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G. I. SACHVERHALT

6. Q UALITÄTSSICHERUNG

Die Qualitätssicherung soll gewährleisten, dass die Einhaltung organisatori-scher, konstruktiver und technischer Anforderungen in allen Phasen eines Projektes sichergestellt ist.

6.1 Qualitätsmanagementsystem

Die E.ON Kernkraft GmbH hat ein Qualitätsmanagementsystem, das an die KTA 1401 und DIN EN ISO 9001 angelehnt ist. Es wird im „Qualitätssiche-rungsprogramm des KKG BELLA“ beschrieben.

Das „Qualitätssicherungsprogramm des KKG BELLA“ bezieht sich auf die Phasen sicherheitstechnische Konzeptbearbeitung, Planung und Auslegung, Beschaffung, Fertigung und Montage, Errichtung baulicher Anlagen, Inbe-triebsetzung und Betrieb des Standort-Zwischenlagers Grafenrheinfeld und regelt die Anforderungen an die organisatorischen Qualitätssicherungsmaß-nahmen. Die Qualitätsmerkmale werden in Planungsgrundlagen, zum Bei-spiel Spezifikationen, Zeichnungen, Plänen und Inbetriebsetzungsanweisun-gen festgelegt.

Im „Qualitätssicherungshandbuch Grundsatzerklärung“ hat sich die E.ON Kernkraft GmbH zum Ziel gesetzt, alle Schutzziele hinsichtlich der erforderli-chen Vorsorge gegen Schäden bei Planung, Errichtung, Inbetriebnahme und Betrieb des Standort-Zwischenlagers Grafenrheinfeld nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nachweisbar zu gewährleisten. Ferner hat sich die E.ON Kernkraft GmbH im „Qualitätssicherungshandbuch Grundsatzerklä-rung“ dazu verpflichtet, den Qualitätsstandard ständig weiter zu entwickeln.

Die Auftragnehmer der E.ON Kernkraft GmbH und ihre Unterauftragnehmer sind in das Qualitätssicherungssystem der E.ON Kernkraft GmbH eingebun-den. Die E.ON Kernkraft GmbH und alle Unternehmen, die an die Abwick-lung der Qualitätssicherung für wichtige Bauteile, Komponenten, Funktions-einheiten und baulichen Anlagen des Standort-Zwischenlagers Grafenrheinfeld beteiligt sind, verfügen über eine Erklärung ihrer Qualitätspolitik und -ziele.

Die grundsätzliche Anwendung und Wirksamkeit des Qualitätsmanagement-systems wird nach schriftlich festzulegenden Verfahren geprüft. Hierzu die-nen insbesondere regelmäßig durchgeführte Qualitätsmanagementbewer-tungen. Dabei werden die Informationen aus internen Audits, der Maßnah-menverfolgung aus internen Audits, besonderen Vorkommnissen, wiederkeh-renden Prüfungen, Erfahrungsrückfluss, Festlegungen aus vorangegangenen Managementbewertungen und das Erreichen von Qualitätszielen berücksich-tigt.

Für die Organisation des Standort-Zwischenlagers Grafenrheinfeld wird un-terschieden zwischen dem Projekt (Planung, Errichtung und Inbetriebset-zung) und dem Betrieb.

6.2 Qualitätssicherung bei der Planung, Errichtung und Inbetriebset-zung

Verantwortlich für das Qualitätsmanagement im Projekt (Planung, Errichtung und Inbetriebsetzung) sind der technische und der kaufmännische Projektlei-ter. Der technische Projektleiter wird von der Geschäftsführung der E.ON Kernkraft GmbH eingesetzt und von einem Steuerungsgremium der E.ON Kernkraft GmbH, bestehend aus betroffenen Bereichs- und Betriebsleitern und der technischen Geschäftsführung überwacht.

Bei Planung, Beschreibung und Umsetzung der Qualitätssicherungs- und Qualitätssicherungsüberwachungs-Maßnahmen wird die Projektleitung un-terstützt von der QSÜ/QM-Stelle.

Der technische Projektleiter legt die organisatorischen Maßnahmen für das Gesamtprojekt fest. Insbesondere wird dabei auch die Führung, die Koordi-nation und die Überwachungsfunktion für das Gesamtprojekt dokumentiert.

Die Beschaffung für das Projekt erfolgt nur gemäß einer festgelegten Quali-tätsmanagementanweisung mit Freigabe durch den technischen Projektleiter.

Die Herstellung von Komponenten und Bauteilen und die Erstellung von bau-lichen Anlagen erfolgt auf der Grundlage von technischen Ausführungsunter-lagen, die von hierfür qualifizierten Personen geprüft und freigegeben wur-den, mit Materialien, die den Vorgaben der technischen Ausführungsunterla-gen entsprechen und durch die Eingangskontrolle freigegeben sind. Zur Festlegung von sicherheitstechnischen Anforderungen sind die Systeme und Komponenten des Standort-Zwischenlagers Grafenrheinfeld in zwei abge-stufte Qualitätsklassen eingeteilt. In die Qualitätsklasse „QN“ wurden Syste-me und Komponenten eingestuft, die im Hinblick auf die Anlagensicherung und den Strahlenschutz eine sicherheitstechnische Bedeutung haben. Für al-le System und Komponenten, die in die Qualitätsklasse „QN“ eingestuft sind, ist eine begleitende Kontrolle durch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde vorgesehen.

Die Bauausführung und Fertigung wird vom zuständigen Leiter oder dessen Beauftragten gemäß Prüfungs- und Vorprüfungsunterlagen überwacht. Die qualitätssichernden Maßnahmen bei der Errichtung der baulichen Anlagen sind in der Unterlage „Qualitätssichernde Maßnahmen bei der Errichtung der baulichen Anlage“ festgelegt. Die Durchführung der Prüfschritte erfolgt ge-mäß der Liste von Prüffolgeschritten durch interne Experten und / oder ex-terne Sachverständige und / oder die atomrechtliche Aufsichtsbehörde.

6.3 Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Fertigung und Inbe-triebnahme der Transport- und Lagerbehälter

Die qualitätssichernden Maßnahmen für die Beladungund Abfertigung der Behälter sowie für den Betrieb und die Wartung sind in den „Technischen Annahmebedingungen“ und zugehörigen „Ausführungsbestimmungen zu den Technischen Annahmebedingungen“ sowie im Betriebshandbuch festgelegt.

Darüber hinaus ist auch die Qualität bei Entwurf (Design), Fertigung und In-betriebnahme der Behälter zu sichern.

Verantwortlich für die Qualitätssicherung der Transport- und Lagerbehälter ist der Leiter des Zwischenlagers. Die Lieferung von Transport- und Lagerbehäl-tern ist Gegenstand der Beschaffung und insoweit ebenfalls Gegenstand der Qualitätssicherung des Standort-Zwischenlagers Grafenrheinfeld.

Über entsprechende vertragliche Vereinbarungen wird der Lieferant (Behäl-terhersteller) auf die Einhaltung der Qualitätsmerkmale in Bezug auf Ausle-gung, Konstruktion, Fertigung und Inbetriebnahme der Behälter verpflichtet, ein anforderungsgerechtes Qualitätssicherungssystem einzurichten. Dabei werden die maßgeblichen Vorschriften und technischen Richtlinien beachtet.

Insbesondere ist danach die Einhaltung der Stückliste gegenüber der für die Überwachung von qualitätssichernden Maßnahmen bei Verpackungen zu-ständigen Behörde im Rahmen von begleitenden Kontrollen, bestehend aus der Vorprüfung, der Fertigungsüberwachung und der Prüfung vor Inbetrieb-nahme nachgewiesen. Die Erfüllung der Qualitätsanforderungen an die Transport- und Lagerbehälter im Hinblick auf die Lagerung von Kernbrenn-stoffen wird im Rahmen begleitender Kontrollen gegenüber der atomrechtli-chen Aufsichtsbehörde nachgewiesen.

Die Fertigung ist in Form von Fertigungs- und Prüffolgeplänen derart festzu-legen, dass die Einhaltung aller mit der Stückliste festgelegten Qualitäts-merkmale gewährleistet ist.

Die E.ON Kernkraft GmbH hat vor der Annahme der Behälter zu prüfen, ob der Lieferant (Behälterhersteller) bei der Fertigung und Inbetriebnahme der Behälter die Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchgeführt hat, zu denen er verpflichtet ist.

6.4 Qualitätssicherung beim Betrieb des Standort-Zwischenlagers Grafenrheinfeld

Der Betrieb des Standort-Zwischenlagers Grafenrheinfeld erfolgt gemäß dem Betriebshandbuch, das die Aufbau- und Ablauforganisation für den Betrieb des Standort-Zwischenlagers Grafenrheinfeld regelt.

Der Bedarf an Ressourcen (Personal, Infrastruktur und Arbeitsumgebung) für das Qualitätsmanagementsystem und die Produktqualität wird vom Leiter des Zwischenlagers ermittelt und im Rahmen genehmigter Budgets freigege-ben. Ferner ist der Leiter des Zwischenlagers für die Sicherstellung des er-forderlichen Ausbildungs- und Kenntnisstandes aller Mitarbeiter verantwort-lich, insbesondere für die Durchführung von regelmäßigen Schulungen.

Durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen wird sichergestellt, dass die er-forderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten geschult werden beziehungsweise erhalten bleiben.

Der Qualitätsmanagementbeauftragte unterstützt den Leiter des Zwischenla-gers bei der Kontrolle und Weiterentwicklung des Qualitätssicherungs- und Qualitätsmanagementsystems. Während des Betriebes werden in wesentli-chen Bereiwesentli-chen zum Nachweis der Betriebsbereitschaft wiederkehrende Prü-fungen durchgeführt. Die Prüfanweisungen werden in eine Prüfliste aufge-nommen und der zuständigen Behörde zur Zustimmung vorgelegt. Die Prüf-anweisungen enthalten den Umfang der Prüfungen, die Prüffristen und die erforderliche Dokumentation. Instandsetzungs- und Änderungsarbeiten

erfol-gen gemäß der „Instandhaltungsordnung“. Auftretende Schäden werden ana-lysiert und die Schadensursachen werden soweit wie möglich beseitigt. Die Schadensursacheanalyse und -beseitigung werden dokumentiert. Mess- und Prüfeinrichtungen werden regelmäßig geprüft und gewartet und, soweit für den vorgesehenen Verwendungszweck erforderlich, geeicht, kalibriert bezie-hungsweise justiert. Die Prüfungen, Einstellungen oder Wartungen werden dokumentiert.

6.5 Dokumentation

Die Dokumentation des Standort-Zwischenlagers Grafenrheinfeld wird nach einem festgelegten Dokumentationssystem durchgeführt, das in entspre-chender Anwendung von KTA 1401 und 1404 eingerichtet wird.

Die Dokumentation umfasst alle Dokumente, die als Nachweise im Geneh-migungs- und Aufsichtsverfahren dienen oder die zur Beurteilung der Qualität von Auslegung, Fertigung, Errichtung und Prüfung sowie von Betrieb, In-standhaltung und Stilllegung sicherheitstechnisch wichtiger Anlageteile ver-fügbar gehalten werden müssen. Die Dokumentation besteht aus den Blö-cken Genehmigungsdokumentation, Qualitätsdokumentation und Betriebs-dokumentation.

Die Genehmigungsdokumentation umfasst die Aufbewahrungsgenehmigung gemäß § 6 AtG und alle nachfolgenden Änderungsgenehmigungen, jeweils mit den darin genannten Anträgen und den zugehörigen Antragsunterlagen.

Die Qualitätsdokumentation umfasst alle Unterlagen, die zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der Aufbewahrungsgenehmigung erforderlich sind.

Die Betriebsdokumentation umfasst alle Unterlagen, die im Rahmen von si-cherheits- und sicherungsrelevanten Maßnahmen des Betriebes und der In-standhaltung entstehen.

Die Aufbewahrung der Unterlagen, die gemäß dem Dokumentationshand-buch der Aufbewahrungspflicht unterliegen, erfolgt in einem Sicherheitsarchiv derart, dass sie gegen Feuer, Hochwasser, extreme Temperatur-, Licht- und Feuchtigkeitseinflüsse sowie gegen unerlaubte Einwirkungen Dritter ge-schützt sind. Es befindet sich in den Räumen der Registratur im Verwal-tungsgebäude des Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld. Räumlich und brand-schutztechnisch getrennt wird beim Leiter des Zwischenlagers ein vollständi-ges Exemplar des Betriebshandbuches für die verantwortlichen Personen frei zugänglich aufbewahrt. Die Aufbewahrungsfristen der Dokumentation sind in einer Archivierungsliste festgelegt.