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2. Aktuelle Situation Pflege

2.1. Pflegebedürftige

Die statistische Erhebung zur Zahl der Pflegebedürftigen wird durch § 109 SGB XI geregelt.

„Auskunftspflichtig sind die Träger der Pflegeeinrichtungen, die Träger der Pflegeversicherung sowie die privaten Versicherungsunternehmen gegenüber den statistischen Ämtern der Länder […]“ (§ 109 Abs. 1 Satz 3 SGB XI). Die im Pflegebericht genutzten Daten werden dementsprechend durch die Pflegekassen erhoben und in einem Intervall von 2 Jahren durch das Thüringer Landesamt für Statistik veröffentlicht. Der aktuellste verfügbare Datenstand zur Zahl der Pflegebedürftigen in der Stadt Gera ist daher der 15.12.2019. Die Grundlage für die weiteren Berechnungen zum Pflegebedarf bezieht sich auf diesen Datenstand.

Die Anzahl der Pflegebedürftigen stieg in den vergangenen Jahren kontinuierlich an. Lag die Gesamtzahl der pflegebedürftigen Personen in der Stadt Gera im Jahr 2009 noch bei 3.332, hat sie sich im Jahr 2019 auf 6.413 Personen fast verdoppelt. Während die Zahl der stationär versorgten Pflegebedürftigen nur leicht gestiegen ist, und im Vergleich zu den Jahren 2013 bis 2017 sogar gesunken ist, stieg die Anzahl der ambulant versorgten und Pflegegeld erhaltenden Personen deutlich an. Es ist anzunehmen, dass dieser Umstand eine Konsequenz des Pflegestärkungsgesetzes ist, in dem der Grundsatz „ambulant vor stationär“ verankert ist.

So gilt nach § 3 SGB XI: „Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können.

Leistungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege gehen den Leistungen der vollstationären Pflege vor.“

Abbildung 10 Pflegebedürftige in Gera 2009-2017

Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, eigene Darstellung.

Anmerkungen: Die Kategorie stationäre Pflege erfasst die vollstationäre Dauerpflege und die Kurzzeitpflege. Bis 2015 enthielt die statistische Darstellung des TLS zur stationären Pflege auch die teilstationäre Pflege, während diese seit 2017 zur ambulanten Pflege oder dem Pflegegeld gezählt werden. Die Vergleichbarkeit der Zahlenwerte vor 2017 und ab 2017 ist daher nur bedingt gegeben.

Der Ausweitung der Förderung der nicht-stationären Pflege lässt sich ebenfalls bei der Entwicklung der Sozialleistung Hilfe zur Pflege nach SGB XII nachvollziehen. Die Anzahl der Personen, welche Hilfe zur Pflege nach SGB XI erhalten, sank seit dem Inkrafttreten des III.

Pflegestärkungsgesetzes im Jahr 2017. Erhielten im Jahr 2016 noch 292 Personen Hilfen zur Pflege, sank die Zahl im Jahr 2017 auf 207 und liegt im Jahr 2019 bei 222 Personen.

2009 2011 2013 2015 2017 2019

Pflegebedürftige insgesamt 3332 3902 4357 4283 5292 6.413

davon ambulante Pflege 1089 1460 1696 1439 1748 2.127

davon stationäre Pflege 1059 1125 1304 1356 1256 1.241

davon ausschließlich Pflegegeld 1228 1344 1416 1605 2288 2.769 0

11 Auffällig ist der deutliche Rückgang der Leistungsempfänger bei den Personen, welche diese außerhalb von Einrichtungen erhalten, von 119 Personen im Jahr 2016 auf 42 Personen im Jahr 2017 sowie 34 Personen in 2019. Dagegen stieg die Anzahl der Leistungsempfänger innerhalb von Einrichtungen leicht an auf 188 Personen im Jahr 2019.

Abbildung 11 Personen in Gera die Hilfen zur Pflege nach SGB XII erhalten 2013-2018

Quelle: Stadtverwaltung Gera, Sozialamt, eigene Darstellung.

Pflegebedürftige zum 15.12.2019 in der Stadt Gera

Wie bereits erläutert, bildet der Datenstand zum 15.12.2019 auch den aktuellsten verfügbaren Datenstand. Dieser wird in der nachfolgenden Tabelle (Vgl. Tab. 1) ausführlich dargestellt. Die Daten sind nach den Parametern Alter, Geschlecht und Pflegeart aufgeschlüsselt. Diese Parameter bilden die Berechnungsgrundlage für die Pflegebedarfsberechnung in Kapitel 3.

Die dargestellten Pflegearten beziehen sich auf die drei häufigsten Pflegearten: ambulante Pflege, vollstationäre Pflege (Dauer- und Kurzzeitpflege) sowie dem ausschließlichen Erhalt von Pflegegeld. Zwei statistische Pflegearten wurden nicht dargestellt. Zum einen sind dies die Personen, welche den Pflegegrad 1 und ausschließlich landesrechtliche bzw. keine Leistungen erhalten. Zum anderen

sind dies Personen, welche den Pflegegrad eins und teilstationäre Pflege erhalten. Dies liegt darin begründet, das erstere Pflegeart für die Gestaltung einer kommunalen Pflegeinfrastruktur nur eine marginale Bedeutung hat und die zweite Pflegeart nur in einem sehr geringen Maß auftritt, was eine detailliertere Betrachtung auch aus datenschutzrechtlichen Gründen erschwert. Die Entwicklung dieser beiden Pflegearten wurde, obwohl aus genannten Gründen nicht

dargestellt, in der

Pflegevorausberechnung (Kapitel 4) berücksichtigt und ist in der Entwicklung der Gesamtzahl aller Pflegebedürftigen enthalten.

2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

außerhalb von Einrichtungen 110 118 104 119 42 37 34

innerhalb von Einrichtungen 160 160 179 173 165 176 188

0 50 100 150 200

Pflegebedürftige: Laut Pflegeversicherungsgesetz gelten solche Personen als pflegebedürftig, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung voraussichtlich für mindestens sechs Monate der Hilfe bedürfen.

Die Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 5 erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung.

Ambulante Pflege: Pflegebedürftige in häuslicher Pflege erhalten Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe). Die Pflegekräfte sind entweder von der Pflegekasse selbst angestellt oder bei ambulanten Pflegeeinrichtungen, mit denen die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat.

Pflegegeld: Pflegebedürftige können anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld beantragen. Der Anspruch setzt voraus, dass der Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch eine Pflegeperson in geeigneter Weise selbst sicherstellt.

Ausgewiesen werden hier nur die Empfänger von Pflegegeld, die nicht bereits bei der ambulanten bzw. stationären Pflege berücksichtigt worden sind. Stichtag ist hier der 31.12 des Jahres.

(Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik)

12 Insgesamt waren in der Stadt Gera 6.413 Bürgerinnen und Bürger pflegebedürftig (Vgl. Tab.

1). Davon lassen sich 2.435 Personen dem männlichen und 3.978 dem weiblichen Geschlecht zuordnen. Die meisten Personen erhalten ausschließlich Pflegegeld (2.769 Personen), 2.127 ambulante und 1.241 vollstationäre Pflege. Etwas mehr als 15 Prozent der Pflegebedürftigen (981 Personen) waren unter 60 Jahre. Über die Hälfte (ca. 55 Prozent) 80 Jahre und älter.

Tabelle 1 Pflegebedürftige zum 15.12.2019 in der Stadt Gera Alter von … bis

unter … Jahren

Insgesamt ambulante Pflege1) vollstationäre Pflege

Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, eigene Darstellung.

1) Einschließlich durch ambulante Betreuungsdienste versorgte Pflegebedürftige. Sofern Pflegebedürftige Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes und z.B. parallel eines ambulanten Betreuungsdienstes erhalten, kann es zu Doppelzählungen kommen.

2) Ohne Empfänger von Pflegegeld, die bereits bei der ambulanten Pflege bzw. vollstationären Dauerpflege bzw.

Kurzzeitpflege berücksichtigt worden sind. Stichtag: 31.12.

3) Personen mit den Geschlechtsangaben „divers“ und „ohne Angabe“ werden (nach § 22 Abs. 3 PStG) in Geheimhaltungsfällen per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.

13 2.2. Pflegeeinrichtungen und Personal

2.2.1. Stationäre Pflegeeinrichtungen

Zum aktuellen Stand gibt es in der Stadt Gera 13 stationäre Pflegeeinrichtungen. Hiervon werden fünf durch die kommunale Geraer Heimbetriebsgesellschaft mbH (HBG) betrieben, sieben durch Träger der freien Wohlfahrtspflege und eine durch einen privaten Anbieter.

Zusammen haben die stationären Pflegeeinrichtungen einen Umfang von 1.280 Pflegeplätzen, welche teilweise durch unterschiedliche Angebote, wie Kurzeitpflege, Tagespflege oder betreutes Wohnen, ergänzt werden.

Insgesamt ist die Zahl der stationären Pflegeplätze in der Stadt Gera konstant, die einzige Steigerung bei den stationären Pflegeplätzen zwischen 2017 und 2019 kam durch den Zuwachs von 2 Plätzen in der vollstationären Pflege im Pflegezentrum "Am Hofwiesenpark"

der Geraer Heimbetriebsgesellschaft mbH.

Quelle: Geoinformationssystem der Stadt Gera.

Abbildung 12 Standorte der Pflegeheime in der Stadt Gera

14

Tabelle 2 Stationäre Pflegeeinrichtungen in der Stadt Gera zum 15.12.2019

Name Träger Adresse Plätze

Telefon: 0365 830470 - Telefax: 0365 83047111

Telefon: 0365 551119540 Telefax: 0365 551119599

15

Bruno Brause Straße 6 07549 Gera

16 Arbeiterwohlfahrt

Psychosoziales Zentrum

Wohn- und

Pflegeheim

Arbeiterwohlfahrt

Alten-, Jugend- und Sozialhilfe gGmbH

Robert-Havemann-Straße 12 07552 Gera

Telefon: 0365 551260 Telefax: 0365 5512615 E-Mail:

pflegeheim.gera@awo-thueringen.de

36

Katholisches Seniorenheim

„Edith Stein“

Caritasverband für Ostthüringen e.V.

Auerbachstraße 3 07549 Gera Lusan

Telefon: 0365 73430 Telefax: 0365 7343666 E-Mail: i.kirchner@caritas-ostthueringen.de

132

vollstationäre Dauerpflege gesamt 1.280

Kurzzeitpflege gesamt 3

Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik (2021), Ergänzungen durch das Sozialamt der Stadt Gera.

17 2.2.2. Teilstationäre Pflege

In der Stadt Gera gibt es neun Einrichtungen der teilstationären Pflege. Hiervon wird eine durch die kommunale Geraer Heimbetriebsgesellschaft mbH (HBG) betrieben, zwei durch Träger der freien Wohlfahrtspflege und sechs durch private Anbieter.

Zusammen haben die teilstationären Pflegeeinrichtungen einen Umfang von 234 Pflegeplätzen. Davon entfallen alle Plätze auf den Bereich der Tagespflege. Teilstationäre Nachtpflegeplätze werden nicht angeboten.

In der jüngsten Vergangenheit stieg die Zahl der Tagespflege in Gera. So wurde im Jahr 2018 die ASB Tagespflege „Grüner Weg“ mi 30 Plätzen eröffnet.

Tabelle 3 Teilstationäre Pflegeeinrichtungen in der Stadt Gera zum 15.12.2019

Name Träger Adresse Plätze

18 Tagespflege „In der

Fürbringer Villa“

Pflege mit Herz – Tagespflege UG

Geschwister- Scholl-Str. 1 07545 Gera

Fullcare 24 GbR Gewerbepark Keplerstraße 2/4

Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik (2021), Ergänzungen durch das Sozialamt der Stadt Gera.

19 2.2.3. Ambulante Pflegedienstleister

In der Stadt Gera sind 20 Träger im Bereich der ambulanten Pflege aktiv. Hierunter gibt es sechs Träger der freien Wohlfahrtspflege und 11 private Anbieter. Insgesamt werden 20 Pflegedienste betrieben.

Quelle: Geoinformationssystem der Stadt Gera.

Tabelle 4 Ambulante Pflegedienste in der Stadt Gera zum 15.12.2019

Name Träger Adresse

Arbeiterwohlfahrt Stadtverband Gera e.V.

Sozialstation

Arbeiterwohlfahrt Stadtverband Gera e.V.

Schmelzhüttenstraße 6 07545 Gera

Telefon: 0365 437670 Telefax: 0365 4376723

E-Mail: sozialstation@awo-gera.de

Volkssolidarität Kreisverband Gera e.V.

Sozialstation

Volkssolidarität

Kreisverband Gera e.V.

De-Smit-Straße 32 07545 Gera

Telefon: 0365 8558515 Telefax: 0365 8558535 E-Mail:

sst-gera@volkssolidaritaet.de

Abbildung 13 Standorte der ambulante Pflegedienste in der Stadt Gera

20 Deutsches Rotes Kreuz

Kreisverband Gera-Stadt Julia Rzegotta GmbH

Hauskrankenpflege und

Glück Auf Pflegeservice GmbH

Glück Auf Pflegeservice GmbH

Diako gem. Gesellschaft für soziale Dienste mbH

Heinrich-Laber-Straße 4 07548 Gera

21 Schwester Monika GbR

Hauskrankenpflege

Pflegedienst Schneider Schleizer Straße 8 07549 Gera

Erdmuthe Heise Saalfelder Straße 16 07549 Gera

Fullcare 24 GbR Keplerstaße 2/4 07549 Gera

Telefon: 0365 43190660 Telefax: 0365 43195357

22 E-Mail: info@fullcare24.de

Dignicare Pflege GmbH Pflegedienst Gera

Dignicare Pflege GmbH Schleizer Straße 2 07549 Gera

pro balance GbR pro balance GbR Herderstraße 36 07545 Gera

AAP Allgemeine Ansgar Pflegedienste

Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik (2021), Ergänzungen durch das Sozialamt der Stadt Gera.

23 2.2.4. Pflegepersonal

Pflegepersonal in Gera

Im Jahr 2017 waren 1.819 Personen in der Stadt Gera in der Pflege beschäftigt. Davon waren 888 Personen in ambulanten Pflegeeinrichtungen (davon 132 Vollzeitkräfte) und 931 in stationären Pflegeeinrichtungen (davon 557 Vollzeitkräfte) tätig (Vgl. TLS 2017). Im Jahr 2019 waren 1.875 Personen in der Stadt Gera in der Pflege beschäftigt. Davon waren 885 Personen in ambulanten Pflegeeinrichtungen (davon 175 Vollzeitkräfte) und 990 in stationären Pflegeeinrichtungen (davon 489 Vollzeitkräfte) tätig (Vgl. TLS 2019).

Abbildung 14 Pflegepersonal in der Stadt Gera zum 15.12, 2017 und 2019 im Vergleich

Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, eigene Darstellung.

Pflegepersonal in Thüringen

Die Zahl der Personen, welche in der Pflege im Freistaat Thüringen tätig sind, stieg in den vergangenen Jahren. Die Zahl des Pflegepersonals im ambulanten Bereich steigt von 9.315 Personen im Jahr 2013 auf 12.804 im Jahr 2019. Im stationären Bereich stieg die Zahl des Pflegepersonals von 17.794 Personen im Jahr 2013 auf 21.266 Personen im Jahr 2019. (Vgl.

Abb. 15)

Abbildung 15 Pflegepersonal in Thüringen zum 15.09, 2013-2019

Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, eigene Darstellung.

2017 2019

ambulant 888 885

stationär 931 990

0 300 600 900

2013 2015 2017 2019

ambulant 9.315 10.805 11.942 12.804

stationär 17.794 19.303 20.520 21.266

0 10.000 20.000 30.000

24

3. Beratungs- und Hilfsangebote

Wie bereits unter Punkt 2.1. dargestellt, nimmt die nicht-stationäre Versorgung von Pflegebedürftigen eine immer größere Bedeutung ein.

Ziel einer demografiefesten Pflegebedarfsplanung sollte es demnach sein, ältere Menschen solange wie möglich in ihrem gewohnten Lebensumfeld zu halten. Um ältere Menschen bei ihrer Alltagsbewältigung im eignen Umfeld zu unterstützen, werden in der Stadt Gera unterschiedliche Beratungs- und Hilfsangebote offeriert, welche sich entweder direkt auf Pflege beziehen oder pflegebegleitend bzw. vorbeugend wirken.

3.1 Pflegelotsenstelle der Stadt Gera

Die Pflegelotsenstelle der Stadt Gera berät pflegebedürftige Personen sowie deren Angehörige in den Bereichen der Pflege und der Altenhilfe. Im Beratungsgespräch werden Fragen beantwortet, Hinweise zu den ersten Erledigungen gegeben und Kontakte vermittelt, um somit die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gera in dieser speziellen Lebenslage zu unterstützen. Die Pflegelotsenstelle ist organisatorisch im Sozialamt der Stadt Gera angesiedelt.

Die Ausgestaltung der Pflegelotsenstelle befindet sich derzeit in einer Umbruchsphase, für die Zukunft wird angestrebt, die Leistungen der Pflegelotsenstelle im Service.Generationen anzusiedeln. (Vgl. Kap. 3.2)

3.2 Service.Generationen

„Mit der Eröffnung des Service.GEneRAtionen in der Heinrichstraße 43 wurde im September 2020 ein weiterer Meilenstein in der Geraer Innenstadt umgesetzt. In dieser städtischen Einrichtung wird seitdem beraten, unterstützt und jede Art von Information an den Bürger weitergegeben.

Für die Menschen unserer Stadt ist es enorm wichtig, eine Anlaufstelle zu haben, in der schnell und unkompliziert weitergeholfen wird, egal in welchem Alter oder mit welchem Anliegen jemand kommt.

Zentral und für jeden gut erreichbar ist der Service.GEneRAtionen ein Ort, an dem die Mitarbeiterinnen ihr Bestes geben, die Fragen der Bürger zu beantworten und sie bei dem, was sie auf dem Herzen haben, zu unterstützen.

Sie suchen den richtigen Ansprechpartner in der Verwaltung oder bei einem speziellen Thema.

Sie helfen beim Ausfüllen von Anträgen. Sie beraten in Sachen Pflege, auch für Angehörige.

Und für diejenigen, die kein konkretes Problem haben, aber vielleicht eine neue Gemeinschaft oder ein Betätigungsfeld suchen, finden die Mitarbeiterinnen den richtigen Ort dafür. Nicht zuletzt sind sie auch Ansprechpartner für alle Ratsuchenden in unserer Stadt [und nehmen dabei eine wichtige Lotsenfunktion ein].

So versteht sich die neue Anlaufstelle als ein offenes Haus, in das jede Bürgerin und jeder Bürger Geras mit seinen Fragen und Anliegen kommen kann.

Die Anlaufstelle wird aus Mitteln des „Landesprogramms Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ finanziert. Direkt am Dezernat Jugend und Soziales angebunden, ist sie an drei Tagen in der Woche – Montag, Dienstag und Donnerstag – geöffnet.

25 Bereits mit dem 2014 vom Geraer Stadtrat beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzept zeigte sich der Bedarf vertiefender Unterstützungs- und Informationsangebote im innerstädtischen Bereich. Gera bietet Familien bereits eine gut entwickelte Infrastruktur und die Stadt wird durch verschiedene Maßnahmen – wie Audit familiengerechte Kommune – familienfreundlich gestaltet. Für Familien mit Kindern oder auch für werdende Eltern stehen in Gera umfangreiche Beratungs-, Unterstützungs- und Informationsangebote zur Verfügung. Dies gilt bisher noch nicht im gleichen Maße für Ältere und Menschen, die sozial benachteiligt sind. Dem soll mit dem neuen Service-Punkt aktiv entgegengewirkt werden.“3

In der bisherigen einjährigen Praxis des Service.Generationen stellte sich heraus, dass eine Hauptzielgruppe aus pflegebedürftigen Personen sowie deren Angehörigen besteht. Eine sinnvolle Weiterentwicklung ist daher die Ansiedlung der städtischen Pflegelotsenstelle in den Service.Generationen, um somit ein bedarfsgerechtes Angebot für die Zielgruppen vor Ort zu schaffen (Vgl. Kap. 3.1).

3.3 Kommunales Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit - Projektförderung „Kommunaler Strukturaufbau“

Gesundheitsförderung und Prävention „Gesund alt werden“ in der Stadt Gera Ziel:

Stärkung der Koordination und Steuerung der Netzwerkarbeit mit dem Fokus auf die Älteren im Zielbereich „Gesund im Alter“

Zeitraum:

10.2020 – 09.2024  eine nachhaltige Struktur in der Stadt Gera ist vorgesehen

Die gesetzlichen Krankenkassen ergänzen hier ihr kassenartenübergreifendes Unterstützungsangebot, um einen wesentlichen Beitrag zur systematischen Weiterentwicklung und Stärkung der kommunalen Prävention und Gesundheitsförderung sowie zur Förderung gesundheitlicher Chancengleichheit zu leisten.

Die Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention zur Stärkung gesundheitsfördernder Lebensverhältnisse und gesunder Lebensstile in der Stadt Gera sollen allen Menschen in der Lebensphase zugänglich gemacht werden. So soll auch die gesellschaftliche Teilhabe gewährleistet sein. Um einen eigenverantwortlichen Umgang mit der körperlichen und seelischen Gesundheit zu fördern, werden die individuellen Ressourcen der älter werdenden Einwohner gestärkt.

Ein zentrales Ziel ist die nachhaltige Verankerung des Vorhabens in den kommunalen Lebenswelten. Das heißt vorhandene und für das Vorhaben relevante Strukturen, Einrichtungen, Netzwerke sowie Akteurinnen und Akteure sollen eingebunden sein und die Koordination der Arbeit in einem Vernetzungsgremium erfolgen.

Weitere Maßnahmen im Projekt sind u.a. eine quartiersbezogene Analyse der gesundheitsfördernden Angebote und Bedarfe (Quantität und Qualität),

3Service.GEneRAtionen (gera.de), abgerufen am 24.09.2021.

26 Qualifikationsangebote für Fachkräfte und Multiplikatoren zur Verbesserung der Bewusstseinsbildung bei Akteuren im Quartier in Bezug auf Bedeutung einer ausgewogenen Ernährung, Mundgesundheit, mehr Bewegung und soziale Teilhabe älterer Menschen, das Initiieren von Projekten zur Zusammenarbeit in und zwischen den Stadtteilen für die Zielgruppe, Transparenz und Zugang zu den Angeboten (z.B. Familienkompass, Broschüren) für die Zielgruppe schaffen sowie Beförderung der Partizipation (Senioren) im Gesamtplanungsprozess. Die Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, gesunde Lebenswelten zu entwickeln und die Lebensbedingungen gesundheitsgerecht zu gestalten.

Zielgruppe sind die Personen nach der Erwerbsphase, insbesondere Personen bei denen die Pflegebedürftigkeit noch vermieden bzw. verzögert werden kann, allein lebende ältere Personen, Menschen mit altersgenerativen Erkrankungen (z.B. Demenz) und Pflegende Angehörige u.a..

Ansprechpartner:

Koordination Gesundheitsförderung „Gesund alt werden“

Telefon: 0365 8383504

E-Mail: gesundheitsförderung@gera.de

Interne Links: 3500 Amt für Gesundheit und Versorgung (gera.de)

27

4. Pflegevorausberechnung

4.1 Prognose der Pflegebedürftigen

Als Grundlage für die Berechnung des zukünftigen Pflegebedarfes in der Stadt Gera, wurden die Zahlen zu den Pflegebedürftigen des Thüringer Landesamtes für Statistik mit dem momentan aktuellsten Stand zum 15.12.2019 genutzt. Diese bildeten die Grundlage für die Berechnung der Pflegequoten, welche nach den Kategorien Geschlecht und Altersgruppen unterteilt wurden (Vgl. Tabelle 4).

Um die zukünftige Anzahl der Pflegebedürftigen im Jahr 2030 zu berechnen, wurde der Ansatz einer konstanten Entwicklung, in Form einer Extrapolation anhand der Bevölkerungsentwicklung, gewählt (Status-Quo-Berechnung). Das heißt, dass von gleichbleibenden Bedingungen ausgegangen wurde und nur schwer bzw. nicht darstellbare dynamische Entwicklungen, wie etwaige Gesetzesänderungen oder technisch/medizinische Innovationen nicht berücksichtigt oder angenommen wurden. Allein die Bevölkerungsentwicklung bildet den einzigen dynamischen Faktor dieser Pflegevorausberechnung. Die mit dem Datenstand 2019 berechneten Pflegequoten wurden, angepasst an die Faktoren Alter und Geschlecht, auf die Bevölkerungsprognose für das Jahr 2030 übertragen. Hierfür wurde die untere Variante der Haushalts- und Bevölkerungsprognose der Stadt Gera aus dem Jahr 2018 genutzt.

Eine weitere gängige Methode zu Ermittlung einer zukünftigen Entwicklung der Anzahl der Pflegebedürftigen wäre auch die Berechnung eines Mittelwertes der letzten drei verfügbaren Datenstände, um somit etwaige Schwankungen auszugleichen. Dieser Ansatz wurde jedoch bewusst nicht gewählt, da durch die Veränderung der Pflegegesetzgebung eine überproportionale Erhöhung der Pflegebedürftigen und eine Verschiebung innerhalb der Pflegearten zustande gekommen wäre, welche eine zukünftige Bedarfsberechnung verfälschen würde.

Im Basisjahr hatte die Stadt Gera eine Hauptwohnsitzbevölkerung von 94.564 Personen, darunter waren 6.413 Personen pflegbedürftig, was einer Pflegequote von 6,78 Prozent entspricht. Die Pflegequote unter der weiblichen Bevölkerung war dabei mit 8,19 Prozent deutlich höher, als die der männlichen Bevölkerung von 5,29 Prozent. Im Prognosejahr 2030 wird die Zahl der Geraer Hauptwohnsitzbevölkerung voraussichtlich 92.784 Personen betragen und dadurch gegenüber dem Basisjahr um 1.780 Personen gesunken sein. Durch die Alterung der Bevölkerung steigt jedoch die Anzahl der pflegebedürftigen Personen um ca.

400 Personen und wird voraussichtlich 6.830 Personen umfassen. Hiervon werden 2.590 Personen männlich und 4.240 Personen weiblich sein.

Die Erhöhung der Zahl der Pflegebedürftigen muss jedoch mit Vorbehalt betrachtet werden, so sei gesagt, dass es sich hierbei um einen Trend handelt, welcher sich, nach den Einschätzungen zur Bevölkerungsvorausrechnung der Stadt Gera, auch wieder umkehren wird. (Vgl. Stadt Gera 2017)

So ist davon auszugehen, dass die wachsende Zahl von pflegebedürftigen Personen, nach einem vorläufigen Höhepunkt um das Jahr 2030, tendenziell wieder sinkt und um das Jahr 2040 wieder auf dem Niveau von 2020 sein wird (Vgl. Abb. 9). Hierbei gilt es bedarfsgerechte Pflegestrukturen zu schaffen, welche diesem Trend gerecht werden und nicht zur Folge haben, dass eine Überkapazität an Pflegeeinrichtungen vorhanden ist.

28

Tabelle 5 Prognose der Pflegebedürftigen in der Stadt Gera zum Jahr 2030

Alter

Geschlecht

2019 Prognose 2030

Einwohner Pflegebedü

rftige Pflegequote Einwohner Pflegebedür ftige

Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik, Bevölkerungs- und Haushaltprognose Stadt Gera 2018, eigene Darstellung und Berechnung.

29 4.2. Prognose nach Pflegearten

Insbesondere der Trend weg von der vollstationären hin zur teilstationären oder ambulanten Pflege dürfte zur Folge haben, dass der Bau von stationären Pflegeeinrichtungen, trotz steigender Pflegezahlen, an Bedeutung verliert (Vgl. Abb. 10). Stattdessen sollte der Fokus auf innovative ambulante und modular aufgebaute Pflegeangebote gelegt werden, die Autonomie pflegebedürftiger Menschen so lang wie möglich zu erhalten und das Leben im vertrauten Umfeld zu ermöglichen. Neue Wohnformen, altersgerecht gestaltete Quartiere und die Möglichkeiten der Digitalisierung können diese Entwicklung unterstützen.

Bereits erkennen lässt sich dies anhand der Entwicklung der Pflegebedürftigen nach Pflegarten der vergangenen Jahre (Vgl. Abb. 16). Die Zahl der Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen sank von 1.256 im Jahr 2017 auf 1.241 im Jahr 2019. Dies entspricht einem relativen Anteil an allen Pflegebedürftigen von rund 24 Prozent im Jahr 2017 auf ca. 20 Prozent im Jahr 2019. Die Zahl der Pflegebedürftigen stieg in der ambulanten Pflege von 1.748 (2017)

Bereits erkennen lässt sich dies anhand der Entwicklung der Pflegebedürftigen nach Pflegarten der vergangenen Jahre (Vgl. Abb. 16). Die Zahl der Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen sank von 1.256 im Jahr 2017 auf 1.241 im Jahr 2019. Dies entspricht einem relativen Anteil an allen Pflegebedürftigen von rund 24 Prozent im Jahr 2017 auf ca. 20 Prozent im Jahr 2019. Die Zahl der Pflegebedürftigen stieg in der ambulanten Pflege von 1.748 (2017)