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Einige theoretische Folgerungen

Bevor sich am Ende der theoretische Ertrag der empirischen Analyse bilanzieren läßt, ist es unerläßlich, noch einmal die Besonderheiten des außerordentlichen Falles zu markieren, auf den sich die Untersuchung mit ihren Daten bezog. Das "issue", dessen öffentliche Diskussion und politische Entscheidung hier beobachtet wurden, betraf die gesetzliche Regelung einer moralischen Frage, und die Konflikte, die sich mit ihrer Erörterung verbanden, waren Wert­

konflikte von dilemmatischer Ausprägung. Das bestimmte die Auswahl an Akteuren, die sich zu dem Gegenstand des Konflikts mobilisierten, verfestigte deren Positionen, gab ihrem Streit eine besondere Schärfe und sicherte ihm über eine beträchtliche Zeitspanne hinweg auch ein relativ hohes Maß an öffentlicher Aufmerksamkeit. Will man an diesem speziellen Fall etwas lernen, dann müssen die Grenzen der Verallgemeinerbarkeit der empirischen Ergebnisse an seinen Besonderheiten bestimmt werden.

Folgt man dabei einem Bezugsrahmen, der mit zentralen Fragestellungen einer deliberati- ven Demokratietheorie abgesteckt ist, so geben unsere Befunde Anlaß sowohl für Relativie­

rungen ihrer Geltung als auch für Revisionen einiger ihrer Inhalte. Sie belegen dabei aber ebenso die prinzipielle Anwendbarkeit und Prüfbarkeit von Perspektiven deliberativer Demo­

kratietheorie. Dabei ist einzurechnen, daß mit der vorliegenden Analyse die Möglichkeiten unseres Erhebungsmaterials noch nicht vollständig erschlossen werden konnten. Es ist späte­

ren Auswertungen anderer Projektmitglieder Vorbehalten, die zahlreich erhobenen "idea ele­

ments", die von den Akteuren des Abtreibungsstreits zur argumentativen Begründung ihrer Positionen eingebracht wurden, auf die inhaltlichen Aspekte des Abtreibungs"diskurses" zu beziehen und dabei deren Wandel auch auf die Frage hin zu untersuchen, ob und in welcher Hinsicht kollektives "Lernen" stattgefunden hat. Die noch ausstehende Analyse von Akteurs­

daten wird es unter anderem ermöglichen, den Medieneinfluß im Abtreibungsstreit zuverläs­

siger bestimmen zu können. Schließlich wird der systematische Vergleich mit den amerikani­

schen Daten, sobald diese vorliegen, eine genauere Bestimmung der institutionellen und kul­

turellen Bedingungen des deutschen Falles gestatten. Bezieht man die hier vorgelegten Daten auf Fragestellungen deliberativer Demokratietheorien, so lassen sich dennoch einige Ergeb­

nisse festhalten.

1. Im Abtreibungsfall kam es zu einer relativ starken und untypisch dauerhaften Mobilisie­

rung einer breiteren, massenmedial sichtbaren Öffentlichkeit; damit war eine erste Bedingung für alle weiteren Möglichkeiten deliberativer Prozesse erfüllt. Dies ergab sich aber aus Beson­

derheiten des "issue", die den Nachrichtenwert der Ereignisse, die sich mit ihm verbanden, auch für die Relaisinteressen der Massenmedien erzeugten. Es wird nicht viele Themen geben,

83 die in gleicher Weise die Chance haben, über Jahre hin Gegenstand öffentlicher Meinungsbil­

dung zu sein. Bedeutet dies eine erhebliche Einschränkung der Geltung deliberativer Demo­

kratietheorie? Insoweit die Selektivitätsgesetze der Massenmedien au f die Marktbedingungen kollektiver Aufmerksamkeitserzeugung bezogen sind, werden politische Themen nicht nur ihre Bedeutung als "öffentliche Angelegenheit", sondern auch ihre Marktgängigkeit als Un­

terhaltungsstoff erweisen müssen, um sich in der Öffentlichkeit festzusetzen. Dem läßt sich politisch nachhelfen, z. B. durch überraschende Aktionen und einfallsreiche Protestinszenie­

rungen sozialer Bewegungen. Aber es bleibt zu berücksichtigen, daß in den Zusammenhang von politischer Bedeutung und öffentlicher Aufmerksamkeit Faktoren intervenieren, die für die empirische Geltung deliberativer Demokratieansprüche restriktiv sind. Gleichwohl bele­

gen Fälle wie der Abtreibungsstreät die (außerordentlich voraussetzungsvolle) Möglichkeit ihrer Geltung, und indem die politischen Institutionen dies wissen können, erhält sich ihre Sensibilität gegenüber einem politischen Publikum der Bürger, dessen Mobilisierbarkeit sie abschätzen, aber nicht genau ausrechnen können.

2. Auch wenn Deliberation stattfindet, ist es unwahrscheinlich, daß sie die Qualität jener Diskurse erreicht, von denen sich die Theorie die entscheidenden Rationalitäts- und Legitimi­

tätsgewinne verspricht. Im vorliegenden Fall konnte angenommen werden, daß die Hetero­

genität der Akteure ein großes Spektrum von Einstellungen, Gesichtspunkten, Thesen und Begründungen aufbrachte, die den "Argumentationsraum" in der Abtreibungsfrage anreicher­

ten und im wesentlichen vielleicht sogar vollständig machten. Man konnte auch als durch­

schnittlicher Beobachter der Abtreibungsdiskussion alles wissen, um die eigenen Präferenzen zu begründeten Meinungen entwickeln zu können. Andererseits konnte die Art der öffentli­

chen Diskussion ratlos und am Ende dann auch indifferent machen, da sie sich weniger auf die Begründung von Positionen als auf deren Kritik und Entwertung spezialisierte und dabei der Formgebung vermittelnder Ambivalenzen wenig Raum gab. Die wiederum Von der Nach­

richtenlogik der Medien beförderte Tendenz einer Polarisierung vorhandener Differenzen ver­

band sich m it einer Tendenz zur gegenseitigen Paralysierung aller Positionen,

3. Mag man den "Negativismus" öffentlicher Meinungsbildung als Gegenpol zur Borniert­

heit politischen Managements dennoch produktiv finden, so kann man nicht gleichzeitig von der Öffentlichkeit erwarten, daß sie selber kollektive Einverständnisse erzeugt. Im vorliegen­

den Fall entstand in lang anhaltenden Diskussionen weder ein Konsens noch eine Mehr­

heitspräferenz für eine der konkurrierenden Grundpositionen der Abtreibungsregelung. Damit verweist unser Fall auf eine systematische Schwachstelle deliberativer Theorien: Wenn die von ihnen eingeforderten öffentlichen Diskurse gleichzeitig einen Entscheidungsdruck und eine Etttscheidungsblockade dadurch ergeben, daß alle Optionen politischer Entscheidung zwar ausgiebig behandelt, aber mehrheitlich verworfen werden, wie soll dann Legitimität nach den Maßstäben der Deliberationstheoretiker überhaupt noch entstehen? Bindet man Legitimität

an

Konsens, mangelt es der Theorie an Legitimitätskriterien, wenn Konsens nicht erreicht wird - und dies wird unter den Strukturbedingungen massenmedial gesteuerter Öf­

fentlichkeit bei den meisten Themen die Regel sein. An dieser Stelle sind Revisionen der

Theorie fällig, die kaum vermeiden können, entweder ein Prinzip relativen Konsenses in dem Sinne zu akzeptieren, daß Zustimmungen auch unterhalb der absoluten Mehrheitsschwelle dann anerkannt werden, wenn sie höher liegen als die Zustimmungen zu ihren Alternativen - oder aber das Postulat aufzugeben, das die politischen Entscheidungsformate an öffentliche Übereinstimmungen - kleine oder große - bindet. In jedem Fall gerät die Politik in die Lage, entscheiden zu müssen, auch wenn sie die öffentliche Meinung nicht hinter sich weiß. Ihre Legitimität entscheidet sich dann daran, ob sie die Gründe, die die öffentliche Diskussion stark macht, ernst nimmt - nicht daran, daß sie ihnen folgt. Ob sie auch in diesem Falle die Bürger letztlich doch überzeugen kann, wird in Wahlen abgerechnet.

4. Kann man mit der Wahrscheinlichkeit von Konsens weder in den öffentlichen Mei­

nungsbildungsprozessen noch zwischen diesen und politischen Entscheidungsprozessen rech­

nen, dann wird eine Kategorie wichtig, die in deliberativen Demokratietheorien kaum bedacht wird: die des Kompromisses. Je unvollständiger nämlich die Übereinstimmungen zu bestimm­

ten Fragen allgemeiner Bedeutung sind, um so mehr stellt sich auch jenseits entschei­

dungspragmatischer Kalküle die normative Frage nach Formen, Strategien und Trägern der Vermittlung sowohl von Mehrheits- und Minderheitspositionen als auch, genereller noch, von Öffentlichkeit und Politik. In unserer Analyse konnte gezeigt werden, mit welchen Balancie­

rungsstrategien auch im vorliegenden Fall eines Wertekonflikts Kompromisse konstruiert wurden, welche Akteure daran beteiligt waren, auf welche Weise zwischen ihnen eine Ver­

schränkung von Meinungs- und Willensbildungsprozessen stattfand und wie dann auch zu erklären ist, daß die getroffenen politischen Entscheidungen mehrheitlich toleriert wurden.

Das Ausmaß an Legitimität, das dabei entstand, läßt sich ohne den Einbau einer Theorie des Kompromisses in die Theorie deliberativer Demokratie weder erkennen noch würdigen.

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489.

Anmerkungen

1 Die in diesem Beitrag verwendeten Daten entstammen der deutschen Teilstudie eines für die Bundesrepublik und die USA ländervergleichend durchgeführten Projekts über

"Strukturen und Prozesse öffentlicher Meinungsbildung am Beispiel des Abtreibungskonflikts 1970-1994" (vgl. Gerhards/Lindgens 1995; vgl. Gerhards in diesem Band). Die amerikanische Teilstudie wird von William A. Gamson und Myra Marx Ferree durchgeführt. In der Abtei­

lung "Öffentlichkeit und soziale Bewegung" des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialfor­

schung (WZB) waren Jürgen Gerhards, Monika Lindgens, Friedhelm Neidhardt und Dieter Rucht für den deutschen Part verantwortlich. Eine umfassende Darstellung der deutschen Be­

funde wird gegenwärtig vorbereitet. Die deutsch-amerikanischen Vergleichsanalysen werden ab 1997 publiziert.

Ich danke Jürgen Gerhards, Monika Lindgens und Dieter Rucht; sie haben sich bei dem außerordentlich aufwendigen Erhebungs- und Kooperationsmanagement viel stärker einge­

setzt als ich. Die Codierleitung der Inhaltsanalyse lag bei Barbara S. Franz. Andreas Dams war für die schwierige Datenbankorganisation zuständig und hat mich zuverlässig und pro­

fessionell mit dem Material versorgt, das ich von ikrn abgefragt habe.

2 Die an dieser und an einigen weiteren Stellen auftretenden Datendifferenzen zu den Berechnungen, die Jürgen Gerhards in diesem Band vorstellt, ergeben sich aus unterschiedli­

chen Fragestellungen und Analyseinteressen. Sie beruhen einerseits darauf, daß zum Teil un­

gleich große Mengen von Aussagen den Prozentwerten zugrunde liegen; dies geht aus den jeweiligen Kontexten hervor. Sie beruhen andererseits darauf, daß in diesem Beitrag an späte­

rer Stelle in der Absicht, Parteien als intermediäre Institutionen zu behandeln, die Beiträge von Mitgliedern und Untergruppen der Bundestagsfraktionen dem Akteur "Parteien" zuge­

schlagen werden, bei Gerhards aber dem Akteur "Legislative" zugeordnet bleiben. Aus diesen Differenzen ergeben sich allerdings keine unterschiedlichen Deutungszwänge. Die Befunde beider Beiträge erscheinen dort, wo sie miteinander vergleichbar sind, als komplementär.

3 Wir werden nach weiteren Analysen unserer Daten imstande sein, den gleichen Zu­

sammenhang zu kontrollieren. M it "Sprechern", die sich zur Abtreibungsfrage äußerten, wur­

den Interviews durchgeführt, und von ihnen wurde Material (Broschüren, Flugblätter, Pres­

semitteilungen etc.) gesammelt, das über ihre Positionen im Abtreibungsstreit authentisch Auskunft gibt. Die Ergebnisse dieser Auswertung lassen sich dann mit den Positionsdarstel­

lungen vergleichen, die diese Sprecher in der von uns erhobenen Presse gefunden haben. • 4 Es wird mit diesen Überlagerungen und Annäherungen Zusammenhängen, daß Jürgen Gerhards in seiner Analyse zwischen den "Akteuren des Zentrums des politischen Systems"

und den "Akteuren der Peripherie des politischen Systems" zwar Differenzen im Sinne seiner Hypothesen feststellen konnte, diese aber geringer als erwartet ausfielen.

Soziale Positionierung und politische Kommunikation