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Archiv "Sachverständigenrat: Unverdrossen für Direktbeteiligung" (03.12.1987)

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uffallend oft bekommt die Redaktion neuer- dings Anregungen und Beiträge, die die Ethik in der Medizin betreffen. Dahinter steckt immer die Besorgnis, der wissenschaftliche Fortschritt könne der überkommenen Ethik davonlaufen.

Mit einem Ausschnitt des weiten Feldes beschäftigen sich die medizinischen Ethik-Kom- missionen. Solche gibt es, auf- grund einer Empfehlung der Bundesärztekammer von 1979, bei allen Ärztekammern (bis auf Bayern). Ethik-Kommissionen haben ferner sämtliche medizi- nischen Fakultäten sowie das Bundesgesundheitsamt einge- richtet. Sie alle sind in einer Ar- beitsgemeinschaft zusammenge- schlossen; diese hat soeben zum fünften Mal getagt. Daneben breitet sich eine Grauzone von Auch-Ethik-Kommissionen aus

— bis hin zu Gutachtergremien, die gewerbsmäßig ethische Fra- gen beurteilen.

Die Ethik-Kommissionen, die in jener Arbeitsgemein-

D

ie fünf „Wirtschaftswei- sen" halten sich in ihrem Jahresgutachten '87 mit Äußerungen über Reformen im Gesundheitswesen auffallend zurück — ganz im Unterschied in den vergangenen Jahren. Die Reformprobleme der Kranken- versicherung werden diesmal in wenigen Randziffern „abge- hakt". Offensichtlicher Grund:

Rücksichtnahme auf die „Ge- burtswehen" der Bonner Regie- rungskoalition bei diesem inner- politischen Reformkomplex.

Nicht überraschen kann, daß der Sachverständigenrat er- neut den Zusammenhang zwi- schen der Höhe der Sozialabga- ben und Arbeitskosten einer- seits und der Beschäftigung an- dererseits verdeutlicht: Die Lohn- und Tarifpolitik müsse den außerordentlich verschärf- ten internationalen Wettbe- werbsdruck berücksichtigen, in- dem sie einen Kurs der Lohnko- stenstabilisierung steuere. Die

Ethik-Kommissionen

IMF 1■1111■

Schutz

des Individuums

schaft zusammengeschlossen sind, prüfen die ethische und rechtliche Zulässigkeit biomedi- zinischer Forschungsvorhaben am Menschen und beraten die Forscher. „Hauptaufgabe", so faßt der Vorsitzende der Ar- beitsgemeinschaft, Prof. Dr.

med. Heinz Losse, zusammen,

„ist der Schutz des Indivi- duums" In erster Linie geht es um Arzneimittelprüfung, aber auch um die Erprobung neuer diagnostischer und therapeuti- scher Verfahren.

Basis der Arbeit sind zwei Empfehlungen des Weltärzte- bundes aus den Jahren 1964 und 1975 sowie die ärztlichen Be- rufsordnungen. Verpflichtet, Ethik-Kommissionen einzu- schalten, sind somit nur Ärzte.

Diese Begrenzung könnte künf-

Sachverständigenrat

wor

Unverdrossen für Direktbeteiligung

auf den Investitionen und Ein- kommen lastenden Steuern und Sozialabgaben würden bisher ei- ne größere Wachstumsdynamik verhindern. Entsprechend „ein- dimensional" sind die Hand- lungsempfehlungen für den Ge- sundheitsbereich: Im Zuge des Strukturreformgesetzes sollte in erster Linie das Interesse der Patienten sowie das der Lei- stungserbringer an einer wirt- schaftlichen medizinischen Ver- sorgung gestärkt werden. Ver- mehrte Direktbeteiligungen in allen Sektoren sei das „Mittel der Wahl". Denn: individuali- sierte Selbstbeteiligungsbeträge seien eher in der Lage, die Inan- spruchnahme der Versicherten zu zügeln und die Leistungsbe-

tig dann problematisch werden, sollten Forschungsvorhaben zu- nehmend von Forschern ande- rer Fachrichtungen durchge- führt werden und Ärzte keine oder nur eine geringe Rolle da- bei spielen.

Doch bleiben wir bei den Ärzten. Einige Vorkommnisse aus jüngster Zeit — Kunstherz, Organentnahme bei Anecepha- len — zeigen, daß nicht immer von vornherein klar ist, ob eine Ethik-Kommission überhaupt zu bemühen ist. Wo liegt die Grenze zwischen normalem ärztlichen Handeln und For- schung am Menschen? Und: Ist ein Forscher immer daran inter- essiert, sein Vorhaben nach den Maßgaben der Deklaration des Weltärztebundes selbstkritisch zu überprüfen und der Ethik- Kommission vorzulegen?

Im allgemeinen stellen sich die Forschungsleiter sehr gern der Beratung durch eine Ethik- Kommission, antwortet Losse.

Bleibt die Frage: Wie halten's denn die anderen, etwa die kli- nischen Psychologen? NJ

reitschaft zu stärken als kollek- tiv finanzierte Zwangsabgaben und Beiträge. Allerdings müßte der Kollektivbeitrag entspre- chend gesenkt werden, um zu vermeiden, daß neue „Finanzie- rungsquellen" erschlossen wer- den.

Ebenso schlicht werden die Auswirkungen der demographi- schen Verschlechterung und des geänderten Erwerbsverhaltens diagnostiziert: „Während es bei der GKV auf längere Sicht mög- lich sein dürfte, die Bürger schrittweise an eine stärkere Selbstbeteiligung zu gewöhnen und dadurch auch bei künftigen Fortschritten im Gesundheits- wesen und weiter steigende Ko- sten die Beiträge stabil zu halten oder gar zu senken, wird sich ein mehr oder weniger großer An- stieg der Beitragssätze bei den Trägern der Rentenversiche- rung kaum vermeiden las- sen . . ." . Logik oder ökonomi- sche Arithmetik? HC DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Dt. Ärztebl. 84, Heft 49, 3. Dezember 1987 (1) A-3341

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