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Archiv "Geld für Praxisassistentinnen: Ein Schritt in die richtige Richtung" (05.12.2014)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 111

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Heft 49

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5. Dezember 2014 A 2133

D

em Ärztemangel entgegenzuwirken, ist derzeit eines der wichtigsten Ziele, die sich Politik und Selbstverwaltung gesteckt haben. Mit einem Bündel an Maßnahmen, im Versorgungsstrukturgesetz zusam- mengeführt, hat es in der vergangenen Legislaturperi- ode die schwarz-gelbe Koalition versucht. Die Maxime war unter anderem, finanzielle Anreize zu setzen, um Ärzte für eine Niederlassung in unterversorgten Gebie- ten zu gewinnen. Mit einem Bündel von Maßnahmen, zusammengeführt nun im Versorgungsstärkungsgesetz, wird es in dieser Legislaturperiode auch die schwarz- rote Regierung versuchen. Ihre Maxime ist es, Praxis- sitze aufkaufen zu lassen, damit niederlassungswillige Ärzte keine andere Wahl haben, als sich in unterver- sorgten Gebieten niederzulassen.

Mit Zwang allerdings, das werden Union und SPD noch feststellen, lässt sich ein Freiberufler nicht auf der Landkarte herumschieben. Anreize hingegen, also eine Steigerung der Attraktivität ärztlicher Berufsausübung oder auch eine Entzerrung der alltäglichen Arbeitsdich- te, sind als Mittel gegen den Ärztemangel eher erfolg- versprechend. Das befand vor kurzem der Sachverstän- digenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Ge- sundheitswesen. Und das war auch der Leitsatz der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bei den Honorarverhandlungen für das Jahr 2015.

Ergebnis dieser Verhandlungen war unter anderem:

264 Millionen Euro mehr für die haus- und fachärztli- che Grundversorgung, hälftig geteilt. Die 132 Millio- nen für den hausärztlichen Bereich fließen zum einen in einen Strukturzuschlag in Höhe von 2,20 Euro pro Fall und zum anderen in die Hausbesuche speziell qualifi- zierter nichtärztlicher Praxisassistentinnen (NäPAs).

Waren deren Hausbesuche bislang nur in unterversorg- ten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen ab- rechenbar, können Hausbesuche von NäPAs künftig über- all abgerechnet werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Hausärzte mindestens 860 „Fälle“ im Quartal vorweisen können oder mindestens 160 Patienten pro Quartal behandeln, die älter sind als 75 Jahre. „Das soll

Hausärzte entlasten, die große Praxen führen oder die viele alte Menschen versorgen“, erklärte KBV-Vor- stand Dipl.-Med. Regina Feldmann Anfang Dezember.

„Wenn wir das Geld mit der Gießkanne verteilt hätten, wären Praxen gefördert worden, die es nicht brauchen.“

An der Regelung gab es Kritik unter anderem von einigen Kassenärztlichen Vereinigungen. Diese rügten, die Hürden für den Einsatz der NäPÄs seien mit min- destens 860 Fällen pro Quartal zu hoch. „Ich kann die Kritik verstehen“, erklärte Feldmann. Die KBV habe versucht, in den Verhandlungen 750 Fälle zu erreichen.

Dagegen hätten sich die Kassen gesperrt. Aber: Die Re- gelung sei nicht in Stein gemeißelt. Der Vertrag werde evaluiert und bei Bedarf angepasst.

Dass sich diejenigen beschweren, die sich finanziell benachteiligt fühlen, gehört zum politischen Geschäft.

Wenn man Anreize gegen den Ärztemangel setzen will, macht es jedoch wenig Sinn, allen mehr zu geben. Denn der Mangel besteht nicht überall. Für die Bekämpfung des Ärztemangels gibt es im Übrigen nicht die eine Lö- sung. Angesichts des anstehenden Versorgungsstär- kungsgesetzes kann man allerdings froh sein, wenn die Politik keine Maßnahmen anweist, die zu Rückschritten führen. Die neue Regelung zu nichtärztlichen Praxis- assistentinnen im EBM löst nicht den Ärztemangel.

Aber sie ist ein Schritt in die richtige Richtung.

GELD FÜR PRAXISASSISTENTINNEN

Ein Schritt in die richtige Richtung

Falk Osterloh

Falk Osterloh Politischer Redakteur

S E I T E E I N S

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