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Vergleichskennzahlen Straßenreinigung mit Winterdienst Stand 2005

Spezielle Regelungen, wie prämienbegünstigtes Ausscheiden, Altersteilzeit, Sonderurlaubsmöglichkeiten oder Einkommensausgleiche bei Übernahme von

A. 2 Vergleichskennzahlen Straßenreinigung mit Winterdienst Stand 2005

Nr. Kennzahl (Einheit) Berlin Bremen Hamburg Durchschnitt*

A 2.1 Fahrbahnen, Geh-, Rad-, Bankett- und Stellplatzflächen in ha

13.572 1.496 5.340 6.803

A 2.2 Fahrbahnreinigung, Gehweg-reinigung, Papierkorbdienst sowie Winterdienst in Tsd.

Euro

61.726 12.909 29.507 34.714

A 2.3 Reinigungskosten einschl.

Winterdienst in Euro je qm 0,45 0,86 0,55 0,62

*) Ungewichteter Durchschnitt aus den drei Vergleichskennzahlen (= Summe der drei Daten geteilt durch 3)

Arbeitsgruppe „Verkehr“ Federführung: Hamburg

Strukturunterschiede und Bemerkungen zu den Vergleichskennzahlen

In Hamburg werden Fahrbahnreinigung, Gehwegreinigung, Papierkorbdienst und Winter-dienst von der Stadtreinigung (Anstalt des öffentlichen Rechts, AöR) geleistet. Für 5 Jahre ab 2004 sind gleich hohe feste Leistungsentgelte vereinbart. Beim witterungsabhängigen Winterdienst werden Mehr- oder Minderleistungen im Interesse von Planungssicherheit erst nach Ablauf der 5-Jahresfrist abgerechnet. Für die übrigen Reinigungsleistungen gibt es kei-ne Öffnungsklausel wie beim Winterdienst.

Berlin verfährt ähnlich wie Hamburg. Mit der Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR (BSR) wird allerdings nach tatsächlich erbrachter Leistung abgerechnet. Es gibt keine Festbeträge.

Zur Minimierung der Leistungen aus dem Haushalt besteht eine Zielvereinbarung mit der BSR zur Umsetzung von Effizienzsteigerungsmöglichkeiten.

In Bremen ist die Straßenreinigung privatisiert worden und wird auf der Grundlage von Ver-trägen über das „Sondervermögen Infrastruktur“ bezahlt.

Bewertung der Vergleiche

Die Bremer Kosten sind mit 0,86 Euro je qm Fläche gegenüber dem Durchschnittswert von 0,62 Euro/qm außerordentlich hoch. Die Berliner Kosten sind mit 0,45 Euro/qm deutlich am niedrigsten. Hamburgs Kosten von 0,55 Euro/qm entsprechen beinahe dem Durchschnitts-wert in Höhe von 0,62 Euro/qm.

Die niedrigen Kosten in Berlin werden wie folgt begründet: Gemäß Berliner Straßenreini-gungsgesetz sind die Straßen (und damit Flächen) in drei Reinigungsklassen mit unter-schiedlichem Reinigungsaufwand und –turnus eingeteilt. In den ersten beiden Reinigungs-klassen (A und B) liegt die Reinigungspflicht beim Land Berlin, in der letzten Klasse C bis zur Straßenmitte beim Anlieger. Durch diese Regelung ergibt sich das Kostenverhältnis 25 : 75.

Dennoch liegt vermutlich ein sehr viel größerer flächenmäßiger Anteil der Reinigungspflicht an den 13.572 ha beim Land Berlin, da die zahlreichen und großen Parkanlagen des Landes Berlin und ihre Wege (Klasse C) auch betroffen sind (wenn auch mit geringerem Kostenauf-wand/ha). Leider kann hierzu nach wie vor keine detaillierte Aussage getroffen werden, da die Flächen und ihre Anteile von keiner Stelle im Land Berlin getrennt ausgewiesen werden.

Auch die zuständige BSR - die nicht in Fläche misst, sondern in zu reinigenden km - kann hierzu keine weiterführenden Angaben liefern.

Für eine weitergehende Analyse der erheblichen Abweichungen muss nach Auffassung der Arbeitsgruppe vorab geklärt werden, ob die Fachressorts identische Definitio-nen/Zuordnungen von Flächen für die Ermittlung der Kennzahl A 2.1 zugrunde gelegt haben.

Im Vergleich zur Fläche in km² (Stand 31.12.2002: Berlin = 892, Stadt Bremen = 325, Ham-burg = 755) ist Berlin 2,7 Mal und HamHam-burg 2,3 Mal größer als Bremen. Lt. der Kennzahl A 2.1 hat Berlin jedoch 9 Mal so viele Fahrbahnen etc. und Hamburg rd. 3,5 Mal so viele als Bremen. Dies scheint zunächst nicht plausibel zu sein. Zur Überprüfung der Plausibilität al-lein die Fläche ins Verhältnis zu den Fahrbahnen zu setzen, dürfte aber ungeeignet sein, da in Hamburg und auch Bremen große Flächenanteile zu den Wasserbereichen der Häfen ohne Straßen gehören.

Arbeitsgruppe „Verkehr“ Federführung: Hamburg A. 3 Vergleichskennzahlen öffentliche Beleuchtung und Lichtsignalanlagen

Stand 2005

Nr. Kennzahl (Einheit) Berlin Bremen Hamburg Durchschnitt*

A 3.1 Fahrbahnen, Geh-, Rad-, Bankett- und Stellplatzflächen in ha

13.572 1.496 5.340 6.803

A 3.2 Anzahl der Leuchten und Leuchtverkehrszeichen

Nicht erho-ben

62.000 126.000 -

A 3.3 Anzahl der Lichtsignalanlagen 1.983 565 1.692 1.413 A 3.4 Betriebsausgaben für

öffentli-che Beleuchtung und Licht in Tsd. Euro

14.170 8.744 22.572 15.162

A 3.5 Betriebsausgaben für öffentli-che Beleuchtung und Licht in Euro je ha Fahrbahn-, Geh-, Rad-, Bankett- und Stellplatz-fläche (gem. A 2.1)

1.044 5.845 4.227 2.229

*) Ungewichteter Durchschnitt aus den drei Vergleichskennzahlen (= Summe der drei Daten geteilt durch 3)

Strukturunterschiede und Bemerkungen zu den Vergleichskennzahlen

Wie oben ausgeführt, wird die Anzahl der Leuchten und Leuchtverkehrskennzeichen in Ber-lin statistisch nicht erfasst.

Die Betriebsausgaben für öffentliche Beleuchtung und Licht (A 3.3) und die Betriebsausga-ben für öffentliche Beleuchtung und Licht (A 3.4) werden nur informativ genannt, weil sie wegen pauschaler Veranschlagung nicht auf einzelne Einheiten und Kostenfaktoren berech-net werden können. Die gravierenden Differenzen bei den Kosten konnten deshalb nicht aufgeklärt werden.

Hamburg hat die Unterhaltung der öffentlichen Beleuchtung einschließlich Energielieferung an Vattenfall vergeben. Von dem Hamburger Betrag in Höhe von 22.572 Tsd. Euro entfallen 18.558 Tsd. Euro auf diese Vertragsleistungen. 2.422 Tsd. Euro wurden für Sachschäden-beseitigung aufgewendet. Die verbleibenden Mittel in Höhe von 1.592 Euro waren für diverse sonstige Maßnahmen bestimmt.

Berlin hat die Unterhaltung der öffentlichen Beleuchtung zunächst bis Ende 2006 an die NUON GmbH vergeben. Im Frühjahr 2007 soll über die evt. Vertragsverlängerung und die künftigen Modalitäten entschieden werden.

Die Unterhaltung sowie der Um-, Neu- und Ersatzbau der Lichtsignalanlagen wurde Anfang 2006 einem Generalübernehmer - der NUON-Tochter Stadtlicht GmbH -, bis Ende 2015 übertragen. Das Eigentum an den Anlagen ist wie in Hamburg beim Land verblieben.

Die öffentliche Beleuchtung in Bremen ist 2005 an die swb GmbH veräußert worden und wird von der Stadtgemeinde zurückgemietet.

Arbeitsgruppe „Verkehr“ Federführung: Hamburg

Bewertung der Vergleiche

Der reine Vergleich der Anzahl der Leuchten, Leuchtverkehrszeichen und der Lichtsignalan-lagen sowie der Summe der Betriebsausgaben für öffentliche Beleuchtung und die Bildung eines Durchschnittswertes erscheint aufgrund der unterschiedlichen Länge der Straßen der Stadtstaaten (2004 in Berlin = 5.342 km, Bremen = 1.356 km, Hamburg = 3.717 km) nicht sinnvoll. Inwieweit die Indikatoren Anzahl der Leuchten etc. je Straßenkilometer oder Be-triebsausgaben je Straßenkilometer aussagekräftige Kennzahlen liefern würden, wäre mit den Fachressorts zu erörtern. Aufgrund der unterschiedlichen Organisation und Eigentums-verhältnisse der öffentlichen Beleuchtung erscheint eine intensive Analyse zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht hilfreich und weiterführend und wurde nicht in Angriff genommen.

B. Öffentlicher Personennahverkehr - ÖPNV