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Rolle und Bedeutung von Patenten und Lizenzen im

4.5 Instrumente des Wissens- und Technologietransfers als

4.5.9 Schutzrechte

4.5.9.1 Rolle und Bedeutung von Patenten und Lizenzen im

u-ten, die in die Leibniz-Gesellschaft integriert worden für die Befragten durchführbar war.

Unternehmen stehen traditionell in Kontakt zu anderen Unternehmen. Auch im Be-reich der FuE-Kooperationen sind es andere Unternehmen, zu denen am häufigsten langfristige Kontakte bestehen. Werden jedoch nur die mehr als 10-jährigen Verbin-dungen betrachtet, so sind es die Universitäten, die die dauerhaftesten Beziehungen mit Unternehmen aufweisen. Im Vergleich zu den Beziehungen von Unternehmen zu KMU bestehen die Universitätsverbindungen ebenfalls länger. Bei den Kontakten zu den Instituten der Max-Planck-, Fraunhofer sowie Leibnitz-Gesellschaft überwiegen erneut die 5-10-jährigen Beziehungen.

onen umzusetzen. Vorzugsweise sollte die Verwertung der Schutzrechte im lokalen Wirtschaftsumfeld erfolgen. Damit wirken sich die Investitionen in die regionalen Forschungsinfrastruktur fördernd für die regionale Wirtschaft aus. Die Frage ist also nicht, wie Unternehmen der Zugang zu den Forschungsergebnissen erschwert wer-den kann, was die Diskussion um öffentliche oder private Güter letztendlich bedeu-tet, sondern wie der lokal ansässigen Wirtschaft ein Informationsvorsprung vor inter-national agierenden Unternehmen gegeben werden kann. Nur dann können For-schungsergebnisse regional in international wettbewerbsfähige Produkte umgesetzt werden, was die Innovationskraft der Region insgesamt stärkt.292

Weltweit verfolgen Regierungen verschiedene regulative Ansätze hinsichtlich der Eigentums- und Verwertungsrechte an Schutzrechten in ihren Ländern.293 Abbildung 4.5-7 gibt einen Überblick über die zur Zeit noch gültigen Bestimmungen in ver-schiedenen OECD-Ländern.294 Wie die Abbildung zeigt gibt es ein große Vielfalt von Regulationen. Insbesondere bei der Aufteilung der Rückflüsse aus Patentve r-wertungsaktivitäten gibt es Unterschiede zwischen den Ländern.295

So werden Lizenzeinnahmen in Australien (Universitäten), Deutschland (u.a. bei der Max-Planck-Gesellschaft, Helmholtz-Gesellschaft), in Israel (Hewbrew-University) zu je einem Drittel zwischen Erfinder, Institut sowie Einrichtung aufgeteilt.296 In Italien und Ungarn erhält der Erfinder keine Vergütung aus den Verwertungserlösen, in Österreich erhalten die Wissenschaftler die kompletten Verwertungserlöse, mü s-sen aber auch für die Kosten der Schutzrechte aufkommen.

292 Vgl. Webster 1997, S. 46

293 Vgl. OECD 1997b, S. 14ff.

294 Vgl. OECD 2000a, S. 23ff.

295 Auch die Verfahren zur Anmeldung von Patenten unterscheiden sich zwischen den ver-schiedenen Ländern. So haben beispielsweise sowohl Japan als auch die USA eine Neu-heitsschonfrist für Patente eingeführt, d.h. eine Erfindung darf bis 8 Wochen nach der ersten Veröffentlichung noch zum Patent angemeldet werden (Beispiel USA), die euro-päischen Länder jedoch nicht.

296 Vgl. OECD 2000a, S. 26

Australien üü üü üü

Belgien üüU üü üü

Deutschland üüU üü üüF ü üU

Finnland üü üü üü

Frankreich üü üü

Island üüF üüU üüF ü üU üü ü üU

Italien üü üü üü

Japan üü üü üü

Korea üü üü üü

Mexiko üü üü üü

Österreich üü üü üü

Ungarn üü üü üü

Wer hält das Eigentum an Schutzrechten?

Uni./F-Einrichtung

Wissen-schaftler

Staat

Wer bezahlt für die Anmeldung, Aufrechterhaltung und Verteidigung von Schutzrechten?

Uni./F-Einrichtung

Erfinder Je nach Eigentum

Wer profitiert von Lizenzgebühren und anderen Verwertungserlösen?

Uni./F-Einrichtung

Split Eigentümer Patent

U - Universität F- Forschungseinrichtung

Abbildung 4.5-7: Schutzrechtsregelungen verschiedener OECD-Länder

Quelle: OECD Daten für 16 OECD Länder, eigene Zusammenstellung; OECD:

Results of the benchmarking questionnaire - Overview table. Room Do-cument 1; Working group on Innovation and Technology Policy; Paris 6-7 December 1999

Anmeldungen von Schutzrechten (insbesondere Patentanmeldungen) stehen im Ein-klang mit der in Deutschland bestehenden Pflicht, neu gewonnenes Wissen an Hoch-schulen als öffentliches Gut anzusehen.297 Daher ist dieses Wissen der Allgemeinheit durch Veröffentlichung zugänglich zu machen.298 Wie Abbildung 4.5-8 am Beispiel der USA zeigt haben Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen insb. im Bereich der Schutzrechtsregelungen gerade auf die Aktivitäten öffentlicher For-schungseinrichtungen erheblichen Einfluß.

297 Vgl. Karpen 1990, S. 79; Reinhard; Schmalholz 1996, S. 71

298 Karpen 1990, S. 79

Öffentlich finanzierte FuE in verteidigungsbezogener FFRDCs1)

Öffentlich finanzierte FuE in verteidigungsbezogener FFRDCs1)

Öffentliche FuE anderer FFRDCs1 ) Öffentlich finanzierte FuE an

Universiäten Andere öffentliche FuE

nichtindustrielle Durchführung Andere öffentliche FuE

nichtindustrielle Durchführung

96

70 72 74 76 78 80 82 84 86 88 90 92 94

0.04 0.06 0.08 0.10 0.12

0.02

40

30

20

10

0

U S A

Öffentlich finanzierte patente pro Million $

FuE-Ausgaben

Öffentlich finanzierte FuE nicht- industrieller

Durchführung (M r d . $ 1995) Patente von

Universitäten

Patente öffentlicher Forschungseinrichtungen

1) FFRDCs = Federally funded research and development centers

1980 - S t e v e n s o n - Wydler Technology Innovation Act W T T a l s A u f g a b e aller öffentlichen F o r s c h u n g s -e i n r i c h t u n g -e n

1980 - Bayh -Dole Act g i b t U n i v e r s i t ä t e n u n d “ n o n - p r o f i t ” F o r s c h u n g s e i n r i c h t u n g e n E i g e n t u m s r e c h t e an P a t e n t e n die a u s d i e aus öffentlich finanzierten F o r s c h u n g s -projekten resultieren

1989 - N a t i o n a l C o m p e t i t i v e n e s s T e c h n o l o g y T r a n s f e r A c t gestattet “ c o n t r a c t o r - o p e r a t e d federal labs” (GOCO) T e i l n a h m e an C R A D A s

1 9 8 5 / 8 7 - N a t i o n a l S c i e n c e F o u n d a t i o n : E n g i n e e r i n g R e s e a r c h C e n t e r s ( E R C ) und S c i e n c e a n d T e c h n o l o g y C e n t e r s ( S T C ) P r o g r a m m e zur Unterstützung industrie -r e l e v a n t e r F o r s c h u n g i n U n i v e r s i t ä t e n

1986 - T e c h n o l o g y Transfer Act e r l a u b t ö f f e n t l. F o r s c h u n g s e i n r i c h t u n g e n F u E -K o o p e r a t i o n e n mit U n t e r n e h m e n (C R A D A s ) u n d d i e Ü b e r t r a g u n g von r e s u l t i e r e n d e n I P R s

1996 - T e c h n o l o g y T r a n s f e r I m p r o v e m e n t s a n d A d v a n c e m e n t A c t gestattet Exclusivlizenzen auf Patente r e s u l t i e r e n d a u s C R A D A s

Abbildung 4.5-8: Auswirkung der Änderung rechtlicher Rahmenbedingungen auf die Patentaktivität öffentlicher Forschungseinrichtungen in den USA

Quelle: OECD 2000d, S. 10

So hatte die Verschiebung der Eigentumsrechte an Schutzrechten aus öffentlich ge-förderten Forschungsvorhaben weg von der Finanzierungsquelle hin zu der die For-schung durchführenden Einrichtung einen starken Anstieg der aus öffentlich finan-zierter Forschung resultierenden Patente zur Folge.299

In dieser Hinsicht sind Lizenzvergaben und Patentverkäufe von Hochschulen als problematisch anzusehen. Da die Hochschulen in der Regel aus öffentlichen Haus-halten finanziert werden, wird verschiedentlich gefordert, auch Patente und Lizenzen öffentlich zugänglich zu machen. Auf der anderen Seite ist die Übernahme und Weiterentwicklung solcher nicht-exklusiver Lizenzen für viele Unternehmen mit einem zu hohen Risiko behaftet, weil dadurch kein temporärer Wettbewerbsvorteil

299 Festgelegt wurde dies im sogenannten Bay-Dohle Act von 1986. Vgl. dazu OECD 2000d sowie die dort aufgeführte Literatur

auf dem Markt erzielt werden kann und somit der Return on Investment für die Weiterentwicklung nicht gegen Me-too-Imitationen abgesichert werden kann.300 Eine weitere Möglichkeit des Transfers von neuen Erkenntnissen von der Wissen-schaft in die Praxis eröffnet sich durch die Vergabe von Lizenzen. Die in der Hoch-schule durch Forscher eventuell generierten neuen Verfahren bzw. Erfindungen kön-nen sich diese in einigen Ländern durch Patente schützen lassen. Ein Patent gibt dem Inhaber das zeitlich begrenzte Recht auf alleinige kommerzielle Nutzung der Erfin-dung. Es muß jedoch hinzugefügt werden, daß nicht alle neuen Entwicklungen mit Patenten abgedeckt werden können. So sind beispielsweise wissenschaftliche Theo-rien und mathematische Methoden sowie Entdeckungen nicht patentfähig.

In dieser Hinsicht sind jedoch auch Lizenzvergaben als problematisch anzusehen. Da die Hochschulen in der Regel von öffentlichen Haushalten finanziert werden, wird verschiedentlich gefordert, auch Lizenzen öffentlich zugänglich zu machen.301 Auf der anderen Seite ist die Übernahme und Weiterentwicklung solcher nicht-exklusiver Lizenzen für viele Unternehmen mit einem zu hohen Risiko behaftet, weil dadurch keine temporäre Monopolstellung auf dem Markt erzielt werden kann.302

Lizenzierungen sind beispielsweise in den USA, die gebräuchlichste Form des Tech-nologietransfers.303 In Tabelle 4.5-154 sind beispielhaft die Lizenzeinnahmen der University of California,304 der Stanford University und der University of Columbia dargestellt.305

300 Vgl. Dorf 1988, S. 305

301 Vgl. Dorf 1988, S. 305

302 Ebenda, S. 305

303 Vgl. Radosevich 1995, S. 885

304 Die University of California ist die Universität der USA mit den höchsten Lizenzein-nehman. Vgl. dazu OECD 2000d, S. 9

305 Vgl. Mowery et. al. 1999, S. 269-306

Tabelle 4.5-154 Lizenzeinnahmen University of California, Stanford University, Uni-versity of Columbia

1970 1975 1980 1985 1990 1995

University of California

Gesamteinnahmen aus Lizenzen (1992 in tsd. $)

1140,0 1470,0 2113,9 3914,3 13240,4 58556,0

Gesamteinnahmen der "Top 5 Lizenzen"

(in tsd. $)

899,9 1070,8 1083,0 1855,0 7229,8 38665,6

Anteil der "Top 5 Lizenzen" (in %) 79 73 51 47 55 66 Anteil der "Top 5 Lizenzen" mit

biome-dizinischen Inventionen (in %)

34 19 54 40 91 100

Anteil der "Top 5 Lizenzen" mit agrar-technischen Inventionen (in %)

57 70 46 60 9 0

Stanford University

Gesamteinnahmen aus Lizenzen (1992 in tsd. $)

180,4 842,61 1084,4 4890,9 14757,5 35833,1

Gesamteinnahmen der "Top 5 Lizenzen"

(in tsd. $)

579,31 937,7 3360,9 11202,7 30285,4

Anteil der "Top 5 Lizenzen" (in %) 691 86 69 76 85 Anteil der "Top 5 Lizenzen" mit

biome-dizinischen Inventionen (in %)

871 40 64 84 97

University of Columbia

Gesamteinnahmen aus Lizenzen (1992 in tsd. $)

542,0 6903,5 31790,3

Gesamteinnahmen der "Top 5 Lizenzen"

(in tsd. $)

535,6 6366,7 29935,8

Anteil der "Top 5 Lizenzen" (in %) 99 92 94

Anteil der "Top 5 Lizenzen" mit biome-dizinischen Inventionen (in %)

81 87 91

1 1976

Quelle: Mowery et.al. 1999, S. 283

Die in der Tabelle aufgeführten Lizenzeinnahmen sind Bruttoeinnahmen, die Kosten für das Management (d.h. die Kosten für die Anmeldung und Aufrechterhaltung so-wie Ausgaben für Rechtsschutz der Patente) des gesamten Patentportfolios sind noch

nicht berücksichtigt. Bei den meisten Universitäten tragen die Verwertungserlöse von Schutzrechten nicht signifikant zum Forschungsbudget bei.306

Es sind in der Regel auch nur einige wenige Schutzrechte, die die Ertragskraft eines Patentportfolios bestimmen. So beträgt der Anteil der fünf umsatzstärksten verge-benden Lizenzen an den Gesamteinnahmen 66% an der University of California, 85% an der Stanford University und 94% an der University of Columbia. Zudem hängen alle drei Universitäten sehr stark von Schutzrechten mit biomedizinischem technologischem Inhalt ab.

Die Rolle als eine potentiell signifikante Einnahmequelle für Forschungseinrichtun-gen kann Schutzrechten mit den vorlieForschungseinrichtun-genden Daten abgesprochen werden. Vielmehr haben Schutzrechte eine Bedeutung als Anreiz für Unternehmen, FuE-Aktivitäten durchzuführen und als Instrument zur Förderung der Technologiediffusion.

Wie Tabelle 4.5-16 zeigt, sind mehr als die Hälfte aller vergebenen Lizenzen der drei beispielhaft aufgeführten amerikanischen Universitäten exklusive Lizenzen. Dieses Bild wird durch eine Studie von ZIEMINSKI und WARDAS für kanadische ten bestätigt. So sind In Kanada ca. 60% aller vergebenen Lizenzen von Universitä-ten Exklusivlizenzen, werden nur inländische Lizenznehmer betrachtet erhöht sich diese Zahl auf 79%.307

Exklusive Lizenzen haben für die Forschungseinrichtung den Vorteil, daß damit der Wissens- und Technologietransfer beschleunigt werden kann da die Lizenzen für potentielle Lizenznehmer attraktiver sind.

306 Vgl. OECD 2000d, S. 23f.

307 Vgl. Zieminski; Wardas 1999, S. 19

Tabelle 4.5-17: Erfindungsmeldungen und Lizenzierungsaktivitäten der Stanford University, Columbia University und University of California, 1986-1990

Stanford University

University of Columbia

University of California 1986-1990 alle Technologien

Anteil Erfindungen die zu Patent führten an allen Erfindungen (in %)

23,2 18,6 20,4

Anteil Erfindungen die lizenziert wurden an allen Erfindungen (in %)

33,2 16,4 12,3

Anteil Erfindungen mit Lizenzeinnahmen > 0 an allen Erfindungen (in %)

22,4 12,3 7,4

Anteil lizenzierte Erfindungen mit Lizenzeinnahmen

> 0 an Anzahl lizenzierter Erfindungen (in %)

67,4 75,0 60,6

Anteil Exklusivlizenzen an allen Lizenzen (in %) 58,8 59,1 90,3

1986-1990 biomedizinische Technologien

Anteil Erfindungen die zu Patent führten an allen Erfindungen (in %)

17,5 15,3 15,7

Anteil Erfindungen die lizenziert wurden an allen Erfindungen (in %)

38,7 17,3 14,8

Anteil Erfindungen mit Lizenzeinnahmen > 0 an allen Erfindungen (in %)

33,5 13,9 10,0

Anteil lizenzierte Erfindungen mit Lizenzeinnahmen

> 0 an Anzahl lizenzierter Erfindungen (in %)

86,6 80,0 67,2

Anteil Exklusivlizenzen an allen Lizenzen (in %) 54,9 62,9 90,3

1986-1990 Software-Technologien

Anteil Erfindungen die zu Patent führten an allen Erfindungen (in %)

0 17,6 n. v.

Anteil Erfindungen die lizenziert wurden an allen Erfindungen (in %)

53,6 35,3 n. v.

Anteil Erfindungen mit Lizenzeinnahmen > 0 an allen Erfindungen (in %)

45,5 23,5 n. v.

Anteil lizenzierte Erfindungen mit Lizenzeinnahmen

> 0 an Anzahl lizenzierter Erfindungen (in %)

84,7 66,7 n. v.

Anteil Exklusivlizenzen an allen Lizenzen (in %) 46,3 16,7 n. v.

Quelle: Mowery et.al. 1999, S. 296

Insbesondere für technologieorientierte Unternehmensgründungen können exklusive Lizenzen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten darstellen. Andererseits behindert die Exklusivität von Lizenzen eine schnelle Technologiediffusion und

bil-det eine potentielle Barriere für weitere Forschungsarbeiten in öffentlichen For-schungseinrichtungen, die auf ein Patent aufbauen. Nicht-exklusive Lizenzen hinge-gen fördern eine schnellere Technologiediffusion und stellen eine potentiell breitere Einnahmenbasis für den Lizenzgeber dar. Gleichzeitig ist der mit nicht-exklusiven Lizenzen verbundene Managementaufwand wesentlich höher als der für exklusive Lizenzen.