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Variante 2: Erhalt beider Widerlager

4 BESCHREIBEN UND BEWERTEN DER UMWELT UND IHRER BESTANDTEILE (SCHUTZGÜTER)

5.2 Zu erwartende Auswirkungen auf die Schutzgüter

5.2.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Schutzgut Pflanzen

5.2.2.4 Schutzgut Tiere - Konfliktbeschreibung und -bewertung

In den nachfolgenden Absätzen werden die baubedingten Risiken in Bezug auf die einzelnen Artengruppen näher betrachtet.

Fische

Während der Bauphase ist eine Zunahme der Gewässertrübung zu erwarten. Nach Beendi-gung der Arbeiten ist mit einem raschen Rückgang der Gewässertrübung zu rechnen. Grö-ßere Sedimentaufwirbelungen, wie sie bei Baggerarbeiten entstehen, können sich wie folgt auf Fische auswirken: Beeinträchtigung der Kiemenfunktionen, Flossenerosion und Trübung der Augen (HAESLOOP 2004, IHF 1997). Heringe können sich durch Trübung möglicher-weise während ihrer Laichwanderung schlechter orientieren. Bei stärkerer Gewässertrübung und / oder Sauerstoffzehrung ist die Sauerstoffversorgung von Fischeiern nicht mehr ge-währleistet. Pelagische Fischlarven sind optische Jäger. Durch Gewässertrübung sind sie deutlich schlechter oder gar nicht in der Lage zu jagen. Da jede Heringsgeneration aber mehrmals ablaicht, kann davon ausgegangen werden, dass ein erheblicher Anteil der Popu-lation als Laicherbestand erhalten bleibt, selbst wenn ein Jahrgang der Brut verloren ist. In räumlich und zeitlich begrenzt beeinträchtigten Laichgebieten kann das Laichaufkommen der Heringe wieder zunehmen, sofern die Sedimentation nicht dauerhaft einwirkt.

Die Ufersteinschüttungen werden durch die Kanalverbreiterung temporär wegfallen. Damit werden Laichhabitate des Herings und Versteckmöglichkeiten für z. B. Aal und Grundelarten in diesem Bereich zeitlich begrenzt nicht zur Verfügung stehen. Soweit vorhanden müssen sie auf andere Bereiche ausweichen. Ein Teil der im Lückensystem lebenden Fische, z. B.

Aale und Grundeln, wird aber vermutlich mit den Blocksteinen entnommen werden. Aller-dings ist der beeinflusste Bereich sehr eng begrenzt, da geplant ist, im Taktverfahren nach der Entfernung der Steinschüttung und dem Ausgraben sofort eine neue Steinschüttung an-zubringen, so dass erhebliche Beeinträchtigungen für die mehrjährigen Tiere nicht ange-nommen werden. Insgesamt werden die baubedingten Auswirkungen als überwiegend lokal

und vorübergehend bewertet. Die Auswirkungen auf die Fischfauna sind gering, da sich die Laichgebiete mit Ausnahme des Herings nicht im Kanal, sondern in den Nebengewässern befinden.

Durch die bei Baggerarbeiten verursachten Lärmemissionen, Erschütterungen und geänder-ten Lichtverhältnissen werden viele Fische vertrieben. Allerdings wird nur von temporären Störungen während der Bauzeit ausgegangen.

Das Hauptlaichgebiet des Herings liegt zwischen Kkm 70 und 90 und damit westlich außer-halb des Vorhabensgebietes. Die relevante Baumaßnahme findet zwischen Kkm 93,2 - 94,2 auf einem Abschnitt von 1.000 m Länge statt. Nachhaltig negative Auswirkungen durch diese Maßnahme sind insofern auf die Hauptlaichgebiete des Herings nicht zu erwarten.

Wenn sich die Baggerarbeiten nur auf den o.a. Abschnitt beziehen ist, nicht von erheblich nachteiligen Auswirkungen auf den Aalbestand auszugehen. Allerdings sind Beeinträchti-gungen auf den Herings-/ und Aalbestand im NOK infolge kumulativ wirkender Baggerarbei-ten an anderer Stelle im NOK nicht auszuschließen.

Amphibien (Konflikt S-A, Plan 2-2.105)

Im Rahmen der Baumaßnahmen werden durch Baustellenverkehre auf der Südseite des NOK östlich der B 76 Brücke Landlebensräume von Amphibien zerschnitten. Bei Wanderun-gen von Amphibien sind demnach Individuenverluste nicht auszuschließen.

Makrozoobenthos (Konflikt S-M, Plan 2-2.105)

Bei den Auswirkungen auf das Makrozoobenthos im Bereich vom NOK ist mit baubedingten Auswirkungen durch Ablagerung, Verdriftung bzw. Resuspension des Baggergutes zu rech-nen. Im Rahmen der Baggerarbeiten wird die benthische Gemeinschaft am Eingriffsort voll-ständig entnommen. Da die betroffene benthische Gemeinschaft durch weit verbreitete Arten gekennzeichnet ist, die ein relativ hohes Regenerationspotenzial aufweisen und die zu be-siedelnde Fläche relativ begrenzt ist, ist nach Einstellung der entsprechenden Sauerstoffver-hältnisse von einer Regeneration innerhalb von 3 Jahren auszugehen (BIOCONSULT, 2011), sodass es sich hierbei nur um eine geringe Beeinträchtigungsintensität ohne erhebli-che Auswirkungen handelt.

Brutvögel (Konflikt S-Bv, Plan 2-2.105)

Die Empfindlichkeit der Brutvogelfundorte gegenüber diskontinuierlichen visuellen und akus-tischen Störungen im Untersuchungsraum liegt zwischen gering und sehr hoch. Potenzielle Beeinträchtigungen von Brutvögeln auf Fundorten mit sehr hohen oder hohen Empfindlich-keiten sind nicht auszuschließen. Die konkreten Beeinträchtigungen sind abhängig von der Bauzeit und der Baudurchführung und werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan kon-kretisiert.

Rastvögel (Konflikt S-Rv, Plan 2-2.105)

Im Rahmen der Baumaßnahmen werden die Böschungsbereiche der mit hoch bewerteten Rastvogelflächen (NOKRv20n und NOKRv20s) in Anspruch genommen. Nach Beendigung der Baumaßnahmen stehen die Böschungsbereiche wieder als Lebensraum für Rastvögel zur Verfügung. Die baubedingten Beeinträchtigungen von Rastvögeln sind nicht als erheblich einzustufen, da die festgestellten Arten nicht als empfindlich gegenüber Schiffsverkehr und LKW-Bewegungen während der Bauarbeiten einzustufen sind und entsprechende Rückzugs- bzw. Ausweichmöglichkeiten bestehen.

Reptilien

Im randlichen Bereich der Fläche zum Rückbau des vorhandenen Dükers auf der Südseite des NOK befindet sich der mit mittel bewertete Reptilienfundort NOKRep06_2011. Dieser wird temporär im Rahmen der Baumaßnahmen in Anspruch genommen. Es handelt sich hierbei nur um eine geringe Beeinträchtigungsintensität ohne erhebliche Auswirkungen auf die Reptilienfauna.

Fledermäuse (Konflikt S-F, Plan 2-2.105)

Die Verbringungsfläche B 76 I sowie die Grünlandfläche zwischen der alten Levensauer Hochbrücke und der B76-Brücke stellen Jagdhabitate für Fledermäuse von mittlerer bis ho-her Bedeutung dar. Die beiden Flächen werden baubedingt in Anspruch genommen. Nach Abschluss der Baumaßnahmen wird die Verbringungsfläche wieder als landwirtschaftlich zu nutzende Fläche hergestellt. Die Grünflächen zwischen den beiden Brückenbauwerken auf der Südseite des NOK werden im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung ge-staltet. Beide Flächen stehen nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder als Jagdhabitat für die Fledermäuse zur Verfügung.

Potenzielle Beeinträchtigungen auf die Fledermausfauna gehen vom nächtlichen Baustellen-verkehr aus. Ein Teil des BaustellenBaustellen-verkehrs führt entlang des Jagdgebietes Chi-SAR02_2012 östlich der B76 auf dem Südufer des Nord-Ostsee-Kanals, welches eine hohe Bedeutung aufweist.

Im Rahmen der Abriss-, Bau- und Sanierungsarbeiten an der alten Levensauer Hochbrücke ist von erheblichen Beeinträchtigungen der Fledermausfauna auszugehen. Als Vermeidungs-/ Minderungsmaßnahme (vgl. Kapitel 6.1.2) ist deshalb die Einhaltung eines Bauzeitenplanes vorgesehen, der sich vollständig an den Anwesenheiten der Fledermäusen orientiert.

Der temporäre Verlust von Jagdflächen kann von den verschiedenen Arten durch Auswei-chen im Untersuchungsgebiet kompensiert werden. Im Untersuchungsgebiet sind verschie-dene für die unterschiedlichen Fledermausarten geeignete Jagdhabitate vorhanden (z.B.

kleine Gewässer, Wiesen, Waldränder etc.) die nicht durch das Vorhaben beeinträchtigt werden.

Insgesamt sind die Beeinträchtigungen temporär und es ist hier nicht von erhebliche Auswir-kungen auf die Fledermäuse auszugehen.

Kleinsäuger

Der Fundort NOKMam16 befindet sich zwischen der Eisenbahnböschung und der Böschung der B 76. Der Fundort wird randlich temporär als Arbeitsbereich genutzt. Die weit überwie-genden Böschungsbereiche mitsamt den Gehölzen werden jedoch nicht beeinträchtigt, hier ist nicht von erheblichen Beeinträchtigungen auszugehen.

Anlagebedingte Risiken (Konflikt T- , Plan 2-2.105)

Nachfolgend sind die anlagebedingten Auswirkungen auf die betreffenden Organismengrup-pen erläutert.

Mollusken im Bereich der Kalktuffquellen

Im Zuge der Abgrabung und Neugestaltung der Böschungen kommt es zunächst zum Total-verlust der Kalktuffquellen und somit der Molluskenhabitate. Bei der Herstellung der neuen Kanalböschungen werden jedoch wieder Quellhorizonte angeschnitten, so dass eine Neubil-dung der Quellhabitate zu erwarten ist (vgl. Hydrogeologisches Gutachten NOK, Planunter-lage 6-8-2). Aufgrund der im Rahmen der Untersuchungen auf den Quellstandorten nachge-wiesenen Molluskenarten (vgl. Kapitel 4.2.2.3 sowie Planunterlage 4-2, Fachbeitrag Flora

und Fauna) ist davon auszugehen, dass der Großteil davon flächig im Raum verbreitet ist und so auch nach dem Eingriff von einer temporären und geringen Beeinträchtigungsintensi-tät auszugehen und eine Wiederbesiedlung entsprechender Habitate möglich ist. Dement-sprechend ist nicht von erheblichen Beeinträchtigungen auszugehen.

Makrozoobenthos (Konflikt T-M, Plan 2-2.105)

Im Bereich der Abtragungsflächen gehen Habitate des Makrozoobenthos verloren. Den Stei-nen der Ufersicherung kommt eine besondere Bedeutung zu. Nach der Baumaßnahme wird die Ufersicherung wieder neu hergestellt, sodass nur von einem temporären Verlust mit ge-ringen Beeinträchtigungen über einen Zeitraum von mehreren Monaten auszugehen ist. Die neuen Steinschüttungen zur Ufersicherung werden in ähnlicher Weise wie die vorhandenen Deckwerke hergestellt und werden somit ein vergleichbares besiedelbares Lückensystem aufweisen. Dementsprechend ist von einer Regeneration des beeinträchtigten Makro-zoobenthos auszugehen und es sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.

Libellen

Im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens gehen keine Oberflächengewässer und damit Lebensräume von Libellen verloren.

Tagfalter und Widderchen

Im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens werden keine Fundorte mit mittlerer oder hoher Bedeutung in Anspruch genommen.

Hautflügler (Konflikt T-Hy, Plan 2-2.105)

Bei der Umsetzung der Maßnahmen zum Vorhaben werden Böschungsbereiche abgetragen.

In diesem Zusammenhang geht der mit mittel bewertete Fundort NOKHym01 südlich der geplanten Verbringungsflächen B 76 I vollständig verloren. Derzeit ist nicht abzusehen, dass im Untersuchungsraum entlang des Kanals offene Hänge und Böschungsflächen im Bereich der Abtragungsflächen in Verzahnung mit geeigneten Nahrungslebensräumen in größerem Umfang als Refugiallebensräume erhalten bleiben. Damit stehen nur verhältnismäßig kleine Flächen zur Verfügung, aus denen heraus eine (Neu-) Besiedlung neu angelegter vergleich-barer Flächen erfolgen könnte.

Je nach Art variiert die Fähigkeit zur Wiederbesiedlung neuer Standorte. Für Arten wie z.B.

häufige Hummelarten, die eine Vielzahl von Biotopen besiedeln oder anspruchsvolle, aber ungefährdete Arten wie z.B. die Seidenbiene, ist die Neubesiedlung von Ersatzlebensräu-men aus der Umgebung des Untersuchungsraumes wahrscheinlich, wenn geeignete Nistflä-chen und blütenreiche NahrungsfläNistflä-chen vorhanden sind. Durch die Schaffung von geeigne-ten Nistflächen und blütenreichen Nahrungsflächen (vgl. Vermeidungs- /Minimierungsmaßnahmen Kapitel 6.1.2) lassen sich die Lebensraumbedingungen für Haut-flügler verbessern.

Laufkäfer (Konflikt T-L, Plan 2-2.105)

Es werden keine Fundorte mit mittlerer oder hoher Bedeutung in Anspruch genommen.

Eine Ausnahme bilden die Böschungsbereiche, die für xylobionte also an Holz gebundende Käferarten eine mittlere Bedeutung haben. Die gehölzbestandenen Böschungen innerhalb der Vorhabengrenze werden anlagebedingt vollständig in Anspruch genommen.

Amphibien

Vorhabenbedingt werden keine Amphibienlaichgewässer in Anspruch genommen. Die abzu-tragenden Böschungsbereiche stellen potenzielle Landhabitate für Amphibien dar, die nach einer entsprechenden Entwicklungszeit auf den neu geplanten Böschungen wieder

entste-hen werden. Die Entwicklung wird dabei über verschiedenen Maßnahmen an den Böschun-gen (vgl. Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen Kapitel 6.1.2) gefördert.

Reptilien (Konflikt T-R, Plan 2-2.105)

Durch die Baumaßnahme werden die Fundorte NOKRep01_2011 und NOKRep02_2011 auf der Nordseite des NOK östlich der B 76-Brücke durch Abtrag in Anspruch genommen, bis sich die entsprechenden Habitatqualitäten nach ca. 10-15 Jahren wieder entwickelt haben.

Generell ist die nördliche Kanalböschung aufgrund der Sonnenexposition für poikilotherme (wechselwarme) Organismen als Standort sehr attraktiv, da sich die Bereiche stark erwär-men und auch eine reichhaltige Insektenfauna als Nahrungsquelle für Reptilien bieten. In-nerhalb des naturräumlichen Kontextes wird aufgrund der nachgewiesenen Reptilienfauna, insbesondere wegen der Kreuzotternachweise eine besondere Bedeutung des Böschungs-bereiches östlich der Levensauer Hochbrücke angenommen. Teile der als sehr wertvoll ein-gestuften nördlichen Kanalböschung werden vorhabensbedingt beeinträchtigt. Deshalb sind entsprechende Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der Reptilien erforderlich (vgl. Anlage eines Reptilienschutzzaunes, Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen Kapitel 6.1.2). Nach einer entsprechenden Entwicklungszeit werden auf den neu geplanten Böschungen wieder Lebensräume für Reptilien entstehen. Die Entwicklung wird dabei über verschiedene Maß-nahmen an den Böschungen (vgl. Vermeidungs-/MinimierungsmaßMaß-nahmen Kapitel 6.1.2) gefördert.

Brutvögel (Konflikt T-Bv, Plan 2-2.105)

Durch das Vorhaben werden Teilbereiche von mehreren Fundorten, die mit mittel bis sehr hoch bewertet wurden, überwiegend kleinräumig in Anspruch genommen.

Als sehr hoch wurde nur der Fundort NOKBv64_2014 an der nördlichen Böschung des NOK, östlich der Verbringungsfläche B 76 I bewertet. Es handelt sich dabei um den Landschaftstyp E 11 (Birkenbruchwälder) nach Flade. Es werden ca. 20% der Gesamtfläche des Fundortes durch die Abgrabungen am NOK in Anspruch genommen die somit als Lebensraum für Brut-vögel verloren gehen.

Bei den mit hoch bewerteten Fundorten NOKBv072_2014 und NOKBv068_2014 handelt es sich um Waldflächen nördlich und südlich des NOK, die den Landschaftstypen E16 (Eichen-Hainbuchenwald) und E12 (Erlenbruchwälder) zuzuordnen sind. Im Vergleich zum Vorhan-densein dieser Landschaftstypen innerhalb des gesamten Untersuchungsraums gehen aber nur 1-2% der Flächen als Lebensraum für Brutvögel verloren.

Fledermäuse (Konflikt T-F, Plan 2-2.105)

Im Rahmen des Ersatzneubaus der Levensauer Hochbrücke geht das Nordwiderlager als Winterquartier für Fledermäuse verloren. Das südliche Widerlager bleibt als Winterquartier erhalten. Die Auswirkungen des Ersatzneubaus werden in einem eigenständigen arten-schutzrechtlichen Fachbeitrag (vgl. Planunterlage 4-3-2) bewertet. Aus dem Gutachten geht hervor, dass es sich bei dem Verlust des Winterquartiers um erhebliche Beeinträchtigungen der Fledermausfauna handelt. Aus diesem Grund muss das zu erhaltende südliche Widerla-ger mit geeigneten vorlaufenden Maßnahmen optimiert werden, um zusätzliche artspezifi-sche Überwinterungsstrukturen zu schaffen (vgl. Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen Kapitel 6.1.2). Mit dem Abriss des Widerlagers Nord gehen traditionell genutzte Quar-tierstrukturen und damit ein wesentlicher Teil der gegenwärtigen Fortpflanzungs- und Ruhe-stätte für die Zwergfledermaus, den Großen Abendsegler sowie Wasser- und Fransenfle-dermaus verloren. Für die o.a. FleFransenfle-dermausarten Arten wird daher ein artenschutzrechtliches Ausnahmeverfahren erforderlich, welches im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag detailliert beschrieben wird (vgl. PLanunterlage 4-3-2)

Hinweise auf weitere Quartiere von Fledermäusen im Untersuchungsgebiet ergaben sich nicht. Bäume, die gefällt werden, werden dennoch sorgfältig auf mögliche Winterquartiere geprüft.

Der Bereich der Kanalböschung am Nordufer des NOK wird auf einer Länge von etwa 1.140 m abgetragen und damit solange beeinträchtigt, bis sich ähnliche Habitatqualitäten wieder entwickelt haben. Für die Flugroute entlang der nördlichen Kanalböschung, südlich der geplanten Verbringungsfläche B 76 I (NOKChiBS04_2012) bedeutet das, dass der an der Kanalböschung gelegene Teil dieser Probefläche im Rahmen der Baumaßnahmen voll-ständig beansprucht wird.

Für die weiter westlich gelegene Fledermausflugstraße NOKChiBS03_2012 werden dagegen nur relativ geringe Flächenanteile der Kanalböschung in Anspruch genommen.

Die Böschungsbereiche werden nach Beendigung der Baumaßnahmen landschaftlich neu gestaltet und stehen dann wieder als Flugrouten zur Verfügung, wenn sich ähnliche Habitat-qualitäten wie vorher wieder entwickelt haben. Es ist hier demnach von temporären Beein-trächtigungen auszugehen. Die Entwicklung der Böschungsbereiche wird dabei über ver-schiedene Maßnahmen (vgl. Vermeidungs-/Minimierungsmaßnahmen Kapitel 6.1.2) geför-dert.

Kleinsäuger

Im Zuge des Vorhabens werden die Böschungsbereiche des Fundortes NOK-Mam18 im Be-reich der nördlichen Kanalböschung, östlich der geplanten Verbringungsfläche abgetragen.

Damit gehen Lebensräume an den Böschungen verloren. Direkt nördlich angrenzend befin-det sich ein Waldbereich, der - abgesehen von der Böschungsneigung - die für Kleinsäuger gleichen Habitatstrukturen aufweist, wie der Fundort selbst und damit geeignete Ausweich-habitate bietet.

Es kann aber davon ausgegangen werden, dass sich die Böschungsverhältnisse nach Be-endigung der Baumaßnahme im Verlauf der folgenden 10 - 15 Jahre wieder weitgehend ein-gestellt haben werden. Das Wiederausbreitungspotenzial ist durch die angrenzenden Bö-schungsbereiche gewährleistet, sodass hier nur von temporären Beeinträchtigungen auszu-gehen ist.

Betriebsbedingte Risiken

Nachfolgend sind die betriebsbedingten Auswirkungen auf die betreffenden Organismen-gruppen erläutert.

Rastvögel

Westlich der alten Levensauer Hochbrücke befinden sich Rastgebiete mit hoher bis sehr hoher Bedeutung (NOKRv20n, NOKRv20s) die nicht oder nur in geringen Teilen in Anspruch genommen werden. Die Wertigkeit der Kanalbereiche ergibt sich aus dem regelmäßigen Auftreten von Stockenten sowie Lach- und Sturmmöwen in vergleichsweise hohen Abundan-zen, insbesondere im Bereich der Weiche Schwartenbek. Diese Arten sind nicht als empfind-lich gegenüber Schiffsbewegungen einzustufen. In diesen Bereichen ist schon jetzt ein star-kes Verkehrsaufkommen festzustellen, sodass es hier nicht zu erheblichen Beeinträchtigun-gen in Bezug auf Rastvögel kommt.

Fische

Bei dem NOK handelt es sich um ein strukturarmes Gewässer. Dies wird sich auch nach dem Ausbau nicht signifikant ändern. Das Immigrieren neuer Fischarten ist nicht zu erwar-ten. Die Entstehung neuer Habitate ist ebenfalls nicht zu erwarerwar-ten. Infolge der Zunahme der Wasserfläche bzw. der Fläche des Gewässergrundes sowie der daraus resultierenden

Zu-nahme des Wasservolumens wird allerdings das generelle Lebensraumangebot von u. a.

Fischnährtieren und Fischen positiv beeinflusst.

5.2.2.5 Zusammenfassung und Fazit