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(1)

9. Ernennung des Kreiswehrführers in das Ehrenbeamtenverhältnis Vorlage: 59/2018

Beschluss:

Der Kreistag beschließt, Herrn Marko Stange als gewählten Vorsitzenden des Kreis- feuerwehrverbandes Vorpommern - Greifswald in das Ehrenbeamtenverhältnis als Kreiswehrführer für die Dauer der Wahlperiode von 6 Jahren zu ernennen.

Beratungsergebn is: Einstimmig, 0 Enthaltungen

Verantwortlich für die Realisierung des Beschlusses ist das Ordnungsamt.

(2)

Beschluss-Nr.: 462-24/18

10. Ernennung des stellvertretenden Kreiswehrführers in das Ehrenbeamtenverhältnis Vorlage: 60/2018

Beschluss:

Der Kreistag beschließt, Herrn Karsten Klinkenberg als gewählten stellvertretenden Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes Vorpommern - Greifswald in das Ehren- beamtenverhältnis als Stellvertreter des Kreiswehrführers für die Dauer der Wahlperi- ode von 6 Jahren zu ernennen.

Bera tu ngsergebn is: Einstimmig, 0 Enthaltungen

Verantwortlich für die Realisierung des Beschlusses ist das Ordnungsamt.

(3)

11. Ernennung des stellvertretenden Kreiswehrführers in das Ehrenbeamtenverhältnis Vorlage: 61/2018

Beschluss:

Der Kreistag beschließt, Herrn Daniel Krüger als gewählten stellvertretenden Vorsit- zenden des Kreisfeuerwehrverbandes Vorpommern - Greifswald in das Ehrenbeam- tenverhältnis als Stellvertreter des Kreiswehrführers für die Dauer der Wahlperiode von 6 Jahren zu ernennen.

Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen

Verantwortlich für die Realisierung des Beschlusses ist das Ordnungsamt.

(4)

Beschluss-Nr.: 464-24/18

12. Änderungen im öffentlich-rechtlichen Vertrag und in der Satzung des gemeinsamen Kommunalunternehmens IKT-Ost AöR

Vorlage: 56/2018

Beschluss:

Auf Grundlage des § 167 a ff. der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird Folgendes beschlossen:

Der Kreistag beschließt die im Sinne der Hinweise durch die Kommunalaufsicht vor- genommenen Änderungen zum Beschluss-Nr.: 407-21/17 im öffentlich-rechtlichen Vertrag und in der Satzung des gemeinsamen Kommunalunternehmens IKT-Ost AöR.

Die Landrätin wird ermächtigt, die Einsetzung der Adresse in § 11 Abs. 3 der Satzung vorzunehmen.

Beratungsergebnis: Einstimmig, 9 Enthaltungen

Verantwortlich für die Realisierung des Beschlusses ist das IT-Service-Center.

(5)

13. Entsendung von Mitgliedern und deren Stellvertreter in den Verwaltungsrat des gemein- samen Kommunalunternehmens IKT-Ost AöR

Vorlage: 58/2018

Beschluss:

Gemäß § 167 b der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern entsendet der Landkreis Vorpommern-Greifswald folgende zwei Mitglieder und deren Stellvertreter in den Verwaltungsrat der IKT-Ost AöR - vorbehaltlich der Inkraftsetzung der Satzung der IKT-Ost AöR.

Mitglieder: Stellvertretung:

Rüdiger Behrendt Harald Winter

David Wulff Brigitte Witt

Beratungsergebnis: Einstimmig, 6 Enthaltungen

Verantwortlich für die Realisierung des Beschlusses ist das IT-Service-Center und die Stabsstelle Kommunalaufsicht und Kreistagsbüro.

(6)

Beschluss-Nr.: 466-24/18

14. Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach§ 165 KV M-V zur Bereitstel- lung und Betrieb einer IP-Telefonie-Lösung

Vorlage: 69/2018

Beschluss:

Der Kreistag beschließt:

1. Den in der Anlage befindlichen öffentlich-rechtlichen Vertrag nach§ 165 KV M-V zwischen dem Landkreis Vorpommern-Greifswald und der Stadt Neubrandenburg.

2. Die Landrätin wird beauftragt, den als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Stadt Neubrandenburg abzuschließen und die erforderliche Genehmi- gung des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern einzuholen.

3.Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktkonto 1140400.5624000/7624000 (Datenverarbeitung), erfolgt durch nicht geplante

Mehrerträge/ Mehreinzahlungen im Produktkonto 1140400.4424300/6424300 (Kos- tenerstattung von Kommunen).

Beratungsergebnis: Einstimmig, 5 Enthaltungen

Verantwortlich für die Realisierung des Beschlusses ist das IT-Service-Center.

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(7)

15. Über- und außerplanmäßige Ausgaben zur Umsetzung des Kooperationsprojektes Schul- IT

Vorlage: 73/2018

Beschluss:

Der Kreistag beschließt:

Außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen

Auszahlung für Investitionstätigkeit_ 1140400.0130300/7814300 150.000 €

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke_ 1140400.54143000/7 414300 171.000€

Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen_ 1140400.5291000/7291000 362.000 €

Überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung Geschäftsausstattung_ 1140400.0822000/7857100

30.000 €

Die Deckung erfolgt aus Fördermitteln des LFI und FAG Mittel gesamt i.H.v.

706.750 €

Beratungsergebnis: Einstimmig, 3 Enthaltungen

Verantwortlich für die Realisierung des Beschlusses ist das IT-Service-Center.

(8)

Beschluss-Nr.: 468-24/18

16. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 Vorlage: 64/2018

Beschluss:

Der Kreistag beschließt den Jahresabschluss zum 31.12.2015 gemäߧ 60 Abs. 5 i.V.m. § 104 Abs. 3 Nr. 7 KV M-V.

Beratungsergebn is: Einstimmig, 0 Enthaltungen

Verantwortlich für die Realisierung des Beschlusses ist das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt.

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(9)

17. Entlastung der Landrätin für den Jahresabschluss 2015 Vorlage: 65/2018

Beschluss:

Der Kreistag beschließt gemäߧ 60 Abs. 5 i.V.m. § 104 Abs. 3 Nr. 7 KV M-V die Ent- lastung der Landrätin für den Jahresabschluss 2015.

Beratungsergebn is: Einstimmig, 0 Enthaltungen

Verantwortlich für die Realisierung des Beschlusses ist das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt.

(10)

Beschluss-Nr.: 470-24/18

18. Einspruch gegen die Gültigkeit der Landratswahl Vorlage: 88/2018

Beschluss:

Der Kreistag beschließt, den Einspruch des Herrn Kay Handler vom 30.05.2018 ge- gen die Gültigkeit der Landratswahl zurückzuweisen.

Beratungsergebnis: Mehrheitlich dafür, 1 dagegen, 0 Enthaltungen

Verantwortlich für die Realisierung des Beschlusses ist das Rechtsamt.

(11)

19. Wahl der Vertrauenspersonen zur Schöffenwahl für die Amtszeit 2019 - 2023 Vorlage: 68/2018

Beschluss:

Der Kreistag wählt die in der Anlage aufgeführten Vertrauenspersonen für die Aus- schüsse zur Schöffenwahl an den Amtsgerichten Greifswald und Pasewalk.

Beratungsergebn is: Einstimmig, 3 Enthaltungen

Verantwortlich für die Realisierung des Beschlusses ist das Rechtsamt.

(12)

Beschluss-Nr.: A 472-24/18

20. Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde zum Verwaltungsstreitverfahren um Fehl- betragsumlagesatzung

Vorlage: 83/2018

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt: Die Landrätin wird beauftragt, die am 22.03.2018 erhobene Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des OVG Greifswald vom 24.01.2018 ( Az. : 2 L 511 /15 ) zurückzunehmen.

Beratungsergebn is: 15 Stimmen dafür, 23 dagegen, 10 Enthaltungen Damit ist der Beschlussvorschlag abgelehnt.

(13)

21. lnkommunalisierung gemeindefreier Wasserflächen der Ostsee im Bereich der Seebrü- cke Koserow (Erweiterung der lnkommunalisierungsfläche um ca. 7936 m2 AZ.: II 300- 177.530.59 vom 30.07.2004)

Vorlage: 89/2018

Beschluss:

Der Kreistag stimmt dem Antrag auf lnkommunalisierung gemeindefreier Wasserflä- chen der Ostsee im Bereich im Bereich der Seebrücke Koserow (Erweiterung der ln- kommunalisierungsfläche um ca. 7936 m2 AZ: II 300-177.530.59 vom 30.07.2004 zu (Flächendarstellung siehe Anlage).

Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen

Verantwortlich für die Realisierung des Beschlusses ist die Stabsstelle Kommunalaufsicht und Kreistagsbüro.

(14)

Beschluss-Nr.: 474-24/18

22. Haushaltswirtschaftliche Sperren 2018 Vorlage: 71/2018

Beschluss:

1. Der Kreistag bestätigt die verfügten haushaltswirtschaftlichen Sperren für den Landkreis Vorpommern-Greifswald für das Haushaltsjahr 2018 laut Anlage.

2. Eine Nachtragshaushaltssatzung zur Reduzierung des Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen wird nicht beschlossen.

Beratungsergebn is: Mehrheitlich dafür, 2 dagegen, 2 Enthaltungen

Verantwortlich für die Realisierung des Beschlusses ist das Amt für Finanzen.

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(15)

23. Kreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 1.819 TEUR, sowie für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 3.650 TEUR

Vorlage: 82/2018

Beschluss:

Der Kreistag beschließt:

1. Der Landrätin wird die Ermächtigung erteilt, den für 2017 rechtsaufsichtlich ge- nehmigten Teilkreditbetrag in Höhe von 1.819 T EUR als Kommunalkredit in Teil- beträgen aufzunehmen.

2. Der Landrätin wird die Ermächtigung erteilt, den für 2018 rechtsaufsichtlich ge- nehmigten Teilkreditbetrag in Höhe von 3.650 TEUR als Kommunalkredit in Teil- beträgen aufzunehmen.

3. Für die Kreditaufnahme sind mindestens drei Angebote einzuholen. Das jeweils günstigste Angebot ist auszuwählen. Die Gesamtlaufzeit wird auf die Nutzungs- dauer der zu beschaffenden Anlagegüter angepasst.

4. Die Landrätin hat den Kreistag auf der dem Tage des Abschlusses des Kreditver- trages folgenden Kreistagssitzung über den Vertragsabschluss und die neuen Konditionen zu unterrichten.

Beratungsergebnis: Mehrheitlich dafür, 1 dagegen, 1 Enthaltung

Verantwortlich für die Realisierung des Beschlusses ist der Eigenbetrieb Rettungsdienst.

(16)

Beschluss-Nr.: 476-24/18

24. Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse als Anlage zum Haushaltsplan des Landkreises Vorpommern-Greifswald für das Haushaltsjahr 2018/2019

Vorlage: 57/2018

Beschluss:

Der Kreistag Vorpommern-Greifswald beschließt die in der Anlage beigefügten Wirt- schaftspläne 2018 folgender Gesellschaften:

1. Energie Vorpommern GmbH 2. Kreiskrankenhaus Wolgast gGmbH 3. REMONDIS Vorpommern GmbH

4. Gemeinnützige Regionalgesellschaft Usedom-Peene mbH

5. Organisation zur Arbeitsförderung und Strukturentwicklung Pasewalk GmbH sowie den Jahresabschluss der Kreiskrankenhaus Wolgast gGmbH.

Beratungsergebnis: Mehrheitlich dafür, 1 dagegen, 6 Enthaltungen

Verantwortlich für die Realisierung des Beschlusses ist die Stabsstelle Beteiligungen.

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(17)

25. Festlegungen zur Deckungsfähigkeit gemäߧ 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik Vorlage: 98/2018

Beschluss:

Der Kreistag beschließt, dass gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik Ansätze für or- dentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit des- selben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt werden. Die Regelung des § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik gilt für Maßnahmen, die bisher als Unterhaltungs- aufwand veranschlagt wurden.

Beratungsergebnis: Mehrheitlich dafür, 4 dagegen, 10 Enthaltungen

Verantwortlich für die Realisierung des Beschlusses ist das Amt für Finanzen.

(18)

Beschluss-Nr.: 478-24/18

26. Umsetzung und Fortschreibung Standortkonzept Vorlage: 75/2018

Beschluss:

Der Kreistag beschließt:

1. Haus 1 am Standort Demminer Straße in Anklam wird auf Basis der vorliegen- den Planungen modernisiert. Mit den gewonnenen Kapazitäten werden ineffi- ziente Gebäudestrukturen in Anklam ausgesondert. Der Kreistag stimmt der Mittelfreigabe für die Reaktivierung/grundhaften Erneuerung des Hauses 1 und der Parkflächen des Areals der Demminer Straße zu. Vor einer Sanierung ist eine Vergleichsrechnung zu einer Neubauvariante vorzunehmen. Sofern die im Haushalt bereitgestellten Mittel nach Überarbeitung der Planung nicht aus- reichen, sind entsprechende Fördermittel einzuwerben bzw. vor Auftragsertei- lung erforderliche Mittel überplanmäßig bereitzustellen.

2. Für den Standort Leipziger Allee/Demminer Straße in Anklam wird ein Ge- samtsanierungskonzept erstellt, das beginnend mit dem Haushaltsplan 2020/2021 umgesetzt werden soll. Dazu sind Fördermittel einzuwerben. Das Konzept ist spätestens für die Haushaltsberatung 2020/2021 in den Fachaus- schüssen des Kreistages vorzulegen.

3. Mit der Vorlage des Konzeptes aus Nr. 2 wird eine erneute Bedarfsberechung für die Verwaltungsstandorte erarbeitet, um über mögliche weitere Sanierun- gen, Neubauten,

An- oder Abmietungen entscheiden zu können. Mit der neu durchzuführenden Bedarfsberechnung für die Verwaltungsstandorte soll gleichermaßen eine Lö- sung zur angestrebten effizienten Nutzung der Kürassierkaserne in Pasewalk entwickelt werden.

Beratungsergebnis: Einstimmig, 3 Enthaltungen

Verantwortlich für die Realisierung des Beschlusses ist das Dezernat 1.

(19)

27. Umsetzung des Kreistagsbeschlusses Nr. 74-4/14 vom 15.12.2014, den Schulstandort Randow-Schule, Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Löcknitz betreffend - Bereitstellung von Eigenmitteln

Vorlage: 67/2018

Beschluss:

Der Kreistag beschließt, dass zur Umsetzung des Kreistagsbeschlusses Nr. 74-4/14 für Bau- und Sanierungsarbeiten an dem Schulstandort Randow-Schule Eigenmittel des Landkreises Vorpommern-Greifswald in Höhe von 120.000 € aus dem Haushalt bereitgestellt werden.

Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen

Verantwortlich für die Realisierung des Beschlusses ist das Amt für Kultur, Bildung und Schulverwaltung.

(20)

Beschluss-Nr.: 480-24/18

28. Beteiligung des Landkreises Vorpommern-Greifswald am Projekt JUGEND STÄRKEN im Quartier in der Förderphase 01.01 .2019-30.06.2022

Vorlage: 72/2018

Beschluss:

Der Kreistag beschließt die Beteiligung des Landkreises Vorpommern-Greifswald am Projekt ,,JUGEND STÄRKEN im Quartier" in der Förderphase 01.01 .2019-30.06.2022.

Bera tu ngsergebn is: Mehrheitlich dafür, 4 dagegen, 1 Enthaltung

Verantwortlich für die Realisierung des Beschlusses ist das Amt für Soziales, Jugend und Sport.

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(21)

29. Entscheidung über die Annahme einer Spende Vorlage: 44/2018

Beschluss:

Der Kreistag des Landkreises Vorpommern-Greifswald beschließt die Annahme der Spende des Lions-Clubs Greifswald. Die Spende wurde im Rahmen der Weihnachts- spendenaktion des Lions-Club Greifswald 2017 gesammelt und beträgt 1.500 €. Die Spende soll zugunsten der Arbeit der Straßensozialarbeit in Greifswald, die in Ver- antwortung des Landkreises Vorpommern-Greifswald ausgeführt wird, verwendet werden.

Die Bereitstellung der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen erfolgt im Pro- duktkonto 3660003.5248000 / 7248000 (Sonstige bezogene Leistungen).

Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen

Verantwortlich für die Realisierung des Beschlusses ist das Amt für Soziales, Jugend und Sport.

(22)

Beschluss-Nr.: 482-24/18

30. Eröffnungsbilanz des Eigenbetrieb Rettungsdienst zum 01.01.2014.

Vorlage: 80/2018

Beschluss:

Der Kreistag des Landkreises Vorpommern-Greifswald beschließt die Feststellung der Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebs Rettungsdienst zum 01.01.2014.

Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen

Verantwortlich für die Realisierung des Beschlusses ist der Eigenbetrieb Rettungsdienst.

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31. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014, inklusive Lagebericht für das Wirt- schaftsjahr 2014 des Eigenbetrieb Rettungsdienst.

Vorlage: 81/2018

Beschluss:

1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2014, sowie der Lagebericht für das Wirtschafts- jahr 2014 des Eigenbetriebs Rettungsdienst werden gemäߧ 39 Abs. 4 EigVO M-V festgestellt.

2. Der Landrätin und dem Betriebsleiter werden Entlastung erteilt.

3. Der Jahresüberschuss wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 EigVO M-V in die Rücklagen des Eigenbetriebes eingestellt.

Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen

Verantwortlich für die Realisierung des Beschlusses ist der Eigenbetrieb Rettungsdienst.

(24)

Beschluss-Nr.: 484-24/18

32. Jahresabschluss zum 31.12.2017 des Eigenbetriebes "Pflege- und Betreuungseinrich- tungen des Landkreises Vorpommern-Greifswald"

Vorlage: 76/2018

Beschluss:

Der Kreistag beschließt über den Jahresabschluss zum 31.12.2017 des Eigenbetrie- bes ,,Pflege- und Betreuungseinrichtungen des Landkreises Vorpommern-Greifswald".

1. Der von der BRB Revision und Beratung KG geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2017, der eine Bilanzsumme in Höhe von 12.367.864, 72 EUR ausweist, wird festgestellt.

2. Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 485.656,29 EUR und der Gewinnvortrag in Höhe von 1.226.815,87 EUR werden festge- stellt und in die Gewinnrücklagen zur Abdeckung zukünftiger Investitionen ein- gestellt.

3. Der Betriebsleiterin des Eigenbetriebes, Frau Anke Diener, wird für das Ge- schäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

Bera tu ngsergebn is: Mehrheitlich dafür, 1 dagegen, 1 Enthaltung

Verantwortlich für die Realisierung des Beschlusses ist die Stabsstelle Beteiligungen.

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(25)

33. Bildung von Verwaltungsgemeinschaften zur Durchführung von Teilaufgaben der Zulas- sungsbehörde (Straßenverkehrsamt)

Vorlage: 70/2018

Beschluss:

Der Kreistag beauftragt die Landrätin, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen mit den nachfolgend genannten hauptamtlichen Städten/Gemeinden und Ämtern zur Übertra- gung der Durchführung von Teilaufgaben der Zulassungsstelle abzuschließen:

Amt Am Peenestrom Amt ,,Am Stettiner Haff Amt Jarmen-Tutow Amt Löcknitz-Penkun Amt Lubmin

Amt Peenetal/Loitz

Amt Torgelow-Ferdinandhof Amt Usedom-Nord

Amt Usedom-Süd

Gemeinde Ostseebad Heringsdorf Stadt Strasburg.

Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen

Verantwortlich für die Realisierung des Beschlusses ist das Straßenverkehrsamt.

(26)

Beschluss-Nr.: 486-24/18

34. Prioritätenliste investiver Bauvorhaben an Kreisstraßen des Landkreises Vorpommern- Greifswald

Vorlage: 24/2018

Beschluss:

Der Kreistag des Landkreises Vorpommern-Greifswald beschließt die Prioritätenliste 2018 investiver Bauvorhaben an Kreisstraßen für die Investitionsplanung ab dem Haushalt 2020.

Beratungsergebnis: Mehrheitlich dafür, 3 dagegen, 2 Enthaltungen

Verantwortlich für die Realisierung des Beschlusses ist das Amt für Bau und Naturschutz.

(27)

35. Abstufung der Kreisstraße K 62 VG, Abschnitt 10 und 20 (Liepen-Priemen-Kagenow-Padderow)

Vorlage: 51/2018

Beschluss:

Der Kreistag des Landkreises Vorpommern-Greifswald beschließt, mit der Gemeinde Neetzow-Liepen eine Vereinbarung über die Abstufung der Kreisstraße K 62 VG von Liepen über Priemen und Kagenow nach Padderow zu schließen.

Beratungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung

Verantwortlich für die Realisierung des Beschlusses ist das Amt für Bau und Naturschutz.

(28)

Beschluss-Nr.: A 488-24/18

36. I. Reparaturen von Kreisstraßen mit praktisch unbefahrbaren Streckenabschnitten II. Vorziehen der Sanierung der VG 60 zwischen Spantekow und Japenzin

Ill. Abstufung von Kreisstraßen und Sanierung über den ,,ländlichen Wegebau"

IV. Weitere Untersuchungen zur Prioritätenfestlegung (25 Straßen der C-Kategorie von Anlage 2 / Vorlage 24/2018

Vorlage: 74/2018

Beschlussvorschlag:

I. Reparaturen von Kreisstraßen

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, für folgende Straßenabschnitte eine zeitnahe und nachhaltige Reparaturlösung zu suchen:

1. Pinnow-Klotzow (VG 30) 2. Japenzin-Rehberg (60) 3. Dersewitz-Wussentin (VG 63) 4. Rubkow-Krenzow (VG 19) 5. Rubkow-Wahlendow (VG 19).

II. Vorziehen der Sanierung der VG 60 zwischen Spantekow und Japenzin Die Kreisverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die geplante Sanierung der Kreis- straße VG 60 zwischen Spantekow und Japenzin (Anlage 2, Kategorie B) auf die Jah- re 2019/2020 vorgezogen werden kann.

Ill. Abstufung von Kreisstraßen und Sanierung über den Jändlichen Wegebau"

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, dem Kreistag mitzuteilen, welche Kreisstraßen derzeit auf eine Abstufung auf Gemeindestraße geprüft werden und wie der Ge- sprächsstand dazu mit den betroffenen Gemeinden ist.

Sollten mehrere Gemeinden ihr Interesse für die nächsten 5 Jahre an einer Abstufung und Übernahme einer Kreisstraße bekunden, so legt die Kreisverwaltung dem Kreis- tag ihre Prioritätenentscheidung zur Zustimmung vor.

Die Landrätin wird beauftragt, gegenüber der Landesregierung dafür einzutreten, dass mehr Mittel als bisher zur Sanierung von Gemeindestraßen aus den Fördertöpfen des Landes in den Landkreis VG fließen, um auf diesem Wege weitere Kreisstraßen sa- nieren zu können.

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Kreistagspräsident Greifswald, 27.06.2018

(30)

Beschluss-Nr.: 489-24/18

37. Konsolidierungsvereinbarung neu verhandeln Vorlage: 87/2018

Beschluss:

Die Landrätin wird beauftragt, zeitnah Verhandlungen mit dem Innenministerium über eine Neufassung der Konsolidierungsvereinbarung zum 01.01.2019 aufzunehmen.

Folgende Änderungen sind dabei umzusetzen:

• Beschränkung der Verpflichtung zur Schuldentilgung auf das in der Konsolidie- rungsvereinbarung festgelegte Konsolidierungsziel

• Öffnungsklausel um Investitionen von über das Konsolidierungsziel hinausge- hende Überschüsse in die Entlastung der Städte und Gemeinden und in Inves- titionen zu ermöglichen

• Stärkere Unterstützung des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei der Til- gung, insbesondere der Altschulden

Der Kreistag ist spätestens Ende November 2018 über die Zwischenergebnisse zu informieren.

Zudem soll sich die Landrätin gegenüber der Landesregierung für die schnellstmögli- che Wiedereinführung einer kommunalen lnfrastrukturpauschale einsetzen.

Beratungsergebnis: 23 Stimmen dafür, 8 dagegen, 10 Enthaltungen

Verantwortlich für die Realisierung des Beschlusses ist das Amt für Finanzen.

(31)

39. Anfragen ins Ratsinformationssystem Vorlage: 49/2018

Beschluss:

Der Kreistag beauftragt die Landrätin, dafür Sorge zu tragen, dass

1. Anfragen oder sonstige schriftliche Fragestellungen schon bei Eingang an alle Fraktionen und fraktionslosen Kreistagsmitglieder verteilt werden.

2. die Anfragen und deren Beantwortungen in das Ratsinformationssystem unter ei- nem öffentlichen Menüpunkt eingestellt werden.

Beratungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung

Verantwortlich für die Realisierung des Beschlusses ist die Stabsstelle Kommunalaufsicht und Kreistagsbüro.

(32)

Beschluss-Nr.: 491-24/18

40. Kreisweites und landesweites kostenfreies Ticket für Schüler und Auszubildende Vorlage: 96/2018

Beschluss:

1. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, bis zum 31.12.2018 die Einführung eines kreisweiten, verkehrsmittelübergreifenden und kostenfreien Tickets für Schülerinnen und Schüler und Auszubildende zu prüfen.

2. Der Kreistag Vorpommern-Greifswald beauftragt die Landrätin, auf einen Beschluss des Landkreistages MV mit dem Ziel hinzuwirken, die Landesregierung solle für das Land MV ein landesweites und kostenfreies Schüler- und Auszubildendenticket ein- führen.

Beratungsergebnis: 22 Stimmen dafür, 8 dagegen, 10 Enthaltungen

Verantwortlich für die Realisierung des Beschlusses ist die Stabsstelle Beteiligungen und das Büro der Landrätin.

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(33)

41. Unterstützung des Frauenhauses Greifswald Vorlage: 91/2018

Beschluss:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit der Stadt Greifswald und dem Land Mecklenburg-Vorpommern aufzunehmen, mit dem Ziel, eine Erhöhung der Finanzierung des Frauenhauses ab dem Jahr 2019 und eine regelmäßige tarifliche Anpassung zu gewährleisten.

Beratungsergebnis: Mehrheitlich dafür, 1 dagegen, 5 Enthaltungen

Verantwortlich für die Realisierung des Beschlusses ist das Dezernat 2.

(34)

Beschluss-Nr.: 493-24/18

42. Abberufung/ Wahl eines Mitgliedes des Jugendhilfeausschusses Vorlage: 54/2018

Beschluss:

1. Der Kreistag beruft Herrn Götz Grünberg als Mitglied des Jugendhilfeausschusses ab.

2. Der Kreistag wählt Herrn Dittmar Vonau als Mitglied des Jugendhilfeausschusses.

Beratungsergebnis: Einstimmig, 5 Enthaltungen

Verantwortlich für die Realisierung des Beschlusses ist die Stabsstelle Kommunalaufsicht und Kreistagsbüro.

(35)

43. Wahl eines Mitgliedes bzw. von stellvertretenden Mitgliedern in Ausschüssen Vorlage: 90/2018

Beschluss:

1. Der Kreistag wählt Frau Dr. Monique Wölk als Mitglied des Ausschusses für Wirt- schaft und Kreisentwicklung.

2. Der Kreistag wählt Herrn Christoph Döbler als stellvertretendes Mitglied des Aus- schusses für Tourismus und Verkehr.

3. Der Kreistag wählt Frau Dr. Cornelia Wolf-Körnert als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport.

Beratungsergebnis: mehrheitlich (34 Stimmen) dafür, Enthaltungen nicht gezählt

Verantwortlich für die Realisierung des Beschlusses ist die Stabsstelle Kommunalaufsicht und Kreistagsbüro.

(36)

Beschluss-Nr.: A 495-24/18

44. Abberufung/ Wahl von stellvertretenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses Vorlage: 93/2018

Beschlussvorschlag:

1. Der Kreistag beruft Frau Marlies Peeger als stellvertretendes Mitglied des Jugend- hilfeausschusses ab.

2. Der Kreistag wählt Frau Lucie Krämer (skE) als stellvertretendes Mitglied des Ju- gendhilfeausschusses.

3. Der Kreistag wählt Frau Claudia Gaschler (skE) als stellvertretendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses.

Beratungsergebnis: 34 Stimmen dafür

Damit ist die erforderliche absolute Mehrheit für die Abberufung nicht erreicht.

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(37)

45. Abberufung/ Wahl eines Vertreters des Landkreises Vorpommern-Greifswald des Auf- sichtsrates der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Greifswald (WG)

Vorlage: 97/2018

Beschlussvorschlag:

1. Der Kreistag beruft Herrn Andreas Texter als Mitglied des Aufsichtsrates der Ver- kehrsgesellschaft Vorpommern-Greifswald ab.

2. Der Kreistag wählt Herrn Falko Haack als Mitglied des Aufsichtsrates der Verkehrs- gesellschaft Vorpommern-Greifswald.

Beratungsergebn is: 34 Stimmen dafür

Damit ist die erforderliche absolute Mehrheit für die Abberufung nicht erreicht.

(38)

Beschluss-Nr.: A 497-24/18

46. linksextreme Gewalt in Greifswald und Polizeiversagen Vorlage: 92/2018

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreistag verurteilt die von linksextremen Kriminellen in der Nacht vom 9. auf den 1 O.Juni 2018 gegen einen katholischen Verbindungsstudenten verübte Gewalttat so- wie das Versagen der Polizei, die im Rahmen einer ,,Verhältnismäßigkeitsprüfung" auf die Verfolgung eines Verbrechens verzichtete.

Beratungsergebn is: 5 Stimmen dafür, mehrheitlich dagegen, 0 Enthaltungen Damit ist der Beschlussvorschlag abgelehnt.

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