• Keine Ergebnisse gefunden

Ableitung und Festlegung der kriterienbezogenen Anforderungen und Vorgaben für die Standortevaluation Vorgaben für die Standortevaluation

Im Dokument für das SMA- und das HAA-Lager (Seite 57-73)

2 Vorgaben und Vorgehen

2.4 Ableitung und Festlegung der kriterienbezogenen Anforderungen und Vorgaben für die Standortevaluation Vorgaben für die Standortevaluation

Abgestimmt auf die gewählte Abfallzuteilung (Kap. 2.2) und basierend auf dem Barrieren- und Sicherheitskonzept für das SMA- und das HAA-Lager (Kap. 2.3) werden im Folgenden die quantitativen und qualitativen Anforderungen und Vorgaben für die Standortevaluation disku-tiert. Ausgangspunkt für die Ableitung der Anforderungen und Vorgaben sowie der Bewer-tungsskalen sind einerseits die zu entsorgenden Abfallmengen und ihre Eigenschaften und andererseits die in Kap. 2.3.1 aufgeführten Sicherheitsfunktionen und Prinzipien, welche bei der Auslegung des geologischen Tiefenlagers zu berücksichtigen sind. Die detaillierten Über-legungen zur Ableitung der Anforderungen und Vorgaben sind in Nagra (2008a) dokumentiert.

Im SGT, Anhang I, wird unterschieden zwischen quantitativen Anforderungen an das Wirtge-stein und die Geosphäre (Betrachtungszeitraum, Platzbedarf für Lager), quantitativen Ziel-vorgaben für das Wirtgestein (Tiefenlage, Mächtigkeit, laterale Ausdehnung und hydraulische Durchlässigkeit) sowie qualitativen vierstufigen Bewertungsskalen für die weiteren Kriterien bzw. Indikatoren zur Sicherheit und Machbarkeit, vgl. Tab. 2.1-4.

Bei den quantitativen Anforderungen an das Wirtgestein und die Geosphäre und bei den quantitativen Zielvorgaben handelt es sich um Mindestanforderungen, welche die zugehörigen Indikatoren betreffen. Der Betrachtungszeitraum, der festlegt, wie lange die Barrieren des geologischen Tiefenlagers ihre Funktion zu erfüllen haben, wird in Nagra (2008a) abgeleitet; er beträgt – unter Berücksichtigung der Radiotoxizität des zugeteilten Abfallinventars und ihrer zeitlichen Entwicklung (radioaktiver Zerfall) – 100'000 Jahre für das SMA-Lager und 1 Million Jahre für das HAA-Lager19. Die erforderliche Grösse und der Platzbedarf für die geologischen Tiefenlager SMA und HAA werden anhand der Abfallmengen und unter Berücksichtigung eines Sicherheitsabstands zu gebietsbegrenzenden geologischen Elementen sowie Zuschlägen für Ungewissheiten in den geometrisch wirksamen Elementen bestimmt. Für die Festlegung der erforderlichen Lagerkapazität wird die Information zum Abfallinventar in Tab. 2.2-1a bis c ver-wendet. Als Umhüllende für das einzulagernde Abfallvolumen werden für die Evaluation der Platzverhältnisse neben den Abfällen der bestehenden KKW auch die Abfälle absehbarer zukünftiger KKW berücksichtigt sowie die Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung (Tab. 2.2-1b und c): Für das SMA-Lager wird für die Evaluation der Platzverhältnisse von einem Platzbedarf für 200'000 m3 für in Endlagerbehälter verpackte Abfälle ausgegangen, für das HAA-Lager für 20'000 m3 BE/HAA und 7'500 m3 LMA (aufgerundete Zahlen aus Tab. 2.2-1a bis c). Dies ergibt eine erforderliche laterale Ausdehnung im Bereich von 2 bis 3 km2 für das SMA-Lager und 4 bis 6 km2 für das HAA-Lager20 (vgl. Tab. 2.5-2). In Tab. 2.5-221 sind auch die weiteren gemäss SGT festzulegenden quantitativen Zielvorgaben (Tiefenlage, Mächtigkeit, Durchlässigkeit) sowie die verwendeten Bewertungsskalen aufge-führt; deren Herleitung ist in Nagra (2008a) dokumentiert.

19 Die Länge des Betrachtungszeitraums leitet sich von Überlegungen zur erosiven Freilegung des Lagers und zur Phase direkt vor der Freilegung (Lager im Bereich mit erheblicher Dekompaktion des Wirtgesteins mit ent-sprechender Erhöhung der Wasserführung) ab.

20 Die kleinere Zahl reflektiert den Platzbedarf bei einer optimalen Situation (wird bei der Identifikation der Wirtge-steine verwendet, um in einem ersten Schritt ein möglichst breites Spektrum an WirtgeWirtge-steinen zu erhalten); die zweite Zahl entspricht einem Platzbedarf bei eher ungünstigen Bedingungen (Form des Gebiets, auslegungsbe-stimmende Störungszonen, etc.) und wird für die Evaluation der Bereiche verwendet, die in der Regel zumindest mässig tektonisch überpägt sind.

21 Die Tabelle mit den Anforderungen und Vorgaben wird erst in Kap. 2.5 aufgeführt, damit die dort zur Reihen-folge der Anwendung der Indikatoren gemachten Ausführungen mit berücksichtigt werden können.

Zusätzlich zu den im SGT geforderten quantitativen Zielvorgaben werden an eine beschränkte Anzahl weiterer Indikatoren Mindestanforderungen gestellt (vgl. dazu die Zusammenstellung in Tab. 2.5-2). Diese Indikatoren betreffen die für die Sicherheit und Machbarkeit sehr wichtigen Merkmale und werden im vorliegenden Kapitel identifiziert (Tab. 2.4-1). Bei der Anwendung dieser Indikatoren werden Varianten22, die alle Mindestanforderungen erfüllen, als potenziell möglich bezeichnet; kann eine Mindestanforderung nicht erfüllt werden, wird die entsprechende Variante ausgeschlossen (vgl. Fig. 2.4-1).

Haben gewisse Merkmale einen sehr ausgeprägten Einfluss auf die Sicherheit oder bestehen für die als potenziell möglich eingestuften Varianten in Bezug auf gewisse Merkmale von überge-ordneter Bedeutung noch grössere Ungewissheiten, so können für die entsprechenden Indika-toren zusätzlich sogenannte verschärfte Anforderungen eingeführt werden, welche über die Mindestanforderungen hinausgehen23. Damit soll erreicht werden, dass die resultierenden Varianten (die sog. bevorzugten Varianten) sich tatsächlich als geeignet erweisen und dass sie sicherheitsmässig vergleichbar und von hoher Qualität sind. Damit wird auch sichergestellt, dass im Hinblick auf Etappe 2 des SGT alle Standortgebiete bzw. Standorte das Potenzial haben, sich bezüglich der Sicherheit als vergleichbar zu qualifizieren, wie dies für Etappe 2 gefordert wird (BFE 2008). Diejenigen Varianten, welche die verschärften Anforderungen für die entsprechenden Indikatoren erfüllen, werden als bevorzugt bezeichnet; diejenigen Varianten, welche zwar die Mindestanforderungen erfüllen, nicht aber die verschärften Anforderungen, werden zurückgestellt (vgl. Fig. 2.4-1)24. Mit diesem Vorgehen wird erreicht, dass die bevor-zugten Varianten bezüglich der für die Sicherheit relevanten Merkmale in der Regel günstig bewertet werden.

Die anschliessende Bewertung der bevorzugten Varianten kann für eine Prioritätensetzung be-nutzt werden25. Wo machbar und sinnvoll, werden für die Bewertungsskalen quantitative Werte verwendet. Teilweise sind jedoch für die Bewertung nur qualitative Argumente und Aussagen möglich, und in einigen Fällen ist es eine Kombination einer quantitativen und qualitativen Be-wertung. Die Bewertungsskala orientiert sich für gewisse Indikatoren an den Möglichkeiten in

22 Dies umfasst die geologisch-tektonischen Grossräume, die Wirtgesteine bzw. einschlusswirksamen Gebirgsbe-reiche und die Konfigurationen (BeGebirgsbe-reiche bzw. geologische Standortgebiete).

23 Im Verlauf der Umsetzung des Einengungsverfahrens werden – basierend auf den Zwischenresultaten (Auswahl der weiter zu betrachtenden geologisch-tektonischen Grossräume und der bevorzugten Wirtgesteine) – die für die Sicherheit wichtigen Merkmale im Detail evaluiert und – falls ein sehr ausgeprägter Einfluss auf die Sicherheit besteht – unter Berücksichtigung potenziell vorhandener grösserer Ungewissheiten verschärfte Anforderungen festgelegt. Verschärfte Anforderungen können auch für Indikatoren zur Anwendung kommen, für welche keine Mindestanforderungen festgelegt wurden. Die verschärften Anforderungen können wirtgesteinsspezifisch sein und/oder die spezifische geologisch-tektonische Situation berücksichtigen.

24 Die Mindestanforderungen und die verschärften Anforderungen sind Vorschriften für die Einengungsprozedur im Hinblick auf Vorschläge von geologischen Standortgebieten basierend auf den heutigen Kenntnissen der Geo-logie. Sie sind nicht zu verwechseln mit Ausschlusskriterien, wie sie später bei der Standortcharakterisierung zur Anwendung kommen. Solche Ausschlusskriterien sind auf der Basis von standortspezifischen Sicherheitsanaly-sen abzuleiten.

25 Die effektive Bewertung erfolgt auf Stufe der Indikatoren. Dazu ist gemäss SGT eine vierstufige Skala zu ver-wenden (sehr günstig, günstig, bedingt günstig, ungünstig). In diesem Bericht wird für ausgewählte Indikatoren zusätzlich noch eine fünfte Stufe verwendet (ungenügend), mit der ungeeignete Varianten ausgeschlossen werden. Die Bewertung der Indikatoren wird auf die Stufe der Kriterien bzw. Kriteriengruppen aggregiert; für diese wird bei der Auswahl der weiter zu betrachtenden geologisch-tektonischen Grossräume und der bevor-zugten Wirtgesteine eine dreistufige Skala verwendet (günstig bis sehr günstig, ungünstig bis bedingt günstig, ungenügend), weil die Grossräume so heterogen sind und die Charakterisierung der Wirtgesteine ohne Information bzgl. Konfiguration so unpräzise ist, dass eine genauere gesamtheitliche Bewertung nicht angebracht ist. Erst bei der Bewertung der bevorzugten Bereiche bzw. der geologischen Standortgebiete wird auch auf Stufe der Kriterien bzw. Kriteriengruppen die vierstufige Skala verwendet, da hier alle detaillierten Informationen vorliegen (vgl. auch Erläuterungen in Anhang C.1).

der Schweiz und führt deshalb für diese Indikatoren zu einer "relativen" Bewertung. Da in Etappe 1 des SGT die detaillierte Anordnung der Lagerkammern im Untergrund noch nicht erfolgt, wird für die diesbezüglichen (geometrischen) Bewertungen bei verschiedenen Indika-toren vereinfacht vorgegangen.

Einige der Indikatoren kommen bei der stufenweisen Evaluation mehrmals zur Anwendung: In einer ersten Stufe als Mindestanforderung, in einer zweiten Stufe als verschärfte Anforderung und/oder in einer dritten Stufe für die Bewertung der bevorzugten Varianten.

Fig. 2.4-1: In der Einengungsprozedur verwendete Begriffe.

Varianten, welche die für ausgewählte Indikatoren festgelegten Mindestanforderungen (MA) alle erfüllen, werden als potenziell möglich bezeichnet; diejenigen, welche zusätzlich die für ausgewählte Indikatoren festgelegten verschärften Anforderungen (VA) alle er-füllen, als bevorzugt. Die Bewertung der verbleibenden Varianten erfolgt gemäss SGT an-hand einer vierstufigen Bewertungsskala mit den Attributen sehr günstig, günstig, bedingt günstig und ungünstig. Für die zusammenfassende Bewertung der geologischen Standort-gebiete wird gemäss SGT eine vierstufige Bewertungsskala verwendet mit den Attributen sehr geeignet, geeignet, bedingt geeignet und weniger geeignet. Als geologische Standort-gebiete kommen gemäss SGT nur solche in Frage, welche insgesamt mindestens die Be-wertung bedingt geeignet erreicht haben. Die Figur enthält ebenfalls Verweise auf die Kapitel im vorliegenden Bericht, in denen die entsprechenden Schritte der Einengung bzw.

Bewertung dokumentiert sind.

Identifikationpotenziellmöglicher undAuswahlbevorzugterVarianten durchAnwendungMA/VA*für ausgewählteIndikatoren BewertungderVarianten anhandderBewertungsskalen fürdiezubewertendenIndikatoren Abgrenzungundzusammen- fassendeBewertungder geologischenStandortgebiete Kap. 3 – 5

Da die Kriterien bzw. zu beurteilenden Aspekte und die zugehörigen Indikatoren in der Regel in ihrer sicherheitsbezogenen Wirkung voneinander abhängig sind (vgl. BFE 2008, S.37), wird in einem ersten Schritt der Beitrag der Kriterien bzw. Indikatoren zu den verschiedenen Sicher-heitsfunktionen26 eines Lagers evaluiert und ihre funktionale Wirkung aufgezeigt (vgl.

Tab. 2.4-1). Diese Evaluation, in welche alle im SGT vorgegebenen Kriterien einbezogen wer-den, führt zu den im Einengungsverfahren zu berücksichtigenden Indikatoren und zeigt auch ihre Zuordnung zu den Kriterien gemäss SGT auf. Die Evaluation berücksichtigt neben dem gewählten Sicherheitskonzept (Sicherheitsfunktionen und ihre Gewährleistung durch die Elemente des Barrierensystems) auch das Barrierenkonzept27 und die Anforderungen, mit wel-chen sichergestellt wird, dass die Lager gemäss den Vorgaben der Sicherheit zuverlässig erstellt werden können28 und dass die für die Sicherheitsanalysen erforderlichen geologischen Informa-tionen mit genügender Zuverlässigkeit erhoben werden können.

In Tab. 2.4-1 wird auch dokumentiert, welche Bedeutung den einzelnen Indikatoren für die Sicherheit und Machbarkeit eines Lagers zukommt. Entsprechend ihrer Relevanz werden die Indikatoren in drei Klassen eingeteilt:

Fett markierte Indikatoren repräsentieren Merkmale, welche für die Langzeitsicherheit bzw. Machbarkeit eines geologischen Tiefenlagers unabdingbar sind; an diese werden deshalb Mindestanforderungen gestellt.

Kursiv markierte Indikatoren repräsentieren für die Langzeitsicherheit bzw. Machbarkeit besonders wichtige Merkmale. An diese Indikatoren werden bei Bedarf zusätzlich ver-schärfte Anforderungen mit der Zielsetzung gestellt, sicherheitsmässig vergleichbare und zuverlässige Varianten von hoher Qualität zu erhalten und um potenziell vorhandenen, grösseren Ungewissheiten Rechnung zu tragen.

• Indikatoren in Normalschrift repräsentieren Merkmale, die für die Langzeitsicherheit bzw.

Machbarkeit zwar nicht unabdingbar, aber für die Charakterisierung der geologischen Standortgebiete wichtig sind und deshalb über die Bewertung in die Einengung ein-fliessen29; an diese werden aber weder Mindestanforderungen noch verschärfte Anforde-rungen gestellt.

Als nächstes werden die in Tab. 2.4-1 identifizierten Indikatoren den Erfahrungen aus System- und Sicherheitsanalysen gegenüber gestellt und die benötigten geologischen Informationen für die Ableitung von Vorschlägen für geologische Standortgebiete evaluiert. Diejenigen Indika-toren, welche stellvertretend durch andere Indikatoren erfasst werden, werden für die Erar-beitung von Vorschlägen für geologische Standortgebiete nicht explizit berücksichtigt; die betreffenden Indikatoren sind in Tab. 2.4-1 speziell gekennzeichnet. Dies ergibt eine etwas reduzierte Anzahl von Indikatoren, die im Einengungsverfahren explizit Verwendung finden (Tab. 2.4-2). Die Reihenfolge der Indikatoren in Tab. 2.4-2 folgt der Liste der Kriterien gemäss SGT, wobei jeder Indikator nur einmal beim am ehesten zutreffenden Kriterium aufgeführt ist (keine Mehrfachnennungen), auch wenn in der Einengungsprozedur einige der Indikatoren mehrmals für verschiedene Kriterien verwendet werden (vgl. Tab. 2.5-2 bzw. 2.5-3). Tab. 2.4-2 zeigt ferner die Art der Verwendung der Indikatoren (Mindestanforderung, verschärfte Anforde-rung, Bewertung).

26 Vgl. Beschreibung der Sicherheitsfunktionen in Kap. 2.3.1.

27 Das Barrierenkonzept beschreibt die funktionale Beschaffenheit der verschiedenen technischen und geologischen Barrieren des Tiefenlagers.

28 Dabei werden bautechnische Erschwernisse (Zeitaufwand beim Bau, Kosten, etc.) in Kauf genommen.

29 Falls eine sinnvolle Bewertung nicht möglich ist, werden in Ausnahmefällen Indikatoren nur für die Beschrei-bung der Varianten verwendet.

In Tab. B-1 (in Anhang B) wird im Detail aufgezeigt, wie die im SGT vorgegebenen Kriterien durch die verwendeten Indikatoren abgedeckt werden und wie die im SGT aufgeführten zu beurteilenden Aspekte sowie die Hinweise auf Indikatoren gemäss SGT (Tabelle 1 bzw.

Tabellen A1-1 bis A1-13 und A1-14 im SGT) in die hier verwendete Einengungsprozedur ein-geflossen sind. Die Tabelle vertieft auch die Zusammenhänge zwischen den verwendeten Indikatoren. Die Analyse zeigt, dass die im SGT vorgegebenen Kriterien (inkl. der zu beur-teilenden Aspekte) durch die hier verwendete Einengungsprozedur (Indikatoren und ihre Anwendung) adäquat abgebildet werden.

Anhang I des SGT enthält weder quantitative Angaben zu den Anforderungen und Zielvorgaben noch Hinweise zu den qualitativen Bewertungsskalen für die Standortevaluation. Vielmehr obliegt es gemäss SGT den Entsorgungspflichtigen, geeignete Vorschläge für diese anhand von generischen (orientierenden) Sicherheitsbetrachtungen und Erfahrungen aus System- und Sicherheitsanalysen von geologischen Tiefenlagern sowie anhand von bautechnischen Anfor-derungen abzuleiten. Die AnforAnfor-derungen und Vorgaben für die Standortevaluation sind in Tab. 2.5-2 aufgeführt; deren Ableitung und Begründung sind im Detail in Nagra (2008a) doku-mentiert. Eine Beschreibung des schrittweisen Vorgehens bei der Festlegung von geologischen Standortgebieten findet sich in Kap. 2.5, einschliesslich einer Zuordnung der Indikatoren zu den einzelnen Schritten der Einengungsprozedur und der abgeleiteten Anforderungen, Vorgaben und Bewertungsskalen für jeden einzelnen Indikator (Tab. 2.5-230 und Tab. 2.5-3). Dort und insbe-sondere im Zusammenhang mit der Anwendung (Kap. 3 bis 5) finden sich weitere Erläute-rungen zu den AnfordeErläute-rungen und Zielvorgaben sowie den Bewertungsskalen.

Basierend auf den durchgeführten generischen Sicherheitsbetrachtungen sowie den Erfahrungen aus früheren Sicherheitsanalysen sind die folgenden Merkmale für die Standortevaluation besonders wichtig:

• Bei der Identifikation geeigneter geologisch-tektonischer Grossräume (Schritt 3) gilt das Hauptaugenmerk der Langzeitstabilität der geologischen Situation (Geodynamik und Neo-tektonik, Hebung bzw. Erosion) sowie den typischen räumlichen Verhältnissen und ihrer Explorierbarkeit (regionales Störungsmuster und Lagerungsverhältnisse).

• Für die Identifikation potenziell geeigneter Wirtgesteine und einschlusswirksamer Gebirgs-bereiche (Schritt 4) sind die Gesteinseigenschaften (insbesondere die Beständigkeit der Gesteinseigenschaften (Potenzial für Verkarstung), die hydraulische Durchlässigkeit und – für Sedimentgesteine – ihr Selbstabdichtungsvermögen) unter Berücksichtigung der tektoni-schen Überprägung sowie das Potenzial für eine geeignete Geometrie der Gesteinsvor-kommen (Mächtigkeit, minimale und maximale Tiefenlage, laterale Ausdehnung) sowie machbare geotechnische Eigenschaften ausschlaggebend.

• Bei der Identifikation geeigneter Konfigurationen (Schritt 5) stehen die räumlichen geolo-gischen Verhältnisse im Vordergrund. Dazu gehören die Mächtigkeit in geeigneter Tiefen-lage (minimale TiefenTiefen-lage im Hinblick auf flächenhafte Erosion und glaziale Tiefenerosion sowie bezüglich Gesteins-Dekompaktion; maximale Tiefenlage im Hinblick auf bautech-nische Verhältnisse) und die laterale Ausdehnung (unter Berücksichtigung von regionalen geologischen Elementen) sowie die lokale geologisch-tektonische Situation.

Diese Merkmale sind in die verwendete Einengungsprozedur integriert und werden durch ent-sprechende Mindestanforderungen bzw. verschärfte Anforderungen sowie bei der Bewertung berücksichtigt.

30 In Tab. 2.5-2 werden auch die verschärften Anforderungen aufgeführt; diese basieren auf einer Evaluation der Wirtgesteine in Kap. 4 und einer Evaluation der geologisch-tektonischen Situation in Kap. 5. Ebenso stützt die Festlegung der Bewertungsskalen teilweise auf die Befunde der Evaluation der Wirtgesteine (Kap. 4) bzw. der geologisch-tektonischen Situation (Kap. 5) ab.

Tab. 2.4-1: Ableitung von potenziell wichtigen Indikatoren aus den Sicherheitsfunktionen und aus den übergeordneten Prinzipien.

Fett markierte Indikatoren repräsentieren Merkmale, welche für die Langzeitsicherheit eines geologischen Tiefenlagers unabdingbar sind; an diese werden deshalb Mindestanforderungen gestellt. Kursiv markierte Indikatoren repräsentieren Merkmale, die einen sehr ausgeprägten Einfluss auf die Sicherheit haben; an diese werden unter Berück- sichtigung potenziell vorhandener grösserer Ungewissheiten verschärfte Anforderungen gestellt. Indikatoren in Normalschrift repräsentieren Merkmale, die zwar für die Langzeitsicherheit nicht unabdingbar, aber für die Charakterisierung und Bewertung der Varianten wichtig sind und deshalb über die Bewertung (Bewertungsskalen) in die Einengung einfliessen. Mit * markierte Indikatoren werden durch andere Indikatoren berücksichtigt. Diese Indikatoren werden deshalb im Einengungsverfahren der Etappe 1 nicht explizit verwendet. Sicherheitsfunktion (S), Prinzip (P) Relevante Elemente des Barrieren- systems Sicherheits- relevante Eigenschaften Zugeordnete Kriterien gemäss SGT

Potenziell wichtige Indikatoren 2.2 Erosion 'Tiefenlage unter Terrain im Hinblick auf flächenhafte Erosion' 'Tiefenlage unter Oberfläche Fels im Hinblick auf glaziale Tiefenerosion' 'Grossräumige Erosion im Betrachtungszeitraum' 'Glaziale Tiefenerosion'* durch 'Tiefenlage unter Oberfläche Fels im Hinblick auf glaziale Tiefenerosion' berücksichtigt. 'Auswirkungen der Klimaentwicklung auf Tiefenlager'* indirekt durch 'Tiefenlage unter Terrain im Hinblick auf flächenhafte Erosion' und 'Tiefenlage unter Oberfläche Fels im Hinblick auf glaziale Tiefenerosion' berücksichtigt.

Physische Trennung der Abfälle vom menschlichen Lebensraum ("Isolation") (S) Gewährleistung der erforderlichen Lang- zeitstabilität des Barrierensystems (S) Anordnung der Lagerkammern tief im Unter- grund

Physische Trennung der Abfälle vom menschlichen Lebensraum Schutz des Lagers vor Prozessen und Ereignissen an der Erdoberfläche im Betrachtungszeit- raum (z.B. Erosion) 2.4 Nutzungs- konflikte 'Tiefenlage unter Oberfläche Fels im Hinblick auf Nutzungs- konflikte'* wird bei 'Rohstoffvorkommen innerhalb des Wirtgesteins' und 'Rohstoffvorkommen unterhalb des Wirtgesteins' berücksichtigt.

Tab. 2.4-1: (Fortsetzung)

Sicherheitsfunktion (S), Prinzip (P) Relevante Elemente des Barrieren- systems Sicherheits- relevante Eigenschaften Zugeordnete Kriterien gemäss SGT

Potenziell wichtige Indikatoren Physische Trennung der Abfälle vom menschlichen Lebensraum ("Isolation") (S) Gewährleistung der erforderlichen Lang- zeitstabilität des Barrierensystems (S)

Geologische Situation Beständigkeit der Standort- und Gesteinseigen- schaften Schutz vor unzulässiger Erosion 2.1 Bestän- digkeit der Standort- und Gesteins- eigenschaften

'Modellvorstellungen zur Geodynamik und Neotektonik' 'Seismizität' 'Seltene geologische Ereignisse' 1) , berücksichtigt Vulkanismus; hingegen wird die Bruchbildung infolge grosser Erdbeben durch 'Abstand zu regionalen Störungszonen', 'Seismizität' und durch eine geeignete Anordnung der Lagerkammern berücksichtigt. Auf die Beurteilung von anderen seltenen Ereignissen (Meteoritenein- schläge) wird bei der Standortevaluation verzichtet, da diese Vorgänge und Ereignisse nicht zwischen verschiedenen Grossräumen der Schweiz diskriminieren. 'Differenzielle Bewegungen'* durch ausreichenden 'Abstand zu regionalen Störungszonen', 'Diffus gestörte Zonen' und 'Tektonisches Regime (konzeptionell zu meidende Zonen)' bei der Auslegung der Lagerkammern berücksichtigt. 'Selbstabdichtungsvermögen', relevant im Hinblick auf die Begrenzung der Auswirkungen von Bewegungen des Gesteins- verbands(Zerscherung,ReaktivierungvonBrüchenund Störungszonen) 'Modellvorstellungen zu geochemischen Vorgängen' 'Potenzial zur Bildung neuer Wasserwegsamkeiten (Verkarstung)' 1) Dieser Indikator wird aus den erwähnten Gründen in den nachfolgenden Tabellen 'Seltene geologische Ereignisse (Vulkanismus)' genannt.

Tab. 2.4-1: (Fortsetzung)

Sicherheitsfunktion (S), Prinzip (P) Relevante Elemente des Barrieren- systems Sicherheits- relevante Eigenschaften Zugeordnete Kriterien gemäss SGT

Potenziell wichtige Indikatoren Beständigkeit der Standort- und Gesteinseigen- schaften Schutz vor unzu- lässiger Erosion

2.2 Erosion 'Tiefenlage unter Terrain im Hinblick auf flächenhafte Erosion' 'Tiefenlage unter Oberfläche Fels im Hinblick auf glaziale Tiefenerosion' 'Grossräumige Erosion im Betrachtungszeitraum' 'Glaziale Tiefenerosion'* durch 'Tiefenlage unter Oberfläche Fels im Hinblick auf glaziale Tiefenerosion' berücksichtigt. 'Auswirkungen der Klimaentwicklung auf Tiefenlager'* indirekt durch 'Tiefenlage unter Terrain im Hinblick auf flächenhafte Erosion' und 'Tiefenlage unter Oberfläche Fels im Hinblick auf glaziale Tiefenerosion' berücksichtigt.

Physische Trennung der Abfälle vom menschlichen Lebensraum ("Isolation") (S) Gewährleistung der erforderlichen Lang- zeitstabilität des Barrierensystems (S)

Geologische Situation Geringe Wahr- scheinlichkeit von menschlichem Eindringen dank Abwesenheit von absehbaren Nutzungs- konflikten

2.4 Nutzungs- konflikte 'Rohstoffvorkommen innerhalb des Wirtgesteins' 'Rohstoffvorkommen unterhalb des Wirtgesteins' 'Rohstoffvorkommen oberhalb des Wirtgesteins' 'Mineralquellen und Thermen' 'Geothermie' Einschluss der Radionuklide ("Einschluss") (S)

Endlagerbehälter Weitere tech- nische Barrieren Korrosions- beständigkeit 1.3 Geo- chemische Bedingungen 'Redox-Bedingungen' 'Salinität' 'pH'

Tab. 2.4-1: (Fortsetzung)

Sicherheitsfunktion (S), Prinzip (P) Relevante Elemente des Barrieren- systems Sicherheits- relevante Eigenschaften Zugeordnete Kriterien gemäss SGT

Potenziell wichtige Indikatoren 1.1 Räumliche Ausdehnung'Laterale Ausdehnung' 'Mächtigkeit' 'Platzangebot untertags' Verbreitung eingeschränkt durch: (i) Tiefenlage: 'Tiefenlage unter Terrain im Hinblick auf bautechnische Machbarkeit', 'Tiefenlage unter Terrain im Hinblick auf flächenhafte Erosion', 'Tiefenlage unter Terrain im Hinblick auf Gesteins-Dekompaktion', 'Tiefenlage unter Oberfläche Fels im Hinblick auf glaziale Tiefenerosion' (ii) Bereichsbegrenzende geologische Elemente: 'Abstand zu regionalen Störungszonen', 'Tektonisches Regime (konzeptionell zu meidende Zonen)', 'Diffus gestörte Zonen', 'Abstand zu Fremd- gesteinseinschlüssen'* durch ausreichende 'Mächtigkeit' und 'Platzangebot untertags' berücksichtigt. 2.2 Erosion 'Tiefenlage unter Terrain im Hinblick auf flächenhafte Erosion' 'Tiefenlage unter Oberfläche Fels im Hinblick auf glaziale Tiefenerosion' 'Grossräumige Erosion im Betrachtungszeitraum' 'Glaziale Tiefenerosion'* durch 'Tiefenlage unter Oberfläche Fels im Hinblick auf glaziale Tiefenerosion' berücksichtigt.

Einschluss der Radionuklide ("Einschluss") (S) Endlagerbehälter Weitere technische Barrieren

Geometrische Bedingungen (laterale Ausdeh- nung und Mäch- tigkeit bzw. Platz- angebot unter Berücksichtigung der Tiefenlage und bereichs- begrenzender geologischer Elemente) Geomechanische Bedingungen 2.4 Nutzungs- konflikte 'Rohstoffvorkommen innerhalb des Wirtgesteins' 'Rohstoffvorkommen unterhalb des Wirtgesteins' 'Rohstoffvorkommen oberhalb des Wirtgesteins' 'Mineralquellen und Thermen' 'Geothermie'

Tab. 2.4-1: (Fortsetzung)

Sicherheitsfunktion (S), Prinzip (P) Relevante Elemente des Barrieren- systems Sicherheits- relevante Eigenschaften Zugeordnete Kriterien gemäss SGT

Potenziell wichtige Indikatoren Einschluss der Radionuklide ("Einschluss") (S)

Endlagerbehälter Weitere technische Barrieren

Geometrische Bedingungen (laterale Ausdeh- nung und Mäch- tigkeit bzw. Platz- angebot unter Berücksichtigung der Tiefenlage und bereichs- begrenzender geologischer Elemente) Geomechanische Bedingungen 4.1 Fels- mechanische Eigenschaften und Bedingun- gen

'Tiefenlage unter Terrain im Hinblick auf bautechnische Machbarkeit' 'Gesteinsfestigkeiten und Verformungseigenschaften' Korrosionsbe- ständigkeit (Eh, pH), speziell nach Behälterversagen

1.3 Geo- chemische Bedingungen 'Redox-Bedingungen' 'Salinität' 'pH'

Verzögerte Freisetzung der Radionuklide ("verzögerte Freisetzung") (S)

Abfallmatrix Stabilität der Abfallmatrix dank geringem Wasserfluss

1.2 Hydrau- lische Barrieren- wirkung 'Hydraulische Durchlässigkeit' 'Tongehalt' 'Tiefenlage unter Terrain im Hinblick auf Gesteins- Dekompaktion'

Tab. 2.4-1: (Fortsetzung)

Sicherheitsfunktion (S), Prinzip (P) Relevante Elemente des Barrieren- systems Sicherheits- relevante Eigenschaften Zugeordnete Kriterien gemäss SGT

Potenziell wichtige Indikatoren Endlagerbehälter Rückhaltung durch degradier- ten Behälter (Kor- rosionsprodukte)

1.3 Geo- chemische Bedingungen

'Redox-Bedingungen' 'Salinität' 'pH' 1.2 Hydrau- lische Barrie- renwirkung 'Hydraulische Durchlässigkeit' 'Tongehalt' 'Tiefenlage unter Terrain im Hinblick auf Gesteins- Dekompaktion'

Verfüllung Verfüllung & Versiegelung

Verfüllung Verfüllung & Versiegelung

Im Dokument für das SMA- und das HAA-Lager (Seite 57-73)

Outline

ÄHNLICHE DOKUMENTE