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Bereich Recht:

Im Dokument DER GRÜNE BERICHT 2004 (Seite 102-105)

Im Jahr 2004 sind in der Rechtsabteilung insgesamt 175 Gesetzes- bzw. Verordnungsentwürfe zur Stellun-gnahme übermittelt worden.

Sozialversicherung

Mit dem ASRÄG 1997 wurde mit Wirkung vom 1. Jänner 1999 grundsätzlich das Prinzip der Subsidiarität in der bäuerlichen Krankenversicherung aufgehoben. Das Über-gangsrecht sieht aber für bestimmte Fälle weiterhin eine Ausnahme von der Pflichtversicherung in der Krankenver-sicherung nach dem BSVG vor: Personen, die als Ehegat-ten zum Stichtag 31. Dezember 1998 aufgrund der bis dahin geltenden Rechtslage von der Krankenversicherung ausgenommen waren, sollten auch weiterhin ausgenom-men bleiben, solange jeder Sachverhalt unverändert bleibt, der für die Ausnahme von der Krankenversicherung maßgeblich war.

Diese Ausnahmebestimmung soll für den genannten Per-sonenkreis jedoch nur dann mehr gelten, wenn die für den Betrieb maßgebliche Beitragsgrundlage den Betrag von 1.015,-- Euro nicht übersteigt. Zur Berechnung der Bei-tragsgrundlage sind jene Bewirtschaftungsverhältnisse maßgeblich, die zum 30. Mai 2004 bestanden haben.

Steuerrecht

Die Konjunkturpakete I und II und das Wachstumspaket und die 1. Etappe der Steuerreform brachten wichtige Konjunkturimpulse und entlasteten die Bürger mit niedri-gem Einkommen.

Die bisher bereits umgesetzten Entlastungsmaßnahmen brachten folgendes in der Landwirtschaft:

- die Angleichung der Einkommensgrenze für den Bezug von Arbeitslosengeld an das ASVG (Geringfügigkeits-grenze)

- die Lehrlingsprämie von 1.000,-- Euro

- die steuerliche Förderung der Altersvorsorge, unabhän-gig davon, ob man aufgrund eines niedrigen Einkom-mens keine EinkomEinkom-menssteuer bezahlt (Zukunftsvorsor-ge)

- erste Erleichterungen bei den Betriebsübergaben (Neu-gründungsförderungsgesetz)

- die Halbierung des Steuersatzes für nicht entnommene Gewinne für buchführungspflichtige Betriebe usw.

1. Kinderzuschlag zum Alleinverdienerabsetzbetrag:

Entlastung pro Kind und Jahr in Euro

für das erste Kind 130,-- Euro für das zweite Kind 175,-- Euro für jedes weitere Kind 220,-- Euro Anhebung der Zuverdienstgrenze beim Alleinverdiener-zuschlag

Damit der Alleinverdienerabsetzbetrag geltend gemacht werden kann, durfte das Einkommen des Ehepartners (bei mindestens einem Kind) bisher 4.400,-- Euro im Jahr nicht unterschreiten. Diese Grenze wird auf 6.000,-- Euro im Jahr angehoben. Viele Nebenerwerbslandwirte, bei denen der Ehepartner den landwirtschaftlichen Betrieb führt, können dadurch in Zukunft auch den Alleinverdienerab-setzbetrag geltend machen, der eine weitere Entlastung von 364,- Euro im Jahr bringt.

2. Entlastung der Pendler:

a) Anhebung des kleinen Pendlerpauschales:

Dieses steht Pendlern zu, denen ein öffentliches Verkehrs-mittel zur Verfügung steht und denen die Benutzung auch zumutbar ist. Da das kleine Pendlerpauschale um 15 % angehoben worden ist, wirkt es sich beim einzelnen Pend-ler in Anhängigkeit von dem anwendbaren Steuertarif jährlich um bis zu 86,-- Euro aus.

b) Anhebung des großen Pendlerpauschales:

Dieses steht Pendlern zu, denen ein öffentliches Verkehrs-mittel nicht zur Verfügung steht oder dessen Benutzung

ihnen nicht zugemutet werden kann. Da im Zuge der Steuerreform auch dieses um 15 % angehoben worden ist, kann es durch dieses Pendler um jährlich bis zu 150,--Euro (in Abhängigkeit vom anwendbaren Steuertarif) ent-lasten.

Sowohl im Bereich der Sozialversicherung als auch im Bereich des Steuerrechtes ist eine umfangreiche Bera-tungstätigkeit notwendig gewesen.

Soziales

Die Tätigkeit im Sozialbereich umfasst sowohl Beratungs-als auch Förderungsaufgaben. Die Vertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht und in Verwaltungsverfahren sind dabei wesentliche Leistungen der Interessenvertre-tung, die den Landwirten unmittelbar zugute kommen.

Arbeits- und Sozialgericht

Die Tätigkeit vor dem Arbeits- und Sozialgericht ist im Vergleich zum Vorjahr etwa gleich geblieben. Von den Kammerreferenten wurden an 28 Verhandlungstagen Ver-sicherte vor dem Arbeits- und Sozialgericht vertreten, wobei hauptsächlich Bescheide der Pensions- und Unfall-versicherung bekämpft wurden. Die Entscheidung des Gerichtes hängt in erster Linie von den Sachverständigen-Gutachten ab, die Erfolgsquote beträgt ca. 20 %. Bei arbeitsgerichtlichen Verfahren vertreten die Juristen der Landwirtschaftskammer die Dienstgeber, solche Verfahren kommen dann vor, wenn ein Landarbeiter seinen Dienst-geber, den Landwirt aufgrund des bestehenden oder bestandenen Dienstverhältnisses klagt (z.B. ausständiger Lohn, Urlaub, Kündigungsfrist, Entlassung udgl.).

Verwaltungsverfahren

Im Rahmen von Verwaltungsverfahren wird der Instan-zenzug in Beitragsangelegenheiten gegen Bescheide der Sozialversicherungsanstalt der Bauern aber auch gegen solche der Gebietskrankenkasse wahrgenommen.

Landarbeitereigenheimbau

Seit einigen Jahren wird die Förderung des Landarbeit-ereigenheimbaues nur mehr von den Bundesländern wahrgenommen, wobei die Länder befugt waren, eigene Förderungs-Richtlinien zu erstellen. Das Land Burgenland hat die früheren Förderungs-Richtlinien des Bundesmini-steriums für Land- und Forstwirtschaft vollinhaltlich übernommen, die Höhe der Beihilfe beträgt jedoch nur mehr die Hälfte des Bundeszuschusses. Aufgrund der dies-bezüglichen Landesrichtlinien wurden im Jahre 2004 Anträge von 6 Förderungswerbern dem Amt der Bgld. Lan-desregierung zur Entscheidung vorgelegt. Die

Förderungs-beträge wurden von der Landesregierung, Abt. 4a zu 100 % gewährt. Die Auszahlung erfolgt aufgrund der Richtlinien wie zuvor; 85 % des Zuschusses werden bei Rohbaufertigstellung und 15 % des Zuschusses bei Fertig-stellung und Bezug des Projektes ausbezahlt.

Landarbeiterehrung

Im Dezember 2004 wurden 5 Personen im Rahmen der Landarbeiterehrung für langjährige treue Dienste in der Land- und Forstwirtschaft geehrt.

Die Richtlinien für die Landarbeiterehrung gelten weiter-hin, aber die Prämie wurde angehoben. Land- und Forst-arbeiter erhalten wie bisher bei einer 45-jährigen Dienst-zeit eine Ehrenurkunde und die goldene Medaille, bei einer 35-jährigen Dienstzeit ein Anerkennungsschreiben und die goldene Medaille und bei einer 25-jährigen Dienstzeit ein Anerkennungsschreiben und die silberne Medaille. Darüber hinaus erhalten sie den diesbezüglichen Sonderrichtlinien des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft entsprechend eine Prämie in der Höhe von Euro 425,-- für 45-jährige Dienste, 303,-- Euro für 35-jährige Dienste und 183,-- Euro für 25-35-jährige Dienste in der Land- und Forstwirtschaft. Die Ehrengeschenke (Medaille, Urkunde) werden zur Gänze aus Landesmitteln bestritten, die Prämien zu 2/3 aus Bundesmitteln und zu 1/3 aus Landesmitteln.

2 Landarbeiter wurden für 35-jährige Dienste geehrt und 3 Landarbeiter wurden für 25-jährige Dienste geehrt.

Auslandsbeziehungen

Durch die EU-Erweiterung ist das Interesse der Landwirte in Richtung Ungarn wieder erwacht. Dies hatte im Berichtszeitraum einen erhöhten Beratungsaufwand zur Folge. Die Durchführung der EU-Dienstleistungsrichtlinie lässt in Österreich vielfach zu wünschen übrig. Personen, die in Ungarn einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, wie z.B. Landwirte, dürfen aufgrund der o.a. Richtlinie in Österreich ihre Dienstleistung (Weingartenschnitt, Ernte-helfer, Entfahnen usw.) anbieten, die zuständigen

öster-reichischen Behörden wollen die Rechtmäßigkeit solcher Aktionen nicht anerkennen und wollen daraus Fälle ille-galer Ausländerbeschäftigung konstruieren. Auch diesbe-züglich fanden viele Besprechungen statt, damit die österreichischen Bauern ohne horrende Strafen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz zahlen zu müssen, von der o.a. Richtlinie profitieren können.

Arbeitgebervertretung 2004

Ausländerbeschäftigung

Im Jahr 2004 wurden 900 Kontingentplätze für Saisonar-beiter und 1500 Kontingentplätze für Erntehelfer geneh-migt. Damit konnte im Berichtsjahr der Bedarf überwie-gend abgedeckt werden, dennoch waren teilweise Ruhendstellungen notwendig, was bei höheren Kontin-gentzahlen vermeidbar gewesen wäre. Dennoch konnte der Bedarf ohne Probleme gedeckt werden.

Kollektivvertrag

Bei den Kollektivvertragsverhandlungen wurde eine Loh-nerhöhung von 1,70% für alle Lohnkategorien erreicht.

Die Anpassung der Löhne erfolgte damit am unteren Rand der Preisindexerhöhung. Meldungen aus der Praxis zeigen, dass sich durch die Anpassung zu Jahresmitte immer wie-der Probleme mit wie-der Umstellung ergeben. Daher wurden mit der Gewerkschaft bereits Vorgespräche geführt, künf-tig die Kollektivvertragsanpassungen auf den Jahreswech-sel zu verlegen.

Landarbeitsordnung

Die Landarbeitsordnung sieht unter anderem Bestimmun-gen hinsichtlich des Arbeitnehmerschutzes vor, deren Ein-haltung mehr und mehr von der zuständigen Behörde überprüft wird. Daher wird wesentliches Augenmerk auf die Information hinsichtlich Evaluierung, eventuelle Behe-bung von Gefahrenquellen sowie auf Führung von Lohn-und Urlaubslisten gelegt.

Statistische Zahlen für das Jahr 2002 bis 2004

Tabelle 4.9: Beratungsaktivitäten der Bgld. Landwirtschaftskammer

4.4 Ländliches Fortbildungsinstitut Burgenland - LFI

Aktivitäten Stunden Beratungsfälle 2002 2003 2004 2002 2003 2004 Einzelberatung vor Ort 9.500 9.600 8.857 4.000 6.200 4.280 Einzelberatung Büro 9.000 9.800 11.783 17.000 18.000 19.372 Telefonberatung 8.000 4.400 4.506 25.000 16.500 22.360 Vortrag/Moderation aktiv 2.500 1.300 1.595 700 680 1.552 294 Teilnehmer bei Seminaren mit einer Veranstaltungsdauer über 40 Unterrichtseinheiten,

1.800 Teilnehmer bei Seminaren zwischen 8 und 39 Unterrichtseinheiten,

ca. 20.000 Teilnehmer bei diversen Informationsveranstaltungen der Kammer (ÖPUL-Vorträge, GAP-Reform, Bezirkspflanzenbautage...)

Q: Bgld. Landwirtschaftskammer

Das LFI Burgenland ist die Bildungsorganisation der Bur-genländischen Landwirtschaftskammer. Es hat sich in den letzten Jahren zu einer allgemein akzeptierten und geschätzten Bildungsdrehscheibe für den ländlichen Raum entwickelt. Die Hauptzielgruppe für die Bildungsan-gebote sind die landwirtschaftlichen Familienmitglieder.

Seit Vereinsgründung im Jahr 1998 hat sich das Bildungs-angebot aber auch die organisatorische Abwicklung enorm verbessert.

Im Dokument DER GRÜNE BERICHT 2004 (Seite 102-105)