Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 108|
Heft 47|
25. November 2011 A 2511D
as Patientenrechtegesetz soll kommen. In einem Grundlagenpapier haben sich Justiz- und Ge- sundheitsministerium über die Zielrichtung verständigt, zum 1. Juli 2012 soll es in Kraft treten, wie der Patien- tenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), unlängst angekündigt hat. Den zehn oppositi- onsgeführten Gesundheitsministerien geht das jedoch nicht schnell genug. In einem denkwürdigen Eckpunk- tepapier haben sie nun zusammengefasst, was sie sich in einem Patientenrechtegesetz wünschen.Den Geist, den diese Eckpunkte atmen, haben Ham- burgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) und die Gesundheitsministerin von Nordrhein- Westfalen, Barbara Steffens (Die Grünen), auf einer Pressekonferenz in zwei Phrasen zusammengefasst, die gerne in der Diskussion um Patientenrechte bemüht werden: Der Patient müsse stärker in den Mittelpunkt der Gesundheitsversorgung gestellt werden, erklärten sie. Und er solle als mündiger Patient auf Augenhöhe zusammen mit seinem Arzt über die eigene Behandlung mitentscheiden. Zwei wohlklingende Forderungen, die man allerdings kaum mehr hören kann.
Denn selbstverständlich steht der Patient bereits im Mittelpunkt der Gesundheitsversorgung, selbst wenn nicht alles optimal läuft. Jeder, der schon einmal krank gewesen ist, weiß das aus eigener Erfahrung. Und kaum eine Ausbildung ist so komplex wie die ärztliche.
Wer den Patienten trotzdem noch immer auf eine Au- genhöhe mit dem Arzt hieven will, ohne differenziert die Probleme in diesem schönen Wunsch anzuspre- chen, hat die letzten Jahre geschlafen.
Findet man auf den 17 Seiten des Eckpunktepapiers hin und wieder auch einige bedenkenswerte Aspekte, so sind sie doch vor allem ein Sammelbecken unaus - gegorener und populistischer Forderungen. Hier nur einige Beispiele: Die Gesundheitsminister wollen Ärzte dazu verpflichten, für ihre Patienten einen „Patienten- brief“ in „verständlicher Sprache“ zu schreiben – und zwar immer bei einer neuen oder veränderten Diagno- se. Dieser Brief soll über die jeweilige Behandlung
informieren und neben Diagnosen unter anderem erbrachte Leistungen sowie Verhaltens-, Behandlungs- und Therapieempfehlungen enthalten. Wann Ärzte einen solchen Brief angesichts immer knapper werden- der Behandlungszeiten verfassen sollen, und wer diese Arbeit bezahlt, wird allerdings nicht erwähnt.
Zudem sollen Patienten das Recht auf Beratung und Unterstützung durch unabhängige Institutionen erhal- ten – unabhängige Informationen über eine medizini- sche Behandlung also. Da fragt man sich: unabhängig wovon? Von ärztlicher Expertise? Soll nun zum Bei- spiel eine 80-jährige multimorbide Patientin in diesem Institut anrufen, um sich über alternative Therapiemög- lichkeiten bei Hypertonus oder Depression zu infor- mieren, die sie dann in der nächsten Sprechstunde mit ihrem Arzt diskutiert? Im Anschluss gäbe es dann noch einen Patientenbrief, in dem sie zu Hause noch einmal das Für und Wider ihrer Behandlung nachlesen kann?
Alles, was die zehn Länder mit Ideen wie diesen er- reichen würden, wäre, die Arbeitsbedingungen der Ärz- te zu verschlechtern – und damit auch die Qualität der Behandlung des Patienten. Denn die erfordert Zeit und keine weiteren Dokumentationspflichten. Insgesamt widersprechen solche Forderungen nicht nur dem Sach-, sondern auch dem logischen Menschenverstand.
Wolfgang Zöller täte gut daran, sie zu ignorieren.
PATIENTENRECHTEGESETZ
Unausgegoren und populistisch
Falk Osterloh
Falk Osterloh Redakteur für Gesundheits- und Sozialpolitik in Berlin