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Vergleich der drei Städte

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Exkurs 2: Wechselnde Bedeutungen des Begriffes »öffentlich«

7.6 Vergleich der drei Städte

7.6 Vergleich der drei Städte

Nach Abschluss der Fallstudien lassen sich die drei unter-suchten Städte im Vergleich wie folgt porträtieren: 7.6 Vergleich der drei Städte

Frankfurt am Main

Die bereits vor dem Hintergrund der Befragung getroffene Einschätzung einer akzeptierenden Haltung gegenüber großformatiger Werbung hat sich bestätigt. Dem Handeln der Verwaltung liegt eine erkennbare Linie zugrunde.

Inhaltlich beruft sie sich auf ein erarbeitetes Konzept zu Werbung und Stadtgestaltung, aus dem per Magistratsbe-schluss eine Dienstanweisung abgeleitet wurde. Informell wird die gemeinsame Linie durch regelmäßige Besprechun-gen der beteiligten Ämter gestützt. Die Bauaufsicht spielt eine aktive Rolle sowohl in der Steuerung des Prozesses als auch in seiner täglichen Praxis. Formal entspricht dem die Einrichtung einer gesonderten Abteilung bei der Bauauf-sicht für die Genehmigung von Werbeanlagen im gesamten Stadtgebiet. Dem öffentlichen Raum wird im Bereich der Stadtplanung eine erhöhte Bedeutung eingeräumt, auch hierfür wurde eine gesonderte Abteilung mit gesamtstädti-schem Bezug eingerichtet, allerdings bleibt die Ausstattung mit Mitteln und Kompetenzen etwas hinter den vollmundig formulierten Aufgaben zurück.

In Frankfurt gibt es – wie offenbar in vielen anderen Städten – Konflikte, wenn von der Politik Entscheidungen getroffen werden, die von der Verwaltungslinie abweichen;

in diesen Fällen setzt sich die politische Linie durch.

Weitere Probleme gibt es mit Gerüsten, die lediglich als Werbeträger und nicht als notwendige Baustelleneinrich-tung gebaut werden.

Konzeptionellen Überlegungen zum Umgang mit

öffentlichen Räumen in Frankfurt liegt die Einstufung des öffentlichen Raumes als Standortfaktor zugrunde. Vor diesem Hintergrund gewinnen Gestaltung und Struktur der öffentlichen Räume im Rahmen der Konzepte besonderes Gewicht.

München

Auch für München hat die Fallstudie die vor dem Hinter-grund der Befragung getroffene Einschätzung einer eher restriktiven Haltung gegenüber großformatiger Werbung bestätigt. In der Regel werden großformatige Werbeanlagen nur an Baugerüsten genehmigt. Man bemüht sich, die Art und Menge der Werbeträger in der Stadt auf dem Status quo zu halten. Diese eher restriktive Strategie ist vor dem Hintergrund der relativ guten Haushaltslage der Stadt München zu sehen, die als Werbe- und Wirtschaftsstandort nach wie vor attraktiver ist, als manche andere deutsche Stadt. Eine wichtige Rolle spielt nach Aussagen fast aller Befragten auch das »besonders schützenswerte Stadtbild«, auf das man in München sehr stolz ist. Dadurch ist eine Argumentation, die sich auf den Schutz des Stadtbildes beruft, eher durchsetzungsfähig als in anderen Städten.

Die befragten VerwaltungsmitarbeiterInnen gehen davon aus, dass die gemeinsame Linie nur aufgrund einer guten Zusammenarbeit auf der informellen Ebene zu halten ist. Anders als in Frankfurt gibt es in München

weni-86 Da im Rahmen der Fallstudie nur zwei Bezirke untersucht wurden, konnte dieser in den Gesprächen geäußerten These nicht weiter nachgegangen werden.

Abb. 7.9:

Hochhauswerbung in Berlin:

Hotel am Alexanderplatz 2004

ger schriftlich festgelegte Regelungen (allerdings liegen für Werbung an Baugerüsten und auf öffentlichen Straßenflä-chen Vereinbarungen vor). Man baut eher darauf, dass gerade das nicht Fixierte, aber immer wieder innerhalb der Verwaltung Besprochene und Aktualisierte eher in der Lage ist, den sich ändernden Rahmenbedingungen gerecht zu werden. Der Nachteil dieser Strategie liegt darin, dass sie nicht weiterzuverfolgen ist, wenn die politische Linie sich ändert.

Konzeptionelle Überlegungen zum öffentlichen Raum in München gehen über stadtgestalterische Aspekte hinaus und berücksichtigen u. a. auch Aspekte des »Öffentlichen«

wie Dauerhaftigkeit oder Gemeinsamkeit. Es konnte im Rahmen der Arbeit nicht geklärt werden, in welcher Art diese Überlegungen den tatsächlichen Umgang mit öffent-lichen Räumen in München prägen. In den Gesprächen spielte zwar der Erhalt des »besonders schönen Münchener Stadtbildes« immer eine große Rolle, weiter gehende Über-legungen waren jedoch wesentlich seltener.

Berlin

In Berlin ist die Lage am differenziertesten zu sehen. Die Vorstellungen und Strategien der verschiedenen Beteiligten gehen am weitesten auseinander. Der Eindruck aus der Befragung, dass die Stadt eine offensive Haltung gegenüber großformatiger Werbung vertritt, hat sich einerseits bestä-tigt. Indiz hierfür ist die vom Bausenat bis zum Frühjahr 2004 verfolgte Linie großer Offensivität. Diese ist – wie auch in München, wenn auch mit anderer Ausprägung – vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Lage der Stadt zu sehen: Die Stadt Berlin hat »kein Geld« und große Sorge, ihre Attraktivität als Wirtschaftsstandort zu halten bzw.

wiederherzustellen. Nachdem es seit Frühjahr 2004 eine neue Bausenatorin gibt, ist noch offen, wie sich die Dinge weiterentwickeln werden. Weiteres Indiz für die offensive Haltung, die in Berlin verfolgt wird, sind die Regelungen der Landesbauordnung, insbesondere seit der Novellierung 2005. Zum einen gilt temporäre Werbung generell nicht mehr als verunstaltend, auch an Denkmälern. Zum ande-ren wird Werbung auf öffentlichem Straßengrund und Wer-bung, die der Finanzierung von Bauvorhaben der öffentli-chen Hand dient, privilegiert.

Andererseits stehen diesem auf den ersten Blick ein-heitlichen Bild zahlreiche Gespräche mit

Verwaltungsmit-arbeiterInnen auf bezirklicher Ebene gegenüber, die ein anderes Bild vermitteln: Hier wird an verschiedenen Stellen, mit unterschiedlichen Strategien und unterschiedli-chem Erfolg versucht, eine eher restriktive Linie zu verfol-gen. Der Druck insbesondere auf die beiden »City-Bezirke«

Mitte und Charlottenburg ist besonders hoch.

Das uneinheitliche Bild, das sich in Berlin bietet, hängt auch mit der Größe der Stadt zusammen. Die Zweistufigkeit der Verwaltung trägt weiter dazu bei, dass eine einheitliche Linie schwer zu erreichen ist. Es stellt sich die Frage, ob diese bei einer Stadt von der Größe Berlins mit ganz verschiedenen Problemlagen in einzelnen Bezirken überhaupt sinnvoll wäre oder wie eine sinnvolle Rahmengebung aussehen könnte, die die bezirklichen Kompetenzen einerseits und die inhaltlich sehr unter-schiedlichen Situationen andererseits berücksichtigen könnte.

Auch im Bereich der Konzepte zum Umgang mit öffentlichen Räumen in Berlin werden die Schwierigkeiten, sich auf eine gemeinsame Linie zu verständigen, wieder deutlich: Nachdem es Mitte der 90er Jahre einen relativ weitgehenden Entwurf zum Umgang mit öffentlichen Räumen gab, der auf normativen Denkansätzen beruhte (vgl. Kapitel 4.2.1), ist es seither trotz verschiedener Anläufe nicht mehr zu einer Veröffentlichung gekommen. Das zzt.

vorliegende unveröffentlichte Arbeitspapier geht von ähn-lichen Grundsätzen aus wie der vorhergehende Entwurf, hat aber bewusst nicht dessen Konkretheit und Detailliert-heit. Auffallend im Vergleich mit den anderen Städten ist, dass im Netz öffentlicher Räume auch Räume berücksich-tigt werden sollen, die in privatem Eigentum stehen, aber von großen Teilen der Bevölkerung als öffentliche Räume wahrgenommen und genutzt werden (z. B. Shopping Malls).

Gemeinsamkeiten

In allen drei Städten wird betont, dass das Vorhandensein eines Konsenses, einergemeinsamen Linie ausschlaggebend für eine erfolgreiche Steuerung großformatiger Werbe-flächen ist. Die damit ermöglichteGleichbehandlung ver-schiedener AntragstellerInnen ist dann zum einen leichter kommunizierbar und zum anderen kann sie auch bei ggf.

anstehenden gerichtlichen Auseinandersetzungen von Bedeutung sein.

7.6 Vergleich der drei Städte

Weitere Gemeinsamkeit – mit unterschiedlich starker Ausprägung – ist die große Rolle, diedie persönliche Mei-nung einzelner AkteurInnenunter Umständen spielen kann.

Offensichtlich sind einzelne Personen in entsprechender Position in Politik oder Verwaltung in der Lage, die Linie, die in der Stadt verfolgt wird, entscheidend zu prägen. Das kann so weit gehen, dass sich individuelle Einschätzungen auch gegen gerichtliche Beschlüsse durchsetzen (Beispiel Berlin).

In allen drei Städten wird davon ausgegangen, dass die wirtschaftliche Lage der Stadtden Umgang mit großformatigen Werbeflächen prägt, unabhängig davon, was in diesem Bereich wünschenswert wäre. Allgemein scheint zu gelten: Je schlechter die wirtschaftliche Lage der Stadt, desto näher liegt es, den Werbetreibenden sowohl in Einzelfällen als auch in der Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen entgegenzukommen.

Dies gilt für die landesrechtlichen Bestimmungen (u. a.

Bauordnung, Denkmalschutzrecht), von daher kann sich die Situation einer Stadt insbesondere in den Stadtstaaten direkt in diesen rechtlichen Rahmenbedingungen nieder-schlagen.

Werbung an Baugerüsten wird in allen drei unter-suchten Städten als relativ unproblematisch eingeschätzt.

Als Gründe werden die zeitliche Begrenzung angegeben und der finanzielle Vorteil, insbesondere auch bei der Sanierung von öffentlichen Gebäuden. Allerdings wird auch überall auf den Missbrauch hingewiesen, dass Bau-gerüste lediglich als Werbeträger fungieren und gar keine Baustelle besteht.

Gemeinsam ist auch der Hinweis aus allen drei Städ-ten, dass ein Einzelfall kein Einzelfall bleibt. Wenn also eine Werbeanlage entgegen bisheriger Praxis an einem Standort genehmigt wird (oder von der Politik durchgesetzt), zieht dies weitere Kreise, Ablehnungen in vergleichbaren Fällen werden deutlich erschwert.

Die Konzepte zum Umgang mit öffentlichen Räumen sind in allen drei untersuchten Städten mehr oder weniger vollmundig und anspruchsvoll. Eine genauere Klärung, wie diese Konzepte sich auf den tatsächlichen Umgang mit öffentlichen Räumen auswirken, war im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich.

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