• Keine Ergebnisse gefunden

GKV – Versorgungs- gesetz Ein Schritt in die richtige Richtung?

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "GKV – Versorgungs- gesetz Ein Schritt in die richtige Richtung?"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

GKV – Versorgungs- gesetz

Ein Schritt in die richtige Richtung?

Mit der Vorlage der Eckpunkte des zum Jahreswechsel 2011/2012 ge - plan ten GKV-Versorgungsgesetzes am 8. April 2011 hat der Gesetzge- ber erstmals seine konkreten Überle- gungen zur Lösung der seit langem anstehenden Fragen zur ärztlichen Versorgung im ambuanten und sta- tionären Sektor dargelegt. Direkt zu Beginn des Eckpunktepapiers be - kennt sich der Gesetzgeber eindeu- tig zur Sicherstellung einer guten, flächendeckenden und bedarfsge- rech ten Versorgung der Bevölkerung.

Er muss aber zu gleich einräumen, dass es trotz nach wie vor steigender Arztzahlen, bereits heute vielerorts Defizite gibt, wenn es um die Beset- zung von freien Arztsitzen und um die Anstellung qualifizierter Ärzte im stationären Sektor geht. Der Bedarf an Ärzten zur Sicherung der ärztli- chen Versorgung der Bevölkerung ist aus vielerlei Gründen in den letzten Jahren weiter angestiegen. Beispiel- haft sind hier zu nennen: Die demo- grafische Entwicklung der Be völ ke- rung, verbunden mit einer größeren Behandlungsbedürftigkeit, insbeson- dere im Bereich der älteren Bevölke- rung, die zunehmenden Be hand lungs- möglichkeiten in fol ge des medizin- technischen Fortschrittes sowie der

sich aufgrund der demogra fischen Struktur der jetzt tätigen Kolleginnen und Kollegen ergebende Nachbeset- zungsbedarf.

Die Grundgedanken des Gesetzge- bers setzen dabei an der Schaffung einer größeren Anzahl von Studien- plätzen an. Darüber hinaus gibt es Überlegungen, das derzeitige Aus- wahlverfahren neu zu gestalten. Be - sonderes Augenmerk gilt hierbei der Abschaffung des numerus clausus der Abiturnote als alleinigen Parame- ter. Es ist mitt ler weile hinlänglich be - wiesen, dass gera de die Abiturnote nicht ausschließ lich ein Gradmesser für die Zulassung oder Qualifikation zum Medizinstudium sein sollte. Die Bundesländer sollen im Rahmen des Gesetzes die Möglichkeit erhalten, weitere Kriterien, wie zum Beispiel ein bereits absolviertes Freiwilliges Soziales Jahr oder auch einschlägige Berufsausbildung im medizinischen Bereich, zu formulieren.

Weitergehende Vorstellungen des Ge setzgebers beziehen sich auf die Mög lichkeit, zusätzliche Krankenhäu- ser und Lehrpraxen in die Weiterbil- dung einzubeziehen, sei es im Be - reich der Allgemeinmedizin, aber auch im Bereich anderer fachärzt licher Wei terbildungsgänge. Hier wird es aber im Wesentlichen davon abhän- gen, ob die Krankenhäuser auch die Weiterbil dungsplätze schaffen, damit die grö ße re Zahl von Studienabgän- gern entsprechende Weiterbildungs- möglichkeiten vorfinden. Es bleibt in diesem Zusammenhang nur zu hof- fen, dass die finan ziellen Rahmenbe- dingungen für den Krankenhaus be - reich mit ge schaffen werden, um die Zielsetzung des Gesetzes dann auch sach gerecht umsetzen zu können.

Aber nicht nur das. Vonseiten der Krankenhäuser aber auch der Lan- desbehörden, die den Krankenhäu- sern die entsprechenden Möglichkei- ten eröffnen müssen, wird ein Um - denken zu fordern sein, da nicht nur Weiterbildungs plätze zur Abdeckung des Bedarfs an jungen Kolleginnen und Kollegen für den stationären Sektor benötigt werden, sondern vor

dem Hintergrund der demografi- schen Struktur der niedergelassenen Ärzteschaft wird es auch großer An - strengungen bedürfen, für die dort tätigen Ärzte Nachfolgerinnen und Nachfolger zu finden. Die Öffnung der Krankenhäuser für eine ambu- lante Tätigkeit kann aus meiner Sicht nur der zweitbeste Weg sein. Die Bevölkerung erwartet und verlangt letztlich auch eine wohnortnahe am - bulante Versorgung in niedergelasse- nen Praxen.

Mit anderen Worten: Es wird großer Anstrengungen bedürfen, den zu - künftigen Bedarf an jungen Kollegin- nen und Kollegen für die ausschei- dende Generation an Ärztinnen und Ärzten auszubilden und nachfolgend entsprechend weiterzubilden. Die An - werbung von Kolleginnen und Kol - legen aus anderen EU-Ländern kann nur eine Möglichkeit sein, da letztlich die aus diesen Ländern abwandern- den Ärzte dort wiederum fehlen.

Damit wir dieses Ziel erreichen, müs- sen aber auch die Rahmenbedingun- gen für die weitergebildeten Kolle- ginnen und Kollegen sowohl im am - bulanten als auch im stationären Sektor zukünftig sicherlich besser wer den, nicht nur, was die finanzi- elle Seite, sondern ganz allgemein, was den Abbau der Bürokratie be - trifft.

Wir stehen vor einer großen Heraus- forderung, genau genommen vor einer nationalen Aufgabe, bei der alle Beteiligten zur Lösung der Probleme gegebenenfalls auch ihre Partikula- rinteressen der Gesamtzielsetzung einer ausreichenden flächendecken- den und bedarfsgerechten Versor- gung unterordnen sollten, da letzt- lich die insgesamt zur Verfügung ste- henden Ressourcen begrenzt sind.

Dem neu zu wählenden Vorstand der Sächsischen Landesärztekammer wünsche ich deshalb für diese Auf- gabe Kraft, Ausdauer und Durchset- zungsvermögen.

Dr. med. Claus Vogel Vorstandsmitglied

Editorial

200 Ärzteblatt Sachsen 5 / 2011

200 Ärzteblatt Sachsen 5 / 2011

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Mit der ab heute gültigen „Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf“ macht die bayerische Staatsregierung endlich den vom BN seit Jah- ren geforderten ersten richtigen

Mit dem neuen Artenschutzzentrum findet Bayern endlich Anschluss an an- dere Länder wie die Schweiz („Biodiversitäts-Monitoring Schweiz“), wo derar- tige Forschungszentren

„Die verantwortliche Politik muss sich der Realität und den Anfor- derungen unserer Zeit stellen und dafür sorgen, dass der wert- vollste Flussabschnitt in Bayern für

Nur eine sektorübergreifende regionale Neuordnung der Versorgungslandschaft kann nach Ansicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) eine dauerhaft

Eindrucksvoll und erschreckend wird aber auch deutlich, dass die den Krankenhäusern bereitgestellten Mittel (+3,4 Prozent) weit hinter den tatsächlichen Kosten und insbesondere

Eindrucksvoll und erschreckend wird aber auch deutlich, dass die den Krankenhäusern bereitgestellten Mittel (+3,4 Prozent) weit hinter den tatsächlichen Kosten

Weil sachlich nicht zielführend, fordert die DKG das Konzept, des im Gesetzentwurf vorgesehenen Pflegepersonalquotienten, der für jedes der 1.700 Akutkrankenhäuser

Kolleginnen und Kollegen wer- den in diesen „banalen“ Lagen oft- mals verletzt was durch realitätsna- hes Training nicht ganz verhindert werden kann, aber die Zahl dieser