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Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG)

Im Dokument DER GRÜNE BERICHT 2004 (Seite 143-147)

BÄUERLICHE SOZIALVERSICHERUNG

7.4. Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz (BPGG)

7.3.7 Bundesgesetz über eine Entschädigung für Kriegsgefangene 7.3.6 Solidaritätsbeitrag

7.3.5.2 Kinderzuschuss

Tabelle 7.8: Höhe des Pflegegeldes und Anteil der Pflegegeldbezieher nach Stufen (Stand Dezember 2004) Einstufung Betrag in Euro Anzahl %Anteil / Stufe

Stufe 1 145,40 713 23,0

Stufe 2 268,-- 1.201 38,7

Stufe 3 413,50 501 16,2

Stufe 4 620,30 383 12,3

Stufe 5 842,40 199 6,4

Stufe 6 1.148,70 61 2,0

Stufe 7 1.531,50 42 1,4

Gesamt 3.100 100,0

Im Dezember 2004 betrug das durchschnittliche Pfle-gegeld Euro 369,65. 21,5 % aller Pensionisten bezogen Pflegegeld.

7.5.3 Unfallmeldungen und Erledigungen 2004

Tabelle 7.9: Unfallmeldungen und Erledigungen 2004

Anzahl %VÄ/VJ

Meldungen 171 -3,9

Erledigungen 178 +1,1

davon Ablehnungen 17 -19,0

davon sonstige Erledigungen 15 -6,3 davon anerkannte Versicherungsfälle 146 +5,0 davon ohne Rentenleistung an Versehrte nach 126 +0,8 davon mit Abschluss des Heilverfahrens 15 +15,4 davon mit tödlichem Verlauf 5 +400,0 davon mit Rentenleistung an Hinterbliebene 4 +300,0

7.5. Unfallversicherung

7.5.1 Stand der UV-Betriebe per 31.12.2004

7.5.2 Aufgaben und Leistungen der Unfallversicherung

Zum obigen Auswertungszeitpunkt gab es 25.186 land-wirtschaftliche Betriebe (minus 3,2 % gegenüber dem Vor-jahr), für die Beitragspflicht in der Unfallversicherung bestand. Hiezu kamen noch 1.304 Pächter und Mitpächter von Genossenschafts- oder Eigenjagden sowie von Fische-reibetrieben, die ebenfalls der Versicherungspflicht unter-lagen.

Pflichtversichert sind alle Betriebsführer, die auf ihre Rech-nung und Gefahr einen land(forst)wirtschaftlichen Betrieb führen oder auf deren Rechnung und Gefahr ein solcher Betrieb geführt wird und der Einheitswert des Betriebes

den Betrag von Euro 150,-- erreicht oder übersteigt; darü-ber hinaus bei Mittätigkeit im Betrieb die Familienan-gehörigen (Ehepartner, Kinder, Enkel, Wahl-, Stief- und Schwiegerkinder und die Eltern, Großeltern, Wahl-, Stief-und Schwiegereltern) sowie Geschwister des Betriebsfüh-rers. Unabhängig von der Anzahl der Betriebsführer und der im land(forst)wirtschaftlichen Betrieb mittätigen Angehörigen ist für ein und denselben land(forst)wirt-schaftlichen Betrieb nur ein Betriebsbeitrag einzuhe-ben.

Führen mehrere Personen einen land(forst)wirtschaftlichen Betrieb auf gemeinsame Rechnung und Gefahr, so haften sie für den Betriebsbeitrag zur ungeteilten Hand.

Waren früher die leistungsrechtlichen Bestimmungen für bäuerliche Unfallversicherte (Anspruchsberechtigte) aus-schließlich im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) geregelt, so ist ab dem 01.01.1999 neben dem Bei-tragsrecht auch das Leistungsrecht im Bauern-Sozialversi-cherungsgesetz geregelt.

Die neue Rechtslage gilt für alle Versicherungsfälle, die nach dem 31. Dezember 1998 eingetreten sind. Es wird daher eine bestimmte Zeit hindurch das alte und neue Lei-stungsrecht nebeneinander gelten. Das bedeutet, dass die vor dem 01.01.1999 angefallenen laufenden Leistungen bis zu ihrem Wegfall noch nach altem Leistungsrecht zu behandeln sind.

Mit der Reform der bäuerlichen Unfallversicherung ist ein jahrelanges Bemühen, das fast 70-jährige, nahezu unver-ändert gebliebene Leistungsrecht den heutigen

spezifi-schen Bedürfnissen der bäuerlichen Berufswelt anzupas-sen, verwirklicht worden. Der Leistungskatalog wurde auf die tatsächlichen Erfordernisse der bäuerlichen Versicher-ten abgestimmt und unter Berücksichtigung der betriebs-wirtschaftlichen Situation zweckorientiert neu gestaltet, sodass der Versehrte seinen Betrieb bei einer durch einen Arbeitsunfall bzw. Berufskrankheit eingetretenen Minde-rung der Erwerbsfähigkeit weiterführen kann.

Berufskrankheiten

Als Berufskrankheit für den bäuerlichen Bereich gelten nach wie vor die in der Anlage 1 zum Allgemeinen Sozial-versicherungsgesetz bezeichneten Krankheiten. Hier ist der Bezug zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz weiter-hin herzustellen.

Leistungsaufwand für das Jahr 2004 – siehe Tabelle 7.13

Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl der Unfallmeldungen um 3,9 % gesunken und die Anzahl der Erledigungen um 1,1 % gestiegen.

7.5.4 Stand der Renten aus der Unfallversicherung

Tabelle 7.10: Stand der Renten aus der Unfallversicherung (Stand Dezember 2004)

7.6. Sicherheitsberatung

Renten-

Waisenrenten 17 -5,6 3.529,23 207,60

Witwenrenten 20 % d. Bemes- 12 +33,3 3.422,57 285,21

Witwerrenten sungsgrundlage 2 ±0,0 440,80 220,40

GVSB

Waisenrenten 7 +16,7 2.532,12 361,73

*) Minderung der Erwerbsfähigkeit

Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl der Renten um 4,2 % gesunken. Die durchschnittliche Rentenhöhe ist um 2,8 % gestiegen.

Auf Österreichs kamen im Berichtsjahr 5.582 Bäue-rinnen und Bauern durch Arbeitsunfälle zu Schaden. 74 Personen verunglückten tödlich. Neben dem menschlichen Leid und Schmerzen verursachen Unfälle einen Kostenaufwand, der vielfach nicht mehr wettgemacht werden kann. Deshalb zählt die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten

zweifellos zu den wichtigsten Aufgaben der Sozialversi-cherungsanstalt der Bauern.

Die Sicherheitsberatung des Regionalbüros Burgenland hat im Jahr 2004 unter anderem folgende Aktivitäten gesetzt:

7.6.1 Aktivitäten auf Bauernhöfen

Im Berichtsjahr wurden 334 Betriebsberatungen mit Betriebsbesichtigungen, davon 92 nach Unfällen sowie 20 Unfallerhebungen ohne Betriebsberatung durchgeführt.

Zwecks Qualitätssicherung und Steigerung der Effizienz wurden im Großteil der Betriebe auch Nachberatungen durchgeführt. Die Auswertung der Ergebnisse ergab, dass in

43,3 % der Betriebe die Mängel vollständig, 38,8 % der Betriebe die Mängel überwiegend, 13,4 % der Betriebe die Mängel teilweise und

lediglich in

4,5 % der Betriebe die Mängel nur zu einem geringen Teil oder überhaupt nicht behoben wurden.

Die Aktion „Kindersicherheit am Bauernhof”ist mittler-weile fixer Bestandteil der Aktivitäten der Sicherheitsbe-ratung. Es wurden 29 Bäuerinnen, die Anträge auf Gewährung von Kinderbetreuungsgeld gestellt haben, aufgesucht und über Kindersicherheit im Haushalt und im landwirtschaftlichen Betrieb informiert. Aus diesem Anlass wurden Gesundheitsmappen verteilt und verschie-dene Sicherheitsartikel vorgestellt.

Im Jahr 2004 wurden 27 Urlauberhöfe sicherheitstech-nisch beraten. Überdies wurden erneut bäuerliche Buschenschankbetriebeund Betriebe, von denen Anträge auf Übernahme von Kosten für Betriebshelfereinsätze gestellt wurden, besichtigt und beraten.

7.6.2 Vorträge, Schulungen und Kurse

Der Sicherheitsberater referierte bei neun Veranstaltun-gen über die Themen „Arbeitssicherheit in der Landwirt-schaft“, „Sicherheit bei der Waldarbeit“ und „Leben schüt-zen – PSA benütschüt-zen“.

In den drei landwirtschaftlichen Fachschulen des Landes und in der Agrar–HAK Neusiedl/See wurde Gastunterricht abgehalten.

Im Rahmen von mehreren Vorbereitungskursen für die Ablegung der Facharbeiter- bzw. Meisterprüfung sowie

„Sachkundenachweis – Pflanzenschutz“-Kursen hielt der Sicherheitsberater jeweils drei- bzw. vierstündige Vorträ-ge.

7.6.3 Öffentlichkeitsarbeit

Es wurden zahlreiche Fachartikel verfasst und den bäuer-lichen Printmedien, der Zeitschrift SVB-Aktuell, den Tageszeitungen, den burgenländischen Wochenzeitungen,

dem ORF und dem Burgenländischen Kabelfernsehen zur Verfügung gestellt.

7.6.4 Traktor-Fahrtechnik- und Sicherheitskurse

Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern veranstaltet gemeinsam mit dem ÖAMTC Traktor-Fahrtechnik- und Sicherheitskurse. Die Schüler der Betriebsleiter-Lehrgänge

der landwirtschaftlichen Fachschulen in Güssing und Eisenstadt nahmen daran teil.

7.6.5 Evaluierung am Bauernhof

Der Sicherheitsberater des Regionalbüros ist Mitglied der Arbeitsgruppe „Evaluierung am Bauernhof“ und hat im Berichtszeitraum an mehreren Arbeitssitzungen

teilge-nommen. Auf acht Bauernhöfen wurde den Betriebsfüh-rern Hilfestellung bei der Evaluierung erteilt.

7.6.6 Sicherheitsplaketten

Der Sicherheitsberater des Regionalbüros ist Mitglied der Arbeitsgruppe „Evaluierung am Bauernhof“ und hat im Berichtszeitraum an mehreren Arbeitssitzungen

teilge-nommen. Auf acht Bauernhöfen wurde den Betriebsfüh-rern Hilfestellung bei der Evaluierung erteilt.

7.6.7 Erste Hilfe-Kurse

Im Berichtsjahr nahmen knapp 30 burgenländische Bäue-rinnen und Bauern an Erste Hilfe-Kursen teil. Die den Ver-sicherten angefallenen Kosten wurden bezuschusst.

7.7. Zeckenschutzimpfung

Wie in den Vorjahren führte der Ärztliche Dienst der Sozi-alversicherungsanstalt der Bauern, Regionalbüro Burgen-land, auch im Jahr 2004 eine Schutzimpfungsaktion gegen die Frühsommermeningoencephalitis (FSME) durch.

Die Impfungen wurden zu wiederholten Terminen in den Bezirksvororten durchgeführt.

Ferner gewährleistet die Anstalt als Zusatzservice auch die Wahrung der Impftermine. Die betreffenden Personen werden über EDV erfasst und zu den fälligen Impfungen (Teil- bzw. Auffrischungsimpfungen) von Amts wegen vor-geladen. Die Verständigung bezüglich Impftermin und Impfort erfolgt schriftlich. Es werden drei Impftermine

angeboten, um auch eventuelle Nachmeldungen berück-sichtigen zu können.

Im Jahre 2004 wurden insgesamt 12.515 Personen vorgela-den. 9.823 nahmen an der Schutzimpfungsaktion teil, das entspricht einer beachtlichen Beteiligung von 78,49 %.

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