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Archiv "Sommer-Seminar-Kongreß Davos vom 19. bis zum 31. Juli 1976: Fortbildungskongreß mit „Extras“" (01.07.1976)

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Academic year: 2022

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Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

werden. Damit wird Befürchtungen eines staatlichen Eingreifens in die Arzneiverordnung oder rechtlichen Bedenken gegen die Bekanntga- ben der Arzneimittelkommission der Boden entzogen.

Auch die neuen Leitsätze besagen, daß die zuständige Bundesoberbe- hörde und die zuständige Landes- behörde unter der Berücksichti- gung der berechtigten Interessen des pharmazeutischen Unterneh- mens das zur Verhütung der Ge- fahren geeignete Informationsmit- tel abstimmen. Neben Bekanntma- chungen im Bundesanzeiger, die für die Ärzteschaft nur von sehr ge- ringem Informationswert sind, ist die Information der Fachkreise so- wohl durch Einzelmitteilungen als auch in Fachzeitschriften vorgese- hen. Die Information der Öffentlich- keit soll wie bisher über die Mas- senmedien erfolgen.

Die Erfahrungen bei Bekanntwer- den schwerwiegender Arzneimittel- risiken in der Vergangenheit haben jedoch gezeigt, daß aus techni- schen Gründen eine fachliche In- formation des einzelnen Arztes oder Apothekers per Brief oder Fachzeitschrift immer erst viele Tage nach der Information der Öf- fentlichkeit durch die Massenmedi- en erfolgen kann. Verständlicher- weise hat dieses Informationshan- dicap unter Ärzten und Apothekern große Verbitterung hervorgerufen, nicht zuletzt, weil es das Vertrau- ensverhältnis zu Patient bzw. Kun- den untergräbt.

• Es wäre deshalb zu wünschen, daß in jenen Ausnahmefällen, die nicht den zur Vorabinformation der Fachkreise notwendigen Aufschub der öffentlichen Unterrichtung zu- lassen, Ärzte und Öffentlichkeit zu-

gleich

durch Sprecher der Bundes- oberbehörde und der Ärzteschaft in Fernsehen und Rundfunk infor- miert werden. Damit würde sicher- gestellt, daß die Information in ei- nem authentischen Wortlaut erfolgt und nicht durch redaktionelle Ver- änderung oder unter Umständen sensationelle Aufmachung entstellt wird. Karl H. Kimbel

Warum sollten Sie gerade in den letzten beiden Juliwochen zum diesjährigen Davoser Sommer-Se- minar-Fortbildungskongreß fah- ren?...

I> Nicht nur, weil er bewußt in die Schulferienzeit vieler Bundesländer gelegt wurde, um somit vielen Kol- leginnen und Kollegen überhaupt die Möglichkeit zu eröffnen, an ei- nem Fortbildungskongreß teilzu- nehmen,

I> nicht nur, weil der Seminarkon- greß mit seiner relativ kleinen Teil- nehmerzahl einen engen Kontakt mit den Referenten und damit glän- zende Diskussions- und Fragemög-

lichkeiten schafft,

I> nicht nur, weil Davos im Som- mer billiger, nicht überlaufen und dennoch schöner ist als im Win- ter ...,

I> sondern auch, weil gerade bei dem vom 19. bis zum 31. Juli 1976 in Davos stattfindenden Vl. Interna- tionalen Seminarkongreß der Bun- desärztekammer in Davos neue Konzeptionen und Möglichkeiten die bewährten Fortbildungskon- gresse der Bundesärztekammer er- gänzen.

Ein für jede Ärztin und jeden Arzt interessantes Programm wird von hervorragenden Referenten nach dem von Prof. Schretzenmayr in 25 Jahren entwickelten, bei über 100 Fortbildungskongressen bewährten Muster geboten.

So werden in einem internistischen Seminar aktuelle Probleme aus der täglichen Praxis während zwei Wo- chen von Prof. Dr. W. Siegenthaler, dem Direktor des Departements für innere Medizin der Universität Zü- rich, Frau Dr. Siegenthaler und Mit- arbeitern behandelt. Das Seminar wurde in den Vorjahren ein großer Erfolg.

Ein orthopädisches Seminar wird von Prof. Dr. Schreiber und Dr.

Zollinger (Zürich), ein Seminar für Dermatologie und Allergie von Prof. Dr. Dr. S. Borelli und PD Dr.

Düngemann, beide München, ge- halten werden. Auch das EKG-Se- minar von Prof. Dr. M. Holzmann (Zürich) wird erneut gehalten.

Ein Seminar für manuelle Medizin wird Dr. A. R. Möhrle (Bad Soden) zugleich als Informations- und Ein- führungskurs in die Chirotherapie von Wirbelsäulen und Gelenken leiten. Das beliebte Laborseminar wird wiederum stattfinden, ebenso wie das Seminar für Sozial-, Ge- sundheits- und Berufspolitik, das nach einer Einführung von Prof. J.

F. Volrad Deneke ein Rundtischge- spräch mit bedeutenden Repräsen- tanten der Ärzteschaft und hervor- ragenden Juristen bieten wird.

Dieses Standardprogramm aber wird durch neue Konzeptionen und

„Extras" ergänzt! In einem Semi- nar „Bewegung — Belastung — Training" soll eine bessere Aufklä- rung von Gesunden und Patienten über das individuell angepaßte Maß an körperlicher Belastung durch fundiertes Wissen ermögli- chen. Gesunden, kranken und älte- ren Menschen sollen entsprechen- de Programme vorgeschlagen wer- den können. Der Arzt sollte aber sein Wissen und seine Ratschläge auf eigene Erfahrungen stützen können. Die gerade in Davos gebo- tenen Möglichkeiten gut abgestuf- ter und individuell dosierter kör- perlicher Belastungen einschließ- lich vieler Sportarten und Wande- derungen von unterschiedlichen Schweregraden können dabei ge- nutzt werden.

Die gesundheitserzieherische Auf- gabe des Arztes und der „Nachhol- bedarf" auf Gebieten, die während des Studiums nicht oder kaum be- handelt wurden, stehen damit im Sommer-Seminar-Kongreß Davos vom 19. bis zum 31. Juli 1976:

Fortbildungskongreß mit „Extras"

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT lieft 27 vom 1. Juli 1976 1805

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Die Information:

Bericht und Meinung

Davos: Fortbildung mit „Extras"

Vordergrund des weiteren Kon- greßprogramms: Kurzseminare über die Sexualmedizin (Dr. G.

Kockott, München) und das Ret- tungswesen (Dr. Biesing, Köln) be- handeln neue Möglichkeiten, die der Arzt kennen sollte. Der „Nach- holbedarf" auf dem Gebiet der Ar- beitsmedizin wird durch ein zwei- wöchiges Arbeitsmedizinisches Se- minar von Prof. Dr. G. Lehnert, Hamburg, intensiv von der Fortbil- dung aufgenommen, ergänzt durch eine ganztägige arbeitsmedizini- sche Exkursion „Eisenbahner im Beruf", die mit der Rhätischen Bahn und dem stellvertretenden Bahnarzt der Schweizerischen Bundesbahnen gemeinsam durch- geführt werden wird. Dem „Nach- holbedarf" der meisten Ärztinnen und Ärzte dienen auch das Semi- nar „Moderne psychiatrische Dia- gnostik und Therapie" von PD Dr.

W. Pöldinger (Wil, St. Gallen) sowie das Seminar für autogenes Trai- ning und Hypnose, das Dr. H.-E.

Ringler (Bad Oeynhausen) halten wird.

Gleiche Intentionen verfolgen auch die Seminare „Über die Aufgaben des Nichtneurologen in der Prä- vention, Therapie und Rehabilitation bei neurologisch-neurochirurgi- schen Erkrankungen" des Erlanger Neurologen und Psychiaters Prof.

Dr. H. H. Wieck und des Erlanger Neurochirurgen Prof. Dr. W. Schie- fer sowie das Seminar „Das behin- derte Kind", in dem Prof. Dr. R.

Pfeiffer (Lübeck) auf die Möglich- keiten der Diagnostik, Therapie und Rehabilitation eingehen wird.

Der Wiener Neurologe Prof. Dr. W.

Birkmayer wird ein Seminar: „Bio- logische Dekompensation in den verschiedenen Lebensaltern" hal- ten.

Ausgesprochene „Extras" dieses Seminarkongresses stellen dar:

Das Seminar „Praktische Allergie- Diagnostik mit Testübungen am Patienten", das Prof. Dr. Dr. Borelli und PD Dr. Düngemann für einen kleineren Kreis allergologisch in- teressierter Ärztinnen und Ärzte

durchführen werden, sowie der

„Einführungslehrgang in die Kas- senpraxis", den die Kassenärztli- che Vereinigung Nord-Württem- berg für niederlassungswillige Ärz- te veranstaltet, so daß diese auch das für die Zulassung als Kassen- arzt erforderliche Zertifikat in Da- vos erhalten können. Dieser Ein- führungslehrgang wird ergänzt durch ein Seminar „Die Niederlas- sungsberatung als freiheitliches In- strument der Niederlassungssteue- rung". Das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland wird dabei alle Aspekte der Niederlas- sungsberatung behandeln.

Der Davoser Sommer-Seminar- Kongreß wird gerade durch diese beiden Seminare für angestellte Ärzte besonders interessant, die beabsichtigen, sich später als Kas- senärzte in eigener Praxis nieder- zulassen. Aber auch Ärzte im werk- ärztlichen oder öffentlichen Ge- sundheitsdienst dürften durch die gesundheitserzieherischen Aspekte dieses Kongresses auch bei ihren Dienstgebern Verständnis für not- wendigen Fortbildungsurlaub fin- den.

Daß dieser Kongreß seine Aufga- ben nicht nur darin sieht, Spezial- wissen zu vermitteln, wird bewie- sen durch den Festvortrag „Das Kind: Ein Objekt von Erziehungsex- perimenten?", den die Psychago- gin Frau Christa Meves (Uelzen), zur Eröffnung halten wird, sowie durch die gemeinsame Veranstal- tung mit der Evangelischen Akade- mikerschaft und dem Katholischen Akademikerverband zu Theologie und Medizin mit dem Vortrag von Prof. Dr. Gründel (München):

„Dienst am Menschen oder Dienst an der Gesellschaft? Sittliche Be- deutung der ärztlichen Entschei- dung angesichts der Ausweitung des Gesundheitsbegriffs".

Übrigens: Während des Kongres- ses wird ein Kindergarten einge- richtet, wo Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren halb- oder ganz- tägig in Obhut gegeben werden können. PEO/DÄ

AUS DER RECHTSPRAXIS

Zusatz auf der Facharzturkunde

Eine Ärztekammer, welche auf der Urkunde über die Anerkennung als Facharzt bei einem ausländischen Arzt einen mit Maschine geschrie- benen Zusatz anbringt, daß diese Urkunde allein nicht zur Ausübung des ärztlichen Berufs in der Bun- desrepublik Deutschland ein- schließlich Berlin (West) berech- tigt, und die Arztbezeichnung nur geführt werden dürfe, wenn die Ap- probation als Arzt oder eine Er- laubnis zur vorübergehenden Aus- übung des ärztlichen Berufes in der Bundesrepublik vorliegt, han- delt rechtmäßig.

Schleswig-Holsteinisches Verwal- tungsgericht, Urteil vom 31. 10.

1975 (10 A 286/74) DÄ

Auch auf

Originalkrankenschein zum Radiologen?

Die im Honorarverteilungsmaßstab der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein enthaltene Vor- schrift, nach welcher Honorarfor- derungen der Fachärzte für Rönt- genologie und Strahlenheilkunde grundsätzlich auf überwiesene Be- handlungsfälle beschränkt sind, ist nichtig.

Schleswig-Holsteinisches Landes- sozialgericht, Urteil vom 19. 12.

1975 — 1 6 Ka 1/75 — nicht rechts- kräftig! DÄ

Graphologisches Gutachten

Die Einholung graphologischer Gut- achten durch den Arbeitgeber ohne Einwilligung des Arbeitneh- mers stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar und führt zur Schadensersatzverpflichtung des Arbeitgebers.

Landesarbeitsgericht Baden-Würt- temberg, Urteil vom 26. 1. 1972 (8

Sa 109/71) DÄ

1806 Heft 27 vom 1.Juli 1976

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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