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Archiv "27. Mediweek Davos Sommer-Seminar-Woche" (03.05.2013)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 18

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3. Mai 2013 A 905 (2) Die Nachweise erfolgen durch Vorlage des Gesell-

schaftsvertrages, bei Abs. 1 Nr. 5 durch die Vorlage der Anzeige gegenüber der zuständigen Ärztekammer, ent- sprechender Kooperationsvereinbarungen gemäß Abs. 1 Nr. 6 und sowie bei Abs. 1 Nr. 8 durch Protokolle von Gesellschafter- und Beiratssitzungen. Änderungen im Hinblick auf die Strukturvoraussetzungen gemäß Abs. 1 sind der Kassenärztlichen Vereinigung unverzüglich an- zuzeigen.

§ 4

Versorgungsziele und Kriterien

(1) Für die Anerkennung von Praxisnetzen gelten nachfolgende Versorgungsziele und Kriterien:

1. Versorgungsziel Patientenzentrierung Kriterien:

a) Patientensicherheit

b) Therapiekoordination/Kontinuität der Versorgung c) Befähigung/Information

d) Barrierefreiheit im Praxisnetz

2. Versorgungsziel Kooperative Berufsausübung Kriterien:

a) Gemeinsame Fallbesprechungen b) Netzzentrierte Qualitätszirkel

c) Sichere elektronische Kommunikation d) Gemeinsame Dokumentationsstandards

e) Wissens- und Informationsmanagement f) Kooperationen mit anderen Leistungserbringern 3. Versorgungsziel Verbesserte Effizienz/Prozessoptimierung Kriterien:

a) Darlegungsfähigkeit auf Praxis- wie auf Praxisnetzebene b) Nutzung (oder Einbeziehung) Patientenperspektive c) Beschleunigung von Diagnose- und Therapieprozessen

im Praxisnetz

d) Wirtschaftlichkeitsverbesserungen e) Nutzung von Qualitätsmanagement

(2) Die Nachweise für die genannten Kriterien sind in Anla- ge 1 aufgeführt. Sie sind als Stufenkatalog gefasst. Die Anerkennung erfolgt jeweils für die nachgewiesene Stu- fe. Es können mehrere Stufen zusammen nachgewiesen werden.

(3) Die Nachweise der Basis-Stufe (vgl. Anlage 1, II) sind ver- bindlich. Alle anderen Nachweise sind beispielhaft aufge- führt, die Kassenärztliche Vereinigung kann andere gleich- wertige Nachweise anerkennen.

(4) Eine Verpflichtung des Praxisnetzes zur Weiterentwicklung zur nächsten Stufe besteht nicht.

§ 5 Versorgungsberichte

(1) Die Kassenärztliche Vereinigung führt die Praxisnetz-Nr.

gemeinsam mit der BSNR.

(2) Die Praxisnetze übermitteln der Kassenärztlichen Vereini- gung jährlich Versorgungsberichte gemäß Anlage 1, II. Ba- sis-Stufe. Die Kassenärztliche Vereinigung übermittelt den- Netzen jeweils spezifische Strukturdaten gem. Anlage 2 Nr. 1–8.

(3) Die Kassenärztliche Vereinigung übermittelt der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung die aggregierten Übersichten zu den Versorgungsberichten gemäß Abs. 2 zur Fortent-

wicklung der Rahmenvorgaben. Die Übermittlung erfolgt gemäß Anlage 2.

§ 6 Inkrafttreten

Die Rahmenvorgabe tritt zum 1. 5. 2013 in Kraft.

Die Rahmenvorgabe wird hiermit ausgefertigt:

Berlin, den 16. 4. 2013

gez.

Dr. Andreas Köhler Vorstandsvorsitzender

gez.

Dipl.-Med. Regina Feldmann Vorstand

Einvernehmenserklärung des Spitzenverbandes Bund der Kran- kenkassen:

Das Einvernehmen über die Rahmenvorgabe für die Anerken- nung von Praxisnetzen gemäß § 87 b Abs. 4 SGB V und ihren Anlagen wird erklärt.

gez.

J.-M. Frhr. v. Stackelberg Stellv. Vorstandsvorsitzender

@

Die Anlagen 1 und 2 der Rahmenvorgabe sind im Internet unter www.kbv.de verfügbar.

vom 29. Juni bis 5. Juli im Kongresszentrum Davos/Schweiz Weiter- und Fortbildungskurs der Schweizerischen

Gesellschaft für Innere Medizin (SGIM) 2013 Die Landesärztekammer Baden-Württemberg erkennt die

Mediweek Davos nach Kategorie B (6 Punkte/Tag) und 30 Punkte für die ganze Woche an. Für die Ultraschallkurse

werden 35 Punkte (5 Punkte/Tag) vergeben.

Wissenschaftliche Gestaltung/Kongressleitung: Prof. Dr. med.

Edouard Battegay, Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Hubert Erich Blum, Prof. Dr. Thomas F. Lüscher, Dr. Christian Buol, Dr. Walter Kist- ler, Dr. Gerd Stuckmann

Programm: Seminare Innere Medizin und interdisziplinäre Fall- diskussionen. Aktuelle und praxisrelevante Aspekte aus allge- meiner Innerer Medizin, Kardiologie, Rheumatologie, Gastroen- terologie, Notfallmedizin, Sportmedizin und anderen Disziplinen.

Ultraschallkurse (Grundkurs und Aufbaukurs).

Anmeldung und Auskünfte: Destination Davos Klosters, Davos Congress, Talstraße 41, CH-7270 Davos Platz/Schweiz, Tele- fon: 0041 814152165, Fax: 0041 814152169, www.mediweek davos.ch oder www.sommerseminar-davos.ch, E-Mail: info@

davoscongress.ch

27. Mediweek Davos Sommer-Seminar-Woche

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