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Berufliche Schulen Vergleichskennzahlen

Auswertung nach FKZ (Aufgabenbereich) 5. Verkehr

B. Berufliche Schulen Vergleichskennzahlen

Nr. Kennzahl (Einheit) Stand

Quelle Berlin Bremen Hamburg

Bundes-durchschnitt

B1

Ausgabenniveau

€ je Schüler (einschl. Versor-gungszuschläge)

Berufliche Schulen darunter im dualen System (Teilzeitunterricht)

B2 Erteilte Unterrichtsstunden (je Schüler pro Woche) Vollzeit-Schulen

Strukturunterschiede und Bemerkungen zu den Vergleichskennzahlen

Die Verteilung zwischen Voll- und Teilzeiteinrichtungen ist in den Ländern Berlin und Bremen sehr unterschiedlich und beeinflusst die Gesamtwerte maßgeblich.

Bewertung der Vergleiche

Auch bei den beruflichen Schulen weist Bremen die niedrigste Ausstattung (weniger Unter-richt und höhere Schülerfrequenzen) auf. Der Lehr-Input (erteilte UnterUnter-richtsstunden) ist in Hamburg deutlich größer als in Berlin.

Arbeitsgruppe „Tageseinrichtungen für Kinder“ Federführung: Hamburg

Vorblatt zu den Ergebnissen der Arbeitsgruppe

„Tageseinrichtungen für Kinder“

Überblick und Bewertung

1. Vergleich der Stadtstaaten Berlin, Bremen (ohne Bremerhaven), Hamburg

Bei fast allen Kita-Kennzahlen der einzelnen Bundesländer liegen tlw. erhebliche Abweichungen vor. Diese resultieren in erster Linie aus der unterschiedlichen Ausgestaltung der Kita-Systeme (z.B. Rechtsansprüche, qualitative Vorgaben wie „Wochenstunden Betreuungspersonal pro Kind“, Höhe der Elternbeiträge, historische Gegebenheiten, etc.).

Die unterschiedliche Ausgestaltung ergibt sich u.a. auch aus diesem Vorblatt als auch aus dem Erläuterungsblatt zu den Kennzahlen.

Die Arbeitsgruppe (AG) geht grundsätzlich von der Vergleichbarkeit der Daten bzw. der Kennzahlen aus, wobei jedoch eine gewisse Unschärfe in Kauf genommen werden muss.

Durch die unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Strukturunterschiede wird eine vollkommene Transparenz / Kongruenz nicht herstellbar sein.

Verzerrungen entstehen u.a. dadurch, dass Kitas hinsichtlich der Mietkosten / Instandhaltung / AfA in den Bundesländern unterschiedlich behandelt werden. Der Versuch einer einheitlichen Datengrundlage sollte von einem noch zu aufzubauenden Vergleichsring vorgenommen werden. Eine Vereinheitlichung bzw. eine Bereinigung der Kita-Ausgaben für diesen Bereich ist durch die AG nicht leistbar.

Durch Umstrukturierungen insbesondere in Berlin und Bremen (Kita-Angebote durch Eigenbetriebe und Gleichstellung mit freien Trägern / einheitliche Finanzierung nach Kostenblättern - Berlin - / Hortverlagerung in den Schulbereich - Berlin -) sowie Leistungsausweitungen (z.B. Hamburg) ist als Erhebungsjahr für das Kita-Benchmarking das Jahr 2006 zugrunde gelegt worden. Auf eine ältere Datenlage kann aufgrund der dynamischen Entwicklung im Kita-Bereich nicht zurückgegriffen werden.

Ein Vergleich der Stadtstaaten auf der Basis von Funktionenkennzahlen (Fkz 264 und 274) führt nicht zu aussagekräftigen Erkenntnissen, da die Besonderheiten der einzelnen Bundesländer nicht erfasst werden (z.B.: In Berlin ist der Hortbereich in den Schulbereich integriert, wodurch die entsprechenden Ausgaben mit einer anderen Funktionenkennziffer belegt sind.)

Ferner wird der Stadtstaaten-Vergleich bei den Elternbeiträgen künftig starken

Arbeitsgruppe „Tageseinrichtungen für Kinder“ Federführung: Hamburg letzten Betreuungsjahr keine Elternbeiträge erhebt und ab 2010 / 2011 die beiden weiteren Jahre im Elementarbereich beitragsfrei stellt. Die diesbezügliche Entwicklung in Bremen und Hamburg bleibt abzuwarten.

In Bremen und Hamburg sind die Daten größtenteils ohne Beteiligung der Fachbehörde nicht zu ermitteln. Eine verantwortliche Beteiligung der Fachbehörden bei einer möglichen Ausweitung des Benchmarking ist daher – schon aus Akzeptanzgründen – dringend geboten.

2. Vergleich mit Großstädten

Ein Vergleich mit Großstädten und Flächenländern hat bisher nicht stattgefunden, weil

• Vergleichsringe / Vergleichsdaten (mit geeignetem bzw. einheitlichem Datenmaterial) nicht vorliegen,

• weil ein Vergleich mit Flächenländern problematisch ist, da die Kita-Betreuung Aufgabe der Kommunen ist,

• Großstädte mit einem detaillierten Datenerhebungsraster angeschrieben und die Ergebnisse ausgewertet werden müssten. Dazu sollten ggf. die bisherigen Musterfamilien anhand von statistischen Daten überprüft werden.

Diese Aufgabe sollte in einem späteren Stadium im Zusammenhang mit dem Aufbau eines institutionalisierten Vergleichsrings vorgenommen werden.

Für den Bereich Kita gibt es derzeit keinen Benchmarking-Vergleichsring. Es gibt aber (i.d.R.

anlassbedingt) einzelne Benchmarking-Aktivitäten von Fachbehörden, von Finanzministerien sowie Benchmarking-Aktivitäten aufgrund von Beschlüssen politischer Gremien.

Diese bisher nicht koordinierten Benchmarking-Aktivitäten führen i.d.R. zu unterschiedlichen Ergebnissen (keine einheitliche Datengrundlage). Hier wäre der Versuch sinnvoll, einen Vergleichsring – wie in anderen Benchmarkingbereichen – aufzubauen, der nach einheitlichen Maßstäben Kennzahlen ermittelt. Der Aufbau wäre aber nur sinnvoll, wenn die fachbehördliche Ebene verantwortlich einbezogen wird.

In 2007 sollte erneut versucht werden, die bisher vorgesehenen Daten in einen Vergleichsring „Kindertagesbetreuung“ aufzunehmen. Federführend sollten hier allerdings die Fachbehörden sein. In 2006 ist der Aufbau des Vergleichsrings durch die Firma con_sens mangels Teilnehmer-„Städten“ gescheitert. Nach den neuesten Erkenntnissen soll ein Vergleichring nun starten. Teilnehmende Städte sollen sein: Bremen, Hamburg, Duisburg, Düsseldorf, Hannover, Köln, Leipzig und München. Mit weiteren Städten ist con_sens im Gespräch.

Arbeitsgruppe „Tageseinrichtungen für Kinder“ Federführung: Hamburg

3. Vergleich mit Flächenländern

– siehe hierzu Nr. 2 „Vergleich mit Großstädten“ –

4. Derzeitige rechtliche Lage / Perspektiven des Politikfeldes

Nach wie vor steht der Bereich „Tageseinrichtungen für Kinder“ in der Diskussion und ist zahlreichen Veränderungen unterworfen:

Berlin Bremen Hamburg

Rechts- Der Rechtsanspruch (i.e.S. = Der Rechtsanspruch wird Rechtsansprüche nach dem anspruch einklagbar) besteht für Kinder

von drei Jahren bis zur Einschulung auf eine Betreuung von bis zu fünf Stunden (halbtags) täglich.

derzeit durch eine Halbtagsbetreuung (4 Stunden ohne Verpflegung) erfüllt. Im politischen Raum existiert der konkrete Gedanke, diese Versorgung auf 6 Stunden inkl.

Mittagessen zu erhöhen.

Hamburger Kinderbetreuungs–

gesetz (KibeG):

Anspruch für jedes Kind ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt auf eine 5 Stunden Betreuung inkl. Mittagessen.

Jedes Kind von 0 – 14 Jahren hat Anspruch auf Betreuung, wenn

- beide Eltern oder der allein erziehende Elternteil berufstätig sind,

- studieren oder eine berufliche Aus- oder Weiterbildung durchlaufen,

- an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit (Hartz IV) teilnehmen,

- einen Deutsch-Sprachkurs für Migrantinnen / Migranten oder einen Integrationskurs besuchen.

(Anspruchsumfang nach dem arbeitsbedingten Bedarf bis 12 Stunden)

Kinder mit dringendem pädagogischem oder sozialem Bedarf können zusätzliche Betreuung in einer Kita ab 0 Jahren erhalten.

Sonstige Darüber hinaus gehende Alle Kinder, die drei Jahre Voraus- Betreuung (bis 7 Stunden – geworden sind, haben bis zu setz– teilzeit -, bis 9 Stunden – ihrem Schuleintritt einen ungen ganztags -, 9 bis 12 Stunden – Anspruch auf eine tägliche

4-erweitert ganztags- sowie stündige Betreuung. Bei Betreuung im Krippenbereich Bedarf – u.a. wegen (0-3 Jahre) wird nur zuerkannt, Berufstätigkeit der Eltern - wenn bestimmte Voraus– kann auch eine der

setzungen erfüllt sind. folgenden Betreuungszeiten Dies sind z.B.: gewählt werden:

Berufstätigkeit oder 5 Stunden (mit/ohne

Benchmarking der Stadtstaaten

Arbeitsgruppe „Tageseinrichtungen für Kinder“ Federführung: Hamburg (zzgl. Wegezeiten)

pädagogischer oder sozialer Bedarf (individuelle

Förderung oder besonders belastende

Familienverhältnisse)

Teilnahme der Eltern an

Integrations- oder Sprachfördermaßnahmen

sprachliche Integration des Kindes

Bei Vorliegen diese Voraussetzungen wird zwar ein Kita-Gutschein erteilt, es besteht aber kein einklagbarer Anspruch auf einen Platz.

Zurzeit gibt es jedoch berlinweit ausreichend Plätze. Eine Erweiterung des Rechts–

anspruchs ist nicht vorgesehen, aber eine weitere Erleichterung / Ausweitung bei den Bedarfskriterien (Koalitions-vereinbarung 2006).

Per- Ab 01.01.2007 ist in Berlin das Der Ausbau der Versorgung Für die Jahre 2007 ff ist von spektiven letzte Jahr vor der Einschulung der unter 3-jährigen Kinder folgenden Entwicklungen / des beitragsfrei (Alter der Kinder: 4 nach dem Tages- Neuerungen auszugehen:

Politik–

feldes ½ - Jahre – 5 ½ - Jahre = das letzte Kita-Jahr). Bisher sind für das letzte Jahr vor der Einschulung nur Halbtags–

beiträge erhoben worden.

In der Koalitionsvereinbarung der neuen Landesregierung ist vorgesehen, dass die beiden übrigen Jahre der Elementar–

betreuung in 2010 und 2011 ebenfalls beitragsfrei gestellt werden. Dadurch sinken die Einnahmen aus Eltern–

beiträgen entsprechend. Das Essensgeld wird jedoch beibehalten.

betreuungsausbaugesetz (TAG) soll auch 2007 fortgesetzt werden (Endziel des Ausbaumodells ist eine Versorgungsquote von 20%).

In der politischen Diskussion befinden sich derzeit auch die Themen „Ausbau der Ferienbetreuung“ und

„Beitragsfreiheit im 3. KTH-Jahr“.

Eine Konkretisierung dieser

„Perspektiven des Politikfeldes“ ist im Zuge der

Bürgerschaftswahl im Mai 2007 zu erwarten.

– Fortsetzung der

Fallzahlsteigerungen („mehr Kinder im System“), die bereits in 2006 begonnen hat.

– Umwandlung bestimmter Kindertagesstätten in sozialen Brennpunkten zu Eltern-Kind-Zentren bzw.

Familienzentren für junge Familien (Kinder unter 3 Jahren und deren Eltern) mit den Zielen: Stärkung der Elternkompetenzen,

Vermeidung von Kindes–

wohlgefährdungen.

– In der politischen Diskussion befindet sich – wie in Bremen – das Thema

„Beitragsfreiheit im 3. KTH-Jahr“.

Arbeitsgruppe „Kindertagesbetreuung“ Federführung: Hamburg

Vergleichskennzahlen

Nr. Kennzahl (Einheit) Stand Berlin Bremen Hamburg Durchschnitt