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Zielfindung und Ableitung des allgemeinen Handlungsrahmens

3 Untersuchungs- und Planungsraum/Methodisches Vorgehen

5.2 Zielfindung und Ableitung des allgemeinen Handlungsrahmens

Gemäß ROG27 sind die großräumigen übergreifenden Freiraumstrukturen zu erhalten und zu entwi-ckeln und in ihrer Bedeutung für funktionsfähige Böden, für den Wasserhaushalt, die Tier und Pflan-zenwelt sowie das Klima zu sichern oder in ihrer Funktion wieder herzustellen (§ 2 [2] Nr. 3).

In verdichteten Räumen sind Grünbereiche als Elemente eines Freiraumverbundes zu sichern und fortzuführen (§ 2 [2] Nr. 5).

Diese Grundsätze des ROG werden in den Zielen und Grundsätzen des Landesraumordnungs-gramms (1994) und des Regionalen RaumordnungsproLandesraumordnungs-gramms (2002) aufgenommen und finden ihren Niederschlag in den entsprechenden textlichen und zeichnerischen Ausführungen der Raum-ordnungspläne.28

Nach § 2 [1] BNatSchG (kennt keine „Freiflächen“) sind unbebaute Bereiche als Voraussetzung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, für die Nutzung der Naturgüter und für die Erholung in Natur und Landschaft insgesamt und auch im einzelnen in für ihre Funktionsfähigkeit genügender Größe zu erhalten (Nr. 11). In besiedelten Bereichen sind Teile von Natur und Landschaft, auch begrünte Flächen und deren Bestände, in besonderem Maße zu schützen, zu pflegen und zu entwi-ckeln (Nr. 10).

Diese allgemeinen Ziele zur Sicherung und Entwicklung von Freiräumen sind fachspezifisch, vor allen in den Fachplänen des Naturschutzes konkretisiert29 und lassen sich zu folgenden Handlungs-ansätzen zusammenfassen:

1. Wiederherstellung, Erhalt und Entwicklung der großräumig unbebaute Freiraumstrukturen in ihrer für die Funktionsfähigkeit für den Naturhaushalt und die Erholungsnutzung ausreichenden Größe (hier unter anderem Küsten- und Flusswatt, artenreiche Grünland-Grabenareale, Ge-wässer, Röhrichte, Sümpfe, Moore ..., Wälder, Hecken/Wallhecken, sonstige wertvolle Kleinge-hölze/geschützte und schutzwürdige Bereiche)

* Sicherung und Entwicklung eines hohen Natürlichkeitsgrades

* Freihaltung/Reduzierung von Störungen in naturbetonten Freiräumen

* Sicherstellung einer verträglichen Erholungsnutzung in Natur und Landschaft

* Sicherung großflächig unzerschnittener freier Landschaftsteile

2. Schutz, Pflege und Entwicklung der Freiräume in besiedelten bzw. verdichteten Räumen

* Sicherung, Wiederherstellung und Entwicklung der Minimalansprüche von Lebensräumen30

* Sicherstellung, Wiederherstellung und Entwicklung eines engmaschigen Verbundes der wertgebenden Lebensräume (s.o.)/Vernetzung wichtiger Bereiche

* Sicherung, Wiederherstellung und Entwicklung des siedlungsnahen Freiraumverbundes in seiner Erholungseignung und in den sonstigen Funktionen (s.u.)

‰ 27 Raumordnungsgesetz 1998

‰ 28 vgl. Zwischenbericht

‰ 29 vgl. Kapitel D 2 und F 2, Zwischenbericht, Februar 2003, s. Landschaftsrahmenplan Landkreis Cuxhaven, 2002; Fahrrad-wegweisungskonzept Bremerhaven, 2002; Landschaftsplan Loxstedt, 2002; Landschaftsplan nördliche Geeste, 2000; Land-schaftsplan Wurster Marsch, 1995; Freiraumkonzept Bremerhaven/Karten 1993/99; Landschafts- und Grünstruktur Bremer-haven, 1995; Landschaftsprogramm BremerBremer-haven, 1991; Landschaftsentwicklungskonzept Geesteniederung, 1991; Karte,

‰ 30 Die Minimalansprüche bemessen sich im Einzelfall nach den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Zielarten des einzelnen Freiraums, hier allgemein benannt und nicht weiter konkretisiert.

5.2.2 Allgemeiner funktionaler Ansatz 5.2.2.1 Wertgebende Freiraumfunktionen

Im Rahmen des vorliegenden Freiraumkonzepts wird der Begriff Freiraum sehr weit gefasst und bezieht sich sowohl auf die freie Landschaft und alle unversiegelten Flächen, zum Beispiel Wälder, Wiesen, Äcker, Brachflächen und sonstige Grünflächen als auch auf die öffentlich zugänglichen Bereiche, zum Beispiel Straßen, Wege und Plätze.

Dieses weite Spektrum der Freiflächen kann eine Vielzahl von Funktionen erfüllen, die neben ökolo-gischen Aspekten/Vernetzungsfunktionen vor allem die Lebensqualität für die Menschen bestim-men.31

In diesem Zusammenhang seien als Stichworte unter anderem die Versorgungsdichte der Freiräu-me und die soziale und identitätsstiftende Wirkung von Grün- und Freiflächen als gliedernde und verbindende Elemente für die Gestalt und Attraktivität des Wohnumfeldes bzw. für die Individualität einzelner Ortsteile genannt.

Weiter sind auch bestimmte Wohlfahrtswirkungen der Freiräume zu nennen, wie zum Beispiel die Freizeit- und Erholungsnutzung, der Beitrag zur Verbesserung des örtlichen Klimas sowie bestimmte Schutzfunktionen (Wasser-, Erosionsschutz). Derartige Wirkungen entfalten und optimieren sich im systemaren Zusammenhang.32

Im Rahmen der hiermit vorliegenden Planung erfolgt die Erfassung der Freiräume entsprechend unter der Beachtung der folgenden wertegebenden Funktionen:

Vernetzungsfunktion

Freiflächen können wichtige Funktionen als Vernetzungs- und Ausbreitungskorridore für Tiere und Pflanzen von der freien Landschaft zu den innerörtlichen Siedlungslagen erfüllen. Dabei können punktuelle vegetationsgeprägte Freiräume im Biotopverbund als Trittsteinbiotope Bedeutung erlan-gen und Fließgewässer, Hecken und Alleen wichtige Vernetzungspfade darstellen

Klimafunktion

Neben der klimaausgleichenden Wirkung von Gehölzen (s.o.) sind allgemein die Freiflächen in ihren mikro- bis mesoklimatischen Funktionen, zum Beispiel städtische Wärmeinseln, Sonneneinstrah-lung, Frischluftentstehungsgebiete, Luftzirkulation und Wasserverdunstungspotential, bedeutsam.

Ästhetikfunktion (Eigenart, Vielfalt, Schönheit)

Die Ästhetikfunktion wird stellvertretend für die identitätsstiftenden und sozialen Freiraumpotentiale mit Hilfe der Indikatoren Eigenart, Vielfalt, Naturnähe und Beeinträchtigungen33 charakterisiert.

Gliederungsfunktion

Freiflächen können je nach Ausprägung und Bewuchs den Wechsel räumlicher Nutzungen, zum Beispiel Wohnen und Gewerbe, hervorheben. Sie können Flächennutzungen, zum Beispiel Ver-kehrs- oder Gewerbeflächen, auflockern und strukturieren, damit örtliche Zusammenhänge bzw.

Eigenarten erkennen lassen und als Orientierungshilfe dienen.

‰ 31 vgl. MURL des Landes NRW: [Neufassung des] Landesentwicklungsplan III, 1987

‰ 32 vgl. LÖBF-Mitteilungen: Das Kölner Grün- und Freiflächensystem, Nr. 1/1998

‰ 33 vgl. Adam, K., Nohl, W., Valentin, W.: Bewertungsgrundlagen für Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die Land-schaft, in Naturschutz und Landschaftspflege in NRW, 1986; vgl. Klöppel, D., Krause, Chr.L.: Landschaftsbild in der Eingriffs-regelung, in angewandte Landschaftsökologie, Heft 8, Bundesamt für Naturschutz, Bonn-Bad Godesberg 1996

Schutzfunktion

Freiflächen können im Zusammenhang mit dichtem und ausgeprägtem Gehölzbewuchs als Schutz-funktionen, als Sichtschutz zu störenden Nutzungen, zum Beispiel zwischen Wohnen und Gewerbe, Erholung und Verkehr o.Ä., fungieren. Gleichfalls sind in der windstarken Küstenregion Gehölze als Windschutz (s.u.) bedeutsam.

Erschließungsfunktion

Erschließungsfunktionen übernehmen im wesentlichen die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze.

Sie werden in ihrer Bedeutung für die Erreichbarkeit und Nutzung innerörtlicher Freiräume und der freien Landschaft betrachtet.

Die Freiraumbetrachtung unter den Aspekten der jeweils wertgebenden Funktionen entwirft ein diffe-renziertes Bild der bestehenden Freiräume in ihren jeweiligen Funktionserfüllungen, den offensichtli-chen Funktionseinschränkungen, den Funktionspotentialen und verdeutlicht daraus abgeleitet mög-liche Handlungsschwerpunkte zur Freiraumentwicklung.

Für die Freiräume sei hier generell darauf verwiesen, dass die vorhandenen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Belange bzw. Funktionen zu berücksichtigen sind und die Freiräume in ihren Funktionspotentialen nicht an politischen Grenzen enden.

5.2.2.2 Funktionsbezogene Handlungsansätze

Nachstehend werden die allgemeinen Handlungsschwerpunkte zur Sicherung und Entwicklung der vorstehend skizzierten Freiraumfunktionen räumlich und inhaltlich zusammengefasst.

Vernetzungsfunktionen

• Sicherung und Entwicklung der Lebensraum und Vernetzungsfunktionen der wertgebenden Frei-raumelemente in den Naturräumen:

Naturraum: Allgemeine Handlungsschwerpunkte Watten und Marschen (außendeichs) Seewatt, Salzwiesen, Strand

Unterweser und Vorland, Weser mit Vor-deichflächen:

Flusswatt, Röhricht, Strand

Marsch (binnendeichs): Grünland-Graben-Areale, artenreiches Grünland, Grünland, Gräben, Siele, Kanäle, Röhricht, Seen/

Kleingewässer

Geestbereiche: Wälder, Wallhecken, Niedermoor, Sumpf, Hoch-moor, Seen/Kleingewässer, Bäche

Formatiert: Nummerierung und Aufzählungszeichen

Formatiert: Nummerierung und Aufzählungszeichen Gelöscht: )

Klimafunktion

• Sicherung und Entwicklung der wertgebenden Freiraumelemente und Klimafunktionen in den Naturräumen:

Naturraum: Allgemeine Handlungsschwerpunkte Watten und Marschen (außendeichs) nicht spezifiziert (allgemeine Bedeutung

Kaltluft-entstehung, Nebelbildung) Unterweser und Vorland, Weser mit

Vor-deichflächen:

nicht spezifiziert (allgemeine Bedeutung Kaltluft-entstehung, Nebelbildung, Klimafluss) Marsch (binnendeichs): Grünland-Graben-Areale – Kaltluftentstehung,

Nebelbildung;

Siele, Seen – Kaltluftentstehung, Nebelbildung;

Feldgehölze, Hecken – Windschutz (s. Schutzfunktion)

Geestbereiche: Waldflächen – Frischluftentstehung;

Geestbachniederungen – Kaltluftentstehung, ge-gebenenfalls Kaltluftabfluss;

Moore – Kaltluftentstehung, Nebelbildung

Ästhetikfunktionen (Eigenart, Vielfalt, Schönheit)

• Sicherung und Entwicklung der Ästhetikfunktionen landschaftsbildprägender Elemente in den Naturräumen:

Naturraum: Allgemeine Handlungsschwerpunkte Watten und Marschen Seewatt, Salzwiesen, Strand, Küstenlinie,

See-inseln Unterweser und Vorland, Weser mit

Vor-deichflächen:

Flusswatt, Röhricht, Deichlinie, Flussinseln Marsch (Binnendeichs): Grünland-Graben-Areale, artenreiches Grünland,

Gräben, Siele Kanäle, Kuhlen, Seen/Kleingewässer

Geestbereiche: Schwerpunkte Wälder, Wallhecken, Alleen, Grün-land, Niedermoor, Sumpf, Geestbachniederungen, Hochmoor, Seen, Geestkanten

• Beseitigung oder Eingrünung landschaftsbild-untypischer Elemente (zum Beispiel technische, großdimensionierte Anlagen, großflächiges Gewerbe ...) und Beeinträchtigungen (zum Beispiel Lärm, Gerüche ...)

Gliederungsfunktion

• Sicherung und Entwicklung der Gliederungsfunktionen, Erhalt und Aufwertung wertgebender Elemente, insbesondere Gehölze und Geestkanten

Formatiert: Nummerierung und Aufzählungszeichen

Formatiert: Nummerierung und Aufzählungszeichen

Formatiert: Nummerierung und Aufzählungszeichen

Schutzfunktion

• Sicherung und Entwicklung der vorhandenen Schutzfunktion, insbesondere von Wäldern, He-cken und sonstigen Gehölzen (s. auch Klimafunktion)

Erschließungsfunktion

• Sicherung und Entwicklung attraktiver Wegeverbindungen für Radwanderer/Wanderer, Wander-reiten

• Erhalt, Entwicklung und Förderung der Erschließungsfunktionen der Schifffahrtswege für den Bootsverkehr (Weser, Geeste, gegebenenfalls Lune, Rohr, Siele ...)

• Sicherung, Erhalt und Neuschaffung von tideunabhängigen Bootsanlegestellen (Fedderwarder-siel, Dedesdorf, Sandstedt ...)

5.3 Konzept für die wertgebenden verflechtenden Freiräume im