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Methodik zur Bewertung der Erweiterungsflächen

3 Untersuchungs- und Planungsraum/Methodisches Vorgehen

2.2 Entwicklungsziele für Gewerbestandorte im Planungsraum Gewerbe und ausgewählte

2.3.1 Methodik zur Bewertung der Erweiterungsflächen

• Lage im Verkehrsnetz,

• Erschließungssituation,

• Immissionssituation,

• Natur und Landschaft.

Bei der Bewertung wird die folgende Bewertungsskala für die Eignung der Erweiterungsfläche für ein Gewerbegebiet hinsichtlich des jeweiligen Bewertungskriteriums verwendet:

Eignungsstufe Bewertungssymbol

geeignet ++

bedingt geeignet +

nachrangig/nicht geeignet O

Lage im Verkehrsnetz

Grundlegendes Qualitätskriterium für ein Gewerbegebiet bei der Frage einer betrieblichen Standort-entscheidung in einer Region ist die verkehrliche Erreichbarkeit. Die folgenden Qualitätskriterien werden herangezogen:

• Lage an einer Autobahn,

• Lage an einer Bundes- oder Landesstraße,

• Bahnanschluss,

• Nähe zu einem Hafen,

• Nähe zu einem Flugplatz,

• Anbindung an den ÖV.

Bei den einzelnen Qualitätskriterien der verkehrlichen Erreichbarkeit wird folgende Bewertung zu Grunde gelegt.

Autobahn

++ → gut geeignet Lage direkt an einer Abfahrt der Bundesautobahn A 27 (bis maximal 1 km Entfer-nung)

+ → geeignet Lage in bis zu 5 km Abstand zu einer Abfahrt der Bundesautobahn A 27 O → nachrangig geeignet Lage in mehr als 5 km Abstand zu einer Abfahrt der Bundesautobahn A 27 Bundes- und Landesstraßen

++ → gut geeignet Lage direkt an einer Bundes- oder Landesstraße

+ → geeignet Lage in bis zu 5 km Abstand zu einer Bundes- oder Landesstraße O → nachrangig geeignet Lage in mehr als 5 km Abstand zu einer Bundes- oder Landesstraße

Formatiert: Nummerierung und Aufzählungszeichen

Bahnanschluss

++ → gut geeignet Bahnanschluss vorhanden + → geeignet Lage direkt an einer Bahnstrecke

O → nachrangig geeignet Schienenanschluss nicht bzw. nur mit erhöhtem Aufwand möglich Hafen

• Entfernung zum Hafen Bremerhaven

• Entfernung zum Hafen Cuxhaven

• Entfernung zum Hafen Nordenham Flughafen

• Entfernung zum Flughafen Bremerhaven-Luneort

• Entfernung zum Flughafen Nordholz

Anbindung an den ÖPNV

Der Anschluss bzw. die Anschlussmöglichkeit eines Gewerbegebietes an den ÖPNV (Bus, Bahn) für den Berufspendlerverkehr ist ein Bestandteil einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung. Geeignet sind insbesondere Gewerbestandorte, bei denen bereits ein ÖPNV-Anschluss in einer Entfernung von ca. fünf Gehminuten = ca. 300 m vorhanden ist oder mit einfachen Mitteln (Neuschaffung einer Haltestelle) geschaffen werden kann. Aufwändiger stellt sich dagegen die Schaffung eines ÖPNV-Anschlusses durch die Verlegung einer Linie dar, die erst bei einer größeren Gewerbeeinheit finan-ziell vertretbar ist.

++ → geeignet Anschluss an vorhandene, ausreichend vertaktete ÖPNV-Linie, Haltestelle/Bahnhof in bis zu 300 m Entfernung vorhanden, Anschluss an Linie durch Neueinrichtung einer Haltestelle in 300 m zu schaffen

+ → bedingt geeignet Anschluss an vorhandene, ausreichend vertaktete ÖPNV-Linie durch einfache Linienverlegung möglich

O → nachrangig geeignet Periphere Lage zu vorhandenen ÖPNV-Linien

Erschließungssituation

Bei der direkten Erschließung ist einerseits der Kostenaufwand zu bewerten; so ist insbesondere der Neubau, aber auch der Ausbau von Straßen, die nicht der Erschließung von Gewerbegrundstücken dienen, negativ zu werten. Andererseits kann die Anbindung eines Gewerbegebietes an das klassifi-zierte Straßennetz eine neue oder zusätzliche Belastung von empfindlichen Siedlungsräumen (zum Beispiel Wohngebiete) bewirken.

Ausbauaufwand der Verkehrsanbindung

++ → geeignet Direkte Anbindung an klassifizierte oder sonstige leistungsfähige Verkehrstrassen (Kreis-, Landes- oder Bundesstraße)

+ → bedingt geeignet Keine direkte Anbindung an übergeordnete Verkehrsstraßen, die Flächen müssen über bestehende, gegebenenfalls nicht leistungsfähige, auszubauende Straßen angebunden werden

O → nachrangig geeignet Die Erschließung ist nicht gesichert und muss hergestellt werden

Formatiert: Nummerierung und Aufzählungszeichen

Verkehrsanbindung hinsichtlich empfindlicher Nutzungen

++ → geeignet Streckenführung zur klassifizierten oder sonstige leistungsfähige Straße ohne Be-lastung empfindlicher Nutzungen (einschl. Außenbereich ohne Wohnnutzungen, Gewerbegebiet)

+ → bedingt geeignet Streckenführung zur klassifizierten oder sonstigen leistungsfähigen Straße führt durch weniger empfindliche Siedlungsbereiche (Wohnnutzungen im Außenbereich, Mischgebiet)

O → nachrangig geeignet Streckenführung zur klassifizierten Straße führt durch empfindliche Siedlungsberei-che (Wohngebiet).

Immissionssituation/Einschränkungen in der Nutzbarkeit

Zur Einschätzung der immissionschutzrechtlichen Situation der einzelnen Standorte wurde die Lage zu störempfindlichen Nutzungen betrachtet. Nach dem Abstandserlass von Nordrhein-Westfalen wird für durchschnittliche Gewerbebetriebe (zum Beispiel Zimmereien, Autobusunternehmen, Ma-schinenfabriken, Härtereien, Anlagen zur Herstellung von Möbeln oder sonstigen Holzwaren, Mühlen für Nahrungs- und Futtermittel, Fleischzerlegungsbetriebe, Brotfabriken usw.) ein Abstand von 200 m zu Wohnnutzungen empfohlen. Bei diesem Abstand ist somit von einer relativen immis-sionsschutzrechtlichen Sicherheit auszugehen (Gewerbegebiete bzw. eingeschränkte Industriege-biete). Für Mischgebiete wird ein Abstand von 100 m angesetzt.

Der Schutzradius von 200 m von Wohnsiedlungsbereichen und 100 m von Mischgebieten wurde folgender Bewertung zu Grunde gelegt:

++ → geeignet Empfindliche Nutzungen befinden sich in einem ausreichenden Abstand von der Potentialfläche; die Potentialfläche ist nicht wesentlich durch Immissionen belastet (maximal 10% der Fläche liegen in 100/200 m Radius)

+ → bedingt geeignet Untergeordnete Teilbereiche des Entwicklungsbereiches befinden sich in einem Abstand von weniger als 200 m zu empfindlichen Nutzungen und 100 m von Mischnutzungen (10% – 50% der Fläche liegen im 100/200 m Radius)

O → nachrangig geeignet Größere Teilbereiche des Entwicklungsbereiches befinden sich in einem Abstand von weniger als 200 m von empfindlichen Nutzungen und 100 m zu Mischnutzun-gen (mehr als 50% der Fläche lieMischnutzun-gen im 100/200 m Radius)

Natur und Landschaft

Naturhaushalt/Arten und Lebensgemeinschaften

In das Kriterium Naturhaushalt sind die Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften sowie Boden, Wasser, Klima/Luft integriert.

Die Bewertung orientiert sich an dem Landschaftsrahmenplan des Landkreises Cuxhaven, wobei ausgehend von der Bewertung für Arten und Lebensgemeinschaften die besonderen Merkmale zu Boden, Wasser und Luft unter ‚Sonstiges’ eingestellt sind. Hinweise des Landschaftsrahmenplanes zu besonderen faunistischen Qualitäten begründen bei einer gegebenenfalls angestrebten weiteren Flächenkonkretisierung ein besonderes Prüferfordernis im Hinblick auf Vorkommen der genannten Tierartengruppen.

Folgende Bewertungsabstufungen werden vorgenommen:

++ → geeignet Lebensräume vorwiegend sehr geringer und geringer Bedeutung (Landschaftsrahmen-plan: Wertstufen 1 und 2 für Arten und Lebensgemeinschaften)

+ → bedingt geeignet Lebensräume vorwiegend geringer und mittlerer Bedeutung(Landschaftsrahmenplan:

Wertstufe 3 für Arten und Lebensgemeinschaften)

O → nicht geeignet Lebensräume vorwiegend hoher und sehr hoher Bedeutung(Landschaftsrahmenplan:

Wertstufen 4 und 5 für Arten und Lebensgemeinschaften)

Formatiert: Nummerierung und Aufzählungszeichen

Formatiert: Nummerierung und Aufzählungszeichen

Gelöscht: den

Gegebenenfalls vorliegende besondere Merkmale, zum Beispiel zu Boden und Wasser, führen bei der Eignungsbewertung zu Abschlägen.

Bei der abschließenden Beurteilung werden gegebenenfalls vorhandene unterschiedlich zu bewer-tende Teilflächen jeweils anteilig berücksichtigt. Dadurch können einzelne zu untersuchenden Flä-chen in TeilbereiFlä-chen beispielsweise als geeignet und in anderen TeilbereiFlä-chen als bedingt geeignet ermittelt und entsprechend mit ‚++ bzw. +’ beurteilt werden. Bei eindeutiger Zuordnung werden auch zum Beispiel südl., östl. nördl. oder westliche Teilflächen unterschieden.

Hinweise auf Vorkommen bedeutenden faunistischen Qualitäten, für den Landkreis Cuxhaven vor-rangig aus dem Landschaftsrahmenplan, werden hier als ‚besonderes Prüferfordernis’ hervorgeho-ben und können in der Detailprüfung nachgeordneter Planungen wertbestimmend werden.

Für den Bereich Nordenham wird die Bewertung auf der Grundlage örtlicher Überprüfungen und nach Auswertung der vorhandenen und allgemein zugänglichen Fachpläne des Naturschutzes ana-log vorgenommen.

Auf der vorliegenden Planungsebene sind die somit gewonnenen Bewertungsergebnisse zum Na-turhaushalt und zum Landschaftsbild als Orientierungshilfen, vorbehaltlich der örtlichen Detailüber-prüfung, zu verstehen.

Landschaftsbild

Analog zum Naturhaushalt orientiert sich die Bewertung des Landschaftsbildes an der Bewertung des Landschaftsrahmenplanes. Unter „Sonstiges“ sind die im Landschaftsrahmenplan bzw. nach örtlichem Abgleich hervorzuhebenden besonderen Merkmale eingestellt.

++ → geeignet Räume vorwiegend sehr geringer und geringer Bedeutung für das Landschaftsbild (Landschaftsrahmenplan: Wertstufen 1 und 2 für Landschaftsbild)

+ → bedingt geeignet Räume vorwiegend mittlerer Bedeutung für das Landschaftsbild (Landschaftsrahmen-plan: Wertstufe 3 für Landschaftsbild)

O → nicht geeignet Räume vorwiegend hoher und sehr hoher Bedeutung für das Landschaftsbild (Land-schaftsrahmenplan: Wertstufen 4 und 5 für Landschaftsbild)

Für die Beurteilungsflächen im Bereich der Stadt Nordenham wird auf der Grundlage örtlicher Bege-hungen, die Bewertung entsprechend durchgeführt

Auf der vorliegenden Planungsebene sind die somit gewonnenen Bewertungsergebnisse zum Na-turhaushalt und zum Landschaftsbild als Orientierungshilfen, vorbehaltlich der örtlichen Detailüber-prüfung, zu verstehen.