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5. E RGEBNISSE

5.1. Auswertung der untersuchten Unternehmen

5.1.4. Pflegedienst Wien

Am 03.07.2018 wurden im Rahmen eines vollstandardisierten Interviews Fragen bezüglich des Mobilitätsverhaltens und der Fahrzeuganschaffung für den mobilen Pflegedienst an das hier genannte Unternehmen gestellt. Da das Unternehmen nicht namentlich genannt werden möchte, wird es unter der Bezeichnung Pflege-dienst Wien angeführt. Die Ergebnisse dieses Interviews werden nachfolgend zu-sammengefasst.

Beim Unternehmen sind insgesamt 150 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäf-tigt. Die 120 im Außendienst tätigen MitarbeiterInnen betreuen dabei ca. 1.200 Per-sonen monatlich und 8.400 im Jahr. Die angebotenen Dienstleistungen werden in Früh- und Spätdiensten von 06:00 bis 20:00 Uhr besorgt und umfassen dabei Dienstleistungen der medizinischen und gewöhnlichen Hauskrankenpflege.

In etwa die Hälfte der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erledigen die dienstlichen Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Wenn dabei einzelne Kunden und Kun-dinnen nur schwer erreicht werden können, wird vereinzelt auf Taxidienste zurück-gegriffen. Die restlichen MitarbeiterInnen verrichten ihren Dienst mit ihrem Privat-fahrzeug. Dabei erfolgt die Vergütung der dienstlichen Fahrten im Sinne des § 10 der Reisegebührenvorschrift 1955, in der Form eines Kilometergeldes. Einspurige Verkehrsmittel wie Räder und Motorräder werden von insgesamt zwei Mitarbeite-rInnen für die Erledigung der dienstlichen Fahrten verwendet. Der unternehmens-eigene Fuhrpark setzt sich aus zwei Fahrzeugen zusammen, nämlich einem VW Polo und einem VW up!. Diese Fahrzeuge sind keinem Mitarbeiter / keiner Mitar-beiterin direkt zugeteilt und werden als Poolfahrzeuge verwendet.

Die Beschaffung der Fahrzeuge erfolgt durch die technische Betriebsführung. Die-se entscheidet auf Basis der Richtlinien des Kriterienkataloges „ÖkoKauf Wien - Ökologische Kriterien für die Beschaffung von PKW und leichten Nutzfahrzeugen“

[65]. Darin werden zusätzlich zu den Kriterien des § 237 Bundesvergabegesetz

Renault ZOE (22kWh) VW e-up! VW e-Golf Skoda Fabia

KEA [kWh]

Fahrbetrieb Fzg. Herstellung Akku. Herstellung Energiebereitstellung Entsorgung

2006, wie etwa Angaben zum Kraftstoffverbrauch, CO2-, CO-, NMHC- und PM-Emissionen, auch weitere Mindestanforderungen an die Fahrzeuge gestellt.

Neue angeschaffte Fahrzeuge sollten von den Herstellern VW oder Renault stam-men und der Fahrzeugkategorie Kleinwagen entsprechen. Ebenso sollen die Fahr-zeuge gekauft und nicht über andere Finanzierungsmodelle erworben werden. Um bei Einschulungen Platz für weitere Personen zu bieten, sollten die Fahrzeuge über mindestens vier Sitzplätze und Türen verfügen. Auch sollte der Kofferraum groß genug sein für einen Rucksack bzw. einen Reisekoffer mit ca. 10 kg Fassungsver-mögen. Die Zusatzausstattung der Fahrzeuge sollte schlussendlich ein Navigati-onssystem, eine Klimaanlage und Automatikschaltung umfassen.

Im Falle eines Elektrofahrzeuges sollte die Ladung der Fahrzeuge ausschließlich bei der Zentrale erfolgen. Dazu stehen firmeneigene Stellplätze in der naheliegen-den Tiefgarage zur Verfügung, an der eine Ladeinfrastruktur errichtet wernaheliegen-den könnte. Die Fahrzeuge könnten täglich von 22:00 bis 06:00 Uhr an diesen Stellplät-zen geladen werden. Die Fahrzeugbatterie sollte eine Reichweite von täglich bis zu 50 km ermöglichen ohne dazwischen geladen werden zu müssen.

Schadensbegutachtungen nach etwaigen Unfällen erfolgen über die Denzel AG.

Reparaturen und Service werden durch die Magistratsabteilung Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48) vorgenommen.

Ausgehend von dem Interview wurden zwei Varianten für die nachfolgenden Be-rechnungen entwickelt. Die Erste Variante umfasst den Austausch eines der Fuhr-parkfahrzeuge des Carpools mit einem Elektrofahrzeug. In der zweiten Variante werden die derzeit anfallenden Kilometergeldkosten mit den Kosten eines elektrisch betriebenen Dienstfahrzeuges mit der Möglichkeit der privaten Nutzung gegenübergestellt. Als Nutzungsdauer wurden neun Jahre herangezogen, in denen die Poolfahrzeuge jeweils 5.000 km zurücklegen. Die der Berechnung zugrunde gelegten Parameter können dem Anhang in Tabelle 60 entnommen werden.

5.1.4.1. Ergebnisse der Berechnungen

Zuerst wurde die Neuanschaffung des Poolfahrzeuges VW up! gegen ein Elektro-fahrzeug betrachtet. Beim Vergleich der Ergebnisse der TCO-Berechnung fällt auf, dass unter den gegebenen Umständen keines der gewählten Elektrofahrzeugmo-delle geringere Gesamtkosten aufweist, als das benzinbetriebene Modell VW up!.

Ebenfalls kann beobachtet werden, dass die Gesamtkosten des Modelles Renault Zoe mit, sowie ohne Batteriemiete gleich hoch sind. Die zusätzlichen Kosten der Batteriemiete werden hier durch einen geringeren Wertverlust des günstigeren Mo-delles kompensiert. Die Ergebnisse der Berechnung können im Anhang der Tabelle 62 entnommen, sowie in Abbildung 51 und Abbildung 52 betrachtet werden.

Abbildung 51: PW - Ergebnis der TCO-Berechnung anhand der Gesamtkosten

Abbildung 52: PW - Ergebnis der TCO-Berechnung anhand der Kostenpositionen Das Ergebnis der Ökobilanz zeigt, dass die Treibhausgasemissionen des Modelles VW-up! um ein Vielfaches höher sind als die THG-Emissionen der verglichenen Elektrofahrzeuge. Ein ähnliches Bild zeichnet sich auch bei den Stickoxidemissio-nen und dem kumulierten Energieaufwand ab. Lediglich die FeinstaubemissioStickoxidemissio-nen der verglichenen Elektrofahrzeuge sind, bedingt durch die Feinstaubemissionen bei der Batterieherstellung, etwas höher als jene des benzinbetriebenen Modelles VW

0 5 000 10 000 15 000 20 000 25 000 30 000 35 000 40 000

VW up! VW e-up! Renault ZOE (22kWh)

Renault ZOE (22kWh) Batteriemiete

Kosten [€]

A Anschaffung B Nutzung

-10 000 0 10 000 20 000 30 000 40 000 50 000

VW up! VW e-up! Renault ZOE (22kWh)

Renault ZOE (22kWh) Batteriemiete

Kosten [€]

A1 Fahrzeug A2 Ladeinfrastruktur A3 Finanzierungskosten

A4 Förderung A5 Steuern B1 Betriebskosten fix

B2 Betriebskosten variabel B3 Sachbezugskosten B4 Versicherungskosten

up!. Die Ergebnisse der Ökobilanz können dem Anhang in Tabelle 62, als auch Ab-bildung 53 bis Abbildung 56 entnommen werden.

Abbildung 53: PW - Ergebnis der Ökobilanz – Treibhausgasemissionen

Abbildung 54: PW - Ergebnis der Ökobilanz - Stickoxidemissionen

0 1 000 2 000 3 000 4 000 5 000 6 000 7 000 8 000

VW up! VW e-up! Renault ZOE (22kWh)

Renault ZOE (22kWh) Batteriemiete

THG [kg CO2 eq]

Fahrbetrieb Fzg. Herstellung Akku. Herstellung Energiebereitstellung Entsorgung

0 1 000 2 000 3 000 4 000 5 000 6 000 7 000

VW up! VW e-up! Renault ZOE (22kWh)

Renault ZOE (22kWh) Batteriemiete

NOx[g ]

Fahrbetrieb Fzg. Herstellung Akku. Herstellung Energiebereitstellung Entsorgung

Abbildung 55: PW - Ergebnis der Ökobilanz – Feinstaubemissionen

Abbildung 56: PW - Ergebnis der Ökobilanz – kumulierter Energieaufwand

Ebenfalls wurden die Kosten eines Elektrofahrzeuges mit den Kilometergeldkosten, welche durch die Vergütung der dienstlichen Fahrten mit einem Privatfahrzeug, im Sinne des § 10 der Reisegebührenvorschrift 1955 entstehen, gegenübergestellt.

Um Aussagen über jene Jahreskilometerleistung treffen zu können, ab der ein Elektrofahrzeug geringere Gesamtkosten aufweist, wurde diese von 5.000 km bis 15.000 km variiert. Als Ergebnis kann festgestellt werden, dass ab ca. 9.500 km die

0 200 400 600 800 1 000 1 200

VW up! VW e-up! Renault ZOE (22kWh)

Renault ZOE (22kWh) Batteriemiete

PM [g]

Fahrbetrieb Fzg. Herstellung Akku. Herstellung Energiebereitstellung Entsorgung

0 5 000 10 000 15 000 20 000 25 000 30 000

VW up! VW e-up! Renault ZOE (22kWh)

Renault ZOE (22kWh) Batteriemiete

KEA [kWh]

Fahrbetrieb Fzg. Herstellung Akku. Herstellung Energiebereitstellung Entsorgung

Kilometergeldkosten die Kosten der Anschaffung und Nutzung eines Elektrofahr-zeuges in der Form eines VW e-up! übersteigen. Dies ist in Abbildung 57 dargestellt.

Abbildung 57: PW – Gegenüberstellung der Gesamtkosten und Kilometergeldkosten

5.1.5. Wiener Rotes Kreuz – Rettungs-, Krankentransport-, Pflege- und