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- siehe Anlage -

C. Hilfen zur Erziehung (HzE)

Berlin Bremen**) Hamburg Ø *)

Nr. Kennzahl 2003 2004 2005 2003 2004 2003

ohne §35 a

2004 ohne § 35a ***)

2003 2004 2003 2004

C1 Leistungsdichten

(Empfänger von HzE/1000 Einw. bis 21 J.) - ambulant

- teilstationär/ Tagesgruppe - Vollzeit- /Familienpflege

· Heimpfl./sonst.betr.Wohnf.

- gesamt

C2 Verhältnis der Fallzahlen nichtstationäre HzE zu stationäre HzE (Hze-Quotient I)

- Basis laufende Hilfen - Basis neubegonnene Hilfen C3 Verhältnis der Fallzahlen Vollzeitpflege

zu Heimerziehung/ sonst. betr.

Wohnform (HzE-Quotient II) - Basis laufende Hilfen - Basis neubegonnene Hilfen

14,0 (differenziert nach Hilfearten)

- ambulant 114,8 104,3 102,4 71,0 92,6 71,0 88,7 82,2 74,3 89,3 89,1

C4 Kosten/ Jungeinw. Bi

- teilstationär/ Tagesgruppe 30,6 27,5 24,8 15,0 14,4 15,0 14,4 7,7 7,4 17,8 16,4

- Vollzeit-

C5 Kosten pro laufende HzE in

/Familienpflege 57,7 57,8 55,7 52,0 52,1 51,0 52,1 38,9 40,7 49,5 50,2

· Heimpfl./sonst.betr.Wohnf. 406,5 370,1 329,7 281,0 317,9 281,0 291,4 264,6 259,9 317,4 307,1

- gesamt

Tsd. €

610,3 559,6 512,6 419,0 476,9 418,0 446,6 393,3 382,3 474,2 462,8

(differenziert nach Hilfearten) - ambulant

- teilstationär/ Tagesgruppe - Vollzeit- /Familienpflege

· Heimpfl./sonst.betr.Wohnf.

- gesamt 21,0 23,0 21,2 17,8 16,3 17,8 16,8 26,0 25,1 21,6 21,6

Zur Abgrenzung der Vergleichskennzif ern im Einzelnen vergl. die Erläuterungen im Anhang *) Ungewichteter Durchschnitt aus den drei Vergleichskennzahlen (= Summe der drei Daten geteilt durch 3) f

**) Die Daten des IKO-Vergleichsr ngs als Datengrundlage für Bremen beinhalten in 2004 abweichend von 2003 auch alle Fälle gem. § 35a SGB VIII. Die von der Bremer Fachverwaltung gelieferten i Werte -ohne Fäl e gem. 35a SGB VIII- wurden für die Durchschnittsberechnung verwendet. ***)§ 35a SGB VIII: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendlichel

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Strukturunterschiede und Bemerkungen zu den Vergleichskennzahlen

Die verwendeten Daten stammen aus unterschiedliche Quellen:

Bremen: Zahlen aus dem IKO-Vergleichsring.

Hamburg: Zahlen C1 bis C 5 von der jeweiligen Fachbehörde.

Berlin: für 2003/2004 Fallzahlen von der Fachbehörde, Haushaltszahlen Finanzverwaltung; ab 2005 Senats-verwaltung für Finanzen (Kosten- und Leistungsrechnung -KLR-), § 35a-Fälle aus der FachSenats-verwaltung

§ 35a SGB VIII: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Die Datenerhebung erfolgte nach unterschiedlichen Methoden:

Hamburg: Falldaten Jahresdurchschnittsfälle (Summe Belegungstage : Kalendertage) Ohne § 28 (ca. 450), § 35a ambulant (ca. 125), § 41 Nachbetreuung (ca. 10);

mit minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen in HzE

Kostendaten: Entgelte + Zusatzkosten + Taschengeld (ohne periodenfremde Zahlungen, daher ungleich Ausgaben)

Berlin: 2003/2004 quartalsweise, ab 2005 monatlich (im Rahmen der KLR), § 35a nicht gesondert in der KLR erfasst (Daten aus dem unterjährigen Berichtswesen der Fachverwaltung)

Bremen: Fallbestände am Jahresende des Vorjahres plus Neufälle des Berichtsjahres = laufende Fälle; Kos-tendaten = zeitgleiche Zahlungsverpflichtung, nicht tatsächlicher Mittelabfluss (d.h.: ohne periodenfremde Zahlungen incl. noch zu leistender Zahlungen für das Berichtsjahr)

§ 28 SGB VIII: Erziehungsberatung; § 35a SGB VIII: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche;

§ 41 SGB VIII: Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

Zu den Daten im Einzelnen:

C1: Versorgungsgrad, Hamburg: keine Aussagekraft , da § 28 (Jahresdurchschnitt in HH ca. 450 Fälle) qua definitionem nicht einbezogen werden

C2: Verhältnis: ambulant/stationär mit Blick auf Umsteuerungsmaßnahmen und Kostencontrolling. Hamburg:

s. Anmerkung zu C1

C3: Versorgung in einer Betreuungsfamilie im Verhältnis zu Heimunterbringung/betreutes Wohnen mit Blick auf Umsteuerungsmaßnahmen und Kostencontrolling

C4: Versorgungsaufwand Hamburg: s. Anm. zu C1

C5: Jährliche Kosten pro Hilfefall nach Hilfearten mit Blick auf Kostencontrolling

§ 28 SGB VIII: Erziehungsberatung

Bewertung der Vergleiche

C1 i.V. mit C4 und C 5: Der überdurchschnittliche Versorgungsgrad in Berlin ergibt nicht automatisch höhere Kosten im Einzelfall. Das bedeutet für Berlin eine Prüfung der Leistungsdichte und für Hamburg eine Über-prüfung der Kosten pro Einzelfall.

C1 - C 5: Zur Bewertung der Kostenentwicklung sollte das Vorliegen der Daten aus 2005 abgewartet werden, um kurzfristige Effekte auszuschließen.

Inwiefern Ausgliederungs- oder organisationsbedingte Besonderheiten vorliegen ist den Finanzbehörden nicht bekannt. Mit Vorliegen der Daten 2005 wird voraussichtlich das Umsteuern von stationärer auf ambu-lante Versorgung deutlich abgebildet werden können.

Anhang - Erläuterungen zu den Kennzahlen C (Hilfe zur Erziehung – HzE -) * C1 Leistungsdichten (Empfänger von HzE / 1000 Einwohner bis 21 Jahre)

ambulant: Leistungen nach §§ 27 (3), 29, 30, 31 u. 35 SGB VIII

teilstationär: Leistungen nach § 32 SGB VIII (Tagesgruppe)

Vollzeit-/Familienpflege: Leistungen nach § 33 SGB VIII

Heimpflege/sonstige betreute Wohnform: Leistungen nach § 34 SGB VIII

gesamt: Leistungen nach §§ 27 (3), 29 bis 35 SGB VIII, d.h. ohne EFB gem. § 28 und ohne Inob-hutnahme / Herausnahme gem. §§ 42, 43

C2 HzE – Quotient I:

Verhältnis der Fallzahlen nichtstationär (ambulant , teilstationär) : stationär (incl. Vollzeitpflege)

1 bedeutet ausgeglichenes Verhältnis

> 1 bedeutet mehr nichtstationäre als stationäre HzE

< 1 bedeutet weniger nichtstationäre als stationäre HzE C3 HzE – Quotient II:

Verhältnis der Fallzahlen Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) : Heimerziehung u. sonstige betreute Wohnfor-men (§ 34 SGB VIII)

1 bedeutet ausgeglichenes Verhältnis

> 1 bedeutet mehr Vollzeitpflege als Heimerz./sonst. betreut. Wohnen

< 1 bedeutet weniger Vollzeitpflege als Heimerz./sonst. betreut. Wohnen C4 Kosten pro Jungeinwohner bis 21 Jahre

(differenziert nach Hilfearten, wie oben angegeben)

ambulant

teilstationär

Vollzeit-/Familienpflege

Heimpflege/sonst. betreute Wohnform

gesamt

C5 Kosten pro laufende HzE in €

(differenziert nach Hilfearten, wie oben angegeben)

ambulant

teilstationär

Vollzeit-/Familienpflege

Heimpflege/sonst. betreute Wohnform

gesamt

*) gemäß Verständigung vom 24.10.2005

Kurzzusammenfassung zum Stadtstaatenvergleich Hilfe zur Erziehung (HzE)

Mit Auflagenbeschluss vom 08.12.2005 (II.A.20.f) hat das Abgeordnetenhaus von Berlin den Senat aufgefordert, einen „Stadtstaatenvergleich Hilfen zur Erziehung (HzE)“ vorzulegen (Drs. 15/4501).

Dieser Vergleich wurde im Februar 2007 fertig gestellt und am 17.04.2007 vom Senat beschlossen und dann dem Abgeordnetenhaus zugeleitet (Drs. 16/0450 vom 25.04.2007). Seit 27.04.2007 liegt dieser dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie vor.

Die Ergebnisse im Überblick:

• Die Hilfedichte (Anzahl der Hilfen pro 1.000 Einwohner unter 21 Jahren) lag zum Stichtag 31.12.2005 in Berlin mit 22,7 Hilfen erheblich über der Hilfedichte von Bremen (18,52) und Hamburg (16,2). Berlin hat mit 6,0 Fällen gegenüber Bremen (4,6) und Hamburg (3,5) ferner die höchsten Fallzahlen im Bereich Inobhutnahme.

• Die Transferausgaben für HzE in Berlin lagen, entsprechend der Hilfedichte, mit rd. 510.000 € pro 1.000 Einwohner unter 21 Jahren um 8,7% über dem Bremer Wert (469.200 €) und um 28,3% über dem Hamburger Niveau (397.600 €).

• Die durchschnittlichen Ausgaben pro Hilfe lagen 2005 in Berlin mit 22.468 € dagegen unter den Werten von Bremen (25.335 €) und Hamburg (24.539 €). Dieser geringe Wert ist insbe-sondere auf die mit den Verbänden der Leistungserbringer vereinbarte pauschale Absenkung der Entgelte und differenzierte Leistungs- und Entgeltstruktur, den hohen Anteil ambulanter Hilfen und die Qualifizierung der Entscheidungsprozesse im Rahmen der Hilfeplanung sowie auch auf die Tatsache zurückzuführen, dass ein Teil der Hilfen unter Zugrundelegung des BAT-Ost kalkuliert wird.

• Die Personalausstattung im Allgemeinen Sozialen Dienst der Jugendämter (ASD) ist auf der gesamtstädtischen Ebene in Berlin mit 1,24 Vollzeitstellen je 1.000 Einwohner unter 21 Jahren höher als in Bremen mit 0,91 Vollzeitstellen und in Hamburg mit 1,10 Vollzeitstellen (unter Be-rücksichtigung des Anwendungstarifvertrages und der Stellenerhöhung in Hamburg im Laufe des Jahres 2005). Da jedoch die Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII im Zusammenhang mit den Hilfen zur Erziehung nur eine Teilaufgabe des ASD ist, können aufgrund der vorliegenden Da-ten noch keine Aussagen zu der Gesamtarbeits- und -fallbelastung im ASD gemacht werden.

• Die Untersuchung weist anhand von soziostrukturellen Belastungsfaktoren und den daran ge-knüpften Gewichtungen und Wirkungsannahmen nach, dass Berlin im Vergleich eine höhere HzE-relevante Belastungssituation hat. Insbesondere die höhere Quote von Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren (46,0%), die deutlich geringere Einkommenssituation vieler Fami-lien und das vergleichsweise geringste Angebot an Ausbildungsplätzen für Jugendliche in Ber-lin mit einem Wert von 86,32 (Angebots-Nachfragesituation pro 100 Ausbildungsplatzsuchen-de) zu 96,74 in Bremen und 95,92 in Hamburg kennzeichnen diese Situation.

• Die Berliner Infrastruktur in den Bereichen Schule, Tagesbetreuung von Kindern sowie bei der institutionellen Beratung im Rahmen der Erziehungs- und Familienberatung (EFB) ist besser als in den anderen beiden Stadtstaaten. Gleichwohl hat dies sich auf die Hilfedichte nicht posi-tiv ausgewirkt. Beispiels-weise weist Berlin mit 9,2 Hauptschülern pro Klasse den vergleichs-weise besten Wert gegenüber Bremen mit 14,5 und Hamburg mit 13,8 Hauptschülern pro Klasse aus. Die Hortversorgungsquote lag in Berlin bei 61,2%, in Hamburg bei 28,3 % und in Bremen bei 20,5%. Die Hilfedichte in den EFB lag in Berlin bei 23,0 Fällen pro 1.000 Einwoh-ner unter 21 Jahren, in Bremen bei 12,8 Fällen und in Hamburg bei 11,6 Fällen.

Benchmarking der Stadtstaaten

Arbeitsgruppe „Soziales“ Federführung: Berlin

Entwicklung gab. Auch im Rahmen des Stadtstaatenvergleichs wird deutlich, dass die in Berlin initiier-ten und umgesetzinitiier-ten Umsteuerungsmaßnahmen auf fachlich-struktureller und finanzieller Ebene ge-griffen haben. Im Vergleichzeitraum sind die Transferausgaben in Berlin nochmals um 8,5% (= - 29,4 Mio. €) gesunken. Insgesamt konnten die Transferausgaben für diesen Leistungsbereich von rund 452 Mio. € in 2002 auf ca. 319 Mio. € in 2006 reduziert werden.

Arbeitsgruppe „Personal“ Federführung: Bremen Abschlussbericht Stadtstaaten- Benchmarking

Die Arbeitsgruppe „Personal“ legt mit dem Abschlussbericht eine umfassende Übersicht der Entwick-lungen und Strukturen der Personalbereiche des öffentlichen Dienstes in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen vor.

Die dargestellten Kennzahlen basieren auf Daten aus dem Jahr 2005. Eine Fortführung der Untersu-chungen mit Daten das Jahres 2006 (für die Zeitreihenbetrachtung) bzw. vorläufigen aktuellen Daten zur Personalstruktur wird durch die Arbeitsgruppe – gerade auch in Hinblick auf eine Reihe von offe-nen Fragen – für sinnvoll erachtet und in Aussicht gestellt.

A. Entwicklung von Personalausgaben und Beschäftigung