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Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2006

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(1)BUNDESLAGEBILD WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT 2006 - PRESSEFREIE KURZFASSUNG September 2007.

(2) INHALTSVERZEICHNIS 1.. VORBEMERKUNG. 1. 2.. DARSTELLUNG UND BEWERTUNG DER AKTUELLEN KRIMINALITÄTSLAGE. 2. 2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.3 2.1.4. Wirtschaftskriminalität allgemein Fallzahlen Tatverdächtige Schaden Aufklärungsquote. 2 2 4 4 5. 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 2.2.5 2.2.6. Detailbetrachtung einzelner Delikte des Sondermeldedienstes Finanzierungsdelikte Betrugs- und Untreuehandlungen i.Z.m. Beteiligungen und Kapitalanlagen Arbeitsdelikte Wettbewerbsdelikte Insolvenzdelikte Gesundheitsdelikte - Abrechnungsbetrug. 5 5 8 13 16 21 26. 3.. GESAMTBEWERTUNG UND AUSBLICK. 27.

(3) Bundeskriminalamt. 1.. VORBEMERKUNG. Das Bundeslagebild enthält in gestraffter Form die aktuellen Erkenntnisse zur Lage und Entwicklung im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Grundlage für die Erstellung des Lagebildes sind die Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und dem kriminalpolizeilichen Nachrichtenaustausch. Es handelt sich um eine Darstellung aus polizeilicher Sicht. Soweit Informationen anderer Behörden hinzugezogen wurden, sind diese entsprechend gekennzeichnet. In Deutschland existiert zur Beschreibung der Wirtschaftskriminalität keine Legaldefinition. Die Polizei bedient sich daher bei der Zuordnung von Straftaten zur Wirtschaftskriminalität des Katalogs des § 74c Abs. 1 Nr. 1-6b Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). In der PKS werden Fälle der Wirtschaftskriminalität (WiKri) unter dem Summenschlüssel 8930 zusammengefasst.. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2006 - Pressefreie Kurzfassung 1.

(4) Bundeskriminalamt. 2.. DARSTELLUNG UND BEWERTUNG DER AKTUELLEN KRIMINALITÄTSLAGE. 2.1. Wirtschaftskriminalität allgemein. 2.1.1. Fallzahlen. Von den im Jahr 2006 insgesamt polizeilich bekannt gewordenen 6.304.223 Straftaten waren gemäß Polizeilicher Kriminalstatistik 95.887 Fälle 1 (1,5 %) der Wirtschaftskriminalität zuzuordnen. Die Fallzahlen stiegen damit im Vergleich zum Vorjahr um 7,5 % (6.663 Fälle).. Fall-/ Schadensentwicklung 1997 - 2006. 200.000. 9.000. 180.000 160.000. 120.000. 7.000. 5.390. 140.000. 8.000. 6.826. 6.822. 6.403. 5.626. 6.000. 4.916. 4.585 3.500. 4.320. 4.210. 100.000. 4.000. 80.000. 3.000. 60.000. 2.000 88.082. 108.890. 90.706. 110.018. 86.030. 86.149. 81.134. 89.224. 95.887. 0. 106.053. 40.000 20.000. 1997. 1998. 1999. 2000. 2001. 2002. 2003. 2004. 2005. 2006. Fallentwicklung. 1. 5.000. 1.000 0. Schadensentwicklung in Mio. Euro. PKS-Schlüssel 8930 aus der Grundtabelle 01. Bei den Summenschlüsseln 8931 bis 8936 ist die mehrfache Zuweisung einer Straftat zulässig. Im Schlüssel 8930 wird sie aber nur einmal gezählt. Die Fallzahlen aus den Schlüsseln 8931 bis 8936 addieren sich daher nicht zu der Gesamtsumme des Schlüssels 8930 auf.. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2006 - Pressefreie Kurzfassung 2.

(5) Bundeskriminalamt. Innerhalb der Phänomene der Wirtschaftskriminalität kam es zu folgenden Veränderungen: Wirtschaftskriminalität 2005 - 2006 (Fallzahlen PKS). 60.000 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 0. Wirtschaftskriminalität Insolvenzstraftaten (WiKri) bei Betrug. Anlage- und Finanzierungsbereich. Wettbewerbsdelikte. WiKri i. Z. m. Arbeitsverhältnissen. Betrug und Untreue i. Z. m. Kapitalanlagen. 2005. 43.353. 15.093. 12.529. 5.934. 13.743. 11.064. 2006. 50.908. 13.549. 22.791. 6.550. 12.322. 18.324. Der Anstieg der Gesamtfallzahl in 2006 resultiert im Wesentlichen aus den Veränderungen in den Phänomenbereichen "Wirtschaftkriminalität bei Betrug" (+17,4 %), "Anlage- und Finanzierungbereich" (+81,9 %) und "Betrug und Untreue i.Z.m. Kapitalanlagen" (+65,6 %). Diese Veränderungen sind vor allem auf den Abschluss mehrerer umfangreicher Ermittlungsverfahren zurückzuführen. Die polizeilichen Daten dürften das tatsächliche Ausmaß der Wirtschaftskriminalität nicht widerspiegeln. Es ist von einem nur schwer bezifferbaren Dunkelfeld auszugehen. Wirtschaftskriminalität wird zu einem großen Teil über Anzeigen bekannt. Mangelndes Anzeigeverhalten geschädigter Personen (z.B. wegen Anlage von Schwarzgeld, Schamgefühl) oder Firmen (z.B. wegen befürchteten Imageverlusts) wirkt sich insoweit unmittelbar auf das festgestellte Ausmaß von Wirtschaftskriminalität aus. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass in den polizeilichen Statistiken jene Wirtschaftsstraftaten fehlen, die von Schwerpunktstaatsanwaltschaften oder von Finanzbehörden unmittelbar und ohne Beteiligung der Polizei verfolgt bzw. bearbeitet wurden (bspw. Arbeitsdelikte und Subventionsbetrug). Auch im Jahr 2006 stieg im Bereich der Wirtschaftskriminalität die Nutzung des "Tatmittels Internet". Wurden im Jahr 2004 ca. 2.700 Fälle der Wirtschaftskriminalität mit dem Tatmittel Internet registriert, waren es 2005 bereits ca. 4.600 Fälle und im Jahr 2006 annähernd 9.700 Straftaten 2 . 2. Seit Einführung der Tabelle „Tatmittel Internet“ im Jahr 2004 hat die Zahl der zuliefernden Länder zugenommen. Die Tabelle gibt jedoch auch im Jahr 2006 nicht die Lage für das gesamte Bundesgebiet wieder, da noch nicht alle Länder Daten zugeliefert haben.. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2006 - Pressefreie Kurzfassung 3.

(6) Bundeskriminalamt. Damit wird mittlerweile jede zehnte Straftat der Wirtschaftskriminalität unter Verwendung des Tatmittels Internet begangen.. 2.1.2. Tatverdächtige. Im Zusammenhang mit Straftaten der Wirtschaftskriminalität wurden im Jahr 2006 insgesamt 35.751 Tatverdächtige registriert, 9,9 % weniger als im Vorjahr. Davon waren 80,7 % männlichen Geschlechts. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen lag bei 14 % (Vorjahr: 15,9 %) und damit deutlich niedriger als bei den Gesamtstraftaten (22 %).. 2.1.3. Schaden. Der in der PKS registrierte Schaden aller mit Schadenssummen erfassten Delikte betrug im Jahr 2006 rund 8,19 Milliarden Euro, davon waren 4,3 Milliarden Euro und damit 53 % der Gesamtschadenssumme der Wirtschaftskriminalität zuzuordnen. Gegenüber 4,2 Milliarden Euro im Vorjahr war der durch Wirtschaftskriminalität verursachte Schaden um 2,8% höher. Die Schadenssummen verteilten sich auf die einzelnen Phänomenbereiche der Wirtschaftskriminalität wie folgt: Wirtschaftskriminalität 2005 – 2006 (Schäden in Mio. Euro - PKS). 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0. Wirtschaftskriminalität (WiKri) bei Betrug. Insolvenzstraftaten. Anlage- und Finanzierungsbereich. Wettbewerbsdelikte. WiKri i. Z. m. Arbeitsverhältnissen. Betrug und Untreue i. Z. m. Kapitalanlagen. 2005. 1.079. 2.247. 548. 13. 96. 469. 2006. 1.266. 1.871. 800. 53. 85. 572. Bei einer Bewertung des Schadenspotentials der Wirtschaftskriminalität sind neben den oben genannten unmittelbaren Schäden folgende weiteren Auswirkungen zu berücksichtigen: -. Mit unlauteren Mitteln arbeitende Wirtschaftsstraftäter erzielen Wettbewerbsvorteile und verursachen Wettbewerbsverzerrungen, die legal arbeitende Konkurrenzunternehmen gefährden können.. -. Infolge finanzieller Abhängigkeiten und unternehmensbezogener Verflechtungen kön-. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2006 - Pressefreie Kurzfassung 4.

(7) Bundeskriminalamt. nen bei einem durch Wirtschaftskriminalität ausgelösten wirtschaftlichen Zusammenbruch von Unternehmen/Firmen auch unbeteiligte Unternehmen in den Konkurs getrieben werden. -. Delikte der Wirtschaftskriminalität können zum Beispiel im Bereich der Produktpiraterie gesundheitliche Gefährdungen und Schädigungen in größerem Ausmaß verursachen.. -. Wirtschaftskriminalität kann sowohl bei den am wirtschaftlichen Wettbewerb Beteiligten als auch bei den Verbrauchern nicht nur das Vertrauen in die Redlichkeit einzelner Berufs- und Handelszweige, sondern auch das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der geltenden Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung beeinträchtigen.. 2.1.4. Aufklärungsquote. Die Aufklärungsquote im Bereich der Wirtschaftskriminalität lag im Jahr 2006 bei 96,4 % und damit deutlich höher als bei der Gesamtkriminalität (55,4 %). Wirtschaftsstraftaten sind überwiegend so angelegt, dass entweder der Geschädigte den Täter kennt oder - wie zum Beispiel bei den Insolvenzstraftaten - nur ein bestimmter Personenkreis für eine Täterschaft in Betracht kommt.. 2.2. Detailbetrachtung einzelner Delikte des Sondermeldedienstes 3. 2.2.1. Finanzierungsdelikte. Finanzierungsdelikte sind alle Deliktsformen im Zusammenhang mit der Vermittlung, Erlangung und Gewährung von Krediten sowie sämtliche Erscheinungsformen der Scheckoder Wechselreiterei sowie der Fälschung von Geldmarktinstrumenten 4 . Im Jahr 2006 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik 22.791 Fälle der Anlage- und Finanzierungsdelikte 5 registriert. Gegenüber 2005 bedeutet dies eine Steigerung um 81,9 % (10.262 Fälle). Beim Schaden war eine Steigerung um 46 % auf 800 Millionen Euro zu verzeichnen. Der starke Anstieg bei den Finanzierungsdelikten ist auf eine entsprechende Steigerung. 3. 4. 5. Delikte, die keine signifikante Veränderung gegenüber dem Jahr 2005 aufweisen, werden nicht gesondert bewertet. Dies gilt auch bei Zahlenwerten, die im langjährigen Vergleich annähernd als konstant anzusehen sind - sowie bei geringen absoluten Fallzahlen/Schadenssummen, die keine belastbaren Aussagen erlauben. Geldmarktinstrumente sind in § 2 Abs. 1 a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) definiert als Forderungen, die nicht unter Absatz 1 fallen (d.h. nicht Wertpapiere sind) und üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden. Hierunter fallen in Deutschland insbesondere kurzfristige Schuldscheindarlehen. PKS-Schlüssel 8933; die PKS erfasst unter Anlage-/Finanzierungsdelikten andere Delikte als der Kriminalpolizeiliche Meldedienst KPMD (Finanzierungsdelikte), nämlich zusätzlich alle Fälle des Beteiligungs- und Anlagebetruges, Wechselbetruges, Wertpapierbetruges und Straftaten i.V.m.d. Bankgewerbe sowie Wertpapierhandelsgesetz.. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2006 - Pressefreie Kurzfassung 5.

(8) Bundeskriminalamt. beim Anlagebetrug zurückzuführen. Dieser Anstieg lässt sich mit dem Abschluss und der damit einhergehenden statistischen Erfassung von zwei größeren Ermittlungskomplexen mit mehreren tausend Einzeldelikten erklären. Die Detailbetrachtung der Finanzierungsdelikte, wie sie der kriminalpolizeiliche Meldedienst (KPMD) definiert, ergibt folgendes Bild: Kreditbetrug gem. § 265b StGB Der Täter beantragt mit unrichtigen Angaben Kreditleistungen. Als Gefährdungsdelikt ist der Tatbestand mit der Vorlage falscher Unterlagen bereits erfüllt, es muss nicht zu einer Auszahlung kommen.. Fallentwicklung 2002 - 2006 588. 2006. 897. 2005 674. 2004. 803. 2003 2002. 690. 0. 200. 400. 600. 800. 1000. Der Rückgang der Fallzahlen um rund 34,5 % gegenüber dem Vorjahr ist das Ergebnis verfahrensbezogener Schwankungen. Das Phänomen bildet keinen Schwerpunkt im Bereich der Finanzierungsdelikte.. Kreditvermittlungsbetrug gem. § 263 StGB Der Täter gibt wahrheitswidrig in betrügerischer Absicht vor, einen Kredit vermitteln zu können. Tatziel ist die Erlangung fiktiver Gebühren, Provisionen und sonstiger Vorauszahlungen. Die Tatverdächtigen täuschen vor, sie selbst oder andere seien in der Lage, Kredite zur Verfügung stellen zu können.. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2006 - Pressefreie Kurzfassung 6.

(9) Bundeskriminalamt. Fall-/Schadensentwicklung 2004 -2006. 32,07. 2.000. 30,00. 1.500. 20,00. 1.000. 11,18. 9,45. 10,00. 500 0. 533. 1.917. 2004. 2005. Fallentwicklung. 1.336. 0,00. 2006. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Der Rückgang der Fallzahlen gegenüber dem Vorjahr ist damit zu erklären, dass die Steigerung im Jahr 2005 vor allem auf den Abschluss eines Ermittlungskomplexes mit mehr als 1.000 Fällen zurückzuführen war. Die statistische Erfassung erfolgte erstmals für das Jahr 2004.. Umschuldungsbetrug gem. § 263 StGB Beim Umschuldungsbetrug werden alle bestehenden Verbindlichkeiten in der Weise abgelöst, dass nur noch eine Verbindlichkeit gegenüber einem Unternehmen besteht, welches einen überhöhten Zinssatz zu Grunde legt. Es kommt lediglich zu einer prozentualen Auszahlung des Kredites, die in der Regel unter 95 % liegt.. Fall-/Schadensentwicklung 2002 – 2006. 200 175 150 125 100 75 50 25 0. 6,18. 4,07. 0,61 0,64. 0,12. 182. 23. 25. 39. 2002. 2003. 2004. 2005. Fallentwicklung. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2006 - Pressefreie Kurzfassung 7. 2006. 8 7 6 5 4 3 2 1 0.

(10) Bundeskriminalamt. Warenkreditbetrug gem. § 263 StGB - wenn nicht i.Z.m. Insolvenzen Beim Warenkreditbetrug steht die betrügerische Erlangung von Waren ohne Gegenleistung oder nur gegen eine Anzahlung im Vordergrund. Eine besonders schwere Variante des Warenkreditbetruges stellt der Stoßbetrug dar. Dabei erfolgt die Firmengründung oftmals ausschließlich zum Zweck der betrügerischen Warenerlangung. Im Vertrauen auf die Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit werden Lieferanten zur Lieferung von Waren auf Ziel (Zielkauf) an diese Firmen veranlasst. Nach mehrfacher reibungsloser Abwicklung von Geschäften werden häufig größere Bestellungen getätigt, deren Bezahlung dann ausbleibt. Die Firmen "stoßen" die gelieferten Waren sofort zu Schleuderpreisen "ab", so dass bei Eintritt der Zahlungsverpflichtung keine Waren mehr vorhanden sind bzw. sich die Firma bis dahin aufgelöst hat und die Verantwortlichen abgesetzt haben.. Fall-/Schadensentwicklung 2002 – 2006. 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0. 48,15. 35,82. 38,84. 39,43 28,58. 2.730. 2.389. 2.802. 3.397. 2.686. 2002. 2003. 2004. 2005. 2006. Fallentwicklung. 20. 80,00 70,00 60,00 50,00 40,00 30,00 20,00 10,00 0,00. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Ein Großteil der Straftaten in diesem Bereich bezieht sich auf Online-Bestellungen bei Warenhäusern. Der Rückgang der Fallzahlen unter das Niveau von 2004 kann als Anzeichen dafür gesehen werden, dass in diesem Bereich durchgeführte präventive Maßnahmen von Polizei sowie Verbraucherschutzverbänden erste Wirkungen zeigen.. 2.2.2. Betrugs- und Untreuehandlungen i. Z. m. Beteiligungen und Kapitalanlagen. Kapitalanlagebetrug im Sinne des KPMD umfasst den Anlagebetrug, Beteiligungsbetrug, Betrug bei Börsenspekulationen, Wertpapierbetrug, Prospektbetrug, die Untreue bei Kapitalanlagegeschäften sowie Verstöße nach dem Kreditwesengesetz (KWG).. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2006 - Pressefreie Kurzfassung 8.

(11) Bundeskriminalamt. Im Jahr 2006 wurden 18.324 Fälle des Kapitalanlagebetruges 6 erfasst. Die Anzahl der Fälle stieg damit gegenüber dem Vorjahr um 65,6 %. Der registrierte Schaden lag bei 572 Millionen Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 22 % gegenüber 2005. Der Anstieg der Fall- und Schadenszahlen ist im Wesentlichen auf den Abschluss zweier großer Ermittlungsverfahren wegen Anlagebetruges und eines umfangreichen Verfahrens wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz zurückzuführen. Der im Vorjahr prognostizierte Anstieg im Bereich des Kapitalanlagebetruges ist damit eingetreten. Grundlage dieser Einschätzung war die erhöhte Nachfrage nach Kapitalmarktprodukten, u.a. aus Gründen der privaten Altersvorsorge, und die damit einhergehende Zunahme von unseriösen Anbietern von Anlageprodukten. Relativ neue rechtliche Instrumentarien wie beispielsweise -. das Bilanzkontrollgesetz und die damit verbundene Einführung der "Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung",. -. das Anlegerschutzverbesserungsgesetz vom 30.10.2004, das Neuerungen im Insiderrecht sowie im Bereich der Kurs- und Marktmanipulationen enthält und die Prospekthaftung auf den Grauen Kapitalmarkt ausdehnt 7 , sowie. -. die Umsetzung von Vorgaben der Europäischen Union im Bereich des Aktienrechts. haben insoweit bislang noch nicht die erhoffte Wirkung erbracht.. Die Detailbetrachtung der Anlagedelikte, wie sie der KPMD definiert, ergibt folgendes Bild:. Anlagebetrug gem. § 263 StGB Der Täter veranlasst die Geschädigten (i.d.R. über eine Anlagevermittlungsfirma) durch Versprechen hoher Renditen zur Herausgabe von Anlagegeldern, verwendet diese aber ganz oder teilweise zweckwidrig oder täuscht anderweitig über wesentliche Merkmale der Geldanlage (z.B. Risiko, Aufschläge, Provisionsanteile).. 6. 7. PKS-Schlüssel 8936; die PKS erfasst unter Betrugs- und Untreuehandlungen i.Z.m. Beteiligungen und Kapitalanlagen andere Delikte als der KPMD (Anlagedelikte). Der Wertpapierbetrug sowie Verstöße nach dem KWG sind in der PKS-Fallzahl nicht enthalten. Siehe Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2004, Seiten 124 ff.. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2006 - Pressefreie Kurzfassung 9.

(12) Bundeskriminalamt. Fall-/Schadensentwicklung 2002 - 2006. 25.000. 400. 363. 20.000 15.000. 483. 411 301. 300. 220. 200. 10.000. 100. 5.000 0. 13.270. 2002. 8.027. 9.138. 6.525. 17.507. 2003. 2004. 2005. 2006. Fallentwicklung. 0. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Beteiligungsbetrug gem. § 263 StGB Beim Beteiligungsbetrug handelt es sich um die Aufnahme von Teilhabern gegen Zahlung einer Geschäftseinlage in ein nicht bestehendes, erst zu gründendes oder "faules" Unternehmen unter arglistiger Vorspiegelung hoher Gewinnausschüttung bzw. einer sonstigen lukrativen Teilhaberschaft.. Fall-/Schadensentwicklung 2002 - 2006. 46,47. 4.000. 50,00 40,00. 3.000. 30,00. 23,3. 2.000. 11,63 14,65. 1.000. 8,75. 0. 334. 1.001. 361. 3.527. 319. 2002. 2003. 2004. 2005. 2006. 20,00 10,00. Fallentwicklung. 0,00. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Nach einer Steigerung im Jahr 2005 (bedingt durch den Abschluss eines Großverfahrens) verringerten sich die Fallzahlen etwa auf das Niveau der Vorjahre.. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2006 - Pressefreie Kurzfassung 10.

(13) Bundeskriminalamt. Wertpapierbetrug gem. § 263 StGB Beim Wertpapierbetrug werden entweder ge- oder verfälschte Wertpapiere gehandelt oder echten (wertlosen) Papieren wird ein bestimmter, nicht zutreffender Wert zugeordnet. Im Berichtszeitraum wurden 22 Fälle erfasst, der Schaden betrug rund 8,5 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr (20 erfasste Fälle / Schaden 189.087 Euro) ist im Bereich der registrierten Schadenssumme eine erhebliche Steigerung zu verzeichnen.. Betrug bei Börsenspekulationen gem. § 263 StGB Der Täter veranlasst die Geschädigten (in der Regel über eine Kapitalanlage- oder Vermittlungsfirma) unter Vortäuschung hoher Kursgewinne und dem Verschweigen des Verlustrisikos zur Herausgabe und gegebenenfalls zum Nachschießen von Geldern zwecks Anlage an regulären Wertpapier-, Devisen-, Waren- oder Terminbörsen. Das überlassene Geld wird nicht oder nur teilweise angelegt oder durch gezielte, den Täter begünstigende Gebührenschneiderei aufgezehrt.. Fall-/Schadensentwicklung 2002 - 2006 180,98. 1.500. 150 1.000. 100. 52,70. 500 0. 4,77. 9,6 1,1. 1.410. 834. 177. 245. 2002. 2003. 2004. 2005. Fallentwicklung. 25. 50 0. 2006. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Eine Erklärung für den kontinuierlichen Rückgang der Fallzahlen dürfte vor allem in dem vorsichtigeren Anlageverhalten der Bevölkerung vor dem Hintergrund negativer Erfahrungen mit Börsengeschäften zu sehen sein.. Untreue bei Kapitalanlagegeschäften gem. § 266 StGB Der Täter verwendet Gelder, die ihm für Anlagegeschäfte (z.B. Immobilienkauf, Vermögensverwaltung, Anlage in Wertpapieren und Beteiligungen) treuhänderisch übergeben wurden, zweckwidrig und fügt dem Anleger dadurch einen Vermögensnachteil zu.. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2006 - Pressefreie Kurzfassung 11.

(14) Bundeskriminalamt. Fall-/Schadensentwicklung 2002 - 2006. 1.000. 400,00. 750. 300,00. 500 250 0. 200,00 118,30. 42,48. 36,08 863. 2002. 73,8. 73,2. 940. 324. 545. 345. 2003. 2004. 2005. 2006. Fallentwicklung. 100,00 0,00. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Prospektbetrug gem. § 264a StGB Unter dem Aspekt des Anlegerschutzes stellt § 264a StGB insbesondere das Aufstellen unrichtiger, unvorteilhafter Angaben und das Verschweigen nachteiliger Tatsachen, z. B. in Prospekten im Zusammenhang mit dem Angebot und dem Vertrieb von Wertpapieren und anderen Kapitalanlagen, unter Strafe. Fallentwicklung 2002 - 2006 8 129. 2006. 222. 2005. 228. 2004. 258. 2003. 359. 2002 0. 8. 50. 100. 150. 200. 250. 300. 350. 400. 450. Der Prospektbetrug nach § 264a StGB ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Angaben zum Schaden entfallen somit an dieser Stelle.. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2006 - Pressefreie Kurzfassung 12.

(15) Bundeskriminalamt. Verstöße nach dem Kreditwesengesetz und dem Wertpapierhandelsgesetz Verstöße nach dem Kreditwesengesetz und Wertpapierhandelsgesetz sind in der PKS als "Straftaten in Verbindung mit dem Bankgewerbe sowie Wertpapierhandelsgesetz (Kreditwesengesetz, Börsengesetz, Depotgesetz, Hypothekenbankgesetz, § 35 Bundesbankgesetz)" zusammengefasst.. Fall-/Schadensentwicklung 2002 - 2006. 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0. 80,00 67 57,42. 40,00. 31,5 21,59. 20,00. 727 216. 2002 Die. 60,00. 41,60. 2003 Fallentwicklung. 287. 2004. 324. 2005. 3.313. 0,00. 2006. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Steigerung im Jahr 2006 resultiert aus dem Abschluss eines einzelnen Ermittlungskomplexes mit 2.980 Einzeltaten.. 2.2.3. Arbeitsdelikte. Als Arbeitsdelikte werden alle Deliktsformen bezeichnet, die im Zusammenhang mit der Verletzung arbeitsrechtlicher Vorschriften stehen. Neben dem Tatbestand des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB sind dies die illegale Vermittlung, Anwerbung und Beschäftigung nichtdeutscher Arbeitnehmer im Sinne der einschlägigen Bestimmungen des SGB III. Umfasst wird ferner das Verleihen und Entleihen von nichtdeutschen Arbeitnehmern ohne eine erforderliche Arbeitserlaubnis (§§ 15 und 15a Arbeitnehmerüberlassungsgesetz [AÜG]). Nicht zuletzt sind diesem Deliktsbereich auch Verstöße gegen bestimmte Anzeigepflichten nach dem Sozialgesetzbuch, der Handwerksordnung und der Gewerbeordnung zugeordnet. Die Delikte der illegalen Beschäftigung, der illegalen Arbeitnehmerüberlassung sowie der illegalen Ausländerbeschäftigung werden vorrangig durch die Dienststellen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung verfolgt und daher nur zu einem geringen Anteil in der PKS abgebildet. Die in der PKS registrierten Arbeitsdelikte spiegeln daher die tatsächliche Situation nur unzureichend wider. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2006 - Pressefreie Kurzfassung 13.

(16) Bundeskriminalamt. Das wirtschaftliche Gefälle zwischen Deutschland und anderen Staaten, unterschiedliche Lohnniveaus sowie die daraus resultierende vermutlich hohe Arbeitsmigration sprechen eher für eine Zunahme im Bereich der Arbeitsdelikte. Die Detailbetrachtung der Phänomene der Arbeitsdelikte ergibt folgendes Bild:. Beitragsbetrug z.N. von Sozialversicherungen und Sozialversicherungsträgern gem. § 263 StGB Der Arbeitgeber macht sich wegen Betruges strafbar, wenn er durch ein täuschendes Verhalten bei der für seinen Betrieb zuständigen Krankenkasse als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag einen Irrtum erregt, der bei dieser zu einer vermögensschädigenden Verfügung führt. Eine Täuschungshandlung liegt insbesondere dann vor, wenn der Arbeitgeber gegenüber der Einzugsstelle in Beitragsnachweisen unrichtige Angaben über die Zahl der Beschäftigten, die einbehaltenen Beitragsteile oder geschuldete Beiträge macht. Dabei trifft der Beitragsbetrug regelmäßig mit dem Vorenthalten von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB zusammen.. Fall-/Schadensentwicklung 2002 - 2006. 1.200 1.000. 150,00. 1.137. 125,00. 800. 100,00. 765. 600. 75,00. 631. 400 200. 18,40 14,13. 7,4. 340 9,2. 0 2002. 2003 Fallentwicklung. 2004. 2005. 50,00 256 4,6. 2006. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2006 - Pressefreie Kurzfassung 14. 25,00 0,00.

(17) Bundeskriminalamt. Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelten gem. § 266a StGB Der Arbeitgeber, der für seinen Arbeitnehmer Lohnsteuern nicht anmeldet und Sozialversicherungsbeiträge nicht abführt, macht sich wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und Vorenthaltens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) strafbar.. Fall-/Schadensentwicklung 2002 - 2006. 20.000 15.000. 142,4. 150,0. 122,4. 98,2. 86,9. 10.000. 79,5. 50,0. 5.000 0. 100,0. 11.217. 13.921. 13.992. 13.270. 11.967. 2002. 2003. 2004. 2005. 2006. Fallentwicklung. 0,0. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Illegale Ausländerbeschäftigung gem. §§ 10, 11 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung Grundsätzlich benötigen ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, eine Arbeitsgenehmigung (§ 4 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz). Wird ein ausländischer Arbeitnehmer ohne diese beschäftigt, liegt eine illegale Ausländerbeschäftigung vor. Eine Ausnahme gilt nach § 284 SGB III für die Staatsangehörigen der gem. Vertrag vom 16. April 2003 9 und Vertrag vom 25. Mai 2005 10 beigetretenen EUStaaten. Diese benötigen eine so genannte Arbeitsgenehmigung-EU, die in der Regel befristet ausgestellt wird. Keine Arbeitsgenehmigung benötigen Ausländer, denen nach den Rechtsvorschriften der EU oder gemäß des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum Freizügigkeit zu gewähren ist, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung besitzen oder einen Status aufweisen, der in zwischenstaatlichen Vereinbarungen auf Grund eines Gesetzes oder durch Rechtsvorschriften bestimmt ist. Die nachfolgenden statistischen Angaben aus der PKS beinhalten sowohl die illegale Ausländerbeschäftigung als auch die illegale Arbeitnehmerüberlassung.. 9. 10. Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakische Republik. Bulgarien und Rumänien.. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2006 - Pressefreie Kurzfassung 15.

(18) Bundeskriminalamt. Fall-/Schadensentwicklung 2002 - 2006. 400. 4.000. 3.569. 300. 3.000. 200. 965. 100. 751. 948. 0. 277. 191. 92. 70. 58. 2002. 2003. 2004. 2005. 2006. 1.000. 4. Fallentwicklung. 2.000. 0. Schadensentwicklung in Tsd. Euro. Arbeitsvermittlungsbetrug gem. § 263 StGB Der Arbeitsvermittlungsbetrug beinhaltet die arglistige Täuschung über die Vermittlung von Arbeitsplätzen oder Arbeitskräften mit dem Ziel, Vorschüsse oder Gebühren zu erlangen.. Fall-/Schadensentwicklung 2002 - 2005. 2.500 2.000. 282.819 236.546. 1.500 1.000. 50.441. 101.883 23.712. 500 0. 2.017. 9. 35. 63. 41. 2002. 2003. 2004. 2005. 2006. Fallentwicklung. 2.2.4. 350.000 300.000 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 0. Schadensentwicklung in Tsd. Euro. Wettbewerbsdelikte. Unter Wettbewerbsdelikten werden alle Deliktsformen im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Markengesetz (MarkenG) sowie gegen das Wettbewerbsrecht nach dem StGB verstanden.. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2006 - Pressefreie Kurzfassung 16.

(19) Bundeskriminalamt. Im Jahr 2006 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik 6.550 Fälle der Wettbewerbsdelikte 11 registriert. Gegenüber 2005 bedeutet dies eine Steigerung um 10,4 % (616 Fälle). Beim Schaden war eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 13 Millionen Euro auf 53 Millionen Euro (+408 %) zu verzeichnen. Die Steigerung der Fallzahlen bei den Wettbewerbsdelikten dürfte auch die Folge der globalen und damit schärferen Wettbewerbssituation von Unternehmen sein. Nicht zuletzt wirken sich auf die Produkt- und Markenpiraterie (z.B. die Softwarepiraterie) die InternetLandschaft mit einer mittlerweile hohen Zahl von Breitbandzugängen (z.B. DSL) und Flatrates tatbegünstigend aus. Diese Entwicklung wird sich auch in Zukunft fortsetzen, wobei der Nutzung des Internets als Tatmittel im Bereich der Wettbewerbsdelikte eine weiter steigende Relevanz zukommen dürfte. Die Detailbetrachtung der Wettbewerbsdelikte ergibt folgendes Bild: Verrat von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen gem. § 17 UWG Der Arbeitnehmer eines Geschäftsbetriebes teilt aus Eigennutz, Wettbewerbsgründen, um einen anderen zu begünstigen oder in Geschäftsschädigungsabsicht ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das ihm auf Grund des Dienstverhältnisses anvertraut oder zugänglich gemacht worden ist, unbefugt Dritten mit (§ 17 Abs. 1 UWG).. Fallentwicklung § 17 I UWG 2002 – 2006 (PKS). 2006. 176 183. 2005 2004. 134. 2003. 152. 2002. 129. 0. 50. 100. 150. 200. Der Täter verschafft oder sichert sich unbefugt von einem Arbeitnehmer oder unter Einsatz besonderer Mittel und Methoden, aus Wettbewerbsgründen, Eigennutz, zu Gunsten eines Dritten oder in geschäftsschädigender Absicht ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, verwertet dieses unbefugt oder teilt es unbefugt jemandem mit (§ 17 Abs. 2 UWG).. 11. PKS-Schlüssel 8934; die PKS erfasst unter Wettbewerbsdelikten andere Delikte als der KPMD, es fehlen die Fälle des Subventionsbetruges.. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2006 - Pressefreie Kurzfassung 17.

(20) Bundeskriminalamt. Fallentwicklung § 17 II UWG 2002 - 2006 (PKS). 117. 2006. 154. 2005 124. 2004. 117. 2003. 125. 2002 0. 50. 100. 150. 200. In diesem Deliktsfeld ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, da betroffene Unternehmen wegen des befürchteten Imageschadens häufig keine Anzeige erstatten. Für Delikte gem. § 17 Abs. 1 und 2 UWG wird in der PKS keine Schadenssumme ausgewiesen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Verrat von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen erhebliche Schäden verursacht, die nur schwer quantifizierbar sind.. Straftaten nach dem UWG ohne § 17 UWG Straftaten nach dem UWG, welche der Wirtschaftskriminalität zuzuordnen sind, betreffen überwiegend Verstöße gegen § 16 Abs. 2 UWG (strafbare Werbung - früher § 6c UWG). Dabei werden Kunden im Schneeballsystem zur Abnahme von Waren, gewerblichen Leistungen oder Rechten veranlasst, indem ihnen besondere Vorteile versprochen werden, wenn sie wiederum weitere Kunden zum Abschluss gleichartiger Geschäfte bewegen.. Fallentwicklung 2002 - 2006 (PKS). 792. 2006. 696. 2005 2004. 786. 2003. 741. 2002. 2.385. 0. 500. 1.000. 1.500. 2.000. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2006 - Pressefreie Kurzfassung 18. 2.500. 3.000.

(21) Bundeskriminalamt. Ausschreibungsbetrug gem. § 298 StGB Gemäß § 298 StGB macht sich strafbar, wer bei einer Ausschreibung über Waren oder gewerbliche Leistungen ein Angebot abgibt, das auf einer rechtswidrigen Absprache beruht, die darauf abzielt, den Veranstalter der Ausschreibung zur Annahme eines bestimmten Angebots zu veranlassen.. Fallentwicklung 2002 - 2006 (PKS) 149. 2006 2005. 118 94. 2004 2003. 230. 2002. 248. 0. 50. 100. 150. 200. 250. 300. Produkt- und Markenpiraterie 12 Markenpiraterie ist das illegale Verwenden von Zeichen, Namen, Logos (Marken) und geschäftlichen Bezeichnungen, die von den Markenherstellern zur Kennzeichnung ihrer Produkte im Handel eingesetzt werden. Produktpiraterie ist das verbotene Nachahmen und Vervielfältigen von Waren, für die die rechtmäßigen Hersteller Erfindungs-, Design- und Verfahrensrechte besitzen. Primär verletzte Rechtsnormen sind das Markengesetz, Urheberrechtsgesetz, Geschmacksmustergesetz, Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Sortenschutzgesetz und das Halbleiterschutzgesetz. Weiterhin sind § 263 StGB (Betrug) und § 370 AO (Steuerhinterziehung) in Betracht zu ziehen.. 12. Bei dem PKS-Schlüssel 7150 (Straftaten gegen die Urheberrechtsbestimmungen), der hier zu Grunde gelegt wird, handelt es sich um einen "Kombi-Schlüssel", der sowohl ein selbstständiger als auch ein Summenschlüssel ist. Als Summenschlüssel umfasst er die private Softwarepiraterie (7151), die gewerbliche Softwarepiraterie (7152), den Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach § 17 Abs. 1 UWG (7153) und den Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach § 17 Abs. 2 UWG (7154).. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2006 - Pressefreie Kurzfassung 19.

(22) Bundeskriminalamt. Fall-/Schadensentwicklung 2002 - 2006. 6.000. 100. 79,5. 5.000 4.000. 53. 51,9. 50. 3.000 2.000. 27. 13,1. 25. 1.000 0. 75. 2.858. 4.130. 3.963. 5.147. 5.601. 2002. 2003. 2004. 2005. 2006. Fallentwicklung. 0. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Die in den letzten Jahren steigenden Zahlen im Bereich der Produkt- und Markenpiraterie sind eine Folge der globalen Wettbewerbssituation. Dabei spielt das Internet 13 beim Verkauf gefälschter Produkte eine besondere Rolle. Für die Bekämpfung von Straftaten der Produkt- und Markenpiraterie sind neben den Polizeibehörden auch die Zollbehörden im Rahmen der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs zuständig. Große Bereiche der Marken- und Produktpiraterie fallen damit in die Zuständigkeit des Zolls, da der Großteil der gefälschten Waren im Ausland (z.B. China) hergestellt und nach Deutschland importiert wird. Aus dieser Situation resultiert wie bei den Arbeitsdelikten die Notwendigkeit einer engen Kooperation zwischen Polizei und Zoll, insbesondere dann, wenn es sich um die Identifizierung und strafrechtliche Verfolgung internationaler krimineller Organisationen handelt.. Subventionsbetrug gem. § 264 StGB Schutzgut des Subventionsbetruges ist in erster Linie die staatliche Wirtschaftsförderung. Subventionen sind Transferzahlungen nach Bundes- oder Landesrecht oder dem Recht der Europäischen Gemeinschaft. Ein Subventionsbetrug liegt vor, wenn Leistungen aus öffentlichen Mitteln an private oder öffentliche Betriebe oder Unternehmen, die zumindest zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistungen gewährt werden und der Förderung der Wirtschaft dienen sollen, durch Täuschung über subventionserhebliche Tatsachen beantragt oder in Anspruch genommen werden.. 13. "Gewerblicher Rechtschutz Jahresbericht 2006" des BMF.. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2006 - Pressefreie Kurzfassung 20.

(23) Bundeskriminalamt. Fall-/Schadensentwicklung 2002 - 2006. 1.500. 200. 175. 1.250. 150. 1.000 750. 68. 500. 100. 75 57. 48. 50 0. 250 0. 535. 625. 657. 627. 553. 2002. 2003. 2004. 2005. 2006. Fallentwicklung. 2.2.5. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Insolvenzdelikte. Zum Phänomenbereich der Insolvenzdelikte zählen folgende Tatbestände: -. Insolvenzstraftaten im engeren Sinne (§§ 283 - 283d StGB),. -. Bankrott und besonders schwerer Fall des Bankrotts,. -. Verletzung der Buchführungspflicht,. -. Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung,. -. Insolvenzverschleppung (§ 84 GmbH-Gesetz, §§ 130b, 177a HGB).. Im Jahr 2006 wurden mit 13.549 Insolvenzdelikten 14 rund 15 % weniger Straftaten als im vergangenen Jahr polizeilich bekannt (2005: 15.932 Fälle). Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen sank im Jahr 2006 um 17,3 % auf 30.462 (Vorjahr: 36.843) 15 . Korrespondierend zu den Fallzahlen sank auch die Schadenssumme von 2,25 Milliarden Euro um 16,7 % auf 1,87 Milliarden Euro. Damit werden annähernd 43 % des Gesamtschadens im Bereich der Wirtschaftskriminalität durch Insolvenzdelikte verursacht. Der durch Insolvenzdelikte verursachte wirtschaftliche Schaden dürfte tatsächlich noch über der in der PKS ausgeworfenen Schadenssumme liegen, da mit den Insolvenzstraftaten oftmals weitere Begleitdelikte einhergehen. So zahlen die Verantwortlichen von insolven14. 15. PKS-Schlüssel 8932; die PKS erfasst unter Insolvenzdelikten andere Delikte als der KPMD, es fehlen die Fälle des Leistungs- und Warenkreditbetruges im Zusammenhang mit Insolvenzen. Quelle: www.destatis.de. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2006 - Pressefreie Kurzfassung 21.

(24) Bundeskriminalamt. ten Unternehmen zumeist Monate vor Beantragung des Insolvenzverfahrens keine Arbeitnehmeranteile für die Versicherungsnehmer (strafbar gemäß § 266a StGB) oder versuchen durch Untreuehandlungen die Firma noch zu retten. Die Detailbetrachtung der Insolvenzdelikte, wie sie der KPMD definiert, ergibt folgendes Bild:. Bankrott gem. § 283 StGB In einer krisenhaften Situation - d. h. der Täter bzw. seine Firma ist überschuldet oder zahlungsunfähig - verringert der Täter die Insolvenzmasse entweder vorsätzlich zum Nachteil seiner Gläubiger oder führt durch übermäßigen persönlichen Aufwand oder ein nicht kaufmännischen Gepflogenheiten entsprechendes Verhalten die Insolvenz herbei. Fall-/Schadensentwicklung 2002 - 2006. 5.000 4.000. 1.000,0. 925,9 833,1. 800,0. 619,9. 3.000. 600,0. 444,4 361. 2.000 1.000 0. 400,0 200,0. 3.828. 4.199. 4.357. 4.348. 4.010. 2002. 2003. 2004. 2005. 2006. Fallentwicklung. 0,0. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Besonders schwerer Fall des Bankrotts gem. § 283a StGB Ein besonders schwerer Fall des Bankrotts ist in der Regel dann anzunehmen, wenn -. der Täter aus Gewinnsucht (z. B. "Firmenbestatter") handelt,. -. ihm von mehreren Gläubigern anvertraute hohe Vermögenswerte einer konkreten Gefährdung aussetzt oder. -. seine Gläubiger in wirtschaftliche Not bringt.. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2006 - Pressefreie Kurzfassung 22.

(25) Bundeskriminalamt. Fall-/Schadensentwicklung 2002 - 2006. 100. 50,0. 75. 40,0. 50. 27,1. 25 0. 30,0. 22,5. 20,0. 13,9. 6,4. 7,6. 10,0 0,0. 26. 19. 28. 22. 86. 2002. 2003. 2004. 2005. 2006. Fallentwicklung. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Gläubigerbegünstigung gem. § 283c StGB Gläubigerbegünstigung liegt vor, wenn der Schuldner in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit einem Gläubiger zwecks Bevorzugung eine Sicherung oder Befriedigung gewährt, die der Gläubiger nicht oder nicht in der Art oder zu der Zeit beanspruchen kann.. Fall-/Schadensentwicklung 2002 - 2006. 300 250 200 150 100 50 0. 40,0 30,0. 27,6. 11,7. 9,0. 10,6. 11,1. 265. 261. 273. 229. 188. 2002. 2003. 2004. 2005. 2006. Fallentwicklung. 10,0. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2006 - Pressefreie Kurzfassung 23. 20,0. 0,0.

(26) Bundeskriminalamt. Schuldnerbegünstigung gem. § 283d StGB Ein Gläubiger oder ein Dritter begeht Schuldnerbegünstigung, wenn er im Interesse des Schuldners vorsätzlich in Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit oder nach Zahlungseinstellung oder Konkurseröffnung dem Schuldner gehörende, in die Konkursmasse fallende Vermögensstücke verheimlicht oder beiseite schafft.. Fall-/Schadensentwicklung 2002 - 2006. 100. 15,0. 75. 10,2. 9,8 8. 10,0. 50 5,0. 25. 1,8. 1,3. 0. 47. 49. 38. 48. 60. 2002. 2003. 2004. 2005. 2006. Fallentwicklung. 0,0. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Insolvenzverschleppung (GmbHG, HGB) In Kenntnis der drohenden bzw. eingetretenen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unterlässt es der Täter pflichtwidrig, innerhalb einer Dreiwochenfrist den vorgeschriebenen Insolvenzantrag zu stellen (§ 84 GmbHG, §§ 130b, 177a HGB).. Fall-/Schadensentwicklung 2002 - 2006. 8.000. 3,0 2,5. 2,2. 6.000. 1,9. 1,6. 4.000. 2,0 1,4. 1,0. 2.000 0. 6.860. 7.498. 8.220. 8.421. 7442. 2002. 2003. 2004. 2005. 2006. Fallentwicklung. Schadensentwicklung in Mrd. Euro. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2006 - Pressefreie Kurzfassung 24. 0,0.

(27) Bundeskriminalamt. Leistungskreditbetrug i.Z.m. Insolvenzen gem. § 263 StGB Der Täter erlangt bzw. veranlasst betrügerisch (Werk-)Leistungen im Zusammenhang mit Insolvenzen ohne Bezahlung oder Gegenleistung bzw. nur gegen Anzahlung.. Fall-/Schadensentwicklung 2002 - 2006. 2.000. 100,0. 1.500. 80,0. 1.000. 43,9 31,3. 32,7 22,9. 500 0. 60,0 37,2. 40,0 20,0. 1.634. 1.986. 1.473. 1.719. 1.804. 2002. 2003. 2004. 2005. 2006. Fallentwicklung. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2006 - Pressefreie Kurzfassung 25. 0,0.

(28) Bundeskriminalamt. 2.2.6. Gesundheitsdelikte - Abrechnungsbetrug. Der Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen besteht in der betrügerischen Erlangung von Geldleistungen von Selbstzahlern, Krankenkassen, Krankenversicherungen und Beihilfestellen durch Angehörige medizinischer oder pharmazeutischer Berufe sowie durch Krankenhäuser und Sanatorien.. Fall-/Schadensentwicklung 2002 - 2006. 4.500 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0. 166,0 140,5. 25,3 12,6. 10,2. 3.238. 3.411. 3.672. 3.781. 2.112. 2002. 2003. 2004. 2005. 2006. Fallentwicklung. 160,0 140,0 120,0 100,0 80,0 60,0 40,0 20,0 0,0. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Die Fallzahlen 16 des Abrechnungsbetruges sind gegenüber dem Vorjahr um rund 44 %, die Schadenssumme ist um 19 % gesunken. Die im Vorjahr getroffene Einschätzung, wonach eine mittlerweile hohe Sensibilität der Patienten und Krankenkassen zu einem weiteren Anstieg der Fallzahlen führen dürfte, hat sich damit nicht bestätigt. Verbesserte Kontrollmechanismen der Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen haben offensichtlich dazu beigetragen, die Tatbegehungsmöglichkeiten zu erschweren. Gleichwohl ist in diesem Deliktsbereich auch weiterhin von einem Dunkelfeld auszugehen.. 16. In der PKS werden alle Fälle des Abrechnungsbetruges - nicht nur die im Gesundheitswesen - unter Schlüssel 5181 erfasst.. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2006 - Pressefreie Kurzfassung 26.

(29) Bundeskriminalamt. 3.. GESAMTBEWERTUNG UND AUSBLICK. Die Fallzahlen im Bereich der Wirtschaftkriminalität sind im dritten Jahr in Folge gestiegen. Diese Entwicklung spiegelt auch die steigende Bedeutung der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität in Deutschland wider. Mit rund 4,3 Milliarden Euro verursachte die Wirtschaftskriminalität mehr als die Hälfte des in der PKS registrierten Schadens aller mit Schadenssumme erfassten Delikte (rund 8,2 Milliarden Euro). Das vergleichsweise hohe Schadenspotential der Wirtschaftskriminalität sollte jedoch nicht allein aus der Entwicklung der Fallzahlen abgeleitet werden. Einzelne Studien und Untersuchungen sprechen allerdings von einem Dunkelfeld im Bereich der Wirtschaftskriminalität von mehr als 80 % 17 . Der tatsächliche, durch Wirtschaftskriminalität hervorgerufene Schaden liegt damit sehr wahrscheinlich um ein Vielfaches höher und beinhaltet neben finanziellen Verlusten auch Wettbewerbsverzerrungen, Arbeitsplatzverluste, Belastungen der Sozialkassen und Auftragsrückgänge im internationalen Wettbewerb. Das tatsächliche Gefährdungspotential der Wirtschaftskriminalität wird häufig schon an Einzelfällen sichtbar: Ein aktuelles Beispiel dazu ist der Verfahrenskomplex gegen Verantwortliche der Heros-Unternehmensgruppe. Die Täter hatten über einen Zeitraum von mehreren Jahren insgesamt 500 Millionen Euro an Kundengeldern veruntreut und dadurch bundesweit etwa 1.800 Firmen geschädigt, welche die Dienstleistungen von Heros in Anspruch nahmen. Trotz der zum Teil starken statistischen Auswirkungen von einzelnen Ermittlungsverfahren mit einer großen Zahl von Einzelstraftaten auf die jährlichen Fallzahlen der Wirtschaftskriminalität ist zu erwarten, dass sich die polizeilich festgestellte Wirtschaftskriminalität auch im Jahr 2007 auf einem weitgehend gleichbleibenden quantitativen Fall- und Schadensniveau bewegen wird. Wesentliche Änderungen der die Wirtschaftskriminalität und deren Bekämpfung beeinflussenden Umfelddaten sind nicht erkennbar. Die Komplexität und Internationalität wirtschaftlicher Prozesse werden auch in Zukunft vielfältige Tatgelegenheitsstrukturen für Wirtschaftsstraftäter bieten.. 17. Quelle: KPMG, Studie 2006 zur Wirtschaftskriminalität in Deutschland.. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2006 - Pressefreie Kurzfassung 27.

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