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Variante 2: Erhalt beider Widerlager

1.2.4 Schutzgutspezifische Methodik zur Bestandserfassung und -bewertung

1.2.4.4 Schutzgut Wasser

Das Schutzgut Wasser wird untergliedert in die Teilschutzgüter Grundwasser und oberirdi-sche Gewässer.

Für beide Teilschutzgüter werden die vorhandenen Vorbelastungen erfasst und mit in die Bewertung einbezogen. Von den Vorgaben des Leitfadens für Umweltverträglichkeitsunter-suchungen an Bundeswasserstraßen (BfG 2007) wird z.T. abgewichen. Diese Abweichun-gen werden bei den ErläuterunAbweichun-gen zu den Teilschutzgütern beschrieben und begründet.

Die Betrachtungen zu den Teilschutzgütern beinhalten die folgenden zu untersuchenden und zu bewertenden Parameter:

Grundwasser

Grundwasserquantität (Grundwasserneubildung, -menge und –fließverhalten), Grundwasserqualität (chemischer Zustand)

Aufgrund der eiszeitlichen Prozesse ist im Bereich der Levensauer Hochbrücken der Unter-grund sowohl in lateraler wie auch in vertikaler Richtung von erheblichen Heterogenitäten geprägt. Im Rahmen des Vorhabens sind kleinräumige Auswirkungen zu erwarten, sodass vor diesem Hintergrund die Anwendung des Bewertungsrahmens des Leitfadens für Um-weltverträglichkeitsstudien (BFG2007) als nicht zielführend zu betrachten ist.

Stattdessen erfolgt die Bewertung des Teilschutzgutes Grundwasser verbal-argumentativ, im Wesentlichen auf Grundlage des hydrogeologischen Gutachtens für den Bereich der Leven-sauer Hochbrücke (KED;2013).

oberirdische Gewässer (Nord-Ostsee-Kanal) Hydrologie,

Wasserbeschaffenheit, Hydromorphologie,

Schadstoffe in Gewässersedimenten

Hydrologie

Tabelle 1-4: Bewertungskriterien Gewässerzustand

Wertstufe

Bewertungskriterien

Gewässerzustand

anthropogene Beeinflussung von stationären Zustandsgrößen

Wasserstand 5

sehr hoch anthropogen gänzlich unbeeinflusst Wasserstandsdynamik folgt der Ab-flussdynamik

4 hoch

leichte Festlegung des Stromstrichs durch Buhnen

Wasserstandsanhebungen für Abflüsse von NQ bis MQ, HW unverändert, Was-serstandsdynamik folgt weitgehend der

Anhebung der Wasserstände von NQ (mittel) bis HQ (klein) Absenkung der Wasserstände von NQ bis HQ, spätere Ausuferung in die Vorländer, Teilstaurege-lung mit bedeutsamen Anschüttungen und Baggerungen, Ausuferung in die Aue bleibt größtenteils erhalten

OW der Stauanlagen: Erhebliche bis große Anhebung der W bei NQ bis MHQ, geringe Änderung der W bei HQ, weitgehender Verlust der Wasser-standsdynamik UW der oberhalb gele-genen Stauhaltung: deutliche Absen-kung der W bei NQ bis MQ, geringe Änderung der W bei HQ, geringe Ände-rung der ursprünglichen Wasser-standsdynamik

1

sehr gering

Ausbau mit Staustufen bei Vollstaurege-lung und durchgehende Regelprofile mit bedeutsamen Anschüttungen und Bagge-rungen, wegen Uferdämmen Ausuferung in die Aue nicht mehr gegeben

OW der Stauanlagen: Erhebliche Anhe-bung der W für alle Abflüsse, nahezu vollständiger Verlust der Wasser-standsdynamik UW der oberhalb gele-genen Stauhaltung: Absenkung der W bei NQ bis HQ, weitgehender Verlust der ursprünglichen Wasserstandsdynamik

Tabelle 1-5: Bewertungskriterien anthropogene Beeinflussung Wertstufe Bewertungskriterien

anthropogene Beeinflussung von Zustands-größen Strömungs-vielfalt im Querschnitt und Längsschnitt

keine Beeinflussung keine Beeinflussung

4 hoch

leichte Erhöhung der Fließ-geschwindigkeit bei NQ bis MQ im Stromstrich, Buhnen-felder sind nicht abflusswirk-sam, minimale Veränderung der Fließgeschwindigkeit bei HQ

mittlere Erhöhung der Fließ-geschwindigkeit bei NQ bis MQ im Stromstrich, Buhnen-felder und parallele Arme sind nicht abflusswirksam geringe Abnahme bei NQ mittlere Zunahme bei HQ

deutliche Abflachung der Dauerlinie im Bereich kleiner und mittlerer Unterschreitungen ge-ringfügige Abflachung der Dauerlinie im Bereich kleiner bis großer Unter-schreitungen

keine Beeinflussung leichte Be-schleunigung des Wellenablaufs im Bereich der Ausuferungsabflüs-se; keine Scheitelabflusserhöhung gele-genen Stauhaltung: geringe Reduzierung bei NQ bis MQ, geringe Erhöhung bei MHQ bis HQ

nahezu konstante Dauer-linie geringfügige Abfla-chung der Dauerlinie im Bereich kleiner und mitt-lerer Unterschreitungen

leichte Beschleunigung des Wel-lenablaufes für kleine Abflüsse bis in den Bereich der Ausuferungsab-flüsse; keine nennenswerten Scheitelabflusserhöhungen

1

sehr gering

OW der Stauanlagen: Redu-zierung der Fließgeschwin-digkeit bis in den Bereich der Messgenauigkeit für NQ bis MHQ (Seenverhältnisse), Verringerung der Fließge-schwindigkeit für HQ UW der oberhalb gelegenen beschleu-nigten Welle an die der Nebenflüs-se

Hydromorphologie

Der Begriff „Hydromorphologie“ beschreibt die durch wechselseitige Beeinflussung geprägte Beziehung zwischen dem Sedimenthaushalt und den Gewässerstrukturen auf der einen Sei-te und dem Wasserhaushalt auf der anderen SeiSei-te. Der Schwerpunkt liegt beim Bewertungs-rahmen Hydromorphologie auf dem Sedimenthaushalt und den hydromorphologischen Strukturen. Beschreibung und Bewertung erfolgen hier verbal-argumentativ, da es im

Rah-men des Vorhabens zu keinen wesentlichen hydromorphologischen Veränderungen im Be-reich des Nord-Ostsee-Kanals kommt.

Aus diesem Grund ist eine Beschreibung und Bewertung gem. der im Leitfaden der BfG (BFG2007) vorgegebenen Parameter entbehrlich.

Wasserbeschaffenheit

Der Bewertungsrahmen des Verfahrens zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsunter-suchung an Bundeswasserstraßen (BFG 2007) umfasst die drei Bewertungskriterien „Biolo-gische Qualitätskomponenten“, „Sauerstoffhaushalt“ und „Physikalisch-chemische Qualitäts-komponenten“. Die Bewertungen im Leitfaden (BFG 2007) orientieren sich an den Verfahren zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.

Da es sich beim Nord-Ostsee-Kanal um ein künstliches Gewässer handelt ist die Orientie-rung am gewässertypischen natürlichen Zustand eines Referenzgewässers nur bedingt ge-eignet, weil sich die künstlich geschaffene Form der Gewässer an den Erfordernissen der Entwicklungstätigkeit des Menschen (Schifffahrt, Entwässerung) und nicht an natürlichen Strukturen orientiert.

Die Bewertung erfolgt daher verbal argumentativ unter Einbeziehung der Ergebnisse der Messungen verschiedener Parameter im Untersuchungsraum in 2008 (vgl. CLL, 2008) und der Ziele des Bewirtschaftungsplans für die Flussgebietseinheit Elbe (MLUR, 2009).

Schadstoffe in Gewässersedimenten

In Sedimenten reichern sich zahlreiche Stoffe an, die schädliche Wirkungen auf Schutzziele in der aquatischen und terrestrischen Umwelt haben können (sog. ökotoxikologisches Po-tenzial). Bei Baggermaßnahmen sind daher die Schadstoffbelastungen in Sedimenten und die möglichen Auswirkungen auf die Umwelt zu bewerten.

Abweichend von der Methodik der BfG (BFG 2007) wird die Beschreibung und Bewertung der Schadstoffe in Gewässersedimenten anhand der vorliegenden Untersuchung der Sedi-mente im Bereich der Levensauer Hochbrücke (INSTITUT DR.NOWAK, 2011) qualitativ vorge-nommen.

Oberflächengewässer im Untersuchungsraum (ohne Kanal)

Für die Bewertung der übrigen Oberflächengewässer im Untersuchungsraum (Gräben, Still-gewässer, etc.) werden Art und Zustand der Oberflächengewässer als Maß für die Bedeu-tung im Naturhaushalt sowie die BedeuBedeu-tung der Landflächen als Retentionsraum als Krite-rien herangezogen. Die nachfolgende Tabelle listet die Wert- und Funktionselemente mit besonderer Bedeutung für Oberflächengewässer, gegliedert nach dem Aspekt der aufgeliste-ten Werte / Funktionen und den jeweils anzusetzenden Bewertungskriterien auf. Die Einstu-fung erfolgt zweigliedrig in Standorte allgemeiner und Standorte besonderer Bedeutung. Als Gewässer mit einer besonderen Bedeutung hinsichtlich der biotischen Lebensraumfunktion werden alle naturnahen Stillgewässer sowie alle naturnahen, unverbauten Fließgewässer mit natürlicher Wasserbeschaffenheit bewertet. Alle übrigen Gewässer wie naturferne Still- und Fließgewässer haben hinsichtlich der biotischen Lebensraumfunktion nur eine allgemeine Bedeutung.

Tabelle 1-6: Wert- und Funktionselemente mit besonderer Bedeutung für das Schutzgut Wasser, Teilschutzgut Oberflächengewässer (beispielhafte Auflistung gemäß Orientierungsrah-men Straßenbau S-H 2004)

Wert oder Funktion

Kriterien Wert- oder Funktionselement besonderer Bedeutung Oberflächengewässer*

naturnahe, unverbaute Fließgewässer mit reich struktu-rierten Uferbereichen, naturnaher Ufervegetation unter Einschluss der Niederungsbereiche / Auen

Stillgewässer mit naturnahen Uferabschnitten

natürliche / ausgewiesene Überschwemmungsgebiete grundwassernahe Bereiche (Niederungen, Senken) Quellen, Quellflure

Gewässer mit natürlicher Wasserbeschaffenheit (Güte-klasse I und II, unbelastet bis mäßig belastet)

Einzuordnen sind hier ursprüngliche fluviatile Formen wie Altarme, Mäander, Gewässereinschnitte.

Die o.g. Wert- und Funktionselemente besonderer Be-deutung (naturbelassener Zustand der Gewässer, Ge-wässergüte) bestimmen wesentlich die biotische Lebens-raumfunktion.

Größe und Lage des Einzugsgebietes (Einzugsgebiets-qualität) und das Gefälle bestimmen wesentlich die Wert- und Funktionselemente besonderer Bedeutung:

* Oberflächengewässer sind auch als Biotoptypen erfasst und aufgelistet.

Es besteht eine generelle Empfindlichkeit aller Oberflächengewässer gegenüber Überbau-ung, Gewässerverschmutzung und –verlegung.