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Ausschließlich selbstständig Erwerbstätige

3 Selbstständig Erwerbstätige

3.2  Ausschließlich selbstständig Erwerbstätige

Im Jahr 2017 gab es 355.682 Personen, die ausschließlich Einkünfte aus ständiger Tätigkeit bezogen. Das bedeutet, dass rund 41 % aller Personen mit selbst-ständigen Einkünften keine zusätzlichen Einkommen aus unselbstselbst-ständigen Erwerbsverhältnissen bzw. Pensionen hatten. Die Gruppe der ausschließlich selbst-ständig Erwerbstätigen setzte sich im Jahr 2017 aus 134.997 Frauen und 220.685 Männern zusammen (das entsprach einem Frauenanteil von 38 %). Insgesamt betrugen die mittleren Jahreseinkünfte (vor Steuern) der ausschließlich selbst-ständig Erwerbstätigen 13.101 EUR, wobei Frauen 8.396 EUR erzielten und Männer 18.024 EUR. Das mittlere Einkommen der Frauen entsprach damit 47 % des mittleren Einkommens der Männer. Die Nettoeinkünfte der ausschließlich selbstständig Erwerbstätigen betrugen im Mittel 12.615 EUR, wobei sich die Nettoeinkünfte der Frauen mit 8.343 EUR auf 51 % der Einkünfte der Männer (16.419 EUR) beliefen.

In jener Gruppe der selbstständig Erwerbstätigen, bei denen die Einkommensteuer-veranlagung eine Tarifsteuer ergab, waren 55 % aller ausschließlich selbstständig Erwerbstätigen erfasst. Diese 194.865 ausschließlich Selbstständigen mit Tarifsteuer bezogen im Jahr 2017 mittlere Einkünfte (vor Steuern) von 28.995 EUR. Getrennt nach Geschlecht hatten die ausschließlich selbstständig erwerbstätigen Frauen mit Tarifsteuer ein mittleres Einkommen von 22.556 EUR, während die Männer Ein-künfte von 32.039 EUR hatten. Das entsprach einem relativen Einkommensnachteil von 30 % in Bezug zu den Männereinkommen. Insgesamt gab es in der Gruppe der Selbstständigen mit Tarifsteuer einen Frauenanteil von 28 %.

Die Einkünfte der ausschließlich selbstständig Erwerbstätigen wiesen eine deutlich höhere Streuung auf als die Einkommen der unselbstständig Erwerbstätigen. Der

relative Quartilsabstand betrug im Jahr 2017 bei ausschließlich selbstständig Erwerbstätigen 212 %, während der vergleichbare Wert der ausschließlich unselbst-ständig Erwerbstätigen bei 112 % lag. Ersichtlich wurde die höhere Streuung der Selbstständigen-Einkommen ebenfalls, wenn man neben dem Median (mittlerer Wert) auch Verteilungsmaßzahlen heranzog: Lag der Median der ausschließlich selbstständig Erwerbstätigen im Jahr 2017 mit 13.101 EUR deutlich unter dem Ver-gleichswert der ausschließlich unselbstständig Erwerbstätigen (21.663 EUR), so überstieg andererseits das 9. Dezil, das die Grenze zu den einkommensstärksten 10 % der Erwerbstätigen darstellt, bei den ausschließlich Selbstständigen jenes der unselbstständig Beschäftigten (68.761 EUR bzw. 49.369 EUR). Auch bei den Spitzen-einkommen stiegen ausschließlich selbstständig Erwerbstätige eindeutig besser aus als ausschließlich unselbstständig Erwerbstätige. Das 99. Perzentil, das die Grenze des Prozents mit den höchsten Einkommen markiert, war bei ausschließlich Selbst-ständigen mit 271.682 EUR mehr als doppelt so hoch wie bei den ausschließlich unselbstständig Erwerbstätigen (109.119 EUR).

Auch der Gini-Koeffizient als statistisches Maß zur Darstellung von Ungleichheit nahm bei ausschließlich selbstständig Erwerbstätigen den sehr hohen Wert von 0,66 an. Im Vergleich dazu wiesen die Bruttojahreseinkommen der ausschließlich unselbstständig Erwerbstätigen einen Gini-Koeffizienten von 0,44 aus.

Ein Grund für die höhere Streuung bei Selbstständigen war die Berücksichtigung von negativen Einkünften in die Einkommensteuerveranlagung. So wies der Gini-Koeffizient bei der Gruppe der selbstständig Erwerbstätigen, die Einkünfte in steuerrelevanter Höhe hatten und demnach einer Tarifsteuer unterlagen, einen Wert von 0,52 auf.

Auch der relative Quartilsabstand zeigte mit 127 % bei dieser Gruppe eine weniger gestreute – und damit den unselbstständig Beschäftigten ähnlichere – Einkommens-verteilung.

3.2.1 Branchen

Unter den Branchen mit hinreichend großer Personenzahl wurden die höchsten Medianeinkommen der ausschließlich Selbstständigen in Abschnitt M (Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen) erreicht.

Darin finden sich neben Unternehmens-, Rechts- und Steuerberaterinnen und -beratern beispielsweise auch Architektinnen und Architekten sowie Werbe-gestalterinnen und -gestalter. Die mittleren Jahreseinkünfte (vor Steuern) lagen hier bei 23.805 EUR (siehe Tabelle 75). Damit waren die Einkommen vor Steuern in diesem Abschnitt um rund 82 % höher als die mittleren Jahreseinkünfte der aus-schließlich selbstständig Erwerbstätigen insgesamt (13.101 EUR). Mit einer Anzahl von 61.240 Personen war dieser Wirtschaftsabschnitt auch jener, in dem die meisten ausschließlich selbstständig Erwerbstätigen tätig waren. Im Abschnitt J (Information und Kommunikation) wurden die zweithöchsten mittleren Einkommen erzielt

(20.955 EUR vor Steuern). An dritter Stelle in der Rangliste der höchsten Einkünfte (vor Steuern) unter den ausschließlich selbstständig Erwerbstätigen lag Abschnitt F (Bauwesen) mit 19.111 EUR. Die niedrigsten Einkünfte waren in Abschnitt L (Grund-stücks- und Wohnungswesen; 7.236 EUR) und in Abschnitt P (Erziehung und Unter-richt; 8.646 EUR) zu finden.

Tabelle 75: Mittlere Jahreseinkünfte (vor Steuern) der ausschließlich selbstständig Erwerbstätigen nach ausgewählten ÖNACE 2008-Abschnitten 2017

ÖNACE 2008 Abschnitte

Anzahl der Personen Jahreseinkünfte (vor Steuern) Frauen und

Männer Frauen Männer Frauen und

Männer Frauen Männer

C 14.042 2.718 11.324 14.819 5.182 18.006

F 18.921 684 18.237 19.111 11.655 19.381

G 43.464 13.407 30.057 13.873 8.514 17.003

H 7.691 1.070 6.621 12.903 9.021 13.334

I 26.632 10.653 15.979 12.234 10.406 14.114

J 12.561 1.351 11.210 20.955 10.127 22.656

K 8.957 2.300 6.657 15.957 6.735 20.142

L 27.898 13.810 14.088 7.236 6.121 9.225

M 61.240 17.333 43.907 23.805 14.119 28.863

N 14.921 5.495 9.426 12.251 8.770 15.442

P 7.295 3.987 3.308 8.646 6.508 12.000

Q 35.423 25.475 9.948 11.099 8.430 69.684

R 11.566 4.374 7.192 8.684 6.862 9.812

S 23.562 16.285 7.277 8.700 7.704 11.282

Gesamt 355.682 134.997 220.685 13.101 8.396 18.024

Die Zeile Gesamt beinhaltet auch die nicht ausgewählten

ÖNACE 2008-Abschnitte. Quelle: Statistik Austria, 2020. Einkommensteuerdaten.

ÖNACE 2008-Abschnitte

C – Herstellung von Waren; F – Bau; G – Handel; Instandhaltung und Reparaturen von Kraftfahrzeugen; H – Verkehr und Lagerei;

I – Beherbergung und Gastronomie; J – Information und Kommunikation; K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen;

L – Grundstücks- und Wohnungswesen; M – Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen;

N – Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen; P – Erziehung und Unterricht; Q – Gesundheits- und Sozialwesen; R – Kunst, Unterhaltung und Erholung; S – Erbringung von sonstigen Dienstleistungen.

Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft waren oft nicht durch die Einkommen-steuerdaten erfasst. Sie wurden nach pauschalen Sätzen versteuert, wodurch die Vergleichbarkeit zu anderen Branchen stark eingeschränkt war.

Bei den Einkünften von Frauen und Männern getrennt nach Branchen fielen vor allem die Einkünfte der Männer im Gesundheits- und Sozialwesen (Abschnitt Q) auf.

Sie waren mit 69.684 EUR mit großem Abstand am höchsten. Ausschließlich selbst-ständig erwerbstätige Frauen in diesem Abschnitt erreichten mit 8.430 EUR nur 12,1 % des mittleren Einkommens der männlichen Kollegen. Dies hatte vor allem mit

der geschlechtsspezifischen Struktur innerhalb dieses Abschnittes zu tun: Während rund 60 % der ausschließlich selbstständig erwerbstätigen Männer im Gesundheits- und Sozialwesen in den einkommensstarken Unterklassen zu finden waren (z. B.

86.21 Arztpraxen für Allgemeinmedizin, 86.22 Facharztpraxen, 86.23 Zahnarzt-praxen), waren Frauen überdurchschnittlich häufig in den Unterklassen mit sehr niedrigem Einkommensniveau vertreten (z. B. 86.90-9 Sonstiges Gesundheitswesen a. n. g., 86.90-2 Hauskrankenpflege). Nur knapp ein Fünftel der ausschließlich selbst-ständig erwerbstätigen Frauen im Gesundheits- und Sozialwesen erzielte ihre Ein-künfte in Arztpraxen.

In den Branchen mit aussagekräftigen Personenzahlen wurden innerhalb der Gruppe der weiblichen ausschließlich selbstständig Erwerbstätigen in Abschnitt M (Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienst-leistungen) mit 14.119 EUR die höchsten Einkünfte erzielt. Aber auch hier lag – wie in allen anderen relevanten Abschnitten – das mittlere Einkommen der Frauen deut-lich unter jenem der Männer (28.863 EUR). Die niedrigsten Einkünfte der ausschließ-lich selbstständig erwerbstätigen Frauen gab es in Abschnitt C (Herstellung von Waren; 5.182 EUR). In Abschnitt L (Grundstücks- und Wohnungswesen) wurden neben den zweitniedrigsten Einkünften der Frauen (6.121 EUR) auch die niedrigsten mittleren Einkommen der ausschließlich selbstständig erwerbstätigen Männer (9.225 EUR) verzeichnet.

Abbildung 34: Mittlere Jahreseinkünfte (vor Steuern) der ausschließlich selbstständig erwerbstätigen Frauen relativ zu den mittleren Einkünften der Männer nach ausgewählten

ÖNACE 2008-Abschnitten 2017

Der Gesamtwert beinhaltet auch die nicht ausgewählten ÖNACE 2008-Abschnitte. Quelle: Statistik Austria, 2020.

Einkommensteuerdaten.

Der Wirtschaftsbereich mit den geringsten relativen Einkommensunterschieden zwischen Frauen und Männern war Abschnitt I (Beherbergung und Gastronomie).

0 20 40 60 80 100

C F G H I J K L M N P Q R S

Gesamt

ÖNACE 2008-Abschni�e

%

Hier erreichten die Frauen im Mittel Einkünfte von 10.406 EUR, was einem Anteil von 74 % der mittleren Einkünfte der ausschließlich selbstständig erwerbstätigen Männer in dieser Branche (14.114 EUR) entsprach; gefolgt von den Abschnitten R (Kunst, Unterhaltung und Erholung) und S (Erbringung von sonstigen Dienst-leistungen), bei denen die relativen Einkommensunterschiede knapp unter 70 % lagen (siehe Abbildung 34). Neben dem oben beschriebenem Abschnitt Q ergaben sich für ausschließlich selbstständige Frauen die geringsten Anteile am ent-sprechenden Männermedian in Abschnitt C (Herstellung von Waren; 29 %) und in Abschnitt K (Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen; 33 %).

Tabelle 76: Mittlere Jahreseinkünfte (vor Steuern) der ausschließlich selbstständig Erwerbstätigen mit Tarifsteuer nach ausgewählten ÖNACE 2008-Abschnitten 2017

ÖNACE 2008 Abschnitte

Anzahl der Personen Jahreseinkünfte (vor Steuern) Frauen und

Männer Frauen Männer Frauen und

Männer Frauen Männer

C 7.683 792 6.891 29.660 22.249 30.419

F 12.246 333 11.913 28.317 24.865 28.460

G 22.927 5.395 17.532 30.778 26.252 32.114

H 4.049 462 3.587 24.089 23.476 24.166

I 12.791 4.577 8.214 26.327 22.806 28.967

J 8.449 624 7.825 33.756 24.295 34.719

K 5.632 1.065 4.567 30.433 20.584 33.150

L 15.423 6.507 8.916 18.473 15.000 23.734

M 43.448 9.836 33.612 36.496 27.387 39.663

N 7.818 2.134 5.684 25.840 20.906 28.248

P 3.049 1.241 1.808 20.675 17.949 23.610

Q 17.518 9.302 8.216 50.945 31.849 102.817

R 4.664 1.424 3.240 20.026 18.456 20.749

S 8.617 5.019 3.598 19.032 17.436 21.930

Gesamt 194.865 55.155 139.710 28.995 22.556 32.039

Die Zeile Gesamt beinhaltet auch die nicht ausgewählten

ÖNACE 2008-Abschnitte. Quelle: Statistik Austria, 2020. Einkommensteuerdaten.

ÖNACE 2008-Abschnitte

C – Herstellung von Waren; F – Bau; G – Handel; Instandhaltung und Reparaturen von Kraftfahrzeugen; H – Verkehr und Lagerei;

I – Beherbergung und Gastronomie; J – Information und Kommunikation; K – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen;

L – Grundstücks- und Wohnungswesen; M – Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen;

N – Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen; P – Erziehung und Unterricht; Q – Gesundheits- und Sozialwesen; R – Kunst, Unterhaltung und Erholung; S – Erbringung von sonstigen Dienstleistungen.

Leichte Verschiebungen in der Reihenfolge der höchsten Einkommen der ausschließ-lich selbstständig Erwerbstätigen nach Branchen ergaben sich bei Ausschluss der Personen mit Einkünften ohne Tarifsteuer. So befanden sich die höchsten mittleren Einkünfte (vor Steuern) bei den ausschließlich Selbstständigen mit Tarifsteuer in Abschnitt Q (Gesundheits- und Sozialwesen) mit 50.945 EUR und die zweithöchsten

Einkommen in Abschnitt M (Erbringung von freiberuflichen, wissen schaftlichen und technischen Dienstleistungen) mit 36.496 EUR (siehe Tabelle 76). Diese Reihenfolge galt ebenfalls getrennt nach Geschlecht, wobei auch hier die Medianeinkünfte der ausschließlich selbstständigen Männer mit Tarifsteuer in Abschnitt Q (102.817 EUR) die anderen Branchen deutlich überragten.

Die niedrigsten Einkünfte (vor Steuern) in der Auswahl der ausschließlich Selbst-ständigen mit Tarifsteuer fanden sich in Abschnitt L (Grundstücks- und Wohnungs-wesen) mit 18.473 EUR. Während sich in diesem Abschnitt auch die niedrigsten Einkünfte von weiblichen Selbstständigen mit 15.000 EUR wiederfanden, fielen die niedrigsten Einkünfte der männlichen Selbstständigen mit Tarifsteuer in Abschnitt R (Kunst, Unterhaltung und Erholung) mit 20.749 EUR an.

Abgesehen von Abschnitt L waren in allen Branchen die Anteile der Einkünfte der Frauen bezogen auf die jeweiligen Männereinkommen in der Auswahl der aus-schließlich Selbstständigen mit Tarifsteuer größer als in der Branchenbetrachtung aller ausschließlich Selbstständigen. Ein Grund dafür war das höhere Einkommens-niveau unter den Personen mit Tarifsteuer. Andererseits verdeutlicht die Tatsache, dass in dieser Auswahl 63 % der Männer, aber nur 41 % der Frauen aufschienen, dass ausschließlich selbstständige Frauen öfters geringere Einkünfte unterhalb der besteuerungsfähigen Einkommensgrenze erzielten.