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G. I. SACHVERHALT

4. B ETRIEB

4.4 Strahlenschutzmaßnahmen

4.4.1 Strahlenexposition aus dem Betrieb des Standort-Zwischenlagers Grafenrheinfeld

Die durch den Betrieb des Standort-Zwischenlagers Grafenrheinfeld bedingte Strahlenexposition der Bevölkerung sowie die Strahlenexposition des Be-triebspersonals resultiert ausschließlich aus der Direktstrahlung der Trans-port- und Lagerbehälter. An der ungünstigsten öffentlich zugänglichen Ein-wirkungsstelle ergibt sich nach Angaben der E.ON Kernkraft GmbH durch die Direktstrahlung des Standort-Zwischenlagers Grafenrheinfeld eine Strahlen-exposition von ca. 0,020 mSv/a.

Bei der Behälterabfertigung werden für die Primärdeckelbarriere sowie für die Sekundärdeckelbarriere der Behälter Standard-Helium-Leckageraten von je-weils höchstens 1 • 10-8 Pa m³/s nachgewiesen. Die Dichtwirkung der Metall-dichtungen bleibt über 40 Jahre ab dem Zeitpunkt der Beladung erhalten.

Die aus der Leckagerate des Doppeldeckeldichtsystems resultierende hypo-thetische effektive Dosis an der ungünstigsten Einwirkungsstelle an der Si-cherungszaunanlage des Standortes beträgt für Einzelpersonen der Bevölke-rung nach Angaben der E.ON Kernkraft GmbH bei Vollbelegung des Stand-ort-Zwischenlagers Grafenrheinfeld weniger als 10-9 mSv/a.

4.4.2 Betrieblicher Strahlenschutz

Im Standort-Zwischenlager Grafenrheinfeld werden Strahlenschutzbereiche gemäß § 36 StrlSchV eingerichtet. Die Lagerbereiche 1 und 2, die Verlade-bereiche, der Arbeitsraum für den Strahlenschutz und der Flur zwischen Drehkreuz und Verladebereich 1 werden als Kontrollbereich ausgewiesen.

Die nicht zum Kontrollbereich gehörenden betrieblichen Räume im Zugangs-bereich des Standort-Zwischenlagers Grafenrheinfeld gehören zum Überwa-chungsbereich des Standort-Zwischenlagers Grafenrheinfeld. Das Gelände außerhalb des Lagergebäudes bis zum Betriebszaun des Standort-Zwischenlagers Grafenrheinfeld wird dem gemeinsamen Überwachungsbe-reich des Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld und des Standort-Zwischenlagers Grafenrheinfeld zugeordnet.

Die Gamma- und Neutronen-Ortsdosisleistungen in den Lagerbereichen werden durch mobile Messgeräte erfasst. Messungen erfolgen bei der Ein- oder Auslagerung von Behältern, mindestens jedoch einmal jährlich an fes-ten Messpunkfes-ten.

Personen, die den Kontrollbereich verlassen, werden mittels eines Perso-nenkontaminationsmonitors auf Kontamination überprüft. Die Kontaminati-onsüberwachung von Räumen und Sachgütern wird gemäß Strahlenschutz-ordnung in Messprogrammen geregelt.

Die mittlere jährliche Kollektivdosis für das Betriebspersonal beträgt für die Vorgänge „Antransport und Einlagerung eines beladenen Behälters“ bei einer Einlagerungsfrequenz von 3 Behältern pro Jahr ca. 4,5 mSv/a.

Für die Auslagerung eines beladenen Behälters ergibt sich unter der Annah-me, dass im ungünstigsten Fall drei Behälter umgesetzt und auf freie Lager-positionen gestellt werden, eine maximale Kollektivdosis für das Betriebsper-sonal von 5,7 mSv pro Behälter. Die erwartete mittlere Individualdosis beträgt dabei ca. 1,1 mSv pro Behälter.

Für die routinemäßig anfallenden betrieblichen Vorgänge wie „Wartungs-, Prüf- und Instandsetzungsarbeiten“ ergibt sich ein Beitrag zur Kollektivdosis für das Betriebspersonal von 2,6 mSv/a bezogen auf fünf Personen.

Von den Maßnahmen zur Reduzierung der Dosisleistung (zum Beispiel Ver-wendung mobiler Abschirmungen) wurde bei den Abschätzungen kein Kredit genommen.

4.4.3 Entsorgung betrieblicher radioaktiver Abfälle

Beim Betrieb des Standort-Zwischenlagers Grafenrheinfeld fallen in begrenz-tem Umfang auch feste, flüssige und gasförmige radioaktive Abfälle an.

Die festen radioaktiven Abfälle fallen im wesentlichen bei Wischtests und als Reinigungsmaterial mit einer Menge von ca. 30 bis 50 kg/a (unkonditioniert) an. Die flüssigen radioaktiven Abfälle umfassen die Reinigungs- und Kon-denswässer aus dem Kontrollbereich. Es wird mit einem Volumen von etwa

0,5 bis 1 m³/a (unkonditioniert) gerechnet. Gasförmige radioaktive Abfälle können gegebenenfalls bei der Druckentlastung des Sperrraums des Dop-peldeckeldichtsystems eines Transport- und Lagerbehälters in geringem Um-fang anfallen.

Die festen radioaktiven Abfälle werden im Verladebereich in verschließbaren Behältern gesammelt und ebenso wie die flüssigen radioaktiven Abfälle (ver-gleiche Abschnitt G.I.3.5.3) im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld getrennt von den im Kernkraftwerk anfallenden Abfällen und Reststoffen gegebenenfalls weiterbehandelt und zwischengelagert.

Vor einer Druckentlastung des Sperrraumes zwischen zwei Deckelbarrieren eines Behälters wird eine Gasprobe aus dem Sperrraumvolumen entnom-men und zur Analyse an das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld abgegeben. Die gasförmigen radioaktiven Stoffe aus dem Sperrraum werden bei dessen Druckentlastung in einem Vorlagebehälter aufgefangen. In Abhängigkeit vom Ergebnis der Analyse wird über das weitere Vorgehen entschieden. Sofern die Freigabe gemäß § 29 StrlSchV von der zuständigen Behörde erteilt wor-den ist, wird das Gas aus dem Sperrraum freigegeben, andernfalls wird das Gas im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld zwischengelagert.

4.4.4 Umgebungsüberwachung

Das Standort-Zwischenlager Grafenrheinfeld befindet sich am Standort des Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld. Die Umgebung des Kernkraftwerkes Gra-fenrheinfeld wird radiologisch überwacht.

Die E.ON Kernkraft GmbH hat ein separates Betreibermessprogramm zur Umgebungsüberwachung nach der Richtlinie für Emissions- und Immissi-onsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI), Anhang C.1, vorgelegt.

Im Rahmen dieses Programms werden an der Sicherungszaunanlage des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld an zwei Punkten östlich und nördlich des Kernkraftwerkes die Gamma- und Neutronendosisleistungen ständig erfasst und in die Anlage des Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld übertragen. Die Refe-renzmessstelle, an der ebenfalls die Gamma- und die Neutronendosisleis-tung gemessen werden, liegt ca. 5 km in nördlicher RichNeutronendosisleis-tung vom Standort entfernt. An weiteren 5 Messpunkten an der äußeren Umschließung werden die Gamma- und Neutronen-Ortsdosis gemessen.

Im Rahmen der Umgebungsüberwachung vor Inbetriebnahme und im Stör-fall/Unfall wird die Gamma-Ortsdosisleistung durch Kurzzeitmessungen so-wie Radioaktivitätsbestimmungen von Luft und Bewuchs vorgenommen.

Hierzu wurden zehn Messorte in der Zentralzone und drei weitere Messpunk-te in der unmitMesspunk-telbaren Nähe der Zentralzone festgelegt, die in regelmäßigen Trainingsfahrten zu Übungsmessungen angefahren werden. An weiteren zwölf Messorten an der äußeren Umschließung wird die Gamma-Ortsdosis mit jährlicher Expositionszeit gemessen. Diese Messungen erfolgen seit der Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld.

Zur Beurteilung der radiologischen Auswirkungen von Emissionen im Stör-fall/Unfall werden die für die Ausbreitung radioaktiver Stoffe bedeutsamen standortspezifischen Parameter erfasst.

4.4.5 Spaltmaterialüberwachung

Die Kontrolle und Überwachung des in den Behältern enthaltenen Brennstof-fes wird durch das von EURATOM und IAEA vorgegebene Konzept der Spaltmaterialüberwachung (Safeguards) sichergestellt und unterliegt der Verantwortung von EURATOM.

4.5 Externe Dienstleistungen für das Standort-Zwischenlager