• Keine Ergebnisse gefunden

Hilfe in besonderen Lebenslagen Vergleichskennzahlen

- siehe Anlage -

B. Hilfe in besonderen Lebenslagen Vergleichskennzahlen

Nr. Kennzahl (Einheit) Stand Berlin Bremen Hamburg Durchschnitt ungewichtet*

Hilfe zur Pflege (Gesamt ) B1

a)

Bruttoausgaben

-absolut in T€ 20041

20052

liegt n. nicht vor

-

liegt n. nicht vor

8.554

liegt n. nicht vor

9.555

1 Bundesstatistik 2004

2 Bundesstatistik 2005

Altenquote (ab 65 Jahre) in % (Die bremischen Ressorts im Städte- und Ländervergleich – Benchmarking-Bericht 2006, S.24)

2004 16,6 19,8 17,9 18,1

B2 Anteil der Empfänger von HzP a.v.E. an allen HzP-Empfängern in %

Consens-Bericht „Kennzahlenvergleich 2005 der 16 großen Großstädte Deutsch-lands – Leistungen nach dem SGB XII“, Abb.12

2005 42,7 35,7 47,7 42,0

B3 Dichte der Empfänger von HzP a.v.E. (je 1000 Einwohner)

Consens-Bericht 2005 SGB XII, Abb.13

2005 3,11 2,04 3,06 2,74

B4 Verhältnis der Empfänger der HzP nach dem SGB XII an allen pflege-bedürftigen Personen nach dem SGB XI in %

Verhältnis der Empfänger der HzP a.v.E. nach dem SGB XII an allen pflegebedürftigen Personen a.v.E.

nach dem SGB XI in %

Verhältnis der Empfänger der HzP i.E. nach dem SGB XII an allen pfle-gebedürftigen Personen i.E. nach dem SGB XI in %

Consens-Bericht 2005 SGB XII, Abb.18+19

2005 27,2

a.v.E. = außerhalb von Einrichtungen, i.E. = in Einrichtungen

Nr. Kennzahl (Einheit) Stand Berlin Bremen Hamburg Durchschnitt ungewichtet*

Eingliederungshilfe

B5 Eingliederungshilfe

a) - absolut in T€ 20041

liegt n. nicht vor

-

liegt n. nicht vor

20.070

liegt n. nicht vor

21.896

1 Bundesstatistik 2004

2 Bundesstatistik 2005

B6 Anteil der Eingliederungshilfe an den Sozialhilfeausgaben insge-samt in %

1 Bundesstatistik 2004

2 Bundesstatistik 2005

B7 Angebotsdichte je Tsd. EW

stationäre Eingliederungshilfe1 2004 1,8 2,9 2,9 2,5

Angebotsdichte je Tsd. EW differenziert nach:

- Werkstätten2 - Tagesstätten3 - Wohnen4 Consens-Bericht „Stadtstaatenvergleich

2004 – Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“

1 Abb. 6

2 Abb. 8

3 Abb. 10

4 Abb. 11

B8 Bruttoausgaben für stationäres Wohnen je Leistungsempfänger in €

2004 37.307 37.964 37.635

Consens-Bericht EGH 2004, Abb. 18

*) ungewichtet: Durchschnitt aus den drei Vergleichskennzahlen, d.h. Summe der drei Einzelwerte geteilt durch drei

**) § 16 (2) Nr.1-4: weitere Leistungen zur Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben für Betreu-ung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen; SchuldnerberatBetreu-ung; psychosoziale Betreuung; Suchtberatung

***) § 22: Leistungen für Unterkunft und Heizung;

Bewertung der Vergleiche und Bemerkungen zu den Vergleichskennzahlen

Das Benchmarking im Bereich der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe befindet sich noch im Aufbau. Insbesondere im Bereich der HzP in Einrichtungen (i.E.) liegen vor dem Hintergrund der uneinheitlichen Zuständigkeiten in den einzelnen Ländern noch keine differenzierten Daten vor. Differenzierte Kennzahlen nach Pflegestufen, Altersgruppen, Mehrfachbeziehern werden im Rahmen des Kennzahlenvergleichs für den Bereich der HzP zwar erhoben, liegen aber z.T. nicht für alle Stadtstaaten und z.T. für keinen der drei Stadtstaaten vor.

Da das SGB XII ab dem 01.01.07 einheitliche Zuständigkeiten für ambulante und stationäre Hilfen vorsieht, wird perspektivisch ein Benchmarking im Bereich der stationären Hilfen erleichtert.

zu B 1:

• Die derzeit zur Verfügung stehenden Daten lassen nur einen Blick auf das Gesamtvolumen der Bruttoausgaben zu, das von den Kommunen für Leistungen der HzP i.E. und außerhalb von Einrichtungen (a.v.E.) aufgebracht werden muss. Eine Differenzierung der Ausgaben nach Leistungsarten ist nach der derzeitigen Datenlage nicht möglich. Es wäre wünschens-wert, wenn die Fachressorts originäre Daten, wie z. B die Gesamtsumme der Ausgaben, die Zahl der Einwohner und Hilfeempfänger, im Bericht ausweisen würden. Perspektivisches Ziel ist der Ausweis von Falldurchschnittskosten.

• Im Vergleich zu Hamburg und Bremen hat Berlin, obwohl die Altenquote dort mit 16,6% am geringsten ist, deutlich höhere Kosten pro Einwohner.

zu B 2:

• Die Kennzahl ermöglicht einen Blick darauf, wie es gelungen ist, das gesetzlich verankerte Ziel einer möglichst hohen ambulanten Versorgung sicherzustellen.

• Im Gegensatz zu Berlin und Hamburg erhalten in Bremen deutlich weniger Empfänger von Leistungen der Hilfe zur Pflege diese in ambulanter Form.

zu B 3:

• Die Kennzahl verdeutlicht, wie viele Personen außerhalb von Einrichtungen HzP erhalten.

Diese Kennzahl allein ist jedoch noch nicht aussagekräftig, da sie keine Rückschlüsse darauf ermöglicht, wie viele Personen HzP i.E. erhalten.

• Im Vergleich zu Hamburg und Berlin, die mit 3,06 und 3,11 eine relativ hohe Dichte aufweisen, liegt die Dichte in Bremen mit 2,04 deutlich niedriger.

zu B 4:

• Die Kennzahl verdeutlicht, wie viele pflegebedürftige Personen Leistungen der HzP nach dem SGB XII erhalten.1 Bei Personen, die stationäre Leistungen erhalten, ist die Quote der SGB XII-Leistungsbezieher wesentlich höher als bei den ambulanten Leistungen. Das ist darauf

zu-rückzuführen, dass die Kosten der stationären Leistungen wesentlich höher sind als die der ambulanten Pflege und daher selten aus eigenen Mitteln bzw. aus Mitteln der Pflegeversiche-rung getragen werden können.

• In Bremen ist der Anteil an HzP-Empfängern nach dem SGB XII an allen pflegebedürftigen Personen nach dem SGB XI deutlich geringer als in Hamburg und Berlin. Vergleichbares gilt auch für die ambulanten HzP-Leistungen. Bei den Leistungen i.E. weisen Hamburg und Bre-men etwa gleich hohe Anteile auf, während Berlin mit 52 % deutlich über denen Hamburgs (42%) und Bremens (43%) liegt.

zu B 5:

• Die Fallzahlen für Bremen sind nicht verwendbar, da erheblich untererfasst. (Es handelt sich nahezu ausschließlich um die Zahlen für Bremerhaven.) Eine vollständige Erfassung aller Fäl-le wird durch den Einsatz eines neuen EDV-Verfahrens erst für die Bundesstatistik 2006 mög-lich werden. Auch für die beiden anderen Stadtstaaten sind die Zahlen nur beschränkt ver-wendbar, bspw. wegen der sukzessiv zu berücksichtigenden Abgrenzung zwischen Eingliede-rungshilfe und Hilfe zum Lebensunterhalt für in Einrichtungen untergebrachte Personen.

• Bei der Eingliederungshilfe je Einwohner (B5c) fällt auf, dass Bremen erheblich über den Ver-gleichswerten von Hamburg und Berlin liegt. Eine Aufklärung war auch mit Hilfe des bremi-schen Fachressorts nicht abschließend möglich. Selbst bei gemeinsamer Betrachtung von Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege (B1c) bleibt es bei einem erheblichen Ausgabenvor-sprung Bremens.

zu B 6:

• Aus Haushaltsdaten wird eine Vergleichszahl für 2005 ermittelt, um die Verschiebung durch die Einführung von Hartz IV deutlich zu machen (alle Ausgaben der Sozialhilfe: Hilfe zum Le-bensunterhalt (HzL), Hilfe in besonderen Lebenslagen (HbL) einschl. Krankenhilfe, Grundsi-cherung im Alter).

zu B 7:

• Angesichts fehlender Fallzahlen nur mit Bezugsgröße pro Einwohner abbildbar.

zu B 8:

• Berlin kann aufgrund der derzeitigen Datenlage keine validen Daten zu den Ausgaben im sta-tionären Wohnen und im ambulant Betreuten Wohnen ausweisen. Diese Daten waren im Jahr 2004 in ProFiskal nicht eindeutig abgrenzbar und zuordenbar.

Die notwendigen Daten liegen überwiegend nur den Fachressorts aus den jeweiligen Fachsyste-men heraus vor. Aufgrund der erheblichen Unterschiede ist das Herstellen der Vergleichbarkeit einzelner Kennzahlen im Sozialbereich ein hoch komplexes Unterfangen, das allein auf Seiten der

Benchmarking der Stadtstaaten

Arbeitsgruppe „Soziales“ Federführung: Berlin extern begleitet und enthalten grundsätzlich auch die aus Sicht der Finanzbehörden notwendigen Kennzahlen.

Die mangelnde Datenqualität kann durch die Finanzbehörden nicht kompensiert werden.

Ausblick:

In den drei Stadtstaaten gilt die politische Zielsetzung: Ambulante vor stationärer Betreuung. Da-bei hat die Umsteuerung in Hamburg schwerpunktmäßig allerdings erst im Jahre 2005 begonnen.

Aufgrund steigender Fallzahlen und steigender Durchschnittskosten wird ein weiterer Ausgaben-anstieg erwartet, obwohl Gegensteuerungsmaßnahmen wie z.B. verstärkte ambulante Unterbrin-gung, stringente Entgeltverhandlungen sowie Fallmanagement (in Berlin und Hamburg) eingeleitet wurden. Zusammenfassend ist festzustellen, dass eine aussagefähige kennzahlenbezogene Ge-samtbetrachtung einen Bezug auf stationäre und ambulante Hilfeleistungen erfordert. Dies ist der-zeit jedoch nur eingeschränkt möglich, weil die etablierten Kennzahlenberichte (Stadtstaatenver-gleich – Eingliederungshilfe –; Kennzahlenver(Stadtstaatenver-gleich der überörtlichen Träger der Sozialhilfe;

Benchmarking der 16 großen Großstädte Deutschlands) unterschiedliche Hilfebereiche abdecken und insoweit korrespondierend ausgewertet werden müssten, die jeweiligen Berichtszeiträume aber periodisch abweichen.