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Bundesministerium für Justiz

Im Dokument Bericht zur Wirkungsorientierung 2014 (Seite 155-163)

UG 13

Justiz

UG 13

Leitbild der Untergliederung

Wir stehen für die Wahrung von Rechtsfrieden und Rechtssicherheit, gewährleisten eine unab-hängige Rechtsprechung, handeln unter Achtung der Grund- und Menschenrechte in sozialer Verantwortung und sichern durch unsere Leistungen den Rechts- und Wirtschaftsstandort Österreich.

Weiterführende Hinweise

Bundesfinanzgesetz 2014

https://service.bmf.gv.at/BUDGET/Budgets/2014_2015/bfg2014/Bundesfinanzgesetz_2014.pdf Strategiebericht 2014–2017

https://www.bmf.gv.at/budget/das-budget/Strategiebericht_2014-2017.pdf?4jwmn9

Narrative Gesamtbeurteilung der Wirkungsziele der Untergliederung

Grundsätzlich weist das Umfeld keine markanten Änderungen auf. Lediglich kleinere An-passungen der politischen Präferenzen und der budgetären Rahmenbedingungen führten zu geringen Zielabweichungen. Im Allgemeinen konnten die Zielvorgaben im Politikfeld Justiz erreicht oder sogar übertroffen werden.

Wirkungsziel Nr. 1

Link: www.wirkungsmonitoring.gv.at/2014-BMJ-UG-13-W0001.html

Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens (durch Vorschläge zur Anpas-sung und Weiterentwicklung des Rechtssystems im Hinblick auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse).

Umfeld des Wirkungsziels

Der als Maßstab für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden dienende Indikator der rechtskräftigen Verurteilungen Österreichs beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Verhältnis zu den im selben Jahr in der Justiz angefallenen gerichtlichen Verfahren entwickelte sich überplanmäßig positiv.

www.wirkungsmonitoring.

gv.at/2014-BMJ-UG-13-W0001.html

Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels

Bei der Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens durch Anpassung und Weiterentwicklung des Rechtssystems, im Hinblick auf die gesellschaftlichen und wirtschaft-lichen Bedürfnisse, handelt es sich um einen gut funktionierenden gleichförmigen justizpoliti-schen Prozess im Diskurs zwijustizpoliti-schen dem Fachressort und dem Parlament. Dabei ist die Einhal-tung des Zeitplans legistischer Vorhaben immer auch von kurzfristigen Prioritäten abhängig.

Wirkungsziel Nr. 2

Link: www.wirkungsmonitoring.gv.at/2014-BMJ-UG-13-W0002.html

Sicherstellung des Zuganges zu Leistungen der Gerichtsbarkeit durch Ausgleich von einkom-mensmäßigen, sozialen und sonstigen Benachteiligungen.

Umfeld des Wirkungsziels

Das Ziel der Sicherstellung des Zuganges zu Leistungen der Gerichtsbarkeit durch Ausgleich von einkommensmäßigen, sozialen und sonstigen Benachteiligungen konnte trotz einge-schränkter budgetärer und personalpolitischen Rahmenbedingungen fast gänzlich erfüllt wer-den: Die fortgesetzte Ausstattung der Justizgebäude mit zentralen ersten Anlaufstellen für Informationen stellt eine justizpolitische Priorität dar.

Die fehlenden fünf Servicecenter nahmen nach ihrer Fertigstellung noch im ersten Halbjahr

0,00018

0,00036

0,00054

1 Verurteilungsquote Österreichs beim EGMR [%]

0,00008

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht Zielkorridor 1 Verurteilungsquote Österreichs beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

in Zivil- und Strafsachen [%]

Zählung der jährlichen rechtskräftigen Verurteilungen beim EGMR geteilt durch jährlichen innerstaatlichen Gesamtanfall im Justizressort

UG 13

www.wirkungsmonitoring.

gv.at/2014-BMJ-UG-13-W0002.html

Ergebnis der Evaluierung

Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels

Die kundenfreundliche und barrierefreie Adaptierung der öffentlichen Räume in Gerichtsge-bäuden samt Einrichtung zentraler erster Anlaufstellen für Informationen, genießt justizpoliti-sche Priorität und trägt so zum Wirkungsziel der Sicherstellung des Zugangs zu Leistungen der Gerichtsbarkeit durch Ausgleich von einkommensmäßigen, sozialen und sonstigen Benachteili-gungen wesentlich bei. Darüber hinaus werden sprachliche Barrieren beim Zugang zum Recht durch fremdsprachige Formulare und verbesserte Dolmetschleistungen abgebaut.

Wirkungsziel Nr. 3

Link: www.wirkungsmonitoring.gv.at/2014-BMJ-UG-13-W0003.html

Objektive, faire und unabhängige Führung und Entscheidung von Verfahren durch Gerichte

Zugang zum Recht

Untergliederung: Justiz, Wirkungsziel: 2014-BMJ-UG 13-W0002

12 23 34

1 Servicecenter [Anzahl]

59 66

73

2 Übersetzung Formulare und Informationsblätter im Strafprozess in die gängigsten Fremdsprachen [Anzahl]

49,00 61,00 73,00

3 Übersetzung Formulare und Informationsblätter im Strafprozess in die gängigsten Fremdsprachen [%]

29

79,45 116

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht Zielkorridor 1 Anzahl der Gerichtsgebäude mit zentraler erster Anlaufstelle für Informationen

(„Servicecenter“) [Anzahl]

Zählung

2 Übersetzung der wichtigsten Formulare und Informationsblätter im Strafprozess in die gängigsten Fremdsprachen [Anzahl]

Produkt der übersetzten Formulare und Informationsblätter für den Strafprozess und den angebotenen Fremdsprachen

3 Übersetzung der wichtigsten Formulare und Informationsblätter im Strafprozess in die gängigsten Fremdsprachen [%]

Anteil übersetzte Formulare und Informationsblätter an der Gesamtanzahl der geplanten Übersetzungen

So entwickelt sich die »Position Österreichs im Vergleich der Verfahrensdauer der »streitigen Scheidungssachen« ebenso erfreulich positiv wie die rückläufige Beschwerdequote.

Ergebnis der Evaluierung

Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels

Die objektive, faire und unabhängige Führung und Entscheidung von Verfahren durch Ge-richte und Staatsanwaltschaften in angemessener Dauer wurde insbesondere durch die weitere Intensivierung der digitalen Kommunikation gestärkt. Die steigende Akzeptanz der elektro-nischen Einbringungsmöglichkeiten hat gerade im Bereich der Gerichtssachverständigen und Dolmetscherinnen eine verfahrensbeschleunigende Wirkung. Die Beschwerdequote und die Verfahrensdauer sind dabei wichtige, sich zuletzt mehr als positiv entwickelnde Indikatoren.

Objektive, faire, rasche und unabhängige Führung und Entscheidung von Verfahren Untergliederung: Justiz, Wirkungsziel: 2014-BMJ-UG 13-W0003

28,00 52,00 76,00

1 elektronische Exekutionsanträge [%]

0,016 0,032 0,048

2 Beschwerdequote bei den Justizombudsstellen [%]

1.200

2.350

3.500

3 Elektronische Einbringung durch Sachverständige und DolmetscherInnen [Anzahl]

10 19 28 zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht Zielkorridor 1 Anteil der auf elektronischem Weg eingebrachten Exekutionsanträge [%]

Zählung der in einem Jahr elektronisch eingebrachten Anträge im Verhältnis zum Gesamtanfall

2 Beschwerdequote bei den Justizombudsstellen [%]

Jährliche Beschwerden geteilt durch jährlichen Gesamtanfall

3 Anzahl der von Gerichtssachverständigen und -dolmetscher/innen im elektronischen Weg eingebrachten Dokumente [Anzahl]

Zählung der in einem Jahr elektronisch eingebrachten Anträge

4 Position Österreichs im europäischen Vergleich der Verfahrensdauer „streitiger Scheidungssachen“ [Platzierung]

Evaluierung durch die Kommission für Effizienz der Justiz des Europarates

UG 13

Wirkungsziel Nr. 4

Link: www.wirkungsmonitoring.gv.at/2014-BMJ-UG-13-W0004.html

Sicherstellung der organisatorischen, personellen und sachlichen Voraussetzungen für eine geordnete Rechtsverfolgung und -durchsetzung durch die Justizverwaltung.

Umfeld des Wirkungsziels

Vor allem die verfahrensdauerverkürzende Wirkung der Einrichtung der Familiengerichtshilfe ist sehr erfreulich. Weiters hervorzuheben ist die im Verhältnis zur Gesamtmenge der Verfahren äußerst geringe Beschwerdequote.

Die zum Erreichen des Wirkungsziels beitragende Reduktion der Zahl von besonders kleinen Bezirksgerichten konnte erfolgreich weiter umgesetzt und die Anzahl der Bezirksgerichte mit weniger als vier systemisierten Richter/innen-Planstellen – trotz Verschiebung einer geplanten Zusammenlegung – sogar etwas stärker reduziert werden, als dies prognostiziert wurde.

Ergebnis der Evaluierung

Moderne Justizverwaltung

Untergliederung: Justiz, Wirkungsziel: 2014-BMJ-UG 13-W0004

0,016

0,032

0,048

1 Beschwerdequote bei den Justizombudsstellen [%]

52,31 103,62 154,93

2 Verfahrensdauer an Standorten mit

Familiengerichtshilfe [Tage]

61 65

69

3 Bezirksgerichte mit weniger als vier RichterInnen [Anzahl]

0,014

68,18

58

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht Zielkorridor 1 Beschwerdequote bei den Justizombudsstellen [%]

Jährliche Beschwerden geteilt durch jährlichen Gesamtanfall

2 Verfahrensdauer in den Bereichen Obsorge und Besuchsrecht an Standorten mit Familiengerichtshilfe [Tage]

Zählung der durchschnittlichen Verfahrensdauer bezogen auf ein Kalenderjahr vom Tag der Antragstellung bis zur Erledigung

3 Anzahl der Bezirksgerichte mit weniger als vier RichterInnen [Anzahl]

Zählung der Gerichte zum 31. Dezember www.wirkungsmonitoring.

gv.at/2014-BMJ-UG-13-W0004.html

erfreulich rasch.

Wirkungsziel Nr. 5

Link: www.wirkungsmonitoring.gv.at/2014-BMJ-UG-13-W0005.html

Effektive Durchsetzung von Entscheidungen durch zivil- und strafgerichtlichen Vollzug; letzte-rer, unter besonderer Berücksichtigung der Reintegration und Rückfallsprävention sowie der Lebenssituation weiblicher Insassen im Straf- und Maßnahmenvollzug.

Umfeld des Wirkungsziels

Die positive Entwicklung des Wirkungsziels ist aus rechtsstaatlicher Sicht erfreulich.

Die geringfügige Nichterreichung der Zielsetzungen im Strafvollzug hat ihre Ursache in der verstärkt angespannten Budget- und Personalsituation. Die Beschäftigungsquote von Insassen konnte hinsichtlich der Strafhäftlinge im Verhältnis zur Vorperiode zumindest gehalten wer-den, was unter den gegebenen Voraussetzungen als Erfolg zu werten ist.

Gerade zur Sicherstellung der sozialen Kontakte von weiblichen Insassen (Besuch von Famili-enangehörigen) ist der Ausbau von dem Wohnort nahen Abteilungen für Frauenvollzug in den Hafteinrichtungen der mit Strafsachen befassten Landesgerichten wichtig und wird fortgesetzt.

UG 13

www.wirkungsmonitoring.

gv.at/2014-BMJ-UG-13-W0005.html

Ergebnis der Evaluierung

Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels

Die rasche Vollziehung von Entscheidungen der Gerichte in Zivilsachen ist maßgeblich für die Rechtssicherheit und schafft rechtskonformes Verhalten im Wirtschafts- und Geschäftsleben.

Effektive Rechtsdurchsetzung

Untergliederung: Justiz, Wirkungsziel: 2014-BMJ-UG 13-W0005

75,5

150,0

224,5

1 Dauer des Vollzugs von Exekutionsanträgen [Tage]

10

2 Abteilungen für weibliche Insassen bei Strafhäftlinge [Arbeitsstd. pro Tag]

0,016 zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht Zielkorridor 1 Effizienter Vollzug von Exekutionsanträgen [Tage]

Zählung der Tage zwischen Einbringung eines Exekutionsantrages und der ersten Vollzugshandlung

2 Anzahl der Abteilungen für weibliche Insassen in Hafteinrichtungen der mit Strafsachen befassten Landesgerichte [Anzahl]

Zählung der Abteilungen für Frauenvollzug in den Hafteinrichtungen der mit Strafsachen befassten Landesgerichte

3 Beschäftigungsquote Untersuchungshäftlinge [Arbeitsstd. pro Tag]

Durchschnittliche tägliche Arbeitszeit pro Häftling in Stunden 4 Beschäftigungsquote Strafhäftlinge [Arbeitsstd. pro Tag]

Durchschnittliche tägliche Arbeitszeit pro Häftling in Stunden

5 Steigerung der Anzahl der zertifizierten Ausbildungskurse für Insassen [Anzahl]

Anzahl der angebotenen Kurse pro Häftling pro Jahr

Bundesministerium

Im Dokument Bericht zur Wirkungsorientierung 2014 (Seite 155-163)