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Archiv "Gesundheitswesen: Unzufriedene Bürger" (13.02.2004)

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ie Entscheidung für den Umzug ist gefallen und die neue Wohnung oder das neue Haus bezugsfertig.

Jetzt gilt es, den Transport zu organisieren. Man holt zwei oder drei Angebote ein, und meist wird das preiswerte- ste gewählt. Ob das gewählte Transportunternehmen tat- sächlich das beste war, stellt sich erst am Umzugstag oder kurz danach heraus.

Beschädigungen an den Möbeln müssen bei der Hek- tik am Umzugstag mit einkal- kuliert werden. Besonders är- gerlich ist es aber, wenn den Möbelpackern beispielsweise ein teures antikes Schränk- chen aus den Händen gleitet und zertrümmert eine Etage tiefer auf dem Treppenabsatz landet. Der Spediteur wird besänftigend sagen: „Sie sind ja über uns versichert!“ Doch dann kommt ein Sachverstän- diger, bewertet den Schaden und stellt eine krasse Unter- versicherung fest. Ergebnis:

Obwohl der Spediteur den Schaden verursacht hat, er- hält der Kunde nur einen Teil des Schadens ersetzt.

Die Sachlage ist eindeutig geregelt: Der Möbelspediteur haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen des Handels- gesetzbuches (§§ 451 ff. HGB).

Daraus geht eine Grundhaf- tung des Umzugsunterneh- mers in Höhe von 600 Euro je Kubikmeter Laderaum, der für das Umzugsgut benötigt wird, hervor. Im obigen Bei-

spiel belief sich der Umfang des Umzugsgutes auf 12,5 Ku- bikmeter. Daraus errechnet sich eine Höchsthaftungssum- me von 7 500 Euro. Der Sach- verständige hatte den Schaden auf 12 500 Euro geschätzt;

die Transportversicherung der Spedition bezahlt nur die Haf- tungshöchstgrenze von 7 500 Euro an Geschädigte aus. Und:

Wären noch weitere Gegen-

stände zu Schaden gekommen, würden diese nicht ersetzt.

Abhilfe hätte mit der Verein- barung eines höheren Wertes geschaffen werden können. In diesem Fall belief sich der Wert des gesamten Hausrats auf 50 000 Euro (so genannte

„Wertdeklaration“).

Aber auch bei Vereinba- rung einer Wertdeklaration ist nicht immer von einem voll- wertigen Schadenersatz aus- zugehen. Hierzu ein Beispiel:

Steinewerfer auf der Auto- bahnbrücke treffen ein fah- rendes Speditionsfahrzeug. Die Täter bleiben häufig uner- kannt. Kommt es zu einem Unfall und das Umzugsgut wird zerstört, so kann sich der Spediteur erfolgreich auf sei- nen Haftungsausschluss beru- fen. Das Resultat für den Um- zugskunden: Er hat den kom- pletten Haushalt verloren, und Schadenersatz ist kaum mög- lich, weil die Täter nicht er- mittelt wurden. Die wirtschaft- lichen Folgen für den Umzie- henden sind fatal.

Doch was kann ein Umzie- hender tun, um sich vor einer

solchen Situation zu schüt- zen? Der Umziehende ist gut beraten, eine Transportwa- renversicherung für Umzugs- güter abzuschließen. Im Bei- spielsfall hätte die Versiche- rung bei einer Versicherungs- summe von 50 000 Euro das zerstörte Schränkchen voll- ständig ersetzt. Darüber hin- aus wäre auch der Versiche- rungsschutz für ein Ereignis wie des Steinewerfers abgesi- chert gewesen. Mit der Versi- cherung zum Neuwert wäre der materielle Verlust voll aus- geglichen worden.

Auch wenn die meisten Umzüge ohne teure Schä- den über die Bühne gehen:

Wer wertvolle Möbel sein Eigen nennt, sollte erwägen, die rund 125 Euro Trans- portversicherungsprämie vor einem Umzug zu bezahlen (Prämienbeispiel der DBV- Winterthur Versicherung).

Dies macht sich schnell be- zahlt. Rolf Combach

Gesundheitswesen

Unzufriedene Bürger

Eine Emnid-Umfrage im Auf- trag der Continentale Kran- kenversicherung hat die Zu- friedenheit der Bundesbürger in Bezug auf ihre Krankenver- sicherung gemessen. Danach ist die Zufriedenheit mit dem Gesundheitswesen in Bremen am größten. Die Hansestadt Hamburg liegt auf Rang zwei vor Baden-Württemberg. Den drittletzten Platz unter den 16 Bundesländern teilen sich Brandenburg und Mecklen- burg-Vorpommern, gefolgt von Berlin und Hessen, das den letzten Platz belegt. Das be- völkerungsreichste Bundes- land Nordrhein-Westfalen liegt auf Rang zwölf. Bundesweit hat die Zufriedenheit mit dem Gesundheitswesen unter den Aspekten Leistung und Preis im vergangenen Jahr drama- tisch abgenommen: 44 Pro- zent sind unzufriedener als vor einem Jahr. rco

Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 713. Februar 2004 [63]

V E R S I C H E R U N G E N

Pannen beim Umzug

Wertgegenstände

gesondert versichern

Die Versicherung des Spediteurs zahlt

nur bis zur gesetzlich festgelegten Höchstgrenze.

Kaum ein Umzug geht ohne Zwischenfälle über die Bühne. Bei wertvol- len Möbelstücken lohnt der Abschluss einer Transportversicherung.

Foto:SIGNAL IDUNA

Lebensversicherung

Tipps zum günstigen Vererben

Bei der Planung von Altersvorsorge und Hinterbliebenen- absicherung stellen sich wichtige Fragen. Wie können die Versicherten selbst als auch die Erben Steuern sparen? Wel- che besonderen Chancen bieten hier Lebensversicherun- gen? Erich Holzner, Manager bei der Schweizer Renten/

Swiss Life, hat dazu ein Buch geschrieben: „Erben und Schenken mit Lebensversicherungen“ erläutert steuerliche Aspekte und zeigt Lösungen auf. Von A wie Anzeigenpflicht bis Z wie Zugewinnausgleich stellt er die Thematik umfas- send dar. Zahlreiche Anwendungsbeispiele verdeutlichen den komplizierten Sachverhalt. (Verlag Versicherungswirt- schaft, ISBN: 3-89952-027-0, 19,50 Euro) rco

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