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Behandlungsabbrüche in einer psychiatrischen Tagesklinik

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Behandlungsabbrüche in einer Psychiatrischen Tagesklinik

Elham D. Rostamian

(2)

Medizinische Hochschule Hannover Klinik für Sozialpsychiatrie und

Psychotherapie

Behandlungsabbrüche in einer Psychiatrischen Tagesklinik

Dissertation

zum Erwerb des Doktorgrades der Medizin an der Medizinischen Hochschule Hannover

vorgelegt von Elham D. Rostamian

aus Zürich

2006

(3)

Angenommen vom Senat der Medizinischen Hochschule Hannover am 04.07.2007

Gedruckt mit Genehmigung der Medizinischen Hochschule Hannover

Präsident: Professor Dr. Dieter Bitter-Suermann

Betreuerin: PD Dr. med. Petra Garlipp

Referent: PD Dr. med. Thomas Huber

Korreferent: Prof. Dr. Hans Stoffel

Tag der mündlichen Prüfung: 04.07.2007

Promotionsausschussmitglieder: Prof. Dr. Harald Gündel Frau Prof. 'in Dr. Ulla Walter Prof. Dr. Uwe Hartmann

(4)

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung 9

1.1. Problemstellung 9

1.2. Die psychiatrische Tagesklinik 10

1.3. Entwicklungsgeschichte der Psychiatrischen Tagesklinik 13 1.4. Die Sozialpsychiatrische Tagesklinik der MHH 14

1.4.1. Behandlungskonzept 15

1.5. Literatur 17

2. Methodik 31

2.1. Ablauf der Untersuchung 31

2.2. Kollektiv 32

2.2.1. Geschlecht 32

2.2.2. Alter 32

2.2.3. Familienstatus 32

2.2.4. Wohnsituation bei Aufnahme 32

2.2.5. Schulbildung 33

2.2.6. Berufsausbildung 33

2.2.7. Arbeitssituation bei Aufnahme 33

2.2.8. Unterhalt bei Aufnahme 34

2.2.9. Zuweisungsart 34

2.2.10. Sprache 35

2.3. Instrumente 35

2.3.1. Basisdokumentationsbögen 35

2.3.2. ICD – 10 35

2.3.3. GAF - Skala 37

2.3.4. SCL 90 - R 37

2.3.5. WHO DAS - S 39

2.3.6. F-SozU 40

2.3.7. AMDP 41

(5)

2.3.8. Checkliste 42

2.4. Auswertung 43

3. Ergebnisse 45

3.1. Charakterisierung der Untersuchungsgruppe 45

3.1.1. Diagnose 45

3.1.2. GAF 47

3.1.3. SCL 90 – R 47

3.1.3.1. Global Severity Index (GSI) 47 3.1.3.2. Positive Symptom Distress Index (PSDI) 48 3.1.3.3. Positive Symptom Total (PST) 48

3.1.4. WHO DAS – S 49

3.1.4.1. Selbstfürsorge 49

3.1.4.2. Alltagsgestaltung 50

3.1.4.3. Partnerschaft 51

3.1.4.4. Familiäre Beziehungen 51

3.1.4.5. Weiterer sozialer Kontext 52

3.1.5. F-SozU 53

3.1.5.1. F-SozU Emotionale Unterstützung 53 3.1.5.2. F-SozU Praktische Unterstützung 54

3.1.5.3. F-SozU Soziale Integration 54

3.1.5.4. F-SozU Soziale Belastung 55

3.1.5.5. F-SozU Wahrgenommene soziale Unterstützung 55

3.1.5.6. F-SozU Reziprozität 55

3.1.5.7. F-SozU Zufriedenheit mit sozialer Unterstützung 56 3.1.5.8. F-SozU Verfügbarkeit einer Vertrauensperson 57

3.1.6. AMDP 58

(6)

3.2. Analyse nach Art des Behandlungsendes 61

3.2.1. Behandlungsende 62

3.2.2. Geschlecht 63

3.2.3. Alter 66

3.2.4. Familienstatus 68

3.2.5. Wohnsituation 69

3.2.6. Schulbildung 70

3.2.7. Berufsausbildung 71

3.2.8. Arbeitssituation bei Aufnahme 72

3.2.9. Unterhalt bei Aufnahme 73

3.2.10. Zuweisungsart 74

3.2.11. Diagnose (ICD - 10 Entlassungsdiagnose) 75

3.2.12. Mehrfachdiagnose 77

3.2.13. Persönlichkeitsstörung als Nebendiagnose 78 3.2.14. GAF (Global Assessment of Functioning) 79

3.2.14.1. GAF bei Aufnahme 79

3.2.14.2. GAF bei Entlassung 80

3.2.14.3. Vergleich der Aufnahme- und Entlassungswerte 82

3.2.15. SCL 90 – R 83

3.2.15.1. Global Severity Index (GSI) 83 3.2.15.2. Positive Symtpome Distress Index (PSDI) 85 3.2.15.3. Positive Symptome Total (PST) 88

3.2.16. WHO DAS – S 91

3.2.16.1. Selbstfürsorge bei Aufnahme 91 3.2.16.2. Selbstfürsorge bei Entlassung 92 3.2.16.3. Alltagsgestaltung bei Aufnahme 93 3.2.16.4. Alltagsgestaltung bei Entlassung 94

3.2.16.5. Partnerschaft 95

3.2.16.6. Familie 97

3.2.16.7. Sozialer Kontext 99

(7)

3.2.16.8. Vergleich der Aufnahme und Entlassungsdaten 101

3.2.17. F-SozU 102

3.2.17.1. F-SozU Emotionale Unterstützung 102 3.2.17.2. F-SozU Praktische Unterstützung 105 3.2.17.3. F-SozU Soziale Integration 108

3.2.17.4. F-SozU Soziale Belastung 111

3.2.17.5. F-SozU Wahrgenommene soziale Unterstützung 114

3.2.17.6. F-SozU Reziprozität 117

3.2.17.7. F-SozU Zufriedenheit mit sozialer Unterstützung 120 3.2.17.8. F-SozU Verfügbarkeit einer Vertrauensperson 123

3.2.18. AMDP 126

3.2.18.1. Item 97: Mangel an Krankheitseinsicht 126 3.2.18.2. Item 98: Mangel an Krankheitsgefühl 128 3.2.18.3. Item 99: Ablehnung der Behandlung 130

3.2.19. Aufenthaltsdauer 131

3.3. Zusammenfassung 133

4. Diskussion 137

4.1. Methodenkritische Überlegungen 137

4.2. Diskussion der wesentlichen Befunde 138 4.3. Konsequenzen der Studie für Forschung und Praxis 140

5. Zusammenfassung 141

6. Literatur 143

7. Instrumente 153

(8)

8. Anhang 154

Checkliste 154

Basisdokumentation 155

Therapeuten-Aufnahme-Bogen (inkl. WHO DAS-S) 159 Fragebogen zur sozialen Unterstützung (F-SozU) 160

AMDP 164

SCL-90-R 165

Skala zur Globalen Erfassung des Funktionsniveaus (GAF) 167

Lebenslauf 168

Erklärung nach §2 Abs. 2 Nr. 5 und 6 PromO 170

(9)

1. Einleitung

1.1. Problemstellung

Die zum Teil hohen Raten der Behandlungsabbrüche - im angloamerikanischen Sprachraum auch 'dropout' oder 'unplanned discharge' genannt - in psychiatrischen Tageskliniken sind mit erheblichen Mehrkosten und organisatorischen Problemen für die Krankenkassen und Arbeitgeber verbunden und können eine Reihe von negativen Konsequenzen für Patienten und Therapeuten nach sich ziehen.

Der Begriff des Behandlungsabbruchs wird oft negativ konnotiert und es existiert bislang keine einheitliche Definition. Bei der Dokumentation wird häufig jede vorzeitige Therapiebeendigung mit einem Abbruch gleichgesetzt, ohne daß dabei die Gründe ersichtlich werden. Aufgrund dieser uneinheitlichen Definition variieren die Angaben über Abbruchquoten in der Literatur erheblich.

Dabei ist es durchaus von Bedeutung, ob eine vorzeitige Entlassung aus der Tagesklinik mit oder ohne Einverständnis des Therapeuten oder des Patienten erfolgt. Es ist ebenfalls wichtig zu erfahren, in wiefern Schwierigkeiten wie z.B. die Ablehnung des Psychotherapieangebots der Tagesklinik seitens der Patienten bei der Therapiebeendigung eine Rolle spielen. Außerdem kann, wie Garlipp et al. (2001) betonen, der Entschluß eines Patienten, die Behandlung früher als ursprünglich geplant zu beenden, geradezu Ausdruck einer (therapeutisch gewünschten) autonomen und realistischen Entscheidungsfähigkeit sein. Schließlich werden Patienten zum Teil

(10)

Im Rahmen dieser Arbeit wurden anhand einer retrospektiven Studie alle 224 Patienten, die im Zeitraum vom Juli 1999 bis einschließlich Dezember 2001 in der Tagesklinik der Medizinischen Hochschule in Behandlung waren, untersucht. Die Patientengruppe, die die tagesklinische Behandlung früher als vereinbart beendete, wurde anhand einer von Garlipp et al. (2001) entwickelten Checkliste und durch Auswertung der entsprechenden Entlassungsbriefe in die Typen A - D unterteilt und der Patientengruppe, die ihre Therapie regulär beendete, gegenübergestellt.

Die soziodemographischen sowie erkrankungs- und behandlungsbezogenen Merkmale wurden in den klinikinternen Basisdokumentationsbögen registriert. Anschließend wurden die Modalitäten A - D sowie reguläre Beendigungen auf statistisch relevante Zusammenhänge mit diesen Merkmalen untersucht.

Ziel dieser Studie ist es, mögliche Prädiktoren für einen vorzeitigen Abbruch ausfindig zu machen. In diesem Zusammenhang wird eine Vereinheitlichung der Definition des Behandlungsabbruchs angestrebt. Dabei soll eine vorzeitige Beendigung klar definiert sein und sowohl die Sicht des Therapeuten als auch die des Patienten berücksichtigen. Auf diese Weise ist es möglich, die Indikation für eine tagesklinische Behandlung genauer zu stellen, die Behandlung an die individuellen Bedürfnisse der Patienten anzupassen und ineffektive Therapien zu vermeiden.

1.2. Die psychiatrische Tagesklinik

Während der letzten Jahrzehnte wurde eine Orientierung der psychiatrischen Versorgung vom stationären hin zum ambulanten Bereich angestrebt, um unnötige Hospitalisierungen zu vermeiden und neue Varianten der Krankenversorgung zu entwickeln. Dabei dominierte die Entwicklung von Alternativen zum traditionellen

(11)

psychiatrischen Krankenhaus. Mit den psychiatrischen Abteilungen am Allgemeinkrankenhaus, psychiatrischen Tageskliniken, Wohngruppen und anderen neuen Institutionen wurde eine bessere Versorgung angestrebt.

In Mitten dieser Neuerungen steht heute die Tagesklinik, die zwischen Ambulanz und stationärer Behandlung ihren Beitrag zur psychiatrischen Krankenversorgung leistet. Durch diese entscheidende Zwischenstellung vermochte sie zu Beginn der Entstehung eine Lücke zu füllen, in dem sie ermöglichte, Patienten aus der stationären Behandlung früher zu entlassen und damit möglichst frühzeitig in ihre gewohnte Umgebung einzufügen, ohne dabei den Schutz der sozialpsychiatrischen Behandlung während des Tagesverlaufes zu verlieren. Andererseits verhindert die Tagesklinik die Herauslösung eines Patienten aus seinem soziokulturellen Milieu, wenn eine ambulante Therapie nicht mehr als ausreichend erachtet wird.

Die Erkenntnis, daß vollstationäre psychotherapeutische Behandlungen sich mittel- und langfristig ungünstig auswirken können, indem sie regressives Verhalten fördern und einem Hospitalismus Vorschub leisten, spielen bei der Entwicklung neuer Therapiekonzepte der Tageskliniken eine wichtige Rolle. Hier können die Tageskliniken ein Gegengewicht darstellen, indem sie selbstständiges Verhalten frühzeitig fördern und rechtzeitig auf den Alltag außerhalb der Institution vorbereiten. Mittlerweile ist die Zielsetzung der Tageskliniken weiter gesteckt (Agarwalla und Küchenhoff 2004).

Das tagesklinische Setting definiert eigene Wirkfaktoren und versteht sich als ein drittes Modell von psychiatrischer Therapie, nicht als

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Die Aufgaben der Tagesklinik reichen dabei von der oben angesprochenen Übergangslösung, über das Training der sozialen Fähigkeiten, Tagesstrukturierung, Krisenintervention, Vermeidung sozialer Isolation, bis hin zur Rehabilitation durch schrittweise Reintegration in das häusliche Umfeld.

Dabei kann die Tagesklinik als therapeutische Gemeinschaft betrachtet werden, in der die Patienten und das Therapeutenteam bis zu vierzig Stunden pro Woche intensiv zusammenarbeiten. Der Tagesablauf sieht vor, den Patienten von frühmorgens bis zum Nachmittag therapeutisch zu versorgen und gestattet dem Patienten, die verbleibende Zeit, also Abend, Nacht und Wochenende in der gewohnten Umgebung zu verbringen und das Gelernte oder Wiedererlernte ins alltägliche Leben einzubringen. Dabei ist umgekehrt auch ein konkretes Feedback möglich, die Probleme und Sorgen aber auch Erfolge von zu Hause, im Freundeskreis, in der Öffentlichkeit, usw. in Gesprächssitzungen zu analysieren und so die umfassende soziotherapeutische Behandlung an die besonderen Bedürfnisse eines jeden Patienten anzupassen.

Gleichzeitig kann die Tagesklinik durch zu große Unterschiede zwischen den beiden Umgebungen Tagesklinik und eigenes soziales Umfeld auch eine erhöhte Belastung für den Patienten bedeuten.

Daher stellt sich die Frage, welche Patienten am meisten von einer tagesklinischen Behandlung profitieren können und welche Patienten überhaupt geeignet für diese spezielle Form der Behandlung sind.

Dieses und andere Probleme, wie mangelnde Compliance oder gar Behandlungsabbruch, bedeuten für die Krankenkassen und die tagesklinischen Einrichtungen eine Mehrbelastung in finanzieller und organisatorischer Hinsicht.

Wichtige Voraussetzungen für die tagesklinische Behandlung sind Einverständnis und Motivation des Patienten sowie ein Wohnsitz in realistischer Entfernung. Des Weiteren sollte die Symptomatik

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weitgehend stabil sein, damit der Patient in der Lage ist am Abend und an den Wochenenden seinen Alltag zu gestalten und in seinem sozialen Umfeld zurechtzukommen.

Kontraindikationen für eine tagesklinische Behandlung sind v. a.

akute Suizidalität, ausgeprägte manische Zustände und massive psychotische Dekompensation.

1.3. Entwicklungsgeschichte der psychiatrischen Tagesklinik 1933 eröffnete Dzhagarov das erste "Krankenhaus ohne Bett" in Moskau. Die 1946 von Cameron in Montreal eröffnete Tagesklinik war für akut kranke Patienten eine Alternative zur stationären Behandlung und stellte ein gruppenorientiertes und milieutherapeutisches Modell dar.

Etwa zur gleichen Zeit eröffnete Bierer in London eine einzel- und gruppentherapeutisch orientierte Tagesklinik für Kinder und Erwachsene. Die Eröffnung der Bostoner Tagesklinik Anfang der fünfziger Jahre wurde zum Vorbild für die Entstehung vieler weiterer Einrichtungen in Nordamerika. Allerdings sind mittlerweile tagesklinische Einrichtungen in den Vereinigten Staaten wieder s e l t e n e r g e w o r d e n . S i e w u r d e n d u r c h a m b u l a n t e Behandlungsmethoden und andere Formen der Soziotherapie ersetzt.

Die Entstehung der ersten psychiatrischen Tageskliniken in Deutschland erfolgte in den sechziger Jahren. Unter anderem entstanden so 1961 die Tagesklinik der Heckscher Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in München, 1965 die Tagesklinik des Rheinischen Landeskrankenhauses in Bonn sowie 1968 Tageskliniken in Hannover, Stuttgart und Tübingen. Die Anzahl der neugegründeten

(14)

zunehmend in allgemeinpsychiatrische, gerontopsychiatrische und auf Suchterkrankungen spezialisierte Tageskliniken differenziert (Eikelmann und Reker 1993).

1.4. Die Sozialpsychiatrische Tagesklinik der MHH

Der Sozialpsychiatrischen Tagesklinik der Medizinischen Hochschule Hannover stehen zwanzig Behandlungsplätze zur Verfügung. Die Tagesklinik befindet sich im Gebäudekomplex der MHH und ist dabei der sozialpsychiatrischen Abteilung angegliedert. Das multiprofessionelle Team besteht aus Ärzten und Psychologen, Krankenpflegepersonal, Sozialarbeitern, Ergotherapeuten und Krankengymnasten,.

Jeder Patient ist einem Therapeuten zugeordnet, der ihm, im Sinne des Bezugstherapeutensystems, als Ansprechpartner dient.

Außer der hauptsächlich gruppentherapeutisch durchgeführten Behandlung (themenzentrierte Gespräche, Sozio- und Ergotherapie, körperorientierte Angebote) sind auch Einzel-, Paar- oder Familiengespräche möglich.

Das Krankheitsspektrum umfaßt schizophrene Psychosen, affektive Störungen, psychoreaktive Störungen und Persönlichkeitsstörungen.

Primäre Suchterkrankungen und spezifische gerontopsychiatrischen Erkrankungen werden nicht behandelt.

Die Überweisung der Patienten erfolgt überwiegend aus dem ambulanten oder stationären Bereich. Für die Aufnahme ist ein Vorstellungsgespräch erforderlich. Dabei wird unter anderem auch eine eventuelle Probezeit von ein bis zwei Wochen vereinbart. Am Ende der Probezeit wird gemeinsam mit dem Patienten über die Fortsetzung der Therapie entschieden. Hierbei werden Behandlungszeit und -ziel individuell vereinbart.

Ziele der Tagesklinik sind:

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• Krisenintervention

• Vermeidung stationärer Behandlung

• Vorbereitung sozialer und beruflicher Rehabilitation

1.4.1. Behandlungskonzept

Um der Vielfalt der behandelten Erkrankungen Rechnung zu tragen, hält die Tagesklinik der MHH ein weitgefächertes Angebot an soziotherapeutischen, psychotherapeutischen und somatischen Behandlungsmethoden bereit.

Der aktuellen Lebenssituation der Patienten wird in den täglichen Morgenrunden Rechnung getragen. Hier kommen Sorgen und Anliegen der Patienten zur Sprache. Probleme bei der Freizeitgestaltung außerhalb der Tagesklinik, Schwierigkeiten im sozialen Umfeld und ähnliches werden thematisiert und Bewältigungs- und Lösungsmöglichkeiten gemeinsam besprochen.

Das Bezugstherapeutensystem erlaubt den Patienten auch außerhalb der Gruppenangebote, ihre Probleme in Einzelgesprächen zu schildern. Unter Berücksichtigung des sozialen Umfelds werden bei Bedarf und auf Wunsch des Patienten Partner- oder Familiengespräche geführt, wobei Schwierigkeiten und Möglichkeiten gemeinsamer Krankheitsverarbeitung und -bewältigung den Schwerpunkt dieser Gespräche bilden.

Das Leben in einer Gemeinschaft wird durch verschiedene Trainingsmöglichkeiten von sozialen Fähigkeiten geschult. Dabei wird auf die Entwicklung oder Wiedererlangung spezieller Fähigkeiten (z.B. Koch- und Backgruppe, usw.), genauso wie auf

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auch die Kontaktfähigkeit geschult. Daneben gibt die Gesprächsgruppe die Möglichkeit, über die eigene Lebenssituation und gegenwärtige Gruppenbeziehungen zu sprechen. Einen nonverbalen Zugang zum inneren Erleben der Patienten bieten die Malgruppe sowie die Körperwahrnehmungsgruppe. Ergänzende Angebote hierzu sind die Laufgruppe und die stationsübergreifende Entspannungsgruppe.

Der Umgang mit Medikamenten wird durch ausführliche Gespräche mit Patienten über Wirkung, Nebenwirkung und Dosierung im Rahmen der Arzt-Sprechstunde bearbeitet und hat sich als förderlich für die Compliance erwiesen.

Für die Wiedereingliederung in die Gesellschaft spielt die Vorbereitung auf das Arbeitsleben eine zentrale Rolle. Der Tagesklinik ist die stationsübergreifende Arbeitstherapie angegliedert, die eine fakultative Ergänzung des Therapieangebotes darstellt. Die Patienten haben hier die Möglichkeit, Genauigkeit, Ausdauer und Konzentration an einem breiten Spektrum handwerklicher Tätigkeiten einzuüben. Sie werden zugleich im Sinne einer Belastungserprobung an die Bedingungen der Arbeitswelt herangeführt. Der Übergang in die Arbeitstätigkeit wird zusätzlich durch Arbeitsversuche und Praktika in Form von Teilzeitarbeit erleichtert. Die Vielfalt der therapeutischen Angebote und das tagesklinische Milieu ist für die Wirksamkeit der Behandlung wesentlich. Durch eine umfassende Diagnostik und Einschätzung der sozialen Fähigkeiten und des sozialen Umfeldes des Patienten wird ein flexibles, auf den jeweiligen Patienten zugeschnittenes Therapieprogramm erstellt. Zudem wird die Entwicklung tragfähiger Beziehungen innerhalb der Patientengruppe sowie auch zu den Mitarbeitern des therapeutischen Teams im Sinne einer therapeutischen Gemeinschaft ermöglicht.

(17)

1.5. Literatur

Bislang wurde in einigen Studien der Versuch unternommen, die Gründe, die zu einem Dropout führen, zu eruieren. Des weiteren wurde angestrebt, nach möglichen Faktoren zu suchen, die mit einer frühzeitigen Entlassung assoziiert sind. Dabei fällt auf, daß die Angaben über die Therapieabbruchraten in den einzelnen Studien stark variieren. Dies ergibt sich u. a. durch die unterschiedlichen Definitionen des Terminus des Behandlungsabbruchs.

Henisz (1981) beschäftigte sich mit den Aufnahmekriterien für das tagesklinische Programm. Er plädierte dafür, ein offenes Gespräch mit dem Patienten zu führen und diesen anschließend zu einem Besuch in der Tagesklinik einzuladen. Dabei sollten nach Möglichkeit die Familie bzw. die Bezugspersonen mit einbezogen werden. Erst im Anschluß sollte eine formale Aufnahme folgen. Bei regelrechter Durchführung dieses Aufnahmeprozesses könne die Abbruchrate gesenkt werden und eine erfolgreiche Behandlung sei gewährleistet.

Nach Bender et al. (1985) führt die Tatsache, daß manche Patienten ihre Bedürfnisse und Erwartungen in der tagesklinischen Behandlung nicht erfüllt sehen, zu unregelmäßigem Erscheinen und zum Abbruch.

Auf diese Weise ist die Möglichkeit einer effektiven Behandlung nicht gegeben. Benders Studie (1985) befaßte sich mit den Gründen, die zu unregelmäßigem Erscheinen und zu Dropouts aus der Tagesklinik führen. Patienten, die nur zu 30% oder weniger Sitzungen in einem Zeitraum von 3 Monaten erschienen, wurden als Abbrecher registriert.

Es stellte sich heraus, daß vor allem Patienten, die anamnestisch bereits einen Abbruch angaben, zu unregelmäßiger Teilnahme neigten. Zudem war die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung ein

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Patienten, die in den letzten 10 Jahren höchstens ein Jahr lang durchgehend arbeitstätig waren, neigten eher zu einem Abbruch.

Schon Baekeland und Lundwall (1975) haben im Rahmen einer Studie über Dropouts von psychiatrischen Einrichtungen festgestellt, daß zwischen 20 und 50% der Patienten die Behandlung frühzeitig abbrechen. Sie definierten einen Behandlungsabbruch anhand der Anwesenheitsdauer: Patienten, deren Anwesenheitsdauer kürzer als vorgesehen war, wurden als Dropouts verzeichnet. Baekeland und Lundwall (1975) fanden heraus, daß ein Abbruch vor allem mit patientenabhängigen soziodemographischen Variablen (u. a. niedriger sozialer Status und weibliches Geschlecht) sowie mit mangelnder Erfahrung des Therapeuten zusammenhing.

Romney (1983) befaßte sich mit Faktoren, die die Dauer des Aufenthaltes in der psychiatrischen Tagesklinik beeinflussen. Die möglichen Variablen, die einen Einfluß auf Dropouts aus dem tagesklinischen Programm nehmen, unterteilte er in 3 Gruppen, die jeweils mit dem Patienten, den Therapeuten oder den Behandlungsmaßnahmen zusammenhingen. In seiner Studie versuchte er, die patientenabhängigen Variablen ausfindig zu machen. Das Programm sah eine Mindestaufenthaltsdauer von 138 Kalendertagen vor. Patienten, die ihre Behandlung vor diesem Zeitraum beendeten, wurden als Abbrecher registriert. Es wurde eine Abbruchrate von 80%

(n = 47) verzeichnet. Als häufigste Begründung für einen Abbruch gaben die Patienten an, die Behandlung sei nicht hilfreich gewesen.

Romney (1983) fand heraus, daß vor allem Patienten, die unfreiwillig zu einer tagesklinischen Behandlung antraten, zum Abbruch neigten wohingegen Patienten, deren Behandlung auf einer freiwilligen Basis stattfand, das Programm eher regulär beendeten. Die genaueren Umstände oder Gründe einer Zwangsbehandlung werden nicht erläutert. Weiterhin wird angegeben, daß der beste Prädiktor für die Länge der Aufenthaltsdauer die Dauer der Krankheit sei: je länger die

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Patienten an einer Störung litten, desto höher war die Bereitschaft zur Behandlung. Junge Patienten, die nur eine kurze Krankheitsdauer aufwiesen, waren eher für einen Abbruch prädestiniert.

Chang (1988) beschäftigte sich ebenfalls mit den spezifischen Persönlichkeitsmerkmalen der Patienten, die ihre Behandlung vorzeitig abbrechen. Eine vorzeitige Entlassung gegen therapeutische Empfehlung innerhalb der ersten 30 Tage der Behandlung wurde als Abbruch definiert. Eine ungeplante stationäre Aufnahme in diesem Zeitraum wurde ebenfalls als Abbruch gewertet. Die Abbruchrate lag bei 43%. Als Prädiktoren, die zu einer vorzeitigen Beendigung oder zur stationären Aufnahme führen, fand Chang vor allem die Diagnose einer aktiven Suchterkrankung sowie Mehrfachaufnahmen in der Vorgeschichte.

Baumann et al. (1988) versuchten zu enträtseln, welche Patienten die tagesklinische Behandlung vorzeitig beenden und welche Gründe zu einem Abbruch führen. Hierfür überprüften sie eine Gruppe von Patienten, die nach ihrer Aufnahme nur an 10 Behandlungstagen oder weniger erschienen waren und somit als Abbrecher definiert wurden.

Die Analyse der soziodemographischen Daten ergab, daß diese Patientenklientel häufig Mitte dreißig und alleinstehend war. Die Diagnose Schizophrenie war vermehrt vertreten, und es fiel auf, daß die meisten Patienten die Behandlung bereits nach 4 Tagen beendeten.

Es gab 6 Hauptgründe für einen Abbruch:

- Wunsch, an den Arbeitsplatz zurückzukehren, - Zunahme der psychiatrischen Symptome, - Ablehnung der Therapieempfehlung,

- negative Reaktionen auf das Behandlungsmilieu,

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Piper et al. (1994) führten eine kontrollierte randomisierte Studie durch, um herauszufinden, welche Patienten das tagesklinische Programm erfolgreich beendeten und es am effektivsten nutzten. Es wurden 165 Patienten eines psychodynamisch orientierten tagesklinischen Programms beurteilt. Es wurde eine regelmäßige Teilnahme an 5 Tagen in der Woche für 18 Wochen erwartet. Nach dieser Definition wurde eine 40%ige Abbruchrate verzeichnet. Die Autoren stellten fest, daß Aufgeschlossenheit gegenüber psychologischer Herangehensweise und die Qualität der Objektbeziehung die stärksten Prädiktoren für eine erfolgreiche Beendigung waren. Weitere signifikante Prädiktoren für eine erfolgreiche Therapiebeendigung waren hohes Alter, frühere Hospitalisation sowie Ehe.

G i l l i s et al. (1997) untersuchten die Relevanz von soziodemographischen und klinischen Faktoren in Zusammenhang mit einem ungeplanten Abbruch. Dabei orientierten sie sich ebenfalls an einem zeitlichen Intervall, um einen Abbruch zu definieren. Da das untersuchte tagesklinische Programm eine Mindestdauer von 3 Monaten vorsah, wurden Patienten, deren Aufenthalt kürzer als 3 Monate war, als Abbrecher kategorisiert. Die Abbruchrate betrug 54%

(n = 175). Als Prädiktoren für eine vorzeitige Therapiebeendigung wurden aktive Suchterkrankungen und 3 oder mehr stationäre Aufnahmen in der Anamnese bestimmt. Hingegen waren die Diagnosen Depression und posttraumatisches Streß-Syndrom sowie ein hoher Bildungsgrad und eine bereits erfolgreiche tagesklinische Behandlung in der Vorgeschichte Prädiktoren für eine reguläre Beendigung. Die Gründe für ein Abbruch sind in Abbildung 1.2 aufgeführt.

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Abb. 1.1 Gründe für Drop-out

Non-Compliance 35.0%

Verschlechterung der Symptome 27.0%

Negative Reaktion auf die Umgebung 22.0%

Wunsch nach weniger intensiver

Behandlung 15.0%

Arbeit / Schule 5.0%

Suche nach kurzer Therapie 4.5%

Andere 11.8%

Wältli et al. (1980) führten eine retrospektive Fragebogen- Untersuchung durch, um herauszufinden, welche Patienten eine ambulante psychiatrische Behandlung abbrechen. Von 184 einbezogenen Patienten hatte rund die Hälfte die Behandlung abgebrochen, wobei ein Behandlungsabbruch als Therapiebeendigung ohne Vereinbarung mit dem Psychiater gewertet wurde und eine reguläre Beendigung in beiderseitigem Einverständnis erfolgte. Die Fragebogenuntersuchung ergab, daß jüngere Patienten (unter 35 Jahren) mit größerer Wahrscheinlichkeit die Therapie abbrachen als ältere. Patienten mit Diagnosen aus dem Bereich der Suchtkrankheiten und der sexuellen Deviationen fanden sich häufiger unter den Abbrechern als unter den Therapievollendern. Hochsignifikant unterschieden sich die Therapiepatienten von den Abbrechern darin, daß sie glaubten, ihr Hausarzt schätze die Kompetenz von Psychiatern hoch ein. Unterschichtspatienten waren in den Gesamtstichproben weder unter- noch bei den Abbrechern überrepräsentiert.

Pekarik (1985) beschäftigte sich mit der Definition des Begriffs

"Behandlungsabbruch". Er sah vor allem zwei Schwierigkeiten darin, den Abbruch nur im Hinblick auf den zeitlichen Aspekt im Sinne der

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einseitige Beendigung der Therapie seitens des Patienten voraussetzt.

Er kam zu dem Schluß, daß die Beurteilung des Therapeuten über die Art der Behandlungsbeendigung für die Kategorisierung eines Dropouts von Bedeutung sei. Eine vorzeitige Beendigung der Therapie sei nicht gleich zu setzen mit einem Abbruch. Seiner Definition nach handelt es sich dann um einen Abbruch, wenn der Patient die Behandlung entgegen dem Rat der Therapeuten beendet.

In einer zusammenfassenden Metaanalyse von 125 Studien über Behandlungsabbrüche in psychiatrischen Institutionen kamen Wierzbicki und Pekarik (1993) zu dem Schluß, daß die Abbruchrate weniger von bestimmten Prädiktoren abhängig war. Vielmehr korrelierte sie mit den unterschiedlichen Auffassungen des Begriffes in den jeweiligen Studien. So war die Abbruchrate in Studien, die einen Behandlungsabbruch als Beendigung der Therapie aufgrund von Mißerfolg im Rahmen des Behandlungssettings definierten, eher niedrig. Studien, die den zeitlichen Aspekt oder die Einschätzung des Therapeuten berücksichtigten, verzeichneten höhere Abbruchraten.

Tehrani et al. (1996) definierten einen Abbruch als eine Beendigung der tagesklinischen Behandlung entgegen therapeutischem Rat. Wie zuvor Pekarik, sahen sie gewisse Schwierigkeiten darin, den Abbruch nur über den zeitlichen Aspekt zu definieren. So wird zum Beispiel nicht berücksichtigt, ob der Patient seine psychiatrische Behandlung komplett abbricht oder diese auf andere Weise fortsetzt. Sie untersuchten patienten- und behandlungsabhängige Variablen, die zu einem Abbruch führen können. In einer Gruppe von 131 psychiatrischen Erstaufnahmen wurde eine 26%ige Abbruchrate verzeichnet. Die häufigste Begründung für einen Abbruch war Unzufriedenheit mit der Behandlung. Ein Teil der Patienten gab an, keinen Behandlungsbedarf mehr zu haben. Tehrani et al. fanden heraus, daß Arbeitslosigkeit, alleine leben und ein Alter von unter 30 Jahren das Risiko eines Abbruchs etwa verdoppelten.

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Tasca et al. (1999) untersuchten Patienten (n = 102) mit schweren emotionalen, Anpassungs- und interpersonalen Problemen, die einer teilstationären Behandlung zugewiesen worden waren. Sie evaluierten eine Abbruchquote von 43%. Die Art der Beendigung war von der Beurteilung des Therapeuten abhängig. Dabei beendeten die Patienten die Therapie entweder regulär, entgegen dem Rat des Therapeuten oder wurden seitens des Therapeuten entlassen. Aufgeschlossenheit gegenüber psychologischer Herangehensweise und Chronizität erwiesen sich als signifikante Prädiktoren für eine erfolgreiche Therapiebeendigung, und zudem fand sich auch eine statistisch signifikante Interaktion zwischen diesen beiden Merkmalen. Patienten mit chronischen Störungen, welche die Behandlung regulär beendeten, hatten eine ausgeprägtere Aufgeschlossenheit gegenüber psychologischer Herangehensweise.

Schulz et al. (1999) verzeichneten bei der Untersuchung von Therapieabbrüchen im stationären psychosomatischen Bereich bei zwei Klinikträgern Quoten von 14,7 bzw. 8,3%, wobei zwei Drittel der vorzeitigen Entlassungen mit ärztlichem Einverständnis erfolgte.

In beiden Stichproben wurden übereinstimmend Patienten mit einem Alter von unter 30 Jahren sowie Patienten mit der Diagnose Persönlichkeitsstörung 1,5 - 2 mal häufiger vorzeitig entlassen. Die im ambulanten und stationären Bereich stark schwankenden Angaben über Abbruchraten in der Literatur führten Schulz et al. auf die Schwierigkeit der Definition des Behandlungsabbruchs zurück. Daher seien Einzelergebnisse verschiedener Studien kaum miteinander vergleichbar. Außerdem gäbe es weitere Unterschiede in anderen Merkmalen wie Behandlungskonzept und Belegstruktur der jeweiligen

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Lieberz et al. (2000) fanden im Rahmen einer retrospektiven Studie im psychosomatischen und psychotherapeutischen Bereich heraus, daß "Abbrecher" häufiger jünger und Einzelkinder sind. Ferner fielen das Fehlen eines Schulabschlusses und ein häufiger Arbeitsplatzwechsel auf. Die klinisch relevanten Variabeln waren die Diagnosen Persönlichkeits-, Eß- und Angststörungen, wohingegen die Hauptdiagnose "Reaktion auf schwere Belastung und Anpassungsstörungen" bei Vollendern überwogen. 60% der

"Abbrecher" beendeten die Therapie bereits in den ersten 3 Wochen der Behandlung.

In einer 2001 von Garlipp et al. durchgeführten Evaluationsstudie wurde anhand von Literatur und eigener Erfahrungen die Checkliste

"Beendigung der tagesklinischen Behandlung" entwickelt (siehe Anhang). Diese Checkliste sollte eine einheitliche Auswertung von Entlassungsbriefen hinsichtlich der Art der Behandlungsbeendigung ermöglichen. Zudem wurde eine Typologie des vorzeitigen Behandlungsendes entwickelt, die dann mit soziodemographischen (z.B. Alter, Geschlecht) sowie klinische Daten (z.B. Diagnosen und Aufenthaltsdauer) auf mögliche Zusammenhänge überprüft wurde.

Die Rekonstruktion des Behandlungsendes unter Nutzung der Checkliste ergab, daß 52,3% der untersuchten Patienten die Behandlung vorzeitig beendet hatten. Dieses Klientel ließ sich vier Modalitäten zuordnen:

Typ A: Behandlungsabbruch im engeren Sinne (12,3%)

Typ B: Behandlungsabbruch entgegen therapeutischer Empfehlung (7,7%)

Typ C: vorzeitige Therapiebeendigung entgegen dem Wunsch des Patienten (12,3%)

Typ D: vorzeitige Therapiebeendigung in beiderseitigem Einverständnis (20%)

(25)

Es fiel auf, daß die Patienten der Modalität A v.a. männlichen Geschlechts waren und die Diagnose der affektiven Störungen überproportional vertreten war. Die Patienten der Gruppe Typ B hatten den niedrigsten Altersdurchschnitt. In der Kategorie C waren vor allem persönlichkeitsgestörte Patienten repräsentiert und in Gruppe D waren vor allem weibliche Patienten und schizophren erkrankte überproportional vertreten. Patienten, die die Behandlung vorzeitig beendeten, hatten eine signifikant geringere Aufenthaltsdauer, wohingegen eine Entlassung gegen den Wunsch des Patienten erst nach einer relativ langen Behandlungszeit stattfand.

Berghofer et al. (2000) untersuchten den Behandlungsverlauf von 272 ambulanten und stationären Patienten um mögliche Faktoren, die ein Muster der Inanspruchnahme psychischer Behandlung voraussagen, zu ermitteln. Ein Behandlungsabbruch wurde als Beendigung der psychiatrischen Behandlung durch den Patienten, trotz Behandlungsbedürftigkeit definiert. Die Patienten wurden dabei in einem Zeitraum von einem Jahr an fünf Zeitpunkten befragt (Erstbefragung, 1 Monat, 3, 6, 12 Monate) und die Art des Behandlungsendes wurde mittels dreier Kategorien erfaßt:

"Behandlungsende auf Wunsch des Patienten", "Einvernehmliches Behandlungsende" und "Behandlungsziel wurde erreicht".

6% Patienten (n = 15) beendeten ihre Behandlung einvernehmlich.

71% (n = 194)des Kollektivs blieben in kontinuierlicher Betreuung innerhalb eines Jahres. 23% (n = 63) der Patienten brachen ihre psychiatrische Behandlung im Laufe eines Jahres ab und 38% (n = 24) dieser Subgruppe nahm innerhalb des Beobachtungsjahres die Behandlung wieder auf.

(26)

Partnerschaft und bezog bereits Pension. Als prädiktiv für eine kontinuierliche Behandlung erwiesen sich das männliche Geschlecht, niedrige soziale Fähigkeiten, höheres subjektives Wohlbefinden und Zuweisung von einer Institution. Tendenziell zeigte sich, daß Patienten mit Wiederbeginn der Behandlung eher zur Diagnosegruppe der Schizophrenie gehörten und Patienten, die nach einem Beobachtungsjahr weiterhin ohne psychotherapeutische Behandlung waren, die Diagnose Angst- oder Anpassungsstörung aufwiesen.

Es zeigte sich, daß ein schneller Übergang von stationärer zur ambulanten Behandlung ausschlaggebend für eine höhere Qualität kontinuierliche Betreuung war.

Junkert-Tress et al. (2000) untersuchten anhand von Tonbandaufzeichnungen und Supervisionsprotokollen Abbrecher tiefenpsychologisch fundierter Kurztherapien. Die Stichprobe bestand aus 91 Patienten mit Persönlichkeitsstörungen, Psychosomatischen Störungen und Somatisierungsstörungen. Der Therapieabbruch wurde als Beendigung vor Ablauf von 50 % der geplanten 25-stündigen Therapie, also bis zur 12. Sitzung definiert. Die Abbruchquote betrug 13% (n = 12).

Als Prädiktoren für einen Therapieabbruch beschreiben Junkert-Tress et al. (2000) die zu Beginn eingeschätzte Motivation des Patienten und eine narzißtische Persönlichkeitsstruktur. Patienten mit einer narzißtischen Störung werden als gekränkt und selbst kränkend beschrieben, wobei es ihnen schwer fällt sich auf den Therapeuten einzulassen. Auf Therapeutenseite trägt ein unreflektiertes Agieren feindseliger Gegenübertragung zum Therapieabbruch bei. Die Diagnose einer narzißtischen Störung wird aufgrund der Autonomieproblematik und Kränkungsempfindlichkeit als ein Risikofaktor gewertet.

Die zu Beginn der Therapie als gering eingeschätzte Psychotherapiemotivation der Patienten war ein weiteres Prädiktiv für

(27)

einen Abbruch. Sieben von zwölf Abbrechern, aber nur fünf aus der Gruppe der Vollender wurden von den Therapeuten als nur gering motiviert eingeschätzt.

Ansonsten waren bei den Abbrechern keine weiteren Auffälligkeiten im Vergleich zu den Vollendern ersichtlich. Die Abbrecher unterschieden sich weder durch Auffälligkeiten des Alters, des Geschlechts, noch ihrer soziodemographischen Verhältnisse von den Vollendern.

Barghaan et al. (2005) befaßten sich im Rahmen einer kontrollierten Interviewstudie mit Therapieabbrüchen in der stationären Psychotherapie. Sie beschreiben, daß ein Problem bei der Untersuchung von Behandlungsabbrüchen in der uneinheitlich verwendeten Definition von Therapieabbrüchen, und den daraus resultierenden stark variierenden Abbruchquoten besteht. In den meisten Studien wird jede Entlassung als abgebrochen gewertet, die nicht als reguläre Entlassung kodiert wurde (d.h. vor Ablauf des Bewilligungszeitraums beendet wurde). Barghaan et al. führten bei einer Reihe von vorzeitig sowie regulär entlassenen Patienten (n = 65) standardisierte Telefoninterviews durch, um das Erleben der Patienten hinsichtlich der Anlässe und der Folgen einer vorzeitigen Behandlungsbeendigung zu erfragen. Die meisten der Befragten (80%) gaben mehr als zwei Abbruchgründe an (häufige Angaben waren ein somatisches Krankheitskonzept, Unzufriedenheit mit dem Behandlungskonzept und zwischenmenschliche Schwierigkeiten in der Klinik), so daß der Behandlungsabbruch hier als ein multifaktorielles Geschehen gewertet wird. Barghaan et al. (2005) identifizierten in ihrem Kollektiv eine Subgruppe von sogenannten

(28)

beibehalten hatten. Diese 21,5% werden als innere Abbrecher bezeichnet und erlebten den gesamten Klinikaufenthalt als nutzlos oder schädigend. Aus Angst um negative Konsequenzen (finanzielle Konsequenzen durch den Kostenträger, befürchtete Ablehnung durch Angehörige oder Klinikpersonal) beendeten sie ihre Therapie dennoch im vorgeschriebenen Zeitraum. Im Vergleich zu den übrigen regulär entlassenen Patienten und den tatsächlichen Abbrechern hatten die inneren Abbrecher das schlechteste Behandlungsergebnis im Hinblick auf die Veränderung des psychischen Befindens.

Fuciec et al. (2003) stellten im Rahmen ihrer retrospektiven Studie eine Abbruchrate von nur 9% (n =13) fest. Sie untersuchten dabei die Daten von sämtlichen Patienten (n = 141), die in ihrer psychiatrischen Tagesklinik in Genf / Schweiz in Behandlung waren.

Der Abbruch wurde als eine Unterbrechung der Behandlung entgegen therapeutischem Rat für mindestens 3 Monate definiert. Alle Patienten waren primär aufgrund der Diagnose einer psychotischen Störung (F20-F29, ICD-10) in Behandlung. Die Gruppe der Abbrecher bestand ausschließlich aus männlichen Patienten, die signifikant häufiger alleinlebend waren und Drogen-/Medikamentenabusus als Nebendiagnose aufwiesen (vgl. Tab. 1.2).

(29)

Tab. 1.2 Vergleiche zwischen drop-outs und behandelten Patienten (n = 141) Patienten mit Psychosen (Fuciec et al.)

Drop-outs (n = 13)

Behandelt (n = 128)

Gesamt (n = 141) Geschlecht

Weiblich Männlich

0%

100%

31%

69%

28%

72%

Durchschnittsalter (SD) 36(7) 35(9) 35(9) Leben mit

Alleinlebend Ehefrau

Vater und/oder Mutter Beschütztes Wohnen

69%

8%

15%

8%

36%

17%

14%

33%

39%

16%

14%

30%

Mit sozialer Unterstützung 31% 23% 23%

Arbeitssituation Beschäftigt Beschützte Arbeit Verschiedenes

0%

38%

62%

6%

41%

53%

5%

41%

54%

Komorbidität Drogenabusus**

Depression Epilepsie

46%

15%

0%

21%

22%

2%

23%

21%

1%

Durchschnittsalter bei Auftritt der Erkrankung (SD)

24(4) 23(6) 23(6)

Durchschnittliche psychiatrische

Hospitalisationen (SD)

7(8) 8(9) 8(9)

Medikation

Klass. Neuroleptika Atyp. Neuroleptika Benzodiazepine Mood stabilizer Antidepressiva Andere

54%

23%

8%

8%

8%

8%

66%

34%

30%

20%

7%

30%

65%

33%

28%

18%

7%

28%

Andere Behandlungen Psychotherapie Rehabilitation

Beschäftigungstherapie

0%

15%

8%

11%

26%

9%

9%

25%

8%

Zusätzliche Hilfe durch Krankenschwester Sozialarbeiter

54%

77%

68%

70%

67%

71%

*p<0,001

(30)

Die Motive für einen Abbruch waren Non-compliance bezüglich der medikamentösen Therapie (hauptsächlich Neuroleptika), mangelnde Krankheitseinsicht und Verbesserung der Symptome. Die niedrige Abbruchrate von 9% (n = 13) wird auf die enge Zusammenarbeit mit dem psychiatrischen stationären Bereich, den kooperierenden Rehabilitationszentren und den betreuten Wohnzentren zurückgeführt.

Zudem wird die Integration des sozialen Umfeldes im Therapiekonzept als positiver Faktor zur Prävention des vorzeitigen Abbruchs beschrieben. Die Unterstützung und Integration der Familie ins therapeutische Konzept trägt dabei zur Verbesserung der Compliance vor allem im Bezug auf die Medikamenteneinnahme bei.

Zusätzlich wird verhindert, daß es zu einem vorzeitigen Abbruch aufgrund von Druck aus dem sozialen Umfeld kommt, wie zum Teil in anderen Studien beschrieben wird (Weiden et al. 1991).

(31)

2. Methodik

2.1. Ablauf der Untersuchung

Im Zeitraum vom Juli 1999 bis Ende Dezember 2001 waren 79 (35,3%) männliche sowie 145 (64,7%) weibliche Patienten in der Sozialpsychiatrischen Tagesklinik der Medizinischen Hochschule Hannover in Behandlung. Die soziodemographischen, sowie auch behandlungs- und erkrankungsbezogene Merkmale der insgesamt 224 Patienten wurden in den klinikinternen Basisdokumentationsbögen erfaßt und retrospektiv analysiert, in dem zunächst eine Charakterisierung der gesamten Stichgruppe erfolgte.

Des Weiteren wurden die Entlassungsbriefe unter Verwendung der von Garlipp et al. entwickelten Checkliste "Beendigung der tagesklinischen Behandlung" ausgewertet, um eine Typologie des Abbruchs nach den Modalitäten A-D zu erstellen. Die erhobenen Daten wurden auf Zusammenhänge mit der Art der Behandlungsbeendigung untersucht und mit geeigneten statistischen Tests überprüft.

Im folgenden Abschnitt werden das untersuchte Kollektiv, die Dokumentations- und Fragebögen (vgl. Anhang) sowie die verwendeten statistischen Tests beschrieben.

Das Ausfüllen der Selbstbeurteilungsbögen erfolgte auf freiwilliger, teils anonymisierter Basis. Hier fehlen zum Teil die Angaben, da vor allem bei Entlassung nicht alle Bögen ausgefüllt bzw. abgegeben wurden.

Die Studie wurde durch die Ethikkomission der Medizinischen

(32)

2.2. Kollektiv 2.2.1. Geschlecht

Das Kollektiv (n = 224) setzte sich aus 35,3% (n = 79) männlichen und 64,7% (n = 145) weiblichen Patienten zusammen.

2.2.2 Alter

Der jüngste Patient war 18, der älteste 74 Jahre alt (Mittelwert 36,8;

Standardabweichung 10,95). Die Patienten verteilten sich auf die Altersgruppen wie folgt:

• 2,2% (n = 5): 18-20 Jahre

• 26,3% (n = 59): 21-30

• 32,6% (n = 73): 31-40

• 27,2% (n = 61): 41-50

• 9,4% (n = 21): 51-60

• 0,9% (n = 2): 61-70

• 1,3% (n = 3): 71-80

2.2.3. Familienstatus

75,3% (n = 168) waren ledig, 17,0% (n = 38) verheiratet, sowie 2,2%

(n = 5) verwitwet. 5,4% (n = 12) der Patienten waren geschieden. Bei 0,1% (n = 1) war der Familienstatus unbekannt.

2.2.4. Wohnsituation bei Aufnahme

57,1% (n = 128) lebten allein in eigener Wohnung (auch Seniorenwohnung o.ä.). 40,6% (n = 91) lebten mit einem Partner oder Angehörigen, oder in einer Wohngemeinschaft. 1,3% (n = 3) lebten in

(33)

ambulant betreuten Wohnungen durch Reha-Träger. 0,4% (n = 1) lebten in einem (Langzeit-) Wohnheim, und weitere 0,4% (n = 1) waren ohne festen Wohnsitz, inklusive (staatlicher) Wohnungsloseneinrichtung.

2.2.5. Schulbildung

11,6% (n = 26) besaßen weniger als einen Hauptschulabschluß, 24,6%

(n = 55) mindestens einen Hauptschulabschluß. 31,7% (n = 71) verfügten über einen Realschulabschluß und 30,4% (n = 68) mindestens über ein (Fach-) Abitur. Bei 1,8% (n = 4) der Patienten fehlte die Angabe über die Schulbildung.

2.2.6. Berufsausbildung

40,2% (n = 90) waren ungelernt oder angelernt, 43,3% (n = 97) hatten eine abgeschlossene Lehre, 2,7% (n = 6) eine abgeschlossene Fach- / Meisterschule und 10,7% (n = 24) einen Fach- bzw.

Hochschulabschluß. Es fehlten bei 3,1% (n = 7) der Patienten die Angaben bezüglich der beruflichen Ausbildung.

2.2.7. Arbeitssituation bei Aufnahme

26,8% (n = 60) waren zum Zeitpunkt der Aufnahme vollzeiterwerbstätig, 5,8% (n = 13) teilzeiterwerbstätig (auch unter Sozialversicherungspflicht), 3,6% (n = 8) beschäftigten sich mit Hausarbeit in der Familie (Kinder / Alte / Erwerbstätige / Partner).

(34)

Arbeitstätigkeit. Die Arbeitssituation bei Aufnahme war bei 0,9% (n = 2) der Patienten unklar.

2.2.8. Unterhalt bei Aufnahme

38,8% (n = 87) der Patienten hatten beim Zeitpunkt der Aufnahme ein eigenes Einkommen durch Erwerbstätigkeit bzw. Vermögen. 12,1% (n

= 27) erhielten Unterhalt durch die Arbeitsverwaltung (ALU / Umschulung o.ä.). 10,3% (n = 23) erhielten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente o.ä., sowie weitere 3,1% (n = 7) Altersrente bzw. Pensionszahlung. 15,6% (n = 35) wurden vom Partner / Angehörige oder sonstige Bezugsperson finanziert. Die restlichen 20,1% (n = 45) bestritten ihren Lebensunterhalt durch Sozialhilfe.

2.2.9. Zuweisungsart

44,6% (n = 100) der Patienten wurden von einer psychiatrischen Klinik bzw. psychiatrischen Reha-Klinik in die Tagesklinik überwiesen. 30,8% (n = 69) der Patienten wurden von niedergelassenen Psychiatern oder Psychotherapeuten, bzw. vom sozialpsychiatrischen Dienst oder psychiatrischen Tages- oder Nachtkliniken überwiesen. Weitere 16,5% (n = 37) stellten sich eigenständig und ohne weitere Zuweisung vor. 4,0% (n = 9) der Patienten wurden von einer somatischen Klinik, vom nichtpsychiatrischen niedergelassenen Arzt oder von diversen sozialen Diensten überwiesen. Bei den restlichen 4,0% (n = 9) blieb die Zuweisungsart unklar.

(35)

2.2.10. Sprache

92,0% (n = 206) der Patienten sprachen deutsch, 6,7% (n = 15) sprachen eine andere Sprache, wobei sie allerdings über gute Deutschkenntnisse verfügten, und die restlichen 1,3% (n = 3) sprachen eine andere Sprache, wobei ihre Deutschkenntnisse schlecht waren.

2.3. Instrumente

2.3.1. Basisdokumentationsbögen

Die klinikinternen Basisdokumentationsbögen der psychiatrischen Abteilungen der Medizinischen Hochschule Hannover umfassen soziodemographische Daten (Geschlecht, Alter, Schulbildung, Beruf, Arbeitssituation, Unterhalt, Familienstatus, Wohnsituation, Sprache), die ICD - 10 Diagnosen und bestimmte psychosoziale Merkmale.

Die Auswertungen der Basisdokumentationsbögen fanden jeweils zu Beginn und Ende der Therapie statt, wodurch eine Bewertung des Therapieeffektes möglich wurde. Bei der Entlassungsart wurden folgende Kategorien vorgegeben:

1) regulär entlassen, verlegt

2) Entweichung / Behandlungsabbruch

3) gegen ausdrücklichen Rat des Therapeuten 4) verstorben, natürlicher Tod

5) verstorben, unklare Todesursache

6) verstorben, Suizid (auch bei Ausgang / Urlaub) 7) verstorben, Unfall / Fremdeinwirkung

8) unbekannt / unklar

(36)

Internationalen Klassifikation psychischer Erkrankungen (ICD - 10) läßt eine präzise Definition von Krankheitsbildern durch feste Regeln und Kriterien zu und weist eine hohe Reliabilität sowie Validität in Bezug auf die Diagnosen der Achse I auf.

Die ICD - 10 Kategorien lauten wie folgt:

• F0: Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen

• F1: Psychiatrische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen

• F2: Schizophrene, schizotype und wahnhafte Störungen

• F3: Affektive Störungen

• F4: Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen

• F5: Verhaltensauffälligkeiten in Verbindung mit körperlichen Störungen und Faktoren

• F6: Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen

• F7: Intelligenzminderung

• F8: Entwicklungsstörungen

• F9: Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend

Bei den untersuchten Patienten wurden hauptsächlich Krankheiten der Kategorien F1 bis F6 diagnostiziert. Organische Störungen (F0) und Entwicklungsstörungen (F8) waren eher selten vertreten und wurden unter "andere" zusammengefaßt. Die Diagnosen bei Aufnahme und Entlassung wurden von mindestens zwei Therapeuten erstellt und dokumentiert. Für die vorliegenden Berechnungen wurden nur die Entlassungsdiagnosen verwendet.

(37)

2.3.3. GAF-Skala (Global Assessment of Functioning-Scale)

Die GAF-Skala entspricht der Achse V des DSM - IV und dient der Erfassung und Beurteilung der allgemeinen Funktionsfähigkeit des Patienten durch Fremdrating. Hierbei werden vom Therapeuten psychische, soziale oder berufliche Funktionsbereiche beurteilt (somatische oder äußere Faktoren werden hierbei außer acht gelassen). Dabei bezieht sich das gemessene Funktionsniveau auf den Zeitpunkt der Bewertung und kann sowohl zu Behandlungsbeginn als auch Behandlungsende gemessen werden. Somit ist eine Therapieplanung aber auch eine Beurteilung der Wirksamkeit der Behandlung möglich. Bei der GAF-Skala werden auf einem hypothetischen Kontinuum von psychischer Gesundheit bis Krankheit Werte von 100 (hervorragende Leistungsfähigkeit; keine Symptome) bis 1 (ständige Gefahr, sich oder andere schwer zu verletzen;

minimale persönliche Hygiene) vergeben. Für diese Untersuchung wurde lediglich der psychische Funktionsbereich bewertet. Die GAF- Skala wurde von Juli 1999 bis einschliesslich Dezember 2001 eingesetzt.

2.3.4. SCL 90-R (Symptom Checklist, 90 Items - Revised)

Bei der Symptom-Checkliste handelt es sich um eine Selbstbeurteilungsskala, die eine Erfassung der Symptombelastung des Patienten in Bezug auf somatische und psychische Beeinträchtigungen ermöglicht und einen Überblick über die aktuelle Belastungsstärke gibt. Sie ist zudem ein Forschungsinstrument zur Auswertung von Psychotherapien und dient unter anderem dem

(38)

Meßwiederholungen im Sinne von Prä- und Post-Messungen oder regelmäßige Wiederholungen durchführt und ist somit Bemessungsgrundlage für klinisch signifikante Veränderungen.

Der Patient erhält einen Fragebogen mit 90 Items, die jeweils 5 Ausprägungsstufen von "überhaupt nicht" (0) bis "sehr stark" (4) enthalten. Diese Items werden zur Auswertung 9 Skalen zugeordnet:

1) Somatisierung 2) Zwanghaftigkeit

3) Unsicherheit im Sozialkontakt 4) Depressivität

5) Ängstlichkeit

6) Aggressivität / Feindseligkeit 7) Phobische Angst

8) Paranoides Denken 9) Psychotizismus

Schließlich wird die Symptom-Checkliste anhand von den 3 globalen Kennwerten, GSI, PSDI und PST gewertet.

• GSI (Global Severity Index): Beim GSI handelt es sich um eine Messung der grundsätzlichen psychischen Belastung.

• PSDI (Positive Symptom Distress Index): Beim PSDI wird die Intensität der Antworten gemessen.

• PST (Positive Symptom Total): Der PST erlaubt eine Auskunft über die Anzahl der Symptome, bei denen eine Belastung vorliegt.

Die Daten wurden jeweils bei Aufnahme und Entlassung von Juli 1999 bis einschliesslich Dezember 2001 erhoben und beurteilt.

(39)

2.3.5. WHO DAS - S (WHO Disability Assessment Schedule, Short Version)

Diese Skalen der funktionellen Einschränkung dienen der Einschätzung des sozialen Funktionsniveaus und sind auf Achse II der International Classification of Diseases (ICD-10) vertreten. Die Funktionseinschränkung wird hierbei vom Therapeuten anhand von Informationen über den Patienten, bzw. seines Umfeldes oder früheren Dokumentationen beurteilt. Damit können Schweregrad und Dauer der Einschränkung erfasst werden. Die Bestandteile des WHO DAS-S sind:

• Selbstfürsorge (Hygiene, Kleidung, Ernährung)

• Alltagsgestaltung (Strukturierung, Problemlösung, Planung)

• Partnerschaft (Interaktion mit [Ehe - ] Partner)

• Familiäre Beziehungen (Interaktion mit anderen Angehörigen)

• Weiterer sozialer Kontext (Gemeinde, Freizeit)

Die funktionale Einschränkung wird auf einer Skala von 0 bis 5 beurteilt:

0: keine Funktionseinschränkung (FE) 1: zeitweise leichte Funktionseinschränkung

2: zeitweise mäßige oder die meiste Zeit leichte FE 3: zeitweise ernste oder die meiste Zeit mäßige FE 4: zeitweise schwere oder die meiste Zeit ernste FE 5: anhaltend schwere FE

(40)

Die für diese Untersuchung verwendeten Daten wurden jeweils zu Beginn und Ende der Behandlung von Juli 1999 bis einschliesslich Dezember 2001 erhoben.

2.3.6. F-SozU (Fragebogen zur sozialen Unterstützung)

Der Fragebogen zur sozialen Unterstützung erfaßt das Erleben sozialer Unterstützung sowie das Ausmaß erlebter sozialer Belastung. Durch F-SozU kann das soziale Netzwerke des Patienten beurteilt werden und Personen, die der Patient als unterstützend bzw. belastend empfindet, können ermittelt werden. Die Items werden vom Patienten auf einer 5-stufigen Skala, von "trifft nicht zu" bis "trifft genau zu"

angegeben und vom Therapeuten ausgewertet. Dabei enthält die hier verwendete Langform 54 Items, allerdings liegt auch eine Kurzform mit 22 Items vor.

Das Fragebogeninventar besteht aus vier Hauptskalen "Emotionale Unterstützung", "Praktische Unterstützung", "Soziale Integration" und

"Soziale Belastung". Die drei Skalen "Emotionale Unterstützung",

"Praktische Unterstützung" und "Soziale Integration" werden als fünfte Skala zu einem Gesamtwert "Wahrgenommene soziale Unterstützung" zusammengefaßt. Mit einer weiteren Skala wird die Wechselseitigkeit der sozialen Unterstützung als "Reziprozität"

zusammengefaßt.

Die zwei Nebenskalen "Zufriedenheit mit sozialer Unterstützung" und

"Verfügbarkeit einer Vertrauensperson" entstehen durch doppelte Auswertung einzelner Item-Gruppen. Über die auf diese Weise entstandenen Skalen gibt folgende Aufzählung einen Überblick:

• Skala 1: Emotionale Unterstützung (16 Items)

• Skala 2: Praktische Unterstützung (9 Items)

• Skala 3: Soziale Integration (13 Items)

(41)

• Skala 4: Soziale Belastung (12 Items)

• Skala 5: Wahrgenommene soziale Unterstützung

• Skala 6: Reziprozität (4 Items)

• Skala 7: Zufriedenheit mit sozialer Unterstützung (5 Items)

• Skala 8: Verfügbarkeit einer Vertrauensperson (4 Items) [21]

Der Fragebogen zur sozialen Unterstützung wurde jeweils bei Aufnahme und Entlassung ausgefüllt und kam erst ab Januar 2001 bis einschliesslich Dezember 2001 zur Anwendung.

2.3.7. AMDP - System

Die Arbeitsgemeinschaft für Methodik und Dokumentation in der Psychiatrie (AMDP) entwickelte 1969 ein System, das anhand eines standardisierten Systemkataloges die Erhebung von Anamnese sowie von psychischen- und somatischen Befunden ermöglicht. So ist eine Vergleichbarkeit psychiatrischer Daten im nationalen Rahmen möglich. Das System ist sowohl für Klinik als auch für Forschung anwendbar.

Das AMDP-System wird als Fremdbeurteilungsverfahren eingestuft.

Allerdings stützt sich die Beurteilung von Symptomen sowohl auf Beobachtung durch den Untersucher, als auch auf Angaben des Patienten über das eigene Verhalten bzw. Erleben.

Die Anamnese und der Befund werden anhand von 5 Erhebungsbögen erfaßt.

Das System besteht aus 5 sogenannten Belegblättern (Erhebungsbogen):

(42)

4) Psychiatrie 4 - Psychischer Befund 5) Psychiatrie 5 - Somatischer Befund

In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Auswertungen der Bögen über den psychischen, sowie den somatischen Befund von Bedeutung. Dabei handelt es sich beim AMDP-System 4 (psychischer Befund) um ein Fremdbeurteilungsverfahren, das Art und Intensität psychopathologischer Symptome erfaßt. Das AMDP-System 5 erfaßt somatische Merkmale psychiatrischer Erkrankungen.

Die 5 o.g. Erhebungsbogen lassen sich in 9 Primärskalen und 3 Übergeordnete Skalen unterteilen. Hier wurden ausschließlich die Items 97 (Mangel an Krankheitsgefühl), 98 (Mangel an Krankheitseinsicht) und 99 (Ablehnung der Behandlung) der Skala 5 (Hostilitätssyndrom) verwendet. [20] Die AMDP - Daten wurden jeweils bei Aufnahme und Entlassung von Juli 1999 bis einschliesslich Dezember 2001 erhoben und dokumentiert.

2.3.8. Checkliste: "Beendigung der tagesklinischen Behandlung"

Die Untersuchung des Behandlungsendes fand unter Zuhilfenahme der Entlassungsbriefe statt. Dabei wurde die von Garlipp et al.

entwickelte Checkliste verwendet. Im Vergleich zur Entlassungsart, die anhand der Basisdokumentationsbögen erhoben wurde, erlaubt die C h e c k l i s t e e i n e g e n a u e r e K a t e g o r i s i e r u n g d e r Behandlungsbeendigung. Die Auswertung findet im Sinne eines Fremdratings durch den Therapeuten statt. Die Entlassungsart nach Basisdokumentation läßt nur eine Einteilung nach "regulär entlassen, verlegt", "Entweichung, Behandlungsabbruch", "gegen ausdrücklichen Rat", sowie verschiedenen Todesarten zu. Hingegen ermöglicht die Benutzung der Checkliste eine detaillierte Rekonstruktion des Behandlungsendes unter Berücksichtigung von patienten- sowie

(43)

therapeutenabhängigen Variablen. Vorzeitig beendete Behandlungen werden in die Modalitäten A bis D unterteilt:

• Typ A: Behandlungsabbruch im engeren Sinne: Vorzeitige Beendigung der Therapie seitens des Patienten ohne Rücksprache mit den Therapeuten.

• Typ B: Behandlungsabbruch entgegen therapeutischer Empfehlung: Entscheidend hierbei ist, daß ein gemeinsames Gespräch die Behandlung abschließt.

• Typ C: Vorzeitige Therapiebeendigung entgegen dem Wunsch des Patienten: Die Therapeuten beenden die aktuelle Behandlung, entweder durch Entlassung oder durch Einweisung in eine stationäre Behandlung gemäß der Landesgesetze für psychisch Kranke bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung.

• Typ D: Vorzeitige Therapiebeendigung in beiderseitigem Einverständnis: Die Entlassung aus der tagesklinischen Behandlung (mit oder ohne nachfolgende ambulante Therapie) bzw. die stationäre Aufnahme (psychiatrisch oder somatisch) erfolgt in beiderseitigem Einvernehmen.

Die Art der Behandlungsbeendigung wurde für diese Untersuchung retrospektiv erhoben. Der Auswertungsbogen zur Beendigung der tagesklinischen Behandlung findet sich im Anhang.

(44)

2.4. Auswertung

Für die statistischen Auswertungen wurde das Software Programm SPSS 11.0 verwendet.

Zur Analyse der Zusammenhänge zwischen soziodemographischen, erkrankungs- und behandlungsbedingten Daten und der Art des Behandlungsendes wurde der Chi-Quadrat-Test nach Pearson verwendet.

Bei der Untersuchung auf Normalverteilung wurden die Mittelwerte mit dem Anpassungstest nach Kolmogorow-Smirnov verglichen. Bei fehlender Normalverteilung wurde der Oneway ANOVA Test

angewandt. Zur genaueren Analyse der Zusammenhänge wurden Post- hoc-Tests nach Bonferroni durchgeführt.

Bei Variabeln, bei denen Aufnahme- und Entlassungswerte vorhanden waren wurden für die sogenannten "Prä/post-Vergleiche" T-tests durchgeführt. Bei den WHO DAS-S Daten (Ordinalskalennivau) wurde der nichtparametrische Test nach Wilcoxon angewandt.

(45)

3. Ergebnisse

3.1. Charakterisierung der Untersuchungsgruppe

Hier erfolgte eine genaue Betrachtung des GAF-Wertes, der Symptom Checklist 90-R, des WHO Disability Assessment Schedules, des Fragebogens zu sozialen Unterstützung und der AMDP-Items 97-99 jeweils bei Aufnahme und bei Entlassung.

Dabei wurden zum Teil die Werte der Patienten - von denen Aufnahme und Entlassungsdaten vorlagen - verglichen und mit entsprechenden statistischen Tests überprüft, um Aussagen über die Effektivität der Therapie treffen zu können.

Des Weiteren wurden die Diagnoseverteilung und die Dauer des Aufenthaltes innerhalb der Patientengruppe untersucht.

3.1.1. Diagnose

Am häufigsten vertreten war die Diagnose Affektive Störungen (F3) mit 30,8% (n = 69) der Untersuchungsgruppe. Bei 26,3% (n = 59) der Patienten lautete die Erstdiagnose Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen (F2) und 22,3% (n = 50) litten unter neurotischen-, Belastung- und somatoformen Störungen (F4).

Abbildung 3.1. zeigt die Verteilung der restlichen Diagnosegruppen (psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (F1), Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren (F5), Persönlichkeits- und Verhaltensstörung (F6)).

(46)

Abb. 3.1. ICD-10 Diagnosen

ICD Anzahl %

F1 4 1,8%

F2 59 26,3

F3 69 30,8%

F4 50 22,3%

F5 3 1,3%

F6 37 16,5%

Andere 2 0,9%

Als Nebendiagnose wurde bei 30,4% (n = 68) zusätzlich eine Persönlichkeitsstörung festgestellt. Insgesamt hatten 42,4% (n = 95) der Patienten eine Mehrfachdiagnose.

3.1.2. GAF (Global Assessment of Functioning)

Abbildung 3.2. zeigt bei Aufnahme folgende GAF-Werte: Der Mittelwert für den GAF-Wert bei Aufnahme lag bei 53,06, die Standardabweichung bei 9.23.

Abb. 3.2. GAF-Wert bei Aufnahme

GAF Anzahl %

0 1 0,4%

80-71 7 3,1%

70-61 35 15,6%

60-51 97 43,3%

50-41 63 28,1%

40-31 19 8,5%

30-21 2 0,9%

Bei Entlassung konnte im Gegensatz zur Aufnahme-Evaluation der GAF Wert bei 5,4% (n = 12) nicht bestimmt werden. Abbildung 3.3.

zeigt die bei Entlassung erhobenen GAF-Werte:

(47)

Abb. 3.3. GAF-Wert bei Entlassung

GAF Anzahl %

0 12 5,4%

90-81 8 3,6%

80-71 20 8,9%

70-61 71 31,7%

60-51 60 26,8%

50-41 35 15,6%

40-31 13 5,8%

20-11 5 2,2%

3.1.3. SCL 90 - R (Symptom Checklist, 90 Items-Revised) 3.1.3.1. Global Severity Index (GSI)

Die Messung der grundsätzlichen psychischen Belastung ergab bei der Aufnahme folgende GSI - Werte:

Abb. 3.4. Global Severity Index (GSI) bei Aufnahme

GSI Anzahl %

0-1,00 90 40,2%

1,01-2 75 33,5%

2,01-3 24 10,7%

3,01-4 2 0,9%

Bei den übrigen 14,7% konnte kein Global Severity Index ermittelt werden.

Bei Entlassung zeigten sich folgende Werte:

Abb. 3.5. Global Severity Index (GSI) bei Entlassung

(48)

Bei 44,2% (n = 99) der Untersuchungsgruppe konnte bei Entlassung keine Datenerhebung stattfinden.

3.1.3.2. Positive Symptom Distress Index (PSDI)

Bei der Messung der Intensität der Antworten zeigte sich bei Aufnahme folgendes Bild:

Abb. 3.6. Positive Symptom Distress Index bei Aufnahme

PSDI Anzahl %

0-1,00 5 2,2%

1,01-2 90 40,2%

2,01-3 81 36,2%

3,01-4 12 5,4%

Hier fehlte die Erhebung bei 16,1% (n = 36) der Patienten.

Die Entlassungsdaten sind in Abbildung 3.7 aufgeführt.

Abb. 3.7. Positive Symptom Distress Index bei Entlassung

PSDI Anzahl %

0-1,00 8 3,6%

1,01-2 88 39,3%

2,01-3 24 10,7%

3,01-4 2 0,9%

Es fehlten die Werte von 45,5% (n = 102) der Patienten.

3.1.3.3. Positive Symptom Total (PST)

Abb. 3.8. zeigt die Ergebnisse der Auswertung der Anzahl positiv angegebener Items bei Aufnahme.

(49)

Abb. 3.8. Positive Symptom Total bei Aufnahme

PST Anzahl %

0-30 41 18,3%

31-60 96 42,9%

61-90 54 24,1%

Es konnten bei 14,7% (n = 33) keine Werte ermittelt werden.

Die entsprechenden Entlassungsdaten zeigt Abbildung 3.9.

Abb. 3.9. Positive Symptom Total bei Entlassung

PST Anzahl %

0-30 49 21,9%

31-60 47 21,0%

61-90 26 11,6%

Bei der Entlassung fehlten die Daten von 45,5% (n = 102) der Patienten.

3.1.4. WHO DAS - S (WHO Disability Assessment Schedule, Short Version)

3.1.4.1. Selbstfürsorge

Die Beurteilung der sozialen Funktionseinschränkung (FE) in Bezug auf Selbstfürsorge bei Aufnahme war bei 80 Patienten des gesamten Kollektivs möglich. Diese ergab folgendes Bild:

Abb. 3.10. Selbstfürsorge bei Aufnahme Anzahl %

keine FE 57 71,3%

leichte FE 11 13,8%

(50)

Abb. 3.11. Selbstfürsorge bei Entlassung Anzahl %

keine FE 66 79,5%

leichte FE 9 10,8%

mäßige FE 4 4,8%

ernste FE 4 4,8%

3.1.4.2. Alltagsgestaltung

Die Untersuchungen bezüglich der Funktionseinschränkung (FE) bei der Alltagsgestaltung wurden für 80 Patienten des gesamten Kollektivs erhoben und ergaben folgendes Bild:

Abb. 3.12. Alltagsgestaltung bei Aufnahme Anzahl %

keine FE 3 3,8%

leichte FE 5 6,3%

mäßige FE 27 33,8%

ernste FE 39 48,8%

schwere FE 6 7,5%

Bei Entlassung lagen die Daten für 83 Patienten vor. Abbildung 3.13.

zeigt eine Übersicht:

Abb. 3.13. Alltagsgestaltung bei Entlassung Anzahl %

keine FE 9 10,8%

leichte FE 18 21,7%

mäßige FE 25 30,1%

ernste FE 22 26,5%

schwere FE 9 10,8%

(51)

3.1.4.3. Partnerschaft

Hinsichtlich der Partnerschaft lagen die Daten für 79 Patienten vor und zeigten bei Aufnahme folgendes Bild:

Abb. 3.14. Partnerschaft bei Aufnahme Anzahl % keine FE 8 28,6%

leichte FE 7 25,0%

mäßige FE 3 10,7%

ernste FE 6 21,4%

schwere FE 4 14,3%

Bei Entlassung lagen die Daten für 84 Patienten vor. Die Daten sind in Abb. 3.15. aufgeführt.

Abb. 3.15. Partnerschaft bei Entlassung Anzahl % keine FE 8 28,6%

leichte FE 6 21,4%

mäßige FE 7 25,0%

ernste FE 4 14,3%

schwere FE 2 7,1%

anhaltend schwere FE

1 3,6

3.1.4.4. Familiäre Beziehungen

Die Aufnahmedaten bezüglich Funktionseinschränkung (FE) bei familiären Beziehungen lagen für 75 Patienten vor. Sie ergaben folgendes Bild:

(52)

mäßige FE 13 17,3%

ernste FE 15 20,0%

schwere FE 13 17,3%

anhaltend schwere FE

4 5,3

Bei Entlassung konnten die Daten für 78 Patienten ausgewertet werden. Diese sind in Abbildung 3.17. aufgeführt.

Abb. 3.17. Familiäre Beziehungen bei Entlassung Anzahl %

keine FE 20 26,0%

leichte FE 18 23,4%

mäßige FE 16 20,8%

ernste FE 14 18,2%

schwere FE 7 9,1%

anhaltend schwere FE

2 2,6

3.1.4.5. Weiterer sozialer Kontext

Die Daten für Funktionseinschränkung (FE) beim weiteren sozialen Kontext wurde für 79 Patienten erhoben und zeigte bei Aufnahme folgendes Bild:

Abb. 3.18. Weiterer sozialer Kontext bei Aufnahme Anzahl %

keine FE 11 13,9%

leichte FE 17 21,5%

mäßige FE 18 22,8%

ernste FE 20 25,3%

schwere FE 11 13,9%

anhaltend schwere FE

2 2,5

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