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NICHT-EU-BÜRGERINNEN UND -BÜRGER

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Academic year: 2022

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Europa zieht nicht nur Millionen von Besucherinnen und Besuchern aus Übersee an, auch Europäerinnen und Europäer entdecken gerne die zahlreichen Städte und Länder ihres Heimatkontinents – und das direkt vor der Haustüre.

Heutzutage ist für europäische Bürgerinnen und Bürger das Reisen durch die EU genauso problemlos wie das Reisen durchs eigene Land. Umso mehr, als die meisten Passkontrollen abgeschafft worden sind und in 19 EU-Ländern ein und dieselbe Währung, der Euro, gilt. Der Binnenmarkt, der einen freien Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Geld ermöglicht, bringt eine größere Auswahl und günstigere Preise.

Dank eines neuen Travel-Passes lernen immer mehr junge Europäerinnen und Europäer ihren Kontinent kennen; dabei können sie Europas reiches Kulturerbe umsonst genießen.

Die EU besteht aus 27 Ländern. Das Vereinigte Königreich hat die EU am 31. Januar 2020 verlassen. Gemäß dem Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gilt dort während eines Übergangszeitraums weiter das EU-Recht. Der Übergangszeitraum läuft bis zum 31. Dezember 2020, es sei denn, er wird verlängert. Für Personen aus der EU, die in das Vereinigte Königreich reisen, und für Reisende aus dem Vereinigten Königreich in der EU ändert sich somit bis zum 31. Dezember 2020 vorerst nichts. Weitere Informationen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU finden Sie unter: https://ec.europa.eu/

commission/presscorner/detail/de/qanda_20_104.

DIESE PAPIERE BRAUCHEN SIE

EU-BÜRGERINNEN UND -BÜRGER Reisepass oder Personalausweis

Kinder müssen einen eigenen Pass oder Personalausweis besitzen.

Für Reisen innerhalb der EU benötigen Sie kein Visum.

Dank der Schengen-Bestimmungen, die Teil des EU-Rechts sind, gibt es an fast an allen EU-Grenzen keinerlei Kontrollen mehr.

Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz gehören zwar nicht zur EU, sind aber ebenfalls Schengen-Mitglieder. So können Sie beispielsweise in die Schweiz zum Skifahren reisen, ohne Ihren Pass an der Grenze vorzeigen zu müssen.

Im Falle einer schwerwiegenden Gefahr für die innere Sicherheit können in Ausnahmefällen für einen begrenzten Zeitraum Grenzkontrollen an den Binnengrenzen eingeführt werden.

im Schengen-Raum nicht im

Schengen- Raum

EU-Länder Nicht-EU-

Länder EU-Länder

Belgien Litauen Slowenien Island Bulgarien

Dänemark Luxemburg Spanien Liechtenstein Irland Deutschland Malta Tschechien Norwegen Kroatien

Estland Niederlande Ungarn Schweiz Rumänien

Finnland Österreich Zypern

Frankreich Polen Griechenland Portugal Italien Schweden Lettland Slowakei

Wenn Sie in ein EU-Land reisen, das nicht Schengen-Mitglied ist, oder aus diesem Land zurückkehren, benötigen Sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.

An den Außengrenzen der EU (z. B. bei Einreise in die EU von einem Land außerhalb der Europäischen Union oder des Schengen- Raums) werden derzeit die Daten aller Reisenden, auch die der EU-Bürgerinnen und -Bürger, systematisch mit in Datenbanken gespeicherten Informationen abgeglichen.

Um sich nötigenfalls ausweisen zu können, sollten Sie Ihren Pass oder Personalausweis allerdings auch bei Reisen innerhalb der EU stets mitführen. Gültig sind einzig die von nationalen Behörden ausgestellten Ausweispapiere.

Prüfen Sie vor Reisen in Länder außerhalb der EU, welche Ausweispapiere Sie benötigen.

https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/eu-citizen/

index_de.htm

NICHT-EU-BÜRGERINNEN UND -BÜRGER

Hinweis: Bürgerinnen und Bürger aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz werden hinsichtlich der Einreise in EU- Länder EU-Bürgerinnen und -Bürgern gleichgestellt, da diese vier Länder dem Schengen-Raum angehören.

Reisepass

Sie benötigen einen gültigen Reisepass.

Visum

Es gibt über 60 Länder und Gebiete, deren Staatsangehörige sich bis zu 90 Tage ohne Visum in der EU aufhalten dürfen. Die Liste der Länder, deren Bürgerinnen und Bürger für die Einreise nach Irland ein Visum benötigen, unterscheidet sich geringfügig von der Liste anderer EU-Länder.

Beantragen können Sie ein Visum bei einem Konsulat oder bei der Botschaft des EU-Landes, das Sie besuchen wollen (oder das Ihr Hauptreiseziel ist). Mit einem Schengen-Visum können Sie in sämtliche Schengen-Länder reisen. Wenn Sie einen gültigen, von einem Schengen-Land ausgestellten Aufenthaltstitel oder ein gültiges Visum für den längerfristigen Aufenthalt haben, können Sie bis zu 90 Tage in anderen Schengen-Ländern bleiben. Für die Einreise in ein EU-Land, das nicht zum Schengen-Raum gehört, benötigen Sie eventuell ein Visum. Nähere Informationen hierzu unter:

https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/non-eu- nationals/index_de.htm

https://ec.europa.eu/home-affairs/what-we-do/policies/borders- and-visas/visa-policy/apply_for_a_visa_en

GELD

Der Euro

Der Euro (€) ist derzeit das Zahlungsmittel von rund drei Vierteln der EU-Bürger, also von über 340 Millionen Menschen in 19 EU- Ländern: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern (siehe Karte).

Im Einvernehmen mit der EU verwenden auch Andorra, Monaco, San Marino und die Vatikanstadt den Euro als ihre Landeswährung.

Faktisch ist der Euro außerdem in einigen weiteren Ländern und Gebieten (wie Kosovo und Montenegro) Zahlungsmittel.

Viele Hotels, Geschäfte und Restaurants in europäischen Ländern außerhalb des Euroraums, insbesondere in touristischen Gebieten, akzeptieren den Euro neben der Landeswährung, ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein.

Karten und Bargeld

Grenzüberschreitende Euro-Zahlungen innerhalb des Euro-Raums, einschließlich Geldabhebungen an Automaten und Kartenzahlungen, kosten Sie genauso viel wie in Ihrem eigenen Land. Seit dem 15.

Dezember 2019 gilt dies auch für Personen, die in EU-Ländern außerhalb des Euro-Raums wohnen; jedoch kann es sein, dass weiterhin Währungsumrechnungsentgelte erhoben werden.

Kürzlich eingeführte Regeln verbieten Aufschläge für Zahlungen mit Kredit- oder Debitkarten und verbessern die Sicherheit von Zahlungen. Ab dem 19. April 2020 können Sie außerdem die Umrechnungsgebühren bei Kartenzahlungen oder Geldabhebungen im Ausland besser überprüfen und vergleichen.

Lassen Sie verlorene oder gestohlene Bankkarten sofort telefonisch sperren; notieren Sie sich die entsprechende Notfallnummer vor Ihrer Abreise.

Wenn Sie bei der Einreise in die oder bei der Ausreise aus der EU 10 000 EUR oder mehr (bzw. den entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung) mit sich führen, müssen Sie dies beim Zoll deklarieren.

Bei der Einlösung eines Schecks aus einem anderen EU-Land können oftmals sehr hohe Gebühren anfallen. In vielen Ländern werden Schecks nicht mehr als Zahlungsmittel akzeptiert.

EINKAUFEN

IN DER EU

Auf Ihren Reisen innerhalb der EU dürfen Sie einkaufen und mitnehmen, was und so viel Sie möchten, sofern die Waren für Ihren Eigenverbrauch und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Die Mehrwertsteuer und sonstige Verbrauchsteuern sind im Kaufpreis enthalten, sodass in anderen EU-Ländern keine weiteren Zahlungen zu entrichten sind.

Besondere Vorschriften gelten jedoch für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie alkoholische Getränke und Tabakwaren. Jedes Land kann Richtwerte für die Tabak- und Alkoholmengen festlegen, die für den Eigenverbrauch eingeführt werden dürfen. Führen Sie größere Mengen dieser Waren mit sich, wird man von Ihnen eventuell erfahren wollen, ob diese Waren wirklich nicht für kommerzielle Zwecke bestimmt sind. Die folgenden Werte dürfen von den Ländern allerdings nicht unterschritten werden:

Tabak Alkohol

800 Zigaretten 10 Liter Spirituosen 400 Zigarillos 20 Liter mit Alkohol

angereicherten Wein (z. B. Porto oder Sherry) 200 Zigarren 90 Liter Wein (davon

höchstens 60 Liter Schaumwein)

1 kg Tabak 110 Liter Bier

BEI DER EINREISE IN DIE EU

Bei der Einreise in die EU aus einem Land, das nicht zur EU gehört, dürfen Sie für Ihren persönlichen Gebrauch Waren in den nachstehend genannten Mengen mehrwertsteuer- und verbrauchsteuerfrei einführen. Dies gilt auch, wenn Sie aus Gebieten kommen, in denen die Mehrwert- und Verbrauchsteuerbestimmungen der EU nicht gelten.

Abhängig vom EU-Land gibt es eine obere oder untere Höchstmenge für Tabakwaren, die Sie in die EU mitbringen dürfen. Daher sollten Sie sich immer nach den Zollregelungen des Landes erkundigen, das Sie besuchen möchten.

Tabak* Alkohol

OBERE

HÖCHSTMENGE UNTERE

HÖCHSTMENGE 1 Liter Spirituosen oder unvergällter Alkohol (Äthylalkohol) oder 2 Liter mit Alkohol angereicherter Wein oder Schaumwein** und 200 Zigaretten

oder 40 Zigaretten

oder 100 Zigarillos

oder 20 Zigarillos

oder

50 Zigarren oder 10 Zigarren oder 4 Liter Wein und 250 g Tabak 50 g Tabak 16 Liter Bier

* Die Menge entspricht 100 % der Freimenge für Tabakwaren.

Sie können die Waren beliebig kombinieren, jedoch darf die Gesamtmenge nicht überschritten werden. Zum Beispiel:

100 Zigaretten (50 % der Freimenge) + 50 Zigarillos (50 % der Freimenge) = 100 % der Freimenge.

** Bei Spirituosen sowie bei mit Alkohol angereichertem Wein oder Schaumwein entspricht die Menge 100 % der Freimenge, die Sie jedoch beliebig aufteilen können. Zum Beispiel können Sie einen halben Liter Spirituosen und 1 Liter mit Alkohol angereicherten Wein mitbringen – beides entspricht der Hälfte der Freimenge.

Reisende unter 17 Jahren haben keinen Anspruch auf diese Alkohol- und Tabakfreimengen.

Reisen Sie über ein Nicht-EU-Land von einem EU-Land in ein anderes (z. B. über die Schweiz), müssen Sie sich über die Zollregelungen dieses Landes informieren.

Sonstige Waren einschließlich Parfum

Ë Flug- und Seereisende: höchstens 430 EUR Ë Sonstige Reisende: höchstens 300 EUR

Für Reisende unter 15 Jahren gilt in einigen EU-Ländern ein niedrigerer Wert, der jedoch in keinem Fall unter 150 EUR liegen darf.

Lebensmittel

Für Fleisch- und Milchprodukte gelten bei Reisen innerhalb der EU keine Beschränkungen. Bringen Sie jedoch keine Fleisch- oder Milchprodukte aus Nicht-EU-Ländern in die EU, da diese gefährliche Krankheitserreger enthalten könnten. Auf diese Weise sollen Nutztiere in der EU vor Krankheiten

wie Maul- und Klauenseuche oder Afrikanischer Schweinepest geschützt werden. Ausgenommen sind kleine Mengen zum Eigenverbrauch von Reisenden aus Andorra, den Färöern, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz.

Weitere Informationen:

https://europa.eu/youreurope/citizens/

travel/carry/alcohol-tobacco-cash/index_

de.htm

https://ec.europa.eu/food/animals/

animalproducts/ personal_imports_en

VERBRAUCHERSCHUTZ

Als Verbraucherin oder Verbraucher haben Sie EU-weit Anspruch auf faire Behandlung, auf Produkte, die bestimmten Standards genügen, und auf Entschädigung, wenn etwas schiefgeht.

Bewusst geniessen

Strenge Vorschriften für Herstellung, Verarbeitung und Verkauf von Lebensmitteln gewährleisten ein Höchstmaß an Lebensmittelsicherheit. Etikettierungsvorschriften garantieren klare, umfassende und genaue Angaben zu den Lebensmittelinhaltsstoffen.

Bewusst einkaufen

Sowohl bei Online-Bestellungen als auch beim Einkauf in einem Ladengeschäft sind Sie vor zahlreichen unlauteren Geschäftspraktiken geschützt. Voreinstellungen auf Websites sind verboten, sodass Sie z. B. beim Online-Kauf eines Flugtickets nicht versehentlich eine Reiseversicherung mitbezahlen, die

Sie gar nicht abschließen wollten.

Preise vergleichen

Bei allen zum Verkauf angebotenen Waren müssen der Gesamtpreis (einschließlich der Mehrwertsteuer) und gegebenenfalls der Grundpreis, also der Preis pro Kilo oder Liter, angegeben sein. Bei der Online-Buchung eines Fluges muss der Gesamtpreis des Tickets (mit Steuern und Gebühren) von Anfang an sichtbar sein.

Probleme lösen

Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) erteilt praktische Auskünfte über die Rechte von EU-Verbrauchern, und es berät und hilft kostenlos bei grenzüberschreitenden Beschwerden oder Streitigkeiten. Solche Zentren bestehen in allen EU-Ländern sowie in Island und Norwegen. Darüber hinaus gibt es eine ECC-Net-Reise-App mit vielen nützlichen Tipps und Informationen.

https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/consumers/

resolve-your-consumer-complaint/european-consumer-centres- network_de

Auf das EU-Umweltzeichen achten

Das EU-Umweltzeichen hilft bei der Suche nach umweltfreundlichen Produkten oder Unterkünften (Hotels, Jugendherbergen oder Campingplätze).

Achten Sie beim Kauf von Öko-/Bio-Lebensmitteln auf das EU-Logo.

ANREISE

MIT DEM AUTO ODER ZWEIRAD Führerschein

Ein in einem EU-Land ausgestellter Führerschein wird in der gesamten EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz anerkannt.

Alle neu ausgestellten Führerscheine sind europaweit einheitlich in Form einer Plastikkarte gestaltet. In den meisten Ländern müssen Sie neben Ihrem gültigen Führerschein die Fahrzeugzulassungspapiere mit sich führen.

Reisende aus Nicht-EU-Ländern sollten sich erkundigen, ob sie im Zielland einen internationalen Führerschein benötigen, insbesondere bei Reisen nach Irland, Malta, Spanien oder Zypern.

Kfz-Versicherung

Überall in der EU bietet Ihre Kfz-Versicherung die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung (Haftpflicht). Dies gilt auch für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Wenn Sie im Inland umfassend versichert sind, erstreckt sich dieser Versicherungsschutz oft auch auf andere Länder; vor der Abreise sollten Sie allerdings überprüfen, auf welche Länder dies zutrifft und wie lange der Versicherungsschutz gilt.

Das europäische Unfallmeldeformular, das Sie bei Ihrer

Versicherung oder online erhalten und das es in mehreren Sprachen gibt, erleichtert Ihnen im Ausland die Protokollierung eines Unfalls.

Die grüne Versicherungskarte ist bei Reisen innerhalb der EU zwar nicht Pflicht, doch sie ist international als Nachweis einer bestehenden Mindesthaftpflichtversicherung anerkannt. Wenn Sie die grüne Karte nicht mitnehmen, sollten Sie auf jeden Fall einen anderen Versicherungsnachweis bei sich haben.

Maut und Vignetten

Viele Länder erheben für die Benutzung ihrer Straßen entfernungs- oder zeitabhängige Gebühren. Die EU achtet darauf, dass die erhobenen Gebühren angemessen sind und dass Gebietsfremde und gelegentliche Nutzer nicht diskriminiert werden.

Sicherheit im Straßenverkehr

In allen EU-Ländern besteht Gurtpflicht (sofern Gurte im Fahrzeug vorhanden sind). Kinder müssen durch geeignete Kinderrückhaltesysteme gesichert sein.

Telefonieren beim Fahren erhöht das Unfallrisiko erheblich und ist deswegen in allen EU-Ländern

sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz verboten, sofern keine Freisprecheinrichtung verwendet wird.

Der höchstzulässige Blutalkoholgehalt liegt je nach Land zwischen 0,0 und 0,8 mg/ml. Verstöße, z. B.

Geschwindigkeitsübertretungen und Fahren unter Alkoholeinfluss, können dank eines verbesserten grenzüberschreitenden Informationsaustauschs geahndet werden.

Denken Sie daran, dass in Irland, Malta und Zypern links gefahren wird und dass in einigen Ländern (etwa in Belgien, Frankreich, den Niederlanden und Portugal) in der Regel

„rechts vor links“ gilt.

Mit einem Elektroauto

In der Europäischen Union gibt es derzeit mehr als 150 000 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge. Diese Anzahl soll mithilfe der EU in Zukunft deutlich erhöht werden. Dank genormter Stecker in ganz Europa können Fahrerinnen und Fahrer von Elektrofahrzeugen ihr E-Auto überall in der EU aufladen. Eine Karte mit Ladepunkten für Elektrofahrzeuge gibt es hier: https://www.eafo.eu.

Mit dem Bus

Die EU arbeitet ständig an verbesserten Sicherheitsstandards für Busreisende. So wurden kürzlich strengere Vorschriften für die Verwendung von feuerbeständigen Materialien in Fahrzeugen eingeführt. In allen EU-Ländern besteht Gurtpflicht (sofern Gurte im Bus vorhanden sind).

Mit dem Fahrrad

Warum erkunden Sie Europa nicht mit dem Rad? Das europäische Radwegenetz EuroVelo überzieht den gesamten Kontinent, einschließlich einiger seiner Hauptattraktionen, mit 16

Fernradwegen von insgesamt 70 000 km Länge. Oder entdecken Sie Europas Städte auf einem der vielen Selbstbedienungs-Mieträder, die zum Teil von der EU kofinanziert werden.

www.de.eurovelo.com

MIT DEM FLUGZEUG

Die Schaffung des europäischen Luftverkehrsbinnenmarktes vor über 25 Jahren hat das Reisen mit dem Flugzeug in Europa spürbar verändert: Die Flugpreise sind gesunken, und es gibt eine deutlich größere Auswahl an Fluggesellschaften, Verbindungen und Angeboten für die Passagiere.

Europa gehört zu den sichersten Luftverkehrsregionen der Welt. Zur weiteren Erhöhung der Sicherheit müssen Fluggesellschaften aus Nicht-EU-Ländern im Besitz einer Genehmigung sein, in der ihnen bestätigt wird, dass sie internationale Sicherheitsstandards erfüllen.

Außerdem müssen sie ihre Flugzeuge in Europa inspizieren lassen, und sie dürfen den europäischen Luftraum nicht nutzen, wenn sie als unsicher eingestuft oder von ihren jeweiligen Luftfahrtbehörden nicht ausreichend beaufsichtigt werden.

Für sämtliche von EU-Flughäfen abgehende Flüge gelten einheitliche EU-Vorschriften hinsichtlich der Sicherheitskontrollen von Passagieren, Handgepäck und aufgegebenem Gepäck.

Die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck unterliegt derzeit Beschränkungen, und es gibt eine einheitliche Liste der Gegenstände, die im Handgepäck und/oder im aufgegebenen Gepäck untersagt sind.

MIT DEM ZUG

Die Bahn ist nach wie vor der sicherste und beliebteste Verkehrsträger in Europa. Die EU verfügt über ein

Eisenbahnnetz mit einer Länge von mehr als 220 000 km. Es gibt Hochgeschwindigkeitsstrecken mit einer Gesamtlänge von mehr als 8000 km (unter anderem die wichtigen Strecken Paris–

Brüssel–Amsterdam–Köln, Mailand–Rom sowie Barcelona–Madrid);

zahlreiche weitere Strecken befinden sich im Bau.

MIT DEM SCHIFF

Die EU verfügt über viele bedeutende Seewege, auf denen – als Alternative zu oder in Kombination mit dem Straßen-, Luft- oder Eisenbahnverkehr – regelmäßige und hochwertige Verbindungen angeboten werden. Die EU nimmt bei der Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr und bei der Förderung hoher Qualitätsstandards eine Vorreiterrolle ein. 2018 sind neue Sicherheitsvorschriften für Passagierschiffe in EU-Gewässern in Kraft getreten.

IHRE RECHTE

Die EU ist weltweit die einzige Region, in der Bus-, Flug-, Bahn- und Schiffsreisenden ein Bündel von Rechten zusteht.

Passagiere haben in der EU unter anderem Anspruch auf präzise, zeitnahe und zugängliche Information, auf Hilfe/Betreuung sowie (unter bestimmten Voraussetzungen) auf Entschädigung bei Annullierungen und großen Verspätungen.

Mit dieser App können Sie prüfen, welche Rechte Sie haben und wie Sie sie geltend machen können: https://europa.eu/youreurope/

citizens/travel/passenger-rights/index_de.htm.

Außerdem sind Pauschalreisende, die bei Buchung auf ein und derselben oder auf einer verlinkten Website mindestens zwei Reiseleistungen (etwa einen Flug, ein Hotel oder einen Mietwagen) kombinieren, durch EU-Vorschriften während der Reise umfassend geschützt.

Vor der Reise: Alle Reisenden müssen über ihr gebuchtes Reisepaket (darunter die Reisedestination(en), die inkludierten Leistungen und eine Notrufnummer) ausreichend informiert werden. Das Gleiche gilt für ihre Rechte. So haben Sie heute beispielsweise umfassendere Rechte bei der Annullierung einer Reise oder bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters.

Während der Reise: Reisende haben während ihrer Reise ein Recht auf Hilfe/Betreuung, insbesondere durch die Bereitstellung von Informationen über Gesundheitsdienste und konsularische Hilfe.

https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/consumers/travel-and- timeshare-law/package-travel-directive_de

Reisende mit Behinderungen oder mit eingeschränkter Mobilität

Reisende mit Behinderung oder mit eingeschränkter Mobilität haben Anspruch auf kostenlose Betreuung/Hilfe in Flughäfen, Bahnhöfen, Häfen und bestimmten Busterminals sowie an Bord von Flugzeugen, Zügen, Schiffen und Fernbussen. Das Beförderungsunternehmen oder der Betreiber des Flughafens, Bahnhofs usw. sollte entweder bei der Buchung oder beim Fahrkartenkauf, spätestens aber 48 Stunden vor Reiseantritt (bei Fernbussen spätestens 36 Stunden vorher) über besondere Erfordernisse informiert werden.

Weitere Informationen:

https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/transport-disability/

reduced-mobility/index_de.htm

Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind und in Ihrem Heimatland einen Parkausweis für Behinderte haben, können Sie auch in anderen EU-Ländern die Parkmöglichkeiten für Behinderte nutzen. Prüfen Sie jedoch die vor Ort jeweils geltenden Voraussetzungen.

Achten Sie auf das Rollstuhlsymbol.

Beschwerden

Falls Sie meinen, während einer Reise nicht zu Ihrem Recht gekommen zu sein, richten Sie Ihre Beschwerde oder Forderung bitte zunächst an das betreffende Beförderungsunternehmen oder an den Betreiber des jeweiligen Flughafens, Bahnhofs, Hafens oder Busterminals. Sind Sie mit der Reaktion nicht zufrieden, können Sie sich an die für den jeweiligen Verkehrsträger zuständige nationale Stelle wenden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der gebührenfreien Europe-Direct-Nummer 00 800 6 7 8 9 10 11; dort erfahren Sie auch, welche Stelle in Ihrem Fall zuständig ist.

GESUNDHEIT

Zugang zu medizinischer Versorgung

Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger haben Sie bei Erkrankung während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen EU-Land denselben Leistungsanspruch wie die Menschen, die in diesem Land versichert sind (in manchen Ländern ist die Versorgung kostenlos); dies gilt auch für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Nehmen Sie daher immer Ihre Europäische

Krankenversicherungskarte auf Ihre Reisen mit. Die Europäische Krankenversicherungskarte, die kostenfrei bei Ihrer nationalen Krankenversicherung erhältlich ist, beweist, dass Sie in einem der oben gelisteten Länder versichert sind. Müssen Sie in einem Land vorab die Kosten für die Behandlung übernehmen, so bewahren Sie alle Rechnungen, Rezepte und Quittungen auf. Stellen Sie den Erstattungsantrag schon von Ihrem Reiseland aus oder aber gleich nach Ihrer Rückkehr.

Erfahren Sie hier, wie Sie die Karte beantragen können: https://

ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=563&langId=de#navItem-1.

Reiseversicherung

Die Europäische Krankenversicherungskarte ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung, da damit nicht die Kosten etwa für eine Rückführung ins Heimatland oder für eine Bergrettung in einem Skigebiet abgedeckt sind. Gegen diese Risiken sollten Sie nötigenfalls eine Reiseversicherung abschließen.

Medikamente

Ein Rezept Ihres Arztes gilt in allen EU-Ländern, doch sollten Sie sich vergewissern, ob das verschriebene Medikament auch in dem von Ihnen besuchten Land verkäuflich und verfügbar ist.

Achten Sie darauf, dass die Verschreibung alle erforderlichen Angaben über Sie, den verschreibenden Arzt und das verschriebene Produkt enthält. In manchen EU-Ländern können Reisende dank elektronischer Verschreibungen (ePrescriptions) von ihrem Arzt verschriebene Arzneimittel in der Apotheke erhalten, und bald wird es Ärzten möglich sein, wichtige Patienteninformationen in ihrer Sprache abzurufen.

Finden Sie hier heraus, ob diese Leistung auch in Ihrem Zielland verfügbar ist: https://ec.europa.eu/health/ehealth/electronic_

crossborder_healthservices_de.

Impfungen

Für Reisen innerhalb der EU sind in der Regel keine Impfungen erforderlich. Impfvorschriften bzw. -empfehlungen bestehen lediglich für einige Überseegebiete der EU. Informieren Sie sich vor der Abreise bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Badegewässer

Im Jahr 2018 erfüllten über 95 % der Badeplätze in der EU die Mindestanforderungen an die Wasserqualität, und über 85 % wurden sogar als „ausgezeichnet“

eingestuft. Diese interaktive Karte informiert Sie über die Wasserqualität an Ihrem Reiseziel:

https://www.eea.europa.eu/themes/water/europes-seas-and- coasts/assessments/state-of-bathing-water.

IN VERBINDUNG BLEIBEN

Mobiltelefone

Roaming zu Inlandspreisen: Auf Reisen in der EU können Sie Ihr Mobiltelefon ohne Aufschläge genauso nutzen wie im eigenen Land. Dies gilt auch für Island, Liechtenstein und Norwegen (jedoch nicht für die Schweiz). Falls Ihr Datenvolumen im Inland jedoch unbegrenzt ist oder Sie für das eigene Land einen sehr günstigen Datentarif haben, erhalten Sie für das Roaming in der EU – ohne Aufschlag – ein zwar großes, aber möglicherweise nicht unbegrenztes Datenvolumen. Wenn Sie dieses Roaming-Volumen überschritten haben, kann Ihr Anbieter einen geringen Roaming- Zuschlag (von weniger als 4,50 EUR pro GB) erheben. Sollten Sie einen Aufenthalt in einem anderen EU-Land für mehrere Monate planen, informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter über die Regelung der angemessenen Nutzung („Fair Use Policy“).

WLAN

Mit finanzieller Unterstützung der EU wurden WLAN- Hotspots in rund 8000 Orten in der gesamten EU eingerichtet, sodass nun mehr Bürgerinnen und Bürger kostenlos das Internet nutzen können. Überall, wo Sie das WiFi4EU-Symbol sehen, etwa in Bibliotheken, auf Plätzen, in Parks, Museen sowie anderen öffentlichen Bereichen, haben Sie kostenlosen Internet-Zugang.

Postkarten

Briefmarken dürfen nur in dem Land verwendet werden, in dem sie gekauft wurden.

Steckdosen

In fast allen EU-Ländern werden zweipolige Stecker verwendet;

nur Irland, Malta und Zypern verwenden dreipolige.

UNTERWEGS IN

EUROPA

2020

UNTERWEGS IN

EUROP A

2020

Europa: ein Kontinent mit tausendjähriger Geschichte, einem reichen Kulturerbe, einer atemberaubenden Landschaft und einigen der beliebtesten Reiseziele der Welt. Von Gebirgsketten bis hin zu Sandstränden, von malerischen Landschaften bis hin zu Weltstädten mit Tausenden von Museen und Kunstgalerien – in Europa gibt es für den Reisenden viel zu entdecken. Und dank der Europäischen Union (EU) ist dies leichter denn je.

Sie können zum Beispiel in 26 europäische Länder ohne Grenzkontrollen einreisen – und auch Ihren Hund oder Ihre Katze dürfen Sie auf die Reise mitnehmen. Der Zugang zu medizinischer Versorgung ist problemlos, und der Euro erleichtert Schnäppchenjägern das „grenzenlose“

Einkaufen. Ihr Mobiltelefon oder Smartphone können Sie genauso wie in Ihrem eigenen Land nutzen – ganz ohne zusätzliche Gebühren –, und auch auf Ihre Online-Dienste können Sie nun auf Ihrer Reise zugreifen.

Weitere Informationen, nützliche Tipps und eine Europakarte finden Sie in diesem Infoblatt.

Sie können die Broschüre bestellen oder hier herunterladen: 

https://op.europa.eu/webpub/com/travelling-in-europe/de/

oder den QR-Code unten scannen.

Nehmen Sie bitte von zu Hause eine Tragetasche mit, wenn Sie einkaufen gehen. Mithilfe von EU-Vorschriften wird der Verbrauch umweltschädlicher Kunststofftragetaschen reduziert. In den meisten Ländern müssen die Verbraucher für jede Tasche, die sie beim Einkaufen erhalten, bezahlen.

Welche

Geschwindigkeitsbe- schränkungen gelten in Spanien? Besteht für Radfahrer in Schweden eine Helmpflicht? Alle wichtigen Informationen zur Sicherheit im Straßenverkehr erhalten Sie über die App Going Abroad (Im Ausland unterwegs):

http://ec.europa.eu/

transport/road_safety/

going_abroad/index_

de.htm.

Europäische Union

NA-03-20-262-DE-C (Print) - NA-03-20-262-DE-N (PDF)

(2)

REISETIPPS

Anregungen und Informationen finden Sie auf unserer Website zu den interessantesten europäischen Reisezielen (visiteurope.com) sowie auf den Internetseiten der offiziellen Tourismuszentralen der einzelnen EU-Länder.

Österreich austria.info Belgien visitflanders.com

http://www.wallonia.be/en/visit Bulgarien bulgariatravel.org/de

Zypern visitcyprus.com

Tschechien czechtourism.com Deutschland germany.travel Dänemark visitdenmark.com

Spanien spain.info/de/

Estland visitestonia.com

Frankreich int.rendezvousenfrance.com Finnland visitfinland.com

Griechenland visitgreece.gr

Ungarn gotohungary.com

Kroatien croatia.hr

Italien italia.it/de

Irland discoverireland.ie Luxemburg visitluxembourg.com Litauen lithuania.travel/de Lettland latvia.travel

Malta visitmalta.com

Niederlande holland.com Portugal visitportugal.com

Polen poland.travel

Rumänien romania.travel/en

Schweden visitsweden.com

Slowakei slovakia.travel Slowenien slovenia.info Die EU fördert jedes Jahr zahlreiche kulturelle Projekte und Veranstaltungen in ganz Europa, darunter insbesondere die Kulturhauptstädte Europas. Mit dieser Initiative sollen die große kulturelle Vielfalt Europas zur Geltung gebracht sowie Ausstellungen und Events organisiert werden, in denen die lokale Kultur der ausgewählten Städte im Vordergrund steht.

Kulturhauptstädte 2020 sind die historische Stadt Rijeka, Kroatiens wichtigste Hafenstadt, und Galway, das Tor zu Irlands herrlicher Westküste. Weitere Informationen:

https://rijeka2020.eu/en https://galway2020.ie/en

Die europäischen Hauptstädte des intelligenten Tourismus 2020 sind Göteborg (Schweden) und Málaga (Spanien). Weitere Informationen dazu gibt es hier: https://smarttourismcapital.eu/cities-2020-winners/.

Dank neuer EU-Bestimmungen können Sie jetzt uneingeschränkt und ohne Aufschläge auf die von Ihnen bezahlten Online-Dienste zugreifen (Filme, Sportereignisse, E-Books, Videospiele und Musikdienste). Dies gilt auch in Island, Liechtenstein und Norwegen.

Für junge Reisende

Seit dem Jahr 2018 bietet die EU 18-jährigen EU-Bürgerinnen und -Bürgern die Möglichkeit, bis zu einem Monat kostenlos durch Europa zu reisen und dessen reiches Kulturerbe zu entdecken. Bisher haben rund 70 000 junge Europäerinnen und Europäer einen Travel-Pass erhalten. Weitere Informationen: https://europa.eu/youth/discovereu Mit der europäischen Jugendkarte können Jugendliche von über 70 000 Ermäßigungen für kulturelle Veranstaltungen, Unterkünfte, Aus- und Weiterbildung, sonstige Dienstleistungen und Produkte in 36 europäischen Ländern profitieren – angefangen beim Rijksmuseum in Amsterdam, Disneyland in Paris oder bei Barcelonas Sagrada Familia bis hin zu den Sonnenküsten von Griechenland, Malta oder Zypern.

Hier geht’s zu den Ermäßigungen: https://www.eyca.org/discounts.

HAUSTIERE

Der bei jedem Tierarzt erhältliche „EU-Heimtierausweis“ erleichtert das grenzüberschreitende Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen. Alle Hunde, Katzen und Frettchen müssen einen solchen Ausweis haben und zur Identifikation entweder einen elektronischen Mikrochip oder eine deutlich lesbare, vor Juli 2011 angebrachte Tätowierung tragen. Sie müssen außerdem gegen Tollwut geimpft sein; genaue Angaben hierzu sind in den Heimtierausweis einzutragen. Die Impfung muss nach der Implantation des Mikrochips bzw. nach der Tätowierung stattfinden.

Darüber hinaus müssen Hunde vor Reisen nach Finnland, Irland und Malta von einem Tierarzt einer speziellen Bandwurmbehandlung unterzogen werden. Die Behandlung muss ein bis fünf Tage vor der Ankunft in einem dieser Länder erfolgt und im Heimtierausweis vermerkt sein.

https://ec.europa.eu/food/animals/pet-movement/ms-websites_en

IM NOTFALL

Einheitliche europäische Notrufnummer: 112

Die Rettungsdienste sind in jedem EU-Land unter der gebührenfreien Nummer 112 zu erreichen (Festnetz und Mobiltelefon).

Melden Sie jeden Diebstahl bei der örtlichen Polizei. Wenn Sie vor Gericht oder bei Ihrer Versicherung Ansprüche geltend machen wollen, muss ein Polizeiprotokoll vorliegen. Wurde Ihnen der Reisepass oder Personalausweis gestohlen, so verständigen Sie ein Konsulat oder die Botschaft Ihres Heimatlandes sowie die Polizei.

Wenn Sie sich als EU-Bürgerin oder -Bürger in einem Land außerhalb der EU befinden und Ihr eigenes Land dort kein Konsulat oder keine Botschaft hat, können Sie sich im Falle einer Krise, einer schweren Erkrankung oder bei Verlust Ihres Reisepasses an ein Konsulat oder die Botschaft jedes anderen EU-Landes wenden.

DIE EU KONTAKTIEREN

BESUCH

In ganz Europa gibt es Hunderte örtliche EU-Informationszentren. Die Anschrift des nächstgelegenen Zentrums finden Sie unter:

https://europa.eu/european-union/contact_de TELEFON ODER E-MAIL

Europe Direct beantwortet Ihre Fragen über die Europäische Union. So erreichen Sie Europe Direct:

— über die gebührenfreie Rufnummer 00 800 6 7 8 9 10 11 (manche Telefondienstanbieter berechnen allerdings Gebühren),

— über die Standardrufnummer +32 229-99696 oder

— per E-Mail über: https://europa.eu/european-union/contact_de

INFORMATIONEN ÜBER DIE EU

IM INTERNET

Auf dem Europa-Portal finden Sie Informationen über die Europäische Union in allen Amtssprachen:

https://europa.eu/european-union/index_de EU-VERÖFFENTLICHUNGEN

Sie können EU-Veröffentlichungen kostenlos herunterladen oder bestellen unter https://publications.europa.eu/en/publications. Für mehrere Exemplare kostenloser Veröffentlichungen wenden Sie sich bitte an Europe Direct oder Ihr örtliches Informationszentrum (siehe https://europa.eu/european-union/contact_de).

INFORMATIONEN ZUM EU-RECHT

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Europäische Kommission Generaldirektion Kommunikation

Redaktionelle Dienste und Gezielte Kommunikation 1049 Brüssel

BELGIEN

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Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2020

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30°W 20° 20°

20°

30°

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50°

40°

0 100 200 300 400 km

0 100 200 300 mi

NORDSEE EUROPÄISCHES

NORDMEER

IONISCHES MEER TYRRHENISCHES

MEER

SCHWARZES MEER

ÄGÄISCHES MEER KELTISCHE

SEE

GOLF VON LION GOLF VON

BISKAYA

WEISSES MEER BARENTSSEE

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BOTTNISCHER MEERBUSEN

Sava

Altaelva

Weser

Elbe

Douro

Meuse

Dnepr

Guadalquivir

Tajo

Duero

Wisła

Volga

Dunărea

Tigris Odra

Tejo

Euphrates Kızılırmak

Luleälven

Kokemäenjoki Kumo älv

Dalälven

Seine

Nederrijn

Donau

Kemijoki Kemi älv

Garonne

Guadiana

Rne

Ebro

Po Loire

Rhein

Dunav

Nëman

Guadiana

Umeälven

Kelkit Inn

Dnister Thames

Tisza Hallingdalselva

Ladožskoe Ozero

Vänern

Onežskoe Ozero

Jönköping

Växjö

Nyköping Linköping

Visby

Karlskrona Uppsala

Kalmar Gävle Falun

Karlstad

Göteborg

Umeå Luleå

Östersund

Härnösand

Västerås Örebro

Halmstad

Malmö

Trento

Torino

Bologna

Napoli Perugia

L'Aquila

Bari Ancona

Palermo Genova

Firenze Innsbruck Bregenz

Klagenfurt Graz Linz

Eisenstadt Salzburg

Porto

Coimbra

Santander

Valladolid Oviedo Santiago de

Compostela

Murcia Logroño

Iruña Pamplona

Barcelona Zaragoza

Toledo

Palma de Mallorca València

Valencia Mérida

Sevilla

Mainz Wiesbaden

Kiel

Hannover

Schwerin Hamburg

Magdeburg Düsseldorf

Potsdam

München Stuttgart

Dresden

Saarbrücken

Erfurt

Toulouse

Marseille

Bremen

Faro

Ajaccio

Hillerød Sorø Vejle

Viborg Aalborg

Tauragė Klaipėda

Telšiai Šiauliai

Utena Panevėžys

MarijampolėAlytus Kaunas

Gorzów Wielkopolski

Rzeszów Kielce

Katowice Opole Wrocław Poznań

Łódź Gdańsk

Bydgoszcz

Lublin Szczecin

Olsztyn

Białystok Mariehamn

Maarianhamina Turku Åbo

Hämeenlinna Mikkeli S:t Michel Vaasa

Vasa

Tavastehus OuluUleåborg Rovaniemi

Namur

Sankt Pölten Rennes

Orléans

Dijon Lille

Rouen

Nantes

Lyon Bordeaux

Vitoria-Gasteiz

Évora

Milano

Campobasso Aosta-Aoste

Cagliari

Venezia

Potenza

Catanzaro Trieste

Kraków

Daugavpils Valmiera

Liepāja Jelgava

Leeuwarden

Lelystad

Arnhem Haarlem

Zwolle

Middelburg

Maastricht Assen

Groningen

Utrecht 's-Hertogenbosch

Plzeň

Brno Hradec Králové

České Budějovice

Ústí nad Labem

Jihlava

Olomouc Zlín Liberec

Karlovy Vary

Pardubice

Prešov Žilina

Košice Banská

Bystrica Ostrava

Târgu Mureș Miskolc

Debrecen Salgótarján

Tatabánya Székesfehérvár

Pécs

Szeged Békéscsaba Kecskemét

Szolnok

Kaposvár Szekszárd

Nyíregyháza

Oradea

Bistrița Zalău

Timișoara

Baia Mare SatuMare

Alba lulia Arad

Deva Sibiu

Cluj-Napoca

Gospić Zadar

Šibenik

Virovitica

Požega Slavonski Brod

Osijek Vukovar Novi Sad

Banja Luka Brčko TrnavaNitra

Trenčin

Veszprém Szombathely

Győr

Zalaegerszeg

Pazin Rijeka Karlovac Krapina Varaždin

Čakovec Koprivnica

Sisak Bjelovar

Eger

Split

Râmnicu Vâlcea

Ploiești Târgoviște

Alexandria Craiova

Slobozia Buzău Târgu-Jiu

Giurgiu Drobeta-Turnu

Severin

Pitești

Călărași Suceava

Galați Iași Botoșani

Vaslui

Reșița

Slatina

Brăila Sfântu

Gheorghe

Tulcea Bacău

Miercurea-Ciuc

Brașov Focșani

Constanța Piatra Neamţ

Dubrovnik

Buftea

Kırklareli Edirne

Balıkesir Bursa

Eskişehir

Aydın

Kütahya

Muğla İstanbul

Samsun Sinop

Kastamonu

Çankırı

Yozgat Kırıkkale

Kırşehir Nevşehir

Niğde Aksaray

Mersin Karaman Konya

Antalya Burdur

Isparta Afyon

Düzce Bolu Zonguldak

Bartın

Karabük Adapazarı

İzmit Yalova Tekirdağ

Bilecik

Uşak

İzmir

Denizli Manisa

Çanakkale

Artvin Ardahan Kars

Iğdır Ağrı

Van Bitlis Muş

Hakkari Şırnak Siirt

Mardin Batman Diyarbakır Rize

Malatya Adıyaman

Şanlıurfa

Antakya Kilis Gaziantep Osmaniye Adana

Kahramanmaraş Kayseri

Sivas Tokat Amasya Çorum

Erzurum

Bingöl Trabzon

Giresun Gümüşhane

Erzincan

Tunceli

Elazığ Ordu

Bayburt Paide

Jõhvi Jõgeva Haapsalu

Kärdla

Pärnu Rakvere

Kuressaare Rapla

Tartu Valga

Põlva Võru Viljandi

Irakleio Larisa

Kerkyra

Ermoupoli Patra

Mytilini Lamia

Ioannina Kozani

Komotini Thessaloniki

Tripoli

Ruse

Lovech

Varna

Burgas

Haskovo Plovdiv Vidin

Montana Vratsa

Pleven Veliko Tarnovo

Silistra Dobrich Shumen Razgrad Targovishte

Yambol

Kardzhali Smolyan

Stara Zagora Gabrovo

Pazardzhik

Sliven

Blagoevgrad Pernik

Kyustendil

Bern

Oslo Reykjavik

Moskau

Minsk

Chisinau

Tunis Rabat

Algier

Kiew

Beirut Damaskus

Eriwan Tiflis London

Luxemburg Brüssel

Prag

Warschau

Budapest

Vilnius

Sofia Ljubljana

Riga Tallinn

Valletta

Bratislava

Bukarest

Athen Rom

Lissabon Madrid

Paris

Wien Amsterdam

Kopenhagen Dublin

Stockholm

Helsinki

Nikosia Ankara

Berlin

Zagreb

Skopje Podgorica

Belgrad

Tirana Sarajewo

Pristina Den Haag

Frankfurt a. M.

Strasbourg

ÖREBRO LÄN

SKÅNE LÄN

KALMAR LÄN

MELILLA CEUTA

SÖDERMANLANDS LÄN

VÄSTRA GÖTALANDS LAN

VÄSTERNORRLANDS LÄN

VÄSTMANLANDS LÄN

VÄSTERBOTTENS LÄN

ÖSTERGÖTLANDS LÄN

NORRBOTTENS LÄN

STOCKHOLMS LÄN GÄVLEBORGS LÄN

JÖNKÖPINGS LÄN

KRONOBERGS LÄN VÄRMLANDS LÄN

JÄMTLANDS LÄN

GOTLANDS LÄN DALARNAS LÄN

BLEKINGE LÄN HALLANDS LÄN

UPPSALA LÄN

VORARL- BERG

LIGURIA

KÄRNTEN

ALGARVE

SACHSEN HAMBURG

MARCHE VENETO

MOLISE UMBRIA

BAYERN BREMEN

TIROL BURGEN-

LAND WIEN

COMUNIDAD DE MADRID CASTILLA Y LEÓN

NORDRHEIN-WESTFALEN

CASTILLA-LA MANCHA

ANDALUCÍA GALICIA

ILLES BALEARS

PIEMONTE

SICILIA

CALABRIA BASILICATA

PUGLIA ABRUZZO

LAZIO TOSCANA EMILIA-ROMAGNA PROVENCE-ALPES-

CÔTE D'AZUR OCCITANIE

CATALUÑA ARAGÓN

NORTE

CENTRO

ALENTEJO

COMUNIDAD VALENCIANA

NOUVELLE-AQUITAINE

AUVERGNE-RHÔNE-ALPES BRETAGNE

PAYS DE LA LOIRE

CENTRE-VAL DE LOIRE

BOURGOGNE- FRANCHE-COMTÉ HAUTS-DE-

FRANCE

NIEDERSACHSEN

HESSEN

BADEN-WÜRTTEMBERG

BRANDENBURG MECKLENBURG-

VORPOMMERN

SARDEGNA CORSE

FRIULI- VENEZIA

GIULIA

OBERÖSTERREICH SCHLESWIG-

HOLSTEIN

SAARLAND WALLONIE

ISLAS BALEARES COMUNITAT

VALENCIANA

CATALUNYA EUSKADI

HOVEDSTADEN

SJÆLLAND SYDDANMARK

MIDTJYLLAND NORDJYLLAND

KLAIPĖDA TELŠIAI

ŠIAULIAI

TAURAGĖKAUNAS

MARIJAMPOLĖ

ALYTUS VILNIUS

UTENA PANEVĖŽYS

KUJAWSKO- -POMORSKIE ZACHODNIOPOMORSKIE

POMORSKIE

WARMIŃSKO-MAZURSKIE

PODLASKIE

MAZOWIECKIE LUBUSKIE

WIELKOPOLSKIE

DOLNOŚLĄSKIE

OPOLSKIE ŚLĄSKIE

MAŁOPOLSKIE PODKARPACKIE ŚWIĘTOKRZYSKIE ŁÓDZKIE

LUBELSKIE BERLIN

VÄSTRA OCH INRE FINLAND

LOUNAIS-SUOMI SYDVÄSTRA FINLAND

LÄNSI- JA SISÄ-SUOMI

ETELÄ-SUOMI ÖSTRA FINLAND

SÖDRA FINLAND

AHVENANMAA

NIEDERÖSTERREICH

ITÄ-SUOMI

RHEINLAND-PFALZ NORMANDIE

SACHSEN-ANHALT

VALLÉE D'AOSTE ÎLE-DE-FRANCE

VALLE D'AOSTA

LAPPLAND

NORRA FINLAND

EXTREMADURA

PRINCIPADO DE ASTURIAS

LAPPI

POHJOIS-SUOMI

STEIERMARK

PAÍS VASCO

GRAND EST VLAANDEREN

ÅLAND

CANTABRIA

LOMBARDIA

REGIÓN DE MURCIA

THÜRINGEN

TRENTINO ALTO ADIGE -

SÜDTIROL

SALZBURG

CAMPANIA LA RIOJA

COMUNIDAD FORAL DE NAVARRA

RĪGA

VIDZEME

LATGALE ZEMGALE

KURZEME

LISBOA E VALE DO TEJO

NORTHERN AND WESTERN

SOUTHERN

EASTERN AND MIDLAND

AN DEISCIRT AN TUAISCIRT AGUS

AN IARTHAIR

AN OITHIR AGUS LÁR-TÍRE

DYTIKI ELLADA

ATTIKI

KRITI VOREIO AIGAIO

STEREA ELLADA KENTRIKI MAKEDONIA

PELOPONNISOS

NOTIO AIGAIO THESSALIA

ANATOLIKI MAKEDONIA KAI THRAKI

IPEIROS DYTIKI MAKEDONIA

IONIA NISIA ANDORRA

MONACO SAN MARINO

LIECHTENSTEIN

NORWEGEN

SCHWEIZ ISLAND

VEREINIGTES KÖNIGREICH

KOSOVO

FINNLAND

ITALIEN

ÖSTERREICH NIEDERLANDE

SCHWEDEN

IRLAND

FRANKREICH

DÄNEMARK

SPANIEN

BELGIEN

PORTUGAL

LUXEMBURG DEUTSCHLAND

LETTLAND ESTLAND

TSCHECHIEN

SLOWAKEI

UNGARN POLEN

LITAUEN

SLOWENIEN

RUMÄNIEN

ZYPERN

MALTA

KROATIEN

BULGARIEN

GRIECHENLAND

LIBANON ALGERIEN

TUNESIEN MAROKKO

SYRIEN IRAK

ALBANIEN

IRAN ARMENIEN SERBIEN

BOSNIEN UND ERZEGOWINA

ASERBAIDSCHAN GEORGIEN

MOLDAU UKRAINE WEISSRUSSLAND

RUSSISCHE FÖDERATION

RUSSISCHE FÖDERATION

MONTENEGRO

KASACHSTAN

TÜRKEI NORDMAZEDONIEN

* UNSCR 1244 / ICJ 22.07.2010

VATIKANSTADT

(AZƏR.)

EUROPA AUF EINEN BLICK

EUROPÄISCHE UNION EUROPÄISCHER WIRTSCHAFTSRAUM UND DIE SCHWEIZ

Land Einwohnerzahl

(Mio.) Schengen-

Raum? Währung Belgique/België/

Belgien 11,4 Ja EUR

България/

Bulgarien 7,1 Nein BGN

Česko/Tschechien 10,6 Ja CZK

Danmark/

Dänemark 5,8 Ja DKK

Deutschland 82,8 Ja EUR

Eesti/Estland 1,3 Ja EUR

Éire/Ireland/Irland 4,8 Nein EUR

Ελλάδα/

Griechenland 10,7 Ja EUR

España/Spanien 46,7 Ja EUR

France/Frankreich 66,9 Ja EUR

Hrvatska/Kroatien 4,1 Nein HRK

Italia/Italien 60,5 Ja EUR

Κύπρος/Kibris/

Zypern 0,9 Nein EUR

Latvija/Lettland 1,9 Ja EUR

Lietuva/Litauen 2,8 Ja EUR

Luxembourg/

Lëtzebuerg/

Luxemburg 0,6 Ja EUR

Magyarország/

Ungarn 9,8 Ja HUF

Malta/Malta 0,5 Ja EUR

Nederland/

Niederlande 17,2 Ja EUR

Österreich 8,8 Ja EUR

Polska/Polen 38,0 Ja PLN

Portugal 10,3 Ja EUR

România/

Rumänien 19,5 Nein RON

Slovenija/

Slowenien 2,1 Ja EUR

Slovensko/

Slowakei 5,4 Ja EUR

Suomi/Finnland 5,5 Ja EUR

Sverige/Schweden 10,1 Ja SEK

Land Einwohnerzahl

(Mio.) Schengen-

Raum? Währung

Ísland/Island 0,3 Ja ISK

Liechtenstein 0,04 Ja CHF

Norge/Noreg/

Norwegen 5,3 Ja NOK

Suisse/Svizzera/

Svizra/Schweiz 8,5 Ja CHF

KANDIDATENLÄNDER UND POTENZIELLE KANDIDATENLÄNDER

Land Einwohnerzahl

(Mio.) Schengen-

Raum? Währung Bosna i

Hercegovina/Босна и Херцеговина/

Bosnien und Herzegowina

3,5 Nein BAM

Crna Gora/Црна

Гора/Montenegro 0,6 Nein EUR

Kosova/Косово/

Kosovo* 1,8 Nein EUR

Severna Makedonija/

Северна Македонија/

Nordmazedonien

2,1 Nein MKD

Shqipëria/Albanien 2,9 Nein ALL

Srbija/ Србија/

Serbien 7,0 Nein RSD

Türkiye/Türkei 80,8 Nein TRY

* Diese Bezeichnung berührt nicht die

Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen

Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.

In Vielfalt geeint. Die EU umfasst 27 europäische Länder, die die gleichen demokratischen Werte teilen und sich mit dem Ziel zusammengeschlossen haben, Frieden und Wohlstand zu sichern. Sie haben bestimmte Befugnisse an gemeinsam eingerichtete europäische Organe abgegeben, sodass auf europäischer Ebene demokratische Beschlüsse über Fragen von europäischer Bedeutung getroffen werden können. Die EU hat sich der Wahrung der Vielfalt der europäischen Kulturen und Lebensarten verschrieben.

Weitere Länder haben einen Antrag auf EU- Mitgliedschaft gestellt.

Mehr über die EU erfahren Sie hier: europa.eu.

Herausgegeben im Februar 2020 von der

Europäischen Kommission Generaldirektion Kommunikation Redaktionelle Dienste und Gezielte Kommunikation

1049 Brüssel BELGIEN

Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union

https://publications.europa.eu/de/

publications

Karte ursprünglich von Lovell Johns lovelljohns.com

© Europäische Union, 2020

Legende

EU-Land

Kandidatenland oder potenzielles Kandidatenland Sitz der EU-Organe Staatsgrenze

Regionalgrenze Hauptstadt

Dublin

Regionalhauptstadt

Bordeaux

Regierungssitz

Den Haag

Wichtige Wasserstraße EU-Länder, in denen der

Euro gilt EU-Länder, in denen der Euro

nicht gilt

ATLANTISCHER OZEAN

INDISCHER OZEAN INDISCHER OZEAN ATLANTISCHER OZEAN

ATLANTISCHER OZEAN

ATLANTISCHER OZEAN ATLANTISCHER OZEAN

Maroni

Oyapock

Marie- Galante Grande-Terre

Alegranza Santa Maria São Miguel Graciosa

São Jorge Terceira

Pico Faial Flores

Corvo

Graciosa Lanzarote

Lobos

Gran Canaria Tenerife

La Gomera La Palma

Ilhas Selvagens Madeira

Ilhas Desertas Porto Santo

El Hierro

Fuerteventura

Saint-Barthélemy

Basse-Terre Saint-Martin

17°

18°W 28°N 33°N

30°N 38°

37°N 39°N 39°N

29°

16°

55° 50°W

15° 14°

16°

17°

18°W 17°W

16°W 29°W 31°W

28°

28°W

27° 26° 25°

15° 14°

18°N

16°N

14°30’ N

5°N

21°S 63°W

61°30’ W

61°W

13°S 45°E

55°30’ W 50°

Santa Cruz de Tenerife

Cayenne Funchal

Las Palmas de Gran Canaria

Basse- Terre

Fort-de-France

Saint-Denis Ponta Delgada

Mamoudzou Paramaribo

SANTA CRUZ DE TENERIFE

LAS PALMAS

GUYANE (FR)

GUADELOUPE (FR) (FR)

MARTINIQUE (FR)

MAYOTTE (FR)

LA RÉUNION (FR) CANARIAS (ES)

MADEIRA (PT) AÇORES (PT)

GUYANE (FR) CANARIAS (ES) MADEIRA (PT) GUADELOUPE (FR)

MARTINIQUE (FR)

LA RÉUNION (FR) MAYOTTE (FR) AÇORES (PT)

SURINAME

BRASILIEN

NICHTKONTINENTALE UND ÜBERSEEISCHE GEBIETE DER EU-LÄNDER

100 km

100 km

100 km

100 km

100 km

100 km 100 km

Referenzen

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Einige Befragte berichteten aber auch, dass sie über Bekannte oder vermittelt durch Sozialarbeiter*innen eine Wohnung fanden, privat oder bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften

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Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union* (Unionsbürger) genie- ßen Freizügigkeit und haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesre-

zügigkeit, also das Recht, sich in der EU frei zu bewegen und im europäi- schen Ausland zu leben und zu arbei- ten, nicht mehr für die Briten gelten würde.. Auch das visumfreie

Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz Wenn Sie als EU-Bürgerin oder EU-Bürger oder als Bürgerin