• Einteilung von Branchen nach FuE-Intensität,227
• Technologiegebiete nach Innovationspotential sowie die 228
• Klassifikation nach der Einteilung des deutschen Delphi-Berichtes,229
• Einteilung nach für die Förderung von technologieorientierten Unternehmens-gründungen wichtigen Technologiegebieten,230
• Zuordnung von FuE-Vorhaben zu Fördermaßnahmen.231
Zunehmende Bedeutung kommt der rechtlichen Schützbarkeit von Technologien zu (vgl. dazu auch die Entwicklung der Patentanmeldungen Abbildung 5.4-3, S. 254).
Schützbare Technologien sichern den Unternehmen zumindest für einen bestimmten Zeitraum eine Monopolstellung auf dem Markt, zudem können Instrumente des stra-tegischen Schutzrechtsmanagements auf diese Technologien angewandt werden.
Nicht schützbare Technologien sind zum einen nur leicht verbesserte Technologien für die aufgrund des fehlenden Neuheitsgrades keine Schutzrechte erworben werden können aber auch Softwaretechnologien, so sie nicht die Kriterien der Schutzrechts-fähigkeit erfüllen.
4.4 Charakteristik und Transferierbarkeit des
scheidung über Transferprojekte, während der wissenschaftliche Anspruch an das Projekt eine unbedeutende Rolle spielt (vgl. Tabelle A 5.5-9 im Anhang X:). Für die Wissenschaftler sind die Anwendungsaspekte von ebenso großer Bedeutung, aller-dings nicht die Anwendung in Innovationen, sondern vielmehr die Möglichkeit, die Ergebnisse eines Transferprojektes für weitere Forschungsarbeiten oder die Lehre nutzen zu können. Zu ähnlichen Ergebnissen kommen MANSFIELD, NARIN sowie SCHIBANY et al..232
Aus den drei vorstehenden Kapiteln zu Arten, Eigenschaften und Klassifizierungs-möglichkeiten von Technologien können hinsichtlich der Transferierbarkeit folgende Schlussfolgerungen gezogen werden:
• Das Transferobjekt wird beschrieben durch den Spezialisierungsgrad, den Kom-plexitätsgrad, den Kompatibilitätsgrad, die Demonstrierbarkeit sowie den Reifegrad.233 Bei Transferabschluss muß der Bearbeitungsstand des Transfe r-objekts - also der Status eines Forschungsprojektes - so weit fortgeschritten sein, daß zumindest eine Demonstrierbarkeit des Transferobjektes gewähr-leistet ist.234
• Der Reifegrad des Transferobjektes ist für eine Bewertung der Technologie so-wohl hinsichtlich technischer als auch betriebswirtschaftlicher Kriterien von großer Bedeutung. Bei einem zu geringen Reifegrad können weder der (po-tentielle) ökonomische Nutzen noch technische Parameter wie Kompatibilität zu anderen (bereits im Einsatz befindlichen) Technologien, Nebenwirkungen, Störeffekte oder der Anpassungsaufwand für die praktische Nutzung einge-schätzt werden.
• Die vom Transferobjekt abhängende Komplexität erfordert vom Anwender die Verfügbarkeit einer technischen und personellen Infrastruktur, um das Trans-ferobjekt reibungslos in bestehende Strukturen und Prozesse einzubinden.235
232 Vgl. Mansfield 1991; Narin 1995 sowie Schibany et al. 1999
233 Vgl. Geschka 1996, S. 2019
234 Vgl. Fichtel 1997, S. 356 f.
235 Vgl. Fichtel 1997, S. 360
• Für einen erfolgreichen Transfer ist eine adäquate Dokumentation des Transfer-objektes, Vorkenntnisse des Transferempfängers oder eine Schulung von des-sen Mitarbeitern unabdingbare Erfolgsvoraussetzung.
• Komplexität des Transferobjektes und Detailliertheitsgrad der Dokumentation bedingen sich. Je höher die Komplexität des Transferobjektes, desto erklä-rungsbedürftiger ist in der Regel das Transferobjekt.
Abbildung 4.4-1 zeigt die Klassifizierung der Technologien hinsichtlich ihres An-wendungsbezuges und der Transferierbarkeit.
Anwendungsbezug der Technologie
Materialisierte Technologie
Dokumentiertes Fachwissen
Dokumentiertes Know -how
Implizites technologisches Wissen
Transferierbarkeit der Technologie
schwer einfach
niedrig hoch
Abbildung 4.4-1: Anwendungsbezug und Transferierbarkeit von Technologien
Der Anwendungsbezug bestimmt sich dabei im wesentlichen durch den Reifegrad, den Stand im Lebenszyklus, den Grad des Produkt- oder Verfahrensbezuges sowie dem Anwendungsfeld. Die Transferierbarkeit setzt sich zusammen aus dem Spezia-lisierungsgrad, dem Komplexitätsgrad, dem Kompatibilitätsgrad, der Demonstrier-barkeit, der TeilDemonstrier-barkeit, Bedeutung für den Technologienehmer, die rechtliche
Schützbarkeit sowie die Zentralität der Technologie. Die einzelnen Merkmale der Technologie sind qualitativ und nicht oder nur sehr schwer zu quantifizieren. Des-halb können sowohl Anwendungsbezug als auch Transferierbarkeit lediglich be-schrieben, die Angabe von quantitativen Größen im Sinne der metrischen Skalierung der Achsen in der Abbildung ist jedoch nicht möglich.
Der Einfluß der Ausprägung der jeweiligen Merkmale von Technologien ist in Tabelle 4.4-1 dargestellt. Um einen möglichst hohen Anwendungsbezug zu errei-chen, sollten die Transferobjekte möglichst „hohe“ Merkmalsausprägungen aufwei-sen.
Tabelle 4.4-1: Anwendungsbezug und Transferierbarkeit einer Technologie in Ab-hängigkeit von Merkmalen der Technologie
Je höher... Desto ... Anwendungsbezug
Reifegrad Höher
Stand im Lebenszyklus Höher
Grad des Produkt- oder Verfahrensbezuges Höher
Je höher... desto ... Transferier barkeit
Spezialisierungsgrad Niedriger
Komplexitätsgrad Niedriger
Kompatibilitätsgrad Höher
Demonstrierbarkeit Höher
Teilbarkeit Höher
Bedeutung für den Technologienehmer Höher
Rechtliche Schützbarkeit Höher
Zentralität der Technologie (für den Technologienehmer) Höher
Die Transferierbarkeit hingegen wird durch einen hohen Spezialisierungs- und / oder Komplexitätsgrad negativ beeinflußt, d.h. die Transferierbarkeit wird erschwert.
Kompatibilitätsgrad, Demonstrierbarkeit, Teilbarkeit, Bedeutung für den Technolo-gienehmer, rechtliche Schützbarkeit236 sowie die Zentralität der Technologie für den Technologienehmer erhöhen die Transferierbarkeit mit zunehmend „hohen“ Merk-malsausprägungen.
Die bisher vorgestellten Merkmale von Technologien können auf alle Transferob-jekte angewendet werden. Hinsichtlich der Kodifizierbarkeit, Publizität sowie den Eigentumsrechte an den Transferobjekten ergeben sich für die definierten Transfer-objekte verschiedene auf das jeweilige Transferobjekt zugeschnittene Ausprägungen.
Einen zusammenfassenden Überblick dieser Differenzierungskriterien und Transfer-objekte gibt Tabelle 4.4-2.
Tabelle 4.4-2: Differenzierungskriterien und Transferobjekte
Transferobjekte
Kodifi-zierbarkeit
Publi-zität
Eigen-tumsrechte
Produkte S G P
Maschinen, Ausrüstungen S G P
Software K O P
Materialisierte Technologie
Bauteile, Werkstoffe S G P
Handbücher K O P
Ausbildungsprogramme K O P
Dokumentiertes Fachwissen
Datenbanken K O P
Schutzrechte / Patente K O P
veröffentlichte Forschungsberichte K O Ö
Konstruktionsunterlagen K G P
Rezepturen K G P
Analysen K G P
Messprotokolle K G P
Versuchsergebnisse K O/G P
Dokumentiertes Know-how
Naturwissenschaftlicher Effekt K O P
Erfahrungen und Fähigkeiten
(Know-how)
Beim T-Prod. Tätiger, die Personen befä-higen, Probleme inhaltlich, organisato-risch und methodisch zu lösen
S G P
s- Stillschweigend k - kodifiziert o - Offengelegt g - geheim p- Privat ö - öffentlich
236 Nur in den Ausprägungen geschützt bzw. schützbar oder nicht geschützt bzw. nicht schützbar.
So sind materialisierte Technologien, dokumentiertes Fachwissen sowie Erfahrungen und Fähigkeiten (implizites Wissen) grundsätzlich im privaten Besitz und meist of-fengelegt. Die Veröffentlichung bedeutet aber nicht automatisch eine Nutzbarkeit des Transferobjektes für andere. Gegebenenfalls können diese Transferobjekte mit Nut-zungsrechten für andere ausgestattet sein. Problemlos nutzbar sind kodifizierte, of-fengelegte und im öffentlichen Besitz befindliche Transferobjekte. Diese Kombinati-on ergibt sich aber nur für veröffentlichte Forschungsberichte.
Die genaue Kenntnis der Eigenschaften des Transferobjektes, die anhand der vorge-stellten Kriterien und Indikatoren gemessen werden kann, ist eine wesentliche Vo r-aussetzung für den Erfolg eines Transferprojektes. Diese Eigenschaften bedingen die Wahl des einzusetzenden Transferinstrumentes, die im folgenden Kapitel beschrie-ben werden.
So können bei publizierten Transferobjekten i.d.R. öffentlich zugängliche Quellen genutzt werden, die Transferpartner müssen sich nicht zwangsläufig kennen und so-mit auch keine vertragliche Beziehungen eingehen. Die Komplexität solcher Trans-ferbeziehungen ist gering. Wenn es sich aber um die Übertragung von personenge-bundenem Wissen handelt, welches nur schwer kodifizierbar, nicht oder nur einge-schränkt publiziert ist und sich in Privateigentum befindet, wächst die Komplexität des Transferprojektes stark an, es handelt sich dabei meist um FuE-Kooperationsvorhaben, die mit den entsprechenden Problemen verbunden sind.237
237 Vgl. dazu Kapitel 4.5.8