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Archiv "Essstörungen: Zielrichtung nicht erkannt" (08.09.2006)

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Landes und des Diktators Chávez vermittelt. Die Entsen- dung von ca. 15 000 kubani- schen Ärzten zum Aufbau ei- nes Gesundheitssystems in den Slums, z. B. Barrio Adentro, dient lediglich zur Stabilisie- rung des Diktators Chávez. Die Entsendung der kubanischen Ärzte erfolgt gegen den Wider- stand der venezolanischen Ärzte. Die kubanischen Kolle- gen werden von Chávez mit ca.

1 000 Dollar für den Einsatz zum Aufbau von sozialistischen Polikliniken und Versorgungs- zentren à la Kuba gut bezahlt, während höher qualifizierte ve- nezolanische Ärzte und Profes- soren an den staatlichen Klini- ken nur ca. 400 Dollar monat- lich verdienen dürfen. Chávez will mithilfe von Castro seinen

Sozialismus in Venezuela stabi- lisieren, weil durch gute medi- zinische Versorgung – wie im Artikel beschrieben – in den Barrios Wahlen gewonnen werden. Chávez plant, die alte medizinische Elite an den Uni- versitäten zum Auswandern zu bringen oder ihre wirtschaftli- che Existenz der Privatpraxis zu unterminieren bzw. zu elimi- nieren. Insbesondere in den neuen Bundesländern liegen schmerzliche Erfahrungen vor, was es heißt, den Sozialismus nur über gute medizinische Prävention und Versorgung der Menschen zu begründen bei Aufgabe aller bürgerlichen Freiheiten und Rechte . . . Dr. med. Karl Ditzler, Schauinslandstraße 12, 79189 Bad Krozingen

A

A2306 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 36⏐⏐8. September 2006

B R I E F E

verfügen entweder über eine einjährige Ausbildung in medi- zinischer Terminologie oder haben sich zusätzlich medizi- nisch qualifiziert . . . Wer einen australischen Arzt danach fragt, wird Kopfschütteln ern- ten und die Frage: ,Was haben wir denn damit zu tun? Das ist Verwaltungssache.‘“ In Deutschland ist auch hier die Realität anders: Von uns wird erwartet, dass wir uns neben der Medizin verwaltungs- und kodiermäßig weiterbilden, möglichst Managementkurse belegen oder zusätzlich ein Master-of-Public-Health-Ex- amen abschließen, um dann für höhere Positionen im Krankenhaus besser geeignet zu sein. Die Ärzte in Australi- en bzw. wahrscheinlich auch in den meisten anderen europäi- schen und internationalen Ländern waren klüger: Dort haben Verwaltungsbeamte die Aufgabe, sich medizinisch ein- zuarbeiten, um dann das, was in der Medizin diagnostiziert und therapiert wird, kodieren zu können. Somit werden auch neue Berufsfelder erschlossen und kann auch eine Arbeitslo- sigkeit bekämpft werden . . . Dr. med. H.-J. Kaum,Chefarzt der Frauenklinik, HELIOS Klinikum Schwelm, Dr.-Moeller-Straße 15, 58332 Schwelm

Öl für Kuba

Zu dem Beitrag „Entwicklungszusam- menarbeit: Ärzte für Venezuela, Öl für Kuba“ von Markus Plate in Heft 26/2006:

Ärzte als Arbeitssklaven

Richtigerweise sprechen Sie an, dass durch die Entsendung Tausender kubanischer Ärzte in Kuba ein akuter Ärzteman- gel entstanden ist. Nicht er- wähnt lassen Sie aber den noch viel schlimmeren Effekt, dass darüber hinaus unsere kubanischen Kollegen von Ca- stro, wie schon zuvor im südli- chen Afrika (Südafrika, Nami- bia, Angola), wiederum als Ar- beitssklaven vermietet wer- den. (Sie erhalten zurzeit nach Auskunft meiner Kollegen in La Habana umgerechnet etwa 50 US-Dollar pro mes [die

Differenz zu dem, was Castro den Venezolanern berechnet, wird mit Öl entgolten], ein Lohn, für den deutsche Ärzte sicherlich auch gern nach Ve- nezuela gingen . . .? Für Kuba- ner allerdings gar fürstlich, denn in Kuba selbst beträgt der Monatslohn immerhin umgerechnet etwa 15 US- Dollar pro mes für Chefärzte.) Im Lancet erschien bereits 1996 ein erschütternder Be- richt eines kubanischen Arz- tes, der die Lebensbedingun- gen der versklavten Kubaner in Namibia offen legte, und, wie dann der Economist eben- falls berichtete, dass viele die sich ihnen durch die Ver- schickung bietende Gelegen- heit zur Flucht nutzten . . . Da sie gut ausgebildet sind, wer- den sie – so denn die Flucht gelingt – in Ländern wie der Schweiz, Spanien etc. mit Kuss- hand empfangen. Fazit: Was soll man von medizinischer Unterstützung halten, die auf moderner Versklavung von Ärzten basiert? Eine eigen- nützige Hilfe Castros und sei- nes Terrorsystems zum Export seiner diktatorischen „Revo- lution“, und zum Import von Devisen . . .

E. Schaffner, MD,8 Ponderosa Place, Lugarno, Sydney, NSW, Australien

Ein anderes Bild

Es ist mir unverständlich, wie dieser Artikel im DÄ erschei- nen konnte, der dazu dient, den Sozialismus à la Chávez in Ve- nezuela zu verherrlichen. Mein Aufenthalt im November/De- zember 2005 in Venezuela hat mir ein anderes Bild dieses

Essstörungen

Zur Besprechung des Buches „Qua- litätssicherung in Beratung und am- bulanter Therapie von Frauen und Mädchen mit Essstörungen“ von Günter Reich, Gabriele Witte-Lake- mann, Uta Killius durch Gereon Heuft

„Psychosomatische Dimension un- klar“ in Heft 28–29/2006:

Zielrichtung nicht erkannt

Leider geht die o. g. Bespre- chung an der Zielrichtung der Studie völlig und an deren In- halt zum größten Teil vorbei.

Im Auftrage des BMFSFJ soll- ten Beratungseinrichtungen für Mädchen und Frauen mit Essstörungen evaluiert wer- den, um deren Leistungsspek- trum zu erfassen und Folge- rungen für deren Einrichtung sowie einen Leitlinienvor- schlag für deren Arbeit zu for- mulieren. Dieser Bereich wur- de bisher noch nie systema- tisch und bundesweit unter- sucht . . . Die Daten sowie de- ren Erhebung sind, wie der Autor darzulegen nicht um- hinkann, nachvollziehbar dar- gestellt. In den untersuchten Einrichtungen wird neben niederschwelligen Beratungs- angeboten Psychotherapie so- wohl innerhalb wie außerhalb der Richtlinien-Psychothera-

pie durchgeführt. Kognitiv-be- haviorale Ansätze spielen in diesem Kontext tatsächlich ei- ne vergleichsweise geringe Rolle. Zu diesem Faktum kann man natürlich unterschiedli- cher Meinung sein. Aufgabe der Studie war es zu erfassen, was in den Einrichtungen stattfindet. Psychosomatische Ambulanzen oder Kliniken sollten nicht untersucht wer- den. Dies ist an anderer Stelle geschehen (z. B. in der multi- zentrischen Studie Essstörun- gen „MZESS“) bzw. vorgese- hen. Auch die medizinisch- psychosomatische Dimension von Essstörungen war nicht Gegenstand der Studie . . . Zu niederschwelligen Angeboten im Essstörungsbereich gibt es bisher leider kaum Untersu- chungen. Die Kritik bleibt hier leider ebenso formal wie die an unseren Leitlinienvor- schlägen. Gerade hier haben wir aufgrund unserer Studi- energebnisse auf die Notwen- digkeit der Vernetzung der unterschiedlichen Beratungs- und Behandlungsformen (am- bulant und stationär) in einer Versorgungskette hingewie- sen. Diese existiert leider nicht. Essstörungen gehören zu den in der Bundesrepublik ambulant am schlechtesten versorgten psychosomati- schen Störungsbildern. Hier

Foto:dpa

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ist Kooperation erforderlich, nicht Segmentierung. Letztere schadet den Betroffenen und führt zur Vergeudung von Ressourcen.

Priv.-Doz. Dr. Günter Reich, Diplompsychologe,

Gabriele Witte-Lakemann, Diplomsozialwirtin, Ambulanz für Familientherapie und für Ess-Störungen, Georg-August-Universität Göttingen, Humboldtallee 38, 37073 Göttingen

Arzneimittelkosten

Zu dem Beitrag „Zweitmeinung bei Verordnungen“ von Timo Blöß in Heft 27/2006:

Forderungen

Die „Zweitmeinung“ wird kommen. Die Politik hat sich in den letzten ca. 20 Jahren nie gescheut, Bürokratievermeh- rungen gegen den Willen der Ärzte durchzusetzen. Nur die

massive und einheitliche Ver- weigerung der Ärzteschaft könnte dies verhindern. Auf- grund deren Uneinigkeit – sie- he Artikel – ist dies nicht zu erwarten.

Wenn sie schon kommt, soll- ten die Vertreter der Ärzte- schaft dafür sorgen, sie so aus- zustatten, dass für die Ärzte ein kleiner Vorteil den Nach- teil der vermehrten Bürokra- tiebelastung ausgleicht.

Aufgrund der vermehrt zu beobachtenden Schleichwer- bung der Pharmaindustrie über Laienmedien kann eine vernünftige Regelung hier auch einen Schutz des einzel- nen kleinen Arztes vor unbe- rechtigten Forderungen von Patientenseite bedeuten. Da- her ergeben sich zur Ausge- staltung der „Zweitmeinung“

folgende klare Forderungen:

a) Das relativ praktische Ver- fahren per Fax und mit Ant-

wort in 30 Minuten sollte un- bedingt beibehalten werden.

b) Prinzipiell sollten alle be- kannten Subspezialisten einschließlich der niedergelas- senen Ärzte und nicht nur

„Chefärzte“ dazu herangezo- gen werden.

c) Es ist dem Artikel unbe- dingt zuzustimmen, dass die Begründungspflicht für derar- tige Präparate keine Einbahn- straße sein darf. Vielmehr muss dem Hausarzt vom Fach- arzt bei Verordnung solcher Präparate die Begründung mit dem sowieso üblichen Bericht mitgegeben werden . . . d) Sinn macht die ganze Re- gelung nur, wenn die betrof- fenen Präparate bei der Richtgrößenprüfung vorab herausgerechnet werden. Es ist Unsinn und Zeitver- schwendung, die Verord- nungsberechtigung bei der Richtgrößenprüfung ein

zweites Mal nachweisen zu müssen.

e) Der Zeitaufwand für beide Seiten muss unbedingt außer- halb der gedeckelten Gesamt- vergütung mit konstantem und kostendeckendem Preis bezahlt werden. Zum einen ist es ethisch nicht zumutbar, Bürokratievermehrung wieder durch verminderte Bezahlung der Behandlung von Patienten zu subventionieren, zum ande- ren besteht nur so ein Anreiz für Politik sowie Kranken- kassen, die Anzahl der „Zweit- meinungspräparate“ nicht zu sehr auszudehnen.

Die Einrichtung eines „hell- gelben“ Bereichs mit erhöh- tem Dokumentationsaufwand, aber ohne Absicherung halte ich für unpraktisch. Also: Ent- weder ist die „Zweitmeinung“

erforderlich oder nicht.

Dr. med. Thomas Werlich, Ziegelweg 27, 08496 Neumark B R I E F E

Referenzen

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