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Variante 2: Erhalt beider Widerlager

1.2.4 Schutzgutspezifische Methodik zur Bestandserfassung und -bewertung

1.2.4.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Die Bewertung der Leistungsfähigkeit, Bedeutung und Empfindlichkeit des Schutzgutes Tie-re, Pflanzen und biologische Vielfalt erfolgt separat für die Teilschutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt. Zu berücksichtigen ist, dass an dieser Stelle lediglich die Bewer-tungsmethodik im Rahmen der UVS erläutert wird. Die Erfassungs- und Kartierungsmetho-den sind dem Fachbeitrag Flora und Fauna oder Kartierungsmetho-den entsprechenKartierungsmetho-den Fachgutachten zu entnehmen.

Die verwendeten Beurteilungsgrundlagen sind in den Kapiteln 4.2.3 und 4.2.8.2 aufgelistet.

Teilschutzgut Pflanzen

Die Bewertung des Teilschutzgutes Pflanzen erfolgt zweistufig. Zunächst wird anhand der Vorgaben des Orientierungsrahmens Straßenbau S-H (2004) die naturschutzfachliche Be-deutung der Flächen anhand der Biotoptypen in einer 5-stufigen Ordinalskala1 bewertet (sie-he Tabelle 1-1).

Die naturschutzfachliche Bewertung nach dem Orientierungsrahmen ist dabei mit der Me-thodik im Leitfaden zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bun-deswasserstraßen (vgl. BfG 2007) vergleichbar. Die Einstufung in die jeweilige Wertstufe berücksichtigt auch die im Leitfaden vorgegebenen Kriterien Natürlichkeit, Selten-heit/Gefährdung der Arten, Ausprägung/Struktur/ökologische Funktion, zeitliche/räumliche Wiederherstellbarkeit, Repräsentanz.

Im Rahmen der floristischen Erfassungen (ARGE TGP, PU, LEGUAN GMBH 2012) wurden auch Pflanzen der Roten Liste sowie innerhalb der direkten Eingriffsbereiche sowie in nicht beeinträchtigten Böschungsbereichen erfasst (vgl. Planunterlage 2, Zeichnungsnummer 2-2.104). Die Nachweise dieser Pflanzenarten wurden für eine differenzierte Bewertung der Biotope herangezogen. Das Vorhandensein sehr seltener oder zahlreicher Arten der Roten Liste führt zu einer Aufwertung der Biotope (vgl. Kap. 4.2.6, Tabelle 4-5) im Rahmen der Wertspannen des Naturschutzfachwertes gemäß den Vorgaben des Orientierungsrahmens (MWAV&MUNF2004).

1 In der Ordinalskala besteht zwischen der Ausprägung eines Merkmals eine „besser-schlechter-Relation“ in Form einer Rangfolge. Mit einer Ordinalskala ist die Interpretation der Güte eines Unter-schieds möglich (KÖPPEL,PETERS,WENDE, 2004).

Tabelle 1-1: Bewertung der Biotoptypen 5 = sehr hohe

naturschutzfachliche Bedeutung

stark gefährdete und im Bestand rückläufige Biotoptypen mit hoher Empfindlichkeit und zum Teil sehr langer Regenerationszeit, Lebensstätte für zahlreiche seltene und gefährdete Arten, meist hoher Natürlichkeitsgrad und extensive oder keine Nutzung, kaum oder gar nicht ersetzbar/ausgleichbar, unbedingt erhaltenswürdig 4 = hohe

naturschutzfachliche Bedeutung

mäßig gefährdete, zurückgehende Biotoptypen mit mittlerer Empfindlichkeit, lange bis mittlere Regenerationszeiten, bedeutungsvoll als Lebensstätte für viele, teilwei-se gefährdete Arten, hoher bis mittlerer Natürlichkeitsgrad, mäßige bis geringe Nutzungsintensität, nur bedingt ersetzbar, möglichst erhalten oder verbessern 3 = mittlere

naturschutzfachliche Bedeutung

weit verbreitete, ungefährdete Biotoptypen mit geringer Empfindlichkeit, relativ rasch regenerierbar, als Lebensstätte mittlere Bedeutung, kaum gefährdete Arten, mittlerer bis geringer Natürlichkeitsgrad, mäßige bis hohe Nutzungsintensität, aus der Sicht des Arten- und Biotopschutzes Entwicklung zu höherwertigen Biotoptypen anstreben, wenigstens aber Bestandssicherung garantieren

2 = eingeschränkte naturschutzfachliche Bedeutung

häufige, stark anthropogen beeinflusste Biotoptypen, als Lebensstätte geringe Be-deutung, geringer Natürlichkeitsgrad, hohe Nutzungsintensität, allenthalben kurzfris-tige Neuentstehung, aus der Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege Interes-se an Umwandlung in naturnähere Ökosysteme geringerer Nutzungsintensität 1 = geringe

naturschutzfachliche Bedeutung

sehr stark belastete, devastierte bzw. versiegelte Flächen; soweit möglich, sollte eine Verbesserung der ökologischen Situation herbeigeführt werden

0 = Gebäude- und Ver-kehrsflächen, vollstän-dig versiegelt

Anschließend wird in einem 2. Schritt die Empfindlichkeit des Schutzgutes Pflanzen und der Lebensräume beurteilt. Hier sind die potenziell von dem Vorhaben ausgehenden Wirkungen zu Grunde zu legen. Es handelt sich insbesondere um:

Abgrabung/ Aufschüttung und den damit verbundenen Biotopverlust, Temporäre Inanspruchnahme während der Bauphase,

Veränderung von Standortbedingungen für die Pflanzenwelt (z.B. Veränderung des Was-serhaushaltes, etc.).

Die Empfindlichkeit gegenüber einer Inanspruchnahme von Biotoptypen wird überwiegend direkt aus der Bedeutungseinstufung abgeleitet. Die Bewertung der Empfindlichkeit erfolgt ebenfalls in einer 5-stufigen Ordinalskala von „sehr hoch“ bis „sehr gering“.

Die im Rahmen der floristischen Kartierungen nachgewiesenen Pflanzenarten der Roten Liste sowie die Biotope mit ihrer derzeitigen Ausprägung und ihrem Schutzstatus nach

§ 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG bilden hier eine aussagekräftige Grundlage für die Bewertung. Es wird somit sichergestellt, dass besonders hochwertige Strukturen in der Be-wertung des Schutzgutes Pflanzen entsprechend berücksichtigt werden.

Unter Berücksichtigung von § 19 Abs. 3 BNatSchG wurden auch die FFH-Lebensraumtypen außerhalb des FFH Gebietes DE 1626-352 „Kalkquelle am Nord-Ostsee-Kanal in Kiel“ an-hand der Biotoptypenkartierung erfasst.

Die Bewertung der Sonderstandorte „Kalktuffquellen“ erfolgt in 5 Bewertungsstufen. Die ge-ringste Wertstufe entspricht dabei der Stufe 1, die höchste Wertstufe der Stufe 5. Da intakte Kalkquellen in Norddeutschland insgesamt extrem selten sind und Kalkquellen von Natur aus durchaus auch artenarme bzw. kennartenarme Ausprägungen aufweisen können und dürfen, gelten zusätzlich Kriterien zu:

der Seltenheit des Quelltyps in Norddeutschland, dem geschätzten Alter der Quelle,

Besonderheiten, wie außergewöhnliche Kalksinterbildungen, Besonderheiten einer Moorbildung/ Hangmoorbildung, ungewöhnliche Größe des Quellbereiches.

Teilschutzgut Tiere

Im Rahmen der Erfassung der Tierarten (Datenerhebung) kommt den nach den Roten Listen gefährdeten, den nach BNatSchG streng geschützten Arten sowie den Anhangsarten der FFH-RL und VS-RL eine übergeordnete Bedeutung zu. Des Weiteren werden Landschafts-ausschnitte, die seltenen oder gefährdeten Arten als Lebensraum bzw. Teillebensraum die-nen besonders berücksichtigt.

Die Bewertung der Bedeutung der Arten und Lebensgemeinschaften erfolgt dabei abwei-chend vom Leitfaden zur Bewertung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung an Bun-deswasserstraßen (vgl. BFG2007) nach einem allgemeinen Bewertungsverfahren im natur-räumlichen Kontext, sofern mindestens eine lokale Bedeutung erreicht wird. Als Grundlage dient dabei die naturräumliche Gliederung Schleswig-Holsteins. Dabei werden vier Hauptna-turräume unterschieden, die noch einmal in 22 NaHauptna-turräume untergliedert sind. Der Untersu-chungsraum liegt im Hauptnaturraum „Hügelland“ und auf der Grenze der Naturräume „Ost-holsteinisches Hügel- und Seeland“ und „Schwansen, Dänischer Wohld“. Die Bewertung der Arten und Lebensgemeinschaften erfolgt in fünf Stufen von „landesweite Bedeutung“ bis „ge-ringe Bedeutung“.

Zusätzlich kommen für die untersuchten Organismengruppen verschiedene spezifische Be-wertungsverfahren zur Anwendung, die speziell auf die durch den geplanten Eingriff zu er-wartenden Beeinträchtigungen abgestimmt sind (vgl. Planunterlage 2-2, Zeichnungsnummer 2-2.105). Eine detaillierte Beschreibung dieser Bewertungsverfahren ist dem Fachbeitrag Flora und Fauna (vgl. ARGE TGP,PU, LEGUAN GMBH, 2012) zu entnehmen.

Teilschutzgut biologische Vielfalt

Zur Darstellung des Schutzgutes ist die Erfassung von Schutzgebietssystemen, Biotop komplexen, Biotopverbundflächen und Funktionsräumen als Instrument zur Sicherung der biologischen Vielfalt notwendig. Diese Vorgehensweise folgt der Empfehlung der RUVS, Entwurf 2008 im Merkblatt 8.2 (Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 2008). Dort wird unterstellt, dass insbesondere das kohärente Netz Natura 2000, aber auch die nach deutschem Recht ausgewiesenen Schutzgebiete (Naturschutzgebiete etc.), Bio-topverbund-systeme sowie die (vernetzten) gesetzlich geschützten Kleinstrukturen (gesetz-lich geschützte Biotope, Naturdenkmale etc.) dazu dienen, die biologische Vielfalt im Sinne der Ökosystemvielfalt, Artenvielfalt und genetischen Vielfalt zu schützen: „Die Ausweisung ausreichend großer Schutzgebiete und deren Vernetzung zu funktional zusammenhängen-den Biotopverbundsystemen ist für die Erhaltung der biologischen Vielfalt von zentraler Be-deutung“ (Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt, Bundeskabinettsbeschluss vom 7.

Nov. 2007, Hrsg. BMU, S. 62).

Für die Schutzgebietssysteme, Biotopkomplexe und Biotopverbundflächen als Funktions-elemente der biologischen Vielfalt wird die Empfindlichkeit über die betroffenen Biotope und Arten und deren Austauschbeziehungen innerhalb des Komplexlebensraums definiert. Sie wird damit bei den Schutzgütern Tiere und Pflanzen behandelt. Es ist daher nicht zielfüh-rend, für das Schutzgut Biologische Vielfalt eine eigene Empfindlichkeitseinstufung gegen-über den Wirkungen des Vorhabens zu benennen.