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Lage der Land- und Forstwirtschaft im Burgenland

Im Dokument Abteilung 4a (Seite 103-108)

BÄUERLICHE SOZIALVERSICHERUNG In diesem Teil des Grünen Berichtes des Landes Burgenland soll die soziale Situation der in den landwirtschaftlichen Betrieben tätigen Bevölkerung näher behandelt sowie die sozialpolitische und wirtschaftliche Bedeutung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern im Netz der

"Sozialen Sicherheit" veranschaulicht und auf wichtige legistische Änderungen im Berichtsjahr 1999 hingewiesen werden.

Darüber hinaus zeigt das statistische Zahlenmaterial der Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Landesstelle Burgenland, das breite Leistungsangebot dieses Sozialversicherungsträgers und den Umfang der Inanspruchnahme durch die bäuerliche Bevölkerung auf.

7.1. Krankenversicherung

7.1.1 Versichertenstand per 31.12.1999

Tabelle 7.1: Versichertenstand per 31.12.1999

Männer Frauen Gesamt %VÄ / VJ

Pflichtversicherte Selbständige 1.886 1.889 3.755 -7,2

Hauptber. beschäftigte Ehegatten 2 36 38 -2,6

Pflichtversicherte Kinder 238 65 303 -1,6

Freiwillig Versicherte 12 7 19 +216,7

Pflichtversicherte Pensionisten 4.299 4.793 9.092 -1,5

Gesamtanzahl der Versicherten 6.437 6.790 13.227 -3,1

*) Ab 01.01.1999 neu

Pflichtversichert in der Krankenversicherung sind die Betriebsführer, die im Betrieb hauptberuflich beschäftigten Kinder (Enkel, Wahl- und Stiefkinder sowie Schwiegerkinder) und die Pensionisten, sofern für diese Personen kein Ausnahmegrund (Prinzip der Subsidiarität) gegeben ist.

Betriebes den Betrag von S 20.000,-- übersteigt. Wird dieser Einheitswert nicht erreicht, so besteht Versicherungspflicht nur dann, wenn der Lebensunterhalt überwiegend aus dem Ertrag dieses Betriebes bestritten wird. Hauptberuflich mittätige Kinder sind ab dem vollendeten 15. Lebensjahr pflichtversichert. Für Betriebsführer ist keine

SOZIALVERSICHERUNGSAN S T A L T DER BAUERN

LANDESSTELLE BURGENLAND, 7001 EISENSTADT, KRAUTGARTENWEG 4, TEL. (02682) 631 16

Betriebsstrukturen nach der Höhe des Einheitswertes (Stand der KV-Betriebe zum 4. Quartal 1999)

*) Mindestbeitragsgrundlage liegt bei S 45.000,--

**) Höchstbeitragsgrundlage liegt bei S 925.000,-- bzw. S 3,257.000,-- bei ehrepartnerschaftlichen Betrieben

22

329 109

185

270 160

256

502 450 347

267

603 253

8

2 5 3 2 4 6 4 3 6 2

7 3 4 3

13 8

11 47 44 26

31 63 37 3

0 0 0

1

0 100 200 300 400 500 600 700

20.999 33.999

*) 45.999 70.999 120.999 150.999 200.999 300.999 400.999 500.999 600.999

**) 925.999

**) 3.257.999 über 3.257.999

Bis

Anzahl

Kinder Hptberufl. Eheg.

Betriebsführer

Der durchschnittlich errechnete Einheitswert des land(forst)wirtschaftlichen Betriebes pro Versicherten lag bei S 396.800,-- (Betriebsführer), S 387.300,-- (hauptberuflich beschäftigte Ehegatten) bzw.

S 570.700,-- (Kinder). Die Beitragsgrundlage betrug durchschnittlich S 21.207,90 (Betriebsführer), S 14.742,50 (hauptberuflich beschäftigte Ehegatten) bzw. S 11.287,10 (Kinder).

7.1.2 Anspruchsberechtigung und Leistungsaufwand 1999

Die Zahl der Anspruchsberechtigten auf eine Leistung aus der Krankenversicherung liegt bei weitem höher als die der Versicherten. Anspruch auf Leistungen besteht auch für Angehörige (z.B. Ehegattin, Kinder usw.), wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im

Inland haben und sie weder nach den Vorschriften des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes noch nach anderen bundesgesetzlichen Vorschriften krankenversichert sind.

Tabelle 7.2: Leistungsaufwand für das Jahr 1999

Aufwendungen S %VÄ / VJ

Ärztliche Hilfe 58,395.069,56 +8,07

Heilmittel (Arzneien) 90,367.107,15 +21,35

Heilbehelfe und Hilfsmittel 11,266.529,28 +12,45

Zahnbehandlung 7,508.960,76 +8,77

Zahnersatz 7,688.099,92 +10,70

Anstaltspflege *) 426.112,01 +29,96

Medizinische Hauskrankenpflege 111.158,61 +130,56

Mutterschaftsleistungen 4,240.294,87 -4,76

Medizinische Rehabilitation 2,520.342,99 +18,57

Gesundheitsfestigung u. Krankheitsverhütung 5,683.698,36 +39,51

Jugendlichenuntersuchungen 33.766,29 +61,70

Vorsorge(Gesunden)untersuchungen 2,322.258,25 -16,08

Gesundheitsförderung u. sonstige Maßnahmen 709.025,80 +2,98

Fahrtspesen für Leistungsempfänger 291.012,37 -15,45

Transportkosten für Leistungsempfänger 7,225.161,77 +22,19

Vertrauensärztlicher Dienst u. sonstige Betr. 681.349,48 +16,90

Summe der Versicherungsleistungen 199,469.947,47 +14,82

*) Ab 01.01.1997 Einführung eines leistungsorientierten Finanzierungssystems (siehe Punkt 1.2.6)

7.1.2.1 Ärztliche Hilfe

Die ärztliche Behandlung der Versicherten der Sozialversicherungsanstalt der Bauern erfolgt durch die Vertragsärzte der Gebietskrankenkassen. Alle praktischen Ärzte und Fachärzte, die in einem Vertragsverhältnis zur Burgenländischen Gebietskrankenkasse stehen, sind auch Vertragsärzte der Sozialversicherungsanstalt der Bauern.

Die Inanspruchnahme der ärztlichen Hilfe durch

Sozialversicherungsanstalt der Bauern in Wien im Rahmen eines zentralen Krankenscheintelefonservices, mit einer Bestellkarte und auch über Internet oder Fax angefordert werden.

Auch in der Landesstelle Burgenland kann ein solcher telefonisch bestellt oder persönlich in Empfang genommen werden.

Der Krankenkassenscheck für praktische Ärzte und Fachärzte hat für ein Quartal Gü ltigkeit.

bäuerliche Versicherte und Anspruchsberechtigte ausgestellt und zwar für

Praktische Ärzte 47.854 67,97 % Von den insgesamt ausgestellten Krankenscheinen wurden 44,23 % über das zentrale Krankenscheintelefonservice oder telefonisch in der Landesstelle, 33,41 % mittels Bestellkarte, 11,88 % im Rahmen des Parteienverkehrs und 10,48 % in Form anderer Bestellmöglichkeiten (Fax, Brief, Sprechtage usw.) angefordert.

Der Behandlungsbeitrag pro Krankenkassenscheck betrug 1999 S 51,--. Mit diesem Behandlungsbeitrag hat der Versicherte seinen Anteil an den Kosten der vertragsärztlichen Behandlung übernommen. Durch diese Regelung ist der Wegfall der Vorfinanzierung der ärztlichen Leistungen durch den Versicherten gegeben. Der Vertragsarzt rechnet sein Honorar mit der jeweils zuständigen Gebietskrankenkasse ab und dieser wird der Aufwand von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern ersetzt.

Bei Inanspruchnahme eines Arztes, der in keinem Vertragsverhältnis zur Burgenländischen Gebietskrankenkasse steht (Wahlarzt), ist eine direkte Verrechnung zwischen Arzt und der Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Landesstelle Burgenland, nicht mö glich. In diesem Fall hat der Versicherte so wie in der Vergangenheit das Honorar dem Wahlarzt zunächst zu entrichten und hat dann die saldierte Rechnung der Anstalt zwecks Gewährung eines Kostenzuschusses zu übermitteln. Der Kostenzuschuss beträgt 80 % des Satzungstarifes der Sozialversicherungsanstalt der Bauern.

7.1.2.2 Medizinische Hauskrankenpflege

Der bis 30.06.1995 befristete Vertrag über die Mitwirkung der Vertragsärzte an der medizinischen Hauskrankenpflege wurde von der Österreichischen Ärztekammer trotz Bemühungen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger nicht verlängert.

Der Zugang zur medizinischen Hauskrankenpflege besteht jedoch weiterhin für krankenversicherte Patienten, so weit Vertragsärzte nach den gesamtvertraglichen Bestimmungen an der medizinischen Hauskrankenpflege mitwirken.

7.1.2.3 Fahrtspesen und Transportkosten

Ein Fahrtkostenersatz im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Krankenversicherung gebührt für Fahrten

• im Zusammenhang mit einer Erste-Hilfe-Leistung,

• im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von ärztlicher Hilfe, Zahnbehandlung und Zahnersatz,

• zur und von der nächstgelegenen geeigneten Krankenanstalt im Falle der stationären Pflege,

• im Zusammenhang mit der körpergerechten Anpassung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln,

• im Zusammenhang mit Jugendlichen- und Vorsorgeuntersuchungen und

• im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Erhaltung der Volksgesundheit.

Die Fahrtkosten werden ersetzt, wenn der Wohnort von der nächsterreichbaren geeigneten Behandlungsstelle mindestens 20 km entfernt ist. Bei Kindern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr und bei gebrechlichen Personen werden auch die Fahrtauslagen einer Begleitperson berücksichtigt.

Dem Versicherten steht es frei, mit welchem Verkehrsmittel er seinen Behandler aufsucht. Bei der Ermittlung der Höhe des Ersatzes wird ein fixer Kilometersatz von S 1,25 bzw. bei der Notwendigkeit einer Begleitperson S 1,88 angesetzt. Wenn der Versicherte einen Kostenanteil zu tragen hat, beträgt der Kostenersatz 80 % des ermittelten Betrages.

Gehunfähigen erkrankten Personen wird ein Transport mit der Rettung oder einem Lohnfuhrwerk (Taxi usw.) im Umfang von 80 % der tarifmäßigen Kosten ersetzt.

Die Gehunfähigkeit und die Notwendigkeit eines Transportes sind durch ärztliche Verordnung nachzuweisen.

Mit dem Österreichischen Roten Kreuz, Landesverband Burgenland, und den meisten burgenländischen Taxiunternehmen bestehen Verträge über die Durchführung von Krankentransporten. Dadurch ist gewährleistet, dass die Transportkosten direkt mit der Sozialversicherungsanstalt der Bauern verrechnet werden. Der Versicherte hat lediglich den 20 %igen Kostenanteil zu tragen.

7.1.2.4 Heilmittelaufwand

Im Jahre 1999 gelangten 171.170 Rezepte (plus 15,6 % gegenüber dem Vorjahr) bzw. 334.381 Ve rordnungen (plus 12,8 % gegenüber dem Vorjahr) zur Abrechnung.

Pro Rezept wurden durchschnittlich 2 Medikamente verordnet. Für 38,7 % der Verordnungen wurde keine Rezeptgebühr eingehoben. Die gebührenfreien

Verordnungen sind um 7,8 % gestiegen. Die Rezeptgebühr betrug im Jahre 1999 S 44,--.

Der durchschnittliche Aufwand je Verordnung der im Jahre 1999 erfassten Rezepte betrug S 219,88 und war damit um 7,2 % höher als im Vorjahr. Auf einen Versicherten umgelegt, betrug die durchschnittliche betragliche Belastung im Jahr 1999 S 5.373,29 (plus 24,7 % gegenüber dem Vorjahr).

7.1.2.5 Zahnbehandlung und Zahnersatz

Die Zahnbehandlung und der Zahnersatz werden als Sachleistung mit dem Krankenkassenscheck in Anspruch genommen. Der Krankenkassenscheck der Sozialversicherungsanstalt der Bauern gilt für alle Zahnärzte und Dentisten, die Verträge mit den Gebietskrankenkassen geschlossen haben und zwar pro Behandlungsfall. Bei der konservierend chirurgischen Zahnbehandlung war für 1999 als Kostenanteil des Versicherten ein Behandlungsbeitrag in der Höhe von S 51,--vorgesehen. Bei Zahnersatz sind Zuzahlungen in der Höhe von 25% oder 50% des vertraglich festgelegten Tarifes zu leisten.

Die Vertragsärzte und Dentisten rechnen entweder über die Abrechnungsstelle der Bundesfachgruppe für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Österreichischen Ärztekammer oder direkt mit der Sozialversicherungsanstalt der Bauern ab.

Die Aufwendungen für burgenländische bäuerliche Versicherte betreffend Zahnbehandlung sind um 8,8 % und betreffend Zahnersatz um 10,7 % gestiegen. Die

Aufwendungen pro Versichertem für diese Leistungen betrugen im Jahre 1999 durchschnittlich S 1.136,48 (plus 13,2 % gegenüber dem Vorjahr).

Auf Grund einer Satzungsänderung übernimmt die Sozialversicherungsanstalt der Bauern seit März 1996 die Kosten für festsitzenden Zahnersatz (Kronen, Brücken) nur mehr in medizinisch begründeten Fällen (z.B. bei Kieferanomalien oder Tumorpatienten).

Seit dem Jahre 1999 beteiligt sich die Sozialversicherungsanstalt der Bauern am Projekt des Landes Burgenland betreffend Kariesprophylaxe und Zahngesundheit im Burgenland. Das vom Burgenländischen Arbeitskreis für Sozial- und Vorsorgemedizin erstellte Programm umfasst die

• Erhebung des Zahnstatus bei allen vier-, sechs- und zehnjährigen Kindern durch die niedergelassenen Zahnärzte,

• Unterweisung aller Kindergarten- und Volksschulkinder in der richtigen Zahnpflege durch ZahngesundheitserzieherInnen und

• Information aller betroffenen Eltern über die richtige Zahnhygiene durch Zahnärzte und die ZahngesundheitserzieherInnen.

7.1.2.6 Anstaltspflege

Der Ausbau des Spitalwesens im Burgenland kam auch den bäuerlichen Versicherten zugute.

Tabelle 7.3: Stationäre Krankenhausaufenthalte 1999

Anzahl Verpflegstage Gesamt

Verpflegstage pro Fall

Pflichtversicherte Erwerbstätige 702 4.724 6,73

Freiwillig Versicherte 8 33 4,13

Pflichtversicherte Pensionisten 4.674 41.645 8,91

Anspruchsberechtigte Angehörige 1.039 8.347 8,03

Gesamt 6.423 54.749 8,52

% Veränderung zum Vorjahr +6,2 +2,3 -3,7

Ab 01.01.1997 wurde ein leistungsorientiertes Finanzierungssystem eingeführt. Die von den Krankenversicherungsträgern zu leistenden Zahlungen für stationäre und ambulante Behandlungen erfolgten pauschal an die so genannten Landesfonds der Bundesländer. Diesen obliegt die Verteilung der Mittel an die einzelnen Krankenanstalten nach leistungsorientierten Kriterien.

Die Sozialversicherungsträger hatten für das Jahr 1999 laut vorläufiger Erfolgsrechnung einen Pauschalbeitrag von S 38,8 Mrd. an den Ausgleichsfonds für die Krankenanstaltenfinanzierung zu überweisen.

Gegenüber dem Vorjahr ist die durchschnittliche Anzahl der Verpflegstage um 3,7 % zurückgegangen.

Jugendlichenuntersuchungen:

Die Träger der Krankenversicherung haben die bei ihnen versicherten Jugendlichen zwecks Beobachtung ihres Gesundheitszustandes jährlich mindestens einmal einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.

Als Jugendliche gelten Personen zwischen der Vollendung des 15. und 19. Lebensjahres.

Im Jahre 1999 wurden 100 Jugendliche zu einer Untersuchung eingeladen. Davon sind 82 Jugendliche zur Untersuchung erschienen, das entspricht einer Beteiligung von 82,0 % (minus 9,8 % gegenüber dem Vorjahr).

Vorsorgeuntersuchung für Erwachsene:

Alle Versicherten der Sozialversicherungsanstalt der Bauern und ihre Angehörigen haben nach dem 19.

Lebensjahr die Möglichkeit, sich einmal im Jahr kostenlos untersuchen zu lassen. Zweck der

"Gesundenuntersuchung" ist es, vor allem die

"Volkskrankheiten" (z.B. Herz- und Kreislaufstörungen, Zuckerkrankheit, Krebs) möglichst frühzeitig zu erkennen. Für Frauen ist zusätzlich eine frauenärztliche Untersuchung vorgesehen. Alle zwei Jahre kann bei Frauen ab dem 40. Lebensjahr eine Mammographie durchgeführt werden.

Für die Inanspruchnahme ist von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern ein Krankenkassenscheck anzufordern. Ein Behandlungsbeitrag ist in diesen Fällen nicht zu entrichten.

0 50 100 150 200 250 300 350 400

Anzahl

19-24 25-29 30-34 35-39 40-44 45-49 50-54 55-59 60-64 65-69 70-74 75 u.älter

Durchschnittsalter 63,2 Jahre

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