• Keine Ergebnisse gefunden

Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG)

Im Dokument Abteilung 4a (Seite 119-124)

Leistungsaufwand für das Jahr 1999

7.4. Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG)

sichern, damit sie ein selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben führen können.

Die Höhe des Pflegegeldes ist vom erforderlichen monatlichen Zeitaufwand an Betreuung und Hilfe

abhängig. Entsprechend dem Aufwand sind sieben Pflegestufen möglich.

Tabelle 7.12: Höhe des Pflegegeldes und Anteil der Pflegegeldbezieher nach Stufen Stand per 31.12.1999

Einstufung Betrag in S Anzahl %Anteil / Stufe

Stufe 1 2.000,-- 489 17,5

An die Pensionsbezieher wurden im Burgenland im Jahre 1999 199,0 Mio. Schilling an Pflegegeld ausbezahlt (minus 1,67 % gegenüber dem Vorjahr). Im Dezember 1999 betrug das durchschnittliche

Pflegegeld S 5.605,55 und der Anteil der Pflegegeldbezieher an den Gesamtpensionisten lag bei 17,9 %.

7.5. Unfallversicherung

7.5.1 Stand der UV-Betriebe per 31.12.1999

Zum obigen Auswertungszeitpunkt gab es 30.086 landwirtschaftliche Betriebe (minus 3,9 % gegenüber dem Vorjahr), für die Beitragspflicht in der Unfallversicherung bestand. Hiezu kamen noch 1.475 Pächter und Mitpächter von Genossenschafts - oder Eigenjagden sowie von Fischereibetrieben, die ebenfalls der Versicherungspflicht unterlagen.

Pflichtversichert sind alle Betriebsführer, die auf ihre Rechnung und Gefahr einen land(forst)wirtschaftlichen Betrieb (mindestens S 2.000,-- Einheitswert) führen oder auf deren Rechnung und Gefahr ein solcher Betrieb geführt wird; darüber hinaus bei Mittätigkeit im Betrieb die Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder, Enkel, Wahl-, Stief- und Schwiegerkinder und die Eltern, Großeltern, Wahl-, Stief- und Schwiegereltern) sowie Geschwister des Betriebsführers. Unabhängig von der Anzahl der Betriebsführer und der im land(forst)wirtschaftlichen Betrieb mittätigen Angehörigen ist für ein und denselben land(forst)wirtschaftlichen Betrieb nur ein Betriebsbeitrag einzuheben. Führen mehrere Personen einen land(forst)wirtschaftlichen Betrieb auf gemeinsame Rechnung und Gefahr, so haften sie für den Betriebsbeitrag zur ungeteilten Hand.

7.5.2 Aufgaben und Leistungen der Unfallversicherung

Waren bisher die leistungsrechtlichen Bestimmungen für bäuerliche Unfallversicherte (Anspruchsberechtigte) ausschließlich im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) geregelt, so ist ab dem 01.01.1999 neben dem Beitragsrecht nun auch das Leistungsrecht im Bauern-Sozialversicherungsgesetz geregelt.

Die neue Rechtslage gilt für alle Versicherungsfälle, die nach dem 31. Dezember 1998 eintreten. Es wird daher eine bestimmte Zeit hindurch das alte und neue Leis tungsrecht nebeneinander gelten. Das bedeutet, dass die vor den 01.01.1999 angefallenen laufenden Leistungen bis zu ihrem Wegfall noch nach altem Leistungsrecht zu behandeln sind.

Mit der Reform der bäuerlichen Unfallversicherung ist ein jahrelanges Bemühen, das fast 70-jährige, nahezu unverändert gebliebene Leistungsrecht den heutigen spezifischen Bedürfnissen der bäuerlichen Berufswelt anzupassen, verwirklicht worden. Der Leistungskatalog wurde auf die tatsächlichen Erfordernisse der bäuerlichen Versicherten abgestimmt

und unter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen Situation zweckorientiert neu gestaltet, sodass der Versehrte seinen Betrieb bei einer durch einen Arbeitsunfall bzw. Berufskrankheit eingetretenen Minderung der Erwerbsfähigkeit weiterführen kann.

Übersicht über die neue bäuerliche Unfallversicherung

Ausweitung des Versicherungsschutzes

Erweiterung des Kreises der Pflichtversicherten Ab 01.01.1999 sind nun auch im land(forst)wirtschaftlichen Betrieb mittätige Geschwister in der bäuerlichen Unfallversicherung pflichtversichert.

Erweiterung der unfallgeschützten Tätigkeiten

Die sich verändernden Familienstrukturen und das veränderte Tätigkeitsfeld in der Land(Forst)wirtschaft führten zur Notwendigkeit, den Umfang der in der Unfallversicherung geschützten Tätigkeiten auszuweiten. Der Schutz der bäuerlichen Unfall-versicherung umfasst daher grundsätzlich alle betrieblichen Tätigkeiten, die zum Berufsbild des selbständigen Bauern gehören. Neu von der bäuerlichen Unfallversicherung erfasst sind Tätigkeiten im Zusammenhang mit

* Wegebau

* Erfüllung von Ausgedingsverpflichtungen

* Landwirtschaftlichen Nebengewerben wie

- die Ver- und Bearbeitung überwiegend eigener Naturprodukte

- diverse Dienstleistungen für andere landwirtschaftliche Betriebe (z.B.

Arbeiten mit dem Mähdrescher)

- Dienstleistungen für die öffentliche Hand (z.B. Mähen von Straßenrändern, öffentlichen Grünflächen, Kompostieren, Winterdienst)

* Urlaub am Bauernhof

* Agrargemeinschaften

* Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und

* sonstige Nebentätigkeiten wie

- kunsthandwerkliche Tätigkeiten (z.B.

Korbflechten, Herstellung von Stroh-schmuck, Holzschnitzerei, Bauernmalerei usw.)

- Verrichtungen einfachster Art und häusliche Nebenbeschäftigung (z.B.

Holzzaun reparieren, Holzhacken, Baum- und Heckenschneiden usw.)

- Tätigkeiten im Rahmen der Qualitätssicherung (z.B.

Beratungsaufgaben für andere Betriebe, Überprüfungs- und Kontrollaufgaben im Rahmen von Erzeugergemeinschaften) Berufskrankheiten

Als Berufskrankheit für den bäuerlichen Bereich gelten nach wie vor die in der Anlage 1 zum ASVG bezeichneten Krankheiten. Hier ist der Bezug zum ASVG weiterhin herzustellen.

Neue Leistungen bzw. Leistungen mit neuen Inhalten Die einzelnen Leistungen der bäuerlichen Unfallversicherung wurden den Erfordernissen des bäuerlichen Berufes angepasst. Eine deutliche Leistungsverbesserung wird durch neue Leistungen bzw. geänderte Leistungsinhalte erzielt. Der neue Leistungskatalog sieht vor:

* Neue Betriebsrente mit höherem Leistungsumfang (gesamtsolidarische Beme ssungsgrundlage)

* Betriebshilfe in neuer Form

* Stärkung der beruflichen und sozialen Rehabilitation

* Neues Versehrtengeld

Finanzielle Auswirkungen der neuen bäuerlichen Unfallversicherung

Die Reform der Unfallversicherung ist eine Reform ohne Beitragserhöhung. Der durch die Reform entstehende zusätzliche Leistungsaufwand wird durch folgende Umschichtungen kompensiert:

* Späterer Anfall der Betriebsrente

* Keine Betriebsrente für Pensionsbezieher

* Abfindung der Betriebsrente bei Pensionsantritt

* Keine Erhöhung der Witwen- und Witwerrenten

* Entfall nicht mehr zeitgemäßer Leistungen wie - Familien- und Taggeld

- Eltern- und Geschwisterrenten - Witwen- und Witwerbeihilfe - Kinderzuschüsse

Tabelle 7.13 Leistungsaufwand für das Jahr 1999

Aufwendungen S %VÄ / VJ

Versehrtenrenten 48,287.474,00 -0,41

Versehrtengeld und Pflegegeld 81.600,00 (+100,00)

Witwenrenten 14,658.718,00 +0,39

Witwerrenten 454.082,00 +6,46

Waisenrenten 1,314.717,50 +13,90

Rentenabfindungen 0,00 -100,00

Summe der Rentenleistungen 64,796.591,50 -0,90

Witwenbeihilfen 93.077,00 -29,95

Bestattungskostenbeitrag 27.200,00 -72,42

Unfallheilbehandlung 4,312.727,49 +49,08

Körperersatzstücke und Hilfsmittel 1,673.278,47 -9,76

Rehabilitation 983.940,66 +41,46

Unfallverhütung u. Erste-Hilfe-Leistung 4,580.010,35 +8,25

Fahrtspesen für Leistungsempfänger 19.027,43 -23,46

Transportkosten für Leistungsemp fänger 34.096,51 -56,71

Vertrauensärztlicher Dienst u. sonst. Betr. 353.085,15 -28,65

Summe der Versicherungsleistungen 76,873.034,56 +1,30

7.5.3 Unfallmeldungen und Erledigungen 1999

Tabelle 7.14: Unfallmeldungen und Erledigungen 1999

Anzahl %VÄ/VJ

Meldungen 399 -6,8

Erledigungen 424 +1,9

Ø davon Ablehnungen 53 -17,2

Ø davon sonstige Erledigungen 56 +24,4

Ø davon anerkannte Versicherungsfälle 315 +2,6

l davon ohne Rentenleistung an Versehrte 276 +25,5

l davon mit nach Abschluss des Heilverfahrens 36 -55,6

l davon mit tödlichem Verlauf 3 -50,0

¤ davon mit Rentenleistung an Hinterbliebene 3 -50,0

7.5.4 Stand der Renten aus der Unfallversicherung

Tabelle 7.15: Stand der Renten aus der Unfallversicherung (Stand Dezember 1999)

Renten- arten

Zahl d.

Renten

%VÄ z.VJ

Rentenauszlg.

einschl. Zuschüsse

durchschn.

Rente

Alle Renten 2.399 -4,4 4,506.221,40 1.878,37

Ver- bis 49 % 1.946 -4,7 2,337.574,80 1.201,22

sehrten- MDE 50 % - 99 % 150 -3,8 775.243,30 5.168,29

renten *) 100 % 23 0,0 234.951,20 10.215,27

Witwen- 20% d.Bemessungs- 41 -12,8 136.549,80 3.330,48

renten 40 % grundlage 199 -1,5 892.831,40 4.486,59

Witwer- 20 % d.Bemessungs- 3 0,0 5.554,20 1.851,40

renten 40 % grundlage 6 0,0 23.706,40 3.951,07

ASVG

Waisenrenten 27 -12,9 81.001,40 3.000,05

Witwenrente 20% d. Bemes- 2 **) 8.212,50 4.106,25

Witwerrente sungsgrundlage - **) - -

BSVG Waisenrenten 2 **) 10.596,40 5.298,20

*) Minderung der Erwerbsfähigkeit **) Keine Vergleichsdaten vorhanden (neu ab 1999)

Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl der Renten um 4,4 % gesunken. Die durchschnittliche Rente ist um 4,0 % gestiegen.

7.6. Sicherheitsberatung

Unfälle und ihre Folgen verursachen neben menschlichem Leid und Schmerzen überdies einen enormen Kostenaufwand, der vielfach auch durch großen Fleiß und Einsatz nicht mehr wettgemacht werden kann.

Deshalb zählt die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten durch vorbeugende Betreuung der Versicherten zu den wichtigsten Aufgaben der Sozialversicherungsanstalt der Bauern. In diesem Zusammenhang wurden von der Sicherheitsberatung der Landesstelle Burgenland im Jahre 1999 unter anderem folgende diesbezügliche Aktivitäten gesetzt:

"Sicherheit auf Schritt und Tritt"

Etwa 40 % aller Arbeitsunfälle ereignen sich durch Stürze von Personen. Zwecks Verhütung dieser Unfälle hat die Sicherheitsberatung die von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt initiierte Schwerpunktaktion in ihr Arbeitsprogramm aufgenommen. Für Beratungsaktivitäten wurden Betriebe ausgewählt, in denen sich Unfälle durch Stürze ereignet haben. Im Rahmen dieser

"Sicherheit für Ihr Kind"

Die Aktion "Sicherheit für Ihr Kind" wurde fortgesetzt.

Es wurden 27 Bäuerinnen, die im Berichtsjahr Leistungen auf Gewährung von Wochengeld und Teilzeitbeihilfe beantragt haben, aufgesucht und über Kindersicherheit im Haushalt und im landwirt-schaftlichen Betrieb informiert.

Erhebungs- und Beratungstätigkeit

Im abgelaufenen Jahr wurden 311 Beratungen mit Betriebsbesichtigungen, davon 166 nach Unfällen, durchgeführt.

In 220 Betrieben wurde eine Nachberatung vorgenommen. Bis zur ersten Nachberatung wurden in 41,0 % der Betriebe sämtliche Mängel, 28,3 % der Betriebe die Mängel zum

größten Teil,

19,9 % der Betriebe die Mängel teilweise und in

behoben, so d ass noch eine zweite

Nachberatung durchgeführt werden musste.

Im Rahmen von Betriebsbesuchen wurden BetriebsführerInnen zum Thema „Persönliche Schutzausrüstung“ (PSA) befragt. 261 PSA-Erhebungsbögen wu rden ausgefüllt.

* Vorträge, Schulungen und Kurse

Neben der Vortragstätigkeit im Kurheim Simon in Bad Tatzmannsdorf referierten Mitarbeiter der Sicherheitsberatung auch in verschiedenen Gemeinden und bei Erholungsaktionen für Bäuerinnen und Bauern. Schwerpunktthemen der Vorträge waren:

"Sturz und Fall" und „Sicherheit bei der Waldarbeit“.

In den drei landwirtschaftlichen Fachschulen im Landesstellenbereich wurden sechs Unterrichtseinheiten zu je 2 Stunden abgehalten.

Außerdem wurde im Rahmen von Vorbereitungskursen für die Ablegung der Facharbeiter- bzw. Meisterprüfung referiert.

* Öffentlichkeitsarbeit

Es wurden insgesamt 15 Fachartikel verfasst und den bäuerlichen Printmedien, der Zeitschrift SVB-Aktuell, den burgenländischen Wochenzeitungen, dem ORF und dem Burgenländischen Kabelfernsehen zur Verfügung gestellt.

* Traktor-Fahrtechnik- und Sicherheitskurse

Die von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern gemeinsam mit dem ÖAMTC veranstalteten Kurse wurden beworben. Schüler der Betriebsleiterlehrgänge in Güssing und Eisenstadt nahmen daran teil. Als Nachweis der erfolgreichen Absolvierung des Kurses wurden Urkunden ausgestellt.

* Sicherheitsplaketten

Im Berichtsjahr wurden 4 landwirtschaftliche Betriebe erstmalig mit der Sicherheitsplakette ausgezeichnet. 3 Betrieben wurde die Sicherheitsplakette neuerlich verliehen. Voraussetzung für die Auszeichnung ist nicht nur ein hoher sicherheitstechnischer Standard bei Baulichkeiten, elektrischen Anlagen und Maschinen sowie Sauberkeit und Ordnung in Haus und Hof, sondern auch eine positive Einstellung des Betriebsführers zur Arbeitssicherheit.

7.6.1 Zeckenschutzimpfung

Wie in den Vorjahren führte der Ärztliche Dienst der Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Landesstelle Burgenland, auch 1999 eine Schutzimpfungsaktion gegen die Frühsommermeningoencephalitis (FSME) durch. Die Impfungen wurden zu wiederholten Terminen in den Bezirksvororten sowie in Großpetersdorf und Stegersbach durchgeführt.

Ferner gewährleistet die Anstalt als Zusatzservice auch die Wahrung der Impftermine. Die Probanden werden über EDV erfasst und zu den fälligen Impfungen (Teil- bzw. Auffrischungsimpfungen) von Amts wegen vorgeladen. Die Verständigung bezüglich Impftermin und Impfort erfolgt schriftlich. Es werden drei Impftermine angeboten, um auch eventuelle Nachmeldungen berücksichtigen zu können.

Im Jahre 1999 wurden insgesamt 14.321 Personen vorgeladen. Davon nahmen 12.336 Probanden an der Schutzimpfungsaktion teil, das entspricht einer beachtlichen Beteiligung von über 86 %.

Im Dokument Abteilung 4a (Seite 119-124)