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Datum Beantwortung: 16.02.2011

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Kanton Bern Canton de Berne

Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires

Geschäfts-Nr.: 2010-9518 Seite 1/3

Vorstoss-Nr: 158-2010

Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 08.09.2010

Eingereicht von: Aellen (Tavannes, PSA) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 0 Dringlichkeit:

Datum Beantwortung: 16.02.2011

RRB-Nr: 259/2011

Direktion: ERZ

Üben christliche Fundamentalisten Druck auf die Schule aus?

Am vergangenen Sonntag berichtete eine grosse Westschweizer Tageszeitung über die erstaunlichen Forderungen von Schülereltern, die christlich-traditionalistischen oder christ- lich-fundamentalistischen Religionsgemeinschaften aller Konfessionen angehören.

− Diese Eltern lehnen das Lehrbuch «Même pas peur» ab, weil es Darstellungen von Gespenstern und Hexen enthält.

− Im Kanton Freiburg zielen viele Angriffe auf das Lesebuch «Gafi le fantôme».

− Manchmal weigern sich diese Eltern, ihre Töchter ins Ski- oder Schullager zu schicken, weil sie dort Hosen anziehen müssten, was ausschliesslich Männern vorbehalten ist.

− Viele dieser christlich-fundamentalistischen Eltern sind der Meinung, dass sie alleine für die Sexualaufklärung ihrer Kinder zuständig sind.

− Für die traditionalistischen Christen müsste an den Schulen die biblische Schöpfungs- geschichte neben der Evolutionstheorie gelehrt werden.

− Und schliesslich hat nach Meinung einiger Eltern auch der Weihnachtsbaum als heidni- sches Symbol nichts in den Klassenzimmern zu suchen.

Gemäss Jörg Stolz, Direktor des «Observatoire des religions en Suisse» der Universität Lausanne, «sind diese Eltern wirklich überzeugt, dass ihre Religion für ihr Kind das einzige Seelenheil ist und dass unsere Gesellschaft sie vom richtigen Weg abbringen könnte. Wir müssen uns fragen, welchen Freiheitsrahmen wir ihnen überlassen wollen, damit sie ihr Leben nach ihrem Verständnis leben können.»

Angesichts der oben genannten Beispiele, von denen es noch andere gäbe, wird der Re- gierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Ist die Schule im Kanton Bern auch mit solchen Forderungen konfrontiert?

2. Sind sie zahlreich?

3. Hat die Erziehungsdirektion bereits gewisse Schulbücher auf Druck dieser Kreise zu- rückgezogen?

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Geschäfts-Nr.: 2010-9518 Seite 2/3

4. Wer entscheidet, ob eine Weigerung, das Kind in ein Ski- oder Schullager zu schicken, angenommen wird? Machen sich die Eltern in solchen Fällen strafbar?

5. Ist Sexualkundeunterricht an den Schulen obligatorisch? Muss er von den Eltern be- willigt werden?

6. Wer ist grundsätzlich verantwortlich, wenn es zu Verweigerungen seitens der Eltern kommt?

7. Erhalten die Lehrkräfte Weisungen, um solche Fälle zu behandeln?

8. Zieht die Erziehungsdirektion besondere Massnahmen in Betracht, um solchen Forde- rungen zu begegnen?

9. Welchen Freiheitsrahmen wollen wir diesen Familien überlassen, damit sie ihr Leben nach ihrem Verständnis leben können?

Antwort des Regierungsrates

Die Schule ist ein Abbild unserer vielfältigen Gesellschaft und vereinigt verschiedene Kul- turen, Religionen, Weltanschauungen und Traditionen, die es zu teilen gilt, um ein Schul- klima zu schaffen, das die Integration und Entwicklung der Schülerinnen und Schüler be- günstigt.

Der Leitfaden «Umgang mit kulturellen und religiösen Symbolen und Traditionen in Schule und Ausbildung», der sich an die Lehrkräfte, die Schulbehörden und die Ausbildungsver- antwortlichen richtet, stützt sich auf die entsprechenden verfassungsrechtlichen Grundsät- ze, auf Bundesrecht sowie auf das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, welches das Wohl sowie das Recht auf Erziehung und Integration von Kindern und Jugendlichen in Ausbildung ins Zentrum stellt.

Zu Fragen 1 und 2:

Die beiden Fragen können so nicht beantwortet werden, da die Schulen von den Gemein- den geführt werden und der Kanton in dieser Hinsicht über keine Statistiken verfügt.

Zu Frage 3:

In keiner der beiden Sprachregionen des Kantons wurden irgendwelche Lehrmittel aus religiösen Gründen von der Erziehungsdirektion zurückgezogen.

2007 wurde hingegen das Kapitel «Schöpfung und Evolution» aus dem Lehrmittel «Na- turWert» (Schulverlag PLUS) entfernt. Die Wissenschaft hatte kritisiert, die Theorien von Schöpfung und Evolution würden darin das Entstehen von Leben gleichwertig erklären.

Zu Frage 4:

Aktivitäten, die ausserhalb des Stundenplans organisiert werden, sind nicht obligatorisch (Art. 27 Abs. 1 des Volksschulgesetzes vom 19. März 1992; VSG; BSG 432.210). Ande- rerseits kann ein Schüler zwar für Aktivitäten, wie z. B. ein Skilager, nicht aber für den Un- terricht dispensiert werden. Die Schule sorgt dafür, dass anstelle der vorgesehenen Aktivi- täten Unterrichtszeiten durchgeführt werden.

Zu Frage 5:

Der Sexualkundeunterricht an den Schulen ist fakultativ, und die Schulen holen zunächst das Einverständnis der Eltern ein. Sexualkunde ist Teil der naturwissenschaftlichen Fä- cher.

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Geschäfts-Nr.: 2010-9518 Seite 3/3

Zu Frage 6:

Die Schulleitungen und die Schulkommissionen.

Zu Frage 7:

Den Schulen steht der Leitfaden «Umgang mit kulturellen und religiösen Symbolen und Traditionen in Schule und Ausbildung» zur Verfügung; dieser kann auf der Webseite der Erziehungsdirektion downgeloadet werden.

Zu Frage 8:

Nein.

Zu Frage 9:

Soweit möglich empfiehlt die Erziehungsdirektion des Kantons Bern ein Vorgehen, das den Dialog und individuelle Lösungen privilegiert. Familien haben so die Möglichkeit, Auf- bau und Organisation des Schulsystems in ihrer Gemeinde besser zu verstehen. Und für die einzelnen Partner ist es so auch einfacher, die Werte zu verstehen, die dem Verhalten der einen und der anderen zu Grunde liegen und die die Grundlagen der Leitkultur ausma- chen.

Wenn die Schule im Konfliktfall das Gespräch zwischen den betroffenen Parteien auf- nimmt, versucht sie, ein Klima des Vertrauens zu schaffen, das geeignet ist, nach geset- zestreuen Lösungen zu suchen, die mit der Weltanschauung aller Betroffenen in Einklang stehen. Diese konstruktive Zusammenarbeit wird die Entwicklung und Integration der be- troffenen Schülerinnen und Schüler begünstigen und zur Chancengleichheit beitragen.

An den Grossen Rat

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