Planfeststellungsverfahren
Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und
Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals NOK-Km 93,2 – 94,2
Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
VORHABENTRÄGER:
WASSER- UND SCHIFFFAHRTSAMT KIEL-HOLTENAU SCHLEUSENINSEL 2
24159 KIEL-HOLTENAU
VERFASSER:
Arbeitsgemeinschaft TGP, Planungsgruppe Umwelt, Leguan
Stand: 05.10.2015
Kurze Erläuterung
In der Umweltverträglichkeitsstudie zum Vorhaben „Ersatzneubau der Levensauer Hochbrücke und Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals bei Kkm 93,2 – 94,2“ werden die Werte und Funktionen des Raumes und seiner Bestandteile für die Schutzgüter (gem. § 2 Abs. 1 UVPG) Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit; Tiere, Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt; Boden; Wasser; Klima; Luft; Landschaft; Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen bzw. Wechselwirkungskomplexe in Text und Plänen (vgl. Planunterlage 2-2) ermittelt und beschrieben.
Außerdem werden die vom Vorhaben ausgehenden Wirkfaktoren und Wirkungen ermittelt und dargestellt. Auf Grundlage der Beschreibung von Bestand und Wirkfaktoren werden die Umweltauswirkungen prognostiziert (Auswirkungsprognose).
Im Ergebnis der Auswirkungsprognose werden die zu erwartenden erheblichen, nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens auf die einzelnen Schutzgüter ermittelt und benannt. Danach erfolgt die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Vermeidung, der Verminderung und der Ausgleichsfähigkeit von erheblichen Beeinträchtigungen der Umwelt.
Die Unterlage gliedert sich wie folgt:
Erläuterungstext
Anhang 1 Verbringungskonzept
Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals
Kkm 93,2 – 94,2
Umweltverträglichkeitsstudie
VORHABENTRÄGER:
WASSER- UND SCHIFFFAHRTSAMT KIEL-HOLTENAU SCHLEUSENINSEL 2
24159 KIEL-HOLTENAU
VERFASSER:
Arbeitsgemeinschaft TGP, Planungsgruppe Umwelt, Leguan Stand: 05.10.2015
INHALT
Ordner Nr. Inhalt
2 2-1 Umweltverträglichkeitsstudie - UVS (Bericht)
2 2-2 Anlagen
Umweltplanungen
Umweltverträglichkeitsstudie (Unterlagennummer PFSt 2-2) Zeichnung
Nr.
Blätter Inhalt der Zeichnungen Maßstab
2-2.100 1-2 Realnutzung 1:5.000
2-2.101 1 Schutzgut Mensch - Bestand und Bewertung 1:10.000 2-2.102 1 Schutzgut Mensch – Auswirkungen baubedingt 1:10.000 2-2.103 1 Schutzgut Mensch – Auswirkungen betriebsbedingt 1:10.000 2-2.104 1-2 Schutzgut Pflanzen - Bestand, Bewertung, Auswir-
kungen 1:5.000
2-2.105 1-2 Schutzgut Tiere 1:5.000
2-2.106 1-2 Schutzgut Boden – Bestand, Bewertung, Auswir-
kungen 1:5.000
2-2.107 1 Schutzgut Wasser - Bestand, Bewertung, Auswir-
kungen 1:10.000
2-2.108 1 Schutzgut Klima/Luft - Bestand, Bewertung, Auswir-
kungen 1:10.000
2-2.109 1 Schutzgut Landschaft - Bestand, Bewertung, Aus-
wirkungen 1:10.000
2-2.110 1 Schutzgut Kultur- und Sonstige Sachgüter - Be-
stand, Bewertung, Auswirkungen 1:10.000
Inhaltsverzeichnis
1 EINFÜHRUNG 1
1.1 Aufgabenstellung und Zielsetzung 1
1.1.1 Überblick Gesamtvorhaben 4
1.1.2 Technische Voruntersuchungen 4
1.1.2.1 HU-Entwurf zum Ersatzneubau der Hochbrücke Levensau 4
1.1.2.2 Variantenuntersuchung Fledermaushabitat 5
1.1.2.3 Variantenuntersuchung Kanaltrassierung 6
1.1.2.4 Variantenuntersuchung Brückenbau 6
1.1.2.5 Variantenuntersuchung Straßen- und Gleisbau 7
1.1.2.6 Variantenuntersuchung Kanalausbau 7
1.1.3 Vorhabensbestandteile - wesentliche Wirkfaktoren und Wirkungen (bau-,
anlage- und betriebsbedingt) 7
1.2 Methodik 9
1.2.1 Methodische Grundstruktur 9
1.2.2 Untersuchungsrahmen 11
1.2.3 Untersuchungsraum 12
1.2.4 Schutzgutspezifische Methodik zur Bestandserfassung und -bewertung 14 1.2.4.1 Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit 14 1.2.4.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 17
1.2.4.3 Schutzgut Boden 20
1.2.4.4 Schutzgut Wasser 22
1.2.4.5 Schutzgut Klima / Luft 26
1.2.4.6 Schutzgut Landschaft 28
1.2.4.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 29
1.2.4.8 Wechselwirkungen 30
2 KURZBESCHREIBUNG DES UNTERSUCHUNGSRAUMES 31
2.1 Lage im Raum und naturräumliche Gegebenheiten 31
2.2 Nutzungen 31
2.3 Rechtliche und planerische Bindungen 32
2.3.1 Übergeordnete Planungen 32
2.3.2 Bauleit- und Landschaftsplanung 34
2.3.3 Schutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile 35 2.3.3.1 Schutzgebiete gem. Landes- bzw. Bundesnaturschutzgesetz 35
2.3.4 Internationale Schutzgebiete 36
2.3.5 Sonstiges 37
2.3.6 Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) 37
3 VERBRINGUNGSKONZEPT 39
3.1 Variantenauswahl 39
3.2 Vertiefender umweltfachlicher Variantenvergleich grundsätzlich
geeigneter Verbringungsvarianten 41
3.3 Nutzwertanalyse 41
3.4 Fazit 42 4 BESCHREIBEN UND BEWERTEN DER UMWELT UND IHRER
BESTANDTEILE (SCHUTZGÜTER) 43
4.1 Schutzgut Menschen 43
4.1.1 Grundlagen und Werthintergrund 43
4.1.2 Beurteilungsgrundlage 43
4.1.3 Bestandsbeschreibung und -bewertung 44
4.1.3.1 Wohnen 44
4.1.3.2 Erholung 45
4.1.3.3 Vorbelastungen 47
4.1.4 Empfindlichkeit von Wohn- und Wohnumfeldfunktionen 50 4.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 52
4.2.1 Schutzgut Pflanzen 52
4.2.1.1 Grundlagen und Werthintergrund 52
4.2.1.2 Beurteilungsgrundlage 52
4.2.1.3 Bestandsbeschreibung 53
4.2.1.4 Bedeutung und Empfindlichkeit der Biotoptypen 66
4.2.1.5 Empfindlichkeit 67
4.2.2 Schutzgut Tiere 69
4.2.2.1 Grundlagen und Werthintergrund 69
4.2.2.2 Beurteilungsgrundlage 70
4.2.2.3 Bestandsbeschreibung und –bewertung 71
4.2.3 Empfindlichkeit 97
4.2.3.1 Arten und Lebensräume unter Berücksichtigung von § 19 BNatSchG
(Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen) 97
4.2.4 Biologische Vielfalt 99
4.3 Schutzgut Boden 100
4.3.1 Grundlagen und Werthintergrund 100
4.3.2 Beurteilungsgrundlage 100
4.3.3 Bestand 102
4.3.4 Bewertung 104
4.3.5 Vorbelastungen 105
4.4 Schutzgut Wasser 107
4.4.1 Grundlagen und Werthintergrund 107
4.4.2 Beurteilungsgrundlage 107
4.4.3 Bestand 108
4.4.3.1 Grundwasser 108
4.4.3.2 Oberflächengewässer 109
4.4.4 Bedeutung und Empfindlichkeit von Grund-/Oberflächenwasser 114
4.4.5 Vorbelastung 116
4.5 Schutzgut Klima und Luft 117
4.5.1 Grundlagen und Werthintergrund 117
4.5.2 Datengrundlage 117
4.5.3 Bestandsbeschreibung und -bewertung 118
4.5.3.1 Beurteilungsgrundlage 118
4.5.4 Beschreibung und Bewertung des Geländeklimas 119
4.5.5 Beschreibung und Bewertung der Luftqualität 120
4.5.5.1 Beurteilungsgrundlage 120
4.5.5.2 Vorbelastung 120
4.5.5.3 Bewertung 121
4.6 Schutzgut Landschaft 122
4.6.1 Grundlagen und Werthintergrund 122
4.6.2 Beurteilungsgrundlage 122
4.6.3 Bestandsbeschreibung und -bewertung 123
4.6.3.1 Naturräumliche Gegebenheiten 123
4.6.3.2 Vorbelastungen 123
4.6.3.3 Zustandsbeschreibung und -bewertung 123
4.7 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 130
4.7.1 Grundlagen und Werthintergrund 130
4.7.2 Beurteilungsgrundlage 131
4.7.3 Bestandsbeschreibung und -bewertung 131
4.7.4 Vorbelastungen 136
4.7.5 Bewertung 136
4.8 Wechselwirkungen 136
4.9 Entwicklung des Raumes ohne das geplante Vorhaben (Status-Quo-
Prognose) 141
5 AUSWIRKUNGSPROGNOSE 142
5.1 Grundlagen 142
5.2 Zu erwartende Auswirkungen auf die Schutzgüter 145
5.2.1 Schutzgut Menschen 145
5.2.1.1 Beurteilungsgrundlagen 145
5.2.1.2 Konfliktbeschreibung und -bewertung 147
5.2.1.3 Indirekte Auswirkungen auf das Umfeld der Schleusenanlage Kiel-Holtenau 154 5.2.1.4 Konfliktbeschreibung und –bewertung Verbringung 156
5.2.1.5 Zusammenfassung und Fazit 157
5.2.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 159
5.2.2.1 Schutzgut Pflanzen - Beurteilungsgrundlagen 159
5.2.2.2 Schutzgut Pflanzen - Konfliktbeschreibung und -bewertung 159
5.2.2.3 Schutzgut Tiere - Beurteilungsgrundlagen 167
5.2.2.4 Schutzgut Tiere - Konfliktbeschreibung und -bewertung 167
5.2.2.5 Zusammenfassung und Fazit 173
5.2.3 Schutzgut Boden 175
5.2.3.1 Beurteilungsgrundlagen 175
5.2.3.2 Konfliktbewertung 176
5.2.3.3 Zusammenfassung und Fazit 177
5.2.4 Schutzgut Wasser 178
5.2.4.1 Beurteilungsgrundlagen 178
5.2.4.2 Konfliktbeschreibung und Bewertung 179
5.2.4.3 Zusammenfassung und Fazit 181
5.2.4.4 Vereinbarkeit mit den Bewirtschaftungszielen der EG-Wasserrahmen-richtlinie
(EG-WRRL) 182
5.2.5 Schutzgut Klima / Luft 183
5.2.5.1 Beurteilungsgrundlagen 183
5.2.5.2 Konfliktbeschreibung und Bewertung Ausbau 183
5.2.5.3 Indirekte Auswirkungen auf das Umfeld der Schleusenanlage Kiel-Holtenau 189
5.2.5.4 Konfliktbeschreibung und Bewertung 193
5.2.5.5 Zusammenfassung und Fazit 194
5.2.6 Schutzgut Landschaft 195
5.2.6.1 Beurteilungsgrundlagen 195
5.2.6.2 Konfliktbewertung 195
5.2.6.3 Konfliktbeschreibung und Bewertung 202
5.2.6.4 Zusammenfassung und Fazit 204
5.2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter 205
5.2.7.1 Beurteilungsgrundlagen 205
5.2.7.2 Konfliktbeschreibung und Bewertung 205
5.2.7.3 Zusammenfassung und Fazit 205
5.2.8 Wechselwirkungen 205
5.2.9 Auswirkungen auf europäische Schutzgebiete des Netzes NATURA 2000 206 5.2.10 Betroffenheit besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten gemäß
§ 44 BNatSchG 206
6 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, MINDERUNG UND ERSATZ
ERHEBLICHER UMWELTAUSWIRKUNGEN 209
6.1 Maßnahmen zu Vermeidung / Minimierung 209
6.1.1 Schutzgut Menschen 209
6.1.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 210
6.1.3 Schutzgut Boden 211
6.1.4 Schutzgut Wasser 211
6.1.5 Schutzgut Klima/Luft 211
6.1.6 Schutzgut Landschaft 212
6.1.7 Schutzgut Kulturgüter 212
6.2 Hinweise auf Ausgleich und Ersatz verbleibender, nicht vermeidbarer
Beeinträchtigungen 212
7 HINWEISE AUF KENNTNISLÜCKEN UND SCHWIERIGKEITEN 213
8 QUELLENVERZEICHNIS 214
9 GLOSSAR 224
Anhang 1 - Verbringungskonzept
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1-1: Ausbauquerschnitt NOK 1895 und 1914 1
Abbildung 1-2 Entwicklung des Schiffsverkehrs und der Schiffsgrößen auf dem NOK 2
Abbildung 1-3: Ausbaubereich NOK-Oststecke 2
Abbildung 1-4: Schiffspassage im Bereich HB-Lev 1 3
Abbildung 1-5: Luftbild NOK im Bereich HB Lev 3
Abbildung 1-6 : Kanalverbreiterung gem. Entwurf-HU. Uferlinie und Böschungseingriff
rot hinterlegt. 4
Abbildung 1-7: Übersicht der Vorhabensfläche 9
Abbildung 1-8: Abgrenzung der schutzgutspezifischen Untersuchungsräume 13 Abbildung 1-9: Bewertungsschema zur Bewertung der Empfindlichkeit SG Menschen 15 Abbildung 1-10:Empfindlichkeit der Landschaft gegenüber visuellen Eingriffen 29
Abbildung 2-1: Auszug aus dem Regionalplan 33
Abbildung 2-2: Schutzgebiete innerhalb des Untersuchungsraumes 37 Abbildung 3-1: Lage vertiefend zu untersuchender Verbringungsvarianten 41 Abbildung 4-1: Lage und Nummerierung der hinsichtlich der Amphibienwanderung
2011 untersuchten Baustraßen (Quelle: Arge TGP, PU, leguan, 2015) 95 Abbildung 4-2: Chemischer Güteindex im Bereich von Messstelle MZB 12 bei Kkm
93,25 (vgl. CLL 2008) 112
Abbildung 4-3: Angabe der Kanalkilometer mit Untersuchungsraum Schutzgut Wasser
(ohne Maßstab) 114
Abbildung 4-4: Prozentuale Häufigkeitsverteilung der Windrichtung in Kiel-
Holtenau (Quelle: LAIRM CONSULT GmbH, 2010) 118 Abbildung 4-5: SO2 - Gesamtbelastung (Jahresmittelwert) 121 Abbildung 4-6: NO2 - Gesamtbelastung (Jahresmittelwert) 121 Abbildung 4-7: Blick auf den Nord-Ostsee-Kanal von der Levensauer Hochbrücke aus 124
Abbildung 4-8: Ausgeräumte Ackerflur 126
Abbildung 4-9: Blick auf die alte Levensauer Hochbrücke 128 Abbildung 4-10:Wechselbeziehungen zwischen den Schutzgütern des UVP-Gesetzes
(Rammert in PRO TERRA TEAM, MNU S-H Hrsg., erg.:
Wechselwirkungen in der Umweltverträglichkeitsprüfung, Dortmund,
1994) 138
Abbildung 5-1: Veränderung der minimalen Schiffsabstände nach Ausbau des NOK
(Quelle: BfG 2008) 154
Abbildung 5-2: Lage der berücksichtigten Immissionsberechnungspunkte entlang des
NOK 185
Abbildung 5-3: Ausschnitt der SO2-Belastungen im Bereich des
Belastungsschwerpunkts Weiche Schwartenbek (Quelle: LAIRM
CONSULT GmbH, 2009) 186
Abbildung 5-4: NO2-Belastungen der Immissionspunkte (Quelle: LAIRM CONSULT
GmbH, 2009) 187
Abbildung 5-5: SO2-Belastungen der Immissionspunkte (Quelle: LAIRM CONSULT
GmbH, 2009) 187
Abbildung 5-6: PM10 / 2,5-Belastungen der Immissionspunkte (Quelle: LAIRM CONSULT
GmbH, 2009) 188
Abbildung 5-7: Benzol-Belastungen der Immissionspunkte (Quelle: LAIRM CONSULT
GmbH, 2009) 188
Abbildung 5-8: Lage der Immissionspunkte im Bereich Kiel-Holtenau (Quelle: LAIRM
CONSULT GmbH, 2010) 190
Abbildung 5-9: NO2-Belastungen der Immissionspunkte (Quelle: LAIRM CONSULT
GmbH, 2010) 190
Abbildung 5-10:SO2-Belastungen der Immissionspunkte (Quelle: LAIRM CONSULT
GmbH, 2010) 191
Abbildung 5-11:PM10-Belastungen der Immissionspunkte (Quelle: LAIRM CONSULT
GmbH, 2010) 191
Abbildung 5-12:PM2,5-Belastungen der Immissionspunkte (Quelle: LAIRM CONSULT
GmbH, 2010) 192
Abbildung 5-13:Benzol-Belastungen der Immissionspunkte (Quelle: LAIRM CONSULT
GmbH, 2010) 192
Abbildung 5-14:Flächenbilanz beeinträchtigter Landschaftsbildräume in ha 197 Abbildung 5-15:Übersicht der Standorte der Fotosimulation entlang des NOK 198 Abbildung 5-16:Blick von Levensau aus nach Osten auf Kanal und alte Levensauer
Hochbrücke Ist-Zustand 199
Abbildung 5-17:Blick von Levensau aus nach Osten auf Kanal und alte Levensauer
Hochbrücke Prognose-Zustand im Sommer 199
Abbildung 5-18:Blick von Levensau aus nach Osten auf Kanal und alte Levensauer
Hochbrücke Prognose-Zustand im Winter 199
Abbildung 5-19:Blick vom Nordufer aus nach Westen auf Kanal sowie neue und alte
Levensauer Hochbrücke Ist-Zustand 200
Abbildung 5-20:Blick vom Nordufer aus nach Westen auf Kanal sowie neue und alte
Levensauer Hochbrücke Prognose-Zustand im Sommer 200 Abbildung 5-21:Blick vom Nordufer aus nach Westen auf Kanal sowie neue und alte
Levensauer Hochbrücke Prognose-Zustand im Winter 200 Abbildung 5-22:Blick vom Südufer aus nach Westen auf Kanal sowie neue und alte
Levensauer Hochbrücke Ist-Zustand 201
Abbildung 5-23:Blick vom Südufer aus nach Westen auf Kanal sowie neue und alte
Levensauer Hochbrücke Prognose-Zustand im Sommer 201 Abbildung 5-24:Blick vom Südufer aus nach Westen auf Kanal sowie neue und alte
Levensauer Hochbrücke Prognose-Zustand im Winter 201 Abbildung 5-25:Flächenbilanz beeinträchtigter Landschaftsbildräume in ha
(Verbringung) 203
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1-1: Bewertung der Biotoptypen 18
Tabelle 1-2: Untergliederung von Bodenfunktionen in zu bewertende Teilfunktionen
(BfG 2007) 21
Tabelle 1-3: Gesamtbewertung Schutzgut Boden (BfG 2007) 21
Tabelle 1-4: Bewertungskriterien Gewässerzustand 23
Tabelle 1-5: Bewertungskriterien anthropogene Beeinflussung 24 Tabelle 1-6: Wert- und Funktionselemente mit besonderer Bedeutung für das
Schutzgut Wasser, Teilschutzgut Oberflächengewässer (beispielhafte Auflistung gemäß Orientierungs- rahmen Straßenbau S-H 2004) 26 Tabelle 1-7: Übersicht der Klassifizierungswerte der beurteilten Luftschadstoffe
(beispielhafte Auflistung gemäß Leitfaden zur UVP an
Bundeswasserstraßen, 2007) 28
Tabelle 2-1: Naturdenkmale im Untersuchungsraum 36
Tabelle 4-1: Beurteilungsgrundlagen 44
Tabelle 4-2: Übersicht der Gemeinden und Städte im Untersuchungsraum
(Stand: Dezember 2014) 45
Tabelle 4-3: Übersicht Orientierungs- und Grenzwerte für Lärmimmissionen für
Siedlungsflächen 48
Tabelle 4-4: Beurteilungsgrundlagen 53
Tabelle 4-5: Nach der Standardliste der Biotoptypen in Schleswig-Holstein LANU (2003) nachgewiesene Biotoptypen mit Angaben zum gesetzlichen Schutz gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG und zum Biotopwert (Naturschutzfachwert gem. Orientierungsrahmen [MWAV & MUNF
2004]) 55
Tabelle 4-6: Liste der innerhalb des Untersuchungsraumes nachgewiesenen in Schleswig-Holstein gefährdeten bis vom Aussterben bedrohten Pflanzen der Roten Listen mit Angabe der jeweiligen Gefährdungseinstufung 60 Tabelle 4-7: Pflanzenarten im Untersuchungsraum, die gem. der Roten Liste
Schleswig Holsteins als gefährdet (Kategorie 3) eingestuft wurden 62
Tabelle 4-8: Kalktuffquellen im Untersuchungsraum 64
Tabelle 4-9: Pflanzen und Moose der Roten Liste Schleswig-Holsteins an den
Quellstandorten 65
Tabelle 4-10: Bewertung der Quellen in den Böschungsbereichen am NOK
nach ABEL & ZIMMER (2008) 67
Tabelle 4-11: Sehr hoch bis hoch empfindliche Biotope im Untersuchungsraum 68 Tabelle 4-12: Notwendige Nacherhebungen zu den einzelnen Artengruppen 70
Tabelle 4-13: Beurteilungsgrundlagen 71
Tabelle 4-14: Artnachweise im Nord-Ostsee-Kanal in den Jahren 1984-2007 durch Fangerträge von Sportfischern, Berufsfischern und KAFEMANN (2004).
Einstufung der Roten Liste Schleswig-Holsteins nach NEUMANN (2002) 74
Tabelle 4-15: Nachgewiesene Arten der Roten Liste Schleswig-Holsteins (NEUMANN, 2002) innerhalb des Untersuchungsraumes zwischen Kkm 80,0 und
92,0 75
Tabelle 4-16: Liste der innerhalb des Untersuchungsraumes nachgewiesenen gefährdeten Libellenarten. RL BRD = Rote Liste Bundesrepublik
Deutschland (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 1998), RL SH = Rote Liste Schleswig-Holstein (BROCK et al. 1996) 76 Tabelle 4-17: Liste der nachgewiesenen Heuschreckenarten, die nach den jeweiligen
Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (WINKLER 2000) und der Bundesrepublik Deutschland (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ
1998) als gefährdet bzw. auf der Vorwarnliste eingestuft sind 77 Tabelle 4-18 Liste der nachgewiesenen Tagfalter- und Widderchenarten die nach der
jeweiligen Roten Listen der Bundesrepublik Deutschland (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 1998) und des Landes Schleswig-Holstein
(KOLLIGS 1998) als gefährdet bzw. auf der Vorwarnliste eingestuft sind 78 Tabelle 4-19: Kurzcharakteristik der untersuchten Probeflächen der Bienen- und
Wespenerfassung 79
Tabelle 4-20: Liste der nachgewiesenen Laufkäferarten die nach der Roten Liste Schleswig-Holsteins als gefährdet eingestuft wurden, RL D = Rote Liste der gefährdeten Tiere Deutschlands (TRAUTNER,MÜLLER-MOTZFELD &
BRÄUNICKE,1998); RL SH = Rote Liste der in Schleswig-Holstein
gefährdeten Käferarten (ZIEGLER & SUIKAT, 1994) 81 Tabelle 4-21: Nachweisliste der am Standort Levensau festgestellten Arten (SUIKAT,
schriftliche Mitteilung 2011) mit Angaben zu der Roten Listen. RL SH = Rote Liste der in Schleswig-Holstein gefährdeten Käferarten (GÜRLICH
et al., 2011)t 81
Tabelle 4-22: Nachgewiesene Amphibienarten mit Angaben zur Gefährdung gemäß der Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (KLINGE 2003) und der Bundesrepublik Deutschland (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ
1998) 82
Tabelle 4-23: Nachgewiesene Reptilienarten mit Angaben zur Gefährdung gemäß der Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (KLINGE 2003) und der Bundesrepublik Deutschland (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ
1998) 84
Tabelle 4-24: Nachgewiesene Brutvogelarten (2011/ 2014) im Untersuchungsraum unter Angabe der Gefährdungsgrade gemäß der Roten Listen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) (SÜDBECK et al. 2007) und des
Landes Schleswig-Holstein (SH) (KNIEF et al. 2010) 85 Tabelle 4-25: Nachgewiesene Fledermausarten mit Angabe der Gefährdung nach
Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (BORKENHAGEN 2014) und der Bundesrepublik Deutschland (MEINIG ET AL.2009) 89 Tabelle 4-26: Biotopstrukturen für die als Flugrouten bestimmten Bereiche 90 Tabelle 4-27: Nachgewiesene Kleinsäugerarten mit Angabe zur Gefährdung gemäß
der Roten Listen des Landes Schleswig-Holstein (BORKENHAGEN 2001) und der Bundesrepublik Deutschland (BUNDESAMT FÜR
NATURSCHUTZ 1998) 91
Tabelle 4-28: Bewertung der Amphibienfundorte im Untersuchungsraum 94 Tabelle 4-29: Übersicht der Datengrundlagen Schutzgut Boden 102 Tabelle 4-30: Bodenmaterial und Untergrund im Vorhabenbereich 104
Tabelle 4-31: Übersicht der Beurteilungsgrundlagen 107
Tabelle 4-32: Salzgehalt im Untersuchungsraum an den Messstellen MZB 11 und
MZB 12 (vgl. TGP 2008) 110
Tabelle 4-33: Sauerstoffgehalte im Jahr 2008 bei Kkm 93,25 111 Tabelle 4-34: Chemische Güteindices bei Kkm 93,25 [MZB 12] (vgl. CLL 2008) 112 Tabelle 4-35: Übersicht der Datengrundlagen Klima / Luft 117 Tabelle 4-36: Messwerte ausgewählter LÜSH-Stationen für das Orientierungsjahr
2001 und das jeweils aktuellste verfügbare Jahr sowie verwendete
Hintergrundbelastung (vgl. LAIRM-Consult, 2010) 120
Tabelle 4-37: Datengrundlagen Landschaft 122
Tabelle 4-38: Bewertung von Qualität und Empfindlichkeit der abgegrenzten
Landschaftsbildeinheiten 129
Tabelle 4-39: Verwendete Datengrundlagen 131
Tabelle 4-40: Erfasste Fundstellen gem. Archäologischem Landesamt Schleswig
Holstein (vgl. HAUCKE, SEGSCHNEIDER, 2009) 132 Tabelle 4-41: Urnenfelder, Einzelfunde und Grabhügel gem. Archäologischem
Landesamt Schleswig- Holstein
(vgl. HAUCKE,SEGSCHNEIDER, 2009 und ALSH 2015) 132 Tabelle 4-42: Kultur- und Sachgüter im Untersuchungsraum gem. der Angaben der
Landschaftspläne sowie der Auflistungen zu Kulturdenkmalen und
Denkmalen 132
Tabelle 4-43: Schutzgutbezogene Zusammenstellung von Wechselwirkungen
(nach FGSV, 1997, verändert) 139
Tabelle 5-1: Übersicht der Wirkfaktoren und der zu erwartenden Auswirkungen auf
die Schutzgüter des UVPG 142
Tabelle 5-2: Konfliktübersicht baubedingte Lärmemissionen 149 Tabelle 5-3: Lärmbetrachtung Schleusenanlage Kiel-Holtenau 155
Tabelle 5-4: Anlagebedingte Biotopverluste 159
Tabelle 5-5: Baubedingte Inanspruchnahme von Biotopen 162 Tabelle 5-6: Durch die Verbringung betroffene Biotope im Bereich der Fläche B 76 I 164 Tabelle 5-7: Baubedingt in Anspruch genommen Biotope im Bereich der optionalen
Baustraße 164
Tabelle 5-8: Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme von wassergeprägten
Biotopen (Grundwasser) 180
Tabelle 5-9: Temporäre Beeinträchtigungen von Biotopen (Grundwasser) 179 Tabelle 5-10: Immissionswerte für Plan- und Planungsnullfall in Bezug auf
Immissionsgrenzwerte 185
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AbAblV Abfallablagerungsverordnung
Abs. Absatz
Art. Artikel
ArtSchVO Artenschutzverordnung
AWZ Ausschließliche Wirtschaftszone BArtSchVO Bundesartenschutzverordnung
BauNVO Verordnung über die bauliche Nutzung von Grundstücken BAW Bundesanstalt für Wasserbau
BBodSchG Bundesbodenschutzgesetz BBodSchV Bundesbodenschutzverordnung
bezgl. bezüglich
BfG Bundesanstalt für Gewässerkunde BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchV Bundesimmissionsschutzverordnung BMU Bundesumweltministerium
BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz
B-Plan Bebauungsplan
bzw. beziehungsweise
C6H6 Benzol
ca. circa
CO Kohlenmonoxid
dB(A) Schalldruckpegel in Dezibel für das menschliche Ohr
d.h. das heißt
DSchG Denkmalschutzgesetz DWD Deutscher Wetterdienst
ELC Europäische Landschaftskonvention
evtl. eventuell
F-Plan Flächennutzungsplan
GDWS-ASt Nord Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Außenstelle Nord
GGB Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung
GOK Geländeoberkante
GÜBAK Gemeinsame Übergangsbestimmung zum Umgang mit Baggergut in den Küstengewässern
h Stunde
ha Hektar
HABAK-WSV Handlungsanweisung für den Umgang mit Baggergut im Küstenbereich i.d.R. in der Regel
i.d.S. in diesem/dem Sinne insbes. insbesondere
i.S.d. im Sinne des i.V.m. in Verbindung mit
Kap. Kapitel
Kkm Kanalkilometer
KW Kohlenwasserstoffe
LAGA Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall LB Landschaftsbestandteil
LBodSchG Gesetz zur Ausführung und Ergänzung des Bundesbodenschutz-Gesetzes (Landesbodenschutz- und Altlastengesetz)
LFischG Landesfischereigesetz LNatSchG Landesnaturschutzgesetz
LMU-SH Landesministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
LP Landschaftsplan
LÜSH Lufthygienische Überwachung Schleswig-Holstein
µg Mikrogramm
m Meter
m³ Kubikmeter
min Minute
mm Millimeter
m/s Meter pro Sekunde
NHN Normalhöhennull
NN Normal Null NO2 Stickstoffdioxid
NO Nordost
NOK Nord-Ostsee-Kanal
Nr. Nummer
NW Nordwest
o.g. oben genannt
PAK polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe PFA Planfeststellungsabschnitt
PM-10 Schwebstaub < 10 Mikrometer
PN Pegelnullpunkt
RL Rote Liste
s.a. siehe auch
SO2 Schwefeldioxid
SO Südost
SW Südwest
TA Lärm Technische Anleitung Lärm TA Luft Technische Anleitung Luft
TEU Twenty-Foot Equivalent Unit (33,2 m³) TOC total organic carbon
u.a. und anderem
UR Untersuchungsraum
u.U. unter Umständen
UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVS Umweltverträglichkeitsstudie
UVU Umweltverträglichkeitsuntersuchung
v.a. vor allem
vgl. vergleiche
WaStrG Bundeswasserstraßengesetz
WHG Wasserhaushaltsgesetz
WRRL EU-Wasserrahmenrichtlinie
WSA Wasser- und Schifffahrtsamt
WSV Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
z.B. zum Beispiel
1 EINFÜHRUNG
1.1 Aufgabenstellung und Zielsetzung
Der Nord-Ostsee-Kanal (NOK) verbindet auf einer Länge von knapp 100 Kilometern die Nordsee bei Brunsbüttel mit der Ostsee bei Kiel. Die international als Kiel-Canal bezeichnete Wasserstraße wurde 1895 dem Schifffahrtverkehr übergeben.
Im Zuge von Anpassungen an Anforderungen aus der Marineschifffahrt erfolgte bereits 1914 eine erste Kanalverbreiterung. Der Kanalwasserspiegel wurde dabei von 69 auf 101 Meter verbreitert. Die nautisch wichtige Sohlbreite wurde von 29 Meter auf 44 Meter erweitert (vgl.
Abbildung 1-1).
Abbildung 1-1: Ausbauquerschnitt NOK 1895 und 1914
Um Schiffsbegegnungen zu ermöglichen, wurden in Abständen Kanalaufweitungen als Wei- chen geschaffen.
Während im Zuge der zweiten Kanalverbreiterung die NOK-Weststrecke (KKm 0 bei Bruns- büttel – Kkm 79,9 bei Königsförde) zwischen 1965 und 2000 sukzessive auf eine Sohlbreite von 90 Metern verbreitert wurde, besteht im Bereich der NOK- Oststrecke (Kkm 79,9 bis 98 bei Kiel) unverändert der Ausbauquerschnitt von 1914.
Durch die sich deutlich veränderten Schiffsgrößen (vgl. Abbildung 1-2 obere Kurve), die da- mit verbundenen natürlichen Begrenzungen des verfügbaren Kanalwassers und der durch das Gutachten zur Entwicklung der Flottenstruktur auf dem NOK (PLANCO, 2004) prognos- tizierten weiteren Zunahme des Schiffsverkehrs wird eine Anpassung der NOK-Oststrecke an die Verkehrsentwicklung erforderlich (vgl. Planunterlage 1-1, Kapitel 2.3). Die laufende Dokumentation über die Entwicklung der NOK-Verkehrszahlen bestätigt dies (vgl. Abbildung 1-2).
Abbildung 1-2 Entwicklung des Schiffsverkehrs und der Schiffsgrößen auf dem NOK
Verkehrswasserbauliches Ziel der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist deshalb, für die Kanalschifffahrt im Gesamtbereich der NOK-Oststrecke uneingeschränkten Begegnungsverkehr bis zur Begegnungsziffer 8 (vgl. Planunterlage 1-1, Kapitel 2.3, Abbil- dung 7) zu ermöglichen und somit die Leistungsfähigkeit und Attraktivität des NOK als inter- nationale Wasserstraße zu sichern.
Die geplante Verbreiterung des NOK geschieht durch eine Kanalaufweitung im Bereich der Kurveninnenradien zwischen den Weichen auf eine Sohlbreite von 75 Meter (vgl. Abbildung 1-3).
Abbildung 1-3: Ausbaubereich NOK-Oststecke
Die Verbreiterung des NOK zwischen der Weiche Königsförde und der Weiche Schwarten- bek (Kkm 79,9 bis 92,1) wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 04.12.2013 (Az.:
3100P-143.3/52) planfestgestellt (vgl. Abbildung 1-3, rot).
Gegenstand des jetzigen Verfahrens ist die Verbreiterung des NOK zwischen Kkm 93,2 und 94,2 und der Ersatzneubau der kombinierten Straßen- und Eisenbahnhochbrücke Levensau (HB Lev 1) bei Kkm 93,48 (vgl. Abbildung 1-3, grün).
Die HB Lev 1 stammt aus der Kanalbauzeit 1894 und ist die älteste Brücke über dem NOK.
Durch die Bauwerksgeometrie wird die in voller Höhe nutzbare Kanalwasserspiegelbreite deutlich eingeschränkt (vgl. Abbildung 1-4). Darüber hinaus verfügt das bestehende Trag- werk nicht über die den heutigen Sicherheitsanforderungen genügenden Tragreserven ge- genüber Einwirkungen aus Schiffsstoß.
Der Bereich umfasst die engste Stelle im Gesamtverlauf des NOK. Die Brückengeometrie verstärkt die Enge. Der Bereich wird als nautisch sensibel eingestuft. Schiffsbegegnungen werden hier grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. Abbildung 1-5).
Abbildung 1-4: Schiffspassage im Bereich HB-Lev 1
Abbildung 1-5: Luftbild NOK im Bereich HB Lev 1
Zur Erreichung der verkehrlichen Ziele und zur Anpassung des bestehenden Kreuzungbau- werkes an die heutigen technischen Anforderungen soll der NOK im Bereich Kkm 93,2 – 94,2 verbreitert und die HB Lev 1 durch einen Neubau ersetzt werden.
Zur Erlangung des Baurechts wird ein Planfeststellungsverfahren gemäß WaStrG §§ 14 ff.
durchgeführt.
Die hier vorliegende Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) ist Teil der Planfeststellungsunterla- gen und wurde von der Arbeitsgemeinschaft Trüper Gondesen Partner, Planungsgruppe Umwelt sowie dem Büro leguan (Arge TGP / PU / LEGUAN) im Auftrag der WSV erstellt.
1.1.1 Überblick Gesamtvorhaben
Im Rahmen des Ausbaus der NOK-Oststrecke soll der Kanalquerschnitt an die Anforderun- gen der aktuellen Verkehrsentwicklung angepasst werden.
Der 1. Planfeststellungsabschnitt für das Vorhaben Ausbau der NOK-Oststrecke zwischen den Weichen Groß-Nordsee und Schwartenbek (Kkm 79,9 bis 92,1) wurde mit dem Plan- feststellungsbeschluss vom 04.12.2013 (Az.: 3100P-143.3/52) planfestgestellt.
Der 2. Planfeststellungsabschnitt umfasst die Erweiterung der Kanalsohle auf einheitlich 75 m zwischen den Kurven Schwartenbek und Projensdorf von Kanal-Km 93,2 bis Kanal-Km 94,2. Im Zuge der Kanalverbreiterung ist der Ersatzneubau der 1. Hochbrücke Levensau (Hb Lev 1) bei km 93,48 vorgesehen. Der 2. Planfeststellungsabschnitt ist Gegenstand der hier vorliegenden UVS.
Nach derzeitigem Planungsstand wird davon ausgegangen, dass die Gesamtbauzeit für den Ersatzneubau der HB Lev 1 ca. 46 Monate betragen wird. Die Arbeiten zur Kanalverbreite- rung erfolgen nach Fertigstellung des Ersatzneubaus in einem Zeitraum von ca. 24 Monaten (vgl. Planunterlage 1-1 bis 1-2).
1.1.2 Technische Voruntersuchungen
Für die Bearbeitung der Planfeststellungsunterlage wurden stufenweise technische Vorun- tersuchungen durchgeführt. Dabei wurden jeweils mindestens drei unabhängige Varianten entwickelt und bewertet. Die so ermittelten Vorzugsvarianten wurden als Randbedingung für die jeweils weitere Voruntersuchung festgelegt.
Im Folgenden werden die Voruntersuchungen in der Reihenfolge der Bearbeitung erläutert (vollständige Zusammenstellung der Voruntersuchung vgl. Planunterlage 6-1 bis 6-7).
1.1.2.1 HU-Entwurf zum Ersatzneubau der Hochbrücke Levensau
Die mit Datum vom 14.05.2009 durch das BMVBS genehmigte Haushaltunterlage (HU- Entwurf) hatte das Ziel, den Rahmen für den bereitzustellenden Investitionsbedarf zu ermit- teln. Geplant war, einen Ersatzneubau zwischen den vorhandenen Brücken zu realisieren.
Die vorhandene HB Lev 1 sollte im Zuge der Kanalverbreiterungen rückgebaut werden.
Abbildung 1-6 : Kanalverbreiterung gem. Entwurf-HU. Uferlinie und Böschungseingriff rot hinterlegt.
Vorteil der Lösung war die weitgehend vom Schienen- und Straßenverkehr unabhängige Umsetzbarkeit der Maßnahme. Die Kanalverbreiterung folgte dem Prinzip der Verbreiterung der Kurveninnenradien zwischen den Weichen Schwartenbek und Projensdorf. Diese Aus- bauplanung wurde bereits 1984 bei der Anordnung der Stützenstellungen beim Bau der pa- rallelen Kraftfahrtstraßenbrücke HB Lev 2 berücksichtigt (vgl. Abbildung 1-6).
Nachteil der Lösung war der notwendige Eingriff in die kanalufernahe Bebauung des Stadt- teils Kiel-Suchsdorf (vgl. Abbildung 1-6 rot hinterlegt). Die zeitnahe Sicherstellung der Bauf- reiheit konnte durch die absehbar geringe Bereitschaft aller Anwohner zum Verkauf ihrer Privatgrundstücke nur eingeschränkt gewährleistet werden. Nachteil war weiterhin, dass der beabsichtigte Rückbau der Widerlager der bestehenden HB Lev 1 wegen der bekannten Fledermausvorkommen im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit als problematisch einge- stuft wurde.
Als Grundlage für die weiteren Planungen sollten deshalb zunächst Lösungswege zu den Fragestellungen des Artenschutzes (Fledermaushabitat) aufgezeigt werden.
1.1.2.2 Variantenuntersuchung Fledermaushabitat
Zur Beantwortung der artenschutzrechtlichen Fragestellungen wurden der Architekt v.Kessel (Zartwitz) und der Gutachter Dr. Dietz (ITN Gonterskirchen) mit der Erstellung einer Mach- barkeitsuntersuchung zum Bau eines eigenständigen Ersatzhabitates und verschiedener alternativer Varianten beauftragt (vgl. Planunterlage 4-1). Alle Varianten wurden vor dem Hintergrund der Erreichung der verkehrlichen Ziele, Gesamtwirtschaftlichkeit und der Ge- nehmigungsfähigkeit bewertet.
Im Einzelnen wurden folgende Varianten untersucht und bewertet:
Variante 1: Rückbau beider Widerlager. Schaffung eines standortnahen, bauphysi- kalisch äquivalenten Ersatzhabitates
Der Rückbau beider Widerlager entspricht den Ausbauzielen der WSV vollständig. Für eine Rückbaugenehmigung ist die Kontinuität der ökologischen Funktion sicherzustellen. Eine Rückbaugenehmigung kann deshalb erst nach vollständiger Annahme des Ersatzhabitates erfolgen.
Die mittelfristigen Aussichten für eine vollständige Annahme des Ersatzhabitates durch die Fledermäuse wurden als gering eingeschätzt. Die Variante wurde deshalb als nicht ausfüh- rungssicher eingestuft. Die verkehrswasserbaulichen Zielsetzungen können mittelfristig nicht garantiert werden.
Variante 2: Erhalt beider Widerlager
Der Erhalt beider Widerlager ist begründet durch die erforderliche Raumgewinnung zur Ver- breiterung des NOK mit den verkehrswasserbaulichen Zielsetzungen der WSV vereinbar (vgl. Kapitel 1.1.1).
Variante 3: Rückbau eines Widerlagers. Erhalt und biologische Aufwertung des ver- bleibenden Widerlagers
Die Lösung wird aus Sicht des Artenschutzes für verträglich und grundsätzlich genehmi- gungsfähig gehalten. Der Erhalt eines Widerlagers erfüllt die verkehrswasserbaulichen Ziele, ist jedoch nur mit hohem Investitionsaufwand erreichbar.
Variante 3 (erhalt eines Widerlagers als Fledermaushabitat, im Gutachten „Scenario 3“) wur- de unter Abwägung der Einzelkriterien als Vorzugsvariante gewählt.
1.1.2.3 Variantenuntersuchung Kanaltrassierung
Unter Berücksichtigung der Bewertungen aus den Kapiteln 1.1.2.1 und 1.1.2.2 wurden Vari- anten für mögliche Kanaltrassierungen erarbeitet (vgl. Planunterlage 6-1 bis 6-3 und Planun- terlage 1-1, Kapitel 4.1). Folgende Randbedingungen waren zu berücksichtigen:
• Dauererhalt eines Widerlagers als Fledermaushabitat
• Reduzierung von Eingriffen im Bereich der NOK-seitigen Randbebauung des Stadt- teils Kiel-Suchsdorf
• Schutz des nördlichen Pfeilers der parallelen Bundesstraßenbrücke und seiner Grün- dung vor Auswirkungen aus Schiffsanprall.
Im Ergebnis wurde eine Kanaltrassierung entwickelt, bei der die Verbreiterung durch Ver- schub der Kanalachse nach Norden erfolgt. Die Kanalwasserbreite konnte durch hydrody- namische Optimierung gegenüber dem Ausbaubereich der übrigen Oststrecke von 141 m auf 117 m reduziert werden. Die Realisierung der reduzierten Breite erfolgt durch Fassung der Kanalufer in Uferwänden (vgl. Planunterlage 1-1, Abbildung 16).
Die Trassierung ist so gewählt, dass das bestehende Widerlager Süd dauerhaft erhalten bleiben kann. Eingriffe im Bereich Kiel-Suchsdorf werden entbehrlich.
Die Erfüllung des verkehrlichen Ziels „Begegnungsziffer 8“ wurde durch eine Schiffsfüh- rungssimulation bestätigt.
1.1.2.4 Variantenuntersuchung Brückenbau
Auf Grundlage der Ergebnisse der Kapitel 1.1.2.1 -1.1.2.3 wurden unterschiedliche Brücken- systeme untersucht (vgl. Planunterlage 6-5). Die Varianten wurden mit Hilfe folgender Krite- rien bewertet:
• technische Qualität
• Ausführungssicherheit
• Ästhetik
• Umweltverträglichkeit
Als die alle Anforderungen am besten erfüllende Variante wurde ein Brückensystem ermittelt, bei dem das vorhandene südliche Widerlager überbaut werden kann, ohne sich selbst an der Lastabtragung der Neubaukonstruktion zu beteiligen. Die Brücke selbst kann in Großseg- menten innerhalb der aus Gründen des Artenschutzes vorgegebenen Zeitfenster (vgl. Plan-
unterlage1-1, Abbildung 31) montiert werden. Erforderliche Vollsperrungen des Streckenb- schnittes innerhalb dieser Zeitfenster wurden mit der DB-AG vereinbart.
Das Brückentragwerk selbst wird so konzipiert, dass hohe horizontal wirkende Fundament- lasten entgegen den Lasten aus Widerlagerhinterfüllung wirken. Die Aufwendungen für die notwendigen Böschungssicherungen im Bereich Widerlager Süd können so nennenswert reduziert werden.
Die Variante „II h4 (Spreizbogenbrücke)“ erfüllt die Summe aller Anforderungen am besten und erlangte die höchste Gesamtwertungszahl. Sie wurde deshalb als Zielvariante festgelegt (vgl. Planunterlage 1-1, Abbildung 33).
1.1.2.5 Variantenuntersuchung Straßen- und Gleisbau
Die Variantenuntersuchungen zum Straßen und Gleisbau erfolgten unter folgenden Randbe- dingungen:
• Beibehaltung der Entwurfsgeschwindigkeiten und Streckenklasse
• weitgehende Weiternutzung des vorhandenen Dammkörpers
• weitgehender Erhalt des vorhandenen Böschungsbewuchses
• Vermeidung von Böschungsverbreiterungen im Bereich von Kiel-Suchsdorf
Bei der Zielvariante erfolgt eine Verdrehung der der Bahnachse im Uhrzeigersinn unter Aus- nutzung der technischen Grenzparameter. Die erforderlichen Dammverbreiterungen können im Süden auf eine Länge von rd. 400 Metern im Feld zwischen Brücken HB Lev 1 und HB Lev 2 vorgenommen werden. In Norden erfolgt die Verbreiterung westlich des vorhandenen Straßendammes auf eine Länge von rd. 200 Metern (vgl. Planunterlage 1-1, Kapitel 4.6.2).
Die Variante wurde von den zuständigen Stellen der DB-AG fahrdynamisch geprüft und be- stätigt.
1.1.2.6 Variantenuntersuchung Kanalausbau
Auf Grundlage der Ergebnisse der Kapitel 1.1.2.1. -1.1.2.4 (vgl. Planunterlage 6-1 bis 6-3) erfolgten Variantenuntersuchungen zum Kanalausbau (vgl. Planunterlage 6-4).
Neben der mit der Trassierungsuntersuchung festgeschriebenen einheitlichen Anpassung der Sohlenbreite auf 75 m (Kkm 93,2 – 94,2) im optimierten Querschnitt lag der Schwerpunkt der Variantenuntersuchung in der Entwicklung der
• Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen
• Verbringung der anfallenden Aushubmassen
1.1.3 Vorhabensbestandteile - wesentliche Wirkfaktoren und Wirkungen (bau-, anlage- und betriebsbedingt)
In der vorliegenden Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) wird nur noch die planfestzustellen- de Lösung betrachtet. Die einzelnen Vorhabenbestandteile werden im Rahmen der UVS beurteilt
Gegenstand der UVS (als Dokumentation der Umweltverträglichkeitsuntersuchungen ) sind die Ausbaumaßnahmen am Nord-Ostsee-Kanal im Bereich der Levensauer Hochbrücken und der Anschluss der Kurve Projensdorf (Kkm 93,2 und 94,2) mit einer einheitlichen Erwei- terung der Sohlbreite auf 75 m sowie einer Vergrößerung der Kurvenradien von r = 2000 m östlich und westlich des Brückenbereiches. Des Weiteren erfolgt ein Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke. Über die Brücke werden die Verkehrswege der DB AG Strecke Kiel – Eckernförde sowie die Kreisstraße K 27 einschließlich Geh- und Radweg überführt.
Zum Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals im Bereich der alten Levensauer Hochbrücke wurden verschiedene Voruntersuchungen durchgeführt. Dadurch sollten vorab verschiedene Varian- ten geprüft werden um eine Lösung zu finden, um den Abschnitt heutigen Anforderungen so anzupassen, dass der Schiffsverkehr ohne Engpässe ablaufen kann. Eine kurze Beschrei- bung der Ergebnisse der einzelnen Voruntersuchungen ist unter 1.1.2. aufgeführt sowie im Erläuterungsbericht (vgl. Planunterlage 1-1) enthalten. Die vollständigen Unterlagen der ein- zelnen Voruntersuchungen sind im Ordner 6 zu finden.
2010 wurden außerdem die denkbaren Szenarien des Brückenneubaus der Alten Levensau- er Hochbrücke hinsichtlich ihrer artenschutzrechtlichen Wirkung auf die vorkommenden Fle- dermausarten untersucht (vgl. Kapitel 1.1.2.2 und Planunterlage 4-4-1). Im Ergebnis wird aus artenschutzrechtlicher Sicht dabei der Teilabriss und Erhalt eines Widerlagers durch Integra- tion in den Neubau favorisiert.
Die wesentlichen zu erwartenden Vorhabenmerkmale, welche zu erheblichen bau-, anlage- bzw. betriebsbedingten Auswirkungen auf die Umwelt führen können, sind:
der für die Erweiterung des Kanalprofils sowie die Errichtung der neuen Brückenwiderla- ger erforderliche Flächenbedarf (anlagebedingte Auswirkungen),
Veränderung des Landschaftsbildes und Verlust eines kulturhistorischen Bauwerkes durch den Ersatzneubau der Levensauer Hochbrücke (anlagebedingte Auswirkungen), Veränderung von Relief- und Oberflächengestalt durch die Verbreiterung und Neuanlage
von Böschungen und Bauwerken (anlagebedingte Auswirkungen),
die Verbringung der anfallenden Bodenaushubmassen (bau- bzw. anlagebedingte Aus- wirkung),
die durch die Baustelleneinrichtung sowie Lagerflächen während der Bauzeit befristet beanspruchten Flächen und Barrierewirkungen (baubedingte Auswirkungen),
die durch die Bautätigkeit verursachten Wirkungen wie insbes. Lärm- und Schadstoff- emissionen, Erschütterungen, Wassertrübung und Verkehr (baubedingte Auswirkungen), die durch eine höhere Verkehrsdichte und den Verkehr möglicherweise größerer Schiffe
auf dem NOK verursachten (zusätzlichen) Wirkungen wie insbes. Lärm- und Schadstof- femissionen (betriebsbedingte Auswirkungen).
Der Einwirkungsbereich der bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen des geplanten Ausbaus kann, je nach der räumlichen Ausbreitung der Wirkungen, unterschied- lich sein. Zu berücksichtigen ist, dass durch den vorhandenen NOK mit seinem Schiffsver- kehr und die Relikte aus der Bauzeit des NOK (Kippländer) bereits unterschiedliche anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen vorhanden sind.
Im Unterschied zum 1. PFA ist infolge der geringeren Ausmaße des Vorhabens ein vermin- derter Flächenbedarf festzustellen. Zusätzlich ist mit Lärm-, Staub- und evtl. Geruchemissio- nen im Zuge von Abriss und Neubau der Alten Levensauer Hochbrücke zu rechnen. Des Weiteren sind im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau der Brücke vertiefte artenschutz-
rechtliche Untersuchungen erstellt worden, da sich in deren Widerlagern ein bedeutsames Winterquartier des Großen Abendseglers (Nyctalus noctula), einer Fledermausart des An- hangs IV der FFH-Richtlinie, befindet (vgl. Planunterlage 4-4).
Abbildung 1-7: Übersicht der Vorhabensfläche
1.2 Methodik
1.2.1 Methodische Grundstruktur
Die allgemeine Vorgehensweise der UVS kann in 3 Teile gegliedert werden:
1) Bestandsaufnahme und fachliche Beurteilung
Ermitteln und Beschreiben der Werte und Funktionen des Raumes und seiner Bestand- teile für die Schutzgüter (gem. § 2 Abs. 1 UVPG) Menschen einschließlich der menschli- chen Gesundheit; Tiere, Pflanzen einschließlich der biologischen Vielfalt; Boden; Was- ser; Klima; Luft; Landschaft; Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen bzw. Wechselwirkungskomplexe (Sachebene),
Bewertung der Raumeigenschaften im Hinblick auf die erwarteten Wirkfaktoren (Wert- ebene).
2) Auswirkungsprognose
Ermitteln und Beschreiben der Wirkfaktoren und Wirkungen, Ermitteln der prognostizierten Umweltauswirkungen
3) Beeinträchtigungen und Ausgleich
Ermitteln, Beschreiben und Bewerten der Vermeidung, der Verminderung und der Aus- gleichsfähigkeit von erheblichen Beeinträchtigungen der Umwelt.
Bestandsaufnahme und fachliche Beurteilung
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit, Bedeutung bzw. Empfindlichkeit der Schutzgüter und der vorhandenen Vorbelastungen erfolgt systematisch für jedes der im sog. Scoping (§ 5- Termin UVPG) am 31.01.2011 als relevant eingestuften Schutzgutes, aber auch anhand deren Wechselwirkungen untereinander.
Es erfolgt jeweils eine schutzgutbezogene Ermittlung und Beschreibung sowie eine Bewer- tung des Ist-Zustandes.
Die Bewertung orientiert sich an den Vorgaben des „Leitfaden zur Umweltverträglichkeitsprü- fung an Bundeswasserstraßen“ (BMVBS 2007) bzw. alternativ an den Hinweisen der Version von 1996 (BfG 1996), soweit diese noch Verwendung finden können sowie dem Orientie- rungsrahmen Straßenbau S-H (LANDESAMT FÜR STRAßENBAU UND STRAßENVERKEHR
SCHLESWIG-HOLSTEIN,2004).
Die Werteinstufung erfolgt soweit möglich und sinnvoll in einer fünfstufigen ordinalen Skala entsprechend der tatsächlich vorgefundenen Qualitätsmerkmale bzw. Ausstattung. Alternativ werden die untersuchten Parameter in Wertelemente „allgemeiner“ und „besonderer“ Bedeu- tung unterteilt.
Auswirkungsprognose
Die zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen des Vorhabens gem.
§ 6 Abs. 3 Nr. 3 UVPG sind zu ermitteln, zu beschreiben und im Anschluss zu bewerten. Die Grundlage bilden der im § 5-Termin festgelegte Untersuchungsrahmen und –raum.
Entsprechend der unterschiedlichen Umweltauswirkungen, Eingriffsfaktoren sowie Art, Inten- sität, räumlicher Ausbreitung und Dauer des Auftretens der verschiedenen Wirkfaktoren / Wirkungen erfolgt eine Unterscheidung in flächenhaft (quantitative) und nicht flächenhaft erfassbare Wirkungen (qualitative). Flächenhaft erfassbar ist die im Zusammenhang mit dem Vorhaben überbaute bzw. in Anspruch genommene zerstörte Erdoberfläche sowie die Flä- che, die infolge der Wirkungen zu einer Beeinträchtigung oder Gefährdung des Naturhaus- haltes und der Umwelt des Menschen führt. Während sich der Flächenverbrauch relativ fest umreißen lässt, sind Wirkungen wie stoffliche Einträge, Stör-, Trenn- und Barriereeffekte (Trennung funktionsräumlicher Zusammenhänge) und Veränderungen standortspezifischer abiotischer Verhältnisse, von Nutzungsstrukturen sowie des Landschaftsbildes hier qualitativ dargestellt. Für die quantitativ erfassbaren Wirkungen (z.B. Lärm- und Schadstoffemissio- nen) ist entsprechend ihrer Ausbreitung und Intensität eine Abgrenzung nach Wirkzonen möglich, während die qualitativ erfassbaren Wirkungen ohne Dimension sind (z.B. Barriere- wirkungen).
Die Auswirkungsprognose erfolgt anhand einer Verknüpfung der technischen Planungen i. M. 1:2.000 mit den Bestandsaufnahmen zur ökologischen und nutzungsbezogenen Emp- findlichkeit des Untersuchungsraumes i. M. 1:5.000 - 25.000 unter Berücksichtigung der Vor- belastungen. Bei Prognose und Bewertung der Auswirkungen des Ersatzneubaus der alten Levensauer Hochbrücke und des Ausbaus des NOK wird generell nach bau-, anlage- und
betriebsbedingten Wirkungen unterschieden. Im Falle anlage- und betriebsbedingter Eingriffe ist grundsätzlich von langfristigen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes auszugehen.
Baubedingte Wirkfaktoren sind verursacht durch temporäre Baustelleneinrichtungen und Materialtransporte im Bereich der Eingriffsflächen und der Verbringungsflächen sowie die Flächen für Boden- und Materialablagerungen. Dies können bspw. Lärm-Emissionen von Fahrzeugen oder auch Vegetationsverluste durch die Baufeldbereitung sein. Baube- dingte Wirkfaktoren bilden insgesamt den Schwerpunkt der im Zuge des Kanalausbaus zu erwartenden Wirkungen.
Anlagebedingte Wirkfaktoren sind über Neuversiegelung bspw. im Bereich neuer Wege- verbindungen oder Uferbefestigungen bzw. Entsiegelungen, Flächenverbrauch sowie ei- ne Modifikation der Flächenverhältnisse von Land- und Wasserflächen, Veränderung des Landschaftsbildes und Verlust eines kulturhistorischen Bauwerkes sowie dem Verlust von Lebensräumen (insbes. Fledermäuse)durch den Ersatzneubau der Levensauer Hochbrücke gegeben.
Betriebsbedingt sind bei einem Ausbau des NOK insbesondere Lärm- und Schadstof- femissionen, aber auch eine veränderte Situation von radarinduzierte Emissionen elekt- romagnetischer Strahlung zu nennen. Diese ergeben sich infolge der erwarteten Verän- derungen von Verkehrsmengen und -abläufen auf dem NOK.
Im Ergebnis der Auswirkungsprognose werden die zu erwartenden erheblichen nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens auf die einzelnen Schutzgüter ermittelt und benannt. Das Vor- liegen erheblicher Auswirkungen leitet sich dabei zum einen u.a. aus der Intensität und Dau- er der Beeinträchtigung und der Größe der Eingriffsfläche und zum anderen aus der spezifi- schen Empfindlichkeit der betroffenen Schutzgüter ab. Indikatoren für die Empfindlichkeit sind u.a. die funktionale Bedeutung und der naturschutzfachliche Wert der beanspruchten Fläche sowie die Regenerationsfähigkeit von Lebensraumtypen, Populationen und Funktio- nen. Eine Beurteilung der Erheblichkeit im Sinne der Eingriffsregelung ist jedoch nicht Auf- gabe der UVS. Die Konkretisierung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung mit Eingriffs- bilanzierung und Erstellung eines Maßnahmenkonzepts zur Kompensation erheblicher Ein- griffe erfolgt in der Landschaftspflegerischen Begleitplanung.
Beeinträchtigungen und Ausgleich (Hinweise auf Maßnahmen zur Vermeidung, Minde- rung zum Ausgleich oder Ersatz)
Unvermeidbare Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild sind im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu kompensieren. Im Rahmen der UVS wird auf die Aspekte der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung prinzipiell eingegangen. Vorschläge für geeigne- te Kompensationsmaßnahmen werden formuliert. Gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 UVPG ist eine Beschreibung der Maßnahmen erforderlich, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswir- kungen des Vorhabens vermieden, vermindert, ausgeglichen oder ersetzt werden können.
Die UVU gibt hierzu Hinweise, die im LBP konkretisiert werden.
1.2.2 Untersuchungsrahmen
Die Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVS) gemäß § 5 UVPG für das Vorhaben „Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals zwischen Km 93,2 – 94,2“ wurde bezogen auf das eigentliche Ausbauvorhaben getroffen. Grundlage hierfür war der vom WSA Kiel-Holtenau zum Scoping-Termin für den ursprünglichen Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1 am 31. Januar 2011 vorgelegte Vorschlag zu Inhalt, Umfang und Untersuchungsmethoden der UVS (Festsetzung des Untersuchungsrahmens vom 27.05.2011 [WSV, Akt. Z.: P 143.3/62]).
Zur Ermittlung und Bewertung von möglichen Umweltauswirkungen der verschiedenen Vor- habensbestandteile wurden für die zu betrachtenden Schutzgüter in Abhängigkeit von der Reichweite der zu erwartenden umweltrelevanten Wirkungen des Vorhabens unterschiedli- che Untersuchungsräume abgegrenzt (vgl. Kapitel 1.2.3).
Darüber hinaus wurde eine Anzahl weiterer Spezialuntersuchungen durchgeführt und für die Bearbeitung der UVS ausgewertet. Hierzu zählen
Auswirkungsprognose Verbringungskonzept (vgl. Planunterlage 5-2-1 und Planunterlage 6-9)
Hydrogeologische Gutachten (vgl. Planunterlage 6-8) Lärmgutachten (vgl. Planunterlage 5-6)
Gutachten zu Schadstoffen (vgl. Planunterlage 5-7)
Floristische und faunistische Untersuchungen (vgl. Planunterlagen in Ordner 4) Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie (vgl. Planunterlage 5-8)
Expertise zu schiffsbedingten Emissionen elektromagnetischer Strahlung (vgl. Planunter- lage 5-9)
Die Ergebnisse der floristischen und faunistischen Untersuchungen sind in einem eigenstän- digen Dokument zusammengefasst (vgl. Planunterlage 4-2). Zur Artengruppe der Fleder- mäuse wurden spezielle Untersuchungen durchgeführt, die in der Planunterlage 4-4 doku- mentiert sind. Die Ergebnisse der Untersuchungen dienen als Grundlage für die artenschutz- rechtlichen Fachbeiträge (vgl. Planunterlage 4-3) und für die Bearbeitung des landschafts- pflegerischen Begleitplans (LBP, vgl. Planunterlagen in Ordner 3).
Aufgrund der spezifischen Anforderungen des Naturschutzrechts an die Berücksichtigung streng geschützter Arten wurden eigenständige artenschutzrechtliche Fachbeiträge angefer- tigt. Die Artengruppe der Fledermäuse wird dabei in einem gesonderten artenschutzrechtli- chen Fachbeitrag berücksichtigt (vgl. Planunterlage 4-3-2). Außerdem wurde noch ein Fach- beitrag zur Wasserrahmenrichtlinie erstellt, der die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Bewirtschaftungszielen nach §§ 27 und 47 WHG darstellt (vgl. Kapitel 5.2.4.4). Die Fachbei- träge stellen eine wichtige Grundlage für die Bearbeitung des LBP dar. Zudem erfolgt eine Grobabschätzung der FFH- und artenschutzrechtlichen Eignung sowie der Verträglichkeit mit der WRRL auf Ebene der UVS um ggf. Planungshindernisse erkennen zu können.
Im Rahmen der Planfeststellungsunterlagen zum Ersatzneubau der Levensauer Hochbrücke und dem Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals bei Kkm 93,2-94,2 wurde eine FFH- Verträglichkeitsvoreinschätzung durchgeführt (vgl. Planunterlage 4-1-1), bei der die Natura 2000 Gebiete in mittelbarer und unmittelbarer Lage zum NOK dargestellt wurden. Diese Ge- biete wurden in Bezug auf erhebliche Beeinträchtigungen durch das Vorhaben geprüft und das Erfordernis der Erstellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen dargestellt.
Als Ergebnis aus der FFH-Verträglichkeitseinschätzung wurde für das Gebiet 1626-352
„Kalkquelle am Nord-Ostsee-Kanal in Kiel“ eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung erstellt (vgl. Planunterlage 4-1-2).
1.2.3 Untersuchungsraum
Für die zu betrachtenden Schutzgüter wurden schutzgutspezifische Untersuchungsräume abgegrenzt, die sich aus der räumlichen Ausbreitung der jeweils zu erwartenden umweltrele- vanten Wirkfaktoren herleiten. Der gesamte Untersuchungsraum setzt sich zusammen aus den Wirkräumen der einzelnen Teilvorhaben „Ausbau des Kanalprofils im Bereich der Le-
vensauer Hochbrücken“ und „Abriss der Alten Levensauer Hochbrücke und Ersatzneubau“
inklusive der erforderlichen Baustraßen sowie der relevanten Teilräume der landwirtschaftli- chen Verbringungsfläche für die Bodenaushubmassen.
Die Abgrenzung der Untersuchungsräume ist ausgehend von den vorgesehenen Vorha- bensbestandteilen und den baulichen bzw. betrieblichen Aktivitäten erfolgt. Für die detaillier- te Abgrenzung sind zudem lokale Biotop-Nutzungsstrukturen, wie Orts- und Waldränder, Bachläufe oder Knicks sowie die jeweiligen Wirkfaktoren herangezogen worden (vgl. im Ein- zelnen die Ausführungen zu den Schutzgütern in Kapitel 1.2.4 und 4). Die Untersuchungs- räume von Schutzgütern, welche durch ähnliche Wirkkomplexe und Wirkpfade beeinträchtigt werden und somit vergleichbare Betrachtungsmaßstäbe erfordern, werden zusammenge- führt.
Es werden unterschieden:
Der Untersuchungsraum für die Schutzgüter Landschaft, Mensch, Klima / Luft und Kul- tur- und sonstige Sachgüter.
Der Untersuchungsraum für das Schutzgut Wasser sowie Pflanzen, Tiere und biologi- sche Vielfalt.
Der Untersuchungsraum für das Schutzgut Boden (vgl. Abbildung 1-8).
Abbildung 1-8: Abgrenzung der schutzgutspezifischen Untersuchungsräume
1.2.4 Schutzgutspezifische Methodik zur Bestandserfassung und -bewertung
1.2.4.1 Schutzgut Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit Die Bewertungsmaßstäbe des Schutzgutes Mensch orientieren sich an den Schutzansprü- chen des Menschen und seiner Gesundheit gegenüber vorhabenbedingten Flächen- bzw.
Funktionsverlusten, Lärm- und Schadstoffbelastungen von Wohn- und Erholungsbereichen, sowie bau- und betriebsbedingten Erschütterungen.
Im Vordergrund der Betrachtungen stehen die jeweils als Teilschutzgut behandelte Wohn- funktion (einschließlich der menschlichen Gesundheit), Wohnumfeldfunktion und Erholungs- funktion. Die gutachterliche Beurteilung von Empfindlichkeit und Wertigkeit der Flächen ori- entiert sich grundsätzlich an den Vorschlägen des Leitfadens zur Umweltverträglichkeitsprü- fung an Bundeswasserstraßen (BfG, Hrsg. BMVBS, 2007), wird jedoch an die lokalen Be- sonderheiten des Untersuchungsraums und die spezifischen Vorhabenwirkungen angepasst.
Der Untersuchungsraum für das Schutzgut Menschen leitet sich aus den zu erwartenden Wirkdistanzen von Lärm- und Schadstoffemissionen sowie der potenziellen Auswirkungen der Teilvorhaben auf die Erholungsnutzung ab. Die Erfahrungen aus den Untersuchungen im Zuge des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau der Oststrecke des Nord-Ostsee- Kanals (Kanalkilometer 79,9 bis 92,1) wurden gleichwohl in die Überlegungen zur Abgren- zung des Untersuchungsraumes einbezogen. Der Untersuchungsraum setzt sich aus dem gesamten Eingriffsbereich inkl. der Zufahrtswege (bis zur Einmündung in das klassifizierte Straßennetz) sowie einer 500 m breiten Pufferzone rund um die Teilvorhaben und einer 200 m breiten Pufferzone um Zufahrtswege und Verbringungsflächen zusammen. Aufgrund be- nachbarter, schutzwürdiger Flächen (Wohnbebauung) wird das Gebiet teils erheblich erwei- tert, da eine pauschale, ausschließlich an statischen Abständen (Wirkdistanzen) orientierte Abgrenzung nicht den fachlichen Ansprüchen genügt.
Die zur Bewertung der einzelnen Teilschutzgüter des Schutzgutes Menschen verwendeten Grundlagendaten werden in Kapitel 4.1 genannt.
Teilschutzgut Wohnen
Als Wohngebiete berücksichtigt werden all jene Gebietskategorien der Baunutzungsverord- nung (BauNVO), auf die sich die gesetzlichen Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgeset- zes (BImSchG), der zugehörigen Bundesimmissionsschutzverordnungen (BImSchV) sowie die Orientierungswerte der DIN 18005 zum Schallschutz im Städtebau beziehen. Alle Sied- lungsflächen benötigen entsprechend ihrer Empfindlichkeit Schutz vor schädlichen Umwelt- einwirkungen (vgl. BfG/ Hrsg. BMVBS, 2007). Sie weisen je nach Nutzungsstruktur und ihrer Bedeutung für das Ortsbild sowie für die Erfüllung der Grunddaseinsfunktionen unterschied- liche Empfindlichkeiten gegenüber Belastungen wie Lärm oder Schadstoffeinträgen auf. Ent- sprechend ihrer Schutzbedürftigkeit werden die Siedlungsflächen in fünf Wertstufen von
„sehr hoch“ bis „sehr gering“ klassifiziert. Besonders hohen Schutz benötigen bspw. Kran- kenhäuser, Schulen und Kindertagesstätten, da dies Orte sind, an denen sich empfindliche Bevölkerungsgruppen (Kinder, Kranke) aufhalten. Einen Sonderfall stellen die Wohnnutzun- gen im baurechtlichen Außenbereich dar. Einzelgebäude und Gebäudekomplexe im Außen- bereich werden mit in die Empfindlichkeitsbeurteilung einbezogen, sofern diese nachweislich unter anderem dem Wohnen dienen. Diese Wohnnutzungen werden, gleichwohl sie nicht Ziel der o.g. Rechtsgrundlagen sind, unter Vorsorgeaspekten als vergleichbar empfindlich und schutzbedürftig beurteilt, wie ausgewiesene Dorf- und Mischgebiete. Die Schutzbedürf- tigkeit dieser im Außenbereich liegenden Wohnbauflächen wird an den Lärmgrenzwerten der 16. BImSchV festgemacht.
Weiterhin finden bestehende Vorbelastungen durch Lärm oder andere Beeinträchtigungen der Wohnqualität Eingang in die Empfindlichkeitsbeurteilung. Wenig vorbelastete Flächen sind hierbei aufgrund ihrer herausragenden Qualität besonders schützenswert und empfind- lich gegenüber Beeinträchtigungen. Ihnen wird daher ein höherer Wert beigemessen (vgl.
BfG/ Hrsg. BMVBS, 2007, Anhang IV zum UVP-Leitfaden und Abbildung 1-9).
Mit dem Ziel besondere Empfindlichkeiten frühzeitig zu erkennen, werden darüber hinaus die geltenden Flächennutzungs-/Bebauungspläne sowie Landschafts(rahmen)pläne unter Be- rücksichtigung folgender Aspekte ausgewertet:
Siedlungsstruktur
bauleitplanerische Festlegungen
Siedlungsinterne (Grünflächen) Freiräume bestehende Vorbelastungen
Abbildung 1-9: Bewertungsschema zur Bewertung der Empfindlichkeit SG Menschen
Teilschutzgut Wohnumfeld
Des Weiteren sind die in direkter Nachbarschaft gelegenen und in funktionalem Zusammen- hang zu Wohngebieten stehenden Freiflächen, die zugleich öffentlich zugänglich sind, Ge- genstand der Untersuchung. Dem siedlungsnahen Wohnumfeld kommt als Bewegungsraum für Spiel, Sport und Freizeit eine hohe Bedeutung für das Wohlbefinden des Menschen zu.
Daher werden dem Wohnumfeld auch die innerhalb von Dorfgebieten gelegenen oder mit diesen in direktem Zusammenhang stehenden Grünflächen, wie z. B. Sport- und Spielplätze zugerechnet. Diese leisten einen wichtigen Beitrag zur Erholung und zur physischen und
psychischen Ausgleichsfunktion der Bewohner. Der siedlungsnahe Freiraum soll identifiziert und nach Möglichkeit von erheblichen Beeinträchtigungen freigehalten werden.
Hinsichtlich Empfindlichkeit und Wert der einzelnen Flächen ist die jeweilige Nutzungsinten- sität von zentraler Bedeutung. So besitzen im Umfeld dicht besiedelter, urbaner Siedlungs- räume gelegene, gut zugängliche und ggf. mit geeigneter Infrastruktur angereicherte Frei- räume naturgemäß eine höhere Bedeutung als solche Freiräume, die sich an ländlich ge- prägte Siedlungen mit geringer Einwohnerdichte anschließen. In einem Radius von 250 m um wohnbaulich genutzte Flächen in geringer besiedelten Gebieten wird ein Schutzbereich für das Wohnumfeld abgegrenzt. Dieser Bereich stellt schematisch den Teil des Wohnumfel- des dar, der zusätzlich zum eigentlichen Wohngebäude eine Schutzbedürftigkeit gegenüber Faktoren wie z. B. Lärm- und Schadstoffbelastungen aufweist, da er dem Aufenthalt im Freien dient. Diese Flächen dienen je nach Ausstattung der Landschaft und Wegebeschaf- fenheit der tatsächlichen Freiraumnutzung. Der Radius von 250 m entspricht dabei einer fuß- läufigen Entfernung von etwa 3 - 4 Minuten und ist somit z. B. als Bereich für die so genann- te Feierabenderholung gut geeignet. Darüber hinaus erhalten verdichtete, urbane Wohnge- biete eine zweite Schutzzone mit einem Radius von 500 m um die Wohnnutzung. Dieser soll schematisch dem gesteigerten Nutzungsdruck in Zusammenhang mit dem deutlich höheren Aufkommen Erholungssuchender im Umfeld der Flächen Rechnung tragen.
Folgende Teilaspekte werden ausgewertet:
Siedlungsstruktur Wegenetz
Landschaftsrahmenplan/Landschaftsplan
Integriertes Stadtentwicklungskonzept der Stadt Kiel bestehende Vorbelastungen
Teilschutzgut Erholung
Für das Teilschutzgut Erholung werden außerörtliche Landschaftsbereiche ermittelt und be- rücksichtigt, die der landschaftsorientierten Erholung und Freizeitgestaltung dienen. Hierzu zählen neben den ortsfernen Erholungseinrichtungen/Sehenswürdigkeiten (Erholungsziel- punkte) insbesondere auch die zur Erholung genutzten Wegeverbindungen (Wander-/ Rad- wege). Nicht zuletzt spielen die zu Erholungszwecken nutzbaren Wegeverbindungen und die Erschließung von Erholungslandschaften eine besondere Rolle. Die genannten Gebiete mit Erholungs- oder Freizeitfunktion werden mit in die Bewertung zum Schutzgut Menschen ein- bezogen, jedoch werden in Abgrenzung zum Schutzgut Landschaft (qualitative Eignung für ruhige Erholung) an dieser Stelle ausschließlich die realen Erholungsnutzungen innerhalb des Untersuchungsraumes betrachtet.
Folgende Teilaspekte werden ausgewertet:
Wegenetz Landmarken Erlebniswert
Landschaftsrahmenplan/Landschaftsplan bestehende Vorbelastungen
In Bezug auf alle drei untersuchten Teilschutzgüter finden bestehende Vorbelastungen durch Lärm oder andere Beeinträchtigungen der Wohnqualität, bspw. visuelle Störungen durch große Bauwerke und Einschränkung von Sichtbezügen Eingang in die Empfindlichkeitsbeur-