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Vorgaben zu den einzelnen Schritten

Im Dokument für das SMA- und das HAA-Lager (Seite 37-41)

2 Vorgaben und Vorgehen

2.1 Vorgaben aus dem Konzept Sachplan geologische Tiefenlager .1 Überblick und Begriffsdefinitionen .1 Überblick und Begriffsdefinitionen

2.1.3 Vorgaben zu den einzelnen Schritten

Gemäss SGT, Anhang I, haben die Entsorgungspflichtigen in Schritt 1 den Behörden einen Vor-schlag zu unterbreiten, wie die Zuteilung der Abfälle auf die beiden Lagertypen SMA und HAA vorgenommen werden soll (vgl. Tab. 2.1-3). Dabei sind die in Tab. 2.1-3 aufgeführten Abfall-eigenschaften zu berücksichtigen. Das gewählte Vorgehen und die vorgeschlagene Abfallzu-teilung werden in Kap. 2.2 zusammengefasst und sind in Nagra (2008a) detailliert dokumentiert.

Tab. 2.1-3: Vorgaben zu Schritt 1 im SGT, Anhang I, Kap. 1.1.1 – Abfallzuteilung auf die beiden Lagertypen SMA und HAA (BFE 2008).

Abgestimmt auf die gewählte Abfallzuteilung sind das Barrieren- und Sicherheitskonzept für das SMA- und das HAA-Lager festzulegen und zu erläutern (siehe Tab. 2.1-4). Das Barrieren-konzept beschreibt die funktionale Beschaffenheit der verschiedenen technischen und geolo-gischen Barrieren des Tiefenlagers, während das Sicherheitskonzept aufzeigt, wie die verschie-denen Barrieren zur Sicherheit des Gesamtsystems beitragen. Dies schliesst eine vorgängige qualitative Festlegung der erwünschten Beiträge der Elemente des Barrierensystems mit ein.

Dabei sollen sowohl die technischen Barrieren als auch die geologischen Barrieren in signifi-kantem Masse zur Barrierenwirkung des Gesamtsystems beitragen. Die Festlegung des und Sicherheitskonzepts sowie die erwarteten Beiträge der Elemente des Barrieren-systems werden in Kap. 2.3 zusammengefasst und sind in Nagra (2008a) detailliert dokumen-tiert.

Das Konzept der Entsorgungspflichtigen geht von zwei Lagern aus: eines für die hoch-aktiven Abfälle (HAA-Lager) und eines für die schwach- und mittelhoch-aktiven Abfälle (SMA-Lager). Es sind grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten denkbar, die Abfallkategorien nach KEV (HAA, ATA und SMA) auf die beiden Lagertypen aufzuteilen. Es obliegt den Entsorgungspflichtigen, geeignete Lösungen vorzuschlagen, die durch die Behörden geprüft werden.

Als ersten Schritt in Etappe 1 müssen die Entsorgungspflichtigen die Abfälle den beiden Lagertypen SMA und HAA zuteilen. Für die Zuteilung sind in erster Linie folgende Abfall-eigenschaften massgebend:

• Inventar und Halbwertszeiten der Radionuklide

• Auswahl der sicherheitstechnisch relevanten Nuklide (Wertung der radiologischen Toxizität)

• Abfallvolumen

• Materialeigenschaften (Abfallmatrix, -behälter) und ihre möglichen Auswirkungen auf das Wirtgestein

• Wärmeentwicklung

• Gehalt an potenziell Gas produzierenden Bestandteilen (Metalle, Organika)

• Gehalt an Komplexbildnern

Anhand von generischen (orientierenden) Sicherheitsbetrachtungen und Überlegungen zur technischen Machbarkeit sind anschliessend die quantitativen und qualitativen Anforderungen an die geologische Barriere darzulegen und die Anforderungen und Vorgaben so weit als möglich zu quantifizieren. Nach Tab. 2.1-4 schliesst dies mit ein:

• Quantitative Anforderungen an das Wirtgestein und die Geosphäre: Betrachtungszeitraum, Grösse und Platzbedarf des Lagers

• Quantitative Zielvorgaben für ausgewählte Indikatoren einzelner Kriterien: 'Tiefenlage', 'Mächtigkeit' und 'Laterale Ausdehnung' (dabei handelt es sich um drei Indikatoren des Kriteriums 1.1), 'Hydraulische Durchlässigkeit' des Wirtgesteins bzw. des einschlusswirk-samen Gebirgsbereichs (Indikator des Kriteriums 1.2)

• Qualitative Bewertungsskalen (mit den Attributen sehr günstig, günstig, bedingt günstig, ungünstig) für alle anderen Kriterien zur Sicherheit und bautechnischen Machbarkeit

Die Anforderungen an und Vorgaben für die Geologie werden in Kap. 2.4 und 2.5 zusam-mengefasst und insbesondere bei der Anwendung in Kap. 3 bis 5 diskutiert; sie sind in Nagra (2008a) detailliert dokumentiert.

Tab. 2.1-4: Vorgaben zu Schritt 2 im SGT, Anhang I, Kap. 1.1.2 – Festlegung des Sicherheits-konzepts und der kriterienbezogenen quantitativen und qualitativen Anforderungen und Vorgaben (BFE 2008).

Basierend auf dem zugeteilten Abfallinventar müssen die Entsorgungspflichtigen das Sicherheitskonzept für die beiden Lagertypen SMA und HAA beschreiben, anhand von generischen (orientierenden) Sicherheitsbetrachtungen (…) die quantitativen und quali-tativen Anforderungen sowie die Zielvorgaben an die geologische Barriere darlegen und die sicherheitstechnischen Kriterien gemäss Tabelle 1 des Sachplans so weit möglich quanti-fizieren. Dazu haben die Entsorgungspflichtigen für die beiden Lagertypen folgende Vor-gaben festzulegen und zu erläutern:

• Barrieren- und Sicherheitskonzept des Lagers

• Erwartete Beiträge der verschiedenen Elemente des Barrierensystems zur Sicherheit des gesamten Lagers

• Quantitative Anforderungen an das Wirtgestein und die Geosphäre bezüglich des zu betrachtenden Zeitraums, der Grösse und des Platzbedarfs des Lagers

• Quantitative Zielvorgaben bezüglich Tiefenlage, Mächtigkeit, laterale Ausdehnung und hydraulische Durchlässigkeit des Wirtgesteins bzw. des einschlusswirksamen Gebirgs-bereichs

• Qualitative Bewertungsskala (z.B. sehr günstig / günstig / bedingt günstig / ungünstig) für die Anwendung der weiteren Kriterien zur Sicherheit und bautechnischen Machbar-keit (vgl. Tabelle 1 des Sachplans). Der Bewertungsmassstab wird in Bezug auf die Ergebnisse der generischen Sicherheitsbetrachtungen sowie gestützt auf Erfahrungs-werte für die betreffende Eigenschaft erläutert. Neben der qualitativen Bewertungsskala ist auch das Vorgehen bei der zusammenfassenden Bewertung zu beschreiben. Die zusammenfassende Bewertung der Standortgebiete ist auf einer entsprechenden quali-tativen Bewertungsskala der Eignung (das heisst: sehr geeignet / geeignet / bedingt geeignet / weniger geeignet) darzustellen.

Basierend auf der vorgeschlagenen Abfallzuteilung (Schritt 1) und der Festlegung des Barrie-ren- und Sicherheitskonzepts sowie der Anforderungen an und Vorgaben für die geologische Barriere (Schritt 2) wird anschliessend die aus drei Schritten bestehende Einengung im Hinblick auf die Vorschläge von geologischen Standortgebieten durchgeführt (Schritte 3 bis 5).

Die Vorgaben des SGT zu Schritt 3 – welche die Identifikation der geeigneten geologisch-tektonischen Grossräume und deren Bewertung umfassen – sind in Tab. 2.1-5 und in Tab. A-2 wiedergegeben. Dabei sind ausschliesslich Kriterien bzw. Indikatoren mit einem grossräumigen Bezug relevant. Diese betreffen gemäss SGT primär die 'Langzeitstabilität' des Lagersystems (Kriteriengruppe 2 mit ausgewählten Indikatoren für die Kriterien 2.1 und 2.2), ausgewählte 'Eigenschaften des Wirtgesteins bzw. des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs' (Kriterien-gruppe 1 mit einem Indikator für das Kriterium 1.1)7 und die 'Zuverlässigkeit der geologischen Aussagen' (Kriteriengruppe 3 mit ausgewählten Indikatoren für die Kriterien 3.2 und 3.3).

Die geologisch-tektonischen Verhältnisse in den identifizierten geologisch-tektonischen Gross-räumen – insbesondere die Auswirkungen der tektonischen Überprägung auf die geometrischen Verhältnisse bzw. auf die Wirtgesteinseigenschaften – bilden auch die Rahmenbedingungen für die Identifikation und Bewertung der Wirtgesteine und einschlusswirksamen Gebirgsbereiche in Schritt 4 und deren geeignete Konfiguration in Schritt 5.

Tab. 2.1-5: Vorgaben zu Schritt 3 im SGT, Anhang I, Kap. 1.1.3 – Identifikation geeigneter geologisch-tektonischer Grossräume (BFE 2008).

Für die weiter zu betrachtenden geologisch-tektonischen Grossräume (Resultat von Schritt 3) wird in Schritt 4 abgeklärt, welche Gesteine bzw. Gesteinsabfolgen sich potenziell als Wirtge-steine bzw. als einschlusswirksame Gebirgsbereiche eignen. Grundsätzlich werden alle GeWirtge-steine innerhalb dieser Grossräume auf ihre Eignung geprüft. In die Bewertung der potenziell mögli-chen Wirtgesteine bzw. einschlusswirksamen Gebirgsbereiche fliesst auch die in Schritt 3 durchgeführte Charakterisierung der geologisch-tektonischen Situation der Vorkommen dieser Wirtgesteine ein.

In Schritt 4 sind gemäss SGT diejenigen Kriterien bzw. Indikatoren relevant, welche einen gesteinsspezifischen Bezug aufweisen (Tab. 2.1-6 und Tab. A-2). Diese betreffen die 'Eigen-schaften des Wirtgesteins bzw. des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs' (Kriteriengruppe 1

7 Die Kriteriengruppe 1 mit dem Kriterium 1.1 ('Räumliche Ausdehnung') wird von der Nagra bei der Evaluation der geologisch-tektonischen Grossräume bzgl. der räumlichen Verhältnisse und ihrer Explorierbarkeit zusätzlich zu den im SGT vorgesehenen Kriterien beigezogen.

Zur Identifikation geeigneter geologisch-tektonischer Grossräume, welche den sicherheits-technischen Anforderungen genügen, sind die folgenden Kriterien und Aspekte zu berück-sichtigen und zu bewerten:

• Grossräumige Erosion (Kriterium 2.2)

• Langzeitstabilität: differenzielle Bewegungen, neotektonische Aktivität und Seismizität (Kriterium 2.1)

• Prognostizierbarkeit der möglichen Langzeitveränderungen (Kriterium 3.3)

• Grossräumige geologisch-tektonische Komplexität und Explorierbarkeit der räumlichen Verhältnisse (Kriterium 3.2)

mit ausgewählten Indikatoren für die Kriterien 1.1, 1.2, 1.3 und 1.4) sowie wirtgesteins-bezogene Aspekte zur 'Langzeitstabilität' (Kriteriengruppe 2 mit ausgewählten Indikatoren für die Kriterien 2.1 und 2.3), zur 'Zuverlässigkeit der geologischen Aussagen' (Kriteriengruppe 3 mit ausgewählten Indikatoren für die Kriterien 3.1 und 3.2) und zur 'Bautechnischen Eignung' (Kriteriengruppe 4 mit ausgewählten Indikatoren für das Kriterium 4.1).

Tab. 2.1-6: Vorgaben zu Schritt 4 im SGT, Anhang I, Kap. 1.1.4 – Identifikation potenziell geeigneter Wirtgesteine bzw. einschlusswirksamer Gebirgsbereiche (BFE 2008).

In Schritt 5 wird geprüft, wo die in Schritt 4 identifizierten Wirtgesteine und einschlusswirk-samen Gebirgsbereiche innerhalb der als geeignet eingestuften Grossräume für das SMA- bzw.

das HAA-Lager in geeigneter Konfiguration vorliegen. Relevant sind in Schritt 5 alle Kriterien bzw. Indikatoren mit einem räumlichen Bezug (Tab. 2.1-7 und Tab. A-2). Der Schwerpunkt der Abklärungen liegt auf konfigurationsspezifischen Indikatoren. Dazu gehören die 'Tiefenlage', 'Mächtigkeit' und 'Laterale Ausdehnung' der Wirtgesteine und einschlusswirksamen Gebirgs-bereiche, die Indikatoren bezüglich gebietsbegrenzender geologischer Elemente8 (regionale Störungszonen, glazial übertiefte Felsrinnen, Zonen mit Anzeichen erhöhter tektonischer Zergliederung, konzeptionell zu meidende Zonen) sowie Fragen bezüglich Platzangebot (inkl.

Berücksichtigung von Ungewissheiten bei den gebietsbegrenzenden Elementen sowie Flexi-bilität bzw. Reserven zur Anordnung der untertägigen Lagerbauten im Hinblick auf erst bei der detaillierten Standorterkundung erkennbare geologische Strukturen). Weitere Indikatoren in Schritt 5 betreffen gemäss SGT ausgewählte Aspekte der Langzeitstabilität (inkl. Einfluss der Erosion) und der Prognostizierbarkeit von Langzeitveränderungen, geochemische und hydro-geologische Bedingungen, felsmechanische Eigenschaften und Bedingungen für den Bau, Betrieb und Verschluss des Tiefenlagers sowie Explorationsbedingungen und mögliche Nutzungskonflikte.

8 Die gebietsbegrenzenden geologischen Elemente werden bei der Darlegung des Vorgehens in Kap. 2.5 und insbe-sondere bei der Umsetzung in Kap. 5 diskutiert.

Zur Identifikation von Wirtgesteinen bzw. einschlusswirksamen Gebirgsbereichen innerhalb der geeigneten Grossräume, die sich zur Aufnahme eines Tiefenlagers eignen könnten, sind die folgenden Kriterien und Aspekte zu berücksichtigen und zu bewerten:

• Grundsätzliches räumliches Eignungspotenzial des Wirtgesteins: Mächtigkeit, laterale Ausdehnung und Verbreitung in geeigneter Tiefenlage (Kriterium 1.1)

• Eigenschaften bezüglich Wasserführung und Stofftransport: hydraulische Barrieren-wirkung (Kriterium 1.2)

• Geochemische Bedingungen und Rückhalteeigenschaften (Kriterium 1.3)

• Präferenzielle Freisetzungspfade und ihre Eigenschaften (Kriterium 1.4)

• Langfristiges Wirtgesteinsverhalten: Beständigkeit der Standort- und Gesteinseigen-schaften (Kriterium 2.1)

• Verhalten bezüglich lagerbedingter Einflüsse (Kriterium 2.3)

• Felsmechanische Eigenschaften und Bedingungen: Gesteins- und Gebirgsfestigkeit, Verformungseigenschaften (Kriterium 4.1)

• Geologisch-tektonische Komplexität, Charakterisierbarkeit der Wirtgesteinseigen-schaften und Explorierbarkeit der räumlichen Verhältnisse (Kriterien 3.1 und 3.2)

Tabelle A1-14 im Anhang I des SGT (Kopie in Tab. A-2 in Anhang A dieses Berichts) enthält eine vollständige Zusammenfassung aller Kriterien und zu beurteilenden Aspekte der Schritte 3 bis 5 und gibt Hinweise bezüglich der für die Umsetzung relevanten Indikatoren.

Tab. 2.1-7: Vorgaben zu Schritt 5 im SGT, Anhang I, Kap. 1.1.5 – Identifikation geeigneter Konfigurationen (BFE 2008).

2.1.4 Vorgaben zur zusammenfassenden Bewertung der geologischen

Im Dokument für das SMA- und das HAA-Lager (Seite 37-41)

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