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Konzeptebene »Gebühren und Finanzen«

Im Dokument Public Space - Public Relations (Seite 139-142)

Exkurs 2: Wechselnde Bedeutungen des Begriffes »öffentlich«

9.3 Konzeptebenen

9.3.6 Konzeptebene »Gebühren und Finanzen«

Die vorhandene Sondernutzungssatzung ist in Inhalt und Höhe sowie Staffelung der Gebühren der jeweils gewählten Strategie anzupassen. Gegebenenfalls ist die Sondernut-zungssatzung vor Aufkommen großformatiger Werbeflächen entstanden, so dass hier Nachbesserungs- und Anpassungs-bedarf besteht. Entsprechender AnpassungsAnpassungs-bedarf entsteht auch bei jeder anderen neu aufkommenden Werbeform, z. B. Projektionen (vgl. das Berliner Beispiel in Exkurs 1 in Kapitel 3).

Im Rahmen des zzt. vorhandenen rechtlichen Instru-mentariums ist es nicht möglich, für Werbeanlagen, die auf Flächen in privatem Eigentum errichtet werden, Gebühren zu erheben, die den Sondernutzungsgebühren für öffentli-che Räume vergleichbar wären, obwohl auch diese Anla-gen in den öffentlichen Raum hineinwirken. Ein entspre-chender rechtlicher Rahmen hierzu müsste auf

Bundesebene geschaffen werden.

Bei großformatiger Werbung an öffentlichen Gebäu-den sollten die Kommunen mit der notwendigen Sach-kenntnis über marktübliche Preise die Verhandlungen führen, um für die Zurverfügungstellung ihrer Gebäude und die Duldung der Wirkung der Werbeflächen im öffent-lichen Raum einen finanziellen Ausgleich erzielen zu können. Sollten diese Mittel nicht im Rahmen notwendiger Gebäudesanierungen bereits zweckgebunden sein, können sie für Maßnahmen im öffentlichen Raum eingesetzt werden.

9.3 Konzeptebenen

Tab. 9.2: Handlungsoptionen der Stadtplanung bei offensiver und restriktiver Strategie

Handlungsoption Offensive Strategie Restriktive Strategie

Konzept erstellen um gezielte Förderung zu ermöglichen und Wildwuchs, der auch nicht im Interesse der Werbetreibenden und Wirtschaftsunternehmen ist, zu verhindern

um die beabsichtigte restriktive Linie auf eine fundierte Grundlage stellen und nach außen einzelfallunabhängig vertreten zu können

Konzeptebene »Öffentlicher Raum«

Bereichsdefinitionen (in Bezug auf Werbung sensibel, geeignet, begehrt)

um die grundlegenden Aspekte der Strategie zu konkretisieren

um die grundlegenden Aspekte der Strategie zu konkretisieren

Räumliche Konkretisierung der Bereichsdefini-tionen

um z. B in prinzipiell geeigneten Bereichen das Antragsverfahren informell zu vereinfachen oder in begehrten Bereichen bei der Suche nach geeigneten Standorten unterstützen zu können

um räumliche Bereiche zu bestimmen, in denen besonderer Steuerungsbedarf besteht, und Bereiche, in denen Genehmigungen ermöglicht werden können

Konzeptebene »Werbeträger und Werbeformen«

Überblick über die Ausstattung konkreter Räume mit Werbung verschaffen

um räumliche und inhaltliche Bereiche bestim-men zu können, in denen mehr Werbung mög-lich ist

um das Ausmaß des Problems kommunizieren und bei Einzelfallentscheidungen berück-sichtigen zu können

Eignung einzelner Werbeformen für bestimmte Standorte

um Antragstellenden einen schnellen Überblick über prinzipiell Mögliches zu geben und gestal-terische Mindestanforderungen zu gewährleisten

um bestimmte Werbeformen standortabhängig ausschließen zu können und gestalterische Qualitätssteigerungen zu erreichen Kriterien für dauerhafte Werbeanlagen (zeitlich,

inhaltlich)

um Antragsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen und gleichzeitig gestalterische Mindestanforderungen zu gewährleisten

um die Genehmigung dauerhafter Werbe-anlagen einschränken zu können

Konzeptebene »Organisation«

Koordination der Zuständigkeiten um die einheitliche Linie zu erhalten und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen

um die einheitliche Linie zu erhalten

Bearbeitungszeiten kurz halten, insbesondere bei temporären Werbeflächen

um Standorte u. U. erst zu ermöglichen und

„schwarzes Plakatieren“ einzudämmen

bedingt, um einen guten Kontakt zu Antragstel-lenden zu erhalten und „schwarzes“ Plakatieren einzudämmen

Unrechtmäßige und ungenehmigte Werbung eindämmen

um gegenüber den Antragstellenden zu belegen, dass der Antrag notwendig und sinnvoll ist, und um den Wildwuchs einzudämmen

um den Wildwuchs einzudämmen und um gegenüber den Antragstellenden zu belegen, dass der Antrag notwendig und sinnvoll ist Konzeptebene »Kommunikation«

Einheitliche Linie von Politik und Verwaltung um durch ein einheitliches Auftreten Verzöge-rungen und Meinungsverschiedenheiten sowie Unsicherheit für die Antragstellenden zu ver-meiden

um durch einheitliches Auftreten gegenüber Antragstellenden eine stärkere Position be-haupten zu können

Konzepterstellung mit Beteiligung um die gewählte offensive Strategie auf eine breite Basis stellen zu können und insbesondere durch die Einbindung von Werbung und Wirt-schaft deren Interessen zielführend berücksich-tigen zu können

um die gewählte restriktive Strategie auf eine breite Basis zu stellen und insbesondere durch die Einbindung von Werbung und Wirtschaft von Beginn an die zu erwartenden Konflikte klären zu können

9.3 Konzeptebenen

Handlungsoption Offensive Strategie Restriktive Strategie

Konstruktive Kommunikationsstruktur mit Antragstellenden schaffen

um ein wirtschaftsfreundliches Klima zu fördern, gemeinsam zu schnellen und guten Lösungen zu kommen und gerichtliche Auseinanderset-zungen zu vermeiden

um trotz restriktiver Zielrichtung gemeinsam die vorhandenen Möglichkeiten optimal ausnutzen zu können und gerichtliche Auseinandersetzun-gen zu vermeiden

Eigentümeransprache um die Qualität der Werbemotive zu erhöhen um die Qualität der Werbemotive zu erhöhen und Mitsprachemöglichkeiten bei der Mo-tivgestaltung auszuschöpfen

Informationen über geeignete Gerüste um den Werbeunternehmen eine möglichst schnelle Vermarktung der Flächen zu er-möglichen und Wildwuchs einzudämmen

Um ungenehmigte Werbeanlagen eindämmen und die räumliche Verteilung steuern zu können

Konzeptebene »Rechtliche Rahmenbedingungen«

Steuerungsmöglichkeiten erhalten um gezielt fördern zu können und Wildwuchs zu vermeiden

um die vorhandenen Instrumente zur Ein-dämmung voll ausschöpfen zu können Überblick über rechtliche Rahmenbedingungen um schnell verfügbar zu machen, was rechtlich

geht, was nicht geht

um schnell verfügbar zu machen, welche recht-lichen Möglichkeiten zur Ablehnung von nicht erwünschten Anträgen genutzt werden können Anforderungen an landesrechtliche Regelungen

formulieren

um für die verfolgte Strategie die entsprechen-den rechtlichen Rahmenbedinungen zu errei-chen, ggf. für Entschärfung landesrechtlicher Regelungen einsetzen

um für die verfolgte Strategie die entsprechen-den rechtlichen Rahmenbedinungen zu errei-chen, ggf. für Verschärfung landesrechtlicher Regelungen einsetzen bzw. eine Aufweichung verhindern

Konzeptebene »Gebühren und Finanzen«

Anpassung der Sondernutzungsgebührensatzung an die verfolgte Strategie

um ggf. überhöhte Gebühren für großformatige Werbeflächen senken zu können

um ggf. zu niedrige Gebühren für großformatige Werbeflächen anheben zu können

Sonderfall finanziell:

um ggf. zu niedrige Gebühren für großformatige Werbeflächen anheben zu können

Sondernutzungsgebühren erheben für Werbe-flächen, die in den Luftraum über der Straße ragen

Nein um die Kosten für Werbeflächen zu erhöhen

und sie dadurch weniger attraktiv zu machen und um die Gleichbehandlung mit Werbe-flächen zu sichern, die auf Flächen in öffentlichem Eigentum stehen Sonderfall finanziell:

um die Einnahmen zu erhöhen – kann aber auch Werbeflächen unattraktiv machen, so dass sie nicht genutzt werden

Privilegierung von Werbung auf öffentlichen Flächen

Nein Nein

Sonderfall finanziell:

um einen möglichst hohen Anteil der zu erzielen-den Einnahmen in die öffentliche Kasse zu lenken

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