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Archiv "Brückner (SPD): Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen" (16.10.1980)

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(1)

KBV und VdAK: Gemeinsame Erklärung

(i)

Die stationäre Behandlung in Belegkrankenhäusern gewährlei- stet eine patientengerechte Ver- knüpfung der stationären mit der ambulanten Versorgung, da der Patient in der Betreuung ein und desselben Arztes bleiben kann.

Die Vertragspartner setzen sich deshalb — soweit das mit der Kran- kenhausbedarfsplanung in Ein- klang steht —für die Erhaltung und den weiteren Ausbau von Beleg- krankenhäusern bzw. Belegabtei- lungen ein; sie werden. in ihren vertraglichen Regelungen weiter- hin für eine angemessene Hono- rierung der Belegärzte Sorge tragen.

(1,

Die Vertragspartner betonen die Notwendigkeit einer patienten- und hausarztorientierten onkolo- gischen Langzeitbetreuung. Aus ihrer Sicht ist es für die meisten kurativ behandelten Patienten un- ter humanitären wie auch unter wirtschaftlichen Aspekten am günstigsten, wenn sie in ihrer ge- wohnten Umgebung behandelt werden. Dementsprechend treten die Partner für einen Ausbau und eine verbesserte Strukturierung der ambulanten onkologischen Versorgung durch niedergelasse- ne Ärzte ein. Dazu gehören sowohl die ambulante Tumornachsorge durch niedergelassene Vertrags- ärzte in Zusammenarbeit mit Tumorzentren als wissenschaftli- chen und therapeutischen Leitein- richtungen als auch die verstärk- te Bildung von onkologischen Schwerpunktpraxen.

(i)

Die Vertragspartner weisen entschieden die Vorwürfe gegen ihre Vereinbarung über die An- wendung von Verhaltenstherapie zurück. Verhaltenstherapie ist ein anerkannt wissenschaftliches Ver- fahren, das allerdings bei seiner Anwendung auf die Behandlung von Zuständen mit Krankheitswert beschränkt bleiben muß. Ange- sichts des Fehlens berufs- und so- zialrechtlicher Regelungen für ei- ne selbständige Tätigkeit von Psy- chologen war es hier notwendig, zur Sicherstellung einer ausrei- chenden und zweckmäßigen Ver- sorgung ein Delegationsverfahren

einzuführen. Danach können die hierfür berechtigten Vertragsärzte die Durchführung von Verhaltens- therapie an einen nichtärztlichen Psychotherapeuten delegieren. Al- lein dieses Vorgehen eröffnet nach geltendem Recht qualifizier- ten nichtärztlichen Psychothera- peuten den Weg, für die gesetzli- che Krankenversicherung tätig zu werden. Zugleich bleiben die Ge- samtverantwortung des Arztes für den ganzen Menschen wie aber auch die Vorstellungen der Ver- tragspartner von einem freiheitli- chen Gesundheitssystem durch die freiberufliche Erbringung von Verhaltenstherapie gewahrt.

(;)

Im Sinne der Empfehlung der konzertierten Aktion vom Herbst 1979. wonach zur Beeinflussung des individuellen Gesundheitsver- haltens maßgeblich die persönli- che Betreuung des Versicherten durch den Arzt seiner Wahl ge- hört, sprechen sich die Vertrags- partner für einen Modellversuch

‚Gesundheitsberatung' aus. In die- sem Rahmen soll Versicherten der Ersatzkassen in ein oder zwei aus- gewählten Bereichen die Möglich- keit eröffnet werden, sich in Fra- gen der persönlichen Gesund- heitsförderung nach einer einge- henden Anamnese und Untersu- chung von einem Vertragsarzt ih- res Vertrauens beraten zu lassen.

Der Modellversuch wird mit dem Zentralinstitut für die kassenärztli- che Versorgung in der Bundesre- publik Deutschland wissenschaft- lich vorbereitet und durchgeführt.

• Die Vertragspartner appellie- ren zum Zweck der Gewährlei- stung der Qualität der allgemein- medizinischen Versorgung erneut und mit Nachdruck an die Bundes- regierung, die Empfehlung der konzertierten Aktion im Gesund- heitswesen vom Oktober 1978, wonach Kassenarzt nur derjenige Arzt werden kann, der eine zwei- jährige Assistentenzeit teils im Krankenhaus, teils in freier Praxis absolviert hat, unverzüglich zu verwirklichen. Die Vertragspartner werden gemeinsam Vorschläge für die Gestaltung einer zweijähri- gen Vorbereitungszeit in freier Praxis erarbeiten." ❑

NACHRICHTEN

Brückner (SPD):

Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen

Der Bundesvorsitzende der Ar- beitsgemeinschaft der Sozialde- mokraten im Gesundheitswesen (ASG) und Bremer Gesundheitsse- nator, Herbert Brückner, hat sich für die Bildung eines wissen- schaftlichen Sachverständigenra- tes für das Gesundheitswesen ausgesprochen.

Bei einer Podiumsdiskussion der SPD-Arbeitsgemeinschaft mit Teil- nehmern aus der CDU, der SPD und der Ärzteschaft in Köln Ende September war für ihn diese For- derung eines der wichtigsten Ziele einer Gesundheitspolitik der 80er Jahre. Im Hinblick auf die Kosten- entwicklung in allen Bereichen der Medizin müßten neue Modelle und Ideen in die Diskussion um die finanzielle Sanierung und die qualitative Fortentwicklung des Gesundheitswesens eingebracht werden.

Dem neuen Sachverständigenrat sollten nach Brückners Auffas- sung, ähnlich den „Wirtschafts- weisen", Wissenschaftler und An- gehörige aller Gruppen im Ge- sundheitswesen angehören.

Brückner forderte für die 80er Jah- re eine „Präventionspolitik", die eine „gesellschaftliche Präven- tion", wie den Umweltschutz, und eine größere Vorsorge in der Ar- beitswelt, wie den Abbau der Schichtarbeit, einschließen müs- se. Im nur schwach gefüllten Audi- torium setzte sich der Bremer Ge- sundheitssenator eindringlich da- für ein, daß die ärztlichen Leistun- gen überprüft werden müßten. Bei der Behandlung hätte das ärztli- che Gespräch wieder in den Vor- dergrund zu treten. Als folgenot- wendig bezeichnete Brückner die seit langem geplante Änderung der ärztlichen Gebührenordnun- gen. Das patientenbezogene ärzt- liche Gespräch und die Hausbesu- che sollten höher bewertet, die Entgelte für Laborleistungen da- gegen weiter gesenkt werden. >

2456 Heft 42 vom 16. Oktober 1980 DEUTSCHES ARZTEBLATT

(2)

NACHRICHTEN DER KOMMENTAR

Es sei und bleibe ein „Skandal", daß trotz eines Einsatzes von mitt- lerweile fast 10 Prozent des Brut- tosozialproduktes für die Gesund- heitssicherung die Zahl der Er- krankungen zugenommen habe.

Zusammen mit dem gesundheits- politischen Sprecher der SPD- Bundestagsfraktion, Jürgen Egert MdB, forderte Brückner die Ände- rung der Ärzteausbildung im Sin- ne der Ausbildungsdenkschrift der ASG. Egert räumte weiterhin der Selbstbeteiligung weder in naher noch in ferner Zukunft eine Reali- sierungschance ein.

Im Gegensatz zu den SPD-Vertre- tern bezeichnete der rheinland- pfälzische Minister für Soziales, Gesundheit und Umwelt, Dr. Ge- org Gölter (CDU), auf derselben Veranstaltung das deutsche Ge- sundheitswesen als „im Keim be- währt". Die alternative Konkurrenz der Versicherungsanbieter müsse bestehen bleiben. Eine Einheits- versicherung dürfe es nicht ge- ben, da sich hierdurch nur die Ko- sten für den Versicherten erhöhen würden. Gölter plädiere für eine

„konzertierte Aktion der Ver- nunft".

Dr. Gölter warnte eindringlich da- vor, den stationären Bereich im Gesundheitswesen im Gegensatz zum ambulanten zu vergrößern.

Es müsse die Balance wiederher- gestellt werden durch eine Stär- kung des niedergelassenen Berei- ches, damit die Finanzierbarkeit auch weiterhin sichergestellt sei.

Für einen Flächenstaat wie Rhein- land-Pfalz dürfe es keine Zerschla- gung der kleinen Krankenhäuser geben.

Der Hartmannbund-Vorsitzende, Dr. med. Horst Bourmer, Köln, plä- dierte schließlich für die Einfüh- rung der Gesundheitserziehung schon in der Schule. In zehn Jah- ren wären u. a. die Krankenpflege oder die kleine Erste Hilfe zu ler- nen. Er sprach sich außerdem für eine intensivere Randgruppenför- derung aus. So müsse beim Städ- tebau behindertengerecht gebaut werden. wlb

IG Metall/

IG Druck:

Erneut Einheits-

versicherung gefordert

Im Zeichen besonders „progressi- ver" Forderungen standen einmal mehr die beiden jüngsten Gewerk- schaftskongresse: Sowohl der 13.

Ordentliche Gewerkschaftstag der Industriegewerkschaft Metall (vom 21. bis 27. September in Berlin) als auch der 12. Gewerkschaftstag (vom 12. bis 18. Oktober in Augs- burg) der Industriegewerkschaft Druck ' und Papier plädierten da- für, das bestehende System der gegliederten Sozialversicherung weitgehend zu vereinheitlichen;

dabei sollten nach Gewerkschafts- Gusto selbstverständlich auch die Beamten mit den übrigen Arbeit- nehmern gleichgeschaltet werden und Beiträge zur Sozialversiche- rung zahlen. Mindest- und Höchst- einkommensgrenzen, so ein Be- schluß der IG Metall, sollten abge- schafft werden.

Wie so oft bei gewerkschaftlichen Kongressen werden gerade im Be- reich der Sozial- und Gesundheits- politik sowie des betrieblichen und überbetrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes Lei- stungsverbesserungen in erhebli- chem Umfang angemeldet, ohne auch nur in Umrissen die finanziel- len Auswirkungen zu bedenken und langfristig zu berechnen.

Die Beschlüsse und Empfehlun- gen der beiden Gewerkschaftsta- ge klingen zum Auftakt einer neu- en Legislaturperiode um so „ge- wichtiger", als sie auf die „DGB- Mutter" und die ihr nahestehen- den Parteien einwirken wollen, die von den Gewerkschafts-Aktiven als vordringlich bezeichneten

„Reformprojekte" unverzüglich und ohne Abstriche zu realisieren.

Andererseits sollen die detaillier-

ten Postulate der Einzelgewerk- schaften auch in das „umfassende Sozialprogramm" aufgenommen werden, das der DGB laut Be- schluß seines Bundeskongresses (1980) demnächst vorlegen soll.

Kaum eine der gewerkschaftlichen Maximalforderungen schien den Delegierten zu hoch, um sie ohne größere Aussprache als „Selbst- gängerpostulate" zu verabschie- den. So empfahl die IG Metall, sämtliche Erwerbstätige einer um- fassenden Alterspflichtversiche- rung auf der Basis des Generatio- nenvertrages zu unterwerfen. Das mindestens erforderliche Alters- einkommen sei nicht unterhalb von 90 Prozent des Nettoeinkom- mens eines vergleichbaren Er- werbstätigen anzusiedeln.

Um dieses Leistungsniveau lang- fristig zu finanzieren und Beitrags- ausfälle infolge konjunktureller und struktureller Schwankungen sowie demographischer Verände- rungen zu vermeiden, wollen die Gewerkschafter den Arbeitgeber- beitrag zur Alterssicherung künf- tig „belastungsgerechter" gestal- ten. Im Klartext lautet die Forde- rung: Abschaffung der Versiche- rungspflichtgrenze für Angestellte in der Krankenversicherung; Um- basierung der lohnbezogenen Ar- beitgeberbeiträge zugunsten einer ergiebigeren „Zugewinnsteuer"

(„Maschinensteuer"). Ein weiter- gehender Antrag aus Bremen pro- pag fierte sogar, die Arbeitgeberan- teile zur Kranken- und Arbeitslo- senversicherung ebenfalls nach diesem Prinzip zu finanzieren. In jedem Falle müsse das System so geändert werden, daß lohnsparen- de Rationalisierungsmaßnahmen in den Betrieben durch eine kapi- talbezogene. entwicklungsdyna- misierte Ausgleichszahlung an die Rentenversicherung ausgeglichen werden.

Arbeitsmarktabgabe wieder entdeckt

Die IG Metall hat darüber hinaus ihre Uraltforderung wieder ausge- mottet, eine Arbeitsmarktabgabe von allen Beamten und Selbstän-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 42 vom 16. Oktober 1980 2457

Referenzen

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