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Sicherung einer nachhaltigen Förderung heimischer Rohstoffe

5. Handlungsoptionen und -empfehlungen

5.4 Sicherung einer nachhaltigen Förderung heimischer Rohstoffe

NRW verfügt zwar in Bezug auf metallische Rohstoffe über keine bedeutenden Lagerstätten, sodass diese weitgehend importiert werden müssen, dafür werden aber aus Locker- und Festgesteinen verschiedene mineralische Rohstoffe gewon-nen, die für die Versorgung der Industrie zum Teil von zentra-ler Bedeutung sind. Das hängt auch damit zusammen, dass es sich dabei mitunter um transportkostensensible Rohstoffe handelt, wie z.B. Kies und Sand, die zu den maßgeblichen Baurohstoffen für den Aufbau der Infrastruktur sowie den Wohnungs- und Gewerbebau zählen, darüber hinaus gibt es aber auch eine Vielzahl weiterer wichtiger Rohstoffe (siehe dazu auch den Abs. 3.5). Im Folgenden werden ausgewählte Maßnahmen aufgezeigt, mit deren Hilfe die künftige Versor-gung der Industrie mit heimisch geförderten Rohstoffen nach-haltig gesichert werden kann.

Erschließung neuer Lagerstätten in NRW

In NRW erfolgt die Festlegung eines landesweit einheitlichen Rahmens für die raumverträgliche Steuerung der Rohstoffsi-cherung durch den Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW). Dabei soll bei räumlichen Planungen die Standortge-bundenheit und Begrenztheit der Rohstoffvorkommen, die Substitution primärer Rohstoffe durch Recyclingrohstoffe und ein möglichst natur- und umweltschonender Rohstoffabbau Berücksichtigung finden. Den Trägern der Regionalplanung wird verbindlich vorgegeben, in ihren Regionalplänen „Berei-che für die Si„Berei-cherung und den Abbau oberflä„Berei-chennaher Bo-denschätze“ (BSAB) als Vorranggebiete zur Gewinnung nicht-energetischer mineralischer Rohstoffe festzulegen (Raumord-nungsziel 9.2-1 des LEP NRW). Mit dieser Festlegung werden andere raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen ausge-schlossen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen der Rohstoffsicherung und -gewinnung nicht vereinbar sind.

Dabei werden die Regionalplanungsbehörden dazu verpflich-tet, in ihren Regionalplänen bestimmte Versorgungszeiträume über die flächenmäßige Festlegung von Vorranggebieten zu gewährleisten und sie bei Unterschreitung einer Schwelle wie-der aufzufüllen (Raumordnungsziele 9.2-2 und 9.2-3 des LEP NRW). Das bedeutet, dass sukzessive neue Lagerstätten auf-gesucht und erschlossen werden müssen, um die Rohstoffba-sis zu erweitern. Für Lockergesteine wie Kies und Sand ist ein Versorgungszeitraum von mindestens 25 und für Festgesteine einer von 35 Jahren festzulegen. Mit der Fortschreibung der regionalplanerischen Festlegungen, die sich auf oberflächen-nahe Rohstoffe beziehen und im Tagebauverfahren abgebaut werden, muss daher rechtzeitig begonnen werden, sodass ein Versorgungszeitraum von 15 Jahren für Lockergesteine und von 25 Jahren für Festgesteine nicht unterschritten wird.

Zur langfristigen Rohstoffversorgung sollen zudem Reserve-gebiete in die Regionalpläne aufgenommen werden (Raum-ordnungsgrundsatz 9.2-4 des LEP NRW). Diese Reservege-biete dienen der langfristigen Sicherung bedeutender Lager-stätten. Trotz der Festlegung von BSAB in den Regionalplä-nen könRegionalplä-nen in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren

vereinzelt örtliche Konflikte erkennbar werden, die eine Nut-zung der BSAB nicht in vollem Umfang zulassen. In der Roh-stoffstrategie der Bundesregierung werden die Bundesländer zudem dazu angehalten, dass bei der Verankerung von Roh-stoffvorkommen in ihren Regional- und Landesplänen auch

„länderübergreifende rohstoffspezifische Bedarfe berücksich-tigt werden“ (Die Bundesregierung 2019: 17).

Im August 2019 wurde der LEP NRW dahingehend geändert, dass den Trägern der Regionalplanung nunmehr alternativ die Möglichkeit eingeräumt wird, in den Regionalplänen nicht mehr durchgängig Vorranggebiete mit der Wirkung von Eig-nungsgebieten (Konzentrationswirkung) festzulegen. Die Si-cherung von Vorranggebieten verbunden mit einer Konzentra-tionswirkung bedeutet, dass außerhalb dieser Vorranggebiete in der Regel keine Rohstoffgewinnung zugelassen wird. Einige Regionalplanungsbehörden (z.B. die von Detmold) streben bei der Fortschreibung ihrer Regionalpläne an, Vorrangge-biete ohne eine entsprechende Konzentrationswirkung festzu-legen. Dies wird voraussichtlich dazu führen, dass über die Beantragung von Rohstoffgewinnungsflächen künftig flexibler und zügiger entschieden werden kann.

Im Rahmen der Landes- und Regionalplanung wird ange-strebt, möglichst konfliktfreie Standorte für die Rohstoffgewin-nung auszuwählen und diese in Abwägung mit anderen räum-lichen Nutzungs- und Schutzanforderungen für die Rohstoffsi-cherung und -gewinnung zu nutzen. Dies erfolgt unter Berück-sichtigung der Rohstoffpotenziale, die sich insbesondere aus der Landesrohstoffkarte des Geologischen Dienstes NRW ab-lesen lassen. Unter Gesichtspunkten einer flächensparenden Rohstoffsicherung soll die Festlegung von Vorranggebieten mit einer vergleichsweise größeren Rohstoffmächtigkeit erfol-gen. Dabei wird aus ökonomischen wie ökologischen Gründen häufig der Erweiterung bestehender Abgrabungsbereiche ein Vorzug gegenüber einem Neuaufschluss gegeben.

Soweit mit Abgrabungen ein Aufschluss des Grundwassers verbunden ist (sogenannte Nassabgrabungen, die besonders bei Kies- und Sandabgrabungen in Flussniederungen üblich sind), bedürfen sie einer wasserrechtlichen Planfeststellung, für die Kreise und kreisfreie Städte als untere Wasserbehör-den zuständig sind. Die Genehmigung von Steinbrüchen, bei denen zum Abbau Sprengstoff eingesetzt und bei denen das Grundwasser nicht freigelegt wird, werden wiederum nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt. Ungeachtet einer Vorauswahl möglichst konfliktfreier Standorte in den Re-gionalplänen kann es auf der fachrechtlichen Zulassungs-ebene zu einer notwendigen Klärung von fachlichen Detailfra-gen kommen (insbesondere in Bezug auf den Natur- und Ar-tenschutz, den Grundwasser- und Gewässerschutz sowie im-missionsschutzrechtliche Schutzansprüche von Nachbarn), die zu Verzögerungen und in Einzelfällen auch zu einer Ver-sagung von Abgrabungsanträgen führen können.

Im Jahr 2019 waren 17% der Gesamtfläche von NRW Sied-lungsflächen und 7% Verkehrsflächen – knapp ein Viertel der

Gesamtfläche scheidet daher von vornherein für die Förde-rung heimischer Rohstoffe aus –, 72% waren land- und forst-wirtschaftlich genutzte Flächen und je 2% sonstige Vegeta-tionsflächen und Gewässerflächen (LANUV NRW 2020: 3).

Auf den drei Vierteln der Gesamtfläche, die potenziell für eine Rohstoffförderung infrage kämen, waren – sich teilweise über-schneidend – 8% der Gesamtfläche als Naturschutzgebiete ausgewiesen (11% der Gesamtfläche ohne Siedlungs- und Verkehrsflächen), 16% (einschließlich geplanter Gebiete) als Wasserschutzgebiete (21%) und 42% als Landschaftsschutz-gebiete (55%). Auch wenn hohe Flächenanteile als Land-schaftsschutzgebiete ausgewiesen sind, lassen sich daraus resultierende Hürden im Rahmen von Zulassungsverfahren planerisch leichter überwinden, als dies bei Wasserschutz- und vor allem Naturschutzgebieten in der Regel der Fall ist.

Die Auswahl möglichst konfliktfreier Standorte und die weitge-hende Ausschöpfung der bereits erschlossenen Vorkommen ist nachvollziehbar und sinnvoll. Berechtigterweise wird daher auch gefordert, zu prüfen, ob in älteren Kiesgruben, bei denen die Kiesförderung an sich bereits abgeschlossen wurde, im Rahmen einer sogenannten Nachauskiesung Rohstoffe noch wirtschaftlich gewonnen werden können. Perspektivisch wird es aber erforderlich werden, die Nutzung von Rohstoffvorkom-men auch auf Standorte auszuweiten, die weniger konfliktfrei als die derzeit in Produktion befindlichen Standorte sind, was die Landes- und Regionalplanung hinsichtlich der langfristigen Sicherung einer nachhaltigen Rohstoffversorgung insbeson-dere in Bezug auf die strategisch bedeutsamen Baustrohstoffe im Blick behalten sollte, die transportkostensensibel sind und künftig voraussichtlich noch stärker nachgefragt werden.

Aus Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsgründen sollte bei der Ausweisung von Vorrangflächen für die Rohstoffsicherung weiterhin ein Fokus auf eine hinreichende Rohstoffmächtigkeit gerichtet werden. Letztendlich sind nur Abgrabungen sinnvoll und umsetzbar, die sich auch aus wirtschaftlicher Sicht loh-nen, was eine ausreichend hohe Rohstoffanreicherung erfor-dert. In Hinblick auf deren Aufsuchung könnte hilfreich sein, dass die BGR ein Programm entwickelt, das die Geologischen Dienste bei der Rohstofferkundung durch Bereitstellung geeig-neter wissenschaftlich-technischer Infrastruktur unterstützen soll (Die Bundesregierung 2019: 17). Dem könnte auch die noch stärkere Nutzung von bestehenden Rohstoffnetzwerken dienen. Als Beispiel sei hier das Forum für Bergbau, Minerale, Metalle und nachhaltige Entwicklung erwähnt.

Optimierung der Zulassungsverfahren

Die heimische Rohstoffgewinnung setzt eine Zulassung ent-sprechender Gewinnungsstellen voraus. Je nach Art des Roh-stoffs und der Gewinnung gibt es dafür unterschiedliche recht-liche Zulassungsvoraussetzungen und -verfahren, wofür je-weils unterschiedliche Stellen zuständig sind. Häufig unterlie-gen dabei die Fachplanungsverfahren einer Beteiligung der Öffentlichkeit. Dies ergibt sich aus den erforderlichen Umwelt-verträglichkeitsprüfungen, die im Rahmen der Zulassungsver-fahren verpflichtend sind, wenn die Größe der beanspruchten

Abbaufläche mehr als zehn ha umfasst, andere für das Vorha-ben erforderliche Genehmigungen werden ohne Öffentlich-keitsbeteiligung aufgestellt und zugelassen. Darauf zu achten ist in dem Zusammenhang, dass die unterschiedlichen Zu-ständigkeiten bei der Zulassung und Aufsicht von Abgrabun-gen die nachhaltige Rohstoffsicherung nicht erschweren.

Sicherstellung der Nachfolgenutzung

Mit der Förderung heimischer Rohstoffe geht meist ein Eingriff einher, der sich auf Natur und Umwelt auswirken kann und da-her auch häufig in der Kritik steht. Er wird mit einer Flächenin-anspruchnahme, einem Eingriff in die Landschaft sowie Aus-wirkungen auf den Natur- und Wasserschutz verbunden.

Der Rohstoffabbau stellt aber immer nur eine vorübergehende Flächeninanspruchnahme dar. Das unterscheidet ihn bei-spielsweise von Flächennutzungen für Siedlungs- oder Ver-kehrszwecke, durch deren Flächenverbrauch andere Nutzun-gen auch langfristig ausgeschlossen sind. Nach dem Auslau-fen des Rohstoffabbaus aufgrund der Ausschöpfung der Vor-kommen werden die vorübergehend in Anspruch genomme-nen Flächen dagegen wieder renaturiert. Die mit dem Roh-stoffabbau insgesamt verbundene Flächenbindung ist im Üb-rigen gering (einschließlich dem derzeit noch erfolgenden Braunkohleabbau etwa 0,4% der Gesamtfläche von NRW;

nochmal zum Vergleich: für Siedlungs- und Verkehrszwecke sind 24% der Fläche dauerhaft gebunden).

Im Landesentwicklungsplan wird daher auch festgelegt, dass die Flächen, die vorübergehend für den Rohstoffabbau ge-nutzt werden, abschnittsweise und zeitnah zu rekultivieren bzw. wiedernutzbar zu machen sind (Raumordnungsziel 9.2-5 des LEP NRW). Dazu ist in den Regionalplänen die Nachfol-genutzung zeichnerisch festzulegen. Für Rohstoffe, die im Un-tertagebau abgebaut werden (z.B. Salze, Erze, Schwerspat, Dachschiefer), erfolgen in den Regionalplänen in der Regel keine räumlichen Festlegungen, es wird lediglich für deren Ge-winnung in einem Grundsatz festgehalten, dass bei deren obertägigen Einrichtungen eine größtmögliche Verträglichkeit mit anderen Raumnutzungen angestrebt werden und Möglich-keiten der Konfliktminderung genutzt werden sollen (Raum-ordnungsziel 9.2-6 des LEP NRW).

Häufig werden die zuvor land- oder forstwirtschaftlich genutz-ten Flächen dann wieder in derartige Nutzungen überführt, es können aber auch vielfältige neue Landschaften entstehen, die dann anderweitig genutzt werden. In Hinblick auf den Na-turschutz können solche Nutzungen sogar mit höherer Arten-vielfalt und Biodiversität verbunden sein, als dies zuvor der Fall war. Zudem kann durch eine entsprechende Gestaltung – etwa durch das Entstehen von Baggerseen und einer dazu passenden Freizeitinfrastruktur – eine Landschaft mit hohem Freizeitwert entstehen.

Die Aspekte im Zusammenhang mit der Nachnutzung von vo-rübergehend für den Rohstoffabbau genutzten Flächen sollten künftig noch stärker hervorgehoben werden. Dies könnte dann nämlich zu einer steigenden gesellschaftlichen Akzeptanz des

heimischen Rohstoffabbaus beitragen (damit wurde z.B. in den Niederlanden gute Erfahrungen gemacht).

Veröffentlichung geologischer Daten

Der Zugang zu geologischen Daten war lange beschränkt, da sie häufig durch kommerzielle Erkundungen des Untergrunds erhoben werden, sodass sie meist nicht verfügbar waren oder gegen Entgelt erworben werden mussten (Die Bundesregie-rung 2019: 15). Durch das Geologiedatengesetz (GeolDG) wird die die Übermittlung, die dauerhafte Sicherung und die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten geregelt. Auf diese Weise sollen im Bereich der Rohstoffsicherung Investiti-onen und InnovatiInvestiti-onen durch eine Senkung des Aufwands für den Datenzugang generiert werden.

Das GeolDG regelt die Übermittlung und dauerhafte Siche-rung sowie die öffentliche Bereitstellung von geologischen Da-ten. Dies betrifft beispielsweise Daten, die mit Hilfe von Boh-rungen oder anderen Erkundungsmethoden im Rahmen der Aufsuchung von Rohstoffvorkommen und der Erkundung von Lagerstätten gewonnen werden. Ein zentrales Element des GeolDG ist dabei die Kategorisierung verschiedener Datenar-ten (Nachweis-, Fach- und BewertungsdaDatenar-ten), an die sowohl die Vorschriften zur Übermittlung dieser Daten an die zustän-dige Behörde (in NRW ist das der Geologische Dienst NRW), als auch die zeitlich gestaffelte öffentliche Bereitstellung die-ser Daten anknüpfen.

Der Geologische Dienst NRW verfügt bereits über einen enor-men Bestand an kommerziell, also von Wirtschaftsunterneh-men erhobener und übermittelter geologischer Daten. Das Gesetz erstreckt sich daher auch auf diese umfassenden Alt-datenbestände.

Insoweit wurde der Zugang zu geologischen Daten gesetzlich geregelt und dadurch die Voraussetzung dafür geschaffen, dass sich die Datenverfügbarkeit deutlich verbessert. Das GeolDG ist allerdings erst Mitte des Jahres 2020 in Kraft ge-treten, sodass einstweilen noch abgewartet werden muss, wie es sich perspektivisch auf die Datenverfügbarkeit auswirken wird. Inwieweit sich die im Gesetz geregelten Veröffentli-chungsfristen bewähren, wird im Rahmen der vorgesehenen Evaluierung des Gesetzes zu prüfen sein.

FuE-Förderung von Rohstoffabbautechnologien Aufgrund seiner jahrzehntelang vom Rohstoffabbau gepräg-ten Historie weist NRW in der Forschung und bei der Techno-logieentwicklung im Bereich Rohstoffabbau – einschließlich des Kohlebergbaus – erhebliche Stärken auf. Diese sollten auf den verschiedenen Ebenen – Universitäten, Fachhochschu-len, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unter-nehmen – erhalten bzw. ausgebaut werden. Zum einen könnte hierdurch ein weltweiter Wissens- und Technologietransfer in andere Rohstoffförderländer erfolgen, zum anderen eine Wei-terentwicklung der Technologien in Hinblick auf einen nach-haltigen heimischen Rohstoffabbau. Der Rohstoffabbau ist technologisch teilweise sehr anspruchsvoll, da er mitunter

durch den intensiven Einsatz von Computertechnologien und Robotern geprägt ist. Daher gilt es, das vorhandene Know-how gezielt zu sichern und auszubauen, auch z.B. durch eine mittelfristige Umwidmung der Kohlebergbauforschung.

Das Institute for Advanced Mining Technologies (AMT) der RWTH Aachen ist als Bergbauinstitut auf die Erforschung und Entwicklung von Technologien im Bereich der Digitalisierung und Automatisierung von Maschinen und Prozessen im unter- und übertägigen Bergbau spezialisiert. Es gilt in diesem Be-reich als eines der führenden Institute in Europa. Im Fokus ste-hen im Sinne von Bergbau 4.0 die Nutzbarmachung von Infor-mationen zur Prozess-, Umfeld- und Maschinenüberwachung mit Hilfe von Sensoren, die den rauen Umgebungsbedingun-gen des Bergbaus gewachsen sind, sowie moderner Verfah-ren der Maschinen- und Prozessdatenanalyse. Diese Kapazi-täten gilt es zu nutzen und auszubauen, besonders vor dem Hintergrund, dass es in Deutschland nach Angaben aus Ex-pertengesprächen nur eine überschaubare Zahl universitärer Lehrstühle und Institute gibt, die sich direkt mit der Gewinnung von primären mineralischen Rohstoffen befassen.

Trotz bereits bestehender Stärken erscheint eine weitere Stär-kung der rohstoffwirtschaftlichen, mineralogischen und metal-lurgischen Ausrichtung der Hochschulen sinnvoll. Das würde auch dabei helfen, dass die heimische Rohstoffgewinnung künftig ressourcenschonender und nachhaltiger betrieben werden kann. Dazu eröffnen beispielsweise die Digitalisie-rung, die Automatisierung und die Künstliche Intelligenz große, bislang aber noch weitgehend ungenutzte Potenziale, die es daher stärker zu realisieren gilt (GERRI 2021: 10). Hier-durch würde auch die gesellschaftliche Akzeptanz der heimi-schen Rohstoffgewinnung steigen, was sich dies positiv in Hin-blick auf die Umsetzung der Zulassungsverfahren für geplante Rochstoffvorhaben auswirken könnte.

Information und Aufklärung

Widerstände gegen Vorhaben zum Rohstoffabbau, die in kon-fliktträchtigeren Räumen, in die künftig vorgedrungen werden muss, wenn Vorkommen an konfliktfreieren Standorten aus-geschöpft sind, können umso eher überwunden werden, je ex-pliziter die Nachfolgenutzung festgelegt und dadurch gesell-schaftliche Akzeptanz hervorgerufen wird. Informations- und Aufklärungsaktivitäten könnten nützlich sein, um die Nachhal-tigkeit der heimischen Rohstoffgewinnung herauszustellen.

Der Geologische Dienst NRW hatte dies schon einmal durch die Herausgabe einer Rohstoffbroschüre adressiert (Geologi-scher Dienst NRW 2011), das Bundesministerium für Wirt-schaft und Energie gab mit einer ähnlichen Intention die Bro-schüre „Rohstoffe – Bergbau, Recycling, Ressourceneffizienz – wichtig für Wohlstand und Arbeitsplätze“ heraus (BMWi 2021c). Ähnliche in diese Richtung gehende Aktivitäten könn-ten hilfreich sein, gesellschaftliche Konfliktlagen in Hinblick auf die Gewinnung heimischer Rohstoffe zu entschärfen.

Regulierung der Kiesausfuhren

Die Kiesexporte von NRW in den Beneluxraum sind immer mal wieder Anlass für Kritik. So wird von Umweltverbänden kriti-siert, dass Eingriffe in Natur und Landschaft in NRW vorge-nommen werden müssten, um die Defizite der Kiesförderung der Niederlande auszugleichen. Angeführt wird die restriktive Zulassungs- und Genehmigungspraxis in den Niederlanden, die mitverantwortlich für die zu geringe Kiesförderung vor Ort sein soll. Daraus wird schließlich die Forderung abgeleitet, den Kiesmarkt stärker zu regulieren, um die NRW-Ausfuhren von Kies in den Beneluxraum nach Möglichkeit zu unterbinden.

Zunächst einmal ist hierzu anzumerken, dass die Defizite bei der Kiesversorgung in den Niederlanden oder auch in Belgien vor allem damit zu tun haben, dass diese Länder aus geologi-schen Gründen geringere Kiesvorkommen aufweisen, sodass sie keine Selbstversorger sein können. Es stimmt, dass die landesplanerische Praxis in den Niederlanden zeitweise rest-riktiv war, das hat sich in den vergangenen Jahren aber wieder gelockert, sodass der Abbau verschiedener Kiesvorkommen genehmigt werden konnte. Der Kieseinfuhrbedarf der Nieder-lande hat sich daher im zurückliegenden Jahrzehnt halbiert.

Grundsätzlich ist gegen Ausfuhren von Rohstoffen in andere EU-Länder aus ordnungsrechtlicher Sicht nichts einzuwen-den. Schließlich sind die Niederlande ein benachbartes Land, dass in Bezug auf Kies auf Unterstützung durch andere Län-der angewiesen ist. Schließlich ist auch zu bedenken, dass die Transportkosten bei Ausfuhren in die Niederlande höher sind, sodass sich alleine schon daraus ökonomische Grenzen hin-sichtlich des Umfangs der Ausfuhrmengen ergibt. Auch Aus-fuhren von Kies im Rahmen des Intrahandels mit anderen Bundesländern werden im Übrigen ja nicht begrenzt. In der Rohstoffstrategie der Bundesregierung werden die Bundes-länder sogar ausdrücklich dazu angehalten, dass bei der Ver-ankerung von Rohstoffvorkommen in ihren Regional- und Lan-desplänen „länderübergreifende rohstoffspezifische Bedarfe berücksichtigt werden“. Die Argumentation, die gegenüber den Niederlanden vorgebracht wird, könnte ansonsten auch für den Intrahandel geltend gemacht werden, was dann dazu führen würde, dass Märkte nicht mehr funktionieren.

Es dürfte daher eine Marktregulierung in Hinblick auf Kiesaus-fuhren in die Niederlande, mit der sehr gute Wirtschaftsbezie-hungen bestehen und die seinerseits auch Rohstoffe nach NRW liefern, nur schwer begründbar sein. Sollten die Ausfuh-ren gestoppt werden, würde das für die Niederlande im Übri-gen bedeuten, dass es den Kies dann aus anderen Ländern zu voraussichtlich höheren Kosten einführen müsste, verbun-den mit insgesamt vermutlich größeren negativen Umweltwir-kungen. Abgesehen davon würde eine solche Ausrichtung dem Prinzip eines freien Warenverkehrs widersprechen.

Durchführung von Kosten-Nutzen-Abwägungen Insbesondere bei Kies und Sand sind Transporte über mehr als 50 km wirtschaftlich meist nicht mehr sinnvoll, zumindest wenn es sich um den mit Abstand wichtigsten Verkehrsträger

Lkw handelt. Es sollten daher die Lieferstrukturen optimiert werden, um Transportkosten so niedrig wie möglich zu halten.

Kies und Sand, die zu den Steinen und Erden gehören, stellen damit eine Besonderheit unter den Rohstoffen dar, da ihre Transportkostensensitivität außerordentlich hoch ist.

Im Gegensatz dazu spielen bei den meisten metallischen Im-portrohstoffen, aber auch bei einigen heimischen Rohstoffen, wie z.B. Ton, Transportkosten keine vergleichbare Rolle.

Transportkosten werden somit zu einem relevanten ökonomi-schen, aufgrund des mit den Transporten verbundenen Ener-gieaufwands aber auch ökologischen Faktor, wodurch somit die Struktur der Rohstoffförderung mit beeinflusst wird, denn eine Produktion vor Ort ist umso vorteilhafter, je höher der Transportkostenanteil ist. Bei Kies und Sand ist daher in der Fläche eine möglichst gut diversifizierte Struktur der Roh-stoffförderung anzustreben bzw. zu gewährleisten.

Aber auch bei weniger transportkostenintensiven Rohstoffen ist festzustellen, dass sich rohstoffaufbereitende Unterneh-men meist auch in Regionen ansiedeln, in denen die Boden-schätze gewonnen werden. Sollten diese Rohstoffe nicht mehr abgebaut werden, würde nicht nur die Beschäftigung und Wertschöpfung der rohstofffördernden, sondern auch der roh-stoffverarbeitenden Industrien wegfallen und möglicherweise sogar von Teilen der Industrien, die aus diesen und weiteren Rohstoffen Fertigprodukte herstellen, die dann importiert

Aber auch bei weniger transportkostenintensiven Rohstoffen ist festzustellen, dass sich rohstoffaufbereitende Unterneh-men meist auch in Regionen ansiedeln, in denen die Boden-schätze gewonnen werden. Sollten diese Rohstoffe nicht mehr abgebaut werden, würde nicht nur die Beschäftigung und Wertschöpfung der rohstofffördernden, sondern auch der roh-stoffverarbeitenden Industrien wegfallen und möglicherweise sogar von Teilen der Industrien, die aus diesen und weiteren Rohstoffen Fertigprodukte herstellen, die dann importiert