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Bewertungskriterien und Bewertungsmaßstäbe

3 Untersuchungs- und Planungsraum/Methodisches Vorgehen

1.3 Bewertung möglicher Entwicklungsflächen

1.3.2 Bewertungskriterien und Bewertungsmaßstäbe

Erschließungssituation

Bei der direkten Erschließung ist einerseits der Aufwand zu bewerten; so ist insbesondere der Neu-bau aber auch der AusNeu-bau von Sammel- und Hauptverkehrsstraßen zu werten. Andererseits kann die Anbindung eines Wohngebietes an das klassifizierte Straßennetz eine neue oder zusätzliche Belastung von empfindlichen Siedlungsräumen (zum Beispiel Wohngebiete) bewirken.

Aufwand der Verkehrsanbindung

++ → geeignet Direkte Anbindung an klassifizierte Straße (Landes- oder Bundesstraße) oder sons-tige leistungsfähige Gemeindestraße

+ → bedingt geeignet Keine direkte Anbindung an übergeordnete Verkehrsstraßen, die Flächen müssen über bestehende gegebenenfalls nicht leistungsfähige, auszubauende Straßen angebunden werden

0 → nachrangig geeignet Die Erschließung ist nicht gesichert und muss hergestellt werden

Verkehrsanbindung hinsichtlich empfindlicher Nutzungen

++ → geeignet Streckenführung zur klassifizierten Straße oder sonstiger leistungsfähiger Straße ohne Belastung empfindlicher Nutzungen oder mit Belastung weniger empfindlicher Nutzungen (Gewerbegebiet, Wohnnutzungen im Außenbereich, Mischgebiet) + → bedingt geeignet Streckenführung zur klassifizierten Straße oder sonstiger leistungsfähiger Straße

führt auf einer geringen Streckenlänge durch empfindliche Siedlungsbereiche (Wohngebiet).

0 → nachrangig geeignet Streckenführung zur klassifizierten Straße oder sonstiger leistungsfähiger Straße führt durch sehr empfindliche Siedlungsbereiche (Kurgebiet, Krankenhaus) oder auf großer Streckenlänge durch empfindliche Siedlungsbereiche (Wohngebiet).

Formatiert: Nummerierung und Aufzählungszeichen

Immissionssituation

Zur Einschätzung der immissionsschutzrechtlichen Situation der einzelnen möglichen Wohnstandor-te wird die Lage und Entfernungen zu störenden Einrichtungen betrachWohnstandor-tet. Dieses sind im Wesentli-chen Gewerbegebiete/-betriebe und Kläranlagen, Straßen und Bahnlinien, Sportstätten sowie land-wirtschaftliche Betriebe. Die Emissionen der Emittenten in den jeweiligen Gruppen ist sehr unter-schiedlich, sodass hier nur sehr pauschal mit einer Klassenbildung nach groben Abstandsklassen bewertet werden kann.

Die folgenden Entfernungsbereiche zu den einzelnen Emittentenarten werden als belastet einge-stuft, sodass hier Schutzmaßnahmen erforderlichen werden (sofern diese Fläche nicht mit weniger empfindliche Nutzung belegt werden):

• Windkraftanlagen/Windparks 500 m11

• Gewerbebetrieb/-gebiet, Kläranlage 200 m

• Landwirtschaftlicher Betrieb 200 m

• Bahnlinie 100 m

• klassifizierte Straße 100 m

• Freibad 100 m

• Sportplätze, Tennisplätze 50 m

Nach dem Abstandserlass von Nordrhein-Westfalen wird für durchschnittliche Gewerbebetriebe (zum Beispiel Zimmereien, Autobusunternehmen, Maschinenfabriken, Härtereien, Anlagen zur Her-stellung von Möbeln oder sonstigen Holzwaren, Mühlen für Nahrungs- und Futtermittel, Fleischzer-legungsbetriebe, Brotfabriken usw.) ein Abstand von 200 m von Wohnnutzungen empfohlen. Bei diesem Abstand ist somit von einer relativen immissionsschutzrechtlichen Sicherheit auszugehen (Gewerbegebiete bzw. eingeschränkte Industriegebiete).

Bei einem Abstand von 100 m bewegen sich die Schallimmissionen im Bereich der für Wohngebiete geltenden Orientierungswerte (zum Beispiel 7.000 Kfz/Tag bei 50 km/h oder 4.500 Kfz/Tag bei 70 km/h) und bei einem Abstand von 50 m im Bereich der Orientierungswerte für Mischgebiete.

Bei landwirtschaftlichen Betrieben kann als Durchschnittswert mit einem Abstandserfordernis von 200 m ausgegangen werden (unterhalb 180 m Sonderbeurteilung nach TA Luft vorgesehen). Hierun-ter werden auch LohnunHierun-ternehmen gefasst.

Die Eignung als Wohnbaufläche ist abhängig von dem Flächenanteil der belasteten Fläche.

Gewerbe, Sportstätten und Verkehr

++ → geeignet nicht wesentlich durch Immissionen belastet (maximal 10% der Fläche sind durch Immissionen belastet)

(Entfernung zwischen Entwicklungsfläche und Emittent: Windenergieanlagen 500 m, Kläranlage, Gewerbegebiet 200 m, klassifizierte Straße/Bahnlinie/Freibad 100 m, Sportplatz/Tennisplätze 50 m

+ → bedingt geeignet 10% bis 50% der Fläche sind durch Immissionen belastet; die Einstufung in beding-te Eignung erfolgt nur, wenn die unbelasbeding-tebeding-te Fläche städbeding-tebaulich sinnvoll als Wohnbaufläche entwickelbar ist.

0 → nachrangig geeignet mehr als 50% der Fläche sind mit Immissionen belastet

11 Erlaß des MI vom 11. Juli 1996

Formatiert: Nummerierung und Aufzählungszeichen

Landwirtschaft

++ → geeignet maximal 10% der Fläche sind durch Immissionen belastet (Entfernung zwischen Entwicklungsfläche und Emittent: 200 m

+ → bedingt geeignet 10% bis 50% der Fläche sind durch Immissionen belastet; die Einstufung in beding-te Eignung erfolgt nur, wenn die unbelasbeding-tebeding-te Fläche städbeding-tebaulich sinnvoll als Wohnbaufläche entwickelbar ist.

0 → nachrangig geeignet mehr als 50% der Fläche sind mit Immissionen belastet

Entfernung von wichtigen Einrichtungen

Betrachtet wird die Entfernung vom Versorgungsbereich bzw. vom Ortszentrum, von Grundschulen und Kindergärten. In der Entfernungsabschätzung (Luftlinie) werden jeweils die nächstgelegenen Einrichtungen berücksichtigt.

Kindergarten

Im Rahmen der Sitzung der Facharbeitsgruppe am 25. März 2003 wurde hinsichtlich der Kindergar-tenversorgung mehrheitlich die Meinung vertreten, Entfernung und Streckenführung innerhalb des Ortes/Ortsteiles seien nicht relevant, da die Kinder mehrheitlich von den Eltern (mit dem Pkw) ge-bracht/abgeholt würden. Es wurde daher folgende Bewertung abgesprochen:

++ → geeignet Kindergarten am Ort

0 → nachrangig geeignet kein Kindergarten am Ort vorhanden

Grundschule

++ → geeignet Entfernung ≤ 1,2 km zur Grundschule

(Fußweg von bis zu 20 Minuten Dauer, Radweg von bis zu 5 Minuten Dauer)4 + → bedingt geeignet Entfernung > 1,2 km zur Grundschule

(Fußweg von mehr als 20 Minuten Dauer, Radweg von mehr als 5 Minuten Dauer) 0 → nachrangig keine Grundschule am Ort vorhanden

Abwertung um eine Stufe bei erforderlich Querung einer klassifizierten oder sonstigen stark befah-renen Straße

Tägliche Versorgung

++ → geeignet Entfernung ≤ 1,2 km zur Versorgungseinrichtung

(Fußweg von bis zu 20 Minuten Dauer, Radweg von bis zu 5 Minuten Dauer)5 + → bedingt geeignet Entfernung > 1,2 km zur Versorgungseinrichtung

(Fußweg von mehr als 20 Minuten Dauer, Radweg von mehr als 5 Minuten Dauer) 0 → nachrangig geeignet keine tägliche Versorgung am Ort möglich

‰ 4 Fußgängergeschwindigkeit Erwachsener mit Kind oder Kind alleine 3,5 km/h; Radfahrergeschwindigkeit Erwachsener mit Kind in Begleitung oder Kind alleine 15 km/h

‰ 5 Fußgängergeschwindigkeit Erwachsener 4 km/h; Radfahrergeschwindigkeit Erwachsener 15 km/h

Formatiert: Nummerierung und Aufzählungszeichen

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ÖPNV-Anbindung

Die Bewertung der Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln orientiert sich ebenfalls auf das Vor-handensein am Ort. Eine Differenzierung wird darüber hinaus basierend auf der Qualität der Anbin-dung gemacht.

++ → geeignet schienengebundener ÖV, Regionalbus, Busanbindung geeignet für Berufspendler nach Bremerhaven (Verbindungen morgens und nachmittags/abends)

+ → bedingt geeignet sonstige Regionalbus-/Busanbindung 0 → nachrangig geeignet keine ÖV-Anbindung

Natur und Landschaft

Naturhaushalt/Arten und Lebensgemeinschaften

In das Kriterium Naturhaushalt sind die Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften sowie Boden, Wasser, Klima/Luft integriert.

Die Bewertung orientiert sich an dem Landschaftsrahmenplan des Landkreises Cuxhaven, wobei ausgehend von der Bewertung für Arten und Lebensgemeinschaften die besonderen Merkmale zu Boden, Wasser und Luft unter ‚Sonstiges’ eingestellt sind. Hinweise des Landschaftsrahmenplanes zu besonderen faunistischen Qualitäten begründen bei einer gegebenenfalls angestrebten weiteren Flächenkonkretisierung ein besonderes Prüferfordernis im Hinblick auf Vorkommen der genannten Tierartengruppen.

++ → geeignet Lebensräume vorwiegend sehr geringer und geringer Bedeutung (Landschaftsrahmen-plan: Wertstufen 1 und 2 für Arten und Lebensgemeinschaften)

+ → bedingt geeignet Lebensräume vorwiegend geringer und mittlerer Bedeutung (Landschaftsrahmenplan:

Wertstufe 3 für Arten und Lebensgemeinschaften)

0 → nicht geeignet Lebensräume vorwiegend hoher und sehr hoher Bedeutung(Landschaftsrahmenplan:

Wertstufen 4 und 5 für Arten und Lebensgemeinschaften)

Gegebenenfalls vorliegende besondere Merkmale zu Boden, Wasser und Wasser führen bei der Eignungsbewertung zu Abschlägen.

Bei der abschließenden Beurteilung werden gegebenenfalls vorhandene unterschiedlich zu bewer-tende Teilflächen jeweils anteilig berücksichtigt. Dadurch können einzelne zu untersuchende Flä-chen in TeilbereiFlä-chen beispielsweise als geeignet und in anderen TeilbereiFlä-chen als bedingt geeignet ermittelt und entsprechend mit ++ bzw. + beurteilt werden. Bei eindeutiger Zuordnung werden auch zum Beispiel südliche, östliche, nördliche oder westliche Teilflächen unterschieden.

Hinweise auf Vorkommen bedeutender faunistischer Qualitäten, für den Landkreis Cuxhaven vor-rangig aus dem Landschaftsrahmenplan, werden hier als ‚besonderes Prüferfordernis’ hervorgeho-ben und können in der Detailprüfung nachgeordneter Planungen wertbestimmend werden.

Auf der vorliegenden Planungsebene sind die somit gewonnenen Bewertungsergebnisse zum Na-turhaushalt und zum Landschaftsbild als Orientierungshilfen, vorbehaltlich der örtlichen Detailüber-prüfung, zu verstehen.

Formatiert: Nummerierung und Aufzählungszeichen Gelöscht: t

Gelöscht: der Gelöscht: den

Landschaftsbild

Analog zum Naturhaushalt orientiert sich die Bewertung des Landschaftsbildes an der Bewertung des Landschaftsrahmenplanes. Unter „Sonstiges“ sind die im Landschaftsrahmenplan bzw. nach örtlichem Abgleich hervorzuhebenden besonderen Merkmale eingestellt.

++ → geeignet Räume vorwiegend sehr geringer und geringer Bedeutung für das Landschaftsbild (Landschaftsrahmenplan: Wertstufen 1 und 2 für Landschaftsbild)

+ → bedingt geeignet Räume vorwiegend mittlerer Bedeutung für das Landschaftsbild (Landschaftsrahmen-plan: Wertstufe 3 für Landschaftsbild)

0 → nicht geeignet Räume vorwiegend hoher und sehr hoher Bedeutung für das Landschaftsbild (Land-schaftsrahmenplan: Wertstufen 4 und 5 für Landschaftsbild)

Auf der vorliegenden Planungsebene sind die somit gewonnenen Bewertungsergebnisse zum Na-turhaushalt und zum Landschaftsbild als Orientierungshilfen, vorbehaltlich der örtlichen Detailüber-prüfung, zu verstehen.

Weitere Planungshinweise

Darüber hinaus werden weitere Hinweise zu gegebenenfalls planungsrelevanten Themen gegeben, sofern hierzu Kenntnisse vorliegen: zum Verlauf möglicher Leitungstrassen im Bereich der Flächen, zu Archäologischen Fundstellen, Altlasten sowie besonderen Baugrundverhältnissen.