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Drängende Aktivitäten und Maßnahmen (Projekte) Schule / Kindertagesstätten / Qualifizierung:

5 Sachsen-Anhalt insgesamt nach vorne bringen

5.1 Handlungsfeld „Wissenschaft“: Innovationspotenzial Wissenschaft heben und zur Kooperation und Qualifizierung nutzen heben und zur Kooperation und Qualifizierung nutzen

5.3.2 Kultur, frühkindliche Bildung, Schule, Qualifizierung .1 Ausgangslage und aktuelle Herausforderungen

5.3.2.4 Drängende Aktivitäten und Maßnahmen (Projekte) Schule / Kindertagesstätten / Qualifizierung:

Zu 1: Verringerung der Zahl der Schulabbrecher und Förderung des gleichen Zugangs zu einer hochwertigen Sekundarbildung

• Förderung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Lehrkräften, schulischen Führungskräften, pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mit-arbeitern zur Optimierung ihrer Professionalität bezüglich des Umgangs mit Heterogenität und insbesondere zur Vermeidung von Schulversagen oder Schulabbruch.

Zu 2: Aufbau regionaler Bildungslandschaften

• Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich der Fortbildung und Weiterbildung von Lehrkräften, schulischen Führungskräften, päda-gogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hinsichtlich einer professi-onellen Kompetenzentwicklung zur Umsetzung inklusiver Bildung und Er-ziehung im Fokus sich zu entwickelnder regionaler Bildungslandschaften und vor dem Hintergrund des demografischen Wandels.

zu 3.: Alphabetisierung

ESF-Antrag „Alphabetisierung funktionaler Analphabeten“

Das innovative Ziel des Projektes besteht in der Verwirklichung des politi-schen und gesamtgesellschaftlichen Bildungsauftrags der EU zur Integra-tion aller Menschen in die Europäische Gemeinschaft. Der Mangel an qualifiziertem Personal soll beseitigt werden. Insbesondere sollen die

Ar-174 beitsmarktchancen und die soziale Integration von Analphabeten in die Gesellschaft verbessert werden. Angesichts des demografischen Wandels ist es notwendig, dass möglichst viele Menschen den Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen können und sozial integriert sind. Es ist da-her notwendig, Beschäftigung, Bildung und Weiterbildung zu verbessern und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen.

zu 4.: Ausbau der Infrastruktur (energetische Sanierung sowie IKT)

Bau- und Ausstattungsförderung von Kindertagesstätten sowie allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen

Bei dem vorgesehenen Förderprogramm geht es um die weitere generel-le Ertüchtigung schulischer Infrastruktur sowie von Kindertagesstätten durch Investitionen in Kompetenzen, Bildung und lebenslanges Lernen durch Entwicklung der Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur. Dazu soll insbesondere die energetische Sanierung der bestandsfähigen Schulge-bäude einschl. Schulturnhallen gefördert werden. Durch die Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in öffentli-chen Infrastrukturen soll eine deutliche Energiekosteneinsparung erzielt werden, um somit zu einer nachhaltigen Entlastung der öffentlichen Haushalte zu gelangen. Die Auswahl der Projekte wird die demografische Entwicklung in den jeweiligen Regionen berücksichtigen. Es werden nur nachhaltig bestandsfähige Einrichtungen (Zweckbindungsfrist 15 Jahre) gefördert. Das wird die Verständigung über die Eckfeiler bestandssicherer Bildungsangebote in den Gemeinden und Regionen unterstützen.

• Das Land Sachsen-Anhalt führt das Innovations- und Investitionspro-gramm zur energetischen Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen - („STARK III") durch. Damit sollen bis zum Jahr 2020 alle Kindertagesstät-ten und Schulen saniert sein. Das Land gewährt dabei Zuwendungen für die Modernisierung und für die energetische Sanierung sowie ggf. für den energetisch optimierten Neubau von Kindertagesstätten und Schulen sowie den dazugehörigen Sportstätten und Außenanlagen. Des Weiteren strebt das Land Sachsen-Anhalt mit der Förderung an, an Hand von Mo-dellvorhaben das Innovationspotenzial in Sachsen-Anhalt zu stärken, For-schungseinrichtungen des Landes in die Investition einzubinden und die Kontakt- und Kommunikationsstrukturen zwischen Wissenschaft, For-schung und Wirtschaft auf regionaler Ebene auszubauen. Die Förderung erfolgt für solche Investitionen, die einen hohen Sanierungsbedarf besei-tigen, im Ergebnis der Investition besonders hohe Effekte in Bezug auf Energieeinsparung und Klimaschutz erreichen und gleichzeitig die Be-treuungs- und Lernvoraussetzungen in zeitgemäßen Einrichtungen ver-bessern.

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Förderung der informations- und kommunikationstechnischen Technolo-gien zur Nutzung elektronischer Medien an den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen (IKT/Multimediaausstattung)

Bei dem vorgesehenen Förderprogramm geht es angesichts der rasanten Entwicklung der Informationstechnik und des daraus erwachsenden Aus-stattungs- und insbesondere Modernisierungsbedarfs der Schulen um die weitere bedarfsgerechte Ausstattung an den Schulen mit IKT. Parallel zur Neuausstattung wächst der Ersatz- und Modernisierungsbedarf, der an-gesichts der finanziellen Lage vieler Schulträger nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden kann.

Für den Zugang zu Schlüsseltechnologien und Vorbereitung auf das Ar-beitsleben ist der kontinuierliche Ausbau der Medienkompetenz der Schüler/innen eine wesentliche Voraussetzung. Die effiziente Nutzung des Internet als eine pädagogische Zielsetzung in den Schulen, u. a.

Grundlage für E- Learning, steht noch am Anfang. Die Umstellung der In-ternet-Anschlüsse von Schulen auf die Breitband-Technologie ist noch nicht abgeschlossen und es müssen mehr Computer mit Internet-Zugang für die Schüler bereitgestellt werden, wodurch letztendlich das Internet verstärkt für Unterrichtszwecke eingesetzt werden kann.

zu 5.: Optimierung des Übergangs zwischen Schule und Ausbildung/Studium durch Kompetenzerwerb in Freiwilligendiensten

Maßnahme zur Optimierung des Übergangs Schule/Ausbildung

Qualitatives Ziel ist, junge Menschen nach zwölf Monaten „berufsorientier-ter“ und damit befähigter auf den Ausbildungs- und Studienmarkt zu entlas-sen. Es erfolgt eine intensive pädagogische Betreuung, einzeln in der Einsatz-stelle und in der Gruppe auf den Seminaren. Damit wird die optimale Förde-rung von jungen Menschen erreicht, neben Erkennen und Nutzen der eige-nen Begabungen und Fähigkeit wird auch die Integration und festere Einbin-dung in die Zivilgesellschaft verfolgt. Das Ganze wird eingebunden in einen Qualitätsprozess, der die Einsatzstellen ebenso umfasst wie das pädagogi-sche Personal. Es sollen attraktive Einsatzstellen mit bestmöglicher Betreu-ung angeboten werden.

FSJ Kultur

Erwartet wird die Verbesserung der Kenntnisse für den Berufsstart von den Teilnehmenden am FSJ Kultur. Sie werden über eine bessere Berufsorientie-rung verfügen und die Ausbildung in kürzerer Zeit absolvieren, besonders dann, wenn das FSJ Kultur in dem Berufsbereich absolviert wird, in dem an-schließend die Ausbildung aufgenommen wird und somit schon Grundkennt-nisse erworben werden (konnten). Ferner sind sich die Absolventinnen und Absolventen des FSJ Kultur besser um ihre eigenen Fähigkeiten und

Bega-176 bungen im Klaren. Sie werden sich in der Berufswelt als deutlich teamfähiger und teamerfahrener herausstellen, als vergleichbare junge Menschen ohne Absolvierung eines Freiwilligendienstes. Es wird sich eine Verminderung von

„Bildungsdefiziten“ und „Kenntnisnachteilen“ einstellen und nachhaltig das ehrenamtliche Engagement stärken.

zu 6.: „Übergangsmanagement Schule / Beruf - Individuelle Förderungsmöglichkeiten

• Berufseinstiegklassen als neue Form der Bildungswege (Vernetzung BGJ, BFS einjährig und EQplus)

• „Im Rahmen eines ESF-Programms ist die Schulsozialarbeit zur besseren Be-wältigung der Übergänge zwischen den verschiedenen Schulformen und von der Schule über die Berufsausbildung bis hin zur Berufstätigkeit auszubauen.

Dazu ist eine stärkere Ausrichtung der Schulsozialarbeit auf die Aufgabenfel-der Prävention und Intervention notwendig, also u. a. auf den Ausbau Aufgabenfel-der Beratung und Einzelfallhilfe, der sozialpädagogischen Gruppenarbeit, der Vernetzung der Bildungspartner, der Elternarbeit und der Übergangsbeglei-tung (an den Bildungsschwellen). Ziel des Projektes ist es, die Lissabon-Strategie der EU in Bezug auf qualifizierte Schulabschlüsse umzusetzen, dem Mangel an qualifiziertem Personal entgegen zu wirken, die Ausbildungs- und Arbeitsmarktchancen bzw. die soziale Integration in die Gesellschaft zu ver-bessern und so Bildungsgerechtigkeit herzustellen. Angesichts der Heraus-forderungen des demografischen Wandels und einer mobilen Gesellschaft ist es notwendig, dass junge Menschen den Anforderungen des europäischen Arbeitsmarktes entsprechen bzw. die dafür benötigten Kompetenzen und Qualifikationen in ihrer Schul- und Berufsausbildung erwerben.“

Kulturelle Infrastruktur:

zu 1. „Entwicklung von innovativer Konzepten zur Konzentration kultureller Angebote zur weiteren Aufrechterhaltung der kulturellen Versorgung der Bevölkerung in den Regionen vor Ort“:

• Entwicklung modellhafter nachnutzbarer Lösungen für Mehrfachnutzun-gen / NachnutzunMehrfachnutzun-gen kultureller Infrastruktur durch Kommunen zur Si-cherstellung des kulturellen Versorgungsauftrags in der Fläche (Aus-schreibung der Projekte durch das Land, wissenschaftliche Begleitung) zu 2. „Sicherung des barrierefreien Zugangs zu kulturellen Einrichtungen/ Entwicklung technischer Lösungen, um die Teilhabe von Menschen mit Einschränkungen am kultu-rellen Leben zu ermöglichen“:

• Entwicklung technischer Lösungen zur Teilhabe von Menschen mit Ein-schränkungen an Theater-, Bibliotheks- und Museumsbesuchen (ggf. un-ter Einbindung der Hochschulen des Landes)

177 5.4 Handlungsfeld „Klimawandel und ökologische Herausforderungen“

Als gesellschaftliche Herausforderungen stellen Klimawandel und Ökologie Kriterien für die Identifikation und Bearbeitung von Leitmärkten dar. Daher findet das Hand-lungsfeld „Klimawandel und ökologische Herausforderungen“ Berücksichtigung in den Abschnitten zu Leitmärkten (Kapitel 4). Insofern bietet das vorliegende Kapitel spezifische Ergänzungen welche den Rahmen für Sachsen-Anhalt insgesamt schaffen.

Dabei liegt der Fokus auf die Aspekte „Klimawandel“ und „Biodiversität“.

5.4.1 Klimawandel

5.4.1.1 Ausgangslage und aktuelle Herausforderungen

Auch Sachsen-Anhalt wird vom Klimawandel betroffen sein, wobei dieser die Regio-nen des Landes in unterschiedlicher Weise treffen wird. Im Winter werden die Nie-derschläge voraussichtlich zu- im Sommer abnehmen. Es wird erwartet, dass die Durchschnittstemperatur ansteigt und Anzahl der Extremereignisse zunimmt. Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Herausforderungen:

• Vorbereitung auf Wetterextreme erforderlich

• Verbesserung der Warnung der Bevölkerung und ihrer Selbsthilfefähigkeit

• Information über Klimarisiken ausbauen

Diese Herausforderungen betreffen zwar alle Akteure im Land; die Landwirtschaft ist jedoch in besonderer Weise betroffen.

5.4.1.2 Strategische Ziele

Im Rahmen seiner Strategie zur Anpassung an den Klimawandel hat das Land Sach-sen-Anhalt zwei Strategische Ziele104:

• Maßnahmen und Anstrengungen, um die Treibhausgasemissionen zu min-dern und dadurch zum Klimaschutz beizutragen und

• Anpassungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die zu erwartenden Klimaver-änderungen.

5.4.1.3 Handlungsfelder

In Hinblick auf die aktuellen Herausforderungen und strategischen Ziele ergeben sich mit Blick auf die Landwirtschaft folgende Handlungsfelder:

104Abzurufen unter http://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/Master-

Biblio-thek/Landwirtschaft_und_Umwelt/K/Klimaschutz/Klimawandel/LSA_Anpassungsstrategie_2010_04_14.

pdf

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• Wissenschaftliche Untersuchungen zum besseren Verständnis der Zusam-menhänge von Klima, Wind, Wasser, Pflanzen, Tiere sowie ökonomischen Folgen

• Entwicklung neuer Klimamodelle und Erarbeiten von Maßnahmen zum bes-seren Umgang mit zunehmenden Extremwetterereignissen

• Bessere Berücksichtigung von Trockenstress und Erosion bei der Landbewirt-schaftung

• Bessere Nutzung von Satellitenprogrammen für Klimawandel, Landwirtschaft und Katastrophenschutz

5.4.1.4 Drängende Aktivitäten und Maßnahmen (Projekte)

Vor dem Hintergrund der skizzierten Handlungsfelder ergeben sich folgende prioritä-ren Aktivitäten und Maßnahmen in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ländlicher Raum

Landwirtschaft

• Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft: „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“

• Einrichtung „operationeller Gruppen (OPG)“ nach Art. 62 ELER-VO zu den As-pekten

o „Höhere landwirtschaftliche Produktivität, höhere Erträge, Nachhal-tigkeit und mehr Ressourceneffizienz“

o „Entwicklung einer nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und von der Gesellschaft akzeptierten landwirtschaftlichen Nutztierhaltung“

• Förderung der Zusammenarbeit gemäß Art. 36 ELER-VO o Umsetzung des Erosionsschutzkonzeptes des Landes o Anpassungsstrategie Klimawandel

o Umsetzung NATURA 2000 + Biodiversitätsstrategie

o Innovative Lösungen zur Aufbereitung und Konversion von Wirt-schaftsdünger und landwirtschaftlichen Reststoffe/Koppelprodukte für die energetische Nutzung (siehe auch Pkt. 3)

Partner der Aktivitäten und Maßnahmen: Forschungseinrichtungen, Züchtungsfir-men, landwirtschaftliche UnternehZüchtungsfir-men, Pflanzenbauzentrum DLG, LLFG

179 Forstwirtschaft

Förderung der Zusammenarbeit gemäß Art. 36 ELER-VO: Zusammenarbeit zwischen Beteiligten der Versorgungskette im Forstbereich zur nachhaltigen Erzeugung von Biomasse zu folgenden Themen:

• nachhaltige Waldbewirtschaftung

• Erweiterung der energetischen und stofflichen Nutzung

• Holzvermarktungsplattform

• Anpassung an den Klimawandel

• Förderung der Zusammenarbeit gemäß Art. 36 ELER-VO: Umsetzung NATURA 2000 + Biodiversitätsstrategie

Partner der Aktivitäten und Maßnahmen: Forschungseinrichtungen, Berater, Wald-besitzer, Kommunen, Unternehmen der Holz- und Energiewirtschaft

Entwicklung des ländlichen Raumes

• Innovative Nahverkehrskonzepte im ländlichen Raum und Stadt-Umlandgebieten

• Integrierte Stadtentwicklung, CO2-Einsparung, Erhöhung der Mobilität, Ver-besserung der Versorgung mit Einrichtungen der Daseinsvorsorge

• Innovative Versorgungskonzepte für Dienstleistungen durch Nutzung von Möglichkeiten der IKT im ländlichen Raum

• Nutzung moderner IKT in Bereichen wie Gesundheitswesen, Bildung und Ver-sorgung der Bevölkerung

• Kompetenzzentrum ländlicher Raum/Akademie ländlicher Raum

• Beratung, Information und Dienstleistungen zu innovativen bauli-chen/energetischen Lösungen sowie Klimaanpassungsmaßnahmen Partner der Aktivitäten und Maßnahmen: Kommunen, Bürger, Dienstleister, Unter-nehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen.

5.4.2 Biodiversität

5.4.2.1 Ausgangslage und aktuelle Herausforderungen

Biologische Vielfalt ist die zentrale Grundlage einer langfristig gesicherten Existenz des menschlichen Lebens auf der Erde. Für ihre Erhaltung gibt es vielfältige ökologi-sche, ökonomiökologi-sche, soziale, kulturelle und ethische Gründe. Als eine zukunftsfähige Region orientiert sich Sachsen-Anhalt am Leitbild der Nachhaltigen Entwicklung.

180 Die Strategie des Landes zum Erhalt der Biologischen Vielfalt bietet als Sektor über-greifende Thematik die Chance, dass alle Akteure in den jeweiligen Themenfeldern sich konkrete Ziele setzen und Maßnahmen ergreifen, mit deren Realisierung sie einen maßgeblichen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten können.

5.4.2.2 Strategische Ziele

Ziel ist es, alle gesellschaftlichen Kräfte zu mobilisieren und zu bündeln, so dass sich die Gefährdung der biologischen Vielfalt in Sachsen-Anhalt deutlich verringert und als Fernziel die biologische Vielfalt einschließlich ihrer regionaltypischen Besonderheiten wieder zunimmt.

Die Biodiversitätsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt soll die Verantwortung in allen Handlungsfeldern deutlich machen, geeignete Wege zum erfolgreichen Biodiversi-tätsschutz aufzeigen und einen ausreichenden Personal- und Finanzeinsatz im Rah-men der Personalentwicklungskonzepte und der zur Verfügung stehenden Haus-haltsmittel zur Erreichung dieser strategischen Ziele begründen. Darüber hinaus hat sie strategische Ansätze entwickelt, um auch konzeptionell eine Verzahnung inner-halb des Landes u. a. mit den Strategien zur Nachhaltigkeit und anderen Bereichen herzustellen. Die strategischen Zielsetzungen richten sich an alle Ressorts, Fachberei-che und Verwaltungsebenen.

5.4.2.3 Handlungsfelder

Vor dem Hintergrund der geschilderten Ausgangslage und der strategischen Ziele ergeben sich mit Blick auf die Land- und Forstwirtschaft folgende Handlungsfelder105:

• Sicherstellung einer standortangepassten Flächennutzung mit vielfältigen landwirtschaftlichen Kulturen für eine nachhaltige Bodenfruchtbarkeit, die langfristige Nutzbarkeit von Flächen und stärkere biologischen Vielfalt

• Naturschutzgerechte Weide- bzw. Hütehaltung landwirtschaftlicher Nutztiere bzw. naturschutzgerechte Mahd bzw. Mähweidenutzung gewährleisten eine tierartgerechte Haltung und tragen zum Offenhalten des Grünlandes bei und leisten somit einen Beitrag zum Erhalt einer reich strukturierten Kulturland-schaft mit hohem Erholungswert

• Dem drohenden Aussterben von Nutztierrassen, die ein großes Potenzial ge-netischer Vielfalt verkörpern, ist entgegenzuwirken. Aus diesem Grund sind nachhaltige Nutzungskonzepte für gefährdete Rassen auch im Zusammen-hang mit der Landschaftspflege und Kulturlandschaftserhaltung zu unterstüt-zen

• Einen besonderen Stellenwert haben Anreizmaßnahmen zur Beibehaltung ökologischer Wirtschaftsweisen

105 Vgl. Biodiversitätsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt, insb. S. 38ff

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• Schutz der Umwelt und der biologischen Vielfalt vor möglichen schädlichen Auswirkungen beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der Land-wirtschaft

• Forstwirtschaft mit der Zielsetzung, dass standortgerechte Wälder als Vo-raussetzung für die Erfüllung der vielfältigen Funktionen nachhaltig erhalten bzw. entwickelt werden.