der Ärztekammer in die sinn- volle ambulante Diagnostik.
Die Mindestanforderungen zum Beispiel für die Matrix im Gelenkbereich werden derzeit noch nicht einmal von fünf Prozent der Radiologen in Deutschland betrieben oder als notwendig betrach- tet und widersprechen der gesamten angelsächsischen Literatur. Hier und in Deutschland sind Gelenkun- tersuchungen mit einer Auf- lösung von 1 zu 1 mm als hochauflösende Ausnahme- untersuchungen publiziert.
Keines der deutschen Lehr- bücher enthält größeres Ma- terial mit diesen Matrizen.
Diese Leitlinien sind klar missbräuchlich für politische Ziele geschrieben und von ei- ner Siemens-Philips-Mafia mit Hochfeldtomographen diktiert. Es wäre an der Zeit, diese Kriterien unter Einbe- zug der Basis und nicht nur der selbst ernannten Kern- spin-Qualitätssicherer zu ent- wickeln.
Allein schon der Weg im Gelenkbereich verhindert die Pluralität und die wirt- schaftlich sinnvolle Entwick- lung in Deutschland. Er wird vorm Europäischen Ge- richtshof keinen Bestand ha- ben, und die MR ist keines- falls kritischer als die CT.
Selbst die Universitäten ha- ben in den letzten drei Jah- ren viele 0.5T-Geräte ange- schafft, um die Kosten zu er- niedrigen. Es ist nicht zu glauben, dass hier alle auf dem Holzweg sind.
Die KV gibt an, dass man mit vier Serien im Gelenkbereich auskommen muss. Die Ko- sten für ein Gelenk betragen durchschnittlich 240 DM.
Hier kann nicht in den End- bereich der Qualitätssiche- rung gegangen werden!
Ich habe für eine ausländi- sche Großgerätefirma einen kompletten Basissatz für MR-Untersuchungen publi- ziert, der an Phantomen und in der Praxis validiert ist, und kenne die Materie sehr gut.
Diese Leitlinien sind nicht wirtschaftlich durchführbar und in vielen weiteren Punk- ten äußerst problematisch.
Es wird Zeit, dass die Bun- desärztekammer durch Pu- blikationen wie diese zur kri- tischen Eigenreflexion ge- bracht wird.
Dr. med. Andreas Schmitz, Dechant- Deckers-Straße 5-7, 52249 Eschweiler
Arzneimittel
Zu dem Beitrag „Tücken der individu- ellen Haftung“ von Prof. Dr. med.
Wolfgang J. Brech in Heft 37/2000:
Verschlechterung der Versorgung
Dem Autor gebührt das Ver- dienst, einige Probleme der Arzneimittel-Richtgrößen im Ansatz dargestellt zu haben.
Nicht gesagt wird allerdings, was bereits Realität ist:
Durch die fehlende Steue- rungswirkung der Arzneimit- tel-Richtgrößen ist es bereits zu einer deutlichen Ver- schlechterung der Versor- gungssituation gerade chro- nisch kranker Patienten mit innovativen Präparaten ge- kommen.
Beispiele aus dem dermato- logischen Bereich: Orale An- timykotika, Antipsoriatika wie Fumarsäure oder Vit- amin-D-Analoga. Diese Me- dikamente sind beim chro- nisch Kranken durch die Ver- ordnungsdauer so kostenin- tensiv, dass sie jegliche Richt- größe sprengen und den Arzt auch bei geringer Zahl ent- sprechender Patienten in die Regresszone drängen.
Viele Kollegen reagieren ge- zwungenermaßen bereits mit Verweigerung oder Überwei- sung der Patienten, zum Bei- spiel an Universitätskliniken.
Geht man davon aus, dass die Einsparpotenziale im Be- reich der niedrigpreisigen Verordnungen zum größten Teil ausgeschöpft sind, so kann der verordnende Arzt nur noch bei Schrittmacher- präparaten einsparen. Es wird auf diese Weise ein ne- gativ-steuernder Effekt mit Einsparung von Schrittma- cherinnovationen gerade bei chronisch Kranken bewirkt . . . W. Dietrich, Gervinusstraße 10, 45144 Essen-Frohnhausen
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A3254 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 97½½½½Heft 48½½½½1. Dezember 2000 B R I E F E