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Wissenschaftliche Weiterbildung und Öffnung der Hochschulen

2 Sachsen-Anhalt im Profil

2.1 Industrie, Handwerk, Mittelstand und Dienstleistungsstandort Im Folgenden findet eine Bestandsaufnahme zentraler Kennziffern der Im Folgenden findet eine Bestandsaufnahme zentraler Kennziffern der

2.2.4 Wissenschaftliche Weiterbildung und Öffnung der Hochschulen

Um der demografischen Entwicklung zu begegnen und den notwendigen Wissens-transfer zwischen der Wirtschaft und den Hochschulen Sachsen-Anhalts zu forcieren, sieht das Bundesland vor, die wissenschaftliche Weiterbildung sowie die Öffnung der Hochschulen für beruflich Qualifizierte in der EU-Strukturfondsperiode 2014 bis 2020 voranzutreiben. Konkrete Ziele sind die nachhaltige Profilbildung der Hochschulen in der wissenschaftlichen Weiterbildung, im lebenslangen wissenschaftlichen Lernen und beim berufsbegleitenden Studium, eine dauerhafte Sicherung des Fachkräftean-gebotes, die Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademi-scher Bildung sowie die schnellere Integration von neuem Wissen in die Praxis.

Vor diesem Hintergrund wurden an den Hochschulen Sachsen-Anhalts bislang sieben Transferzentren gegründet, die sich vorrangig der wissenschaftlichen Weiterbildung und der Absolventenvermittlung (Karriere-Service) widmen und so dem steigenden Fachkräftebedarf des Bundeslandes begegnen.59

Im Bereich wissenschaftliche Weiterbildung und Öffnung der Hochschulen sind fol-gende Handlungsfelder identifizierbar:

• Ausbau berufsbegleitender Weiterbildungsangebote an den Hochschulen

• Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kenntnissen und Fähigkei-ten auf ein Hochschulstudium

59 Die Landesstelle für Wissenschaftliche Weiterbildung informiert online über die Transferstellen:

http://www.wiweiter.de/cms/front_content.php

59

• Ausbau von dualen Studienangeboten mit vertieften Praxisphasen durch die Hochschulen – hierbei ist auch die aktive Mitarbeit der Unternehmen not-wendig, damit Angebote der Hochschulen nicht am bedarf der Unternehmen vorbei entwickelt werden

• Erleichterung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte und entspre-chende Unterstützungsmaßnahmen

• Ausbau von flexiblen Lernformen in der Weiterbildung an Hochschulen

• Verbesserung der Weiterbildungsberatung

• Entwicklung von Premium-Weiterbildungsangeboten aus der Forschung her-aus

E-Learning ist mittlerweile ein fester Bestandteil der wissenschaftlichen Weiterbil-dung, da es sich als zeit- und ortsunabhängige Form der Wissensvermittlung für das berufsbegleitende Studium besonders eignet. Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in der wissenschaftlichen Weiterbildung ist in den kommenden Jahren weiter auszubauen. Darüber hinaus soll wissenschaftliche Wei-terbildung dazu beitragen, die Zugänglichkeit, Nutzung und Qualität der Informati-ons- und Kommunikationstechnologien zu fördern. Es sollen digitale Kompetenzen entwickelt und in die digitale Integration, in digitale Qualifikationen sowie einschlägi-ge unternehmerische Fähigkeiten investiert werden.

Es geht darum, die digitale Kompetenz sowohl der Hochschule als Institution als auch derjenigen zu verbessern, die durch die Hochschule qualifiziert werden. Die digitale Kompetenz ist ein entscheidender Innovations- und Wettbewerbsfaktor wenn es darum geht, Studierende zu gewinnen und international konkurrenzfähig zu sein.

Folgende Handlungsfelder sind identifizierbar:

• die Optimierung der Zugangsbedingungen durch digitale Verknüpfung des Arbeitsplatzes mit dem Studium

• eine weiterqualifizierende Fortbildung

• die Förderung und Erhaltung qualitativ hochwertiger Lehre

• der gleichberechtigte Zugang zu den Möglichkeiten internationaler Zusam-menarbeit

• Strategische Weiterentwicklung der Informationsinfrastruktur

• Blended-Learning und E-Learning-Infrastrukturen an Hochschulen und wis-senschaftlichen Bibliotheken sowie wiswis-senschaftlichen Einrichtungen

60 2.3 Klima, Umwelt und Energie

Klima

Aktuelle Studien und Berichte kommen zu dem einheitlichen Ergebnis, dass der Kli-mawandel bereits eingesetzt hat und unsere Lebensgrundlagen gravierend verän-dern wird. Die einzelnen Regionen sind davon in unterschiedlicher Weise betroffen:

Generell wird eine Zunahme der Niederschläge im Winter und eine Abnahme im Sommer erwartet. Im Harz ist von einer generellen Zunahme der Niederschläge aus-zugehen. Die Durchschnittstemperatur wird voraussichtlich steigen und ebenso das Risiko von Extremereignissen wie Hitzewellen und Hochwasserereignissen. Das Zu-sammenspiel dieser Veränderungen stellt sowohl die Flächennutzer wie Landwirt-schaft, Forstwirtschaft und Weinbau sowie den Naturschutz vor neue Herausforde-rungen. Aber auch das Gesundheitswesen, die Wirtschaft, der Katastrophenschutz, die Kommunen, die Bildungsträger und jeder Bürger müssen sich auf die neuen Rah-menbedingungen einstellen.

Vor diesem Hintergrund hat das Land Sachsen-Anhalt eine Strategie zur Anpassung an den Klimawandel60 erarbeitet. Im Sinne einer Doppelstrategie werden damit zwei Ziele verfolgt:

• Maßnahmen und Anstrengungen, um die Treibhausgasemissionen zu min-dern und dadurch zum Klimaschutz beizutragen und

• Anpassungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die zu erwartenden Klimaver-änderungen.

In der Anpassungsstrategie werden die Auswirkungen des Klimawandels auf insge-samt 16 Sektoren untersucht: Menschliche Gesundheit, Wasser, Boden, Landwirt-schaft, Weinbau, ForstwirtLandwirt-schaft, Fischerei, Naturschutz, Regionale WirtLandwirt-schaft, Tou-rismus, Energiewirtschaft, Landes- und Regionalplanung, Bauwesen/Gebäudetechnik, Verkehr, Katastrophenschutz sowie Ernährungsvorsorge und entsprechende For-schungsbedarfe, die der Identifizierung von Ansatzpunkten für Maßnahmen dienen, benannt.

Mit den in der Regionalen Innovationsstrategie vorgeschlagenen Schwerpunktset-zungen werden beide Bereiche der „Doppelstrategie“ adressiert (vgl. hierzu insb.

Kapitel 4 und die dazugehörigen Anlagen).

Umwelt

Mit Blick auf Umweltaspekte stehen in Sachsen-Anhalt insbesondere die Themen Biodiversität, Bodennutzung und -schutz, Wasser, Abfall und Luftbelastung im

60 Abzurufen unter http://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/Master-

Biblio-thek/Landwirtschaft_und_Umwelt/K/Klimaschutz/Klimawandel/LSA_Anpassungsstrategie_2010_04_14.

pdf

61 kus61. Eine besondere Rolle nimmt dabei der Aspekt der Biodiversität ein. Die Biodi-versität ist weltweit gefährdet. Vor diesem Hintergrund hat das Land Sachsen-Anhalt eine Strategie zur Biologischen Vielfalt62 erarbeitet. Sie beschreibt den Status quo der biologischen Vielfalt in Sachsen-Anhalt und definiert Ziele. Dazu zählen die Beschrän-kung des Flächenverbrauches, die Vernetzung charakteristischer Ökosysteme, die Verbesserung der Gewässerqualität und die Sicherung tier- und pflanzengenetischer Ressourcen. Im Sinne eines sektorübergreifenden Ansatzes werden mit der Strategie zum Schutz der biologischen Vielfalt u. a. folgende Aspekte angesprochen:

• Verhinderung eines weiteren Verlustes an Lebensräumen und Arten

• Einklang zwischen Naturschutz und wettbewerbsorientierter Naturnutzung

• Ökosystemforschung

• Entwicklung und Umsetzung innovativer, praxistauglicher Projekte u. a. in Land- und Forstwirtschaft, Bauwesen und Tourismus

Energie

Die große Herausforderung Sachsen-Anhalts, ebenso wie der anderen Bundesländer, ist es, die Energiewende bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgung und Berück-sichtigung der Kostenentwicklung für die Verbraucher (Unternehmen und private Haushalte). Dabei sind die spezifischen Gegebenheiten in Sachsen-Anhalt zu berück-sichtigen63:

Überdurchschnittlich hoher Anteil der Erneuerbaren Energien

Sachsen-Anhalt zeichnet sich dadurch aus, dass der Anteil Erneuerbarer Energien nicht nur deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt, sondern auch stärker wächst. Nach Berechnungen des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt64 lag bei der Bruttostromerzeugung im Jahr 2010 der Anteil der er-neuerbaren Energien bei 35 %. Gemessen am Bruttostromverbrauch wurde eine Quote von 42 % erreicht. Grund hierfür war, dass in Sachsen-Anhalt we-niger Strom verbraucht als produziert wurde. Gegenüber dem Vorjahr bedeu-tete dies eine Steigerung von 6 %. Im gleichen Zeitraum lag deutschlandweit der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung nach

61 Vgl. hierzu ISW (2012), S. 153-174

62 Abzurufen unter http://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/Master-

Biblio-thek/Landwirtschaft_und_Umwelt/B/Biodiversit%C3%A4t/PDF/Strategie_des_Landes_zum_Erhalt_der_

biologischen_Vielfalt.pdf

63 Vgl. hierzu ISW (2012)

64 Vgl. hierzu Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Pressemitteilung vom 16.7.2012 „35 Prozent der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“, abzurufen unter

http://www.statistik.sachsen-anhalt.de/Internet/Home/Veroeffentlichungen/Pressemitteilungen/2012/07/58.html

62 gaben des Statistischen Bundesamts65 bei 16,4 %. Damit liegt Sachsen-Anhalt gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Schleswig-Holstein mit Blick in der Spitzengruppe. Im Zuge der Energiewende soll nach dem Willen der Bundesregierung der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf 80 % steigen.

Steigender Primärenergieverbrauch

Ziel der Bundesregierung ist es, den Primärenergieverbrauch bis 2020 um 20 % gegenüber 2008 zu senken. Zugleich wird auf europäischer Ebene das Ziel verfolgt, die Energieeffizienz um 20 % zu erhöhen. In Sachsen-Anhalt ist derzeit jedoch ein gegenläufiger Trend festzustellen: 2010 lag der Primär-energieverbrauch 13,9 % über dem Niveau von 1995 und 12,3 % über dem Niveau im Jahr 2000. Gegenüber 2000 ist der Endenergieverbrauch in Sach-sen-Anhalt um 10 % gestiegen.

Potenziale für mehr Energieeffizienz

Zwar ist der Anstieg des Primärenergieverbrauchs wesentlich auf die positive Entwicklung im Verarbeitenden Gewerbe zurückzuführen. Dennoch ergeben sich Einsparpotenziale mit Blick auf die Energieeffizienz – im Verarbeitenden Gewerbe oder auch bei privaten und öffentlichen Gebäuden. Um das Kernziel der EUROPA 2020-Strategie, bis 2020 20 % des Primärenergieverbrauchs ein-zusparen, zu erreichen, sieht der Richtlinienvorschlag des Europäischen Par-laments und des Rates zur Energieeffizienz vom 22.06.201166 u. a. eine ver-bindliche Sanierungsrate von 3 % jährlich für Gebäude im öffentlichen Eigen-tum vor.