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Konsumentenschutz

U

Leitbild der Untergliederung

Wir sorgen für die Verfügbarkeit eines vielfältigen und bedarfsgerechten Angebots an Pflege und Betreuung und für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung – insbesondere durch berufliche Integration. Wir unterstützen VerbraucherInnen, indem wir ihre Rechtspo-sition gegenüber Unternehmen stärken und ihre Rechte durchsetzen. Wir arbeiten für eine gerechte Teilhabe von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohter Menschen.

Weiterführende Hinweise

Bundesfinanzgesetz 2014

https://service.bmf.gv.at/BUDGET/Budgets/2014_2015/bfg2014/Bundesfinanzgesetz_2014.pdf Strategiebericht 2014–2017

https://www.bmf.gv.at/budget/das-budget/Strategiebericht_2014-2017.pdf?4jwmn9

Narrative Gesamtbeurteilung der Wirkungsziele der Untergliederung

Aufgrund der Heterogenität der Aufgabenbereiche der Untergliederung 21 wird auf eine ge-sonderte Darstellung verzichtet und auf die Ausführungen zu den einzelnen Wirkungszielen verwiesen.

Stärkung der Rechtsposition der VerbraucherInnen und Sicherstellung einer effektiven Durch-setzung.

Umfeld des Wirkungsziels

Die Verhandlungen von Verbraucherrecht sind zunehmend kontrovers, da die Wirtschaft grundsätzlich Verbraucherschutz mehr und mehr als Belastung erlebt, ohne die Chance auf Sicherstellung eines insgesamt qualitätsvollen Wettbewerbs durch hohe Verbraucherschutz-standards ausreichend wahrzunehmen. Dadurch bedarf es intensiver Überzeugungsarbeit, die nur teilweise gelingt.

Die neue Kommission (ab Herbst 2014) ist mit ihrer Refit Initiative (Überprüfung des Rechts-bestands auf Aktualität) zunehmend zurückhaltend, was neue Rechtssetzungsinitiativen an-langt. Diese werden im Verbraucherschutz auf das Ziel der Förderung des digitalen Handels fokussiert.

Ergebnis der Evaluierung

Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels

Die Zielerreichung ist überwiegend gelungen. Bei der Umsetzung der Richtlinien konnten einige Spielräume zu Gunsten der VerbraucherInnen genutzt werden. Auf europäischer Ebene gelang es zunächst, die Europäische Kommission von der Notwendigkeit der Regelung der Tatoofarben zu überzeugen. Die neue Kommission stellt dies aber nun wieder in Frage. Die Verhandlungen der Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie verliefen unbefriedigend, das Ergebnis ist aber insgesamt aus Verbrauchersicht akzeptabel.

Stärkung der Rechtsposition der VerbraucherInnen und Sicherstellung einer effektiven Durchsetzung Untergliederung: Soziales und Konsumentenschutz, Wirkungsziel: 2014-BMASK-UG 21-W0001

30 50 70

1 Durchsetzung [%]

80 85

90

2 Erfolgsquote der VKI-Verfahren [%]

60 91

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht Zielkorridor 1 Durchsetzung [%]

Verhältnis umgesetzter Vorschläge zu innerstaatlichen/europäischen Rechtsvorhaben zur Anzahl eingebrachter/geplanter Vorschläge

2 Erfolgsquote der VKI-Verfahren [%]

Verhältnis von abgeschlossenen zu gewonnenen Verfahren

www.wirkungsmonitoring.

gv.at/2014-BMASK-UG-21-W0001.html

Wirkungsziel Nr. 2

Link: www.wirkungsmonitoring.gv.at/2014-BMASK-UG-21-W0002.html

Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Personen, die nur begrenzt am ökonomischen und gesellschaftli-chen Leben teilnehmen können.

Umfeld des Wirkungsziels

Die von sozialer Ausgrenzung und Armut am meisten gefährdeten Bevölkerungsgruppen (z. B.

arbeitslose Personen, Personen mit sehr geringer Erwerbseinbindung, Personen mit sehr nied-rigem Bildungsabschluss, stark gesundheitlich beeinträchtigte Personen, AlleinerzieherInnen – 2010 ca. 1,57 Mio. Menschen) sollen durch unterstützende Maßnahmen zur besseren Teilhabe an Beschäftigung und gesellschaftlichen Prozessen unterstützt werden. Dadurch leistet Öster-reich einen Beitrag zum EU-Ziel, bis 2020 mind. 20 Mio. Menschen aus Armut und sozialer Ausgrenzung zu befreien. Die Armutsbekämpfung nimmt in der Strategie Europa 2020 einen Schwerpunkt ein.

Ergebnis der Evaluierung

Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels

Erhöhung der ökonomischen und sozialen Beteiligung der EU-2020-Zielgruppe.

Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung der Europa 2020 Zielgruppe Untergliederung: Soziales und Konsumentenschutz, Wirkungsziel: 2014-BMASK-UG 21-W0002

1.532.000

1.767.000

2.002.000

1 Armutsgefährdete, Erwerbslose, materiell besonders benachteiligte Menschen („Deprivierte“) [Anzahl]

1.609.000

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht Zielkorridor 1 Armutsgefährdete, Erwerbslose, materiell besonders benachteiligte Menschen

(„Deprivierte“) [Anzahl]

Anzahl Armutsgefährdete, Erwerbslose und materiell besonders benachteiligte Menschen („Deprivierte“)

www.wirkungsmonitoring.

gv.at/2014-BMASK-UG-21-W0002.html

Sicherung der Pflege für pflegebedürftige Menschen und Unterstützung von deren Angehörigen.

Umfeld des Wirkungsziels

Sich verändernde gesellschaftspolitische Rahmenbegdingungen im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung und ein steigender Pflegebedarf.

Ergebnis der Evaluierung

Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels

Aufgrund der demografischen Entwicklung steigt die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen.

Ihnen und ihren Angehörigen soll die Möglichkeit gegeben werden, ein selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben zu führen.

Sicherung der Pflege für pflegebedürftige Menschen und Unterstützung von deren Angehörigen Untergliederung: Soziales und Konsumentenschutz, Wirkungsziel: 2014-BMASK-UG 21-W0003

60,0

80,0

100,0

1 durchschnittliche Verfahrensdauer zur Gewährung von Pflegegeld [Tage]

12.200 15.100 18.000

2 Anzahl der

DauerbezieherInnen einer

3 Anzahl der pflegenden Angehörigen, die eine Unterstützung gem. § 21a Bundespflegegeldgesetz erhalten [Anzahl]

1.500 2.000 2.500

4 Anzahl der BezieherInnen von zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht Zielkorridor 1 durchschnittliche Verfahrensdauer zur Gewährung von Pflegegeld [Tage]

Anzahl der Tage bei Neuanträgen

2 Anzahl der DauerbezieherInnen einer Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung gem. § 21b Bundespflegegeldgesetz [Anzahl]

Anzahl der unterstützten Personen

3 Anzahl der pflegenden Angehörigen, die eine Unterstützung gem. § 21a Bundespflegegeldgesetz erhalten, weil sie an der Erbringung der Pflege einer pflegebedürftigen Person verhindert sind [Anzahl]

Anzahl der unterstützten Personen

4 Anzahl der BezieherInnen von Pflegekarenzgeld [Anzahl]

Anzahl der PflegekarenzgeldbezieherInnen sowie Ausmaß des jeweils gewährten Pflegekarenzgeldes; Hochrechnung entsprechend der Gesetzesunterlagen

www.wirkungsmonitoring.

gv.at/2014-BMASK-UG-21-W0003.html

Wirkungsziel Nr. 4

Link: www.wirkungsmonitoring.gv.at/2014-BMASK-UG-21-W0004.html

Weitere Verbesserung der Gleichstellung der Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des Lebens, insbesondere durch berufliche Eingliederung.

Umfeld des Wirkungsziels

Die Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz ermöglichen einen nie-derschwelligen Zugang zum Recht. Behinderte Menschen können damit Diskriminierungen bekämpfen, ohne unmittelbar ein Gerichtsverfahren anstreben zu müssen. Die Bereitschaft zur Einigung und damit zur Verhinderung eines Gerichtsverfahrens hängt insbesondere vom Schlichtungsgegner (Person od. Stelle, der eine Diskriminierung vorgeworfen wird) ab. Das Sozialministerium bzw. das Sozialministeriumservice kann im Schlichtungsverfahren diesbe-züglich keinen Einfluss nehmen.

Ergebnis der Evaluierung

Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels

Die Zahl der Einigungen hängt von vielen Faktoren ab, u. a. von der wirtschaftlichen Ent-wicklung. Insgesamt gestaltet sich die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt, angesichts der konjunkturellen und arbeitsmarktpolitischen Rah-menbedingungen, weiterhin sehr schwierig.

Weitere Verbesserung der Gleichstellung der Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des Lebens Untergliederung: Soziales und Konsumentenschutz, Wirkungsziel: 2014-BMASK-UG 21-W0004

20 30 40

1 Anteil der Einigungen im Schlichtungsverfahren [%]

31

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht Zielkorridor 1 Anteil der Einigungen im Schlichtungsverfahren (Bund) [%]

Verhältnis von Einigungen im Schlichtungsverfahren zu Gesamtzahl der Schlichtungsverfahren www.wirkungsmonitoring.

gv.at/2014-BMASK-UG-21-W0004.html

Verbesserung der Chancen von Frauen mit Behinderung auf Einstellung in sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigungsverhältnisse.

Umfeld des Wirkungsziels

Die allgemeine Arbeitsmarktsituation ist nach wie vor schwierig, steigende Arbeitslosenzahlen benachteiligen Frauen mit Behinderung offenbar noch stärker als andere Gruppen. Dennoch konnte eine leichte Verbesserung in der Situation der Frauen mit Behinderung in Beschäftigung erreicht werden.

Ergebnis der Evaluierung

Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels

Seit Bestand der statistischen Aufzeichnungen im Bereich der Behinderteneinstellung ist ein, gegenüber der Gesamtbevölkerung, signifikant geringerer Anteil von Frauen an den anerkann-ten begünstiganerkann-ten Behinderanerkann-ten festzustellen. In den letzanerkann-ten Jahren ist der Trend gewesen, dass bei insgesamt leicht steigender Zahl der begünstigten Behinderten der Anteil der Frauen von 40,9 % (2011) auf nunmehr 41,8 % gestiegen ist. Eine stärkere Diskrepanz war beim Anteil der Frauen an den in Beschäftigung stehenden begünstigten Behinderten zu verzeichnen. Die Differenz zwischen den beiden Prozentsätzen konnte nunmehr 2014 zumindest verringert wer-den. Das Ziel der Parität ist allerdings noch nicht erreicht.

Verbesserung der Chancen von Frauen mit Behinderung auf Einstellung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse

Untergliederung: Soziales und Konsumentenschutz, Wirkungsziel: 2014-BMASK-UG 21-W0005

1,0

3,0

5,0

1 Differenz zw. dem Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der beschäftigten/begünstigten Behinderten [%]

1,8

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht Zielkorridor 1 Differenz zwischen dem Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der beschäftigten

begünstigten Behinderten und dem Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der begünstigten Behinderten [%]

Diff. zw. dem Anteil der Frauen an der Ges. Zahl der beschäft. begünstigten Behinderten und dem Anteil der Frauen an der Ges. Zahl der begünstigten Behinderten

www.wirkungsmonitoring.

gv.at/2014-BMASK-UG-21-W0005.html

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und

Konsumenten-schutz

UG 22

Pensionsversicherung

U

Leitbild der Untergliederung

Wir sorgen für die Sicherung des staatlichen Pensionssystems und damit für den Erhalt des Lebensstandards im Alter.

Weiterführende Hinweise

Bundesfinanzgesetz 2014

https://service.bmf.gv.at/BUDGET/Budgets/2014_2015/bfg2014/Bundesfinanzgesetz_2014.pdf Strategiebericht 2014–2017

https://www.bmf.gv.at/budget/das-budget/Strategiebericht_2014-2017.pdf?4jwmn9

Narrative Gesamtbeurteilung der Wirkungsziele der Untergliederung

Durch eine positive Entwicklung der Anzahl der Pflichtversicherten und einer moderaten Entwicklung der Pensionsbezieher konnte der Anstieg des Bundesbeitrages gegenüber dem Voranschlag gering gehalten werden. Gleichzeitig konnte auch eine Verringerung der Anzahl der Ausgleichszulagenbezieherinnen und Ausgleichszulagenbezieher und somit das Ziel der Verringerung der Armutsgefährdung in der Pension und hier insbesondere bei Frauen erreicht werden.

Link: www.wirkungsmonitoring.gv.at/2014-BMASK-UG-22-W0001.html

Nachhaltige Sicherung des staatlichen Pensionssystems für die Sozialversicherten.

Umfeld des Wirkungsziels

Das Umfeld der UG 22 ist durch das Umlageverfahren (Verhältnis beitragszahlende Personen zu leistungsbeziehende Personen) bzw. durch das Verhältnis der daraus resultierenden Erträge zu den entsprechenden Aufwendungen definiert. Wobei die durch Beiträge nicht gedeckte Aufwendungen durch einen Beitrag des Bundes ausgeglichen werden. Das Verhältnis Erträge zu Aufwendungen hat sich zu Gunsten des Bundesbeitrages entwickelt, sodass der Bundesvor-anschlag um ca. 80 Mio.€ unterschritten werden konnte.

Ergebnis der Evaluierung

Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels

Von 2013 auf 2014 stiegen die Beitragseinnahmen um 4,4 %. Im gleichem Zeitraum erhöhten sich die Pensionen um 3,6 %. Dadurch konnte der Anstieg des Bundesbeitrages gering gehalten werden.

Nachhaltige Sicherung des staatlichen Pensionssystems für die Sozialversicherten Untergliederung: Pensionsversicherung, Wirkungsziel: 2014-BMASK-UG 22-W0001

3,19

3,38

3,57

1 Anteil der Bundesbeiträge am Bruttoinlandsprodukt [%]

73,12 74,08

75,04

2 Beitragsdeckungsquote [%]

3,06 75,85

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht Zielkorridor 1 Anteil der Bundesbeiträge am Bruttoinlandsprodukt [%]

Verhältnis von Bundesbeiträgen (inkl. Ausgleichszulage) zum Bruttoinlandsprodukt 2 Beitragsdeckungsquote [%]

Verhältnis von Erträgen der Pensionsversicherungsträger zu den Aufwendungen der Pensionsversicherungsträger

www.wirkungsmonitoring.

gv.at/2014-BMASK-UG-22-W0001.html

Wirkungsziel Nr. 2

Link: www.wirkungsmonitoring.gv.at/2014-BMASK-UG-22-W0001.html

BürgerInnen – insbesondere die erwerbstätige Bevölkerung – sind in der Pension (durch Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenenpension) ausreichend finanziell versorgt und weniger armutsge-fährdet.

Ergebnis der Evaluierung

Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels

Grundsätzlich wird das Ziel erreicht. So verringerte sich die Zahl der Ausgleichszulagenbezie-herInnen von 239.800 (2010) auf 227.592 (2014). Im gleichen Zeitraum verringerte sich auch die von EU-SILC erhobene Quote der Armutsgefährdung von 16,8 % auf 14,2 %.

BürgerInnen – insbesondere die erwerbstätige Bevölkerung – sind in der Pension ausreichend finanziell versorgt und weniger armutsgefährdet

Untergliederung: Pensionsversicherung, Wirkungsziel: 2014-BMASK-UG 22-W0002

16,0

17,8

19,6

1 Armutsgefährdungsquote in PensionistInnenhaushalten der älter als 65-jährigen [%]

14,2

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht Zielkorridor 1 Armutsgefährdungsquote in PensionistInnenhaushalten der älter als 65-jährigen [%]

Verhältnis von armutsgefährdeten Personen zur Gesamtbevölkerung (älter als 65 Jahre) - in Prozent

www.wirkungsmonitoring.

gv.at/2014-BMASK-UG-22-W0002.html

Link: www.wirkungsmonitoring.gv.at/2014-BMASK-UG-22-W0003.html

Verringerung des Frauenanteils bei AusgleichszulagenbezieherInnen.

Ergebnis der Evaluierung

Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels

Im Jahr 2010 gab es 163.304 Ausgleichszulagenbezieherinnen. Nach jährlichen Rückgängen, gab es im Jahr 2014 noch 153.480 Ausgleichzulagenbezieherinnen. Zwischen 2013 und 2014 konnte die Zahl der Ausgleichszulagenbezieherinnen um weitere 1.500 verringert werden.

Weil die Anzahl bei den Ausgleichszulagenbeziehern im Verhältnis stärker abnahm, konnte die Verringerung des Frauenanteils nicht im geplanten Ausmaß erreicht werden.

Verringerung des Frauenanteils bei AusgleichszulagenbezieherInnen Untergliederung: Pensionsversicherung, Wirkungsziel: 2014-BMASK-UG 22-W0003

67,0

68,0

69,0

1 Anteil der Frauen an

AusgleichszulagenbezieherInnen [%]

31,0 32,0 33,0

2 Anteil der Männer an AusgleichszulagenbezieherI nen [%]

152.346 155.346 158.346

3 Ausgleichszulagenbezieherinnen [Anzahl]

74.934 75.868 76.802

Ausgleichszulagenbezieher4 zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht Zielkorridor 1 Anteil der Frauen an AusgleichszulagenbezieherInnen [%]

Verhältnis von Anzahl der weiblichen Bezieherinnen der Ausgleichszulage zur Gesamtzahl der AusgleichszulagenbezieherInnen

2 Anteil der Männer an AusgleichszulagenbezieherInnen [%]

Verhältnis von Anzahl der männlichen Bezieher der Ausgleichszulage zur Gesamtzahl der AusgleichszulagenbezieherInnen - in Prozent

3 Ausgleichszulagenbezieherinnen [Anzahl]

Anzahl

4 Ausgleichszulagenbezieher [Anzahl]

Anzahl

www.wirkungsmonitoring.

gv.at/2014-BMASK-UG-22-W0003.html

Bundesministerium

Im Dokument Bericht zur Wirkungsorientierung 2014 (Seite 49-63)