWs zwischen- zeitlich abzuhelfen, sollte zur Ver- einheitlichung als Übergangslösung gelten: generell, dass HBV-, HCV-

und HIV-mono-/ und gerade auch koinfizierte Beschäftigte im Ge- sundheitswesen mit potenzieller In- fektiosität keine sogenannten über- tragungsträchtigen Tätigkeiten durchführen dürfen, bei denen es zu blutenden Selbstverletzungen des medizinisch tätigen/operierenden HCW kommen kann. Der Tätig- keitsbereich/Einsatz hier insbeson- dere von HIV-infizierten HCWs ist als Einzelfallbeurteilung nur nach Abstimmung in einer ausschließlich am Wohl der Patienten ausgerichtet arbeitenden Kommission festzule- gen. Ein Ausschluss zum Beispiel HIV-infizierter HCWs von be- stimmten Tätigkeiten hat nichts mit deren Diskriminierung zu tun, son- dern dient lediglich dem Schutz des Patienten, der sich vertrauensvoll und arglos in medizinische/ärztliche Behandlung begeben hat – Urteils- fähigkeit vorausgesetzt.

Literatur bei den Verfassern

Prof. Dr. rer. nat. Reinhard H. Dennin, Leiter Viro- logie a. D., Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene, Universität zu Lübeck, 23538 Lübeck Dr. med. Michael Lafrenz, 18057 Rostock Prof. Dr. jur. Arndt Sinn, Direktor des Zentrums für Europäische und Internationale Strafrechtsstudien, Universität Osnabrück, 49069 Osnabrück

EU-FINA NZKRIS E

Die „Politik der Härte“

hat Folgen für das Gesundheitswesen der betroffenen Staaten (DÄ 41/ 2012:

„EU-Finanzkrise und die Folgen:

Am Ende bezahlen die Kranken“ von Heike Korzilius und Heinz Stüwe).

U

D h G d S

„ u Am Endebezahlend

rungsfonds und Europäischer Zen- tralbank dem Land auferlegt hat.“

Griechenland hat auf Kredit gelebt.

Die Gläubiger haben auch nicht un- endlich viel Geld. Dies geht aus! Es handelt sich also nicht um einen Sparkurs! Die Begriffe sind auf den Kopf gestellt: Sparen heißt, etwas zurücklegen für schlechte Zeiten.

Dies kann der Staat nicht mehr, und dies können die einfachen Bürger auch nicht mehr. Die Finanzkrise besteht darin, dass die Schuldner ih- re Kredite nicht zurückzahlen kön- nen, die Wirtschaftskrise darin, dass das produzierende Gewerbe nach Ostasien abgewandert ist und dort Sklaven die Produktion übernom- men haben, um auch ein paar Dollar zu verdienen. Geld ist nicht in unbe- schränkter Menge vorhanden, die Ressourcen sind endlich, auch im deutschen Gesundheitswesen. Die Allgemeinheit kann nicht jedem Bürger alles gewähren, was die mo- derne Medizin zu bieten hat. Im

Blick auf unterentwickelte Länder, in Südostasien zum Beispiel, wo ar- me kranke Menschen unsere Klei- dung nähen und unsere Computer zusammenbauen, finde ich unsere Luxusmedizin geradezu unethisch!

Dr. med. Gerhard Engler, 58097 Hagen

Medizintourismus ist keine Lösung

Der griechische Europaabgeordnete Theodoros Skylakakis plädiert für einen Medizintourismus nach Grie- chenland, zum Beispiel für Dialyse- patienten, als Lösungsvorschlag für die Probleme des dortigen Gesund- heitssystems. In Anbetracht von Re- kordzahlen innerhalb Europas für multiresistente Keime (zum Bei- spiel ESBL, MRSA usw.) halte ich das für keine gute Idee.

Priv.-Doz. Dr. med. habil. Gregor Caspari, LADR GmbH, Medizinisches Versorgungszentrum Berlin, 10559 Berlin

Unsere Luxusmedizin ist unethisch

Die Situation in Griechenland ist traurig und teilweise katastrophal, so muss ich trotzdem der Einleitung dieses Artikels, der die Zustände be- schreibt, heftig widersprechen: „die- ser Staat in Europa, der zurzeit am meisten unter den Folgen der Fi- nanz- und Wirtschaftskrise zu leiden hat und dessen Gesundheitswesen unter dem rigiden Sparkurs ächzt, den die Troika aus Europäischer Kommission, Internationalem Wäh-

B R I E F E

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