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Anforderungen an das regionale Verkehrsnetz und Ziele für die verkehrliche Entwicklung

3 Untersuchungs- und Planungsraum/Methodisches Vorgehen

4.4 Anforderungen an das regionale Verkehrsnetz und Ziele für die verkehrliche Entwicklung

Das regionale Straßen- und Verkehrsnetz hat im Hinblick auf die sich in den letzten Jahrzehnten herausgebildete Siedlungsstruktur in starkem Umfang Pendlerverkehre zwischen dem Oberzentrum und den Umlandkommunen zu bewältigen. Vor allem die Stadt Bremerhaven und die Stadtrandbe-reiche sind weiterhin auch durch gewerbliche (Schwerlast-)Verkehr geprägt. Hinzu kommen touristi-sche Verkehre, die saisonale Schwankungen aufweisen.

Das Gutachten zur Verbesserung des ÖPNV in der Stadt Bremerhaven und in Teilen des Landkrei-ses Cuxhaven formuliert Ansprüche an ein Regionales ÖPNV-Grundnetz:

• Hauptverbindungen mit hoher Angebotsqualität (stündliches Angebot, Taktfahrplan),

• weitere Verbindungen auch durch Umsteigebeziehungen (mindestens zweistündliches Ange-bot),

• ergänzende Bedarfsangebote in Schwachverkehrszeiten, besonders im Spätverkehr,

• Verknüpfung der Verbindungen zu einem Netz,

• ganzjähriges Angebot,

• integriertes Netz mit Abdeckung aller Verkehrsbedürfnisse (Ausbildungs-, Berufs-, Versorgungs- und Freizeitverkehr).

In den Regionalen Raumordnungsprogrammen bzw. im Flächennutzungsplan-Entwurf der Stadt Bremerhaven werden folgende Anforderungen an die regionalen Verkehrssysteme bzw. Ziele für deren Entwicklung formuliert:

4.4.1 Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Cuxhaven

(Auszüge aus 3.6.0, 3.6.1)

• Ein leistungsfähiges und differenziertes Verkehrsnetz ist im Landkreis Cuxhaven bedarfsgerecht zu erhalten und auszubauen. Aufgabe ist, neben der Anbindung an den Fernverkehr, die wech-selseitigen Beziehungen zwischen den Bereichen Wohnen, Arbeiten und Freizeit möglichst zeit-sparend, umweltschonend und sicher abzuwickeln.

• Für den Planungsraum ist ein differenziertes, abgestimmtes Verkehrskonzept zu entwickeln.

• Das Verkehrsangebot für den öffentlichen und individuellen Verkehr ist darauf auszurichten, daß die zentralen Orte in zumutbarem Zeitaufwand erreicht werden können.

• Öffentlicher Personennahverkehr/Schienenverkehr:

* Die örtliche und regionale Erschließung ist durch Stadt- und Regionalbuslinien sicherzustel-len. Diese Buslinien sollen die Gemeinden/Gemeindeteile mit den Grundzentren und die Grundzentren mit den Mittelzentren und Oberzentren verbinden. Ihre Verknüpfungen unter-einander sind zu optimieren.

* Die angelaufenen Überlegungen über eine sinnvolle Tarifstruktur sind fortzusetzen.

* In den Räumen in denen unter wirtschaftlichen Aspekten ein Linienangebot nicht tragfähig ist, sollte die Anwendung anderer bedarfsorientierter Bedienungsformen angestrebt werden.

* Im Planungsraum ist eine qualitativ angemessene Verkehrsbedienung sicherzustellen. Un-ter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, der Bedarfsorientierung und den Anforde-rungen durch den anzustrebenden Verkehrsverbund ist der ÖPNV zu verbessern und aus-zubauen. Der Busverkehr ist mit dem Schienenverkehr abzustimmen und zu verknüpfen.

* Das Schienennetz ist zu erhalten und zu sichern, höhengleiche Bahnübergänge sind durch höhenungleiche zu ersetzen.

* Das Geschwindigkeitsniveau auf verschiedenen Strecken, unter anderem Cuxhaven – Bre-merhaven, ist zu erhöhen.

* Eine bessere Anbindung an das Fernverkehrsnetz ist im Schienenverkehr anzustreben

* Elektirfizierung der Strecke Cuxhaven – Bremerhaven.

* die vorhandenen Bahnhöfe an allen Schienenstrecken sind zu erhalten. Es sind Überlegun-gen anzustellen, die vor Jahren geschlossenen Haltepunkte im Zuge der Strecke Cuxhaven – Bremerhaven im Bedarfsfall wieder einzurichten.

* Vorrangstandorte für hafenorientierte industrielle Anlagen (Loxstedt-Luneplate) sind an das Eisenbahnnetz anzubinden.

* Aufgaben und Anforderungen, die sich durch den Sea-Airport Nordholz ergeben, sind beim Schienenverkehr zu berücksichtigen.

• Straßenverkehr:

* Das vorhandene Straßennetz ist so zu unterhalten und auszubauen, daß es in der Lage ist, den jetzigen und zukünftigen Verkehr abzuwickeln und dabei die flächenhafte Verkehrser-schließung sicherstellt.

* Die A 20 mit fester Elbquerung ist für den Raum von großer Bedeutung, Planungen für die-se Verbindung sind voranzutreiben, in diedie-sem Zusammenhang sind Planungsüberlegungen hinsichtlich einer Verbesserung des Straßennetzes in Richtung Wesertunnel anzustellen.

* Planung und Bau der Nordumgehung Beverstedt sind mit Nachdruch zu verfolgen.

4.4.2 Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Wesermarsch

Das Regionale Raumordnungsprogramm des Landkreises Wesermarsch (im folgenden Auszüge) formuliert folgende Ziele und Leitbilder für die verkehrliche Entwicklung:

• Verkehrsvermeidung,

• auf Verkehrsvermeidung ausgerichtete Siedlungsentwicklung,

• Verkehrsberuhigung,

• Verkehrsverlagerung,

• Zusammenwirken der Verkehrsträger (leistungsfähige Verknüpfungspunkte im Bereich des Ü-bergangs zwischen unterschiedlichen Verkehrsträgern).

ÖPNV

Leitbild: Dem ÖPNV ist Vorrang vor dem Individualverkehr einzuräumen. Die Erhöhung der Ver-kehrsanteile soll durch verbesserte Attraktivität des ÖPNVs erreicht werden.

Es findet sich unter anderem folgende Konkretisierung: Die Stadt- und Ortsentwicklung sollte sich intensiv mit Flächen beschäftigen, die derzeit schon hinreichend durch den ÖPNV erschlossen, von der Siedlungsentwicklung bislang jedoch nicht berührt sind.

Schienenverkehr

Leitbild: Die Bahn soll in allen Bereichen einen höheren Verkehrsanteil bekommen. Um das wach-sende Straßenverkehrsaufkommen zu reduzieren, sollen durch den Ausbau der Leistungsfähigkeit der Schiene erhebliche Verkehrsmengen von der Straße zur Bahn verlagert werden.

Die Bahn soll auch im Nahverkehr durch ein ansprechendes Angebot konkurrenzfähig bleiben.

Im Nahverkehr soll die Verknüpfung von herkömmlichen Schienenwegen insbesondere mit den Straßenbahntrassen im Zuge der Realisierung neuer Konzepte verbessert werden.

In der Konkretisierung finden sich die Beseitigung höhengleicher Bahnübergänge, stärkere Einbin-dung der Bahnhofsbereiche, Streckensanierungen sowie die stärkere Ausrichtung der städtebauli-chen Entwicklungsmaßnahmen und -ziele auf die genannten verkehrlistädtebauli-chen Infrastrukturträger. Be-tont wird in diesem Zusammenhang vor allem die Kernverdichtung von Wohnbaugebieten im Nahbe-reich der schienenbezogenen Haltepunkte, gegebenenfalls auch die Lückenbebauung noch freier Wohnbauflächen im Einzugsbereich eines ÖPNV/SPNV-Überganges.

Straßenverkehr

• Besserer Ausbau der Bundesstraße 212 zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit.

• Leitsystem für Kfz-Verkehr in Bezug auf die Weserfähren.

Formatiert: Nummerierung und Aufzählungszeichen

Formatiert: Nummerierung und Aufzählungszeichen

Formatiert

Formatiert: Nummerierung und Aufzählungszeichen Gelöscht: s

4.4.3 Flächennutzungsplan-Entwurf Bremerhaven

Ziele zur allgemeinen Entwicklung der Stadt Bremerhaven (Auszüge):

• die Erschließung der Siedlungsbereiche mit leistungsfähigen Nahverkehrssystemen soll gewähr-leistet werden,

• die Um- und Neuorganisation der vorhandenen Infrastruktur zur Anpassung an die künftige Be-völkerungsentwicklung soll erleichtert werden sowie den besonderen Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und des wachsenden Anteils älterer Menschen Rechnung tragen.

• Die Lage an den Schnittstellen überregionaler Verkehrssysteme ist gezielt zu nutzen und zu sichern.

Funktionen und Zielsetzungen von Verkehrsanlagen (Auszüge):

• Verkehrsplanung ist integraler Bestandteil einer übergreifenden Gesamtplanung. Sie soll Vkehrsvorgänge im Sinne eines vorgegebenen Zielkonzeptes durch geeignete Maßnahmen er-möglichen bzw. ordnen.

• Im Interesse einer Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen ist der Gebrauch umweltverträg-licher Verkehrsmittel wünschenswert. Nichtmotorisierter Verkehr, d.h. Fußgänger- und Fahrrad-verkehr sowie öffentlicher Verkehr dienen diesem Ziel am Besten und sind daher bevorzugt zu fördern.

• Allerdings werden Konflikte, die aus dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung und der Umwelt ei-nerseits und einer Verbesserung der Erreichbarkeit und Zugänglichkeit der Aktivitäten anderer-seits erwachsen, oft nur schwer zu lösen sein. Aktiver und passiver Lärmschutz, Bündelung von Verkehrsströmen, Schaffung verkehrsberuhigter Quartiere und Förderung des Fußgänger- und Fahrradverkehrs können geeignete flankierende Maßnahmen sein.

Verkehrsaufteilung (Auszüge)

• Unter umwelt- und energiepolitischen Gesichtspunkten wären zweifellos hohe Anteile des nicht-motorisierten Verkehrs und des öffentlichen Verkehrs am gesamten Personenverkehr sowie der Eisenbahn und der Binnenschiffahrt am gesamten Güterverkehr wünschenswert. Die Er-folgsaussichten des Ausbaus der umweltverträglichen Transportsysteme sind dabei an den Be-dingungen des allgegenwärtigen Straßenverkehrssystems zu messen.

Öffentlicher Personennahverkehr (Auszüge):

• Eine gute Qualität des ÖPNV-Angebotes ist wesentliche Voraussetzung für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Die Erreichbarkeit von Linien, ihre Verknüpfung zu einem Netz, Be-förderungsgeschwindigkeit, Komfort und Pünktlichkeit sind für den Benutzer die entscheidenden Kriterien, wenn er die Wahl zwischen Auto und ÖPNV hat. Eine positive Veränderung der Anteile des ÖPNV gegenüber dem IV ist deshalb nur dann zu erwarten, wenn die oben genannten Krite-rien besser erfüllt werden und die Bedingungen des IV auch hinsichtlich der Reisezeit im Sinne des verkehrsplanerischen Zielkonzepts weiter eingeschränkt werden.

Formatiert: Nummerierung und Aufzählungszeichen

Formatiert: Nummerierung und Aufzählungszeichen

Formatiert: Nummerierung und Aufzählungszeichen

• Aus Sicht der Flächennutzungsplanung ist dem ÖPNV insbesondere wegen seines geringen Flächenbedarfs pro beförderter Person, seiner geringen Umweltbelastung und Unfallgefährdung sowie aus stadtstrukturellen Gründen (langfristige Sicherung der guten Erreichbarkeit zentraler Standorte) gegenüber dem Individualverkehr Vorrang zuzumessen.

Straßenverkehr (Auszüge):

• Nach den Prinzipien der Gesamtverkehrskonzeption sollte der Straßenverkehr vorrangig nur diejenigen Aufgaben übernehmen, für die öffentliche Verkehrsmittel weniger geeignet sind, d.h.

die tangentialen Verkehrsströme der Verdichtungsräume aufnehmen, schwache Verkehrsströme im ländlichen Raum bedienen, Erholungsgebiete erschließen, dem Lieferverkehr dienen und die Fläche erschließen, wo dies nötig ist.

• Tatsächlich ist der Straßenverkehr heute das vorherrschende Verkehrssystem. Auch nach den Ergebnissen des Generalverkehrsplanes (GVP) wird auch in Zukunft ein hoher Anteil des werk-täglichen Personenfahrtenaufkommens in Bremerhaven auf dem Straßennetz abgewickelt wer-den müssen. Daher werwer-den auch künftig Straßenbaumaßnahmen mit dem Ziel der Entlastung von Engpässen sowie der Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse im Oberzentrum durch-geführt werden müssen.

• Mit dem Bau der geplanten Straßen (Bundesstraße 6, Zubringer Geestemünde) werden Stadt-straßen mit starker Wohn- und Geschäftsnutzung vom Verkehr entlastet und können zugunsten des Fußgänger-, Fahrradverkehr und ÖPNV mit höherer Aufenthaltsqualität umgestaltet werden.

Weiterhin werden zu den Bereichen „Seeverkehr“ sowie „Fläche für den Luftverkehr“ folgende zentrale Aussagen gemacht (Auszüge):

• Im Interesse einer zukunftsorientierten Hafenentwicklung und Profilierung des Oberzentrums Bremerhaven als maritimes Wirtschaftszentrum der Region besteht zu einer standortgemäßen Weiterentwicklung der Hafenbereiche keine Alternative.

• Der Ausbau des Verkehrslandeplatzes Luneort zu einem Flugplatz mit regionaler Bedeutung wird zügig und planmäßig vorangetrieben. Damit der Flugplatz seine positiven Wirkungen und Impulse entfalten kann, ist ein Ausbau entsprechend den absehbaren Bedürfnissen unabdingbar (Verlängerung der Start- und Landebahn, Instrumentierung des Flugplatzes, zweckgebundene, flughafenorientierte Ansiedlung von Gewerbebetrieben, Lärmschutz für Lahnhausen).

Formatiert: Nummerierung und Aufzählungszeichen

4.5 Bestehende Engpässe im Verkehrssystem des Untersuchungsraumes