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Versicherungsrechtliche Einfach­Pensionistinnen und

4 Pensionistinnen und Pensionisten

4.2  Einfach-Pensionistinnen und -Pensionisten

4.2.1  Versicherungsrechtliche Einfach­Pensionistinnen und

­Pensionisten

Die größte Gruppe waren die Bezieherinnen und Bezieher einer Alterspension, die im Jahr 2019 mit einer absoluten Anzahl von 1.259.402 Personen 82 % aller ver-sicherungsrechtlichen Einfach-Pensionistinnen und -Pensionisten in Österreich aus-machten. Die zweitgrößte Gruppe bildeten die Bezieherinnen und Bezieher einer Invaliditätspension mit 121.735 Personen. Weiters gab es unter den

Einfach-12 Hier kann keine Zuordnung des Pensions-Jahresdatensatzes des Dachverbandes (PJ) zum Lohnsteuer-Daten-bestand erfolgen.

Pensionistinnen und -Pensionisten mit versicherungsrechtlichem Pensionsanspruch 113.699 Personen, die eine Witwen- oder Witwerpension bezogen, und 32.757 Personen mit Anspruch auf eine Waisenpension. Die kleinste Gruppe unter den ver-sicherungsrechtlichen Einfach-Pensionistinnen und -Pensionisten stellten mit 14.885 Personen die Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsunfähigkeitspension.

Abbildung 37: Mittlere Bruttojahreseinkommen der Einfach-Pensionistinnen und -Pensionisten nach Pensionsarten und Geschlecht 2019

Ohne Pensionistinnen und Pensionisten mit Wohnsitz im Ausland. Quelle: Statistik Austria, 2020. Lohnsteuer- und SV-Daten.

Wenig überraschend bildeten die Bezieherinnen und Bezieher von Waisenpensionen die jüngste Gruppe, die mit 6.179 EUR auch die niedrigsten mittleren Bruttojahres-einkommen bezogen (siehe Abbildung 37). Die zahlenmäßig überwiegenden Bezieherinnen und Bezieher einer Alterspension verfügten mit 20.339 EUR über die mit Abstand höchsten mittleren Bruttojahreseinkommen. Die Gruppe der Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsunfähigkeitspension hatte im Jahr 2019 mit 16.312 EUR die zweithöchsten mittleren Einkommen. Bezieherinnen und Bezieher einer Invaliditätspension wiesen im Mittel 15.078 EUR brutto auf, Witwen und Witwer bezogen 13.063 EUR.

Getrennt nach Geschlecht wurde die Gruppe der Bezieherinnen und Bezieher von Witwen- bzw. Witwerpensionen von Frauen dominiert. Der Frauenanteil in dieser Gruppe lag im Jahr 2019 bei 98 %. Bei den Bezieherinnen und Beziehern von Waisen-pensionen und AltersWaisen-pensionen waren Frauen mit einem Anteil von 51 % leicht überrepräsentiert. Unter den Bezieherinnen und Beziehern von Invaliditäts-pensionen und ErwerbsunfähigkeitsInvaliditäts-pensionen waren mit einem Anteil von 68 % bzw. 83 % überwiegend Männer.

0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000

Alterspension Invaliditätspension

Erwerbsunfähigkeits-pension Witwen-/

Witwer-pension Waisenpension

Frauen Männer

Frauen und Männer EUR

Bei den Witwen- oder Witwerpensionen lagen die mittleren Einkommen der Frauen deutlich über jenen der Männer (Witwen 13.063 EUR, Witwer 8.672 EUR). Bei den Waisenpensionen waren die Bezüge von Frauen und Männern im Mittel nahezu gleich. Deutlich unter dem Einkommen der männlichen Vergleichsgruppe lag das mittlere Einkommen der Frauen mit Alterspension. Sie erreichten im Jahr 2019 mit einem mittleren Bruttojahreseinkommen von 14.746 EUR nur etwas mehr als die Hälfte der Männer mit Alterspension (27.485 EUR). Auch bei den Invaliditäts-pensionen und ErwerbsunfähigkeitsInvaliditäts-pensionen blieben die Einkommen der Frauen relativ weit hinter jenen der Männer zurück. Das mittlere Einkommen von Bezieherinnen einer Erwerbsunfähigkeitspension erreichte im Jahr 2019 mit 13.029 EUR 76 % des vergleichbaren Einkommens der Männer (17.223 EUR).

Genauso hoch war auch der Anteil des mittleren Einkommens von Bezieherinnen einer Invaliditätspension an jenem der männlichen Vergleichsgruppe (Frauen 13.063 EUR, Männer 17.276 EUR).

Bezieherinnen und Bezieher von Alterspensionen erzielten zwar die mit Abstand höchsten Einkommen unter den Einfach-Pensionistinnen und -Pensionisten, bei einem Blick auf das untere Einkommensviertel zeigt sich aber, dass sich dieser Vor-teil im Vergleich zu den anderen Pensionsarten aufhob oder zumindest ver-kleinerte: Für Bezieherinnen und Bezieher von Alterspensionen und Invali-ditätspensionen entsprach der Grenzwert des Viertels mit den niedrigsten Einkommen (1. Quartil) genau dem Jahreswert, der sich aus dem Richtsatz der Aus-gleichszulage ergab (13.063 EUR); die Grenze zu den 25 % niedrigsten Einkommen unter den Bezieherinnen und Beziehern von Witwen- bzw. Witwerpensionen lag bei 11.988 EUR. Die Streuung der Einkommen war bei den Alterspensionen deut-lich größer als bei den anderen Pensionsarten. Das dritte Quartil, das die Grenze zu den einkommensstärksten 25 % der Pensionistinnen und Pensionisten markiert, belegt dies: Mit 31.111 EUR lag es bei den Bezieherinnen und Beziehern einer Alterspension deutlich über dem Wert der Bezieherinnen und Bezieher einer Invaliditätspension (20.707 EUR) oder einer Witwen- bzw. Witwerpension (17.095 EUR). Somit streuten die Einkommen bei den Alterspensionen im Vergleich zu den anderen Pensionsarten nicht nur weiter nach unten, sondern auch nach oben.

Verdeutlicht wird dies durch die Darstellung von Boxplots, die zur grafischen Beschreibung von Einkommensverteilungen dienen. Hierbei werden die Ver-teilungen der Einkommen der Einfach-Pensionistinnen und -Pensionisten nach Pensionsart veranschaulicht (siehe Abbildung 38).

Abbildung 38: Verteilung der Bruttojahreseinkommen der versicherungsrechtlichen Einfach-Pensionistinnen und -Pensionisten nach Pensionsarten 2019

Ohne Pensionistinnen und Pensionisten

mit Wohnsitz im Ausland. Quelle: Statistik Austria, 2020. Lohnsteuer-

und SV-Daten.

Zur Verdeutlichung: Das erste Quartil der Bezieherinnen und Bezieher einer Alters-pension betrug 13.063 EUR und wird in der Abbildung durch die unten liegende Breitseite des Rechtecks dargestellt. Das dritte Quartil betrug 31.111 EUR und stellt die Grenze zu den oberen 25 % der Einkommen dar. In der Abbildung zeigt die obere Breitseite des Rechtecks bei den Alterspensionen diesen Wert. Der Median betrug 20.339 EUR und ist gleichzusetzen mit der waagrechten Linie innerhalb des Recht-ecks. Die äußeren Begrenzungen (Whiskers) werden durch das 5. Perzentil (den Wert, unter dem die 5 % niedrigsten Einkommen liegen; für das Beispiel der Alters-pension 5.341 EUR) und das 95. Perzentil (den Wert, über dem die 5 % höchsten Ein-kommen liegen; hier 47.189 EUR) gebildet.

Es ist klar ersichtlich, dass Bezieherinnen und Bezieher von Waisenpensionen die niedrigsten Einkommen mit der geringsten Streuung aufwiesen. Im Gegensatz dazu sieht man, dass die Einkommen der großen Gruppe der Bezieherinnen und Bezieher einer Alterspension relativ stark streuten. Deutlich wird zudem, dass die mittleren 50 % der Einkommen der Bezieherinnen und Bezieher einer Witwen- oder Witwer-pension im Gegensatz zu den anderen Pensionsarten wenig streuten. Dies zeigt sich durch die verhältnismäßig kleine Box in der Abbildung.

In der Gegenüberstellung der mittleren Pensionseinkommen nach Pensionsver-sicherungsträgern werden alle Einfach-Pensionistinnen und -Pensionisten mit Wohnsitz in Österreich, die eine Alters-, Invaliditäts- bzw.

Erwerbsunfähigkeits-0 10.000 20.000 30.000 40.000 50.000EUR

Alters-pension

Invaliditäts-pension Erwerbs-

unfähigkeits-pension

Witwen-/

Witwer-pension

Waisen-pension

pension13 oder eine Witwen- bzw. Witwerpension bezogen (keine Personen mit zusätzlichen Bezügen aufgrund einer ehemaligen Tätigkeit als Beamtin oder Beamter), nach den folgenden vier auszahlenden Pensionsversicherungsträgern gegliedert: Pensionsversicherungsanstalt (PVA), Versicherungsanstalt für Eisen-bahnen und Bergbau (VAEB), Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirt-schaft (SVA) und Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB). Unter den Bezieherinnen und Beziehern einer Pension der PVA kann zwischen ehemaligen Arbeiterinnen und Arbeitern sowie Angestellten differenziert werden, für die VAEB können Versicherte der Eisenbahnen und des Bergbaus getrennt ausgewiesen werden. Die SVA umfasst neben den Versicherten nach dem Gewerblichen Sozial-versicherungsgesetz (GSVG) auch Personen, die unter das SozialSozial-versicherungsgesetz der freiberuflich selbstständig Erwerbstätigen (FSVG) fallen. Das sind beispielsweise Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Die meisten der oben genannten Einfach-Pensionistinnen und -Pensionisten bezogen ihre Pensionen von der PVA, darunter 639.234 ehemalige Arbeiterinnen und Arbeiter sowie 636.788 ehemalige Angestellte. Deutlich weniger häufig waren Pensionen von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (127.630 Personen) bzw. von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (114.713 Personen).

Eine vergleichsweise geringe Rolle spielte die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, die an insgesamt 24.113 Einfach-Pensionistinnen und -Pensionisten eine der genannten Pensionsarten ausbezahlte, wovon etwa knapp die Hälfte der Personen den Eisenbahnen zuzuordnen waren.

Überdurchschnittlich hoch war der Frauenanteil unter den Bezieherinnen und Beziehern einer Pension von der PVA (Angestellte) oder der SVB. Mit 60 % bzw. 59 % waren Pensionistinnen deutlich überrepräsentiert, wobei die Dominanz neben einem hohen Frauenanteil unter den Alterspensionen auch auf die Witwen-pensionen zurückzuführen ist. Bezieherinnen und Bezieher einer Pension von der PVA (Arbeiterinnen und Arbeiter) setzten sich zu etwa gleichen Teilen aus Männern und Frauen zusammen. Bei den übrigen Pensionsversicherungsträgern (VAEB und SVA) überwogen die Männer mit einem Anteil von 64 % bzw. 62 %. Dafür waren die überwiegend männlich besetzten Gruppen der Bezieherinnen und Bezieher von Alterspensionen und von Invaliditäts- bzw. Erwerbsunfähigkeitspensionen ver-antwortlich.

Die höchsten mittleren Jahreseinkommen für Frauen und Männer gemeinsam wurden von der VAEB an Bezieherinnen und Bezieher einer Alterspension des Berg-baus ausbezahlt (33.731 EUR). Besonders niedrig im Vergleich zu anderen Pensions-versicherungsträgern waren die Einkommen der Bezieherinnen und Bezieher einer

13 Im Unterschied zur allgemeinen Darstellung der Pensionsart werden hier Invaliditäts- und Erwerbsunfähig-keitspensionen zusammengefasst.

Alterspension der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB). Ihre mittleren Bruttojahreseinkommen erreichten mit 12.982 EUR nur 64 % des Gesamtmittels aller Alterspensionen über alle genannten Pensionsversicherungsträger (20.339 EUR). Bei Invaliditäts- bzw. Erwerbsunfähigkeitspensionen waren auch jene der Pensionistinnen und Pensionisten der VAEB (Bergbau) am höchsten (25.091 EUR).

Für Witwen- bzw. Witwerpensionen lagen die Einkommen zwischen 11.713 EUR (SVB) und 18.936 EUR (PVA – Angestellte). Die Waisenpension war bei allen Pensionsversicherungsträgern die Pensionsart mit den niedrigsten mittleren Bezügen, wobei die Höhe im Jahr 2019 im Mittel zwischen 5.803 EUR (PVA – Arbeiterinnen und Arbeiter) und 11.068 EUR (VAEB – Bergbau) lag.

Eine Unterscheidung der Pensionsbezüge nach Geschlecht zeigt ein differenziertes Bild: Die wenigen Alterspensionistinnen der VAEB (Bergbau) bezogen unter den Frauen die höchsten Pensionen (24.847 EUR). Die höchsten mittleren Einkommen der Männer waren bei den Alterspensionisten der PVA der Angestellten zu finden (36.620 EUR). Die mittleren Jahresbezüge der Alterspensionisten der VAEB (Berg-bau) lagen mit 34.364 EUR etwas dahinter an zweiter Stelle. Dass trotzdem die höchsten Alterspensionsbezüge für Frauen und Männer gemeinsam die Versicherten der Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaus erhielten, lag an einem sehr hohen Männeranteil (89 %) unter den ehemals im Bergbau Beschäftigten.

Abbildung 39: Mittlere Bruttojahreseinkommen der Einfach-Pensionistinnen und -Pensionisten nach Pensionsarten, Pensionsversicherungsträgern und Geschlecht 2019

Ohne Pensionistinnen und Pensionisten mit Wohnsitz im Ausland. Quelle: Statistik Austria, 2020. Lohnsteuer- und SV-Daten.

Mit Ausnahme der SVB waren für alle Pensionsversicherungsträger die Pensionsein-kommen der Bezieherinnen und Bezieher einer Alterspension am höchsten. Die mittleren Einkommen der Bezieherinnen und Bezieher einer Invaliditäts- bzw.

Erwerbsunfähigkeitspension der SVB waren mit 14.879 EUR als einzige höher als die der Bezieherinnen und Bezieher von Alterspensionen.

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Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen Männer

Alterspension Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension Witwen-/Witwerpension Pensionsversicherung